Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsbedingte Kündigung

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankheitsbedingte Kündigun... / 5.2.2 Erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen

Dabei geht das BAG zunächst davon aus, dass bei dauernder Unfähigkeit des Arbeitnehmers, seine Arbeitsleistung zu erbringen, die betrieblichen Beeinträchtigungen auf der Hand lägen. Der Arbeitgeber sei auf unabsehbare Zeit gehindert, sein Direktionsrecht ausüben zu können und die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers abzurufen.[1] Hohe Entgeltfortzahlungskosten werden hier regelm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Änderungskündigung / 1.1 Änderung der Arbeitsbedingungen

Die Änderungskündigung dient dem Arbeitgeber dazu, die Arbeitsbedingungen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses zu ändern. Die Kündigung lediglich einzelner Arbeitsbedingungen, z. B. des Entgelts, ist grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahmsweise ist eine solche Teilkündigung zulässig, wenn sie zwischen den Arbeitsvertragsparteien vereinbart ist, was z. B. bei einer zusätzlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Änderungskündigung / 4.1 Kündigungsschutzklage

Das Kündigungsschutzgesetz gilt in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten auch bei Änderungskündigungen.[1] Wird die Kündigungsschutzklage nicht binnen 3 Wochen erhoben, gilt die Änderungskündigung nach § 7 KSchG als von Anfang an wirksam. Eine Änderungskündigung kann sozial gerechtfertigt sein, wenn die vom Arbeitnehmer abgelehnte Änderung der Arbeitsbedingungen entweder du...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutz außerhalb ... / 3.6 Tarifliche oder vertragliche Beschränkung des Kündigungsrechts

Die Einschränkung bzw. der Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechts des Arbeitgebers über den gesetzlichen Kündigungsschutz hinaus durch einzelvertragliche oder kollektive Regelungen war bis zum Inkrafttreten des AGG am 18.8.2006[1] rechtlich unproblematisch. In der Praxis sehen zulasten des Arbeitgebers viele Tarifverträge solche "Unkündbarkeitsregeln" ab einem bestimmt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Änderungskündigung: Reaktio... / 6 Prozessuale Fragen

Klageantrag bei Annahme des Änderungsangebots unter Vorbehalt Nimmt der Arbeitnehmer das Änderungsangebot innerhalb der Kündigungsfrist, spätestens innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Änderungskündigung, unter dem Vorbehalt der sozialen Rechtfertigung an, lautet der Klageantrag nach § 4 Satz 2 KSchG wie folgt: "Es wird beantragt festzustellen, dass die Änderung der Arbeits...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Außerordentliche Kündigung:... / 8 Betriebliche Gründe

Betriebliche Gründe berechtigen grundsätzlich nicht zur außerordentlichen Kündigung. Auch die Betriebsschließung stellt regelmäßig keinen Grund für eine außerordentliche Kündigung dar, weil der Arbeitgeber sein Betriebsrisiko nicht auf den Arbeitnehmer abwälzen darf. Auch die Eröffnung des Konkurses berechtigt nicht zur außerordentlichen Kündigung.[1] Außerordentliche Kündigu...mehr

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Musikschullehrer / 2.4 Umwandlung der Vertragsverhältnisse

Einzelvertraglich können die Arbeitsvertragsparteien jederzeit einvernehmlich das Vertragsverhältnis ändern. Eine einseitige "Umwandlung" des Vertragsverhältnisses durch den Mitarbeiter hat nur in der Weise eine praktische Bedeutung, als dass freie Mitarbeiter gerichtlich überprüfen lassen können, ob ihr Vertragsverhältnis nach einer Gesamtschau als Arbeitsverhältnis zu bewe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsausfall / 3.6.3 Arbeitsrechtliche Maßnahmen

Greifen die vorgenannten Maßnahmen nicht, bleibt dem Arbeitgeber nur die betriebsbedingte Kündigung, um die Zahlung des Annahmeverzugslohns zu verhindern. Bis zur Wirksamkeit der Kündigung besteht der Anspruch weiter. Er kann auch nach der Beendigung geltend gemacht werden.[1] Regelmäßig ist dabei die außerordentliche Kündigung nicht zulässig. Der dauerhafte Arbeitsausfall b...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsausfall / 3.5 Ausnahmen

