Fachbeiträge & Kommentare zu Berlin

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Notarsachen

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 3 Das Verfahren über soziale Ausgleichsleistungen richtet sich nach Abschnitt 3 des StrRehaG, den §§ 16 bis 25a StrRehaG. Nach diesen Vorschriften können soziale Ausgleichsleistungen in Form einer Kapitalentschädigung (§§ 17, 19 StrRehaG) gewährt werden. Zuständig für dieses Verwaltungsverfahren ist die Landesjustizverwaltung, in deren Geschäftsbereich die Rehabilitierun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Schriftsatz

Rz. 22 Unter Schriftsatz i.S.v. VV 3403 sind alle schriftlichen Eingaben bei Gericht zu verstehen. Schreiben an andere Personen (z.B. an Verfahrensbeteiligte) oder Dritte (etwa die Deckungsschutzanfrage beim Rechtsschutzversicherer) fallen nicht unter VV 3403. Eine solche Tätigkeit wird vielmehr nach VV 2300 abgegolten.[11] Unter VV 3403 fallen daher insbesondere:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Kostenerstattung

Rz. 43 Die nach Abs. 1 S. 1 vereinbarte Beratungsgebühr kann erstattungsfähig sein, auch wenn sie nicht unmittelbar zu den Kosten des Rechtsstreits i.S.d. § 91 Abs. 1 ZPO zählt.[49] Auch ist die übliche Vergütung nach § 34 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 612 Abs. 2 BGB keine gesetzliche Gebühr, die einer Kostenerstattung grundsätzlich zugänglich ist.[50] Allerdings ist eine Beratungsge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Abrechnung des bestellten oder beigeordneten Anwalts

Rz. 67 Ist der Anwalt gerichtlich bestellt oder beigeordnet, so erhält er aus der Staatskasse zuzüglich zu seiner Vergütung auch die darauf anfallende Umsatzsteuer, die sich allerdings nicht aus den gesetzlichen Gebühren berechnet, sondern aus der Vergütung, die die Staatskasse tatsächlich zu zahlen hat. Dies gilt auch für die Pauschvergütung nach § 51. Die Pauschvergütung w...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Terminsgebühr nach VV Vorb. 3 Abs. 3

Rz. 26 Ist durch die Wahrnehmung von gerichtlichen oder außergerichtlichen Terminen und Besprechungen eine Terminsgebühr nach VV Vorb. 3 Abs. 3 entstanden, erhält der Rechtsanwalt die Terminsgebühr i.H.v. 60 bis 610 EUR. Die Mittelgebühr beträgt danach 335 EUR. Rz. 27 Die Höhe der Terminsgebühr bemisst sich nach den Kriterien des § 14 Abs. 1 – insbesondere Umfang der Angelege...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Abstrakte oder konkrete Belehrung

Rz. 17 Dem Zweck der Rechtsbehelfsbelehrung, die rechtsunkundige Partei ohne weiteres in die Lage zu versetzen, einen formrichtigen Rechtsbehelf einzulegen, widerspricht es nicht, wenn die Belehrung zu einzelnen Zulässigkeitsvoraussetzungen des Rechtsbehelfs abstrakt und damit nicht konkret erteilt wird.[23] Indes muss die Rechtsbehelfsbelehrung den gegen die gerichtliche En...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Kostenentscheidung und Kostenerstattung

Rz. 11 Über die Kosten des Berufungsverfahrens ist nach § 473 Abs. 1 bis 4 StPO zu entscheiden. Die Kosten einer erfolglosen oder zurückgenommenen Berufung treffen denjenigen, der sie eingelegt hat (§ 473 Abs. 1 StPO). Wird der Angeklagte im Berufungsverfahren freigesprochen, so ist nach § 467 StPO zu entscheiden. Rz. 12 Der Umfang der zu erstattenden Kosten richtet sich auch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Im gerichtlichen Verfahren werden keine Gebühren erhoben

Rz. 24 Insoweit im gerichtlichen Verfahren Gerichtsgebühren nicht vorgesehen sind, kann folgerichtig ebenfalls keine Bindungswirkung nach § 32 Abs. 1 zustande kommen, weil eine gerichtliche Wertfestsetzung ausscheidet. Dennoch gibt es Verfahren, die zwar gerichtsgebührenfrei geführt werden, in denen die anwaltliche Tätigkeit aber nach dem Gegenstandswert zu bemessen ist. Auc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Europäisches Mahnverfahren

Rz. 90 Im Europäischen Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 entstehen nur für den Antragsteller die gleichen Gebühren wie im Mahnverfahren nach der ZPO. Er erhält für den Antrag auf Erlass des Zahlungsbefehls die 1,0-Verfahrensgebühr nach VV 3305, die sich nach VV 3306 auf 0,5 ermäßigen kann. Rz. 91 Legt der Schuldner Einspruch nach Art. 17 EuMVO ein, löst die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Streit oder Ungewissheit wird beseitigt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Gegenstandswert

Rz. 34 Der Gegenstandswert (§ 2 Abs. 1), der für die zusätzliche Verfahrensgebühr maßgebend ist, richtet sich nach den §§ 22 ff. Die Werte mehrerer Gegenstände sind nach § 22 Abs. 1 zusammenzurechnen.[44] Rz. 35 Maßgebender Zeitpunkt für die Bewertung ist der der anwaltlichen Tätigkeit. Auf den in der Hauptverhandlung gestellten Schlussantrag der Staatsanwaltschaft kommt es n...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Berechnungsweise

Rz. 89 Erhält die Partei nur für einen Teil ihres Rechtsschutzbegehrens Prozesskostenhilfe unter Beiordnung des Anwalts, will sie sich aber ungeachtet dessen voll von ihm vertreten lassen, so fallen das öffentlich-rechtliche Schuldverhältnis Anwalt – Staat und das zivilrechtliche Schuldverhältnis Anwalt – Partei gegenständlich auseinander. Der Kostenschutz der Partei gemäß §...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Betragsrahmengebühren

Rz. 22 Abs. 1 S. 1 regelt, dass der Rechtsanwalt in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, in denen das GKG nicht anwendbar ist, Betragsrahmengebühren erhält. Die einzelnen Betragsrahmengebühren und ihre Höhe sind im Vergütungsverzeichnis niedergelegt. Rz. 23 Durch die Betragsrahmengebühren wird die gesamte Tätigkeit des Rechtsanwalts in derselben Angelegenhei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Additionsverbote

Rz. 10 Additionsverbote gelten in folgenden Fällen:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendbarkeit der §§ 3a ff.

Rz. 7 Abs. 1 S. 1 legt dem Rechtsanwalt den Abschluss einer Gebührenvereinbarung nahe, ohne diesen Begriff zu definieren. Der Abschluss einer solchen Vereinbarung unterliegt daher keinen besonderen zivil- und berufsrechtlichen Anforderungen.[8] Stets zu beachten ist jedoch, dass die von Anwaltsseite vorgeschlagene Gebührenvereinbarung Allgemeine Geschäftsbedingungen sind und...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Tätigkeit im Zwangsversteigerungsverfahren (Anm. Nr. 1 zu VV 3311)

Rz. 9 Im Einzelnen kann der Rechtsanwalt gemäß Anm. Nr. 1 zu VV 3311 die Verfahrensgebühr zunächst für seine Tätigkeit(en) im Zwangsversteigerungsverfahren vom Antrag bis zur Bestimmung des Verteilungstermins (§ 105 ZVG) erhalten, wobei die Wahrnehmung der Versteigerungstermine selbst aber ausgenommen bleibt; für Letztere ist mit der Terminsgebühr gemäß VV 3312 eine eigene R...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Angelegenheit

Rz. 198 Bei der Forderungspfändung stellen alle Tätigkeiten, die der Pfändung derselben Forderung(en) dienen, gebührenmäßig nur eine Angelegenheit dar, u.a.:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Klageschrift

Rz. 29 Nach dem Wortlaut von Nr. 1 markiert das Einreichen einer Klageschrift, des ein Verfahren einleitenden Antrags oder eines Schriftsatzes, der Sachanträge, Sachvortrag bzw. die Zurücknahme von Klage oder Antrag enthält, den Zeitpunkt, ab welchem dem Prozessbevollmächtigten eine volle Verfahrensgebühr i.H.v. 1,3 gemäß VV 3100 zusteht. Rz. 30 Im Falle der Klageerhebung ist...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Abtretung

Rz. 25 Die Erstattungsansprüche des Auftraggebers auf Ersatz seiner notwendigen Auslagen müssen an den Anwalt abgetreten worden sein. Es muss also eine nach dem § 398 BGB formwirksame Abtretung vorliegen. Es reicht keineswegs aus, dass der Verteidiger kraft seiner Vollmacht berechtigt ist, die Kostenerstattungsansprüche in Empfang zu nehmen oder einzuziehen. Dies gilt auch d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Versäumnisurteil

Rz. 25 Eine 1,2-Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 erwächst nicht, wenn im schriftlichen Verfahren nach § 331 Abs. 3 ZPO ein echtes Versäumnisurteil erlassen worden ist. Aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung entsteht nicht die volle 1,2-Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1, sondern nur eine reduzierte 0,5-Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 2 zu VV 3105. Im Einspruc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Übereinstimmende Erledigungserklärungen erstmals im Termin

Rz. 186 Bei übereinstimmender Erledigungserklärung reduziert sich der Streitwert erst, wenn beide Erklärungen dem Gericht vorliegen, denn erst dann ist die Erledigungserklärung wirksam. Erfolgt die übereinstimmende Erledigungserklärung der Parteien im Termin zur mündlichen Verhandlung, entsteht die Terminsgebühr nach dem vollen Streitwert der Hauptsache, da ein Termin wahrge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich

Rz. 5 Die Vorschrift des § 10 gilt nur dann, wenn der Anwalt eine nach dem RVG berechnete Vergütung einfordert. Sie gilt also nicht, wenn der Anwalt in anderer Funktion tätig geworden ist, z.B. in den Fällen des § 1 Abs. 2. Da die Mediation jetzt anwaltliche Tätigkeit ist, gilt § 10 auch für sie. Das Gleiche gilt für eine Beratungs- und Gutachtentätigkeit, die gemäß § 34 Abs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Erstes Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren

Rz. 23 Ergeht das erste Versäumnisurteil mangels Verteidigungsanzeige des Beklagten im schriftlichen Vorverfahren gemäß § 331 Abs. 3 ZPO und legt der Beklagte dagegen Einspruch ein, beurteilt sich die Gebührenfrage wie folgt: Für das Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren erhält der Anwalt des Klägers eine 0,5-Terminsgebühr nach VV 3105 Abs. 1 Nr. 2. Für seine Teilna...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Betragsrahmengebühren

Rz. 109 Bei den erhöhungsfähigen Betragsrahmengebühren in sozialrechtlichen Angelegenheiten (VV 2102 und 2103, 2302, 3102,[243] 3204, 3212, 3400 und 3405, 3501, 3511 und 3512) sowie in Straf- und Bußgeldsachen und in sonstigen Verfahren (VV Teil 4–6) gilt, dass sich der Mindestbetrag und der Höchstbetrag für den zweiten und jeden weiteren Mandanten um 30 % erhöhen bis zur Hö...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeines

Rz. 33 Gemäß der Anm. zu VV 3305 wird die 1,0-Verfahrensgebühr (nicht Auslagen (!), vgl. Rdn 58) auf die Verfahrensgebühr eines nachfolgenden Rechtsstreits angerechnet. Hierbei muss jedoch zwischen dem Rechtsanwalt des Mahnverfahrens und dem Rechtsanwalt des nachfolgenden streitigen Verfahrens eine Personenidentität bestehen. Beauftragt daher der Mandant zunächst einen Recht...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gegenstandswert

