Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsveranstaltung

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Betriebsfeier

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 > Betriebsveranstaltungen.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Allgemeines

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Gesetzliche Freibeträge dienen – meist aus Gründen der Steuervereinfachung – der Minderung von steuerlichen Bemessungsgrundlagen, geldwerter Vorteile oder vom > Einkommen oder zu versteuerndem Einkommen. Sie legen fest, bis zu welchem Betrag zB bestimmte > Einkünfte pauschal steuerfrei gestellt werden. Anders als eine > Freigrenze bewirkt der ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Betriebssport

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die Möglichkeit, mit betrieblichen Mitteln Sport zu treiben, führt nicht zu > Arbeitslohn, wenn der Sport Teil der Berufsarbeit ist (> Dienstsport). Die Tatsache, dass jemand gern Sport treibt, schließt die berufliche Befassung damit nicht aus (zu "angenehmer Arbeit" > Arbeitslohn Rz 35). Dies ist zB der Fall bei einem > Berufssportler, aber ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Freikarten

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 > Arbeitslohn Rz 73; > Aufmerksamkeiten; > Bäder; > Betriebsveranstaltungen Rz 6 ff, 10/1; > Eintrittskarten; > Fußballspieler Rz 4; > Sponsoring Rz 4; > Theaterkarten.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Betriebsausflüge

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 > Arbeitslohn Rz 61, > Berufskrankheiten Rz 1, > Betriebsveranstaltungen, > Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 144/1, > Reisekosten Rz 51.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Einzelfälle

Rz. 8 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Arbeitnehmerpauschbetrag Soweit nicht höhere > Werbungskosten geltend gemacht werden, wird bei der Ermittlung der > Einkünfte der > Arbeitslohn pauschal um 1 230 EUR bzw werden die > Versorgungsbezüge pauschal um 102 EUR gemindert (§ 9a EStG). Ausführlich > Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Ausbildungsfreibetrag Der Stpfl, der für sein volljähriges Kin...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Mahlzeiten als Arbeitslohn

Rz. 5 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Trägt der ArbG ganz oder teilweise die Aufwendungen für die während der Arbeitszeit im Betrieb eingenommenen Mahlzeiten des ArbN, besteht darin grundsätzlich ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil für den ArbN iSv § 19 Abs 1 Nr 1, § 8 Abs 1 EStG (BFH 142, 483 = BStBl 1985 II, 164), der dem LSt-Abzug unterliegt. Entsprechendes gilt für Barzu...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Betriebsjubiläum

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Zuwendungen anlässlich eines Betriebs- oder Geschäftsjubiläums sind nicht steuerfrei. Zu Einzelheiten > Jubiläumsgeschenke. Zuwendungen anlässlich einer > Jubiläumsfeier werden steuerlich wie solche für > Betriebsveranstaltungen behandelt.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Freizeit

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Zum Freizeitausgleich > Arbeitszeitkonto, > Bereitschaftsdienst; zur Anrechnung der Freizeit bei Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschlägen (§ 3b EStG) > Lohnzuschläge Rz 27/1, 48; zudem > Bonus, > Gehaltsumwandlung Rz 8. Zur Bedeutung für den Mittelpunkt der Lebensinteressen bei > Doppelte Haushaltsführung Rz 27 und > Entfernungspauschale Rz 45 ff....mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 7. Sammellohnkonto und andere Aufzeichnungserleichterungen

Rz. 45 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Bei > Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40 Abs 1 Nr 1 EStG und § 40b EStG sind grundsätzlich ebenfalls Eintragungen im Lohnkonto des einzelnen ArbN erforderlich (> Rz 28). Lassen sich aber bei der Pauschalierung der LSt nach § 40 Abs 1 Nr 2 EStG sowie nach § 40 Abs 2 EStG die auf den einzelnen ArbN entfallenden Teilbeträge nicht leicht er...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Sexuelle Belästigung, Abs 4.