Das BAG lässt nur eine Ausnahme von der Pflicht zur Fortzahlung des Entgelts zu, wenn die ungeminderte Fortzahlung des Lohns den Betrieb zum Erliegen oder doch sein Fortbestehen ernstlich gefährden würde.[1] Schon die Darlegung für die tatsächlichen Voraussetzungen einer solchen Risikobegrenzung wird dem Arbeitgeber schwerfallen. Allein die Notwendigkeit, die zur Lohnfortzah...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsausfall / 8 Rechtsfolgen

Bei einem Arbeitsausfall i. S. d. § 615 BGB behält der Beschäftigte für die Zeit der Störung den Anspruch auf Entgelt. Dies ist kein eigenständiger gesetzlicher Anspruch, sondern es wird lediglich der Vergütungsanspruch aus § 611 Abs. 1 BGB trotz Nichtleistung der Arbeit aufrechterhalten.[1] Eine zeitliche Befristung ist nicht geregelt. Er ist auch nach Beseitigung der Störu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Stärkung der HR-Rolle / 1 Wie wandelt sich das Bild der HR Rolle?

Schaut man auf die Vergangenheit, waren die klassischen, administrativen Aufgaben der meisten Personaler mit direkten Tätigkeiten der Mitarbeiter verbunden: Einstellung neuer Mitarbeiter, betriebsbedingte Kündigungen, Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Organisation der Dienst- und Urlaubspläne, das Schreiben von Zeugnissen oder weitere Verwaltungsaufgaben. Doch in Zeite...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gratifikation: Rückzahlungs... / 3 Rückzahlung in voller Höhe

Die Gratifikation ist bei einem Ausscheiden während des zulässigen Bindungszeitraums immer in voller Höhe zurückzuzahlen. Ob die Rückzahlungsverpflichtung nur bei einer arbeitnehmerseitigen Kündigung oder ganz generell beim Ausscheiden im zulässigen Bindungszeitraum ausgelöst wird, hängt von der Vertragsgestaltung ab. Soweit der Arbeitnehmer im zulässigen Bindungszeitraum se...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gratifikation: Rückzahlungs... / 2.3 Differenzierung nach dem Beendigungsgrund

Ob für eine wirksame Rückzahlungsklausel auch nach dem Beendigungsgrund zu differenzieren ist – wie es bereits bei Rückzahlungsklauseln in Fortbildungsvereinbarungen verlangt wird –, ist fraglich. Einige Landesarbeitsgerichte vertreten die Ansicht, dass Rückzahlungsklauseln danach differenzieren müssen, aus welcher Sphäre der Beendigungsgrund kommt und sehen eine unangemessen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Verwirkung, Befristung,... / IV. Ehebedingtheit des Nachteils

Rz. 13 Für die Ehebedingtheit des – konkret festgestellten – Nachteils ist erforderlich, dass die Umstände, die zu dem unterschiedlichen Einkommen führen, Folgen des konkreten Lebenszuschnitts der Ehegatten während der geschiedenen Ehe sind. Unter einem ehebedingten Nachteil sind also vornehmlich Einbußen zu verstehen, die – streng kausal – sich aus der Rollenverteilung in d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Allgemeiner Kündigungsschut... / 1 Allgemeiner Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz

Im Geltungsbereich des KSchG ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen länger als 6 Monate bestanden hat, rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist.[1] Dieser Kündigungsschutz ist zwingendes Recht. Abweichende Vereinbarungen zum Nachteil des Arbeitnehmers sind unwirksam....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Allgemeiner Kündigungsschut... / 3 Auswirkungen des Kündigungsschutzes

Kündigung bedarf sozialer Rechtfertigung Nach § 1 KSchG ist eine ordentliche Kündigung rechtsunwirksam, wenn sie "sozial ungerechtfertigt" ist. Dies ist der Fall, wenn sie nicht durch bestimmte Gründe bedingt ist, die im Verhalten[1] oder in der Person des Arbeitnehmers[2] oder in dringenden betrieblichen Erfordernissen[3] liegen, schließlich wenn der Betriebsrat rechtswirksa...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Allgemeiner Kündigungsschut... / 2.5 Erfüllung der Wartefrist von 6 Monaten

