Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsveranstaltung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Unentgeltlichkeit der Zuwendung

Rn. 1670 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Wesentliches Merkmal des Geschenkbegriffs ist die Unentgeltlichkeit der Zuwendung, dh, der Empfänger erbringt keine Gegenleistung. Die Zuwendung muss ohne rechtliche Verpflichtung und ohne zeitlichen oder sonstigen unmittelbaren konkreten Zusammenhang mit einer Leistung des Empfängers erbracht werden (vgl BFH BStBl II 1987, 297; BFH/NV 20...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtslage nach der neuen Rspr des GrS vom 21.09.2009

Rn. 1685 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Entscheidung des GrS des BFH vom 21.09.2009, GrS 1/06, BStBl II 2010, 672, wonach § 12 Nr 1 S 2 EStG kein allgemeines Aufteilungs- und Abzugsverbot normiert und wonach eine Aufteilung gemischter Aufwendungen erfolgen kann, ist zu Reisekosten ergangen. Diese Entscheidung ist aber auch auf gemischt veranlasste Bewirtungskosten anzuwenden...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 8610 Freiwillige soziale Aufwendungen

Hierunter sind Aufwendungen aus Leistungen des Unternehmens an seine Belegschaft zu erfassen, soweit sie nicht auf Gesetz beruhen (Gruppe 841) und nicht den Unterstützungen (Gruppe 843) zuzurechnen sind. Im Einzelnen zählen hierzu Aufwendungen für Betriebsveranstaltungen, Zuschüsse für Kantinen, Betriebsbüchereien, den Betriebssport und Erholungseinrichtungen. Ferner sind hier...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Tanz

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Zum Besuch von Tanzveranstaltungen > Ballbesuch; zum Betriebsfest mit Tanz > Betriebsveranstaltungen Rz 6; zur Tanzausbildung > Tanzkurs.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Gemischte Aufwendungen

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 > Lebensführung Rz 4 ff, > Werbungskosten Rz 99 ff. Zu gemischt veranlassten Veranstaltungen und deren Kosten > Betriebsveranstaltungen Rz 7 ff.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Tabakwaren

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 > Betriebsveranstaltungen Rz 10/1, > Bewirtung Rz 1, > Freitabak, > Gastwirt, > Genussmittel, > Kundschaftstrinken, > Mahlzeiten Rz 20, > Rabatte Rz 30 ff, > Unterhaltsleistungen Rz 61.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Theaterkarten

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Zur Behandlung des geldwerten Vorteils von Theaterkarten, die der > Arbeitgeber dem > Arbeitnehmer überlässt, > Eintrittskarten. Vgl auch BFH 146, 87 = BStBl 1986 II, 406 – Theaterbesuch als Bestandteil von > Betriebsveranstaltungen Rz 6. Die unentgeltliche Überlassung von Theaterkarten anlässlich eines besonderen persönlichen Ereignisses des ArbN ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Tombola

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Aufwendungen für Lose einer Wohlfahrtstombola sind keine > Spenden iSd § 10b EStG (BFH 103, 147 = BStBl 1971 II, 799; > Spenden Rz 13). Zur Besteuerung von Tombolagewinnen zB anlässlich von > Betriebsveranstaltungen Rz 14, > Preisgelder Rz 5 ff.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Geburtstagsfeier

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Übernimmt der > Arbeitgeber die Kosten der > Bewirtung und andere Sachzuwendungen, wenn ein > Arbeitnehmer seinen Geburtstag mit Angehörigen und Kollegen feiert, führt dies grundsätzlich zu stpfl > Arbeitslohn . Anders kann es sein, wenn der ArbG der Bewirtende ist, weil die Veranstaltung insgesamt den Charakter einer betrieblichen Veranstaltu...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Genussmittel

