Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsbedingte Kündigung

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 7.6 Wiedereinstellungsanspruch

Rz. 94 Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Wiedereinstellung (Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses) gegenüber dem Arbeitgeber bzw. Erwerber kommt in Betracht, wenn es trotz einer ursprünglich vorgesehenen Stilllegung des Betriebs oder eines Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit aus anderen Gründen und einer infolgedessen wirksam ausgesprochenen Kündigung aus betriebsbedingte...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6 Widerspruch

Rz. 63 Das in § 613a Abs. 6 BGB – im Gegensatz zum Europarecht – in der Bundesrepublik geregelte Widerspruchsrecht ermöglicht es dem Arbeitnehmer, den Übergang des Arbeitsvertrags auf den Betriebserwerber und damit den Austausch des Vertragspartners zu verhindern. Das Widerspruchsrecht hat seine verfassungsrechtliche Grundlage in der durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Freih...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3 Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs

Rz. 17 Nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB gehen im Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehende Arbeitsverhältnisse kraft Gesetzes mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Inhaber über [1]; das gilt auch für Arbeitsverhältnisse, in denen die Hauptleistungspflichten ruhen, z. B. während der Elternzeit und bei Altersteilzeitverhältnissen in der Freistellungsphase [2]. Neuer Inhabe...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5.1 Art und Umfang der Unterrichtung

Rz. 38 § 613a Abs. 5 BGB bestimmt, dass der bisherige Arbeitgeber oder der neue Inhaber die von einem Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer vor dem Übergang in Textform über den (geplanten) Zeitpunkt des Übergangs, den Grund für den Übergang, die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Übergangs für die Arbeitnehmer und die hinsichtlich der Arbeitnehmer in ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.3.2 Bemessungsfaktoren

Rz. 15 Der Erhöhung der Höchstgrenzen in § 10 Abs. 2 KSchG kann entnommen werden, dass der wichtigste Bemessungsfaktor die Dauer der Betriebszugehörigkeit ist. Gleichwohl kann dieser Faktor hinter anderen Gründen zurücktreten, mit der Folge, dass die Dauer der Betriebszugehörigkeit nicht allein von ausschlaggebendem Gewicht ist.[1] Rz. 16 Neben der Betriebszugehörigkeit ist d...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.3.2 Folgen der Falschzuordnung

Rz. 16 Wer Arbeitnehmer ist, steht nach § 611a Abs. 1 Satz 6 BGB nicht zur Disposition der Arbeitsvertrags- oder TV-Parteien. [1] Eine von den arbeitsrechtlichen Vorgaben abweichende Vereinbarung und Zuordnung des Rechtsverhältnisses ist unwirksam. Haben die Vertragsparteien allerdings das Dienstverhältnis eines freien Mitarbeiters ausdrücklich als Arbeitsverhältnis gewollt, ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2 Mehrere Unwirksamkeitsgründe

Rz. 10 Häufig wird bei Kündigungsschutzklagen nicht nur über das Vorliegen von Kündigungsgründen nach § 1 KSchG gestritten. Vielmehr werden zugleich weitere Unwirksamkeitsgründe geltend gemacht. Rz. 11 Die Parteien gehen dabei nicht selten von folgendem Verständnis der Auflösungsmöglichkeit aus: In einem 1. Schritt wird die Unwirksamkeit der Kündigung geprüft. Ein Unwirksamkei...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2 Auflösungsgründe des Arbeitnehmers

Rz. 42 § 9 Abs. 1 Satz 1 KSchG verlangt für den Auflösungsantrag des Arbeitnehmers, dass diesem die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann. Der Begriff der Unzumutbarkeit ist dabei angesichts des unterschiedlichen Normzwecks mit dem Begriff der Unzumutbarkeit in § 626 BGB nicht identisch. Bei § 626 BGB wird auf den zeitlich begrenzten Zeitraum ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.1.1 Beurteilungszeitpunkt