Rn 38 Bei IV muss das unerwünschte Verhalten sexuell bestimmt sein. Relevant ist die Absicht oder das Ergebnis, wobei der bloße Eintritt der Belästigung genügt (BAG DB 11, 2609). IV enthält zahlreiche Beispielfälle. Ein Entblößen von Genitalien (BAG NZA 21, 1178), ›Klaps auf den Po‹ (LAG Köln NZA-RR 06, 237 [LAG Köln 07.07.2005 - 7 Sa 508/04]), Herandrängen an eine Mitarbeit...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Gebäude, in denen ein Gewerbe betrieben wird.

Rn 146 Bei Gebäuden, in denen ein Gewerbe betrieben wird, sind die Sicherheitsanforderungen wegen der großen Zahl potentiell Gefährdeter einerseits und des persönlichen Nutzens, den der Gewerbetreibende aus der Verkehrseröffnung zieht, andererseits besonders hoch. Wichtig ist insb die Sicherheit von Zugängen und Gängen (zB Köln NJW-RR 00, 1693; Stuttg NJW 08, 2514 [OLG Stutt...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Pauschalierung der Lohnsteuer / 1 Pauschalierung mit festen Pauschalierungssätzen

In aller Regel trägt der Arbeitnehmer die Lohnsteuer entsprechend der individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Lohnsteuer jedoch pauschaliert werden. Zur pauschalen Lohnsteuer kommen dann noch die pauschale Kirchensteuer sowie der Solidaritätszuschlag hinzu. Es wird unterschieden zwischen der Pauschalierung nach festen und besonders er...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Darauf müssen Sie als Arbei... / 5.3.1 Betriebsveranstaltungen

Bei Veranstaltungen für die Mitarbeiter des Vereins, die im ganz überwiegenden Vereinsinteresse liegen, gehören die Aufwendungen nicht zum Arbeitslohn. Es muss sich dabei um eine herkömmliche Betriebsveranstaltung handeln. Auch die Zuwendungen dürfen das übliche Maß nicht überschreiten. Betriebsveranstaltungen sind Veranstaltungen, die einen geselligen Charakter haben und bei...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Darauf müssen Sie als Arbei... / 5 Steuerfreie Entgelte und Aufwendungsersatz

Für den Lohnsteuerabzug muss der Verein den Arbeitslohn in seine steuerpflichtigen, steuerfreien und nicht steuerbaren Bestandteile aufteilen. Bestimmte Arbeitgeberleistungen sind von dem umfassenden Arbeitslohnbegriff ausgenommen oder werden steuerfrei gestellt – insbesondere Annehmlichkeiten, Gelegenheitsgeschenke oder Aufmerksamkeiten, Aufladen eines Elektro- oder Hybridelek...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entgelt / 6.2 Pauschal besteuerte Leistungen

Eine pauschale Besteuerung kann z. B. für die folgenden Leistungen möglich sein[1]: Verpflegung mit 25 %[2], Betriebsveranstaltungen mit 25 %[3], Erholungsbeihilfen mit 25 %[4], Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen mit 25 %[5], Übereignung von Datenverarbeitungsgeräten mit 25 %[6], Internetzuschuss mit 25 %[7], Übereignung von und Zuschüsse zu Ladevorrichtungen für Elektrof...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entgelt / 3 Umfang des Arbeitslohns

Arbeitslohn sind alle Einnahmen, die dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis zufließen. Dabei ist unerheblich, unter welcher Bezeichnung die Einnahmen gewährt werden.[1] Für die Eigenschaft als Arbeitslohn spielt es demnach keine Rolle, ob die Einnahmen als "Arbeitslohn" bezeichnet werden oder andere Bezeichnungen tragen. Arbeitslohn kann auch bei Lohnzahlungen durch Dritt...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Geschenke / 2.1 Lohnsteuer

Ein Sachgeschenk ist steuerfrei, wenn es sich um eine Aufmerksamkeit aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses des Arbeitnehmers handelt.[1] Hierzu gehören Geschenke, die im gesellschaftlichen Verkehr üblicherweise ausgetauscht werden[2], z. B. Blumen, Pralinen oder Bücher aus Anlass des Geburtstags eines Arbeitnehmers, der Konfirmation sowie Kommunion seiner Kind...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.6 Personalaufwand (Pos. 6 nur GKV)

