Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsveranstaltung

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsveranstaltung / 4.6.4 Betriebsausgabenabzug

Zuwendungen für die Bewirtung von Geschäftspartner dürfen nur mit 70 % als Betriebsausgaben angesetzt werden.[1] Anders als bei Arbeitnehmern, deren Bewirtungskosten ohne Kürzung in vollem Umfang als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, muss die pauschale Kürzung um 30 % auch für Bewirtungsaufwendungen für Geschäftsfreuende beachtet werden, die im Rahmen einer lohnsteuerlichen...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsveranstaltung / 3 Keine Teilnahmepflicht

Eine Teilnahmepflicht an der Betriebsveranstaltung besteht nicht. Jeder Arbeitnehmer muss in der Entscheidung darüber, ob er an einem Betriebsausflug teilnehmen will oder nicht, völlig frei sein. Einem unzulässigen Druck auf die Teilnahme am Betriebsausflug kommt es gleich, wenn der Arbeitgeber vorher ankündigt, er werde allen nicht teilnehmenden Betriebsangehörigen den Tag ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsveranstaltung / 4.2 Aufwendungen für den äußeren Rahmen

Kosten für den äußeren Rahmen der Veranstaltung, die der Arbeitgeber gegenüber Dritten aufwendet, wie z. B. Saalmiete, Ausgaben für Musik, Kegelbahn, Sanitäter und für künstlerische oder artistische Darbietungen, sind in die Berechnung einzubeziehen. Hierunter fallen auch die Aufwendungen zur Vorbereitung der Veranstaltung. Eine konkrete Bereicherung des Arbeitnehmers ist ni...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsveranstaltung / 2 Unfallversicherungsschutz

Wege von und zu betrieblichen Veranstaltungen sind grundsätzlich unfallversichert. Betriebsfeiern unterliegen dem Schutz der Unfallversicherung dagegen nur, wenn sie sich im Wesentlichen auf Betriebsangehörige beschränken. Außerdem müssen sie dem Zweck dienen, dass das Betriebsklima gefördert und der Zusammenhalt der Beschäftigten untereinander gestärkt wird. Daher muss die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsveranstaltung / 4.5 Kosten für Begleitpersonen

Neben den Ausgaben für den Arbeitnehmer können auch Aufwendungen lohnsteuerfrei bleiben, die z. B. für Ehepartner, Kinder oder andere Begleitpersonen des Arbeitnehmers entstehen. Allerdings sind die auf Begleitpersonen entfallenden anteiligen Kosten ausdrücklich auf den dem Arbeitnehmer zustehenden 110-EUR-Freibetrag anzurechnen.[1] Eine Vervielfältigung um die Anzahl der te...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsveranstaltung / 3 Berechnung der steuerpflichtigen Zuwendung

Ermittlung der als Bemessungsgrundlage Die Ermittlung der Bemessungsgrundlage wird typisierend nach dem Umfang der insgesamt für die Betriebsveranstaltung angefallenen Aufwendungen und dem sich ergebenden Pro-Kopf-Anteil für den teilnehmenden Arbeitnehmer bestimmt. In die Berechnung sind nur die Arbeitgeberleistungen einzubeziehen, nicht dagegen die von dem Arbeitnehmer selbs...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsveranstaltung / 4.6.3 Veranstaltung mit Übernachtung: Incentive-Veranstaltung

Die Steuerfreiheit der Geschäftsfreundebewirtung kommt nur bei eintägigen Betriebsveranstaltungen zur Anwendung. Ist die betriebliche Feier mit einer Übernachtung verbunden, liegt nach Auffassung der Finanzverwaltung in Bezug auf die teilnehmenden Geschäftsfreunde insgesamt eine Incentive-Veranstaltung vor, aus der ein geschäftlicher Bewirtungsanteil nicht herausgerechnet we...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsveranstaltung / Lohnsteuer

1 Begriff der Betriebsveranstaltung Eine Betriebsveranstaltung ist eine vom Betrieb organisierte Zusammenkunft der Betriebsleitung mit der Belegschaft aus besonderem Anlass, die den Charakter einer Gesellschaftsveranstaltung und Feier hat, z. B. Jubiläums- und Weihnachtsfeiern sowie Betriebsausflüge.[1] Eine Feier in diesem Sinne ist anzunehmen, wenn die Betriebsveranstaltung...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Lohn- und Gehaltsabrechnung... / 1.1 Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Beurteilung des Arbeitslohns

Für die Berechnung der Beitrags- und Steuerabzüge vom Bruttoentgelt muss zuerst die grundsätzliche Abgabenpflicht beurteilt werden. Da der sozialversicherungsrechtliche Begriff des Entgelts nicht immer mit dem im Steuerrecht verwendeten Begriff des Arbeitslohns übereinstimmt, sind hier zahlreiche Besonderheiten zu beachten. Pauschal versteuerte Bezüge werden unter bestimmten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Aktivrente / 1.2 Begünstigte Einnahmen

Durch die Aktivrente werden ausschließlich laufende und einmalige Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit[1] begünstigt. Die Steuerbefreiung ist erstmals auf den laufenden Arbeitslohn anzuwenden, der für einen nach dem 31. Dezember 2025 endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, und auf sonstige Bezüge (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Bonus u. ä.), die nach dem 31.Dezember 20...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Cannabis / 5 Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

Entscheidet der Arbeitgeber, ein grundsätzliches Cannabisverbot im Betrieb zu verhängen, betrifft das das Ordnungsverhalten im Betrieb. Daher hat der Betriebsrat ein zwingendes Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Zusätzlich besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG, da der Gesundheitsschutz und Unfallverhütungsvorschriften...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Tipps für ... / 3.7 Betriebsveranstaltungen

Betriebsveranstaltungen sind Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene, die gesellschaftlichen Charakter haben und bei denen die Teilnahme allen Betriebsangehörigen offen steht, z. B. Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern, Jubiläumsfeiern.[1] Zuwendungen des Anwalts an seine Mitarbeiter bei Betriebsveranstaltungen sind Leistungen im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Behandlung von ... / Zusammenfassung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Kosten eines vom Arbeitgeber ausgerichteten Empfangs zur Verabschiedung eines Mitarbeiters in den Ruhestand grundsätzlich keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn beim verabschiedeten Arbeitnehmer darstellen. Dies gilt auch dann, wenn Familienangehörige des Mitarbeiters eingeladen sind. Entscheidend ist, dass es sich um eine be...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3 Party-Service-Betriebe mit großer Leistungspalette

Rz. 79 Die Frage von Haupt- und Nebenleistungen stellt sich bei einem Party-Service-Betrieb, der seinen Kunden z. B. für eine Geburtstagsfeier, eine Betriebsveranstaltung usw. ein sog. Rundum-Sorglos-Paket zur Verfügung stellt. Hierzu kann eine ganze Palette unterschiedlicher Leistungen gehören, z. B. Anlieferung und Aufbau eines kalt/warmen Buffets, die Gestellung von Perso...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fehlzeitenmanagement: Ursac... / 7.2.2 Betriebliche Aktivitäten

Die Einrichtung von diversen Bewegungsprogrammen und Sportgruppen wie beispielsweise: Rückenschule, Lauftreff, Ballspielmannschaften und -turniere, Einrichtung eines betriebseigenen Fitnessraums, Duschmöglichkeiten, finanzielle Unterstützung der Mitgliedschaft im Fitness-Studio. Hinweis Gesund das Arbeitsklima verbessern Betriebsfeste und Betriebsausflüge können das Betriebsklima...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.1 Art der begünstigten Einkünfte

Rz. 4 Begünstigt sind ausschließlich Einnahmen aus nichtselbstständiger Tätigkeit nach § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG , soweit es sich um laufende oder einmalige Einnahmen aus einer aktiven Beschäftigung des Stpfl. nach Erreichen der Regelaltersgrenze handelt. Nachzahlungen für bereits zuvor ausgeübte Tätigkeiten, die jedoch zeitlich erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze aus...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Mahlzeiten in der Entgeltab... / 5 Mahlzeiten aus besonderem Anlass

Mahlzeiten aus besonderem Anlass sind nicht nur gegeben, wenn sie unmittelbar durch den Arbeitgeber unentgeltlich oder verbilligt eingeräumt werden.[1] Die nachfolgenden Ausführungen gelten auch für die besondere Arbeitgeberbewirtung im weiteren Sinne, die auf Veranlassung des Arbeitgebers durch einen Dritten erfolgt. Entscheidend ist, dass die Aufwendungen vom Arbeitgeber die...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Mahlzeiten in der Entgeltab... / 5.3 Weitere Anlässe

