Fachbeiträge & Kommentare zu Außergewöhnliche Belastung

Beitrag aus Controlling Office
Finanzierungskosten: Veranl... / 4.4 Außergewöhnliche Belastungen

Finanzierungskosten können nur dann eine steuerlich anzuerkennende außergewöhnliche Belastung bilden, wenn die Schuldaufnahme durch Ausgaben veranlasst ist, die ihrerseits eine außergewöhnliche Belastung darstellen.[1] Aufwendungen im Zusammenhang mit der Umschuldung eines Darlehensvertrages zum Erwerb eines Einfamilienhauses sind keine außergewöhnliche Belastung; derartige ...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Finanzierungskosten: Veranl... / 1.2 Zuordnung

Die Finanzierungskosten sind anhand der tatsächlichen Verwendung der Darlehensmittel der Erwerbs- oder der Privatsphäre zuzuordnen. Die tatsächliche Verwendung der Darlehensmittel zur Finanzierung von Anschaffungskosten ist auch gegeben, wenn sie taggleich und betragsidentisch durch ein privates Kontokorrentkonto geleitet werden.[1] Eine gesonderte Zuordnung von Darlehen zu ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Kürzung von außergewöhnlichen Belastungen aufgrund einer steuer­pflichtigen Ersatzleistung

Leitsatz Einkommensteuerpflichtige Ersatzleistungen führen nicht zu einer Kürzung der nach § 33 EStG abzugsfähigen Aufwendungen. Normenkette § 33 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 EStG, § 23 Abs. 3 TV-L Sachverhalt Die Klägerin erhielt im Streitjahr (2017) aufgrund des Ablebens ihrer Mutter – auch ohne ihre Erbin geworden zu sein – gemäß § 23 Abs. 3 des Tarifvertrags für den öffentlichen ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Privatschulbesuch eines hochbegabten Kindes ist nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar

Leitsatz Das FG Münster entschied, dass die Kosten für den Privatschulbesuch eines hochbegabten Kindes nicht als Krankheitskosten abziehbar sind. Nach Gerichtsmeinung war der Schulbesuch nicht zum Zweck einer Heilbehandlung erfolgt. Sachverhalt Geklagt hatten Eltern eines Kindes, das an einer psychisch-somatischen Erkrankung litt. Ein daraufhin durchgeführter Intelligenztest ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zuschüsse / Zusammenfassung

Begriff Zuschüsse sind Vermögensvorteile, die dem Zuschussempfänger mit der Bestimmung zugewendet werden, sie zur Förderung eines – zumindest auch – im Interesse des Zuschussgebers liegenden Zwecks zu verwenden, und die keine Gegenleistung für Leistungen des Zuschussempfängers sind. Fehlt ein Eigeninteresse des Leistenden, wie z. B. bei Schadensersatzleistungen, liegt kein Z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zuschüsse / 3.2.1 Zuschüsse außerhalb einer Einkunftsart

Erhaltene Zuschüsse können – unabhängig davon, ob sie aus privaten oder aus öffentlichen Mitteln stammen – eine private Zuwendung sein, ohne dass sie ertragsteuerlich zu erfassen sind; ggf. ist zu prüfen, ob Schenkungsteuer anfällt[1]; eine empfangene Zuwendung/Spende sein; ihre ertragsteuerliche Erfassung richtet sich nach den Regelungen des Gemeinnützigkeits- und Spendenrech...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / E. Aufwendungen für den Sprachunterricht als außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG)

Rz. 14 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Aufwendungen eines ArbN für den Deutschkurs seines aus dem Ausland kommenden, im > Inland studierenden Bruders sind idR keine > Außergewöhnliche Belastungen (BFH 152, 531 = BStBl 1988 II, 534). Ergänzend > Bildungsaufwendungen Rz 63 ff.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Sportaufwendungen

Stand: EL 134 – ET: 06/2023 > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Sport, > Berufskleidung, > Krankheitskosten Rz 10 Sportaufwendungen, > Sport, > Sportkleidung, > Sportlehrer, > Sportverein. Zu Besonderheiten > Amateursportler, > Berufssportler, > Eishockey-Spieler, > Fußballspieler.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Spielschulden

Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Schuldzinsen aus Spielschulden werden steuerlich nicht berücksichtigt. Die Rückzahlung von Spielschulden führt nicht zu > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Schuldentilgung.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Überblick

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Spenden und Mitgliedsbeiträge von unbeschränkt und beschränkt Stpfl sind unter bestimmten Voraussetzungen und im Rahmen bestimmter Höchstbeträge (> Rz 64 ff, > Rz 71) als > Sonderausgaben abziehbar (§ 10b, § 50 Abs 1 EStG). Das soll die Spendenbereitschaft der Bevölkerung erhöhen und die gesellschaftspolitisch erwünschten Ziele der Empfänger ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Bestimmte Zuwendungen des Bundespräsidenten (§ 3 Nr 20 EStG)

