Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsbedingte Kündigung

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.7.5.1.2 Betriebliche Interessen

Rz. 873 Nicht jedes betriebliche Interesse kann die Herausnahme eines Arbeitnehmers aus der Sozialauswahl rechtfertigen. Anhaltspunkte für die Bestimmung der berücksichtigungsfähigen Interessen bietet § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG. Grundvoraussetzung für die Herausnahme einzelner Arbeitnehmer aus der Sozialauswahl ist die Vergleichbarkeit der Arbeitnehmer untereinander (vgl. hierz...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.7.5.2.3 Sicherung der Beschäftigungsstruktur

Rz. 891 Allgemeines: Eine ausgewogene Personalstruktur besteht in einer Belegschaft, in der nicht nur jede Altersstufe angemessen vertreten ist, sondern in der sowohl leistungsstarke als auch leistungsschwache Arbeitnehmer zu finden sind, in der der Anteil der Geschlechter ausgeglichen ist, in der eine angemessene Quote an Ausländern und Schwerbehinderten im Betrieb arbeitet...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.4.9 Insolvenz des Arbeitgebers

Rz. 102 Ist der Arbeitgeber zahlungsunfähig geworden oder droht er, zahlungsunfähig zu werden (§§ 17, 18 InsO), und hat das Amtsgericht (§ 2 InsO) auf seinen Antrag oder auf Antrag eines Gläubigers (§§ 13, 14 InsO) über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet, um alle Gläubiger zu befriedigen und dem Schuldner die Möglichkeit zu geben, sich von den restlichen Verbindli...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.4.8 Betriebsübergang/Unternehmensumwandlung

Rz. 101 Veräußert der Betriebsinhaber aufgrund eines Rechtsgeschäfts seinen Betrieb oder einen Betriebsteil an einen neuen Inhaber, tritt der Erwerber nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB in die bestehenden Arbeitsverhältnisse ein. Er muss sie grds. zu den gleichen Bedingungen fortsetzen, die beim Veräußerer galten. Weder der Veräußerer noch der Erwerber darf wegen des Betriebsüberg...mehr

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Kostensenkungsmaßnahmen in ... / 4 Das letzte Mittel: Betriebsbedingte Kündigungen

Inwieweit ein Personalabbau der richtige Weg ist, um die laufenden Kosten eines Unternehmens zu senken, kann nur ermittelt werden, wenn auch der Aufwand für die Reduktion der Mitarbeiterzahl berücksichtigt wird. Nur so können andere Alternativen zur Sanierung eines Unternehmens korrekt einbezogen werden. Aufgabe der Kostenrechner und Controller ist es, diese Kosten für die E...mehr

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Kostensenkungsmaßnahmen in ... / 1.1 Abbau von Leiharbeitern, Auslaufen befristeter Arbeitsverträge

Eine sofortige oder jedenfalls sehr schnelle Einsparwirkung kann der Arbeitgeber durch den Abbau von Leiharbeitsverhältnissen im Betrieb erzielen. Die Fristen und Konditionen hierfür ergeben sich aus dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, der mit dem Verleihunternehmen abgeschlossen wurde. Es sind keine arbeitsrechtlichen Kündigungsvorschriften einzuhalten und der Betriebsrat ...mehr

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Kostensenkungsmaßnahmen in ... / 4.3.1 Berechnung der individuellen Amortisation

Jeder einzelne Fall innerhalb der Mitarbeiter, die freigesetzt werden sollen, wird betrachtet. Auf der einen Seite stehen die Kosten, die durch die Maßnahme eingespart werden. Das sind i. d. R. die Lohn- bzw. Gehaltszahlungen zuzüglich der gesetzlichen und tariflichen Sozialabgaben. Einzubeziehen sind auch Nebenkosten wie Fahrtkostenerstattung, Jubiläumszahlungen, Zuschüsse ...mehr

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Kostensenkungsmaßnahmen in ... / 4.3 Wie kann man die Amortisation des Personalabbaus feststellen?