Die Bewertung der Überlassung von Mahlzeiten mit den amtlichen Sachbezugswerten ist davon abhängig, dass sie der Arbeitgeber zur arbeitstäglichen Beköstigung seiner Arbeitnehmer abgibt. Erfolgt die Verpflegung nur ausnahmsweise, kann gleichwohl auch bei besonderen Anlässen eine Entlohnung damit beabsichtigt sein. Beispiele sind steuerpflichtige Betriebsveranstaltungen oder auf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnkonto einschl. Lohnabre... / 2.2 Aufzeichnungen im Lohnkonto

Bei jeder Lohnabrechnung ist im Lohnkonto Folgendes aufzuzeichnen: der Tag der Lohnzahlung und der Lohnzahlungszeitraum; der Großbuchstaben U bei Wegfall des Arbeitslohns für mindestens 5 aufeinanderfolgende Arbeitstage; der Arbeitslohn, getrennt nach Barlohn und Sachbezügen, und die davon einbehaltene Lohnsteuer. Dabei sind die Sachbezüge einzeln zu bezeichnen – unter Angabe d...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Mahlzeiten in der Entgeltab... / Zusammenfassung

Überblick Zum Arbeitslohn rechnet das Gesetz neben den Barbezügen Einnahmen, die dem Arbeitnehmer in Form von Sachbezügen zufließen. Gewährt ein Arbeitgeber arbeitstäglich unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten, liegt darin ein geldwerter Vorteil. Von diesem ist Lohnsteuer einzubehalten. Für die Bewertung ist dabei zu unterscheiden zwischen Mahlzeiten, die zur arbeitstägl...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsveranstaltungen: Fr... / 3.1 Virtuelle Betriebsveranstaltungen

Was während der Corona-Krise aus der Not heraus entstand, bietet sich inzwischen auch vor anderem Hintergrund an. So kann die virtuelle Betriebsveranstaltung eine gute Lösung sein, wenn Unternehmen weit auseinanderliegende Standorte unterhalten. Selbst wenn ein solches Event kein vollwertiger Ersatz für eine Betriebsveranstaltung (z. B. Weihnachtsfeier) vor Ort darstellt, we...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsveranstaltungen: Fr... / 3 Diese Betriebsveranstaltungen sind steuerbegünstigt

Betriebsveranstaltungen sind Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene, die das Betriebsklima fördern. Hierzu gehören z. B.: Betriebsausflüge, Weihnachtsveranstaltungen, Jubiläumsveranstaltungen, Besichtigungen, der Besuch von Karnevalsveranstaltungen, ein Gaststättenbesuch mit Nutzung der Kegelbahn, Schiffsfahrten u. Ä. Sportliche oder kulturelle Veranstaltungen sind nur dann begünst...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsveranstaltungen: Fr... / 3.2 Betriebsveranstaltung für alle Arbeitnehmer

Der Unternehmer darf nicht nur einen oder wenige Arbeitnehmer einladen. Er muss alle Betriebsangehörigen einladen. Nicht erforderlich ist, dass alle Arbeitnehmer tatsächlich teilnehmen. Eine Veranstaltung ist nicht begünstigt, wenn sie auf den Unternehmer und seine Ehefrau begrenzt ist. Ausnahme: Der Arbeitnehmer-Ehegatte ist der einzige Arbeitnehmer. Während der Bundesfinanz...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsveranstaltungen: Fr... / 5 Aufteilung der Kosten bei einer gemischten Veranstaltung

Der Unternehmer kann eine Betriebsveranstaltung mit einer Betriebsversammlung oder einer Geschäftsreise kombinieren. In diesem Fall sind die Aufwendungen nach dem Verhältnis der Zeitanteile aufzuteilen.[1] Die Aufwendungen, die auf die Betriebsversammlung bzw. Geschäftsreise entfallen, werden getrennt erfasst und haben keine Auswirkung auf den Höchstbetrag von 110 EUR. Praxi...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsveranstaltungen: Fr... / 4.3 Aufteilung der Kosten, wenn angemeldete Teilnehmer absagen