Rz. 91 Die Position kommt nur beim Gesamtkostenverfahren vor, da die Personalaufwendungen beim Umsatzkostenverfahren den einzelnen Funktionsbereichen (Herstellung, Vertrieb, allgemeine Verwaltung, siehe § 275 Abs. 3 Nrn. 2, 4, 5 HGB) zugeordnet werden. Allerdings müssen mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (einschließlich entsprechend großer Kapitalgesellschaften & Co...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sachbezüge: Lohnsteuer- und... / 6 Richtige Kontenzuordnung in der Gewinn- und Verlustrechnung

Achten Sie bei der Auswahl der Konten der Finanzbuchhaltung auf die richtige Zuordnung in der GuV: Geldwerte Vorteile, die individuell beim Arbeitnehmer versteuert werden, können Sie direkt auf das Konto "Löhne" bzw. "Gehälter" buchen, Sie können sich ein Extrakonto einrichten oder auch das Konto "Freiwillige soziale Leistungen, lohnsteuerpflichtig" (Konto SKR 03: 4145/SKR 04: 6...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Künstlersozialabgabe / 4.3 Die Höhe der Künstlersozialabgabe hängt von 2 Faktoren ab

Die abgabepflichtigen Unternehmen müssen die Abgabe am Jahresende zahlen. Deren Höhe richtet sich nach der Summe der im abgelaufenen Jahr gezahlten Entgelte und nach einem Prozentsatz der Künstlersozialabgabe, der jährlich neu festgesetzt wird. Abgabesätze seit 2018 in % Tab. 1: Künstlers...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. ABC der Bewertung der Sachbezüge

Rn. 700 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Abtretung Erfolgt anlässlich eines Leistungsverhältnisses iSd §§ 19–23 EStG die Abtretung einer Forderung gegen einen Dritten an den StPfl, ist hinsichtlich des Zuflusses und der Bewertung danach zu differenzieren, ob die Abtretung zahlungshalber oder an Zahlungs statt erfolgt, BFH v 22.04.1966, VI 137/65, BStBl III 1966, 394; Kister in H/H/...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Freie Verpflegung (§ 2 Abs 1 SvEV)

Rn. 476 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Der Wertansatz für freie Verpflegung umfasst die drei Hauptmahlzeiten (Frühstück, Mittagessen und Abendessen) nebst üblicher Getränke (vgl BFH v 07.11.1975, VI R 174/73, BStBl II 1976, 50) sowie ein zweites Frühstück und einen Nachmittagskaffee (vgl BFH v 10.05.1963, VI 100/62 U, BStBl III 1963, 331), unabhängig davon, ob die Abgabe der Mah...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Zuflüsse im privaten Vermögensbereich

Rn. 292 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Der Zufluss von Gütern ist als Einnahme zu erfassen, wenn damit der Tatbestand einer Einkunftsart verwirklicht wird; im Bereich der Überschussermittlung, § 2 Abs 2 Nr 2 EStG, gibt es nur PV, jede Einnahme gelangt in das PV. Systematisch gehören hierher die Fragen nach den Grenzen des Tatbestands einer Einkunftsart, zB ob § 20 Abs 1 EStG auch ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Was gehört nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn?

Tz. 7 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehören: Reisekosten und dienstlich veranlasste Umzugskosten, die dem Arbeitnehmer vom Verein/Verband als Arbeitgeber ersetzt werden und die gesetzlichen Höchstbeträge nicht übersteigen. S. § 9 Abs. 4a EStG und § 4 Abs. 5 Nr. 5 EStG (Anhang 10) und § 3 Nr. 13 und 16 EStG (Anhang 10); Zuwendungen anlässlic...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Vergütungen an Amateurfußballspieler

Tz. 11 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 (Gilt nicht für die Frage der Gemeinnützigkeit)mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Einnahmen für Rechnung des Steuerpflichtigen