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Als > Aufmerksamkeiten gehören Getränke und Genussmittel, die der ArbG den ArbN zum Verzehr im Betrieb unentgeltlich oder teilentgeltlich überlässt, nicht zum > Arbeitslohn (> R 19.6 Abs 2 LStR). Hierunter fallen zum Verzehr am Arbeitsplatz kostenlos angebotene Getränke wie Kaffee, Tee, Milch, Saft, > Bier (BFH 94, 219 = BStBl II 1969, 115) und Sekt...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Sonstige soziale Aufwendungen

Rz. 125 [Autor/Zitation] Einige Autoren rechnen nicht nur soziale Abgaben, sondern auch soziale und andere zugunsten von Mitarbeitern getätigte Aufwendungen wie Fort- und Ausbildungskosten, Betriebsfeiern usw. zu den unter Posten Nr. 6b auszuweisenden Aufwendungen. So verständlich der Wunsch ist, alle Aufwendungen, die direkt oder indirekt den Personalsektor betreffen, in der...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Repräsentationsaufwendungen... / Bewirtung

Lädt ein Unternehmer anlässlich eines Geburtstags eines Arbeitnehmers Geschäftsfreunde, Repräsentanten des öffentlichen Lebens sowie Mitarbeiter zu einem Empfang ein, liegen Betriebsausgaben vor, wenn es sich um eine betriebliche Veranstaltung und nicht um ein privates Fest des Arbeitnehmers handelt.[1] Aufwendungen im Zusammenhang mit Bewirtungen, z. B. Galaempfang zum Betri...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Repräsentationsaufwendungen... / VIP-Aufwendungen bei Sport- und anderen Veranstaltungen

Werden dem Sponsor im Rahmen eines Gesamtpakets nicht nur Werbeleistungen, z. B. Werbung über Lautsprecheransagen, auf Videowänden, in Vereinsmagazinen, sondern auch Eintrittskarten für VIP-Logen überlassen, die nicht nur zum Besuch der Veranstaltung berechtigen, sondern auch die Möglichkeit der Bewirtung des Sponsors und seiner Gäste, z. B. Geschäftsfreunde, Arbeitnehmer, b...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Betriebliche Verkehrssicher... / 3 Versicherungsrechtlicher Hintergrund

Nach § 1 SGB VII ist es die Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung, mit allen Mitteln Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Dazu zählen nach § 8 SGB VII auch die direkten Wege von zu Hause zum Unternehmen und vom Unternehmen zurück nach Hause, die notwendigen Wege, um Kinder der Mitarbeiter zur Schule oder zum Kindergarten zu bringen oder von...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Konkretisierung des Veranlassungsprinzips anhand des "Anlasses" der Aufwendungen

Rn. 103 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Besteht für die Aufwendungen ein unmittelbarer betrieblicher oder beruflicher Anlass, sind sie regelmäßig auch dann vollständig abzugsfähig, wenn sie sich für die private Lebensführung als vorteilhaft erweisen. Denn in diesen Fällen stellt die unmittelbare betriebliche oder berufliche Zweckrichtung das "auslösende Moment" für die Aufwendung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kennzahlen richtig nutzen: ... / 1.2 Ziel, Aktion und Kennzahl miteinander verknüpfen

Auf ZAK sein Wir haben vor vielen Jahren dafür das "ZAK-Prinzip" entwickelt: Die Kombination von Ziel, Aktion und Kennzahl. Das Ziel benennt, was wir erreichen wollen. Die Aktion beschreibt unser darauf ausgerichtetes Verhalten; die Kennzahl sagt uns, woran wir erkennen wollen, dass oder in welchem Maße wir erfolgreich sind. Ein Beispiel: In einem großen Unternehmen wurde das...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Einzelfälle der nicht abzugsfähigen Aufwendungen für die Lebensführung

Rn. 164 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Abwehrkosten eines ArbN Wehrt sich ein ArbN gerichtlich gegen Anschuldigungen des ArbG, besteht eine widerlegbare Vermutung, dass die Abwehrkosten in einem Veranlassungszusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen. Beziehen sich die Vorwürfe auf Handlungen des ArbN, die nicht mehr von der beruflichen Zielvorstellung umfasst sind, weil sie ent...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Besonderheiten bei Preisen im Rahmen eines Dienstverhältnisses