Plant ein Unternehmer eine Betriebsveranstaltung, ist es sinnvoll darauf zu achten, dass die Kosten für eine Betriebsveranstaltung pro Teilnehmer nicht mehr als 110 EUR (brutto) betragen. Wird die 110-EUR-Grenze je Arbeitnehmer überschritten, fällt für den übersteigenden Betrag Lohnsteuer an, die auch pauschal mit 25 % ermittelt werden kann. Was sich jedoch wesentlich stärke...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsveranstaltungen: Fr... / 8.3 Wann nicht umsatzsteuerbare Aufmerksamkeiten vorliegen

Gem. Abschn. 1.8. Abs. 3 UStAE sind die Zuwendungen des Arbeitgebers als Aufmerksamkeiten einzustufen, wenn diese üblich sind und zu keiner ins Gewicht fallenden Bereicherung des Arbeitnehmers führen. Hierzu zählen gelegentliche Sachzuwendungen bis zu einem Wert von 60 EUR, z. B. Blumen, Genussmittel, ein Buch oder ein Tonträger, die dem Arbeitnehmer oder seinen Angehörigen zu ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsveranstaltungen: Fr... / 4 Wie zu ermitteln ist, ob der Freibetrag von 110 EUR überschritten wird

Maßgebend ist der Bruttobetrag einschließlich Umsatzsteuer. Es müssen alle Aufwendungen des Arbeitgebers einschließlich Umsatzsteuer einbezogen werden. Dies gilt unabhängig davon, ob sie dem einzelnen Arbeitnehmer individuell zugerechnet werden können oder ob es sich um einen rechnerischen Anteil an den Kosten der Betriebsveranstaltung handelt, die der Arbeitgeber Dritten für ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsveranstaltungen: Fr... / 8.1 Wann ein "überwiegend im betrieblichen Interesse des Arbeitgebers" vorliegt

Zuwendungen im Rahmen von Betriebsveranstaltungen liegen im betrieblichen Interesse des Arbeitgebers, soweit sie sich im üblichen Rahmen halten. Bei einem Betrag bis zu einer Höhe von 110 EUR einschließlich Umsatzsteuer je Arbeitnehmer und Betriebsveranstaltung ist nach wie vor von einer üblichen Zuwendung auszugehen.[1] Das gilt nicht bei mehr als 2 Betriebsveranstaltungen ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsveranstaltungen: Fr... / 4.4 Reisekosten: Steuerfreie Erstattung oder Einbezug in den 110-EUR-Freibetrag

Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern die Reisekosten (Fahrt- und Übernachtungskosten sowie Verpflegungsmehraufwendungen), die bei einer Betriebsveranstaltung anfallen, zusätzlich (über die 110-EUR-Grenze hinaus) steuerfrei erstatten, wenn die Veranstaltung außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers stattfindet, der Arbeitnehmer wegen der Betriebsveranstaltung an...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsveranstaltungen: Fr... / 10 Abschließender Hinweis zur Kostenermittlung

Der Wert der Leistungen, den Arbeitnehmer durch eine Betriebsveranstaltung erhalten, ist regelmäßig anhand der Kosten zu schätzen, die der Arbeitgeber dafür aufgewendet hat (BFH, Urteil v. 28.4.2020, VI R 41/17). Diese Kosten werden, soweit sie nicht individualisierbar sind, zu gleichen Teilen auf sämtliche Teilnehmer und damit auch auf Familienangehörige und Gäste, die den ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsveranstaltungen: Fr... / 8.2 Einheitliche Leistung – entweder umsatzsteuerbar oder nicht umsatzsteuerbar

Bei den Zuwendungen im Rahmen einer Betriebsveranstaltung handelt es sich um eine einheitliche Leistung, die entweder insgesamt nicht steuerbar oder insgesamt steuerbar ist. Eine Aufteilung kommt regelmäßig nicht infrage.mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsveranstaltungen: Fr... / 4.5 Steuerfreier Zuschuss des Arbeitgebers zur Betriebsveranstaltung

Es sind und bleiben 110 EUR lohnsteuerfrei, auch wenn die Aufwendungen höher sind als 110 EUR. Nur der übersteigende Betrag wird als steuerpflichtiger Arbeitslohn erfasst. Wird der Betriebsausflug von den Arbeitnehmern organisiert, kann der Arbeitgeber einen steuerfreien Zuschuss von 110 EUR pro Arbeitnehmer zahlen. Der Arbeitgeber zahlt seinen Zuschuss in eine gemeinsame Ar...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsveranstaltungen: Fr... / 3.3 Minijobber müssen eingeladen werden