Ob sich ein Personalabbau lohnt und wann die Wirkung auf die Kosten beginnt, muss auf verschiedenen Ebenen geprüft und festgestellt werden. Die Kosten werden von vielen individuellen Gegebenheiten bestimmt. Daher ist für jeden Mitarbeiter selbst eine individuelle Betrachtung anzustellen. Der Personalabbau als Gesamtprojekt muss ebenfalls auf seine Wirtschaftlichkeit untersuc...mehr

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Kostensenkungsmaßnahmen in ... / 4.2 Kosten des Personalabbaus

Der größte Kostenblock beim Personalabbau entsteht durch Zahlungen, die an die entlassenen Personen gehen. Die Gesetze und die Rechtsprechung in der Bundesrepublik Deutschland machen es den Arbeitgebern mit Ausnahme von Kleinstunternehmen schwer, Kündigungen betriebsbedingt auszusprechen. Gefordert wird eine sozial geprägte Vorgehensweise bei der Auswahl und eine Milderung d...mehr

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Kostensenkungsmaßnahmen in ... / 4.2.2 Sonstige Kosten des Personalabbaus

Kosten aus entstehender Arbeitslosigkeit: Abfindungen werden von der Agentur für Arbeit auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Diesen Verlust versuchen Arbeitnehmer dadurch auszugleichen, dass sie von vornherein eine höhere Abfindung fordern. Kosten der Sozialauswahl und der Beteiligung des Betriebsrats: Hier fallen folgende Kosten an: Personalkosten in der Personalabteilung Per...mehr

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Kostensenkungsmaßnahmen in ... / 4.1 Was ist grundsätzlich beim Personalabbau zu beachten?

Kündigungen sind teuer Die Kosten, die dem Unternehmen bei einem Personalabbau entstehen, können unerwartete Größenordnungen annehmen. Dabei gibt es eine Vielzahl von Kostenarten, die bei der Planung mit den individuellen Daten der betroffenen Mitarbeiter kombiniert werden müssen. Die Altersstruktur der Mitarbeiter, die freigesetzt werden sollen, bestimmt erheblich den Umfang...mehr

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Kostensenkungsmaßnahmen in ... / 4.2.1 Kosten aus Abfindungen

Die Zahl der personen- oder betriebsbedingten Kündigungen, die vor einem Arbeitsgericht enden, steigt. Mit geringer Chance auf eine schnelle Neubeschäftigung versucht jeder Entlassene einen möglichst hohen Betrag von seinem alten Arbeitgeber zu erhalten. Dabei spielt die meist durch eine Rechtsschutzversicherung gegebene Deckung der Kosten und damit eine Minimierung des Risi...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Kostensenkungsmaßnahmen in ... / 4.3.2 Amortisation in der Gesamtbetrachtung

Die Prüfung der gesamten Kosten des Personalabbaus auf eine sinnvolle Amortisationsdauer hin beinhaltet eine zeitliche Komponente. Da i. d. R. unterschiedliche Mitarbeiter mit individuellen Kündigungszeiten betroffen sind, kann der Amortisationszeitraum im Kalender nicht exakt bestimmt werden. Dennoch ist ein Zeitraum ermittelbar, der einfach einen gleichen Beginn von Einspa...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8.4 Ausschluss des Kündigungsschutzgesetzes (§ 21 Abs. 5)

Rz. 39 Auf eine Kündigung nach § 21 Abs. 4 ist das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar, einer sozialen Rechtfertigung nach § 1 KSchG bedarf die Kündigung daher nicht. Dies hat für den Arbeitgeber die positive Folge, dass er das Vorliegen einer sozialen Rechtfertigung der Kündigung durch verhaltens-, personen- oder betriebsbedingte Gründe nicht nachweisen muss. Der gekündi...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8.1 Allgemeines

Rz. 35 Schließt der Arbeitgeber mit der Ersatzkraft einen nach § 21 befristeten Arbeitsvertrag, so kann dieser wegen § 17 Abs. 3 TzBfG nur dann ordentlich gekündigt werden, wenn eine solche Kündigungsmöglichkeit während der Befristung ausdrücklich im Arbeitsvertrag oder im anwendbaren Tarifvertrag vorgesehen ist. Zwar sieht das Gesetz für diese Vereinbarung die Schriftform n...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / aa) Checkliste: Kündigung

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§ 53 Vertragshändlerrecht / 3. Außerordentliche Kündigung

