Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsveranstaltung

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Repräsentationsaufwendungen... / VIP-Aufwendungen bei Sport- und anderen Veranstaltungen

Werden dem Sponsor im Rahmen eines Gesamtpakets nicht nur Werbeleistungen, z. B. Werbung über Lautsprecheransagen, auf Videowänden, in Vereinsmagazinen, sondern auch Eintrittskarten für VIP-Logen überlassen, die nicht nur zum Besuch der Veranstaltung berechtigen, sondern auch die Möglichkeit der Bewirtung des Sponsors und seiner Gäste, z. B. Geschäftsfreunde, Arbeitnehmer, b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dac) Darbietung

Rn. 118 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Eine Darbietung ist jede unterhaltende Präsentation einer Tätigkeit, mithin ein Vorführen, Zeigen, oder auch ein Zu-Gehör-Bringen. Von der FinVerw werden beispielhaft aufgeführt (BMF BStBl I 2010, 1350 Tz 17): Ausstellungen, Konzerte, Theateraufführungen, Shows, Turniere oder Wettkämpfe. Eine Personenidentität zwischen dem Ausübendem und dem...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Sexuelle Belästigung, Abs 4.

Rn 38 Bei IV muss das unerwünschte Verhalten sexuell bestimmt sein. Relevant ist die Absicht oder das Ergebnis, wobei der bloße Eintritt der Belästigung genügt (BAG DB 11, 2609). IV enthält zahlreiche Beispielfälle. Ein Entblößen von Genitalien (BAG NZA 21, 1178), ›Klaps auf den Po‹ (LAG Köln NZA-RR 06, 237 [LAG Köln 07.07.2005 - 7 Sa 508/04]), Herandrängen an eine Mitarbeit...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.5 Besonderheiten beim Vorliegen einer Aushilfstätigkeit

Tz. 40 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Werden die Lohnsteuerabzugsbeträge durch den Verein übernommen (Nettolohnvereinbarung), können vor Anwendung der Vorschrift des § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) und der Grundsätze für die Pauschalierung folgende Beträge zunächst steuerfrei gezahlt werden: Reisekosten in Höhe der Pauschsätze Fahrtkosten (aber keine Fahrtkosten für Fahrten zwischen W...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Gebäude, in denen ein Gewerbe betrieben wird.

Rn 146 Bei Gebäuden, in denen ein Gewerbe betrieben wird, sind die Sicherheitsanforderungen wegen der großen Zahl potentiell Gefährdeter einerseits und des persönlichen Nutzens, den der Gewerbetreibende aus der Verkehrseröffnung zieht, andererseits besonders hoch. Wichtig ist insb die Sicherheit von Zugängen und Gängen (zB Köln NJW-RR 00, 1693; Stuttg NJW 08, 2514 [OLG Stutt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.6.9 Ausübung und Verwertung

Rz. 138a Die Darbietung muss im Inland ausgeübt oder verwertet werden. Die Ausübung im Inland muss durch den Stpfl. selbst erfolgen, d. h. er muss an der Darbietung im Inland selbst, als Darbietender oder als Veranstalter beteiligt sein.[1] Ist das nicht der Fall, gilt nicht der Ausübungs-, sondern der Verwertungstatbestand. Rz. 139 Eine Darbietung muss im Inland (§ 1 EStG Rz...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6.1 Steuerabzugsverpflichteter und Vergütungsgläubiger

Rz. 147 Gemeinsame Vorschriften für den Steuerabzug sind in § 50a Abs. 5 EStG sowie in §§ 73c–73e EStDV enthalten. Die Vorschrift ist durch G. v. 19.12.2008[1] für Vergütungen, die nach dem 31.12.2008 zufließen, an die Neukonzeption der Abs. 1–4 angepasst worden. Materielle Bedeutung haben die Änderungen nur insoweit, als in S. 5 die Inanspruchnahme des Vergütungsgläubigers ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.3.3 Betriebsveranstaltungen (§ 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG)

