Fachbeiträge & Kommentare zu Bauliche Veränderung

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Tor

Begriff Die nachträgliche Montage eines Gartentors oder eines Garagentors vor offenen Tiefgaragenstellplätzen stellt eine bauliche Veränderung dar. Über entsprechende bauliche Veränderungen beschließen die Wohnungseigentümer gemäß § 20 Abs. 1 WEG grundsätzlich mehrheitlich. Im Zusammenhang mit "Automatiktoren und -türen" ist neben der Verordnung für Arbeitsstätten und den al...mehr

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Jalousie (WEG)

Rollladengurte sind Sondereigentum. Die Gurtscheibe eines Rollladens ist der Zugvorrichtung zuzuordnen und steht, soweit anderes nicht vereinbart ist, ebenfalls im Sondereigentum des jeweiligen Wohnungseigentümers.[1] Das Anbringen von Außenjalousien ist grundsätzlich eine bauliche Veränderung gemäß § 20 Abs. 1 WEG und bedarf eines Gestattungsbeschlusses der Wohnungseigentüme...mehr

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Ersatzbepflanzung (WEG) / 2 Zustimmungsbedürftige Ersatzbepflanzung

Wiederum abhängig von der Größe der Gemeinschaft und ihrem Wirtschaftsvolumen kann es für Ersatzbepflanzungen, die über den Rahmen der üblichen Gartenpflege hinausgehen, einer Genehmigungsbeschlussfassung der Wohnungseigentümer bedürfen. Im Regelfall wird es sich um eine Erhaltungsmaßnahme handeln, die einfach-mehrheitlich beschlossen werden kann. Eine Ersatzbepflanzung, die...mehr

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Ersatzbepflanzung (WEG) / Zusammenfassung

Begriff Die Ersatzbepflanzung stellt sich in aller Regel als Maßnahme der Erhaltung des Gemeinschaftseigentums nach § 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG dar. Ob der Verwalter ohne entsprechenden Ermächtigungsbeschluss eigenständig Ersatzbepflanzungen in Auftrag geben darf, hängt maßgeblich davon ab, ob es sich bezogen auf die konkrete Eigentümergemeinschaft noch um eine Maßnahme von unterg...mehr

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Ersatzbepflanzung (WEG) / 3 Notwendige Ersatzbepflanzung infolge widerrechtlich entfernter Bäume oder Sträucher

Sofern Bäume, Sträucher oder andere Anpflanzungen widerrechtlich, das heißt ohne Beschluss oder aufgrund eines ungültigen Beschlusses entfernt werden, stellt diese Maßnahme einen widerrechtlichen Eingriff in das Gemeinschaftseigentum dar. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer hat nach § 1004 Abs. 1 BGB i. V. m. § 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG einen Anspruch auf Wiederherstellung des ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Ersatzbepflanzung (WEG) / 2.2 Bestandsschutz

Ist bei Begründung der Wohnungseigentumsanlage die Grünanlage fertiggestellt, so besteht insoweit grundsätzlich ein Bestandsschutz. Jeder Eigentümer hat also Anspruch darauf, dass Anpflanzungen, welche das äußere Erscheinungsbild der Grünanlage prägen, erhalten bleiben. Ihre Beseitigung stellt eine bauliche Veränderung dar.[1] Diese bedarf gemäß § 20 Abs. 1 WEG der Beschluss...mehr

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Vermietete Eigentumswohnung / 4.2.1 Maßnahmen der Barrierereduzierung

Voraussetzung für den Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis zur Vornahme von Maßnahmen der Barrierefreiheit ist, dass die bauliche Veränderung oder die Einrichtung für eine behindertengerechte Nutzung der Räume oder des Zugangs zu den Räumen dienlich ist. Eine Behinderung liegt nach der Regeldefinition in § 3 Behindertengleichstellungsgesetz vor, wenn die körperliche Funktion,...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vermietete Eigentumswohnung / 4.3.2 Interessen des vermietenden Wohnungseigentümers

Konservierungsinteresse Aufseiten des Vermieters ist zunächst sein Konservierungsinteresse zu berücksichtigen. Dieses besteht darin, dass durch eine bauliche Veränderung nicht in die Substanz der Mietsache eingegriffen wird. Dieses Interesse ist typischerweise umso gewichtiger, je umfangreicher der beabsichtigte Eingriff ist. Selbstverständlich ist auch zu berücksichtigen, ob...mehr

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Vermietete Eigentumswohnung / 4.5 Erforderlicher Gestattungsbeschluss