Rz. 5 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Ob Preise, die > Arbeitnehmer bei einer vom > Arbeitgeber (oder von einem mit ihm verbundenen Dritten) veranstalteten Verlosung (Tombola) gewinnen, stpfl > Arbeitslohn sind, hängt von der Fallgestaltung ab: Rz. 6 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Gewinne, die ArbN bei Verlosungen anlässlich von > Betriebsveranstaltungen erhalten, werden wie alle ande...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Nahrungsmittel

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Betriebsveranstaltungen Rz 10/1, 21, > Bewirtung, > Freitrunk im Brauereigewerbe, > Genussmittel, > Getränke, > Kaffee, > Lebensführung, > Mahlzeiten, > Pflegepersonal Rz 12, > Sachbezüge, > Warengutscheine.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Wahlrecht

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Wahlrechte gibt es im Steuerrecht in unterschiedlicher Ausprägung. Sie können darin bestehen, einen Antrag zu stellen oder dies zu unterlassen (> Rz 2), eine Steuervergünstigung oder aber eine direkte Subvention zu erhalten (> Rz 3), eine Pauschalregelung anzuwenden oder die tatsächlichen Aufwendungen bzw > Einnahmen nachzuweisen (> Rz 4), die Re...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Konzern

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Der Begriff Konzern ist ein Synonym für > Verbundene Unternehmen. > Aktien, > Arbeitgeber, zur Tarifbegünstigung von Entlassungsabfindungen und Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten > Außerordentliche Einkünfte Rz 30 ff [39 ff], 85 ff, > Betriebsveranstaltungen Rz 18 ff, > Entsendung von Arbeitnehmern, zur Verpflichtung zum LSt-Abzug > Lohnzahlun...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Wegegelder

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Wege-(zeit)gelder sind grundsätzlich stpfl > Arbeitslohn , unabhängig davon, ob sie aufgrund einer Einzelabrechnung oder pauschal gezahlt werden. Sie gehören auch arbeitsrechtlich zum Arbeitslohn (BAG vom 11.01.1976, INF 1976, 504). Stpfl sind deshalb Entschädigungen für lange Anmarschwege wie zB die Entfernungsentschädigung gemäß TV-Forst (> ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Weihnachtsgratifikationen

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Weihnachtsgratifikationen bzw Weihnachtsgelder, die > Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis, also idR von ihrem > Arbeitgeber erhalten, gehören zu den stpfl Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 Abs 1 Nr 1 EStG). Sachzuwendungen aus Anlass des Weihnachtsfestes im Wert von bis zu 60 EUR sind aber kein Arbeitslohn, wenn...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Konzert

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Musiker und > Freibeträge für nebenberufliche Tätigkeiten Rz 20. Aufwendungen für ein Konzert führen nur bei den Ausführenden zu > Werbungskosten. Eintrittsgelder zu einem Konzert gehören zu den nicht abziehbaren Aufwendungen, weil sie nicht so gut wie ausschließlich beruflich veranlasst sind. Das gilt auch für Musiklehrer (BFH 101, 393 = BStBl 1...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Personalrat

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Aufwandsentschädigungen an freigestellte Mitglieder des Personalrats (§ 46 Abs 5 Bundespersonalvertretungsgesetz iVm § 1 der VO vom 18.07.1974, BGBl 1974 I, 1499, und entsprechende landesrechtliche Vorschriften), die aus einer Bundes- oder Landeskasse gezahlt und als > Aufwandsentschädigungen im Haushaltsplan ausgewiesen werden, sind idR nach...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / E. Stichwortübersicht

Rz. 111 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Zum Bereich "Werbungskosten" vgl ferner folgende Stichworte: > Abgeordnete, > Absetzung für Abnutzung, > Abzugsverbote, > Agenten, > Amtseinführung, > Anzahlungen, > Arbeitsgemeinschaft, > Arbeitsgerät, > Arbeitskammer, > Arbeitsmittel, > Arbeitsuche, > Arbeitszimmer, > Artisten, > Ärzte, > Arztkosten, > Aufwandsentschädigungen, > Ausbildun...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Miete