Nach § 1 Abs. 1 KSchG kann sich grundsätzlich nur der Arbeitnehmer auf den Kündigungsschutz nach dem KSchG berufen, dessen Arbeitsverhältnis bei Ausspruch der Kündigung in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als 6 Monate bestanden hat. Das hat nichts mit einer (zu vereinbarenden) Probezeit nach § 622 Abs. 3 BGB zu tun. Die Probezeit muss erstens vere...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Überleitungstarifvertrag / 2.1.2 Ablösung bisheriger Tarifverträge durch den TVöD (§ 2 TVÜ)

In § 2 sind zum Teil sehr differenziert die Rechtsfolgen des Inkrafttretens des TVöD ausgestaltet. Nach dem Willen der Tarifvertragsparteien soll der TVöD den BAT, BAT-O, BMT-G usw. und die diese ergänzenden Tarifverträge der VKA nicht einfach ersetzen. Der BAT (kommunal) ist folglich auch nach dem 30.9.2005 weiterhin in Kraft. Anders beim Bund: Dort ersetzt der TVöD seit dem...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 2.4 Kündigung aus anderem Grund

Zulässig sind nach § 613a Abs. 4 Satz 2 BGB Kündigungen, die "aus anderem Grund" als dem Betriebsübergang erfolgen. Eine Kündigung erfolgt "aus anderem Grund", wenn es neben dem Betriebsübergang einen sachlichen Grund gibt, der "aus sich heraus" die Kündigung zu rechtfertigen vermag.[1] Betriebsbedingte Kündigungen, die im Vorfeld eines Betriebsübergangs oder nach erfolgtem Ü...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beteiligung des Betriebsrat... / 2.1 Die Anhörung des Betriebsrats

Bei der Anhörung muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Gründe für die Kündigung mitteilen. Dabei ist nach der Rechtsprechung des BAG das Anhörungsverfahren nur dann ordnungsgemäß eingeleitet, wenn der Arbeitgeber den Betriebsrat über Person, Lebensalter und Dauer der Betriebszugehörigkeit des zu kündigenden Arbeitnehmers, Kündigungsart (ordentlich, außerordentlich, Änderu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Widerspru... / 7.1 Vor dem Betriebsübergang

Hat der Arbeitnehmer den Widerspruch wirksam rechtzeitig erklärt, tritt der Betriebserwerber nicht nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BetrVG in die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis ein. Das Arbeitsverhältnis bleibt mit dem bisherigen Arbeitgeber bestehen. Es ist jedoch zu beachten, dass der Arbeitsplatz selbst übergeht. Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis wegen W...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Vorausset... / 3.2.3.2 Auflösung der betriebsorganisatorischen Einheit

Die Betriebsstilllegung hat somit eine objektive und eine subjektive Komponente. Objektiv muss die Auflösung der betriebsorganisatorischen Einheit und die Entlassung der Belegschaft erfolgen. Subjektiv muss der Betriebsinhaber die ernste Absicht haben, den bisherigen Betriebszweck dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte, wirtschaftlich erhebliche Zeitspanne nicht ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Unterrich... / 1.2.2.4 Hinsichtlich des Arbeitnehmers in Aussicht genommene Maßnahmen

Unklar ist, was unter den "in Aussicht genommenen Maßnahmen" i. S. d. § 613a Abs. 5 Nr. 4 BGB zu verstehen ist. Nach der Gesetzesbegründung können hierzu Weiterbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit geplanten Produktionsumstellungen oder Umstrukturierungen und andere Maßnahmen zählen, die die berufliche Entwicklung des Arbeitnehmers betreffen. Die Vorschrift ist damit sehr wei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 1.1.4 Verfahrensrechtliche Wirkungen

Auch in prozess- und vollstreckungsrechtlicher Hinsicht entfaltet § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB Wirkung. Ein rechtskräftiges Urteil, das Rechte und/oder Pflichten des alten Arbeitgebers und des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis zum Gegenstand hat, bindet auch den neuen Inhaber gemäß § 325 ZPO.[1] Auch der gerichtliche Vergleich über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses z...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Unterrich... / 1.2.1 Grundsätze