Rz. 21 Für den Gegenstandswert eines Räumungsfristverfahrens nach den §§ 721, 794a ZPO gibt es keine spezielle Vorschrift. Insoweit ist zunächst einmal darauf hinzuweisen, dass das gerichtliche Verfahren gebührenfrei ist, so dass es keinen Streitwert geben kann und daher auch eine Streitwertfestsetzung unzulässig ist,[11] obwohl sie regelmäßig vorgenommen wird.[12] Rz. 22 Da ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Anordnungs-, Beitrittsverfahren (Anm. Nr. 3 zu VV 3311)

Rz. 40 Für seine gesamte Tätigkeit im Verfahren über den Antrag auf Anordnung der Zwangsverwaltung oder einen Antrag auf Zulassung des Beitritts eines Gläubigers zum Zwangsverwaltungsverfahren erhält der Rechtsanwalt eine Verfahrensgebühr gemäß VV 3311 mit einem Gebührensatz von 0,4. Die Gebühr fällt an, wenn der Anwalt in Ausführung des erteilten Mandats tätig wird, übliche...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Entwurf von Testamenten, Urkunden und Schreiben

Rz. 56 Das Entwerfen einer (einseitigen) Erklärung bzw. Urkunde löst keine Geschäftsgebühr aus, sondern ist Beratungstätigkeit. Rz. 57 Zu einer solchen einseitigen Erklärung gehört insbesondere der Entwurf eines Testaments.[52] Dies war lange umstritten. Während in § 118 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO auch das Fertigen von Schreiben und das Entwerfen von Urkunden ausdrücklich genannt war...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Beschwerdegegner

Rz. 20 Wird der Anwalt für den Beschwerdegegner tätig, so wird es häufiger an einem ausdrücklichen Auftrag fehlen. Der Anwalt nimmt in der Praxis in aller Regel die Beschwerdeschrift entgegen und nimmt sogleich hierzu Stellung. Soweit vielfach in den Kommentaren und Entscheidungen zu lesen ist, bereits mit Entgegennahme der Beschwerdeschrift werde die Vergütung nach VV 3500 ...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Organisationsstruktur des Trägervereins

Tz. 29 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Als Verein privaten Rechts (§§ 21ff. BGB) wird der DPR e. V. nach den allgemeinen Regeln durch den Vorstand und die Mitgliederversammlung repräsentiert (zu Personalia der DPR vgl. Tz. 137–141). Neben diesen beiden obligatorischen Vereinsorganen sieht die Vereinssatzung darüber hinaus zwei weitere Vereinsorgane vor, nämlich die Prüfstelle und ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang II. Einstweiliger Re... / 2. Gerichtliches Verfahren ohne vorangegangene Tätigkeit im Verwaltungs- oder Nachprüfungsverfahren

Rz. 250 Wird der Anwalt erstmals im gerichtlichen Verfahren auf Anordnung der sofortigen Vollziehung, Anordnung der aufschiebenden Wirkung, Wiederherstellung der sofortigen Vollziehung und Aufhebung der sofortigen Vollziehung beauftragt, so entsteht die Verfahrensgebühr nach VV 3102. Rz. 251 Auch im gerichtlichen Eilverfahren kann eine Terminsgebühr nach VV 3106 anfallen. Rz....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Grundsatz

Rz. 94 Des Weiteren ist die Anrechnung einer Gebühr nach Abs. 3, 2. Var. im Kostenfestsetzungsverfahren zu berücksichtigen, wenn und soweit sie bereits gegen die erstattungspflichtige Partei tituliert ist. Rechtskraft ist insoweit nicht erforderlich. Rz. 95 Hauptanwendungsfall ist auch hier wieder die Geschäftsgebühr. Beispiel: Der Beklagte ist verurteilt worden, die Klagefor...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 51 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Unter Inland iSv § 1 Abs 1 S 1 EStG ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu verstehen. Hinsichtlich der Abgrenzung sind die hoheitlichen Grenzen maßgebend, nicht die Zollgrenzen (BFH v 13.04.1989, IV R 196/85, BStBl II 1989, 614). Daher gehören zum Inland auch das Küstenmeer (Zwölf-Seemeilen-Zone), die Freihäfen, die früheren Zollaus...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewegung und Psyche: Stress... / 2 Was ist Stress?