Rz. 39 Wegen der analogen Anwendung des § 89a HGB ist die fristlose Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund generell zulässig,[106] wenn aufgrund objektiver Tatsachen dem Kündigenden die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar ist. Es sind alle Umstände bei der Bewertung zu berücksichtigen, wobei ein Verschulden nicht erforderl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / a) Kündigung von Arbeitnehmern und Betriebsübergang bei Veräußerung

Rz. 137 Die Insolvenzeröffnung führt nicht automatisch zur Beendigung der bestehenden Arbeitsverhältnisse, sondern die Dienstverträge bestehen mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort, § 108 Abs. 1 InsO. Der Insolvenzverwalter tritt in die Stellung des Arbeitgebers ein. Für den Insolvenzverwalter besteht gem. § 113 InsO eine besondere Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monat...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / c) Vertragsinhalt

Rz. 122 Der Anstellungsvertrag regelt die Rechte und Pflichten des Geschäftsführers (soweit sie ihm nicht schon als Organ obliegen, vgl. Rdn 107), Vertragsdauer,[467] Kündigungsmodalitäten [468] und Urlaubsansprüche sowie insb. die Bezüge einschl. Nebenleistungen. Zu denen zählen z.B. Tantiemen, Kraftfahrzeug- und Telefonnutzung sowie sonstige Sachleistungen, Spesenersatz, Pr...mehr

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Besonderer Kündigungsschutz... / 6.5 Initiatoren einer Betriebsratswahl

Zusätzlich zu den Wahlbewerbern und Mandatsträgern genießen auch die Initiatoren einer Betriebsratswahl (nicht aber einer Personalratswahl) nach § 15 Abs. 3a KSchG einen besonderen Kündigungsschutz. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer wahlberechtigt ist und entweder zu einer Betriebs- oder Wahlversammlung nach § 17 BetrVG bzw. nach § 17a BetrVG eingeladen hat, um auf die...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / f) Muster: Sozialplan

Rz. 149 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 21.27: Sozialplan Auf der Grundlage des zwischen der Insolvenzverwalterin der Fa. A-GmbH und dem Betriebsrat abgeschlossenen Interessenausgleichs vom _________________________ wird zur Milderung der insolvenzbedingten Betriebsstilllegung und der daraus resultierenden sozialen Nachteile betroffener Arbeitnehmer ...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Muster: Antrag auf Vollstreckungsschutz gem. § 765a ZPO

Rz. 152 Rechtsmittel: sofortige Beschwerde (§ 793 ZPO) bzw. Rechtspflegererinnerung (gem. § 11 Abs. 2 S. 2 RPflG). Rz. 153 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.38: Antrag auf Vollstreckungsschutz gem. § 765a ZPO An das Amtsgericht _________________________ – Vollstreckungsgericht – _________________________ In der Vollstreckungssache ______________________...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / b) Muster: Mitteilung über den Betriebsübergang gem. § 613a BGB

Rz. 141 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 21.25: Mitteilung über den Betriebsübergang, § 613a BGB An Arbeitnehmer A persönliche Übergabe mit Empfangsbekenntnis Mitteilung über einen beabsichtigten Betriebsübergang gem. § 613a Abs. 5, 6 BGB Insolvenzverfahren über das Vermögen der A-GmbH Sehr geehrte/r Frau/Herr Arbeitnehmer A, in dem Insolvenzverfahren über...mehr

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§ 37 Sozialrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 26 A, geboren 1965, war von Anfang 2003 bis Ende April 2023 als Kabelwicklerin (Wickeln von Motoren-Ankern) bei einem Unternehmen der Elektrobranche beschäftigt, zuletzt mit einem Bruttogehalt in Höhe von 3.500 EUR. Im September 2022 erhielt sie ein Schreiben des Arbeitgebers, mit dem ihr zum 30.4.2023 eine betriebsbedingte Kündigung angedroht wurde. Zur Begründung hieß ...mehr

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§ 37 Sozialrecht / III. Muster: Berufungsbegründung

Rz. 28 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 37.9: Berufungsbegründung An das Landessozialgericht _________________________ In Sachen _________________________ gegen Bundesagentur für Arbeit, _________________________ Az. _________________________ beantragen wir namens und in Vollmacht der Klägerin zu erkennen: Das Urteil des SG vom _________________________ und ...mehr

