Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Anhang zu § 8: ABC der verdeckten Gewinnausschüttung / Allgemeine Voraussetzungen

Prof. Dr. Gerrit Frotscher
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Tantiemezahlungen an den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer müssen vorherig, klar und eindeutig vereinbart sein (formeller Fremdvergleich).[1] Das ist nicht der Fall, wenn die Zahlung unter dem Vorbehalt einer anderweitigen Festsetzung durch die Gesellschafterversammlung steht. Die Tantieme muss dem Grunde und der Höhe nach im Vorhinein so vereinbart werden, dass sie ausschließlich durch Rechenvorgänge ermittelt werden kann. Jede Möglichkeit der Gesellschafterversammlung, die Höhe der Tantieme im Nachhinein zu beeinflussen, schadet und führt bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern zu einer verdeckten Gewinnausschüttung.[2] Es ist zu berücksichtigen, dass Tantiemen zwar einmal im Jahr, z. B. zum Ende des Jahrs, gezahlt werden, dass sie aber eine Vergütung für die Leistung während des gesamten Jahrs darstellen. Die Vereinbarung muss also, soll sie rechtzeitig sein, zu Beginn des Jahrs abgeschlossen werden. Wird die Vereinbarung zwar während des Jahrs, aber vor Auszahlung der Tantieme abgeschlossen, ist der Teil, der anteilig auf die Zeit vor dem Abschluss der Vereinbarung entfällt, eine verdeckte Gewinnausschüttung.[3]

Keine Tantieme i. d. S. ist eine Festtantieme, die für eine angemessene Entlohnung des Geschäftsführers im Fall eines Verlusts oder geringen Gewinns der Kapitalgesellschaft sorgen soll. Bei einer solchen Festtantieme handelt es sich um einen nicht variablen Gehaltsbestandteil.[4]

Bei nicht beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern gilt die Voraussetzung der vorherigen, klaren und eindeutigen Vereinbarung nicht. Sie können also von der Gesellschafterversammlung bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses beschlossen werden.

Ist die Tantieme steuerlich nicht anzuerkennen, ist die verdeckte Gewinnausschüttung dem Jahr zuzuor...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Meistgelesene Beiträge
    • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
      1.167
    • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
      1.142
    • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
      1.028
    • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
      1.027
    • Zinsen auf Steuern / 2.1 Beginn und Ende der Verzinsung
      999
    • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
      937
    • Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
      888
    • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
      840
    • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
      828
    • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
      814
    • Jubiläumszuwendung
      806
    • Außenanlagen / 4 AfA-Grundsätze
      790
    • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
      783
    • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer / 1 Zuschuss zur privaten Krankenversicherung
      779
    • GmbH, Gewinnausschüttung
      778
    • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
      767
    • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
      738
    • Betriebsaufgabe / Betriebsveräußerung / Betriebsverpachtung / 7 Ermittlung des Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinns
      736
    • Steuervorauszahlungen / 1.3 Nachträgliche Anpassung der Vorauszahlungen
      729
    • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
      724
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Richtig verzollen und Geld sparen: Schnelleinstieg Zoll
    Schnelleinstieg Zoll
    Bild: Haufe Shop

    Vermeiden Sie teure Fehler bei der Zollerklärung. Mit diesem Buch gehen Sie sicher mit allen Rechtsfragen zum Import und Export um - ohne juristische Vorkenntnisse. Es erklärt Ihnen Schritt für Schritt alle zollrechtlichen Grundlagen für einen reibungslosen Ablauf.


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren