Fachbeiträge & Kommentare zu Betreuungsrecht

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Aufwandspauschalen nach § 1878 BGB (ab VZ 2023)

Rn. 1066b Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 15 Nr 27 des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (vom 04.05.2021, BGBl I 2021, 882) ersetzte mit Wirkung ab VZ 2023 (Art 16 Abs 1 des Gesetzes) die Worte "Aufwandsentschädigungen nach § 1835a BGB" durch "Aufwandspauschalen nach § 1878 BGB". Es handelt sich um eine Anpassung an die neue Rechtslage der Reform de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ebe) Betreuer oder vergleichbare Tätigkeit

Rn. 1018d Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Dabei ist nicht ein Betreuer nach dem Betreuungsrecht (§§ 1896ff BGB) gemeint (glA FG BBg vom 19.09.2013, 7 V 7231/13, DStRE 2014, 513 rkr; OFD Münster vom 07.05.2001, DB 2001, 1225; OFD Ffm vom 06.09.2006, DStR 2007, 72; BayLfSt vom 08.07.2011, DB 2011, 1832), sondern andere Personen, die durch direkten pädagogisch ausgerichteten Kontakt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Rechtsentwicklung

Rn. 1065a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 26b EStG knüpft an den Freibetrag in § 3 Nr 26 S 1 EStG an. Wird dieser geändert, ändert sich auch der in § 3 Nr 26b EStG. Daraus folgt eine Erhöhung des Freibetrages auch für § 3 Nr 26b EStG ab 01.01.2013 (s Rn 1064b). Rn. 1065b Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 15 Nr 27 des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Keine Beschränkung auf bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten

Rn. 1055 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Während § 3 Nr 26 EStG nur nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder Vergleichbares, Künstler oder zur Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen begünstigt, fehlt dieses Tatbestandsmerkmal bei § 3 Nr 26a EStG und ist damit zugleich ein Unterscheidungskriterium zwischen beiden Vorschriften (H 3.2...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.2.2 Nicht sorgeberechtigte Väter

Rz. 46 Vätern, die nicht sorgeberechtigt sind, kommt rechtlich in erster Linie eine Auffangfunktion zu. Kann die Mutter die elterliche Sorge nicht länger ausüben, hat das Familiengericht die elterliche Sorge auf den Vater zu übertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes dient. Das gilt insbesondere für den Fall des Todes der Mutter (§ 1680 Abs. 2 Satz 2 BGB), des Ruhens der Sorg...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.1.2.1 Inhalt der Personensorge

Rz. 13 Der Inhalt der Personensorge ist in §§ 1631 f. BGB näher bestimmt. Danach umfasst die Personensorge das Recht und die Pflicht, das Kind zu pflegen, gewaltfrei zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt und Wohnsitz zu bestimmen (§ 1631 Abs. 1 und 2 BGB, § 11 BGB), die mit Ausbildung und Berufswahl einhergehenden Entscheidungen unter Beachtung von Fähigkeiten...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.1.1 Personensorge

Rz. 31 Der Inhalt der Personensorge ist in § 1631 f. BGB näher bestimmt. Danach umfasst die Personensorge das Recht und die Pflicht, das Kind zu pflegen, gewaltfrei zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt und Wohnsitz zu bestimmen (§ 1631 Abs. 1 und 2 BGB, § 11 BGB), die mit Ausbildung und Berufswahl einhergehenden Entscheidungen unter Beachtung von Fähigkeiten ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 13 Jugends... / 4 Literatur

Rz. 28 Bennewitz, Maßnahmen nach SGB II und III für benachteiligte junge Menschen im Übergang Schule – Beruf – Möglichkeiten und Umsetzung, ArchsozArb 2015, 18; Bennewitz/Eschelbach, Jugendberufshilfe an der Schnittstelle SGB II/III – SGB VIII, JAmt 2014, 62; Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Umsetzung des § 16h SGB I...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 2 Aufgaben... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zuletzt geändert durch Art. 12 Nr. 2 des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts v. 4.5.2021 (BGBl. I S. 882) in Abs. 3 mit Wirkung zum 1.1.2023. Rz. 1a § 2 entwickelt aus den Programmsätzen und Zielsetzungen des § 1 die Aufgaben der Jugendhilfe. Es handelt sich um eine grob gegliederte Aufzählung, wobei auf die jeweiligen Vorsc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 118 Psychia... / 2.1.1 PIA als Einrichtung der Krankenhäuser