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§ 53 Vertragshändlerrecht / Literaturtipps

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§ 44 Unternehmenskauf / 7. Arbeitsverhältnisse, Ausgeschiedene Mitarbeiter

Rz. 46 § 613a Abs. 1 BGB. Tarifvertragliche Regelungen gelten bei den übergehenden Arbeitsverhältnissen individualvertraglich fort und dürfen frühestens ein Jahr nach Betriebsübergang zum Nachteil der Arbeitnehmer geändert werden, wenn sie nicht vorher auslaufen oder beim Käufer eine kollidierende beiderseitige Tarifbindung besteht oder Käufer und Arbeitnehmer einzelvertragl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besonderer Kündigungsschutz... / 3 Pflegezeit

Durch das Pflegezeitgesetz, das zum 1.7.2008 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber einen weiteren Tatbestand des besonderen Kündigungsschutzes geschaffen: § 5 Abs. 1 PflegeZG sieht vor, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis von der Ankündigung höchstens jedoch 12 Wochen vor dem verlangten Beginn bis zur Beendigung der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung nach § 2 Pfleg...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Allgemeiner Kündigungsschut... / 1 Allgemeiner Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz

Im Geltungsbereich des KSchG ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen länger als 6 Monate bestanden hat, rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist.[1] Dieser Kündigungsschutz ist zwingendes Recht. Abweichende Vereinbarungen zum Nachteil des Arbeitnehmers sind unwirksam....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kündigungsschutz / 1.3 Konsequenz: Kündigungsgrund erforderlich

Liegen die Voraussetzungen vor, ist eine Kündigung sozial nur gerechtfertigt, wenn die Kündigung durch Gründe in der Person, im Verhalten des Arbeitnehmers oder durch dringende betriebliche Umstände, die die Entlassung des Arbeitnehmers notwendig machen, gerechtfertigt ist.[1] [2] Infographic Will der Arbeitnehmer die Rechtsunwirksamkeit einer vom Arbeitgeber ausgesprochenen Kü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Allgemeiner Kündigungsschut... / 3 Auswirkungen des Kündigungsschutzes

Kündigung bedarf sozialer Rechtfertigung Nach § 1 KSchG ist eine ordentliche Kündigung rechtsunwirksam, wenn sie "sozial ungerechtfertigt" ist. Dies ist der Fall, wenn sie nicht durch bestimmte Gründe bedingt ist, die im Verhalten[1] oder in der Person des Arbeitnehmers[2] oder in dringenden betrieblichen Erfordernissen[3] liegen, schließlich wenn der Betriebsrat rechtswirksa...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Allgemeiner Kündigungsschut... / 2.5 Erfüllung der Wartefrist von 6 Monaten

Nach § 1 Abs. 1 KSchG kann sich grundsätzlich nur der Arbeitnehmer auf den Kündigungsschutz nach dem KSchG berufen, dessen Arbeitsverhältnis bei Ausspruch der Kündigung in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als 6 Monate bestanden hat. Das hat nichts mit einer (zu vereinbarenden) Probezeit nach § 622 Abs. 3 BGB zu tun. Die Probezeit muss erstens vere...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsratswahl / 6 Schutz der Betriebsratswahl

Die Behinderung der Betriebsratswahl ist jedermann (Arbeitgeber, Betriebsangehörigen, auch Betriebsräten und Dritten wie Gewerkschaften) bei Strafe verboten; z. B. Weigerung des Arbeitgebers, dem Wahlvorstand die erforderlichen Unterlagen zur Aufstellung der Wählerliste zur Verfügung zu stellen.[1] Ferner ist jeder Druck auf den Arbeitnehmer, zu wählen oder nicht zu wählen, ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Mutterschutz / 8.2 Ausnahmen vom Kündigungsschutz

Nach § 17 Abs. 2 MuSchG kann die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle in besonderen Fällen ausnahmsweise die Kündigung für zulässig erklären. Hinweis Eine Auflistung der jeweils zuständigen Behörden findet sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die Kündigung kann rechtswirksam ers...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Überleitungstarifvertrag / 2.1.2 Ablösung bisheriger Tarifverträge durch den TVöD (§ 2 TVÜ)