Rn. 164 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Auf die Erzielung von Einnahmen und ihrer Zurechnung zu dem StPfl hat die Verwendung der Einnahmen keinen Einfluss. Rn. 165 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 So wird der Tatbestand der Einkunftserzielung nicht durch die unentgeltliche Abtretung von Ansprüchen in Frage gestellt, die der StPfl im Rahmen einer einkunftsrelevanten Tätigkeit erworben ha...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.2.1 Begriff der Bewirtungsaufwendungen

Rz. 685 Aufwendungen, die für geschäftliche Bewirtungen gemacht werden und die betrieblich veranlasst sind, sind nur beschränkt als Betriebsausgaben abziehbar. Bewirtungen haben Berührungspunkte mit der Lebensführung; ihre Abzugsfähigkeit wird daher, selbst wenn sie in vollem Umfang betrieblich veranlasst sind, durch § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 EStG beschränkt. Dabei gilt eine Besc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sachbezüge-ABC / Betriebliche Feiern

Übliche Sachleistungen des Arbeitgebers bei betrieblichen Feiern gehören nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Hierunter fallen auch übliche Sachleistungen bei einem Empfang anlässlich des runden Geburtstags eines Arbeitnehmers[1], wenn es sich unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls um ein Fest des Arbeitgebers handelt.[2] Die anteiligen Aufwendungen des Ar...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sachbezüge-ABC / Geschenklos

Verschafft der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mit der Schenkung eines Geschenkloses die Teilnahme an einer Lotterie, die von einem fremden Dritten durchgeführt wird, liegt in dieser Schenkung selbst ein geldwerter Vorteil. Dabei handelt es sich um einen Sachbezug, der gem. § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG im Rahmen der 50-EUR-Freigrenze steuerfrei bleiben kann. Ein etwaiger Lotteriegew...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sachbezüge-ABC / Gelegenheitsgeschenke

sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. Kleinere Aufmerksamkeiten (z. B. Blumen, Buch, Schallplatte, CD, Genussmittel) im Wert bis zu 60 EUR, die aus besonderem Anlass (z. B. Betriebsveranstaltung, Geburtstag des Beschäftigten, Konfirmation eines Kindes des Beschäftigten) dem Arbeitnehmer oder in seinem Haushalt lebenden Angehörigen gewährt werden, bleiben steuerfrei.[1] Barzuwe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sachbezüge-ABC / Bargeldzuschuss

Bei zweckgebundenen Bargeldleistungen an Arbeitnehmer z. B. für Fitness-/Sportclubs liegt nach § 8 Abs. 1 Satz 2 EStG Barlohn vor. Der Zuschuss des Arbeitgebers in eine von den Arbeitnehmern unterhaltene Gemeinschaftskasse zu einer 2-tägigen Betriebsveranstaltung ist kein Arbeitslohn, wenn der maßgebliche Freibetrag (110 EUR) nicht überschritten ist.[1] Eine Gehaltsumwandlun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sachbezüge-ABC / Amtseinführung/Arbeitnehmerfeiern

Übliche Sachleistungen des Arbeitgebers anlässlich der Diensteinführung, eines Amts- oder Funktionswechsels, eines runden Arbeitnehmerjubiläums oder der Verabschiedung eines Arbeitnehmers sind nach Auffassung der Finanzverwaltung nicht steuerpflichtig, wenn sie einschließlich Umsatzsteuer die Freigrenze von 110 EUR nicht übersteigen. Geschenke bis zu einem Gesamtwert von 60 ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Pauschalierung der Einkomme... / 1.2 Pauschalierung bei Sachzuwendungen an Nichtarbeitnehmer

§ 37b Abs. 1 EStG beinhaltet die Pauschalierungsmöglichkeit bei Sachzuwendungen an Nichtarbeitnehmer des Steuerpflichtigen (z. B. Kunden, Geschäftsfreunde sowie deren Arbeitnehmer). Nichtarbeitnehmer i. d. S. sind auch Aufsichtsräte von Kapitalgesellschaften sowie Verwaltungsratsmitglieder und sonstige Organmitglieder von Vereinen und Verbänden. Zuwendungen an Familienangehö...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Pauschalierung der Einkomme... / 1.3 Pauschalierung bei Sachzuwendungen an Arbeitnehmer