Rz. 12 PIA sind organisatorische Bestandteile psychiatrischer und psychosomatische Krankenhäuser oder sie sind angebunden an Allgemeinkrankenhäuser mit selbständig fachärztlich geleiteten psychiatrischen, psychosomatischen sowie kinder- und jugendpsychatrischen Abteilungen. Psychiatrische Krankenhäuser unterscheiden sich von Allgemeinkrankenhäusern z. B. durch die historisch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 118 Psychia... / 1.1 Systematik

Rz. 4 Systematisch unterscheidet die Vorschrift zwischen der Psychiatrischen Institutsambulanz (PIA) und der Psychosomatischen Institutsambulanz (PsIA) einschließlich ihrer Außenstellen. Die PIA-Institutsermächtigung bedarf eines Antrags beim Zulassungsausschuss ohne Bedarfsprüfung (Abs. 1), die gesetzliche PIA-Institutsermächtigung erfolgt ohne Bedarfsprüfung (Abs. 2), die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2026, Anwaltformula... / Einführung

Julia Roglmeier/Markus Sikora/Walter Krug (Hrsg.) 7. Aufl. 2025 1015 Seiten, 149 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-158-2 Vor zehn Jahren rezensierte ich bereits die 5. Auflage von "Anwaltformulare Testamente" (ErbR 2015, 167) und kam zu dem Schluss, dass das Werk ein herausragendes Arbeitsmittel für jeden Rechtsanwalt oder Notar ist, der sich mit der Gestaltung von Testamenten b...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) mit Wirkung zum 1.4.2011 in das SGB II eingefügt. Dabei wurde § 11 in der bis zum 31.3.2011 geltenden Fassung in die §§ 11 (Neufassung), 11a und 11b aufgegliedert. Die Vorschrift wurde seitdem mehrfach ge...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.2 Nicht zu berücksichtigendes Einkommen nach Abs. 1

Rz. 22 Abs. 1 HS 1 regelt zunächst, dass Leistungen nach dem SGB II selbst nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind. Diese Leistungen haben ihre Rechtsgrundlage im SGB II selbst. Dadurch wird z. B. verhindert, dass das Einstiegsgeld als eine Leistung zur Eingliederung in Arbeit sinnwidrig die Leistungen zum Lebensunterhalt mindert, die trotz der Erwerbstätigkeit noch zur ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2026, Betreuungsrecht

Verhältnis zwischen Betreuer und Testamentsvollstrecker Grundsätzlich ist die Kombination der Ämter als Betreuer und Testamentsvollstrecker zulässig, führt aber häufig zu erheblichen praktischen Problemen, insbesondere bei der erforderlichen Trennung und Verwaltung der unterschiedlichen Vermögensmassen, die juristischen Laien in aller Regel nicht bewusst ist. Der Betreuer verw...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aufwandsentschädigung / 4 Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Vormundschaften, Betreuer und Pflegschaften

Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Vormundschaften, Betreuer und Pflegschaften[1] sind steuerfrei, soweit sie zusammen mit den steuerfreien Einnahmen aus bestimmten nebenberuflichen Tätigkeiten den Freibetrag von jährlich 3.300 EUR [2] (2025: 3.000 EUR) nicht überschreiten.[3] Nach der neuen Gesetzessystematik verweist das Vormundschaftsrecht auf das Betreuungsrecht, ni...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 01/2026, Der Grüneberg 2026

Grüneberg Bürgerliches Gesetzbuch Kommentar, 85. Aufl. 2026 3.338 Seiten, 129 EUR Frag den Grüneberg zusätzlich 90 EUR Verlag C.H.Beck ISBN 978-3-406-83600-8 Der Rechtsdienstleister – Rechtsanwalt oder Inkassodienstleister – muss eine Forderung bei der Erbringung einer Rechtsdienstleistung (§ 2 Abs. 1 RDG) im konkreten Einzelfall, bei der Erbringung einer Inkassodienstleistun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Abfindungsvergleich bei... / bb) Minderjährige Anspruchsteller

Rz. 29 Bei minderjährigen Anspruchstellern ist zunächst bei der Mandantschaft zu erfragen, ob für den Minderjährigen ein Vormund (§§ 1773–1808 BGB) bestellt ist. In Fällen, in denen keine Vormundschaft besteht, bedarf es in der Mehrzahl der Fälle keiner gerichtlichen Genehmigung. Denn gemäß § 1626 Abs. 1 S. 2 BGB umfasst die elterliche Sorge sowohl die Sorge für die Person d...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2.2.2 Ehrenamtspauschale bis zu 960 EUR jährlich

Die Übungsleiterpauschale erfasst nicht alle ehrenamtlichen oder gemeinnützigen Tätigkeiten. Ergänzend wurde deshalb ab 2007 ein allgemeiner Freibetrag i. H. v. 720 EUR[1] eingeführt, für Einnahmen aus sonstigen nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich. Entsprechend der Erhöhung der Übungsleiterpauschale[2] wurde auch der Ehrenamtsfrei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2026, Der Minderjährige im Erbrecht

Damrau 4. Aufl. 2025 232 Seiten, 49 EUR zerb verlag, 978-3-95661-168-1 Die aktuelle Auflage berücksichtigt alle aufgrund der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts erfolgten Gesetzesänderungen. Die Änderungen werden durch die Bezeichnung der Normen als "n.F." und "a.F." kenntlich gemacht, was dem Leser eine schnelle Erfassung der Auswirkungen der Reform auf alle erbrech...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beistandschaft / 2 Berechtigung zur Antragsstellung

Folgende Personen können einen Antrag auf Beistandschaft stellen: der für den Aufgabenkreis der beantragten Beistandschaft alleinsorgeberechtigte Elternteil, bei gemeinsamer Sorge der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, ein von den Eltern berufener Vormund, werdende Mütter, die in der Geschäftsfähigkeit beschränkt sind und die gesetzlichen Vertreter einer geschäft...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Amtsvormundschaft / Zusammenfassung

Begriff Bei der Amtsvormundschaft übt das Jugendamt die gesamte elterliche Sorge für einen Minderjährigen (Mündel) aus. Die Eltern können ihr Sorgerecht aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht wahrnehmen. Dabei wird kein einzelner Mitarbeiter des Jugendamts als Vormund bestellt, sondern das Jugendamt ist Amtsvormund. Der Amtsvormund übernimmt die Aufgaben der Eltern...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Amtspflegschaft / Zusammenfassung

Begriff Bei der Amtspflegschaft nimmt das Jugendamt bestimmte personen- oder sachbezogenen Angelegenheiten des Kindes wahr. Der Amtspfleger übernimmt die gesetzliche Vertretung des Kindes für den zugewiesenen Aufgabenbereich. Die Amtspflegschaft wird vom Gericht angeordnet. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Nach § 55 SGB VIII wird das Jugendamt in d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Amtspflegschaft / 1 Arten der Pflegschaft

Es gibt verschiedene Arten der Pflegschaft. In der Praxis waren die Ergänzungs- und Ersatzpflegschaft für Minderjährige und die Leibesfruchtpflegschaft für einen gezeugten aber noch ungeborenen Menschen für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe am relevantesten. Die bisher in § 1909 Abs. 3 BGB a. F. vorgesehene Möglichkeit der Ersatzpflegschaft entfällt durch die Neuregelun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilungsversteigerung / 5.3 § 765a ZPO

Sittenwidrige Härte? Auf Antrag des Schuldners kann das Vollstreckungsgericht auch im Fall einer besonderen, mit den guten Sitten nicht vereinbaren Härte eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung aufheben oder einstweilen einstellen.[1] Diese Schutzvorschrift ist auch im Teilungsversteigerungsverfahren anzuwenden. Entsprechend kann die hierzu bezüglich der Forderungszwangsverstei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2025, Handbuch Vormundschaft und Pflegschaft

Heinz Fröschle (Hrsg.) 3. Aufl. 2024, Reguvis Fachmedien GmbH, 367 S., 46,00 EUR, ISBN (Print) 978-3-8462-1390-2 Die Neuauflage dieses Handbuches war erforderlich, weil das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 4.5.2021 (BGBl I S. 882) gem. Art. 16 Abs. 1 mit Wirkung vom 1.1.2023 in Kraft getreten ist (vgl. hierzu den Hinweis von Prenzlow, S. 233). De...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bormann/Diehn/Sommerfeldt Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare: GNotKG Kommentar 5. Auflage, 2025 C.H. BECK, I...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2025, Vergütung und... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten streiten über die Frage, ob der Beschwerdeführer als Nachlasspfleger neben der von ihm selbst in eigener Person aufgewendeten Zeit auch für die Zeit der von ihm zur Bearbeitung der konkreten Nachlassangelegenheit hinzugezogenen büroeigenen Mitarbeiter eine Stundenvergütung verlangen kann. Der Beschwerdeführer wurde durch Beschluss des Amtsgerichts – Nachlass...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Jugendamt / 3 Selbstverwaltungsbehörde

