Fachbeiträge & Kommentare zu Bauliche Veränderung

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Balkonkraftwerke (Miete) / 2.5 Mieterinteressen

Das Mieterinteresse besteht letztlich allein darin, die begehrte bauliche Veränderung durchführen und somit das Balkonkraftwerk montieren zu können. Wie aus § 554 Abs. 1 Satz 1 BGB folgt, ist dieses Veränderungsinteresse aus gesamtgesellschaftlichen Gründen stets beachtenswert. Insoweit bedarf es keines mieterspezifischen Interesses. Der Vermieter kann also den Wunsch des Mi...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Balkonkraftwerke (Wohnungse... / 2 Anspruch auf Gestattung

Nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WEG haben die Wohnungseigentümer einen Anspruch auf Gestattung einer baulichen Veränderung, "die der Stromerzeugung durch Steckersolargeräte" dient. Das "Ob" der Montage Das Ermessen der Wohnungseigentümer hinsichtlich des "Ob" der Gestattung ist wie bei den anderen privilegierten Maßnahmen der baulichen Veränderungen regelmäßig auf Null reduziert...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 2.2 Kostenregress beim Verwalter

Nach der nicht mehr geltenden Bestimmung des § 49 Abs. 2 WEG a. F. konnten dem Verwalter die Kosten insbesondere eines Anfechtungsverfahrens auferlegt werden, wenn er dieses aufgrund groben Verschuldens zu verantworten hatte. § 49 Abs. 2 WEG a. F. ist mit Inkrafttreten des WEMoG deshalb entfallen, weil seit jeher ein materiell-rechtlicher Schadensersatzanspruch gegen den Verw...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Balkonkraftwerke (Miete) / 2.6 Sicherheitsleistung des Mieters

Gemäß § 554 Abs. 1 Satz 3 BGB kann sich der Mieter im Zusammenhang mit der baulichen Veränderung zur Leistung einer besonderen Sicherheit verpflichten. Nach dem Gesetzeswortlaut hat der Vermieter keinen Anspruch auf diese zusätzliche Sicherheit. Die Frage, ob und in welcher Höhe Sicherheit zu leisten ist oder nicht, wird im Rahmen der Interessenabwägung beurteilt. Je umfangr...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Balkonkraftwerke (Miete) / Zusammenfassung

Überblick Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG)[1] hat mit seinem Inkrafttreten am 1.12.2020 auch den Mietern in § 554 Abs. 1 Satz 1 BGB weitere Rechte eingeräumt. Bereits nach § 554a BGB a. F. konnte der Mieter verlangen, dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen. Dieser Anspruc...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussmuster für die Eig... / 9.5.2 Versorgungssperre

In der Rechtsprechung und herrschenden Meinung ist anerkannt, dass ein Wohnungseigentümer dann von der Versorgung mit (Warm-)Wasser und Heizenergie ausgeschlossen werden kann, wenn er mit den fälligen Hausgeldzahlungen erheblich in Rückstand ist.[1] Die Eigentümergemeinschaft soll sogar berechtigt sein, die Versorgungsleitungen zu kappen, wenn der säumige Eigentümer direkter...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Balkonkraftwerke (Wohnungse... / Zusammenfassung

Überblick Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG)[1] hat mit seinem Inkrafttreten am 1.12.2020 insbesondere das Recht der baulichen Veränderungen und somit auch der Modernisierungen grundlegend reformiert. Allerdings blieben die europäischen Klimaschutzziele rund um das 1,5 %-Klimaschutzprogramm insbesondere hinsichtlich der Solarthermie auf der Strecke. Jedenfall...mehr

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Balkonkraftwerke (Miete) / 1 Einführung

Nach § 554 Abs. 1 Satz 1 BGB haben Mieter einen Anspruch auf bauliche Veränderungen, die der Montage von Steckersolargeräten dienen. Demnach können die Mieter von ihren Vermietern verlangen, ihnen die Montage eines Balkonkraftwerks zu erlauben. Durch entsprechende Erweiterung des Katalogs der privilegierten baulichen Veränderungen des § 20 Abs. 2 Satz 1 WEG ist hiermit korre...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussmuster für die Eig... / 10.2.2.2 Kosten der Wasserversorgung/Kosten der Entwässerung