Auch wenn der Mieter auf Grundlage des § 554 Abs. 1 BGB einen Anspruch gegen den Vermieter auf Genehmigung einer der privilegierten Baumaßnahmen hat und sein Veränderungsinteresse überwiegt, ist eine entsprechende bauliche Veränderung nach § 20 Abs. 1 WEG erst nach entsprechender Beschlussfassung der Wohnungseigentümer zulässig. Keinesfalls könnte der vermietende Wohnungseig...mehr

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Vermietete Eigentumswohnung / 4.3.1 Grundsätze

In aller Regel ist der Mieter mietvertraglich nicht berechtigt, die in § 554 Abs. 1 Satz 1 BGB geregelten baulichen Maßnahmen eigenmächtig durchzuführen. Er benötigt vielmehr die Erlaubnis seines Vermieters hierzu, was § 554 BGB Abs. 1 Satz 1 zum Ausdruck bringt: "... dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt. ..." Strebt der Mieter also eine baulic...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vermietete Eigentumswohnung / 8.3 Wohnungseigentümer ist ebenfalls Unterlassungsadressat!

Vom Mieter ausgehende Störungen können auch direkt gegenüber dem vermietenden Wohnungseigentümer geltend gemacht werden.[1] Denn jeder Miteigentümer ist nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes gehalten, sein Eigentum nur in einer solchen Weise zu nutzen, dass den übrigen Wohnungseigentümern kein über das Maß eines ordnungsgemäßen Zusammenlebens hinausgehender Nac...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vermietete Eigentumswohnung / 4.3.3 Mieterinteressen

Das Mieterinteresse besteht letztlich allein darin, die begehrte bauliche Veränderung durchführen zu können. Wie aus § 554 Abs. 1 Satz 1 BGB folgt, ist dieses Veränderungsinteresse aus gesamtgesellschaftlichen Gründen stets beachtenswert. Insoweit bedarf es keines mieterspezifischen Interesses. Der Vermieter kann also den Wunsch des Mieters nicht per se mit dem Argument zurü...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vermietete Eigentumswohnung / 4.2.3 Einbruchschutz

§ 554 Abs. 1 Satz 1 BGB verleiht dem Mieter schließlich auch einen Anspruch auf Erlaubnis von baulichen Veränderungen, die dem Einbruchschutz dienen. Wie nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 WEG sind hiervon bauliche Veränderungen erfasst, die geeignet sind, den widerrechtlichen Zutritt zur Wohnung des Mieters zu verhindern, zu erschweren oder auch nur unwahrscheinlicher zu machen. Der...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vermietete Eigentumswohnung / 4.4 Sicherheitsleistung des Mieters

Gemäß § 554 Abs. 1 Satz 3 BGB kann sich der Mieter im Zusammenhang mit der baulichen Veränderung zur Leistung einer besonderen Sicherheit verpflichten. Allerdings ist den Gesetzesmaterialien nicht zu entnehmen, ob der Vermieter seine Zustimmung zu einer privilegierten Maßnahme von der Leistung einer angemessenen zusätzlichen Sicherheit für die Wiederherstellung des ursprüngl...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vermietete Eigentumswohnung / 4.2.2 Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge

Die nach § 554 Abs. 1 Satz 1 BGB privilegierten Maßnahmen betreffen auch bauliche Veränderungen, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen. Elektrisch betriebene Fahrzeuge sind insbesondere Fahrzeuge gemäß § 2 Nr. 1 des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG), also ein reines Batterieelektrofahrzeug, von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug oder Brennstoffzellenfahrzeug...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vermietete Eigentumswohnung / 4.1 Überblick

Nach § 554 Abs. 1 Satz 1 BGB kann der Mieter verlangen, dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen, dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge oder dem Einbruchschutz dienen. Die Regelung wurde mit dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) eingeführt, das am 1.12.2020 in Kraft getreten ist. ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vermietete Eigentumswohnung / 5 Duldungspflichten

Seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 regelt § 15 WEG eine Duldungspflicht von Drittnutzern von Wohnungseigentum im Fall der Erhaltung und baulichen Veränderung des Gemeinschaftseigentums. § 15 WEG verpflichtet also insbesondere den Mieter eines Wohnungseigentümers unmittelbar, Erhaltungsmaßnahmen und bauliche Maßnahmen zu dulden. Die Duldungspflicht besteht sowohl gegen...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vermietete Eigentumswohnung / 3 Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums

Im Rahmen des Rechts eines Wohnungs- oder Teileigentümers, sein Sondereigentum zu vermieten, liegt auch die Befugnis, das ihm zustehende Recht auf Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums auf den Mieter zu übertragen.[1] Grundsätzlich gilt dies auch im Hinblick auf diejenigen gemeinschaftlichen Einrichtungen, die für die Nutzung des Sondereigentums nicht notwendig sind.[...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vermietete Eigentumswohnung / Zusammenfassung

Begriff Die Vermietungsbefugnis der Wohnungseigentümer ergibt sich direkt aus dem Wohnungseigentumsgesetz. Jeder Wohnungseigentümer hat gem. § 13 Abs. 1 WEG das Recht, die im Sondereigentum stehenden Gebäudeteile zu vermieten. Im Rahmen des Mitgebrauchs hat der Mieter zwar grundsätzlich dieselben Rechte wie der Wohnungseigentümer, ihn treffen jedoch auch dieselben Pflichten....mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vermietung von Gemeinschaft... / 1 Grundsätze

Die Vermietung von Gemeinschaftseigentum ist grundsätzlich mit einfachem Mehrheitsbeschluss durch die Wohnungseigentümergemeinschaft möglich.[1] Voraussetzung ist, dass keinem der Wohnungseigentümer durch die Vermietung ein Nachteil erwächst. Nachteilig ist die Vermietung, wenn ein Eigenbedarf besteht oder nachträglich entsteht, wenn die Vermietung zu einer unzumutbaren bzw....mehr

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Rauchwarnmelder (Miete) / 13.5 Umlage der Rauchwarnmelderkosten auf den Mieter

Bei vermieteten Eigentumswohnungen ergeben sich bezüglich der Kostenumlage auf den Mieter nichts anderes, wenn der Vermieter von sich aus für seinen Mieter in seiner Wohnung Rauchwarnmelder installiert. Der Mieter muss dies dulden; der Vermieter kann die Miete erhöhen und unter den Voraussetzungen der vereinbarten Kostenumlage die Wartungs- und ggf. die Batteriekosten als Be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
G / 15 Geschwindigkeitsüberschreitung, Messverfahren, POLISCAN-Systeme [Rdn 2054]

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Bauliche Veränderung: Faktisches Sondernutzungsrecht

1 Leitsatz Einem Beschluss nach § 20 Abs. 1 WEG steht nicht entgegen, dass durch die bauliche Veränderung ein "faktisches" Sondernutzungsrecht zu Gunsten einzelner Wohnungseigentümer geschaffen wird. 2 Normenkette §§ 20, 21 WEG 3 Das Problem Die Wohnungseigentümer gestatten Wohnungseigentümer X, einen Innenaufzug zu errichten. Dagegen geht Wohnungseigentümer K vor. Er meint, es f...mehr

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Bauliche Veränderung: Grundlegende Umgestaltung

1 Leitsatz Eine grundlegende Umgestaltung ist bei einer Maßnahme, die der Verwirklichung eines Zwecks im Sinne des § 20 Abs. 2 Satz 1 WEG dient, zumindest typischerweise nicht anzunehmen. 2 Normenkette § 20 Abs. 4 Hs. 1 WEG 3 Das Problem Wohnungseigentümer K wendet sich gegen einen Gestattungsbeschluss, mit dem Wohnungseigentümer S gestattet wird, als privilegierte Maßnahme gemäß...mehr

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Bauliche Veränderung: Ordnungsmäßigkeit

1 Leitsatz Eine grundlegende Umgestaltung ist bei einer Maßnahme, die der Verwirklichung eines Zwecks im Sinne des § 20 Abs. 2 Satz 1 WEG dient, zumindest typischerweise nicht anzunehmen. Eine unbillige Benachteiligung setzt voraus, dass die beabsichtigte Maßnahme bei wertender Betrachtung und in Abwägung mit den mit der baulichen Veränderung verfolgten Vorteilen einem verstä...mehr

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Bauliche Veränderung: Fakti... / 1 Leitsatz

Einem Beschluss nach § 20 Abs. 1 WEG steht nicht entgegen, dass durch die bauliche Veränderung ein "faktisches" Sondernutzungsrecht zu Gunsten einzelner Wohnungseigentümer geschaffen wird.mehr

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Bauliche Veränderung: Fakti... / 2 Normenkette

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Bauliche Veränderung: Ordnu... / 6 Entscheidung

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Bauliche Veränderung: Grund... / 6 Entscheidung