Rz. 32 Maßgeblicher Beurteilungspunkt der Frage, ob dem Arbeitnehmer oder Arbeitgeber die Fortsetzung zuzumuten ist oder Gründe für eine den Betriebszwecken dienende weitere Zusammenarbeit vorliegen, ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz. Trotz der gesetzlich angeordneten Rückwirkung auf den Kündigungszeitpunkt ist der Auflösungsantrag ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.1.4 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 39 Die Darlegungs- und Beweislast für die Auflösungsgründe trägt jeweils die Seite, die den Auflösungsantrag stellt. Pauschale Behauptungen oder Wertungen genügen nicht. Es bedarf einer konkreten Darlegung der Tatsachen, aus denen sich der Auflösungsgrund ergeben soll. Hieran scheitern viele Anträge in der arbeitsgerichtlichen Praxis, weil sich die Darlegung auf Wertungen...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.1 Entscheidungsmöglichkeiten

Rz. 60 Wird in einem Kündigungsschutzprozess ein Auflösungsantrag gestellt, so bestehen 3 Entscheidungsmöglichkeiten: Ist die Kündigung sozial gerechtfertigt, wird die Kündigungsschutzklage abgewiesen. Der Auflösungsantrag wird nicht entschieden und im Urteilstenor nicht erwähnt. Der Kündigungsschutzklage wird stattgegeben, der Auflösungsantrag ist jedoch nicht begründet. Beid...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.1.2 Verhalten im Prozess

Rz. 36 Die Führung eines Kündigungsschutzprozesses allein vermag mit den damit immer verbundenen Spannungen eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses nicht zu begründen. Sachliche Äußerungen im Rahmen der Prozessführung sind regelmäßig von der Wahrnehmung berechtigter Interessen gedeckt. Dies gilt auch bei Verwendung deutlicher und scharfer Formulierungen. Mit Entscheidung vom...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6 Auflösung und Ansprüche nach den §§ 111 ff. BetrVG (Betriebsänderungen)

Rz. 71 Wird eine Kündigung im Rahmen einer Betriebsänderung ausgesprochen, so können einem Arbeitnehmer Ansprüche aus einem Sozialplan nach § 112 BetrVG oder Nachteilsausgleichsansprüche nach § 113 BetrVG zustehen. Rz. 72 Sieht ein Sozialplan Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes vor, schließen sich Ansprüche aus dem Sozialplan und die Auflösung des Arbeitsverhältnis...mehr

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Bergmannsversorgungsschein / 3 Sonstige Sonderrechte

Die Inhaber von Bergmannsversorgungsscheinen haben außer Ansprüchen auf Hausbrand[1], Wohnungsfürsorge vor allem einen erweiterten Kündigungsschutz und Anspruch auf Anrechnung von Bergbauzeiten.[2] Der Anspruch auf Hausbrand besteht jedoch nur gegenüber dem letzten Bergbauarbeitgeber – davon werden Kohlebergbaubetriebe ohne Untertagearbeit nicht erfasst.[3] Eine Kündigung ist...mehr

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Betriebsübergang: Widerspru... / 7.1 Vor dem Betriebsübergang

Hat der Arbeitnehmer den Widerspruch wirksam rechtzeitig erklärt, tritt der Betriebserwerber nicht nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BetrVG in die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis ein. Das Arbeitsverhältnis bleibt mit dem bisherigen Arbeitgeber bestehen. Es ist jedoch zu beachten, dass der Arbeitsplatz selbst übergeht. Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis wegen W...mehr

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Betriebsübergang: Unterrich... / 2.2.4 Hinsichtlich des Arbeitnehmers in Aussicht genommene Maßnahmen

Unklar ist, was unter den "in Aussicht genommenen Maßnahmen" i. S. d. § 613a Abs. 5 Nr. 4 BGB zu verstehen ist. Nach der Gesetzesbegründung können hierzu Weiterbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit geplanten Produktionsumstellungen oder Umstrukturierungen und andere Maßnahmen zählen, die die berufliche Entwicklung des Arbeitnehmers betreffen. Die Vorschrift ist damit sehr wei...mehr

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Betriebsübergang: Unterrich... / 2.1 Grundsätze

Der bzw. die Arbeitgeber haben den vom Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer so zu unterrichten, dass dieser sich über die Person des Übernehmers und über die in § 613a Abs. 5 BGB genannten Umstände (siehe im Folgenden) ein Bild machen kann. Er soll durch die Unterrichtung eine ausreichende Wissensgrundlage für die Ausübung oder Nichtausübung seines Widerspruchsrechts er...mehr

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Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 2.4 Kündigung aus anderem Grund

Zulässig sind nach § 613a Abs. 4 Satz 2 BGB Kündigungen, die "aus anderem Grund" als dem Betriebsübergang erfolgen. Eine Kündigung erfolgt "aus anderem Grund", wenn es neben dem Betriebsübergang einen sachlichen Grund gibt, der "aus sich heraus" die Kündigung zu rechtfertigen vermag.[1] Betriebsbedingte Kündigungen, die im Vorfeld eines Betriebsübergangs oder nach erfolgtem Ü...mehr

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Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 1.1.4 Verfahrensrechtliche Wirkungen

Auch in prozess- und vollstreckungsrechtlicher Hinsicht entfaltet § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB Wirkung. Ein rechtskräftiges Urteil, das Rechte und/oder Pflichten des alten Arbeitgebers und des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis zum Gegenstand hat, bindet auch den neuen Inhaber gemäß § 325 ZPO.[1] Auch der gerichtliche Vergleich über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses z...mehr

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Betriebsübergang: Vorausset... / 3.2.3.2 Auflösung der betriebsorganisatorischen Einheit

Die Betriebsstilllegung hat somit eine objektive und eine subjektive Komponente. Objektiv muss die Auflösung der betriebsorganisatorischen Einheit und die Entlassung der Belegschaft erfolgen. Subjektiv muss der Betriebsinhaber die ernste Absicht haben, den bisherigen Betriebszweck dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte, wirtschaftlich erhebliche Zeitspanne nicht ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2 Arbeitsverträge mit nahen Angehörigen

Rechtsanwälte werden von Arbeitgeber-Mandanten auch zu Arbeitsverträgen mit Angehörigen befragt. Zahlungen an den eigenen Ehepartner oder an Kinder, die noch zur Schule gehen und studieren und deshalb keine eigenen Einkünfte haben, sind steuerlich natürlich interessant, aber mit Vorsicht zu sehen: Die monatlichen Gehaltszahlungen inklusive des Arbeitgeberanteils zur Sozialver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.2 Abfindung und Einkommensteuer

Der Anwalt sollte seinem Mandanten schon vor oder während des Arbeitsgerichtsprozesses beraten, dass dieser steuerliche Beratung einholt, damit eine mögliche Abfindung tatsächlich vom Finanzamt ermäßigt besteuert wird.[1] Bei der Abfindung greift die sog. Fünftel-Regelung[2]: Die Abfindung wird fiktiv auf 5 Jahre verteilt, um zu einem ermäßigten Steuersatz für den Arbeitnehme...mehr

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Nachvertragliches Wettbewer... / 4.3 Außerordentliche Kündigung des Arbeitgebers

Auch die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber führt zu einem Wahlrecht. Folge: Wahlrecht des Arbeitnehmers Der Arbeitnehmer hat das Wahlrecht, wenn die Kündigung nicht auf einem eigenen vertragswidrigen Verhalten beruht. Folge: Wahlrecht des Arbeitgebers Der Arbeitgeber hat demgegenüber das Wahlrecht, wenn die von ihm ausgesprochene Kündigung...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Musikschullehrer / 2.4 Umwandlung der Vertragsverhältnisse

Einzelvertraglich können die Arbeitsvertragsparteien jederzeit einvernehmlich das Vertragsverhältnis ändern. Eine einseitige "Umwandlung" des Vertragsverhältnisses durch den Mitarbeiter hat nur in der Weise eine praktische Bedeutung, als dass freie Mitarbeiter gerichtlich überprüfen lassen können, ob ihr Vertragsverhältnis nach einer Gesamtschau als Arbeitsverhältnis zu bewe...mehr

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Mutterschutz: Beendigung de... / 1 Kündigung durch den Arbeitgeber

Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber während der Schwangerschaft und nach der Geburt unterliegt zunächst einmal allen Beschränkungen des allgemeinen Kündigungsschutzes, vor allem des Kündigungsschutzgesetzes, soweit dessen betrieblicher und persönlicher Anwendungsbereich eröffnet ist. Darüber hinaus werden solche Arbeitnehmerinnen durch ein sehr weit...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 13 Ar... / 4.1 Getrennte Kündigung getrennter Arbeitsverträge

Rz. 19 So wie die Arbeitsverhältnisse rechtlich unabhängig jeweils zwischen den einzelnen Arbeitnehmern und dem Arbeitgeber begründet werden, erfolgt auch die Beendigung arbeitsvertragsbezogen. Das Arbeitsverhältnis kann nach den allgemeinen Regeln durch Kündigung, Befristung oder Aufhebungsvertrag beendet werden. Der Kündigungsschutz nach dem KSchG und besondere Bestandssch...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 13 Ar... / 4.4 Kündigung aus anderen Gründen

