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Beschlussmuster für die Eigentümerversammlung / 10.2.2.2 Kosten der Wasserversorgung/Kosten der Entwässerung

Alexander C. Blankenstein
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Die Wasser- und Abwasserkosten sind ein klassischer Fall der Beschlusskompetenz des § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG. Bis auf den wohl äußerst seltenen Fall, dass entsprechend § 11 Abs. 1 Nr. 1a HeizkostenV die Aufwendungen für den Einbau von Messgeräten unverhältnismäßig sind, weil sie die im Verlauf von 10 Jahren zu erwartenden Einsparungen übersteigen[1], entspricht lediglich eine verbrauchsabhängige Kostenverteilung den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung. Dies gilt insbesondere dann, wenn in der Wohnanlage bereits Verbrauchserfassungsgeräte vorhanden sind, der Einbau durch die Bauordnungen der Länder vorgeschrieben ist oder aber jede andere Abrechnungsmethode als grob unbillig anzusehen wäre.[2]

 

Musterbeschluss: Änderung der Kostenverteilung (Wasser- und Abwasserkosten)

TOP XX Änderung des Kostenverteilungsschlüssels hinsichtlich der Wasser- und Abwasserkosten

Gemäß § ___ der Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentümergemeinschaft des Notars _______________ (Name und Kanzleisitz) vom _____ zu der Urkundenrollen-Nummer _______ erfolgt die Verteilung der Kosten und Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums unter den Wohnungseigentümern nach Miteigentumsanteilen (Alternativ: nach Fläche/Objekten/Personen).

Abweichend hiervon beschließen die Wohnungseigentümer, die Verteilung der Wasser- und Abwasserkosten künftig ab der Wirtschaftsperiode _____ nach Verbrauch entsprechend den bereits vorhandenen Verbrauchserfassungsgeräten vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: _____

Nein-Stimmen: _____

Enthaltungen: _____

Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:

________________

Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.

Entscheiden sich die Wohnungseigentümer für eine verbrauchsabhängige Kostenverteilung unter erstmaligem Einbau von Verbrauchserfassungsgeräten, stellt der en...

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