Rz. 156 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Steuerfrei nach § 3 Nr 20 EStG sind die aus öffentlichen Mitteln des Bundespräsidenten aus sittlichen oder sozialen Gründen gewährten Zuwendungen an besonders verdiente Personen oder ihre Hinterbliebenen. Für die Frage, ob ein Empfänger eine besonders verdiente Person ist, dürften ähnliche Maßstäbe anzusetzen sein wie an die Verleihung eine...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Sport

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die Ausübung einer Sportart kann Teil der nichtselbständig oder selbständig ausgeübten Arbeit und die Vergütung besteuerbar sein; zu Einzelheiten > Amateursportler, > Arbeitnehmer Rz 8 ff, > Arbeitslohn Rz 35, > Betriebssport, > Berufssportler, > Eishockey-Spieler, > Fußballspieler. Rz. 2 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Aufwendungen für den Sport g...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Staatsangehörigkeit

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die Staatsangehörigkeit eines Stpfl ist in Deutschland grundsätzlich zunächst ohne steuerrechtliche Bedeutung. Die > Unbeschränkte Steuerpflicht knüpft nämlich grundsätzlich an einen > Wohnsitz oder den gewöhnlichen > Aufenthalt im > Inland an und die beschränkte Steuerpflicht von Personen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2023, Voraussetzunge... / IV. Antragsbegründung

1. Tatsachenfundierte Darlegung Die Prüfung des § 51 RVG verlange daher zunächst die tatsachenfundierte Darlegung durch den Antragsteller, dass ihm durch die Beiordnung eine zeitliche Beanspruchung abverlangt worden sei, die isoliert betrachtet durch die Festgebühren unzumutbar ausgeglichen werde. Darüber hinaus bedürfe es aber auch Ausführungen dazu, inwieweit diese (isolier...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
"Essen auf Rädern" als außergewöhnliche Belastungen

Leitsatz Aufwendungen für "Essen auf Rädern" sind nicht außergewöhnlich und zwangsläufig im Sinne von § 33 Abs. 1 EStG, wenn sie nicht unmittelbar zur Heilung aufgewendet werden, sondern als Folgekosten einer Krankheit gelegentlich entstehen. Die grundsätzliche Berücksichtigung derartiger mittelbarer Kosten einer Erkrankung würde zu einer nicht vertretbaren steuerlichen Berü...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine ermäßigte Besteuerung von Finanzhilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Leitsatz Bei Corona - Finanzhilfen für Einschränkungen und Schließungen von Restaurants und anderen gastronomischen Einrichtungen in einem Veranlagungszeitraum scheidet eine Tarifermäßigung gemäß § 34 Abs. 1 EStG, § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG, § 24 Nr. 1 EStG für außerordentliche Einkünfte aus, da es an einer Zusammenballung der Einkünfte fehlt. Sachverhalt Streitig war die vom Ste...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berufung im Arbeitsgerichts... / 11 Berufungsbegründungfrist

Von der Frist zur Einlegung der Berufung ist die Frist für die Begründung der Berufung zu unterscheiden. Beide Fristen beginnen jedoch zum selben Zeitpunkt. Die Frist für die Berufungsbegründung[1] beträgt 2 Monate seit Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils, längstens jedoch 5 Monate seit Verkündung.[2] Bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist kann auf ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 1.1 Systematik

Rz. 1 Die GewSt ist eine Steuer auf die von einem inländischen Gewerbebetrieb erzielten Einkünfte. Sie tritt bei gewerblich tätigen Steuerpflichtigen neben die ESt bzw. KSt. Die GewSt ist eine rechtsformunabhängige Steuer, der sowohl natürliche Personen als auch Personenvereinigungen unterliegen können. Sie knüpft nicht an die Rechtsform des Steuerpflichtigen an, sondern an ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Belastungen bei Aufwendungen für eine Liposuktion

Leitsatz Aufwendungen für eine Liposuktion zur Behandlung eines Lipödems können jedenfalls ab dem Jahr 2016 ohne vorherige Vorlage eines vor den Operationen erstellten amtsärztlichen Gutachtens oder einer ärztlichen Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sein. Normenkette § 33 Abs. 1 EStG, § 64 Abs....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eingetragene Lebenspartners... / 3.2 Regelungen im EStG

Aufgrund der Entscheidung des BVerfG v. 7.5.2013, 1 BvL 1/11, 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06, 2 BvR 288/07, das die Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses eingetragener Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting festgestellt hat, wurde § 2 Abs. 8 EStG in das EStG eingefügt. Alle Regelungen des EStG zu Ehegatten und Ehen sind auch auf Lebenspartner und Lebenspartnerschaften an...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Klimaschutzpaket: Energetis... / 2.1 Keine Aufwendungen in der Einkommensteuererklärung

Keine Aufwendungen Die Aufwendungen für die energetischen Sanierungsmaßnahmen werden bei der Anwendung des § 35c EStG nicht berücksichtigt, wenn sie Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, sind[1]. Bei gemischt genutzten Objekten (z. B. eigene Wohnzwecke und gewerbliche Nutzung) hat dies eine Aufteilung der Aufwendungen zur Folge. Als Auftei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Klimaschutzpaket: Energetis... / 9 Checkliste Anspruchsberechtigung

Die folgende Checkliste soll bei der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen helfen.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 2.4.2.3 Ermittlung der nicht abziehbaren Betriebsausgaben und Sachbezugswerte für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte und für Familienheimfahrten

Rz. 52 Bei Inanspruchnahme der 1 %-Regelung (vgl. Rz. 26 ff.) zur Ermittlung des Privatnutzungsanteils[1] sowohl für privat veranlasste Fahrten als auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte und für Familienheimfahrten werden die monatlichen Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte mit 0,03 % des inländischen Brutto-Listenpreises i. S. d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 2.4.2.1 Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte (Entfernungspauschale oder höhere tatsächliche Kosten für öffentliche Verkehrsmittel)

Rz. 41 Für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte im eigenen und im zur Nutzung überlassenen Kfz enthält § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG eine besondere Regelung. Grundsätzlich handelt es sich hierbei um betrieblich oder beruflich veranlasste Fahrten. Die dadurch entstandenen Aufwendungen sind deshalb in jedem Falle Betriebsausgaben. Zu beachten ist jedoch, dass durch den Verw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 4. Berufliche Gründe

Rz. 279 Aus beruflichen Gründen können auch erhöhte Fahrtkosten zum Arbeitsplatz ausschlaggebend sein,[398] soweit diese nicht bereits durch den Arbeitgeber erstattet werden. Allerdings sind nur die Kosten dem Schuldner als zusätzlicher unpfändbarer Betrag zu belassen, die bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel entstehen würden.[399] Der Schuldner ist im Hinblick auf Fahr...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ausstattung

Rz. 1 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Aufwendungen der Eltern für die im bürgerlichen Recht definierte Ausstattung/Aussteuer ihres Kindes (> Rz 2) gehören grundsätzlich zu dem für die Besteuerung des Einkommens unbeachtlichen Vermögensbereich (> Außergewöhnliche Belastungen Rz 21, Rz 75 Vermögensbereich). Sie sind nur in überaus engen Grenzen als außergewöhnliche Belastungen unte...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Sozialhilfe

Rz. 1 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Zur Steuerfreiheit vgl § 3 Nr 11 EStG. Zu Leistungen nach dem SGB II wie bis 31.12.2022 Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich "Hartz IV") respektive seit dem 01.01.2023 Bürgergeld sowie Sozialgeld > Grundsicherung Rz 4. Zu Leistungen im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII > Grundsicherung Rz 1. Zur Erstattung von Unterhalt an das...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Tarifermäßigung bei der Veranlagung durch das Finanzamt

Rz. 120 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Die ESt auf Einkünfte iSv § 34 Abs 2 EStG, die zusammengeballt zufließen und deshalb außerordentlich sind (> Rz 95 ff), beträgt das Fünffache des Unterschiedsbetrags zwischen der ESt für das um diese Einkünfte verminderte zu versteuernde Einkommen (verbleibendes zvE) und der ESt für das verbleibende zvE zuzüglich eines Fünftels dieser Einkü...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 10g EStG wurde durch G. v. 25.2.1992[1] eingefügt. Die Vorschrift dient der Förderung und Erhaltung schutzwürdiger Kulturgüter des Privatvermögens, die ohne Einkunftserzielungsabsicht unterhalten werden, soweit sie nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Begünstigt sind Herstellungs- und Erhaltungsaufwendungen an den in § 10g EStG genannten Kulturgütern, soweit ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 52 Leistung... / 2.2.4.1 Berechnung der Rückforderung bei den Kosten der Krankenbehandlung

Rz. 17 In den Fällen des § 52 Abs. 1 und Abs. 2 hat sich der Versicherte in angemessener Höhe an den Kosten der Krankenbehandlung (§§ 27 bis 43) zu beteiligen. Der Gesetzgeber hat den Begriff "angemessene Kostenbeteiligung" gesetzlich nicht definiert. Daher haben die Spitzenverbände der Krankenkassen in Ihrem GR vom 9.3.2007 zu § 52 SGB V, Tit. 5, bestimmt, dass bei der Ange...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 12.1.1 Praxisrelevante Fragen zu Fristen, Sanktionen, Sprache, Wesentlichkeit, Verwertbarkeit und Konzeptionierung