Rz. 93 Unter Betriebsveranstaltungen i. S. v. § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG werden Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene verstanden, die gesellschaftlichen Charakter haben, wie z. B. Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern oder Jubiläumsfeiern.[1] Der Gesetzgeber hat hiermit zwar eine Legaldefinition des Begriffs der Betriebsveranstaltung eingeführt. Die Formulierung "Veranstaltung a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.2 Nichtsteuerbare Vorteile außerhalb des Arbeitslohns – Aufmerksamkeiten und Leistungen zur Förderung des Betriebsklimas

Rz. 83 Aufwendungen des Arbeitgebers führen nicht zu Arbeitslohn als Gegenleistung für die erbrachte oder zu erbringende Arbeit, wenn sie der Ausgestaltung des Arbeitsplatzes oder der Förderung des Betriebsklimas dienen (s. auch Betriebsveranstaltungen Rz. 81).[1] Dabei wird es sich regelmäßig um Zuwendungen handeln, die der ganzen Belegschaft zugutekommen sollen oder keine ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.6 ABC des Arbeitslohns

Rz. 139b ABC des Arbeitslohns [1] Abfindung, die einem Arbeitnehmer für eine in einem anderen Staat ausgeübte Tätigkeit gezahlt wird, unterliegt dem Besteuerungsrecht dieses Staates.[2] Zu einer Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes nach dem DBA Frankreich hat der BFH entschieden.[3] Abtretung des Lohnanspruchs s. Rz. 134 Aktienüberlassung an Arbeitnehmer s. Rz. 124a Alter...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 73 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit sind in § 19 Abs. 1 EStG und in § 2 Abs. 2 LStDV beispielhaft aufgezählt. Der Begriff des Arbeitslohns, der Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit, ist in § 2 Abs. 1 LStDV definiert und in R 19.3 bis R. 19.9 LStR 2015 näher erläutert. Rz. 74 Maßgeblich für die Annahme von Arbeitslohn ist, dass die Bezüge in Geld oder Geldesw...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Pauschalbesteuerung geldwerter Vorteile anlässlich von Betriebsveranstaltungen

Rz. 144 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Erhält der ArbN im Rahmen einer Betriebsveranstaltung Zuwendungen, die nach § 19 Abs 1 Satz 1 Nr 1a EStG steuerpflichtig sind (vgl BMF vom 14.10.2015, BStBl 2015 I, 832, > Anh 2 Betriebsveranstaltungen ), kann der ArbG die darauf entfallende LSt mit 25 % pauschalieren (§ 40 Abs 2 Satz 1 Nr 2 EStG). Dies gilt für Bar- oder Sachzuwendungen (EF...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / Zusammenfassung

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 37 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Das praktische Bedürfnis, die LSt in "Bausch und Bogen", also pauschal zu erheben, ist nicht neu. Der individuelle LSt-Abzug bereitet Schwierigkeiten, wenn der ArbG für eine Vielzahl von ArbN besondere Leistungen erbringt und – wenn überhaupt – nur mit erheblichem Aufwand feststellbar ist, welcher Teil der Gesamtleistung auf den einzelnen Ar...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sozialversicherungsentgelt-Verordnung

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die SV-Beiträge werden nach dem > Arbeitsentgelt bemessen. Was zu dieser > Bemessungsgrundlage gehört, bestimmt § 14 Abs 1 SGB IV (> Sozialversicherung Rz 8). Die SvEV (aktuelle Fassung > Anh 15 S 3) soll ua den Beitragseinzug vereinfachen und eine Annäherung an das Steuerrecht bewirken. Sie regelt nicht nur, was beitragsfrei ist (> Arbeitsen...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) 1 000-EUR-Grenze

Rz. 74 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die Pauschalbesteuerung ist ausgeschlossen, soweit der ArbG einem ArbN sonstige Bezüge von mehr als 1 000 EUR im Kalenderjahr gewährt (> Rz 24, 46, 51). Die FinVerw stellt dabei im Interesse der Vereinfachung nur auf die nach § 40 Abs 1 Satz 1 Nr 1 EStG pauschal besteuerten sonstigen Bezüge ab. Auf die 1 000 EUR werden solche sonstigen Bezüg...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Gemeinsame Voraussetzungen