Stress ist die Aktivierungsreaktion des Organismus auf Anforderungen und Bedrohungen – auf die sog. Stressoren.[1] Stress ist also ein Zustand, der auftritt, wenn bestimmte Ereignisse für das physische oder psychische Wohlbefinden als bedrohlich empfunden werden und wenn die betreffende Person unsicher darüber ist, ob sie mit der Situation umgehen kann oder nicht.[2] Stressor...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkung zu VV 2100 ff.

Rz. 1 In VV Teil 2 Abschnitt 1 sind besondere Beratungstätigkeiten des Anwalts "ausgelagert". Die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels war früher in § 20 BRAGO geregelt, und zwar als allgemeine Beratung in § 20 Abs. 1 BRAGO und als Abrategebühr in § 20 Abs. 2 BRAGO. Mit Inkrafttreten des RVG unterscheidet das Gesetz nicht mehr danach, ob der mit der Prüfung der Er...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Vertretung des Gläubigers im Insolvenzeröffnungsverfahren, im Verfahren über den Schuldenbereinigungsplan, im Insolvenzverfahren, bei der Anmeldung einer Insolvenzforderung sowie im Beschwerdeverfahren gegen den Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Abs. 2)

Rz. 14 Nach Abs. 2 S. 1 RVG werden die in Abs. 1 genannten Gebühren und die Gebühr nach VV 3314 nach dem Nennwert der Forderung berechnet, wenn der Auftrag von einem Insolvenzgläubiger erteilt worden ist.[18] Es handelt sich um die in Abs. 1 aufgeführten Gebühren (siehe Rdn 3), wobei jedoch an die Stelle der VV 3313 die für den Gläubiger maßgebliche VV 3314 getreten ist. Dam...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Überprüfung der Bestimmung durch den Rechtsanwalt

Rz. 123 Ist die Gebühr nach Abs. 1 S. 1 von einem Dritten zu ersetzen, so ist gemäß § 14 Abs. 1 S. 4 die vom Rechtsanwalt getroffene Bestimmung der Betragsrahmengebühr nicht verbindlich, wenn sie unbillig ist. Im Kostenfestsetzungsverfahren sind mithin der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle und das Gericht auf die Prüfung beschränkt, ob die vom Rechtsanwalt bestimmte Gebühr s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit

Rz. 36 Bei diesem Merkmal ist die Intensität der Arbeit des Anwalts zu berücksichtigen.[54] Objektiver Maßstab für die Beurteilung der Schwierigkeit ist die Sicht des Allgemeinanwalts.[55] Entscheidend ist dabei, ob es sich allgemein um eine schwierige Materie handelt. Auf die individuellen Fähigkeiten und Kenntnisse des Anwalts kommt es nicht an. Deshalb ist die Schwierigke...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeines

Rz. 23 Die Bestimmung der Gebühr im Einzelfall richtet sich nach den Kriterien des Abs. 1. Die dort aufgeführten sechs Merkmale sind nicht abschließend, erfordert doch die Bestimmung nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift die Berücksichtigung aller Umstände. Auch in Abs. 1 nicht explizit genannte Umstände können daher bei der Bestimmung der Gebühr berücksichtigt werden...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (2) Der Anwalt ist auch in dem Verfahren über die mitverglichenen Gegenstände tätig

Rz. 192 Wurde dem Anwalt auch in dem Verfahren über die mitverglichenen Gegenstände ein Auftrag erteilt und hat er dort bereits die Verfahrensgebühr verdient, so ist umstritten, ob er bei einer Einigung im Rechtsmittelverfahren zusätzlich noch eine Verfahrensgebühr aus dem Mehrwert verdienen kann. Diese Situation tritt insbesondere dann auf, wenn der erstinstanzliche Anwalt ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Rechtsbehelfe in der ordentlichen Gerichtsbarkeit