§ 37b Abs. 2 EStG übernimmt die Pauschalierungsgrundsätze des Abs. 1 für die Besteuerung von betrieblich veranlassten Sachzuwendungen an eigene Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen. Die Vorschrift erfasst nur originäre Sachzuwendungen des Arbeitgebers an seine eigenen Arbeitnehmer. Nicht vom Regelungsbereich der Vorschrift erfasst werden somit Sachzuwendungen Dritter an Arbeit...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sachbezüge / 4.2 Freigrenze von 50 EUR

Sachbezüge sind seit 1.1.2022 bis zu einem Betrag i. H. v. 50 EUR monatlich steuerfrei.[1] Dies gilt für die nach § 8 Abs. 1 Satz 3 EStG nicht zu den Einnahmen in Geld zählenden Gutscheine und Geldkarten seit 1.1.2020 jedoch nur, wenn die Sachbezüge zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden.[2] Die gesetzliche Definition des "Zusätzlichkeitserforderniss...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sachbezüge / 4.1 Üblicher Endpreis am Abgabeort

Sachbezüge, für die keine amtlichen Sachbezugswerte festgesetzt sind und die nicht mit Durchschnittswerten oder nach § 8 Abs. 3 EStG zu bewerten sind, die also einzeln bewertet und individuell versteuert werden, sind mit den um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreisen am Abgabeort im Zeitpunkt der Abgabe anzusetzen.[1] Endpreis ist der Preis, der im allgemeinen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sachbezüge / 2.5.7 Abgabe von Essen aus besonderem Anlass – Arbeitsessen

Getränke und Genussmittel, die der Arbeitgeber den Arbeitnehmern zum Verzehr im Betrieb unentgeltlich oder teilentgeltlich überlässt, gehören als sog. Aufmerksamkeiten nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.[1] Mahlzeiten, die der Arbeitgeber den Arbeitnehmern ­anlässlich oder während eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes, z. B. während einer betrieblichen Besprechung ode...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Reisekosten / 25.3.3.3.2 Kürzung der Verpflegungspauschalen (§ 9 Abs. 4a Satz 6 EStG)

Eine Versteuerung mit dem Sachbezugswert für eine (übliche) Mahlzeit bis 60 EUR unterbleibt, wenn beim Arbeitnehmer für die Verpflegungsmehraufwendungen ein Werbungskostenabzug nach § 9 Abs. 4a EStG in Betracht käme (§ 8 Abs. 2 Satz 9 EStG). Damit unterbleibt immer dann die Erfassung der mit dem Sachbezugswert bewerteten Mahlzeit, wenn der Arbeitnehmer anlässlich einer beruf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsausgaben-ABC / Betriebsveranstaltungen

Aufwendungen für Betriebsveranstaltungen sind grundsätzlich als Betriebsausgaben abzugsfähig. Hierunter fallen z. B. Aufwendungen für Betriebsausflüge, für Weihnachtsfeiern und Jubiläumsveranstaltungen. Keine Rolle spielt dabei die Frage, ob die Betriebsveranstaltung auf lohnsteuerrechtlicher Ebene der Mitarbeiter einen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil darstellen oder ni...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

E. Schmidt, Zur Neuregelung der Bewirtungskosten, BB 1988, 1938; H. Schmidt, Bewirtungskosten für Unternehmer und ArbN, 1991; Felix, Ausnahmen von Abzugsverboten nach § 4 Abs 5 S 2, StVJ 1992, 272; Broudré, Bewirtungskosten als BA, DB 1995, 1430; Schachtmeyer, Die Berichtigung der Aufwendungen für Bewirtungen aus betrieblichem Anlass, DB 1996, 351; Richter, Aktuelle Praxisfragen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Bewirtung aus geschäftlichem Anlass

Rn. 1691 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Seit 1990 ist neben der betrieblichen Veranlassung auch der geschäftliche Anlass zu prüfen. Die Bewirtung geschieht aus geschäftlichem Anlass, wenn sie im Zusammenhang mit der unmittelbaren Beteiligung des StPfl im allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr steht, dh wenn der StPfl sich damit im weitesten Sinne nach außen wendet. Dies ist insbes...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Vermögensschaden

