Fachbeiträge & Kommentare zu Berlin

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Prüfung des ArbG, Entscheidung und Antragstellung

Rz. 1188 Die Prüfung der ArbGe erfolgt also in folgenden Schritten:mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / a) Festlegung des auswahlrelevanten Personenkreises (Auswahlgruppen)

Rz. 83 Dringende betriebliche Erfordernisse bedingen die Kündigung einer bestimmten Zahl von Arbeitnehmern, besagen aber noch nicht, welchen von mehreren in Betracht kommenden Arbeitnehmern zu kündigen ist. Stehen mehrere Arbeitnehmer für eine betriebsbedingte Kündigung zur Wahl, so ist auch bei Kündigungen im Insolvenzverfahren unter den in Betracht kommenden Arbeitnehmern ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Krankheit, Urlaub, Elternzeit

Rz. 476 Als Verhinderungsfall gilt nur ein objektiver Umstand, d.h. das Mitglied kann nicht an der Sitzung teilnehmen, selbst wenn es wollte. Kein Verhinderungsfall liegt vor, wenn das Betriebsratsmitglied aus persönlichen Beweggründen von einer Amtsausübung Abstand nimmt. Es besteht nicht die Möglichkeit, den Vertretungsfall willkürlich herbeizuführen und sich durch ein Ers...mehr

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§ 52 Zuständigkeit der ArbG / I. Örtliche Zuständigkeit für Urteilsverfahren

Rz. 44 Die für das arbeitsgerichtliche Urteilsverfahren maßgeblichen Bestimmungen über die örtliche Zuständigkeit sind nach der allgemeinen Verweisungsnorm des § 46 Abs. 2 ArbGG den Vorschriften der ZPO zu entnehmen und seit dem 1.4.2008 auch § 48 Abs. 1a ArbGG. Danach kommen für Arbeitsgerichtsprozesse insb. folgende Zuständigkeitsnormen in Betracht:mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Allgemeines

Rz. 596 Um den Betriebsrat überhaupt in die Lage zu versetzen, die ihm gesetzlich zugewiesenen Aufgaben wahrzunehmen, haben Betriebsräte gem. § 37 Abs. 6 und Abs. 7 BetrVG Anspruch auf bezahlte Freistellung von ihrer beruflichen Tätigkeit zur Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen. Rz. 597 Dabei sindmehr

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§ 16 Vertragstypen / gg) Rechtsweg

Rz. 853 Die Gerichte für Arbeitssachen sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 3a ArbGG ausschließlich zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis. Wer Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsgerichtsgesetzes ist, bestimmt § 5 ArbGG. Gem. § 5 Abs. 1 S. 1 ArbGG sind Arbeitnehmer, Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufs...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / cc) Betriebsstilllegung

Rz. 1276 Die Betriebsstilllegung – sie gilt als Betriebsänderung nach § 111 S. 3 Nr. 1 BetrVG – setzt den ernstlichen und endgültigen Entschluss des Arbeitgebers voraus, die mit den Arbeitnehmern bestehende Betriebs- und Produktionsgemeinschaft für einen seiner Dauer nach unbestimmten, wirtschaftlich nicht unerheblichen Zeitraum aufzugeben (BAG v. 26.4.2007 – 8 AZR 695/05; B...mehr

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§ 37 Voraussetzungen des Be... / VI. Ähnlichkeit der Tätigkeit vor und nach der Übernahme

Rz. 33 Die Ähnlichkeit der Tätigkeit vor und nach der Übernahme ist als weiteres Kriterium mit in die Gesamtbetrachtung einzubeziehen. Die Wahrung der Identität der wirtschaftlichen Einheit ergibt sich u.a. daraus, dass der neue Inhaber dieselbe oder eine gleichartige Geschäftstätigkeit tatsächlich weiterführt oder wieder aufnimmt (EuGH v. 14.4.1994 – C 392/92 – Christel Sch...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Anerkennung der Urheberschaft und Recht auf Namensnennung

Rz. 1092 Die Anerkennung der Urheberschaft, welche den Kern des Urheberpersönlichkeitsrechts ausmacht, gibt dem Urheber das Recht, gegen jeden vorzugehen, der seine Urheberschaft bestreitet oder sich selbst dieser berühmt (§ 13 S. 1 UrhG). Es ist als aus dem Schöpferprinzip abgeleitetes Recht grds. unverzichtbar und auch nicht durch Arbeits- bzw. Dienstvertrag beschränkbar (...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / cc) Freiwilligkeitsvorbehalte