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Bauliche Veränderung: Grund... / 1 Leitsatz

Eine grundlegende Umgestaltung ist bei einer Maßnahme, die der Verwirklichung eines Zwecks im Sinne des § 20 Abs. 2 Satz 1 WEG dient, zumindest typischerweise nicht anzunehmen.mehr

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Bauliche Veränderung: Fakti... / 6 Entscheidung

LG München I, Beschluss v. 4.7.2023, 1 S 5214/23mehr

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Bauliche Veränderung: Ordnu... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K beantragt mit einer Beschlussersetzungsklage, einen Grundlagenbeschluss über die Errichtung eines Lifts/Personenaufzugs am Hinterhaus zu ersetzen. Fraglich ist unter anderem, ob der Personenaufzug die Wohnungseigentumsanlage grundlegend umgestalten oder einen Wohnungseigentümer unbillig benachteiligen würde.mehr

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Bauliche Veränderung: Ordnu... / 2 Normenkette

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Bauliche Veränderung: Fakti... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer gestatten Wohnungseigentümer X, einen Innenaufzug zu errichten. Dagegen geht Wohnungseigentümer K vor. Er meint, es fehle eine Beschlusskompetenz, da an der Fläche, wo der Innenaufzug errichtet werden solle, ein Sondernutzungsrecht entstehe.mehr

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Bauliche Veränderung: Grund... / 2 Normenkette

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Bauliche Veränderung: Ordnu... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es vor allem um die Frage, wann eine grundlegende Umgestaltung vorliegt und wann eine unbillige Benachteiligung. Daneben geht es um die Frage der "Angemessenheit" einer baulichen Veränderung nach § 20 Abs. 2 Satz 1 WEG. Grundlegende Umgestaltung Der BGH klärt, der Begriff der "grundlegende Umgestaltung" sei enger zu verstehen als der Begriff der Än...mehr

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Bauliche Veränderung: Ordnu... / 1 Leitsatz

Eine grundlegende Umgestaltung ist bei einer Maßnahme, die der Verwirklichung eines Zwecks im Sinne des § 20 Abs. 2 Satz 1 WEG dient, zumindest typischerweise nicht anzunehmen. Eine unbillige Benachteiligung setzt voraus, dass die beabsichtigte Maßnahme bei wertender Betrachtung und in Abwägung mit den mit der baulichen Veränderung verfolgten Vorteilen einem verständigen Woh...mehr

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Bauliche Veränderung: Grund... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es vor allem um die Frage, wann eine grundlegende Umgestaltung vorliegt. Der BGH lässt (auch) hier eine Definition vermissen (siehe auch BGH, Urteil v. 9.2.2024, V ZR 244/22). Bei einer Maßnahme nach § 20 Abs. 2 Satz 1 WEG liegt sie nach Auffassung des BGH in der Regel aber nicht vor. Ausnahmen dürften dort mithin mit der Lupe zu suchen sein! Prüf...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung: Fakti... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob es für einen Beschluss nach § 20 Abs. 1 WEG eine Beschlusskompetenz gibt, wenn durch die bauliche Veränderung ein "faktisches" Sondernutzungsrecht zugunsten einzelner Wohnungseigentümer geschaffen wird. Sondernutzungsrecht Das LG bejaht eine Beschlusskompetenz. Dies sieht auch der BGH mittlerweile so (vgl. BGH, Urteil v. 9.2.202...mehr

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Bauliche Veränderung: Ordnu... / 4 Die Entscheidung

Der BGH verneint beide Fragen! Nicht jede bauliche Veränderung, die im Sinne von § 22 Abs. 2 Satz 1 WEG a. F. die Eigenart geändert habe, führe zu einer grundlegenden Umgestaltung. Denn dieser Begriff sei enger zu verstehen als der Begriff der Eigenartsänderung. Eine grundlegende Umgestaltung werde jedenfalls bei einer Maßnahme, die der Verwirklichung eines Zwecks im Sinne d...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung: Grund... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K wendet sich gegen einen Gestattungsbeschluss, mit dem Wohnungseigentümer S gestattet wird, als privilegierte Maßnahme gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG eine Rampe als barrierefreien Zugang sowie eine etwa 65 cm aufzuschüttende Terrasse zu errichten und ein Doppelfenster im Wohnzimmer durch eine verschließbare Tür zu ersetzen. Fraglich ist, ob diese baul...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung: Fakti... / 4 Die Entscheidung