Rz. 281 In der ordentlichen Gerichtsbarkeit (auch in Strafsachen, § 464b S. 3 StPO, und in Bußgeldsachen, § 108a i.V.m. § 464b Abs. 3 StPO) ist nach § 104 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG gegen die Entscheidung des Rechtspflegers dasjenige Rechtsmittel gegeben, das nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften zulässig ist, also die sofortige Beschwerde. Rz. 282...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Ermessensspielraum der Kommunen

Rz. 19 [Autor/Stand] Mit der Festsetzung der Hebesätze entscheidet die Kommune gleichzeitig über die Erhebung einer Grundsteuer dem Grunde nach. Hinsichtlich der Höhe der Hebesätze haben die Gemeinden einen weiten Ermessensspielraum. Seine Grenzen findet der Ermessensspielraum in § 26 GrStG sowie in den allgemeinen Grundsätzen des Steuer- und Haushaltsrechts.[2] Rz. 20 [Autor...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung nach Internationalen Standards, Stuttgart 2002; Albrecht, Die Bankenabgabe im Licht von IFRIC 21, PiR 2013, S. 338–341; Aschfalk-Evertz, Restrukturierungsrückstellungen, PiR 2013, S. 13–21; Baetge/Kirsch/Thiele, Bilanzen, 15. Aufl., Düsseldorf 2019; Brücks/Duhr, Bilanzierung von Contingent Assets und Contingent Liabilities: Beispielhafte Wü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Terminsgebühr

Rz. 28 Unter den Voraussetzungen der VV Vorb. 3 Abs. 3 Var. 3 i.V.m. VV 3104 kann eine 1,2-Terminsgebühr entstehen. Erforderlich ist allerdings, dass diese nicht bereits im Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids angefallen ist. Denn das Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids und das Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Ursächlichkeit

Rz. 128 Die Mitwirkung des Anwalts muss zumindest mitursächlich für den Abschluss der Einigung gewesen sein; sie muss also eine nicht hinwegzudenkende Handlung darstellen. Eine Mitursächlichkeit des Anwalts ist insbesondere in folgenden Fällen gegeben:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Voraussetzungen

Rz. 49 Weshalb sich der Beschuldigte nicht auf freiem Fuß befindet, ist für die Anwendung des Abs. 4 unerheblich. Hauptanwendungsfall ist sicherlich die Untersuchungshaft; die Vorschrift des Abs. 4 gilt jedoch auch beimehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (6) Haftungsausfüllende Kausalität

Rz. 92 Schwierigkeiten wird dem Auftraggeber regelmäßig der Beweis der Ursächlichkeit zwischen der anwaltlichen Pflichtverletzung und dem geltend gemachten Schaden machen.[55] Im Zweifel hätte der Mandant den Auftrag auch bei gehöriger Erfüllung der Hinweispflicht erteilt; eine gegenstandswertabhängige Vergütung wäre dann in gleicher Höhe entstanden. Hinzu kommt, dass der An...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Anerkenntnis vor dem Sozialgericht (Anm. Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 76 Nach § 101 Abs. 2 SGG erledigt auch das angenommene Anerkenntnis des geltend gemachten Anspruchs im Umfang des Anerkenntnisses den Rechtsstreit in der Hauptsache. Für diesen Fall bestimmt Anm. Abs. 1 Nr. 3, dass der Rechtsanwalt auch im Fall der Beendigung des Verfahrens durch Anerkenntnis die volle Terminsgebühr erhält. Rz. 77 Allerdings muss es sich um ein Verfahren ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Einholung der Kostendeckungszusage des Rechtsschutzversicherers

Rz. 14 In der Rechtsprechung wird teilweise vertreten, dass auch die Einholung einer Deckungszusage des Rechtsschutzversicherers eine vorbereitende Tätigkeit des Rechtsanwalts ist, der mit der Angelegenheit beauftragt ist, für die nunmehr die Deckungszusage des Rechtsschutzversicherers begehrt wird.[11] Es handele sich um einen Annex des jeweiligen Mandats. Genau wie die Kos...mehr