Auch Minijobber müssen eingeladen werden. Diese können gefahrlos teilnehmen, weil die Kosten bis zu einem Betrag von 110 EUR je Betriebsveranstaltung lohnsteuersteuerfrei sind und Beträge, die über 110 EUR hinausgehen, gem. § 1 Abs. 2 Nr. 3 SvEV nicht zum sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn gehören, wenn sie gem. § 40 Abs. 2 Nr. 2 EStG pauschal mit 25 % versteuert werde...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsveranstaltungen: Fr... / 4.6 Wie der Höchstbetrag von 110 EUR berechnet wird, wenn Angehörige und Gäste des Arbeitnehmers teilnehmen

Der Höchstbetrag von 110 EUR gilt pro Arbeitnehmer, auch wenn der Ehegatte und die Kinder des Arbeitnehmers an einer Betriebsveranstaltung teilnehmen. Überschreiten die Kosten, die insgesamt auf den Arbeitnehmer, seinen Ehegatten und seine Kinder entfallen, den Höchstbetrag 110 EUR, muss der übersteigende Betrag als Arbeitslohn versteuert werden. D. h., 110 EUR werden als st...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsveranstaltungen: Fr... / 7 Aufwendungen, die auf den Unternehmer und seine Gäste entfallen

Der Unternehmer erfasst nur die Kosten für eine Betriebsveranstaltung als Lohnaufwand, die auf seine Arbeitnehmer entfallen. Aufwendungen, die auf den Unternehmer und dessen Gäste entfallen, können nicht als Lohnaufwand gebucht werden. Die eigenen Aufwendungen bucht der Unternehmer als "Sonstige betriebliche Aufwendungen". Die Kosten, die auf seine Gäste entfallen, erfasst e...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsveranstaltungen: Fr... / 6 Pauschale Versteuerung bei der Lohnsteuer mit 25 %

Der Unternehmer zieht seine Aufwendungen für eine Betriebsveranstaltung immer als Betriebsausgaben ab. Er wendet seinen Arbeitnehmern aber einen geldwerten Vorteil zu, der bei den Arbeitnehmern als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu erfassen ist, wenn er mehr als 2 Betriebsveranstaltungen im Jahr durchführt (ab der 3. Veranstaltung) oder soweit der Betrag von 110 EUR pro Arbeitn...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsveranstaltungen: Fr... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Höchstbetrag je Arbeitnehmer Berechnung des steuerfreien Betrags Pauschale Lohnsteuer Übliche Veranstaltungen/Vorsteuerabzugmehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsveranstaltungen: Freibetrag, abzugsfähige Kosten, pauschale Besteuerung

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Höchstbetrag je Arbeitnehmer Berechnung des steuerfreien Betrags Pauschale Lohnsteuer Übliche Veranstaltungen/Vorsteuerabzug 1 So kontieren Sie richtig!mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsveranstaltungen: Fr... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsveranstaltungen: Fr... / 9 Besonderheiten bei einer Kapitalgesellschaft, z. B. GmbH

Eine Betriebsveranstaltung (Betriebsausflug, Weihnachtsfeier, Betriebsjubiläum usw.) liegt im überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers. Das gilt auch bei Kapitalgesellschaften, z. B. bei einer GmbH oder einer UG haftungsbeschränkt. Liegen die entsprechenden Voraussetzungen vor, dann sind die Zuwendungen bei den Arbeitnehmern nicht als Arbeitslohn zu erfass...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsveranstaltungen: Fr... / 8 Worauf bei der Umsatzsteuer zu achten ist

Gem. Abschn. 1.8 Abs. 2 UStAE liegen keine steuerbaren Umsätze vor, wenn es sich um Aufmerksamkeiten bis zu einem Beitrag von 60 EUR oder um Leistungen handelt, die überwiegend im betrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegen. 8.1 Wann ein "überwiegend im betrieblichen Interesse des Arbeitgebers" vorliegt Zuwendungen im Rahmen von Betriebsveranstaltungen liegen im betriebliche...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsveranstaltungen: Fr... / 4.2 Aufteilung der Aufwendungen auf die Anzahl der Teilnehmer