Die Wasser- und Abwasserkosten sind ein klassischer Fall der Beschlusskompetenz des § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG. Bis auf den wohl äußerst seltenen Fall, dass entsprechend § 11 Abs. 1 Nr. 1a HeizkostenV die Aufwendungen für den Einbau von Messgeräten unverhältnismäßig sind, weil sie die im Verlauf von 10 Jahren zu erwartenden Einsparungen übersteigen[1], entspricht lediglich eine ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vereinfachungen für Balkonkraftwerke – Gesetz in Kraft getreten

Die Installation von Balkonkraftwerken wird einfacher. Vermieter und WEG können den Einbau der Minisolaranlagen künftig nicht mehr so einfach ablehnen. Der Bundesrat hat Änderungen im Mietrecht und im Wohnungseigentumsrecht abschließend zugestimmt. Der Bundesrat hat am 27.9.2024 Änderungen im Mietrecht und im Wohnungseigentumsrecht zugestimmt, um die Installation von Balkonkr...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Umlage-Beschluss: Bewusstse... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es zum einen um die Frage, ob es eine Umlagevereinbarung gibt. Zum andern geht es um die Frage, ob ein Umlage-Beschluss einer ordnungsmäßigen Verwaltung entspricht, wenn den Wohnungseigentümern nicht bewusst ist, dass sie eine Kostenverteilung anordnen, die von einer Umlagevereinbarung oder dem Gesetz abweicht. Reichweite einer Umlagevereinbarung E...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Steckersolargeräte: Zulässi... / 4 Die Entscheidung

Die Berufung hat Erfolg! Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer habe keinen Anspruch auf Rückbau. Zwar habe B keinen Anspruch aus § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 WEG. Denn die Anlage diene nicht dem Einbruchsschutz. Auch habe B eine bauliche Veränderung vorgenommen. B stehe jedoch ein Anspruch auf Gestattung der baulichen Maßnahme gem. § 20 Abs. 3 WEG zu. Dieser Anspruch hindere n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.3.3.14 Nachträgliche Herstellungskosten (§ 255 Abs. 2 S. 1 HGB)

Rz. 232 Nachträgliche Herstellungskosten sind nach § 255 Abs. 2 S. 1 HGB Aufwendungen, die durch eine Erweiterung eines Wirtschaftsguts oder durch eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen.[1] Rz. 233 Mit der Auslegung des Begriffs "Erweiterung eines Wirtschaftsguts" hat sich die Rspr.[2] am Beispiel eines Gebäudes ausführlich be...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Modernisierung der Heizungs... / 2 Heizungsmodernisierung

§ 555b Nr. 1a BGB: Heizung gemäß 65 %-EE-Vorgabe Aufgrund der Neuregelung des GEG wurde der Katalog des § 555b BGB erweitert. Als Modernisierungsmaßnahme gilt nach § 555b Nr. 1a BGB auch eine bauliche Veränderung, "durch die mittels Einbau oder Aufstellung einer Heizungsanlage zum Zweck der Inbetriebnahme in einem Gebäude die Anforderungen des § 71 GEG erfüllt werden". Das be...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Balkonkraftwerke vor Gericht – wenn Mieter klagen

Die Erleichterungen im Mietrecht sind noch nicht in Kraft, da boomen Balkonkraftwerke schon – oft zum Ärger von Vermietern, wenn sich Mieter bei der Installation nicht an Vorgaben halten. Mancher Streit landet vor Gericht. Unklare Vorgaben hinsichtlich der Installation von sog. Balkonkraftwerken sorgen immer wieder für Streit zwischen Mietern und Vermietern oder Hausverwaltun...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Fahrradabstellraum / 2 Bauliche Veränderung

Die Anlage und der Ausbau von Fahrradabstellräumen und -abstellplätzen gehört zu den baulichen Maßnahmen, durch die die allgemeinen Wohnverhältnisse verbessert werden. Die Mieter haben solche Maßnahmen nach § 554 Abs. 2 BGB grundsätzlich zu dulden; die Kosten für die Baumaßnahme kann der Vermieter nach Maßgabe des § 559 BGB anteilig auf die Mieter umlegen[1].mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mieterhöhung bei Wohnraum –... / Zusammenfassung