Rz. 24 § 13 Abs. 2 Satz 3 TzBfG stellt klar, dass eine Kündigung aus anderen als dem in § 13 Abs. 2 Satz 1 genannten Grund zulässig ist. Dies gilt sowohl für Kündigungen aus wichtigem Grund nach § 626 BGB als auch für ordentliche Änderungs- oder Beendigungskündigungen aus verhaltens-, personen- oder betriebsbedingten Gründen. Soweit teilweise vertreten wird, dass eine Änderun...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 Kü... / 3.3.1 Wirtschaftliche, technische und organisatorische Gründe

Rz. 16 § 11 Satz 2 TzBfG stellt klar, dass eine Kündigung aus anderen als den in § 11 Satz 1 TzBfG genannten Gründen zulässig ist. In der amtlichen Begründung werden als Beispiele wirtschaftliche, technische und organisatorische Gründe genannt.[1] Hieraus ergibt sich, dass neben personen- und verhaltensbedingten Gründen auch betriebsbedingte Gründe in Betracht kommen. Dabei ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 2 Beg... / 3.3.2 Gleiche oder ähnliche Tätigkeit

Rz. 11 Eine gleiche Tätigkeit liegt dann vor, wenn die Tätigkeit sich nach Arbeitsbedingungen, erforderlicher Qualifikation, Verantwortung und Belastung nur so geringfügig unterscheiden, dass die Arbeitnehmer jederzeit austauschbar sind. Eine Arbeitsplatz- oder Stellenbeschreibung kann hierfür ein Indiz sein. Bedarf es nach Arbeitsinhalt, Arbeitsbedingungen und Qualifikation ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Kommentierung zum TVÜ-L / 2.1.1 Regelungsinhalt

In § 2 TVÜ-L sind zum Teil sehr differenziert die Rechtsfolgen des Inkrafttretens des TV-L ausgestaltet. Nach dem Willen der Tarifvertragsparteien soll der TV-L den BAT/BAT-O, MTArb/MTArb-O und die diese ergänzenden Tarifverträge nicht einfach ersetzen. Der BAT usw. blieben folglich auch nach dem 31.10.2006 in Kraft. Der TVÜ-Länder-VKA enthält somit einerseits Vorschriften z...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Musikschullehrer / 2.4 Umwandlung der Vertragsverhältnisse

Einzelvertraglich können die Arbeitsvertragsparteien jederzeit einvernehmlich das Vertragsverhältnis ändern. Eine einseitige "Umwandlung" des Vertragsverhältnisses durch den Mitarbeiter hat nur in der Weise eine praktische Bedeutung, als dass freie Mitarbeiter gerichtlich überprüfen lassen können, ob ihr Vertragsverhältnis nach einer Gesamtschau als Arbeitsverhältnis zu bewe...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 10 Au... / 6.2 Mittelbare Auswirkungen auf Kündigungsschutz

Rz. 13 § 10 TzBfG kann im Rahmen des Kündigungsschutzrechts Bedeutung erlangen. Verweigert ein Arbeitgeber einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer die Teilnahme an einer Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme und stützt er im Rahmen einer nachfolgenden betriebsbedingten Kündigung seine Auswahlentscheidung auf die geringere oder gar fehlende Qualifikation des teilzeitbeschäftigten...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 2.1 Reichweite der Ausschreibungspflicht

Rz. 7 § 7 Abs. 1 TzBfG begründet keine eigenständige Verpflichtung des Arbeitgebers, Arbeitsplätze generell auszuschreiben, sondern vielmehr im Falle der Ausschreibung eines Arbeitsplatzes diesen auch – sofern er geeignet ist – als Teilzeitarbeitsplatz auszuschreiben.[1] Rz. 8 Eine Verpflichtung zur außerbetrieblichen Ausschreibung besteht grundsätzlich nicht. Eine öffentlich...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wirtschaftskrise: Der Steue... / 2.3 Kostenmanagement in der Krise

Für immer mehr Unternehmen ist es inzwischen überlebensnotwendig, finanziellen Spielraum auch durch Kosteneinsparungen zu schaffen. Dabei ist viel Fingerspitzengefühl gefragt, wenn es darum geht, diejenigen Kosten zu identifizieren, die in Zeiten eines Nachfrageeinbruchs unnötig sind. Folgende Inhalte unterstützen Sie dabei, Kostensenkungspotenziale Ihrer Mandanten schnell u...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 5.3 Besorgnis der Benachteiligung anderer Arbeitnehmer (Nr. 3)

Rz. 130 Der Tatbestand der Nr. 3 ist gegeben, wenn aufgrund vom Betriebsrat vorzubringender Tatsachen die Besorgnis besteht, dass einem schon im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer gekündigt werden muss, wobei auch eine Änderungskündigung ausreicht[1] oder sonstige Nachteile, z. B. Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes oder Verschlechterung oder Erschwerung der Arbeitsbeding...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.1.9 Wiederaufnahme eines Arbeitsverhältnisses

Rz. 32 Die Wiederaufnahme eines ruhenden Arbeitsverhältnisses, etwa die Rückkehr nach der Elternzeit (§ 15 BEEG) ist keine Einstellung.[1] Wurde jedoch das Arbeitsverhältnis beendet, ist die erneute Arbeitsaufnahme beteiligungspflichtig. Eine beteiligungspflichtige Einstellung liegt vor, wenn mit einem Arbeitnehmer während der Elternzeit eine befristete Teilzeitbeschäftigung...mehr

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Pflegezeit und sonstige Fre... / 1.4 Behördliche Zulassung der Kündigung

In "besonderen Fällen" kann die Arbeitgeberkündigung ausnahmsweise (vorab) für zulässig erklärt werden. Gemäß § 5 Abs. 2 PflegeZG kann eine Kündigung entgegen § 5 Abs. 1 PflegeZG ausnahmsweise zulässig sein, wenn die Zulässigkeitserklärung der für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle vorliegt. Damit enthält § 5 PflegeZG ein ...mehr

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Pflegezeit und sonstige Fre... / 1.1 Inhalt

In § 5 Abs. 1 PflegeZG ist ein besonderer Kündigungsschutz vorgesehen. Danach darf der Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis von der Ankündigung, höchstens jedoch 12 Wochen vor dem angekündigten Beginn bis zur Beendigung der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG oder der Freistellung nach § 3 PflegeZG nicht kündigen. In Kleinbetrieben beginnt der Kündigungssc...mehr

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Familienpflegezeit: Anspruc... / 7 Kündigungsschutz

Der Arbeitgeber darf das Beschäftigungsverhältnis von der Ankündigung bis zur Beendigung der Familienpflegezeit nicht kündigen. Der Sonderkündigungsschutz besteht aber höchstens 12 Wochen vor dem angekündigten Beginn der Familienpflegezeit. Das Kündigungsverbot ist absolut; es gilt für alle Kündigungen, die der Arbeitgeber ausspricht. Hierunter fallen die ordentliche und auß...mehr

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Arbeitsvertrag mit außertar... / 6 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit AT-Angestellten gelten nur wenige Besonderheiten. Grundsätzlich finden die gesetzlichen Kündigungsfristen des § 622 BGB Anwendung. Sollen einzelvertragliche Kündigungsfristen vereinbart werden, sind gewisse Höchstgrenzen zu beachten. Grundsätzlich gilt jedoch zunächst die Vertragsfreiheit, wonach es zulässig ist, längere Kündig...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Abmahnung / 2.2 Erforderlichkeit

Die Definition der Abmahnung macht deutlich, dass sie grundsätzlich nur vor einer verhaltensbedingten Kündigung erforderlich ist. Personenbedingte Gründe (insbesondere Krankheit) kann der Arbeitnehmer im Regelfall nicht beeinflussen, sodass die Zielrichtung der Abmahnung, dem Arbeitnehmer zur Vermeidung einer Kündigung eine Chance zu geben, in derartigen Fällen ins Leere geh...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4 Arbeitsbefreiung