Rz. 130 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 § 40 Abs 2 EStG ermöglicht es dem ArbG, die LSt in bestimmten Fällen mit gesetzlich festgelegten Pauschsteuersätzen zu erheben. Dabei handelt es sich um Sachverhalte, bei denen sich der ArbG häufig aus arbeitsrechtlichen oder auch betriebspolitischen und personalwirtschaftlichen Gründen einer Übernahme der LSt nicht entziehen kann oder die ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Rechtssystematische Grundlegung

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Für den laufenden > Arbeitslohn ermittelt der ArbG die LSt für jeden ArbN individuell nach der > Jahreslohnsteuer (§ 39b Abs 2 EStG; > R 39b.5 LStR; > Lohnsteuertarif); für > Sonstige Bezüge wird sie besonders errechnet (§ 39b Abs 3 EStG; > R 39b.6 LStR). Die LSt wird durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben, belastet also den ArbN. Der ArbN ist S...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen

Leitsatz 1. Bezieht der Unternehmer Leistungen für sogenannte Betriebsveranstaltungen (hier: Weihnachtsfeier), ist er nur dann zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn diese nicht ausschließlich dem privaten Bedarf der Betriebsangehörigen dienen, sondern durch die besonderen Umstände seiner wirtschaftlichen Tätigkeit bedingt sind. 2. Der Vorsteuerabzug für sogenannte Aufmerksamkei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsunfall / 2.3 Gemeinschaftsveranstaltungen

Eine Teilnahme an Betriebsfesten, Betriebsausflügen oder ähnlichen betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen kann der versicherten Beschäftigung ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen zugerechnet werden[1]: Der Arbeitgeber will die Veranstaltung als eigene betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung zur Förderung der Zusammengehörigkeit der Beschäftigten untereinander durchf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. ABC der Bewertung der Sachbezüge

Rn. 700 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Abtretung Erfolgt anlässlich eines Leistungsverhältnisses iSd §§ 19–23 EStG die Abtretung einer Forderung gegen einen Dritten an den StPfl, ist hinsichtlich des Zuflusses und der Bewertung danach zu differenzieren, ob die Abtretung zahlungshalber oder an Zahlungs statt erfolgt, BFH v 22.04.1966, VI 137/65, BStBl III 1966, 394; Kister in H/H/...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Zuflüsse im privaten Vermögensbereich

Rn. 292 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Der Zufluss von Gütern ist als Einnahme zu erfassen, wenn damit der Tatbestand einer Einkunftsart verwirklicht wird; im Bereich der Überschussermittlung, § 2 Abs 2 Nr 2 EStG, gibt es nur PV, jede Einnahme gelangt in das PV. Systematisch gehören hierher die Fragen nach den Grenzen des Tatbestands einer Einkunftsart, zB ob § 20 Abs 1 EStG auch ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Freie Verpflegung (§ 2 Abs 1 SvEV)

Rn. 476 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Der Wertansatz für freie Verpflegung umfasst die drei Hauptmahlzeiten (Frühstück, Mittagessen und Abendessen) nebst üblicher Getränke (vgl BFH v 07.11.1975, VI R 174/73, BStBl II 1976, 50) sowie ein zweites Frühstück und einen Nachmittagskaffee (vgl BFH v 10.05.1963, VI 100/62 U, BStBl III 1963, 331), unabhängig davon, ob die Abgabe der Mah...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Einnahmen für Rechnung des StPfl

Rn. 164 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Auf die Erzielung von Einnahmen und ihrer Zurechnung zu dem StPfl hat die Verwendung der Einnahmen keinen Einfluss. Rn. 165 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 So wird der Tatbestand der Einkunftserzielung nicht durch die unentgeltliche Abtretung von Ansprüchen in Frage gestellt, die der StPfl im Rahmen einer einkunftsrelevanten Tätigkeit erworben ha...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2 Unternehmerische und nichtunternehmerische Sphäre

Rz. 335 Jeder Unternehmer kann neben seiner unternehmerischen Sphäre grundsätzlich auch eine nichtunternehmerische Sphäre haben. Dabei kommt es nicht auf die Rechtsform des Unternehmers an. Auch eine Personengesellschaft oder eine juristische Person kann eine nichtunternehmerische Sphäre haben[1]; zum Problem der Unternehmereigenschaft von Vereinen oder Vereinigungen vgl. Rz...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Andere Unternehmer und Veranstaltungen