Rz. 899 Von einem Freiwilligkeitsvorbehalt ist auszugehen, wenn sich der Arbeitgeber vorbehalten hat, die Zahlung einer Leistung einzustellen. Wer ohne Rechtspflicht zahlt, kann die Leistung auf der Grundlage eines ausgeübten Freiwilligkeitsvorbehaltes einstellen. Zwar hat ein Freiwilligkeitsvorbehalt nicht die Bedeutung, dass eine freiwillig gezahlte Leistung ohne Rechtsgru...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / f) Betriebsstilllegung

Rz. 659 Wie sich aus § 15 Abs. 4 KSchG ergibt, stellt die Betriebs- oder Teilbetriebsstilllegung ein dringendes betriebliches Erfordernis für eine betriebsbedingte Kündigung dar (BAG v. 14.3.2013 – 8 AZR 153/12, Rn 25; BAG v. 26.5.2011 – 8 AZR 37/10, Rn 25, BAG v. EzA BGB 2002 § 613a Nr. 125). Eine Kündigung wegen geplanter Betriebsstilllegung ist aber nur dann durch dringend...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / 2. Terminsgebühr gem. Nr. 3104 VV RVG

Rz. 37 Nach Anhängigkeit des Verfahrens lösen Besprechungen unstreitig die Terminsgebühr aus: Der Beklagtenvertreter kündigt telefonisch ggü. dem Klägervertreter die Zahlung der Klageforderung/die Rücknahme der Kündigung an und bittet um Rücknahme der Klage. Die Terminsgebühr ist für beide Anwälte angefallen (OLG Koblenz v. 3.5.2005, NJW-RR 2005, 1592 = RVGreport 2005, 270). E...mehr

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§ 81 Entgrenzung des Arbeit... / C. Nutzung mobiler Endgeräte (insb. "Bring Your Own Device")

Rz. 11 Mit der Erfüllung dienstlicher Aufgaben außerhalb des Betriebes einher geht die Nutzung mobiler Endgeräte. Dabei werden immer häufiger auch private Endgeräte (BYOD) ohne nähere Fixierung der Nutzungsbedingungen, teilweise sogar ohne bewusste unternehmerische Entscheidung für oder gegen BYOD, dienstlich eingesetzt. Eine Fixierung der Nutzungsbedingungen ist aber aufgru...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Rechtsstellung der Wahlvorstandsmitglieder

Rz. 133 Wahlvorstandsmitglieder können ihr Amt niederlegen. Einen Rücktritt des Gremiums wie beim Betriebsrat durch Beschluss mit absoluter Mehrheit gibt es dagegen nicht. Sobald der Wahlvorstand eingesetzt ist, genießen seine Mitglieder Kündigungsschutz nach § 103 Abs. 1 und Abs. 3 BetrVG . Das bedeutet, dass sie nur mit Zustimmung des Betriebsrates – soweit dieser noch im A...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / h) Verfassungsrechtliche Dimension des Mobbingschutzes

Rz. 1199 Mobbingangriffe sind mit der im GG verbrieften objektiven Wertordnung, die ihren Mittelpunkt in der sich innerhalb der sozialen Gemeinschaft frei entfaltenden menschlichen Persönlichkeit und ihrer Würde findet, nicht vereinbar. Die durch einen Mobbingkomplex in Betracht kommenden Rechtsverletzungen haben daher ihren Prüfungsschwerpunkt in der Frage der Verletzung de...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Zulässigkeit

Rz. 83 Nach ganz überwiegender Meinung ist das Abwerben von Mitarbeitern erlaubt (vgl. OLG Stuttgart v. 17.12.1999 – I ZR 221/01). Das Recht der Abwerbung folgt aus Art. 12 GG (Freiheit der Berufswahl), unterliegt aber Schranken. Während des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses ist es einem Arbeitnehmer aufgrund der arbeitsvertraglichen Treuepflicht untersagt, Mitarbeiter fü...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 5. Rechtsmittel gegen Bestellung und Amtsführung

Rz. 138 Nach § 18 Abs. 1 BetrVG können der Betriebsrat, drei wahlberechtigte Arbeitnehmer oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft den Wahlvorstand durch das ArbG ersetzen lassen, wenn dieser seiner Pflicht zur unverzüglichen Einleitung der Wahl nicht nachkommt. In diesem Fall bestellt das ArbG einen anderen Wahlvorstand. Fehler bei der Bestellung des Wahlvorstandes – mi...mehr

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ZErb 08/2023, Bindungswirku... / 2 Anmerkung

Die Erbunwürdigkeitsklage gem. § 2342, 2344 BGB fristet in der erbrechtlichen Praxis ein Nischendasein. Grund dafür ist, dass die Anforderungen an eine Erbunwürdigkeit gem. § 2339 BGB vom Gesetzgeber sehr hoch gesetzt sind. Urteile hierzu sind daher selten. Die Entscheidung des BGH überzeugt. Insbesondere das Argument, dass der Beklagte der bindenden Gestaltungswirkung des U...mehr

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§ 22 Allgemeine Rechtsgrund... / C. Staatliches Recht

Rz. 8 Der Arbeitgeber ist gesetzlich zum Schutz seiner Arbeitnehmer gegen Gefahren für Leben und Gesundheit verpflichtet (§§ 618, 619 BGB). Die Fürsorgepflicht wird durch die Spezialnormen des Arbeitsschutzrechtes konkretisiert und i.d.R. überlagert. "§ 618 BGB transformiert m.a.W. die Schutzpflichten des öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzes in das Arbeitsvertragsrecht" (M...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / aa) Anspruch auf Überlassung eines Dienstwagens

Rz. 527 Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Überlassung eines Dienstwagens setzt eine entsprechende vertragliche Vereinbarung zwischen den Arbeitsvertragsparteien voraus. In dieser sollten insb. folgende Punkte geregelt werden:mehr

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§ 78 Beschäftigtendatenschutz / 2. Verarbeitung personenbezogener Daten zur Aufklärung von Vertragspflichtverletzungen unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit

Rz. 45 § 32 Abs. 1 S. 2 BDSG a.F. wurde wegen seiner Beschränkung auf Straftaten vielfach als zu eng erachtet (Düwell/Brink, NZA 2017, 1081, 1084), da Arbeitgeber gemeinhin auch ein erhebliches Interesse daran haben, Ordnungswidrigkeiten oder auch die Verletzung unternehmensinterner Richtlinien durch Beschäftigte zu ermitteln und zu sanktionieren. Rz. 46 Ebenfalls noch zu § 3...mehr

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zfs 08/2023, Anforderungen ... / 2 Aus den Gründen:

[16] Die Berufung des Kl. ist zulässig und begründet. [17] Der Bescheid vom 4.10.2021, mit dem ihm der Bekl. das Führen fahrerlaubnisfreier Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr untersagt hat, ist rechtswidrig und verletzt den Kl. in seinen Rechten (§ 113 Abs. 1 S. 1 VwGO), da die Rechtsgrundlage des § 3 FeV v. 13.12.2010 (BGBl I S. 1980), zuletzt geändert durch Geset...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Angemessenheit der Gesamtausstattung

Ob das vereinbarte Gehalt angemessen ist, ist aus der Sicht des Zeitpunkts der Gehaltsvereinbarung zu prüfen.[1] Das Gehalt ist der Höhe nach angemessen, wenn es auch einem Geschäftsführer gezahlt worden wäre, der nicht Gesellschafter ist.[2] Auszugehen ist dabei davon, dass dem Geschäftsführer aufgrund seiner Organstellung eine Allzuständigkeit zukommt. Nicht nur die klassis...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Zulässigkeit von Umsatz- und Gewinntantieme

Zusätzlich gilt jedoch, dass Tantiemezahlungen, wenn sie nicht in einem festen Betrag bestehen, regelmäßig nach dem Gewinn zu bemessen sind. Dagegen dürfen Tantiemen nur ausnahmsweise in einem Prozentsatz des Umsatzes bemessen werden.[1] Eine Provision, die ohne Rücksicht auf eine tatsächliche Vermittlungsleistung nach der Höhe des Umsatzes gezahlt wird, ist wirtschaftlich e...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Pacht

Zur Bestimmung eines angemessenen Pachtzinses gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie für den Mietzins[1] Wird ein Betrieb verpachtet, muss der Pachtzins den tatsächlichen Nutzungswert des Betriebs einschließlich des Geschäftswerts, der mit der Nutzung überlassen wird, berücksichtigen.[2] Die Pachtvereinbarung muss in ihrem Inhalt den zwischen fremden Dritten üblichen I...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Handlung der Körperschaft