Der Unternehmer addiert alle Aufwendungen. Die Gesamtsumme teilt er durch die Anzahl aller Teilnehmer. Liegt das Ergebnis pro Arbeitnehmer nicht über 110 EUR, handelt es sich insgesamt um lohnsteuerfreie Zuwendungen. Es ist nicht auf die Anzahl der angemeldeten Teilnehmer abzustellen. Entscheidend ist die Anzahl der tatsächlich anwesenden Teilnehmer.[1] Konsequenz: Diese Auffa...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsveranstaltungen: Fr... / 4.1 Sachzuwendungen bei Inanspruchnahme einer Eventagentur

Wird ein Sachbezug des Arbeitnehmers, z. B. bei der Teilnahme an einer betrieblichen Veranstaltung, anhand der Kosten des Arbeitgebers bestimmt, sind nur solche Kosten einzubeziehen, die beim Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil auslösen. Die Aufwendungen für einen Eventmanager sind hierbei nicht zu berücksichtigen.[1] Im Gegensatz dazu sind bei Kunden/Geschäftsfreunden, di...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsveranstaltungen: Fr... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Der Arbeitgeber übernimmt alle Kosten eines Betriebsausflugs

Unternehmer Huber veranstaltet im Jahr 2026 mit seinen 5 Arbeitnehmern einen 2-tägigen Betriebsausflug. Die Fahrtkosten und die Kosten für Unterkunft und Verpflegung betragen pro Person 200 EUR. Für die 5 Arbeitnehmer und Herrn Huber sind somit insgesamt Aufwendungen i. H. v. (6 × 200 EUR =) 1.200 EUR entstanden. Die 200 EUR, die auf ihn selbst entfallen, bucht er auf das Kon...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Reisekosten, Aufteilung in ... / 4.2 Aufteilung bei Selbstständigen und Unternehmern

Verbindet der Unternehmer seine Geschäftsreise mit einem vorhergehenden oder nachfolgenden Privataufenthalt, liegen 2 unterschiedliche Reiseabschnitte vor. Die Aufwendungen können aufgeteilt werden. Bei gemischt veranlassten Reisen ist aufgrund des BFH-Beschlusses vom 21.9.2009[1] Folgendes zu beachten: Die ausschließlich betrieblichen Kosten, z. B. die Kongressgebühren, werd...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Goldmünzen

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Goldmünzen und Medaillen, mit denen einzelne > Arbeitnehmer zB bei einer Betriebsfeier für treue Pflichterfüllung belohnt werden, gehören zum stpfl > Arbeitslohn, und nicht – schon wegen der Höhe ihres Werts – zu den > Aufmerksamkeiten (> Geschenke Rz 12 ff). Zur Besteuerung > Betriebsveranstaltungen Rz 12 ff; die > Lohnsteuer darf nicht nach § 40 ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Firmenjubiläum

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 > Betriebsveranstaltungen, > Jubiläumsfeier.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 31 ... / 7 Steuerpauschalierung gem. § 37b EStG (Abs. 1 S. 3)

Rz. 48 M. E. ebenfalls klarstellend regelt § 31 Abs. 1 S. 3 KStG, dass § 37b EStG ebenfalls für Körperschaften anzuwenden ist. Dabei ist zu unterscheiden. Die Anwendung des § 37b EStG für Stpfl., welche der KSt unterfallen, gilt bereits gem. § 31 Abs. 1 S. 1 KStG, soweit Zuwendungen getätigt werden, welche die Voraussetzung des § 37b EStG erfüllen und für die eine Steuerpaus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Alkohol / 5 Prävention

Zur Prävention gegen Alkoholmissbrauch kann beitragen: Geregelter Umgang mit Alkohol im Betrieb, z. B. durch eine "Betriebsanweisung Alkohol", in der festgeschrieben wird, ob und unter welchen Umständen der Konsum von Alkohol im Betrieb gestattet ist. Weitmöglichster Verzicht auf den Ausschank von Alkohol bei betrieblichen Veranstaltungen. Alkoholkonsum und seine Risiken themat...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Bewirtungskosten / 4.2 Gemischte Veranlassung

Problematisch ist der Abzug von Bewirtungskosten für eine sog. gemischte Feier. Nach neuerer Rechtsprechung des BFH[1] primär zum Abzug von Aufwendungen für eine Feier als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist der Anlass einer Feier zwar weiterhin ein erhebliches Indiz, nicht aber das allein entscheidende Kriterium für die Beurteilung der berufl...mehr