Rz. 40 § 4 Nr. 20 Buchst. b UStG befreit die Veranstaltung von Theaterdarbietungen und Konzerten durch andere Unternehmer, wenn die Darbietungsleistung von den in § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG genannten Theatern, Orchestern, Kammermusikensembles und Chören erbracht wird. Mit "anderen Unternehmern" sind alle Unternehmer gemeint, die nicht mit ihren Einrichtungen bereits nach § 4 Nr....mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Veranstaltung von Theatervorführungen und Konzerten durch andere Unternehmer

Rz. 115 Begünstigt ist die Veranstaltung von Theatervorführungen und Konzerten durch andere Unternehmer. Dies sind i. d. R. die Organisation und Durchführung der Aufführungen von Theaterstücken, Opern und Operetten usw. sowie von Konzerten durch Unternehmer, die selbst kein eigenes Theater, Orchester oder sonstiges Ensemble führen. Zu nennen sind hier insbesondere Körperscha...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Soziale Leistungen des Arbeitgebers

Rz. 1 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Soziale Leistungen sind Zuwendungen des ArbG an einzelne ArbN oder an die ganze Belegschaft, die Ausfluss des Gedankens der Betriebsgemeinschaft und der Fürsorgepflicht des ArbG sind. Sie können in Geld bestehen, zB > Beihilfen im Krankheitsfall oder anderen Notlagen, Aufmerksamkeiten (vgl > Geschenke Rz 12 ff), > Betriebliche Gesundheitsförd...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsausgaben-ABC / Betriebsveranstaltungen

Aufwendungen für Betriebsveranstaltungen sind grundsätzlich als Betriebsausgaben abzugsfähig. Hierunter fallen z. B. Aufwendungen für Betriebsausflüge, für Weihnachtsfeiern und Jubiläumsveranstaltungen. Keine Rolle spielt dabei die Frage, ob die Betriebsveranstaltung auf lohnsteuerrechtlicher Ebene der Mitarbeiter einen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil darstellen oder ni...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Weihnachtsfeier

Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die jährliche Weihnachtsfeier eines Vereins, verbunden mit der Ehrung verdienter Vereinsmitglieder (z. B. aktive Sportler) und verbunden mit einer Tombola ist seit 1990 ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Einnahmen aus geselligen Veranstaltungen (hierzu zählen auch die Weihnachtsfeiern mit vereinnahmten Eintrittsgeldern oder Ko...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialleistungen / 2.1 Betriebsveranstaltungen

Die Regelungen für Betriebsveranstaltungen sind seit 2015 im § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG aufgenommen worden. Die bis dahin geltende Freigrenze in Höhe von 110 EUR wurde in einen Freibetrag von 110 EUR umgewandelt. Zuwendungen an Arbeitnehmer anlässlich einer Betriebsveranstaltung (z. B. Betriebsausflug, Weihnachtsfeier) sind kein Arbeitslohn, wenn der Rahmen der Üblichkeit nicht ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteuerfreie freiwillige... / 6 Besonderheiten bei Betriebsveranstaltungen

Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer und deren Angehörige anlässlich von Betriebsveranstaltungen [1] gehören bis zu einem Betrag von 110 EUR brutto je Veranstaltung und Arbeitnehmer nicht zum Arbeitslohn, wenn der Arbeitnehmer jährlich an nicht mehr als 2 Veranstaltungen teilnimmt und die Zuwendungen bei solchen Veranstaltungen üblich sind. Es können also mehr a...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteuerfreie freiwillige... / Zusammenfassung

Überblick Sozialleistungen sind Aufwendungen für die Beschäftigten im Unternehmen, die zusätzlich zur vereinbarten Lohn-/Gehaltszahlung entstehen. Diese können sowohl lohnsteuerpflichtig als auch lohnsteuerfrei sein. An die lohnsteuerliche Behandlung dieser Leistungen ist auch deren sozialversicherungsrechtliche Behandlung gebunden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung § ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteuerfreie freiwillige... / 1 Was zählt zu den freiwilligen sozialen Leistungen?