Der bzw. die Arbeitgeber haben den vom Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer so zu unterrichten, dass dieser sich über die Person des Übernehmers und über die in § 613a Abs. 5 BGB genannten Umstände (siehe im Folgenden) ein Bild machen kann. Er soll durch die Unterrichtung eine ausreichende Wissensgrundlage für die Ausübung oder Nichtausübung seines Widerspruchsrechts er...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Beendigung de... / 1.1 Kündigung durch den Arbeitgeber

Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber während der Schwangerschaft und nach der Geburt unterliegt zunächst einmal allen Beschränkungen des allgemeinen Kündigungsschutzes, vor allem des Kündigungsschutzgesetzes, soweit dessen betrieblicher und persönlicher Anwendungsbereich eröffnet ist. Darüber hinaus werden solche Arbeitnehmerinnen durch ein sehr weit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Energiekrise: Arbeitsplatze... / 3.1 Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung zur Beschäftigungssicherung (Alternative 1)

Das Gesetz sieht als erste Alternative den Abschluss eines Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung vor, in dem/der die Parteien eine Regelung zur Beschäftigungssicherung für die Dauer bis mindestens zum 30.4.2025 "getroffen haben". Wie die inhaltliche Ausgestaltung solcher Vereinbarungen zur Arbeitsplatzsicherung konkret aussehen muss, sagt das Gesetz nicht. Sie ist den...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Arbeitsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 18 & Zu 1. Die Klage ist bei jeder Art von Kündigung erforderlich, also sowohl bei der ordentlichen (fristgerechten), als auch bei der außerordentlichen (fristlosen) Kündigung und der Änderungskündigung. Gegen betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte Kündigungen ist ebenso die Klage erforderlich wie gegen Kündigungen, in denen keinerlei Grund angegeben i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Arbeitsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 24 & Zu 1. Die Kündigungsschutzklage ist bei jeder Art von Kündigung möglich, also sowohl bei der ordentlichen (fristgerechten), als auch bei der außerordentlichen (fristlosen) Kündigung und der Änderungskündigung. Gegen betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte Kündigungen ist ebenso die Klage erforderlich wie gegen Kündigungen, in denen keinerlei Grund ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 1.3 Behördliche Zulassung der Kündigung

In "besonderen Fällen" kann die Arbeitgeberkündigung ausnahmsweise (vorab) für zulässig erklärt werden. Gemäß § 5 Abs. 2 PflegeZG kann eine Kündigung entgegen § 5 Abs. 1 PflegeZG ausnahmsweise zulässig sein, wenn die Zulässigkeitserklärung der für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle vorliegt. Damit enthält § 5 PflegeZG ein ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 1.1 Inhalt

In § 5 Abs. 1 PflegeZG ist ein besonderer Kündigungsschutz vorgesehen. Danach darf der Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis von der Ankündigung, höchstens jedoch 12 Wochen vor dem angekündigten Beginn bis zur Beendigung der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG oder der Freistellung nach § 3 PflegeZG nicht kündigen. In Kleinbetrieben beginnt der Kündigungssc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Direktversicherung, steuerl... / 4 Beendigung des Dienstverhältnisses

Vereinfacht wird auch die vervielfältigte Steuerbefreiung beim Ausscheiden aus der Beschäftigung. Die bisherige Regelung sieht einen vervielfältigten Steuerfreibetrag vor, wenn Versicherungsbeiträge zu einer Direktversicherung aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses erbracht werden. Die Höhe der maximalen Steuerfreiheit berechnete sich mit 1.800 EUR vervielfältigt ...mehr

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Steuerliche Förderung der b... / 3.2.5 Vervielfältigter Steuerfreibetrag bei Beendigung des Dienstverhältnisses

§ 3 Nr. 63 Satz 3 EStG i. d. F. des BRSG eröffnet weiterhin die Möglichkeit, Abfindungszahlungen oder Wertguthaben aus Arbeitszeitkonten steuerfrei für den Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung zu nutzen. Die Vervielfältigungsregelung wird in modifizierter Form fortgeführt. Die bisherige Vervielfältigung des Betrags von 1.800 EUR für die Steuerbefreiun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.3.1 Betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber

Rz. 145 Die Agentur für Arbeit hat nach der Feststellung, dass eine Kündigung durch den Arbeitnehmer nicht stattgefunden hat, zu prüfen, ob Arbeitslosigkeit durch eine einseitige Kündigung durch den Arbeitgeber ohne mitwirkende Handlungen des Arbeitnehmers herbeigeführt worden ist oder sich aus dem tatsächlichen Geschehensablauf Hinweise auf eine Auflösungsvereinbarung ergeb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.4.3 Einzelne wichtige Gründe zur Entscheidung über den Eintritt einer Sperrzeit

Rz. 561 Bei der nachfolgenden alphabetischen Listung von Sachverhalten mit wichtigen Gründen i. S. des Arbeitsförderungsrechts nach Stichworten wird die zugrunde liegende Rechtsprechung zum Teil wörtlich in Leitsatz und/oder einer Auswahl an Entscheidungsgründen wiedergegeben. Rz. 562 Besuch einer Abendschule Der Besuch einer Abendschule kann der Annahme oder dem Antritt einer...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.3 Personenbedingte Kündigung

Rz. 295 Die Abgrenzung von personenbedingten und verhaltensbedingten Kündigungen ist oftmals schwierig. Bei verhaltensbedingten Kündigungen liegt eine willensgesteuerte Verhaltensweise des Arbeitnehmers vor (der Arbeitnehmer kann, will aber nicht). Bei einer personenbedingten Kündigung dagegen liegt der Grund in einem nicht steuerbaren Verhalten des Arbeitnehmers, d. h., er ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.2 Arbeitsaufgabe bei Kündigung und anderen einseitigen Erklärungen durch den Arbeitnehmer

Rz. 139 Ein klassischer Fall der Arbeitsaufgabe i. S. v. Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 ist die Eigenkündigung zur Lösung des Beschäftigungsverhältnisses, die zum Eintritt von Arbeitslosigkeit führt. Darum handelt es sich stets bei der Kündigung eines laufenden Arbeitsvertrages, auf dem das Beschäftigungsverhältnis beruht, nicht aber bei einem Nichtantritt einer von der Agentur für Arb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.4.2 Auflösungsvereinbarungen und Rechtsprechung zum Lösungsbegriff bei nicht ausdrücklichem Aufhebungsvertrag

Rz. 172 Aus der Rechtsprechung lassen sich folgende Grundsätze für Arbeitsaufgaben durch Auflösungsvereinbarungen außerhalb von ausdrücklichen förmlichen Aufhebungsvereinbarungen zusammenfassen: Ein Aufhebungsvertrag beendet unmittelbar das Arbeitsverhältnis und damit auch das Beschäftigungsverhältnis. Ein mangels Schriftform unwirksamer Aufhebungsvertrag kann gleichwohl durc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.2.3 Feststellungslast (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 109 Die Feststellungslast über das Vorliegen der Voraussetzungen für den Eintritt einer Sperrzeit (Auflösungssachverhalt, Ablehnungssachverhalt, Abbruchsachverhalt, unzureichende Eigenbemühungen, Meldeversäumnisse) hat grundsätzlich die Agentur für Arbeit zu tragen. Eine Umkehr der Beweislast kommt nur in Betracht, wenn die Nichterweislichkeit einer Tatsache in der Sphär...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.5.4 Einzelne außerordentliche Kündigungsgründe des Arbeitgebers

Rz. 355 Unter Berücksichtigung der notwendigen Einzelfallentscheidung, der Interessenabwägung und der Anlegung des Maßstabes der Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit für den Arbeitgeber wird nachfolgend allein darauf abgestellt, ob Sachverhalte an sich einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen können oder nicht. Dabei sind bei Ausschluss der ordent...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.1 Überblick

Rz. 269 Die Kündigung durch den Arbeitgeber ist eine privatrechtliche einseitige Willenserklärung, durch die das Arbeitsverhältnis rechtsgestaltend aufgelöst werden soll. Die Willenserklärung des Arbeitgebers ist empfangsbedürftig. Bei Einwurf in den Hausbriefkasten kommt es für den Zeitpunkt des Zugangs auf den Zeitpunkt an, zu dem nach der Verkehrsanschauung mit der Entnah...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.4.3.2 Ausschluss aus der Maßnahme