Überblick Hat der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt, ist zu unterscheiden: Ist dem Mieter eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Modernisierungsankündigung[1] bis 31.12.2018 zugegangen, kann der Vermieter die Miete um 11 % der Baukosten erhöhen. Beim späteren Zugang der Modernisierungsankündigung gilt § 559 BGB in der Fassung des Mietrechtsanpassungsg...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung des Verwalters / 2.4 Bauliche Veränderung

Beruhen bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums auf eigenmächtigem Verwalterhandeln, ist der Verwalter grundsätzlich verpflichtet, diese rückgängig zu machen. Der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer haftet er jedenfalls in Höhe der Rückbaukosten. Allerdings können die Wohnungseigentümer bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums durch den Verwalter auch nach...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung des Verwalters / 1.1 Verschuldensmaßstab

Der allgemeine zivilrechtliche Verschuldensmaßstab ist in § 276 BGB geregelt. Der Verwalter haftet gemäß § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB für Vorsatz und Fahrlässigkeit, sofern nichts anderes bestimmt ist. Grundsätzlich haftet der Verwalter also auch für nur leicht fahrlässig verursachte Pflichtverletzungen. Fahrlässigkeit ist bereits dann gegeben, wenn sich der Verwalter verhört ode...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung des Verwalters / 4 "Störer"-Haftung

Der Verwalter kann auch als öffentlich-rechtlicher Störer in Betracht kommen. Grundsätzlich kann der Verwalter lediglich hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums in Anspruch genommen werden. Sind allein das Sondereigentum und/oder das Privateigentum an den darin befindlichen Gegenständen betroffen, kann der Verwalter nicht als Störer in Anspruch genommen werden. Auf dieses er...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erschließungs- und Anlieger... / 1.4.2 Einzelfälle

Verbesserung einer öffentlichen Entwässerungsanlage Ergänzungsbeiträge für die Ersetzung oder Modernisierung der Kanalisation oder einer dazugehörigen veralteten Kläranlage sind wie Erhaltungsaufwand sofort abziehbar.[1] Wird ein Betriebsgrundstück, auf dem sich bereits eine werkseigene Kläranlage befindet, an eine neu errichtete gemeindliche Ortskanalisation angeschlossen, is...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erhaltungsaufwand / 3.3 Wesentliche Verbesserung

Herstellungskosten liegen auch vor, wenn es sich um eine über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung handelt.[1] Ob eine wesentliche Verbesserung vorliegt oder nicht, entscheidet sich weder nach der zeitlichen Nähe zur Anschaffung noch nach der Höhe des getätigten Aufwands, sondern ausschließlich nach den Kriterien des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB. Eine...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.3.3.3 Sofort als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähige Aufwendungen lt. Rechtsprechung des BFH

Rz. 106 1. Entwässerungsanlagen, Kläranlagen, Sickergruben, Sielanschlüsse, Brunnen u. ähnliche Anlagen Grundstücke mit eigener Versorgungs- und Entsorgungseinrichtung, z. B. Wasserversorgung (Brunnen) und Abwasserentsorgung (Kläranlage) mit Aufwendungen für einen späteren Anschluss an öffentliche Leitungen.[1] Betriebsgrundstück, auf dem sich bereits eine werkseigene Kläranla...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.3.3.2 Als Anschaffungskosten für den Grund und Boden zu behandelnde Aufwendungen lt. Rechtsprechung des BFH

Rz. 104 1. Beiträge für erstmalige Anschaffung, Ersetzung und Modernisierung von Gas-, Wasser- und Stromanlagen Sind Wasser-, Strom- und Gasanschlussbeiträge anlässlich der Errichtung eines Betriebsgebäudes nicht für die spezifische betriebliche Nutzung angefallen, dürften sie beim erstmaligen Anfall nicht den Anschaffungskosten des Gebäudes, sondern dem Grund und Boden des B...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung: Erstherstellung?

1 Leitsatz Bei einem Erstherstellungsanspruch geht es um die vollständige erstmalige Errichtung bzw. entsprechende Ausstattung des gemeinschaftlichen Eigentums durch Baumaßnahmen auf den Stand, der sich aus der Zweckbestimmung der Einheiten oder der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung und/oder dem eindeutig mit beurkundeten bzw. in Bezug genommenen Aufteilungsplan als Soll...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung: Ordnungsmäßigkeit?