Das LG bejaht die Beschlusskompetenz! Zwar habe der BGH die Rechtslage vor dem 1.12.2020 wie K betrachtet (Hinweis auf BGH, Urteil v. 13.1.2017, V ZR 96/16). Diese BGH-Rechtsprechung sei aber nicht mehr anwendbar. Der Gesetzesentwurf zum WEMoG habe auf Vorschlägen aufgebaut, die durch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet worden seien. Mit dem Gesetzentwurf sollten festg...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung: Grund... / 4 Die Entscheidung

Der BGH verneint die Frage! Der Begriff der grundlegenden Umgestaltung sei zum einen enger zu verstehen als der Begriff der Änderung der Eigenart im bisherigen Recht. Zum anderen sei eine grundlegende Umgestaltung bei einer Maßnahme, die der Verwirklichung eines Zwecks im Sinne des § 20 Abs. 2 Satz 1 WEG diene, zumindest typischerweise nicht anzunehmen. Gestattet werde ledig...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 8 Rechtsprechungsübersicht

Abwehransprüche Die Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentümergemeinschaft durch die Festsetzung eines öffentlichen Geh- und Fahrradwegs auf dem Grundstück in einem Bebauungsplan, kann nur von der Wohnungseigentümergemeinschaft als solcher und nicht von den einzelnen Miteigentümern abgewehrt werden.[1] Anspruchsinhaber, Hausgeld Alleinige Inhaber...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Wohnungseigentum (Abs. 5)

Rz. 134 [Autor/Stand] Jedes Wohnungseigentum gilt gem. § 244 Abs. 3 Nr. 3 BewG als ein Grundstück i.S.d. Bewertungsgesetzes. Rz. 135 [Autor/Stand] Wohnungseigentum ist gem. § 249 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 5 BewG definiert als das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört. Insoweit entspricht die D...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Teileigentum (Abs. 6)

Rz. 143 [Autor/Stand] Jedes Teileigentum gehört gem. § 243 Abs. 1 Nr. 3 BewG zum Grundvermögen und gilt nach § 244 Abs. 3 Nr. 3 BewG als ein Grundstück i.S.d. Bewertungsgesetzes. Rz. 144 [Autor/Stand] Teileigentum ist das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes (z.B. Büroräume, Ladenlokale) in Verbindung mit dem Miteigentum an dem gemeinschaftli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.9.4.1 Abgrenzung bei Zuschüssen außerhalb der Landwirtschaft bzw. über diese hinaus

Rz. 192 ABS-Gesellschaften: Gesellschaften, die zur Arbeitsförderung, Beschaffung und Strukturentwicklung meist in der Rechtsform einer GmbH betrieben werden, erhalten für ihre Leistungen z. B. gegenüber Grundstückseigentümern, aber auch für Projekte im Umweltschutz oder Altlastensanierung Entgelte, die voll zu versteuern sind. Zuschüsse und andere Ersatzleistungen, die die ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnungseigentumsrechtliche... / 1.2.1.1 Bauliche Veränderung oder noch Erhaltung?

In dem durch das WEMoG reformierten Recht bestimmt § 20 Abs. 1 WEG, dass alles, was über die bloße Erhaltung hinausgeht, eine bauliche Veränderung darstellt. Nach der Gesetzesbegründung gilt dies auch für Maßnahmen der modernisierenden Erhaltung.[1] Diese Auffassung teilt auch die herrschende Meinung.[2] Andere sind der Auffassung, Maßnahmen der modernisierenden Erhaltung st...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnungseigentumsrechtliche... / 1.2.2 Bauliche Veränderung

Wie dargestellt, handelt es sich nach h. M. auch bei den Maßnahmen der modernisierenden Erhaltung um bauliche Veränderungen, die mit einfacher Mehrheit beschlossen werden können. Amortisieren sich die Kosten, sind sie von allen Wohnungseigentümern zu tragen (§ 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WEG). Exkurs: Kostentragung bei baulichen Veränderungen Die Kosten baulicher Veränderungen rege...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnungseigentumsrechtliche... / 2.2.3.2 Bauliche Veränderung

Ankündigung Bauliche Maßnahmen nach § 15 Nr. 2 WEG sind spätestens 3 Monate vor ihrem Beginn in Textform anzukündigen. Der Ankündigung von baulichen Maßnahmen bedarf es nach § 555c Abs. 4 BGB entsprechend der Rechtslage bei der Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen dann nicht, wenn die Baumaßnahme nur mit einer unerheblichen Einwirkung auf die genutzte Sondereigentumseinheit v...mehr