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Mieteinnahmen führen grundsätzlich zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (vgl § 21 EStG). Vermietet der > Arbeitnehmer seinem > Arbeitgeber ein Objekt wie zB eine > Garage oder einen Arbeitsraum innerhalb seiner Wohnung, ist eine Abgrenzung zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit erforderlich. Zu Einzelheiten > Arbeitslohn Rz 1...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Gründe für einen besonderen steuerlichen Arbeitnehmerbegriff

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Einen einheitlichen Arbeitnehmerbegriff für das Steuerrecht, das Arbeitsrecht und das Sozialrecht gibt es nicht. Er wäre zwar im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsordnung und der Rechtsanwendung an sich geboten und von der Praxis gefordert (vgl zB Bonjean, DStR 24/2017, Editorial). Die Zielsetzungen dieser Rechtsgebiete sind aber zu unt...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.2.1 Personalratstätigkeit

Es muss sich um eine Tätigkeit des Personalrats handeln, d. h. zum gesetzlich vorgesehenen Aufgabenbereich gehören.[1] Hierbei ist sowohl das Handeln des Personalrats selbst erfasst, sowie auch das seiner einzelnen Mitglieder, die im Rahmen der gesetzlichen Pflichten und Befugnisse tätig sind. Dies ist jeweils den gesetzlichen Regelungen zu entnehmen und nach objektiven Gesi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss: Kontoabsti... / 6.2.2 Arbeitnehmerbewirtungen sind vollumfänglich Betriebsausgaben

Aufwendungen für die ausschließliche Bewirtung von Arbeitnehmern, z. B. bei Betriebsfesten, können in vollem Umfang abgezogen werden, da eine solche Bewirtung i. d. R. nicht geschäftlich, sondern allgemein betrieblich veranlasst ist. Hier gilt ein lohnsteuerfreier Freibetrag von 110 EUR pro teilnehmendem Arbeitnehmer. Die diesen Freibetrag übersteigenden Kosten sind vollumfän...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss: Kontoabsti... / 2 Sonstige betriebliche Aufwendungen: Höhe der Aufwendungen

Die Bezeichnung "sonstige betriebliche Aufwendungen" wird einerseits für eine Position der Gewinn- und Verlustrechnung verwendet. Hier werden verschiedene Aufwendungen wie Raum-, Fuhrpark-, Beratungs-, Verwaltungs- und Vertriebskosten zusammengeführt, die keiner der speziellen Aufwandspositionen der Gewinn- und Verlustrechnung zugeordnet werden konnten. Andererseits gibt es ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensvermögen / 2 Verschiedene Sphären eines Unternehmers

Ein Unternehmer, der sowohl einen unternehmerischen als auch einen nichtwirtschaftlichen Bereich (z. B. bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts der hoheitliche Bereich) unterhält, kann aus bezogenen Leistungen nur insoweit einen Vorsteuerabzug vornehmen, wie er die Leistung auch für die unternehmerischen Umsätze verwendet; soweit eine nichtwirtschaftliche Verwendun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 3.1 Arbeitslohn i. S. d. § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG (§ 31 Abs. 1 S. 1 GewStG)

Rz. 10 Zur Bestimmung des Arbeitslohns für Zerlegungszwecke knüpft § 31 Abs. 1 S. 1 GewStG an § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG an. Danach sind bei der Zerlegung nur Vergütungen aus einem gegenwärtigen Dienstverhältnis zu berücksichtigen. Zum Arbeitslohn i. d. S. gehören insbesondere Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen, andere Bezüge und Vorteile aus einem gegenwärtigen Di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor-, Abschluss- und Nachar... / 2 Verbleibende Regelungen

Die grundsätzlich verbotene Sonn- und Feiertagsbeschäftigung ist u. a. ausnahmsweise zulässig bei der Reinigung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen, soweit hierdurch der regelmäßige Fortgang des eigenen oder eines fremden Betriebs bedingt ist, bei der Vorbereitung der Wiederaufnahme des vollen werktägigen Betriebs sowie bei der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigk...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Unentgeltliche Wertabgaben ... / 3 Unentgeltliche Zuwendungen an das Personal