1 Leitsatz Wird einem Wohnungseigentümer der Einbau eines technischen Geräts gestattet (hier: Klimaanlage), sind bei der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit nicht nur die Nachteile durch den unmittelbaren Einbau zu berücksichtigen, sondern auch die Nachteile, die bei einem bestimmungsgemäßen Gebrauch zu erwarten sind. 2 Normenkette § 20 Abs. 4 WEG 3 Das Problem Die Wohnungseigentümer g...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung: Grundlegende Umgestaltung?

1 Leitsatz Bloße architektonische Disharmonien, wie sie beispielsweise durch den Anbau von Balkonen oder Außenaufzügen entstehen, genügen nicht für die Annahme einer grundlegenden Umgestaltung i. S. d. § 20 Abs. 4 WEG. 2 Normenkette § 20 Abs. 4 WEG 3 Das Problem Die Wohnungseigentümer gestatten es Wohnungseigentümer X, auf seiner Dachterrasse eine Sauna (Holzaufbau), die nicht im...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung: Einordnung?

1 Leitsatz Ob eine Maßnahme als Erhaltungs- (§ 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG) oder Baumaßnahme (§ 20 WEG) zu behandeln ist, bemisst sich nach objektiv-normativen Kriterien. 2 Normenkette §§ 16, 19, 20 Abs. 1 WEG 3 Das Problem Die Wohnungseigentümer beschließen, an den Balkonen ein den bauordnungsrechtlichen Anforderungen entsprechendes Geländer anbringen zu lassen und das bestehende Geländ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung: Grund... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob die Aufstellung einer Sauna eine grundlegende Umgestaltung ist oder zu einer unbilligen Benachteiligung führt. Grundlegende Umgestaltung Der Begriff "grundlegende Umgestaltung" ist enger zu verstehen als der Begriff der Änderung der Eigenart im bisherigen Recht. Ob eine grundlegende Umgestaltung anzunehmen ist, muss damit im Ein...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung: Einor... / 1 Leitsatz

Ob eine Maßnahme als Erhaltungs- (§ 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG) oder Baumaßnahme (§ 20 WEG) zu behandeln ist, bemisst sich nach objektiv-normativen Kriterien.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung: Ersth... / 6 Entscheidung

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Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung: Ordnu... / 1 Leitsatz

Wird einem Wohnungseigentümer der Einbau eines technischen Geräts gestattet (hier: Klimaanlage), sind bei der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit nicht nur die Nachteile durch den unmittelbaren Einbau zu berücksichtigen, sondern auch die Nachteile, die bei einem bestimmungsgemäßen Gebrauch zu erwarten sind.mehr

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Bauliche Veränderung: Ordnu... / 2 Normenkette

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Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung: Grund... / 2 Normenkette

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Bauliche Veränderung: Ersth... / 2 Normenkette

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Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung: Einor... / 2 Normenkette

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Bauliche Veränderung: Grund... / 6 Entscheidung

AG Berlin-Mitte, Urteil v. 11.1.2024, 29 C 8/23 WEGmehr

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Bauliche Veränderung: Grund... / 1 Leitsatz

Bloße architektonische Disharmonien, wie sie beispielsweise durch den Anbau von Balkonen oder Außenaufzügen entstehen, genügen nicht für die Annahme einer grundlegenden Umgestaltung i. S. d. § 20 Abs. 4 WEG.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung: Einor... / 6 Entscheidung

LG Frankfurt a.M., Urteil v. 6.6.2024, 2-13 S 603/23mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung: Ordnu... / 6 Entscheidung

LG Frankfurt a. M., Urteil v. 6.6.2024, 2-13 S 48/23mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung: Ersth... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall steht die Frage im Mittelpunkt, ob ein Wohnungseigentümer berechtigt ist, in das gemeinschaftliche Eigentum einzugreifen, um dieses so herzustellen, wie es seines Erachtens vorgesehen war. Anspruch auf ordnungsmäßige Erstherstellung Jeder Wohnungseigentümer hat einen Anspruch darauf, dass das gemeinschaftliche Eigentum so hergestellt wird, wie es zunäch...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung: Grund... / 4 Die Entscheidung