Zu den freiwilligen sozialen Leistungen zählen einerseits Leistungen im überwiegend betrieblichen Interesse, die nicht zum Arbeitslohn gehören und damit gar nicht steuerbar sind, z. B.: Leistungen des Arbeitgebers, die der Verbesserung der Arbeitsbedingungen dienen (z. B. Duschen, Waschräume, Einrichtung von Erholungsräumen),[1] Aufmerksamkeiten sowie Zuwendungen aus persönli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugendarbeitsschutz / 3 Beschäftigung von Kindern

Die Beschäftigung von Kindern[1] ist verboten.[2] Das Verbot der Kinderbeschäftigung wird durch verschiedene, in § 5 Abs. 2–5 JArbSchG geregelte Ausnahmefälle durchbrochen. Neben Beschäftigungen zur Beschäftigungstherapie, während eines Betriebspraktikums (als schulisch eingebundene, betriebliche Veranstaltung zur Berufsfindung) in der 9-jährigen Vollzeitschulpflicht oder au...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. ABC der Einzelfälle

Rz. 70 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Aktien Aktien fließen einem ArbN in dem Zeitpunkt zu, in dem er die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Aktien erlangt (BFH 234, 187 = BStBl 2018 II, 923). Das ist der Zeitpunkt, zu dem ihm der ArbG das zivilrechtliche oder zumindest das wirtschaftliche Eigentum an den versprochenen Aktien verschafft (BFH 260, 532 = BStBl 2019 II, 496). ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Auslosungsgewinn

Stand: EL 132 – ET: 12/2022 > Betriebsveranstaltungen Rz 13 f, > Geschenke, > Lotterie, > Preisgelder Rz 5 ff, > Sachbezüge Rz 70 Lotterielos, > Tombola, > Zufluss von Arbeitslohn Rz 14. Ergänzend > Spenden Rz 13, > Wohlfahrt Rz 1.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Lose

Stand: EL 132 – ET: 12/2022 > Betriebsveranstaltungen Rz 13 f, > Geschenke, > Lotterie, > Preisgelder Rz 5 ff, > Sachbezüge Rz 70 Lotterielos, > Tombola, > Zufluss von Arbeitslohn Rz 14. Ergänzend > Spenden Rz 13, > Wohlfahrt Rz 1.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Gestellung der Verpflegung

Rz. 40 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Da § 3 Nr 16 EStG Vergütungen von Reisekosten usw bis zur Höhe der als > Werbungskosten abziehbaren Beträge steuerfrei stellt, wirken sich die Regelungen zur ‚Gestellung von Mahlzeiten’ in § 9 Abs 4a Sätze 8 bis 10 iVm § 8 Abs 2 Sätze 8 und 9 EStG auch auf die Abrechnung beim > Arbeitgeber aus. Die Veranlassung des ArbG oder eines von ihm bea...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 3 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Steuerlich ist die SvEV unmittelbar nur anzuwenden, soweit mit ihr "Werte bestimmt worden sind" (vgl § 8 Abs 2 Satz 6 EStG) – das gilt für Unterkunft und Verpflegung – und § 8 Abs 3 EStG als lex specialis nicht anwendbar ist. Zu Einzelheiten > Rz 20 ff. Nur in Ausnahmefällen gilt das noch für die Bewertung einer Wohnung (> Rz 31 ff). Die SvEV...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Endpreis am Abgabeort

Rz. 38 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Als Geldwert von Sachbezügen wird grundsätzlich der um übliche Preisnachlässe geminderte übliche Endpreis am Abgabeort angesetzt (§ 8 Abs 2 Satz 1 EStG). Rz. 39 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Im Einzelnen: Endpreis am Abgabeort ist der tatsächliche Preis, der üblicherweise im allgemeinen Geschäftsverkehr vom Letztverbraucher gefordert wird. Er sc...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Erlassverzeichnis

Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Verzeichnis ausgewählter Erlasse in zeitlicher Reihenfolge*mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Bemessungsgrundlage, Bewertung der Sachzuwendung