Jugendhilfe ist eine weisungsfreie Pflichtaufgabe (Selbstverwaltungsaufgabe) des örtlichen Trägers. Dies bedeutet, dass das Jugendamt nicht der Fachaufsicht übergeordneter Behörden hinsichtlich der Zweckmäßigkeit seiner Maßnahmen unterliegt. Es unterliegt lediglich der Rechtsaufsicht hinsichtlich der Rechtmäßigkeit seines Handelns. Die Rechtsaufsicht wird von Regierungspräsi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2025, Ein Ruf aus d... / 4. Verweis wegen Mitarbeiterstunden auf BGH, Beschl. v. 9.11.2005

Jedoch verweist der BGH in seiner aktuellen Entscheidung auf eben solche Ausführungen seines Hauses zu einem früheren Fall (BGH, Beschl. v. 9.11.2005 – XII ZB 49/01), zu dem bereits umfassend die Frage der Aufwandsentschädigung (damals für Betreuermitarbeiter) behandelt wurde. Das allerdings auch wieder in einem Fall, bei dem die Vergütung aus der Staatskasse zu tragen war, ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 61 Anwendu... / 1.1 Stellung und Inhalt der Vorschrift

Rz. 1 Die Vorschrift wurde seit ihrer Einfügung in das Jugendhilferecht mit dem Inkrafttreten des SGB VIII mehrfach geändert, zuletzt durch das Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 61 Anwendu... / 2.2 Sozialdatenschutz im Rahmen der Vormund-, Pfleg- und Beistandschaft nach Abs. 2

Rz. 41 Gemäß § 61 Abs. 2 gilt für den Schutz von Sozialdaten bei ihrer Erhebung und Verwendung im Rahmen der Tätigkeit des Jugendamtes als Amtspfleger, Amtsvormund, und Beistand nur § 68; der Adressatenkreis ist abschließend geregelt. Rz. 42 Der Gegenvormund hingegen ist als Adressat in Abs. 2 mit Wirkung zum 1.1.2023 aus dem Gesetzestext entfernt worden. Durch das Gesetz zur...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / c) Anwendung der Vorschriften des Betreuungsrechts

Rz. 34 Auf die Nachlasspflegschaft als eine sonstige Pflegschaft (§ 1885 BGB) findet neben §§ 1960–1962 BGB nach § 1888 Abs. 1 BGB Betreuungsrecht (§§ 1814 ff. BGB) entsprechende Anwendung, soweit sich aus dem Gesetz nichts anderes ergibt.[104]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Genehmigungspflicht

Rz. 27 Die Erfüllung des Vermächtnisses kann Genehmigungen erforderlich machen. Dies kann sich bspw. für Grundstücke aus § 16 HöfeO oder § 2 GrdstVG ergeben. Im Einzelfall sind auch familiengerichtliche Genehmigungen zu beachten (§§ 1643, 1821, 1822 BGB). Bei der Übertragung von GmbH-Anteilen sind die §§ 15, 17 GmbHG und bei der Übertragung von Wohnungseigentum ist § 12 WEG [...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Einwilligung des gesetzlichen Vertreters

Rz. 8 Geschäftsunfähige oder nur beschränkt geschäftsfähige Erben bedürfen zur wirksamen Ausschlagung einer Erbschaft der gesetzlichen Vertretung (§§ 104 ff. BGB). Insoweit ist die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters erforderlich, die nachträgliche Genehmigung ist nicht ausreichend (§ 111 S. 1 BGB). Auch für ein Nachreichen der schriftlichen Einwilligung ist kein Raum, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Erbunfähigkeit (relative) kraft gesetzlicher Bestimmungen

Rz. 5 Kraft besonderer gesetzlicher Bestimmungen scheiden bestimmte Personen oder Einrichtungen als Zuwendungsempfänger von Erbschaften aus. Letztwillige Verfügungen zugunsten des Heimträgers oder Heimbediensteter sind nach den jeweiligen landesrechtlichen Regelungen (siehe dazu Rdn 10 ff.) unter den genannten Voraussetzungen unwirksam. Ein Notar kann als Urkundenperson nich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / V. Begünstigungsverbot nach dem BtOG

Rz. 21 Mit der Reform des Vormundschaft- und Betreuungsrechtes wurde mit § 30 BtOG erstmals ein Begünstigungsverbot für Betreuer normiert. Danach ist es dem Betreuer untersagt, von dem von ihm Betreuten Geld oder geldwerte Leistungen anzunehmen. Dies gilt auch für Zuwendungen durch testamentarische Verfügungen. Anders als die heimgesetzlichen Verbote, handelt es sich bei § 3...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 Auf die Nachlasspflegschaft finden als eine besondere Art der Pflegschaft grundsätzlich die Bestimmungen der §§ 1882 ff. BGB über die sonstige Pflegschaft Anwendung, die in § 1888 Abs. 1 BGB wiederum die entsprechende Geltung der Vorschriften des Betreuungsrechts anordnen. Die daraus an sich folgende Zuständigkeit des Betreuungsgerichts auch für die Nachlasspflegschaft...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Auswahl