Die Anfechtungsklage hat keinen Erfolg! Es liege keine grundlegende Umgestaltung vor. Grundlegend sei eine Umgestaltung nur dann, wenn sie der Wohnungseigentumsanlage als Ganzes unter Gesamtbetrachtung aller Umstände des Einzelfalls ein neues Gepräge gebe. Dies sei nicht der Fall. Bezugspunkt sei dabei nicht nur der rechte Seitenflügel mit der Dachterrasse im 3. Obergeschoss...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung: Einor... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es vor allem um die Frage, ob eine Erhaltungsmaßnahme oder eine bauliche Veränderung vorliegt und ob es bei der Zuordnung auf die Ansichten der Wohnungseigentümer ankommt. Einordnung Wie das LG erkennt, können die Wohnungseigentümer nicht bestimmen, wie eine Baumaßnahme einzuordnen ist. Die Einordnung bestimmt das Gesetz nach objektiven Prüfsteinen...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung: Ordnu... / 4 Die Entscheidung

Die Anfechtungsklage hat Erfolg! Der Beschluss widerspreche einer ordnungsmäßigen Verwaltung. Das Klimagerät benachteilige K im Sinne von § 20 Abs. 4 Halbsatz 1 WEG unbillig. Für die Annahme eines unbilligen Nachteils genüge es zwar nicht, dass sich ein verständiger Durchschnittseigentümer nach der Verkehrsanschauung nachvollziehbar beeinträchtigt fühle. Eine unbillige Benac...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung: Ersth... / 4 Die Entscheidung

Das LG meint, B müsse die Kosten tragen! Bei dem Austausch der Wohnungseingangs- gegen eine Brandschutztür handele um sich um eine bauliche Veränderung und nicht um die Realisierung eines Erstherstellungsanspruchs. Bei einem Erstherstellungsanspruch gehe es um die vollständige erstmalige Errichtung bzw. entsprechende Ausstattung des gemeinschaftlichen Eigentums durch Baumaßn...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung: Ordnu... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer gestatten es Wohnungseigentümer X, auf dem Balkon seiner Wohnung ein Klima-Splitgerät zu installieren. In dem Beschluss wird das Klima-Splitgerät wie folgt beschrieben: "Energieeffizienzklasse – Kühlen: A++, Außengerät Schalldruckpegel: 50 dBA – im Regelbetrieb deutlich leiser. Die Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzges...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung: Grund... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer gestatten es Wohnungseigentümer X, auf seiner Dachterrasse eine Sauna (Holzaufbau), die nicht im Terrassenboden verankert ist, aufzustellen. Der Ofen in der Sauna wird elektrisch betrieben. Die Grundfläche beträgt ca. 3 × 2,74 m. Gegen diesen Beschluss wendet sich Wohnungseigentümer K. Er sieht sich durch den Aufbau erheblich in seinem "Wohnumfeld" ges...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung: Ersth... / 1 Leitsatz

Bei einem Erstherstellungsanspruch geht es um die vollständige erstmalige Errichtung bzw. entsprechende Ausstattung des gemeinschaftlichen Eigentums durch Baumaßnahmen auf den Stand, der sich aus der Zweckbestimmung der Einheiten oder der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung und/oder dem eindeutig mit beurkundeten bzw. in Bezug genommenen Aufteilungsplan als Soll-Zustand b...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung: Ersth... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K verlangt von Wohnungseigentümer B im Wege der einstweiligen Verfügung, es zu unterlassen, eine Brandschutztür einzubauen, für die es keine Gestattung gebe. B meint, zum Einbau ohne Gestattung berechtigt zu sein. Er habe das Dach-/Speichergeschoss zur Nutzung für Wohnzwecke ausgebaut. Der Einbau der Brandschutztür beruhe auf Auflagen,...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung: Einor... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen, an den Balkonen ein den bauordnungsrechtlichen Anforderungen entsprechendes Geländer anbringen zu lassen und das bestehende Geländer zwecks Beweissicherung zu erhalten. Hintergrund ist, dass die durch den Bauträger angebrachten Balkongeländer bauordnungsrechtlich unzulässig sind, der Bauträger jedoch die Mangelbeseitigung verweigert. Sodan...mehr