Literatur: Kohlhepp, DB 2007, 2446 Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt nur vor, wenn die Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung auf einer der Körperschaft zurechenbaren Handlung beruht. Der Körperschaft zuzurechnen sind die Handlungen ihrer Organe, also insbesondere des Geschäftsführers. Es ist dabei ohne Bedeutung, ob es sich um einen Fremd- oder einen Gese...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Erdienbarkeit der Pension

Die Erteilung einer Pensionszusage ist nur dann nicht gesellschaftsrechtlich veranlasst, wenn die zugesagte Pension in der ab Erteilung der Zusage noch verbleibenden Dienstzeit erdient werden kann. Das Merkmal der Erdienbarkeit beruht darauf, dass der Arbeitgeber mit der betrieblichen Altersversorgung eine freiwillige Leistung erbringt, die dem Arbeitnehmer zusätzlich zu dem...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Kraftfahrzeugkosten

Literatur: Junge, DStR 1998, 833; Brise, GmbHR 2005, 1271; Pust, StuW 2006, 324; Gebel/Merz, DStZ 2011, 145 Ein Dienstwagen, der auch privat genutzt werden darf, ist Teil der auch insoweit vertraglich zu vereinbarenden Gesamtvergütung des Gesellschafter-Geschäftsführers. Auch ein alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer ist steuerlich Arbeitnehmer, wenn mit ihm ein Arbeitsve...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Finanzierbarkeit der Pensionszusage

Eine Pensionszusage an einen Gesellschafter-Geschäftsführer ist auch dann gesellschaftsrechtlich, nicht betrieblich veranlasst, wenn sie für die Kapitalgesellschaft nicht finanzierbar ist. Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter würde die Kapitalgesellschaft nicht mit einer Verpflichtung belasten, die sie nicht finanzieren kann. Nicht finanzierbar ist eine Pensio...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 4 Verwaltung der Realsteuern in Ländern ohne Gemeinden (Abs. 3)

Rz. 10 Nach § 22 Abs. 3 AO gilt Abs. 2 sinngemäß, soweit einem Land nach Art. 106 Abs. 6 S. 3 GG das Aufkommen der Realsteuern zusteht, weil in dem betreffenden Land keine Gemeinden bestehen. Dies ist in den Stadtstaaten Berlin und Hamburg der Fall. Da in beiden Ländern jeweils mehrere FÄ bestehen, ist nur die Verweisung auf Abs. 2 S. 2 von praktischer Bedeutung.[1] Die Verwa...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Lösegeld

Literatur: Wunderlich, DStR 1996, 2003 Lösegeldzahlungen für den Gesellschafter, Gesellschafter-Geschäftsführer oder die ihnen nahestehenden Personen sind immer (zumindest auch) durch die Privatsphäre der ausgelösten Personen veranlasst, da die Zahlungen geleistet werden, um eine drohende Gefahr für deren Leib und Leben abzuwenden. Sie bilden daher bei der Kapitalgesellschaft...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Anteilsveräußerung

Veräußern Gesellschafter Anteile untereinander oder an Dritte, handelt es sich um Vorgänge, die die Kapitalgesellschaft nicht berühren. In der Anteilsveräußerung allein kann also keine verdeckte Gewinnausschüttung liegen.[1] Ist einer der Gesellschafter aber Anteilseigner eines der anderen Gesellschafter (einer Kapitalgesellschaft), kann in diesem Verhältnis eine verdeckte G...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 2.2 Abweichende Zuständigkeit für Unternehmen mit Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz im Ausland, die Bauleistungen erbringen (Abs. 1 S. 2)

Rz. 6 Eine besondere Zuständigkeit sieht § 22 Abs. 1 S. 2 AO für die Festsetzung und Zerlegung der GewSt-Messbeträge bei Unternehmern vor, die Bauleistungen i. S. d. § 48 Abs. 1 S. 3 EStG erbringen, wenn der Unternehmer seinen Wohnsitz oder das Unternehmen seine Geschäftsleitung oder seinen Sitz im Ausland hat. Diese Regelung entspricht derjenigen des § 20a AO, sodass sich b...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Ernsthaftigkeit der Zusage (Mindestpensionierungsalter)