In § 2 sind zum Teil sehr differenziert die Rechtsfolgen des Inkrafttretens des TVöD ausgestaltet. Nach dem Willen der Tarifvertragsparteien soll der TVöD den BAT, BAT-O, BMT-G usw. und die diese ergänzenden Tarifverträge der VKA nicht einfach ersetzen. Der BAT (kommunal) ist folglich auch nach dem 30.9.2005 weiterhin in Kraft. Anders beim Bund: Dort ersetzt der TVöD seit dem...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Restrukturierungen aus arbe... / 1.2.3 Auswirkungen einer laufenden Kurzarbeit

Häufig stehen Restrukturierungen im Zusammenhang mit Kurzarbeit. Die Anordnung von Kurzarbeit ist ein häufig genutztes Instrument zur Überbrückung vorübergehender Auftrags- oder Beschäftigungsrückgänge. Im Rahmen einer Restrukturierung stellt sich jedoch regelmäßig die Frage, inwieweit laufende Kurzarbeit den Ausspruch betriebsbedingter Kündigungen beeinflusst. Die Einführung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 5 Arbeitsrechtliche Folgen des Betriebsübergangs für den Käufer

Der Steuerberater kann im Zusammenhang mit den künftig erforderlichen lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Abrechnungsarbeiten seinen Mandanten bitten, die entsprechenden Unterlagen des Verkäufers wie Arbeitsverträge, Lohnkonten etc. anzufordern, um z. B. ein Angebot für die kommende Lohnbuchhaltung abgeben zu können und damit mittelbar auf die Brisanz aufmerksam m...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Restrukturierungen aus arbe... / 1.2.4 Umsetzungsmöglichkeiten und -hindernisse

Bereits während der Konzeptionsphase ist tatsächlich Gewolltes mit rechtlich Machbarem abzugleichen. Eine erfolgreiche Umsetzung setzt voraus, dass mögliche Hindernisse frühzeitig erkannt und in die Planung miteinbezogen werden. Ein zentraler Aspekt ist die Begründung des Wegfalls von Beschäftigungsbedarf. Dieser muss für jede einzelne Tätigkeit nachvollziehbar und beweisbar ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Restrukturierungen aus arbe... / 2.1 Freiwilligenprogramme

Freiwilligenprogramme bieten Unternehmen eine sinnvolle Möglichkeit, im Zuge von Restrukturierungen Personal sozialverträglich und zielgerichtet abzubauen. Anders als bei betriebsbedingten Kündigungen setzen sie auf einvernehmliche Lösungen, etwa durch Aufhebungsverträge und Vorruhestandslösungen. Ein großer Vorteil liegt darin, dass Unternehmen hierbei mehr Kontrolle darüber...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 11 Besonderheiten bei Kauf vor/aus der Insolvenz

Krise und Insolvenz sind oft Anlass für den Verkauf eines Unternehmens und können eine günstige Gelegenheit für einen Käufer darstellen, sind aber besonders kritisch zu sehen. Neben den Gefahren wie Haftung für Altverbindlichkeiten, kommen für Unternehmenskäufer vor einem eigentlich vernünftigerweise vom Verkäufer zu stellenden Insolvenzantrag weitere, dem Steuerberater bekan...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Restrukturierungen aus arbe... / 2.2.4 Gang der Verhandlungen und strategische Aspekte

In der Praxis erfolgen die Verhandlungen über den Interessenausgleich und Sozialplan sowie deren Abschlüsse meist gemeinsam. Denn der Betriebsrat wird dem Interessenausgleich in der Regel nicht zustimmen ohne Klärung des Umfangs der wirtschaftlichen Absicherung durch den Sozialplan. Umso wichtiger ist eine frühzeitige Vorbereitung der Entwürfe, möglichst schon zu Beginn der ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Außerordentliche Kündigung:... / 8 Betriebsbedingte Gründe

Betriebliche Gründe berechtigen grundsätzlich nicht zur außerordentlichen Kündigung. Auch die Betriebsschließung stellt regelmäßig keinen Grund für eine außerordentliche Kündigung dar, weil der Arbeitgeber sein Betriebsrisiko nicht auf den Arbeitnehmer abwälzen darf. Ebenso berechtigt die Eröffnung des Konkurses nicht zur außerordentlichen Kündigung.[1] Sonderfall: Außerordent...mehr

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Direktionsrecht des Arbeitg... / 2 Die Rechtsgrundlage für das Direktionsrecht: Gesetz oder arbeitsvertragliche Vereinbarung

Das Direktionsrecht stützt sich auf den Arbeitsvertrag. Dieser ist die Ausgangsbasis dafür, ob eine Änderung der Arbeitsbedingungen noch durch die Ausübung des Direktionsrechts möglich oder aber eine Änderungsvereinbarung oder Änderungskündigung notwendig ist.[1] Aber die Vertragsparteien haben keine Wahl hinsichtlich der Anwendung des § 106 GewO. § 106 GewO ist die rechtlich...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.6 Arbeitsvertrag

Im Arbeitsvertrag konkretisieren Arbeitgeber und Beschäftigte im Rahmen ihres Selbstbestimmungsrechts und ihres rechtlichen Könnens im Rahmen der Rechtsordnung die gegenseitigen Rechte und Pflichten (Arbeitsvertrag). Je genauer die einzelnen Pflichten des Beschäftigten bereits im Arbeitsvertrag festgelegt werden, desto weniger Raum bleibt für das Weisungsrecht des Arbeitgebe...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 3.4 Mitteilung der Kündigungsgründe

Rz. 23 Der Arbeitgeber muss nur die Gründe mitteilen, die für seinen Kündigungsentschluss maßgebend sind.[1] Es gilt der Grundsatz der subjektiven Determination. [2] Hinweis Das BAG leitet mit der herrschenden Meinung[3] aus § 102 BetrVG den Grundsatz der sog. "subjektiven Determinierung" ab, demzufolge der Betriebsrat immer dann ordnungsgemäß angehört worden ist, wenn der Arb...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3.2 Ausschluss der ordentlichen Kündigungsfrist

Rz. 13 Für ordentlich unkündbare Arbeitnehmer (etwa bei einem tariflichen Sonderkündigungsschutz,[1]) fingiert das Gesetz in § 158 Abs. 1 Satz 3 SGB III eine im Hinblick auf das Ruhen des Anspruchs bei Entlassungsentschädigung geltende Kündigungsfrist. Dies gilt auch für besonders kündigungsgeschützte Arbeitnehmer. Hierbei sind die fiktiven Kündigungsfristen gestaffelt nach ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3.1 Bei Aufgabe oder Nichtantritt einer Beschäftigung

Rz. 46 Ein wichtiger Grund für die Aufgabe einer Beschäftigung oder den Nichtantritt einer Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung unzumutbar ist.[1] Allein, dass das neue Beschäftigungsverhältnis ein Leiharbeitsverhältnis ist, ist kein wichtiger Grund für den Nichtantritt einer Beschäftigung.[2] Unabhängig davon, um was für ein Arbeitsverhältnis es sich handelt, gil...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 5.3 Verwertungsverbot im Kündigungsrechtsstreit

Rz. 61 Die Anhörung des Betriebsrats ist nicht fehlerhaft, wenn der Arbeitgeber ihm nicht alle möglichen Kündigungsgründe mitteilt; es gilt der Grundsatz der subjektiven Determination. [1] Die Unvollständigkeit der Unterrichtung berührt daher nicht die Rechtswirksamkeit der Kündigung; sie führt jedoch zu einem Verwertungsverbot im Kündigungsrechtsstreit. Hier ist zu differenz...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.1.1 Beendigung des Arbeits-/Beschäftigungsverhältnisses durch den Arbeitnehmer

Rz. 6 Ein versicherungswidriges Verhalten liegt nach § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Alt. 1 SGB III dann vor, wenn der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst hat und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat. Was unter Lösung des Beschäftigungsverhältnisses zu verstehen ist, definiert das Gesetz nicht. Man wird aber ein ausdrückliches...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 6.1.4 Möglichkeit der Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz (Nr. 3)

Rz. 72 Der Widerspruchsgrund nach Nr. 3 setzt eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit des Arbeitnehmers an einem anderen Arbeitsplatz im selben oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens voraus, ggf. auch erst nach zumutbaren Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen oder unter geänderten Vertragsbedingungen. Es kann der Kündigung nicht mit der Möglichkeit der Weiterbeschäfti...mehr