Rz. 476 Zum Tatbestand der Sperrzeit wegen Abbruchs einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme gehört ferner nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 auch ein maßnahmewidriges Verhalten des Maßnahmeteilnehmers als Anlass für den Ausschluss aus dieser Maßnahme (BSG, Urteil v. 19.3.1986, 7 RAr 64/85). Ein solches Verhalten liegt auch vor, wenn ein Teilnehmer bei einer Ausbildung zum Sicherheits...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.2 Kündigungsfristen, Kündigungsbeschränkungen, Sonderkündigungsschutz

Rz. 276 Kündigungserklärungen des Arbeitgebers haben grundsätzlich gesetzliche Kündigungsfristen zu beachten. Die gesetzliche Regelkündigungsfrist für Arbeitnehmer, gleich ob sog. Arbeiter oder Angestellter, beträgt 4 Wochen entweder zum Monatsende des Kalendermonats oder zum 15. eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB). Zu Dienstverhältnissen vgl. § 621 BGB. Beschäftigt der ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.4.3.1 Ende des Beschäftigungsverhältnisses bei unwiderruflicher Freistellung

Rz. 227 In Fällen unwiderruflicher Freistellung bei Fortzahlung des Lohns durch vertragliche Regelung tritt Arbeitslosigkeit nach dem Ende der Beschäftigung ein (BSG, Urteil v. 11.12.2014, B 11 AL 2/14 R). Damit kann eine Sperrzeit mit Beginn der Freistellung eintreten. Mit der Freistellung des Arbeitnehmers verzichtet der Arbeitgeber mit der Folge auf die Arbeitsleistung, d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.10 Sachverhaltsfeststellungen

Rz. 740 Die Agentur für Arbeit hat jedenfalls den grundsätzlichen gesetzlichen Auftrag, den relevanten Sachverhalt zu ermitteln und festzustellen, ob eine Sperrzeit eingetreten ist. Arbeitsgerichtliche Entscheidungen oder arbeitsgerichtliche Vergleiche entfalten im sozialgerichtlichen Verfahren keine Bindungswirkung. Die Sozialgerichte müssen daher von Amts wegen selbst prüf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.4.3 Einzelne verhaltensbedingte Kündigungsgründe

Rz. 324 Bei der nachfolgenden Zusammenstellung werden Sachverhalte dargestellt, die tendenziell eine verhaltensbedingte Kündigung eher zur Folge oder eher nicht zur Folge haben. Maßgebend sind die Umstände des Einzelfalles. Manche der Sachverhalte können je nach Ausprägung auch eine außerordentliche Kündigung begründen (wird z. T. angegeben). Auf die Notwendigkeit einer eige...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 3 Literatur/Materialien

Rz. 749 Azmons/Beck, Der Wiedereinstellungsanspruch auf einen Blick – Rechtlicher Umgang und praktische Umsetzung, NZA 2015 S. 1098. Bader, Die Befristung von Arbeitsverträgen zur Vertretung und der Rechtsmissbrauch, NJW 2017 S. 989. ders., Die Betriebsratsanhörung subjektiv determiniert – was folgt daraus?, NJW 2015 S. 1420. Bader-Jörchel, Das Befristungsrecht weiter in Bewegu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.4.1 Aufhebungsvertrag

Rz. 167 Es entspricht dem Grundsatz der Vertragsfreiheit nach § 311 BGB, dass die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer als Arbeitsvertragsparteien ihr jeweiliges durch Arbeitsvertrag begründetes Arbeitsverhältnis jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen für die Zukunft beenden können. Das Arbeitsverhältnis wird im Falle des Aufhebungsvertrages durch vertragliche Vereinbarung been...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 51 Anreche... / 2.3 Sonstige Wartezeiten

Rz. 9a Auch wenn die Wartezeit von 15 Jahren für die Altersrenten wegen Arbeitslosigkeit, nach Altersteilzeitarbeit oder für Frauen in die Übergangsbestimmungen (§ 244 Abs. 2) aufgenommen wurde, ist diese Wartezeit auch in § 51 erforderlich. Die Wartezeit von 15 Jahren ist versicherungsrechtliche Voraussetzung für Leistungen zur Teilhabe nach § 11 Abs. 1 Nr. 1. Rz. 10 Für Ver...mehr