Rz. 44 Die Auswahl des Nachlasspflegers durch das Nachlassgericht erfolgt nach Eignungsgesichtspunkten (siehe § 1816 Abs. 1 BGB).[120] Das Nachlassgericht ist in seiner Entscheidung frei, es ist insbesondere nicht an eine etwaige Anordnung des Erblassers gebunden. Der Nachlasspfleger muss eine natürliche Person[121] sowie geeignet und zuverlässig sein. Mangelnde Eignung des ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / c) Verfügungen über Nachlassgegenstände

Rz. 60 Als gesetzlicher Vertreter des oder der Erben ist der Nachlasspfleger im Rahmen des angeordneten Wirkungskreises auch zu Verfügungen über Nachlassgegenstände befugt.[168] Die Verfügungsbefugnis ist nach außen unbeschränkt,[169] sofern das Nachlassgericht bei der Anordnung der Pflegschaft keine Vorgaben gemacht hat und soweit sich aus den Regelungen des Betreuungsrecht...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Mündelsichere Anlage

Rz. 1 Im Interesse des Nacherben an der wirtschaftlichen Erhaltung des Nachlasses unterwirft die Vorschrift den Vorerben den für den Vormund geltenden Geldanlegungsregeln der §§ 1806, 1807 BGB. Die auf § 240a gestützte Verordnung gibt seit dem 1.1.2023 durch die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts den Rahmen für Geldanlagen vor. Die Verpflichtung zur mündelsicher...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Vergütung

Rz. 94 Gem. § 1888 Abs. 2 BGB wird die Nachlasspflegschaft entgeltlich geführt, wenn das Nachlassgericht bei der Bestellung[266] des Pflegers feststellt, dass der Nachlasspfleger die Nachlasspflegschaft berufsmäßig führt. Ob das der Fall ist, bestimmt sich nach § 1888 Abs. 2 S. 1 BGB, § 1 Abs. 1 VBVG.[267] Für die Bemessung der Vergütungshöhe ist dann ausschlaggebend, ob der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2025, Der große Fru... / b. Beschwerdeberechtigung

Nicht jede beteiligte Person ist automatisch beschwerdebefugt. Umgekehrt kann auch eine Person, die in erster Instanz nicht formell beteiligt war, zur Beschwerde berechtigt sein.[60] § 59 Abs. 1 FamFG regelt die materielle Beschwer, während § 59 Abs. 2 FamFG das besondere Erfordernis einer formellen Beschwer in Fällen vorschreibt, in denen ein Beschluss nur auf Antrag erlass...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2025, Und täglich grüßt …

die Mahnung der Familienrechtler nach Reformen im Familienrecht Eva Becker In der FF 2/2020 war an dieser Stelle zu lesen: Zitat Seit Jahren ist sich die Fachwelt einig, dass das deutsche Familienrecht an maßgeblichen Stellen der Reform bedarf. Immerhin haben einige Themen ihren Weg in den Koalitionsvertrag gefunden. Von dort sind sie in Arbeitskreise gewandert: Zum Abstammungsr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Der Minderjährige in d... / IV. Was hat sich durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts geändert?

Rz. 21 Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts ist am 1.1.2023 in Kraft getreten. Seitdem ist in § 1809 BGB geregelt, dass wer unter elterlicher Sorge oder unter Vormundschaft steht, für Angelegenheiten, an deren Besorgung die Eltern oder der Vormund verhindert sind, einen Pfleger erhält. Der Pfleger hat die Pflicht und das Recht, die ihm übertragenen ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1 Mögliche Treuhandtätigkeiten des Steuerberaters und Grenzen

Die für den Steuerberater zulässigen Treuhandtätigkeiten sind in § 57 Abs. 3 Nr. 3 StBerG und § 15 Abs. 1 BOStB geregelt.[1] Folgende Treuhandschaften sind z. B. möglich: Verwaltung fremden Vermögens Halten von Gesellschaftsanteilen Wahrnehmung von Gesellschafterrechten Tätigkeit als Beirat und Aufsichtsrat Wahrnehmung des Amts als Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger, Vormund...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Sicherung der Handlungs... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Der Minderjährige in d... / Literaturtipps

mehr