Darüber hinaus ist die Pensionszusage steuerlich nur anzuerkennen, wenn ernsthaft mit einer Inanspruchnahme der Gesellschaft gerechnet werden muss. Die Pensionszusage muss einen unbedingten Anspruch des Gesellschafter-Geschäftsführers begründen. Klauseln, nach denen die Pension nur zu zahlen ist, wenn es die Geschäftslage der Gesellschaft erlaubt, führen zur steuerlichen Nich...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Qualifikation des Geschäftsführers (Probezeit)

Bei der Prüfung der betrieblichen Veranlassung ist auf die Umstände des Einzelfalls und die Situation der Kapitalgesellschaft Rücksicht zu nehmen. Es spricht gegen die betriebliche Veranlassung, wenn einem unerfahrenen Gesellschafter-Geschäftsführer eine Pensionszusage erteilt wird, bevor über seine Eignung ein zuverlässiges Urteil möglich ist. Erforderlich ist also eine ang...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Gemischte Aufwendungen

Im KSt-Recht gibt es keine dem § 12 Nr. 1 EStG entsprechende Einschränkung, gemischte Aufwendungen abzusetzen. Daher ist eine Aufteilung der Aufwendungen ohne Einschränkungen möglich. Auch für die ESt hat der Große Senat des BFH das Aufteilungsverbot jetzt aufgegeben.[1] Berühren Aufwendungen sowohl die betriebliche Sphäre der Gesellschaft als auch die private Sphäre des Ges...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Geschäftschancen

Literatur: Röhricht, Wpg 1992, 766, 775; Thiel, DStR 1993, 1801; Gosch, DStR 1995, 1863; Wichmann, INF 1995, 715; Lawall, DStR 1996, 605; Schmid, DStZ 1996, 458; Wassermeyer, DStR 1997, 681; Weisser, GmbHR 1997, 429; Schulze- Osterloh, StuW 1994, 131; Gosch, DStR 1997, 442; Müller, BB 1997, 1441; Herlinghaus, GmbHR 2003, 373; Steck, GmbHR 2005, 1157; Serg, DStR 2005, 1916; W...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.6.3 Einbeziehung der Position des Geschäftspartners

Rz. 189 Der Maßstab des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters bedeutet, dass auch die Position des Geschäftspartners in gewissem Umfang in die Überlegungen einbezogen werden muss. Von der Gesellschaft kann in ihren Geschäftsbeziehungen zum Gesellschafter nicht mehr verlangt werden, als was ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter in Vertragsbeziehungen ...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Vorherige, klare und eindeutige Vereinbarung

Eine Pensionszusage an den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer ist steuerlich anzuerkennen, mit der Folge, dass eine Pensionsrückstellung zu bilden ist, wenn zusätzlich zu den Merkmalen der betrieblichen Veranlassung, der Angemessenheit, der Finanzierbarkeit und der Erdienbarkeit die Voraussetzung einer vorherigen, klaren und eindeutigen Vereinbarung[1] erfüllt ist...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Verdeckte Gewinnausschüttung hinsichtlich der Zinsen

Eine Darlehensgewährung der Kapitalgesellschaft an den Gesellschafter ohne betriebliche Veranlassung ist eine verdeckte Gewinnausschüttung. Das gilt neben ungesicherten risikobehafteten Darlehen insbesondere bei niedrig verzinslichen oder unverzinslichen Darlehen (unterlassene Vermögensmehrung in Höhe der nicht berechneten Zinsen). Ein Forderungsbestand ist grundsätzlich zu ...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / 3 Anforderungen an die Vereinbarung

Die Vereinbarung zwischen der GmbH und dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer muss vor Erbringung der Leistung abgeschlossen worden sein. Rückwirkende Vereinbarungen werden steuerlich nicht anerkannt[1] Sie muss ernsthaft gemeint und tatsächlich durchgeführt worden sein.[2] Die zu erbringende Leistung muss nach Grund und Höhe klar und eindeutig vereinbart sein. Es m...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.2.3 Zeitpunkt der Gesellschafterstellung

Rz. 57 Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt nur vor, wenn der Begünstigte im maßgebenden Zeitpunkt [1] Inhaber der gesellschafts- oder mitgliedschaftsrechtlichen Stellung ist.[2] Maßgebender Zeitpunkt ist dabei grundsätzlich der Zeitpunkt, in dem die Körperschaft sich verpflichtet, die Zuwendung vorzunehmen bzw. wenn sie dies ohne Verpflichtung tut, der Zeitpunkt der Zuwen...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Miete (Nutzungsüberlassung)