Wendet der Arbeitgeber seinem Personal (auch ausgeschiedene Mitarbeiter oder Auszubildende) unentgeltlich einen Gegenstand für dessen private Zwecke zu, ist dies der Wertabgabenbesteuerung nach § 3 Abs. 1b Nr. 2 UStG zu unterwerfen, sofern der Gegenstand oder seine Bestandteile bei Anschaffung zumindest teilweise zum Vorsteuerabzug berechtigten.[1] Als Bemessungsgrundlage fü...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.6.9 Ausübung und Verwertung

Rz. 138a Die Darbietung muss im Inland ausgeübt oder verwertet werden. Die Ausübung im Inland muss durch den Stpfl. selbst erfolgen, d. h. er muss an der Darbietung im Inland selbst, als Darbietender oder als Veranstalter beteiligt sein.[1] Ist das nicht der Fall, gilt nicht der Ausübungs-, sondern der Verwertungstatbestand. Rz. 139 Eine Darbietung muss im Inland (§ 1 EStG Rz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) ABC der Grundlohnbestandteile

Rn. 44 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Abfindung s "Einmalige Bezüge" Altersvorsorge Grundlohnbestandteil sind die nach § 3 Nr 56 oder 63 EStG steuerfreien ArbG-Beiträge, soweit zum lfd Arbeitslohn gehörend (R 3b Abs 2 S 2 Buchst b S 1 LStR 2023). Aufwendungszuschuss Grundlohnbestandteil, falls laufender Arbeitslohn (R 3b Abs 2 S 2 Nr 1 Buchst b S 1 LStR 2023). Betriebsveranstaltung Zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Jugendarbeitsschutz / 3 Beschäftigung von Kindern

Die Beschäftigung von Kindern[1] ist verboten.[2] Das Verbot der Kinderbeschäftigung wird durch verschiedene, in § 5 Abs. 2–5 JArbSchG geregelte Ausnahmefälle durchbrochen. Neben Beschäftigungen zur Beschäftigungstherapie, während eines Betriebspraktikums (als schulisch eingebundene, betriebliche Veranstaltung zur Berufsfindung) in der 9-jährigen Vollzeitschulpflicht oder au...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 3.13 Nicht umgesetzte Maßnahmen

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Jahressteuergesetz 2024 hatten die Bundesregierung und der Bundesrat weitere lohnsteuerliche Ergänzungen erörtert. Insbesondere die folgenden Änderungen, die im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens diskutiert wurden, sind in der verabschiedeten Gesetzesfassung nicht enthalten: Mobilitätsbudget: Die Bundesregierung hatte vorgeschlag...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 3.11 Ausübung des Pauschalierungswahlrechts durch den Arbeitgeber

In bestimmten Fällen kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer pauschal mit einem festen Steuersatz erheben, z. B. für steuerpflichtige Leistungen bei einer Betriebsveranstaltung [1], Erholungsbeihilfen [2] oder Geschenken.[3] Der Arbeitgeber kann sein Pauschalierungswahlrecht durch Angabe der pauschalen Lohnsteuer in der Lohnsteuer-Anmeldung ausüben.[4] Ergänzend hierzu wird gesetzl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.1.1 Neuerungen durch das Wachstumschancengesetz

Das sicherlich wichtigste Gesetz mit unmittelbaren Auswirkungen auf die steuerliche Gewinnermittlung war im Jahr 2024 das Wachstumschancengesetz v. 27.3.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108). Das Wachstumschancengesetz hat hierbei im Gesetzgebungsverfahren einiges an Bedeutung verloren. Die endgültige Gesetzesfassung stellt einen Kompromiss dar, der kaum in der Lage sein dürfte, die g...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Innere Kündigung: Ursachen,... / 5.2 Maßnahmen zur Früherkennung