Wird ein Gegenstand des BV zerstört oder geht er verloren, dann kann der Schaden nicht höher sein als der Buchwert. Die BA ist gem § 7 Abs 1 S 7 EStG als AfaA zu berücksichtigen. Ist der Wert des Gegenstandes nur teilweise gemindert, so ist auch nur ein Teil des Buchwertes als BA zu berücksichtigen. Jedoch ist die Wertminderung nur insoweit zu berücksichtigen, als die Wertmi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Bewirtungskosten

Rn. 1 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Bewirtungsaufwendungen, die die Bewirtung von ArbN, Geschäftsfreunden, Kunden und Lieferanten betreffen, sind als BA bei betrieblicher Veranlassung zu berücksichtigen. Die Höhe ist jedoch nach § 4 Abs 5 Nr 2 EStG für nach dem 31.12.2003 beginnende Wj auf 70 % (s HBeglG 2004 v 29.12.2003) beschränkt (zuvor 80 %). Zu den weiteren materiellen Vo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Unentgeltlichkeit der Zuwendung

Rn. 1670 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Wesentliches Merkmal des Geschenkbegriffs ist die Unentgeltlichkeit der Zuwendung, dh, der Empfänger erbringt keine Gegenleistung. Die Zuwendung muss ohne rechtliche Verpflichtung und ohne zeitlichen oder sonstigen unmittelbaren konkreten Zusammenhang mit einer Leistung des Empfängers erbracht werden (vgl BFH BStBl II 1987, 297; BFH/NV 201...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtslage nach der neuen Rspr des GrS vom 21.09.2009

Rn. 1685 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Entscheidung des GrS des BFH vom 21.09.2009, GrS 1/06, BStBl II 2010, 672, wonach § 12 Nr 1 S 2 EStG kein allgemeines Aufteilungs- und Abzugsverbot normiert und wonach eine Aufteilung gemischter Aufwendungen erfolgen kann, ist zu Reisekosten ergangen. Diese Entscheidung ist aber auch auf gemischt veranlasste Bewirtungskosten anzuwenden...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 8610 Freiwillige soziale Aufwendungen

Hierunter sind Aufwendungen aus Leistungen des Unternehmens an seine Belegschaft zu erfassen, soweit sie nicht auf Gesetz beruhen (Gruppe 841) und nicht den Unterstützungen (Gruppe 843) zuzurechnen sind. Im Einzelnen zählen hierzu Aufwendungen für Betriebsveranstaltungen, Zuschüsse für Kantinen, Betriebsbüchereien, den Betriebssport und Erholungseinrichtungen. Ferner sind hier...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aufmerksamkeiten / 1 Sachzuwendungen aus persönlichem Anlass

Sachzuwendungen, die dem Arbeitnehmer nur mit Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis zufließen, gehören grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Es ist gleichgültig, ob es sich um einmalige oder laufende Einnahmen handelt, ob ein Rechtsanspruch auf sie besteht, unter welcher Bezeichnung und in welcher Form sie gewährt werden. Steuerfreie Aufmerksamkeiten bis 60 EUR brutt...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aufmerksamkeiten / Zusammenfassung

Begriff Annehmlichkeiten und Gelegenheitsgeschenke des Arbeitgebers können als Aufmerksamkeiten steuerfrei bleiben, wenn sie sich bei objektiver Würdigung aller Umstände nicht als Entlohnung, sondern lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen erweisen. Ebenso wenig gehören weitere Sachzuwendungen und geldwerte Vorteile zum Arbeitslohn, die...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 3.13 Nicht umgesetzte Maßnahmen

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Jahressteuergesetz 2024 hatten die Bundesregierung und der Bundesrat weitere lohnsteuerliche Ergänzungen erörtert. Insbesondere die folgenden Änderungen, die im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens diskutiert wurden, sind in der verabschiedeten Gesetzesfassung nicht enthalten: Mobilitätsbudget: Die "Ampel"-Bundesregierung hatte vor...mehr