Literatur: Gebel/Merz, DStZ 2011, 145; Kohlhaas, BB 2017, 474; Renner, DStZ 2017, 458; Behrenz, IStR 2022, 865. Wird ein Haus oder eine Wohnung, deren Eigentümer die Kapitalgesellschaft ist, ohne oder zu einem zu geringen Mietzins einem Gesellschafter überlassen, liegt in der nicht vereinbarten Miete eine verhinderte Vermögensmehrung und damit eine verdeckte Gewinnausschüttun...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Allgemeine Voraussetzungen

Tantiemezahlungen an den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer müssen vorherig, klar und eindeutig vereinbart sein (formeller Fremdvergleich).[1] Das ist nicht der Fall, wenn die Zahlung unter dem Vorbehalt einer anderweitigen Festsetzung durch die Gesellschafterversammlung steht. Die Tantieme muss dem Grunde und der Höhe nach im Vorhinein so vereinbart werden, dass ...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Non-Profit-Gesellschaften

Literatur: Gröpl, StuW 1997, 131 Eine Kapitalgesellschaft ist immer auf die Erzielung eines eigenen Ergebnisses ausgerichtet. Es kann daher steuerlich nicht anerkannt werden, wenn sie nach ihrer Satzung oder ihrer tatsächlichen Geschäftsführung Aufgaben nur im Interesse und auf Rechnung ihrer Gesellschafter erfüllt und daher die Entgelte im Leistungsverkehr mit den Gesellscha...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Zinsen

Literatur: Mayer-Wegelin, FR 1983, 289; Dahnke, IStR 1997, 490; Meilicke/Sangen-Emden, FR 1998, 938; Dörner, INF 2002, 328; Mitsch/Sondermann, INF 2004, 588 Zinsen für ein betrieblich veranlasstes Darlehen sind Betriebsausgaben. Für die Beurteilung einer verdeckten Gewinnausschüttung sind Zinsen und Kapital getrennt zu würdigen. Aus Umständen, die die Hingabe eines Darlehens ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.5.2.2 Beherrschung durch Zusammenrechnung von Stimmrechten mehrerer Personen

Rz. 133 Eine Beteiligung mit Stimmrechten von 50 % oder weniger gewährt, isoliert betrachtet, keine beherrschende Stellung. Sie kann aber dann eine beherrschende Beteiligung sein, wenn besondere Umstände hinzutreten, die dazu führen, dass auch Stimmrechte aus anderen Beteiligungen in die Beurteilung einzubeziehen sind.[1] Maßstab ist immer, ob der Gesellschafter mit den ihm ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.4 Tatsächliche Durchführung und Ernsthaftigkeit einer Vereinbarung

Rz. 106 Schließen Gesellschafter und Gesellschaft einen schuldrechtlichen Vertrag, ist dies Ausdruck dafür, dass beide Parteien ihre Beziehungen als Teilnahme am Marktgeschehen auffassen und daher keine gesellschaftsrechtliche Veranlassung vorliegt. Ein schuldrechtlicher Vertrag kann diese Funktion nur erfüllen, wenn er tatsächlich durchgeführt wird. Der Besteuerung zugrunde...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Angemessenheit der Gewinnverteilung

Die Komplementär-GmbH muss angemessen an dem Gewinn der KG beteiligt sein. Hierbei ist zu unterscheiden, ob die GmbH vermögensmäßig an der KG beteiligt ist oder nicht. Ist die Komplementär-GmbH vermögensmäßig an der KG beteiligt, besteht der ihr zuzurechnende Gewinn aus zwei Komponenten. Ihr ist ein Vorweggewinn als Vergütung für die Geschäftsführung und die Haftungsübernahme...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.5.2.1 Beherrschung durch Verfügung über die Stimmrechte

Rz. 128 Die Stellung eines beherrschenden Gesellschafters liegt vor, wenn der Gesellschafter aufgrund seiner Gesellschafterposition den Abschluss des Geschäftes, dessen Beurteilung als verdeckte Gewinnausschüttung infrage steht, erzwingen kann. Maßgebend ist somit, ob der Gesellschafter aufgrund der aus seiner Gesellschafterposition fließenden Stimmrechte den entscheidenden ...mehr