Rz. 17 Liegen die Voraussetzungen des Abs. 2 vor, so ist das Betriebsratsmitglied nach dem Wortlaut des Gesetzes von seiner beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien. Da es mit der Unabhängigkeit des Betriebsratsamtes unvereinbar wäre, wenn vom Willen des Arbeitgebers abhinge, ob eine bestimmte Betriebsratsaufgabe rechtzeitig erfüllt werden kann, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsrisiko / 3 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Selbst in Fällen längerer Betriebsstörungen enden Arbeitsverhältnisse nicht automatisch. Der Arbeitgeber hat grundsätzlich nur die Möglichkeit, die Beschäftigungsverhältnisse durch ordentliche (betriebsbedingte) Kündigung zu beenden. Eine außerordentliche Kündigung ist in aller Regel nicht möglich.[1] Anderenfalls wäre die oben näher erläuterte Betriebsrisikolehre ad absurdu...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.6 Anhang zu § 55 BPersVG: Überblick über den Kündigungsschutz gemäß § 15 KSchG

§ 15 KSchG Unzulässigkeit der Kündigung Der besondere Kündigungsschutz von Mitgliedern des Personalrats, einer Jugend- und Auszubildendenvertretung oder einer Jugendvertretung sowie für Wahlbewerber oder Mitglieder des Wahlvorstands richtet sich nach § 15 KSchG. Gemäß § 15 Abs. 2 KSchG ist die ordentliche Kündigung – hiervon sind auch Änderungskündigungen erfasst – eines Mitgl...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausbildung / 2.4.4.2.1 Voraussetzungen

Die Verpflichtung, den Auszubildenden im Anschluss an die Ausbildung zu übernehmen, haben die Tarifvertragsparteien an folgende Voraussetzungen geknüpft: Der Auszubildende muss seine Abschlussprüfung erfolgreich bestanden haben. Auf die Ergebnisse der Abschlussprüfung kommt es nur dann an, wenn nicht für alle Auszubildenden eines Ausbildungsjahrgangs ein Bedarf für eine ausbil...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausbildung / 2.4.4 Übernahme von Auszubildenden

Auszubildende können nach Beendigung ihrer Ausbildung einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung bzw. Übernahme in ein Arbeitsverhältnis haben. Zu unterscheiden sind insoweit der gesetzliche Anspruch nach § 78a Abs. 2 BetrVG bzw. § 56 BPersVG und die tariflichen geregelten Übernahmeansprüche. Einen gesetzlichen Anspruch auf Weiterbeschäftigung nach Beendigung des Berufsausbildung...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aufhebungsvertrag / 8 Störung der Geschäftsgrundlage, Wiedereinstellungsanspruch

Hat ein Arbeitgeber den Arbeitnehmer dazu veranlasst, mit ihm einen Aufhebungsvertrag zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung zu schließen und ergibt sich in der Zeit zwischen Abschluss des Aufhebungsvertrags und Beendigung des Arbeitsverhältnisses unvorhergesehen doch eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit, ist der Aufhebungsvertrag nach den Regeln über die Störung d...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausbildung / 2.4.3.1 Mitteilungspflicht des Ausbildenden in Bezug auf die Nichtübernahme in ein Arbeitsverhältnis

In der betrieblichen Praxis ist die Übernahme des Auszubildenden nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung in ein Arbeitsverhältnis die Regel, zumal meistens auch nur für den eigenen Bedarf ausgebildet wird. Allerdings kann sich eine im Zeitpunkt der Begründung des Berufsausbildungsverhältnisses erstellte Prognose des Arbeitgebers, im Zeitpunkt des erfolgreichen Absc...mehr

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Ausbildung / 2.4.4.2 Anspruch auf Übernahme nach § 19 Abs. 2 TVA-L BBiG

Von der Regelung des § 19 Abs. 2 TVA-L BBiG werden diejenigen Auszubildenden erfasst, die ihre Ausbildung nicht mindestens mit der Gesamtnote "Befriedigend" abgeschlossen haben. Diese Auszubildenden haben nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung einen Anspruch auf Übernahme in ein Arbeitsverhältnis, wenn zum Zeitpunkt der Beendigung der Ausbildung ein dienstlicher bzw. ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausbildung / 2.4.4.2.2 Auswahlentscheidung

Für den Fall, dass eine über den festgestellten dienstlichen bzw. betrieblichen Dauerbedarf hinausgehende Anzahl von Auszubildenden die Abschlussprüfung erfolgreich bestanden hat, muss eine Auswahlentscheidung getroffen werden. Da in der Regel nicht alle Auszubildenden eines Ausbildungsjahrgangs ihre Ausbildung am selben Tag beenden, gibt es nicht einen konkreten Zeitpunkt de...mehr