Um eine innere Kündigung frühzeitig zu erkennen, gibt es neben dem wachen Auge der Führungskraft und seiner empathischen, lösungsorientierten Kommunikation auch die Möglichkeit, Checklisten und strukturierten Gesprächsleitfäden anzuwenden. In erster Linie hat die Führungskraft aktiv zu werden, denn sie ist die direkte Anlaufstelle und einflussreichste Person für den Mitarbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tombola

Begriff Eine Tombola ist eine Verlosung von Geschenkartikeln, die im Rahmen einer Betriebsveranstaltung des Arbeitgebers durchgeführt wird. Erhalten Arbeitnehmer im Rahmen einer Betriebsveranstaltung Lose, führt die bloße Gewinnchance nicht zum Lohnzufluss. Bei einem tatsächlichen Gewinn gilt: Sind alle Arbeitnehmer teilnahmeberechtigt und ist die Teilnahme nicht an eine bes...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gemeinschaftsverpflegung

Begriff Verpflegt der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer gemeinschaftlich, so handelt es sich hierbei grundsätzlich um eine lohnsteuerpflichtige Zuwendung. Hierfür können unter bestimmten Voraussetzungen die amtlichen Sachbezugswerte angesetzt werden. Alternativ zur individuellen Besteuerung kann der Arbeitgeber die Sachbezugswerte pauschal versteuern. Hier ist ein Pauschalsteue...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Losgewinn

Begriff Ein Losgewinn in Form von Bargeld oder Sachzuwendungen bei einer betrieblichen Tombola stellt grundsätzlich lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn bzw. sozialversicherungspflichtiges Entgelt dar. Geldgewinne sind immer lohnsteuer- und beitragspflichtig. Bei Sachgewinnen liegt kein Arbeitslohn vor, wenn ein Losgewinn bei einer Verlosung aus überwiegendem eigenbetrieblichem ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerfreie Zuwendungen

Begriff Grundsätzlich sind alle Zuwendungen, die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses erhält, steuerpflichtiger Arbeitslohn. Davon gibt es Ausnahmen, die überwiegend in § 3 EStG geregelt sind. Im Sozialversicherungsrecht regelt die Sozialversicherungsentgeltverordnung, welche Zuwendungen beitragspflichtig und welche beitragsfrei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kassenführung: So machen Si... / 1.3.2 Branchenbesonderheiten für die Aufzeichnung von Einnahmen

In den folgenden Branchen sind die Einnahmen in jedem Fall einzeln aufzuzeichnen: Hotel- und Beherbergungsgewerbe Hier kommt es wegen der Meldepflicht gerade darauf an, dass die Gäste identifiziert werden können. Autoreparaturwerkstätten Garantie- und Nachbesserungspflichten erfordern, dass die Reparaturen nach Zeitpunkt, Umfang, Inhalt und Kunden erfasst werden müssen. Restauran...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / E. Werbungskosten

Rz. 15 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 > Werbungskosten sind ua die Kosten der Berufsfortbildung (> Bildungsaufwendungen Rz 20 ff). Dazu gehören Kosten für fachwissenschaftliche Tagungen, zB Reisekosten, Tage- und Übernachtungsgelder, Teilnehmergebühren (BFH 75, 603 = BStBl 1962 III, 487). Die Rechtsprechung hat zunehmend strengere Anforderungen an den Nachweis der beruflichen Ve...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Incentives

Rz. Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Als Incentives werden allgemein Leistungen eines Unternehmens oder eines ArbG bezeichnet, die Kunden, G...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Steuervorteile für Arbeitnehmer

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die praktische Bedeutung der Abgrenzung von Einkünften aus § 19 EStG (dazu im Einzelnen > Arbeitnehmer) ergibt sich besonders aus den für ArbN geltenden steuerlichen Sonderregelungen. Dazu gehört zunächst die Verpflichtung des ArbG zum LSt-Abzug (§§ 38ff EStG; besonders § 38 Abs 3 Satz 1 EStG; > Steuerabzugsverfahren). Rz. 2 Stand: EL 140 – ET...mehr