Rz. 51 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Für die > Bemessungsgrundlage müssen grundsätzlich alle Sachzuwendungen innerhalb desselben Wirtschaftsjahres (respektive ggf Kalenderjahres; > Rz 42) erfasst werden, die einer Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG zugänglich sind (> Rz 17 ff). Zu Besonderheiten > Rz 46 ff. Rz. 52 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 BMG für die Anwendung des Pauschsteue...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitsessen mit Arbeitnehmern / 4 Teilnahme an geschäftlichen Bewirtungen: 2 Möglichkeiten

Nimmt der Arbeitnehmer an der Bewirtung von Geschäftsfreunden teil, muss der Unternehmer gemäß R 8.1 Abs. 8 Nr. 2 LStR wie folgt unterscheiden: Der Kostenanteil, der bei einer Bewirtung auf seinen Mitarbeiter entfällt, gehört nicht zum Arbeitslohn. Findet die Bewirtung allerdings während einer Geschäftsreise statt, erfasst der Unternehmer den Wert dieser Mahlzeit als steuerpfl...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitsessen mit Arbeitnehmern / 3.3 Was als Abgabe im überwiegend betrieblichen Interesse zählt

Überlässt der Arbeitgeber die Mahlzeiten anlässlich und während eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes, ist von einem überwiegenden betrieblichen Interesse auszugehen. Dies deshalb, weil dadurch der Arbeitsablauf am wenigsten beeinträchtigt wird. Der Wert der Mahlzeit je Arbeitnehmer und Anlass darf allerdings nicht mehr als 60 EUR betragen.[1] Mahlzeiten gehören z. B. nich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 6 Fragen des Rechtsschutzverfahrens

Rz. 28 Die Regelungen über das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren (§§ 347ff. AO) sind anzuwenden. Im Falle der Ablehnung, Aufhebung (Rücknahme, Widerruf) oder Änderung einer Anrufungsauskunft nach § 42e EStG kommt eine Aussetzung der Vollziehung allerdings nicht in Betracht, da es sich nicht um einen vollziehbaren Verwaltungsakt handelt.[1] Wird eine Anrufungsauskunft ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Alphabetisches Verzeichnis beispielhafter unentgeltlicher Wertabgaben i. S. v. § 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 2 UStG an das Personal zu dessen privatem Bedarf

Rz. 66 Voraussetzung für die Steuerbarkeit der im Folgenden genannten Zuwendungen von Gegenständen (Sachzuwendungen) an das Personal ist, dass der Gegenstand oder seine Bestandteile zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt haben. S. dazu Rz. 36a und Rz. 36b. Arbeitskleidung und -mittel: nicht steuerbare Leistung im überwiegend betrieblichen Interesse, wenn es sich ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Betriebsveranstaltungen

Rn. 49d Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören nach § 19 Abs 1 S 1 Nr 1a EStG auch Zuwendungen des ArbG an seine ArbN anlässlich von Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter (Betriebsveranstaltung); s § 19 Rn 236–244 (Barein) und BMF v 14.10.2015, BStBl I 2015, 832. Soweit die Zuwendungen des ArbG de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Rechtsentwicklung

Rn. 1 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Bei der Pauschalierung sonstiger Bezüge wurde eine Obergrenze (1 000 DM) eingeführt. Desgleichen sind die Übernahmeverpflichtung des ArbG und die Abgeltungswirkung durchgehend bindend. Ab 1983 ist der variable Pauschsteuersatz ein Nettosteuersatz (§ 40 Abs 1 S 2 idF HBeglG 1983). Rn. 2 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Ab 1990 beträgt die Obergrenze ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Übersicht

Rn. 47 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 40 Abs 2 S 1 EStG führt abschließend die Fälle auf, in denen die LSt mittels des festen Pauschsteuersatzes von 25 % erhoben wird: Nr 1: Verschaffung von verbilligten oder unentgeltlichen arbeitstäglichen Mahlzeiten Nr 1a: der ArbG oder auf Veranlassung des ArbG stellt ein Dritter den ArbN anlässlich einer beruflichen Tätigkeit außerhalb sein...mehr