Dieses Kapitel greift typische Fragen aus der Praxis auf, die die Autoren nachfolgend aus Sicht der deutschen VP-Dokumentationsregelungen beantworten. Sofern es relevante Unterschiede gibt, wird jeweils eine Differenzierung für den Vor- sowie Nach-BEPS-Zeitraum vorgenommen. Welche Aufzeichnungen sind für die Erstellung der VP-Dokumentation eines deutschen Unternehmens im Vor-...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 7 Zusammentreffen von Verlustvor- und -rücktrag in einem VZ

Treffen der Verlustvortrag aus einem früheren VZ und der Verlustrücktrag aus dem/den nachfolgenden VZ in einem VZ zusammen, hat der Verlustvortrag Vorrang vor dem Verlustrücktrag. Das entspricht ständiger Verwaltungspraxis. Dem Steuerpflichtigen geht dadurch auch nichts verloren. Diese Vorrang-Regelung des Verlustvortrags vor dem Verlustrücktrag gilt unabhängig davon, ob es ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 3 Verlustabzug

Im Jahr der Entstehung nicht ausgeglichene Verluste gehen in den Verlustabzug in andere VZ ein. Es ist zu unterscheiden zwischen dem Verlustrücktrag in den vorangegangenen VZ (ab VZ 2022: in die beiden vorangegangenen VZ)[1] und dem Verlustvortrag in nachfolgende VZ.[2] Dabei hat der Verlustrücktrag[3] Vorrang vor dem Verlustvortrag.[4] Ebenso wie beim Verlustausgleich ist die...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Fitnessstudiobeiträge sind trotz ärztlich verordneter Wassergymnastik keine außergewöhnlichen Belastungen

Leitsatz Das Niedersächsische FG entschied, dass Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio auch dann nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar sind, wenn dort ein ärztlich verordnetes Funktionstraining (Wassergymnastik) absolviert wird. Entscheidend war, dass durch die Beitragszahlung auch andere Leistungen des Studios (z. B. Saunanutzung) in Anspruch genommen werden konn...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Außergewöhnliche Belastungen

1. Rechtsentwicklung Rz. 2/1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Für die Abzugsfähigkeit von Zivilprozesskosten als AgB hatte der BFH in langjähriger Rechtsprechung drei Fallgruppen entwickelt, in denen er eine Zwangsläufigkeit bejahte und die Aufwendungen zum Abzug zuließ. Dies waren Aufwendungen für 1. > Ehescheidung, 2. Prozesse, die einen existenziell wichtigen Bereich oder 3. den Ke...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Außergewöhnliche Belastungen

Rz. 14 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Sind die Kosten eines Zivilprozesses nicht als WK abziehbar, können sie grundsätzlich nicht als > Außergewöhnliche Belastungen (AgB) berücksichtigt werden, weil sie nicht zwangsläufig entstehen (vgl BFH 67, 379 = BStBl 1958 III, 419; BFH 147, 171 = BStBl 1986 II, 745; BFH 198, 94 = BStBl 2002 II, 382; BFH 206, 16 = BStBl 2004 II, 726; BFH/NV...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Außergewöhnliche Belastungen

Rz. 23 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Soweit die Verfahrenskosten nicht als WK/BA abgezogen werden, führt ein Verfahren vor dem FG/BFH nicht zu AgB (BFH 66, 267 = BStBl 1958 III, 105). Die Prozesskosten sind regelmäßig auch nicht existenzgefährdend (> Rz 3 ff). Rz. 24 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Prozesskosten im Zusammenhang mit einem Antrag auf Gewährung politischen Asyls können ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Außergewöhnliche Belastungen

Rz. 7 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Aufwendungen für die Strafverteidigung werden, wenn sie keine BA/WK sind (> Rz 5), dem Grunde nach nur ausnahmsweise als außergewöhnliche Belastungen (AgB) anerkannt, wenn sie zwangsläufig entstehen; zum Grundsätzlichen > Rz 3. Prozesskosten sind nicht zwangsläufig, wenn sie wegen einer vorsätzlich schuldhaften Straftat entstehen (BFH 241, 35...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ablösung

Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Zur Ablösung von Ansprüchen > Abfindungen, > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Abfindungen, > Urlaubsgelder Rz 2, > Versorgungsausgleich Rz 36, 49, ergänzend > Doppelbesteuerung Rz 273 ff. Zu Ablösungsbeträgen an einen ausländischen Staat > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Ausbürgerung. Zur Ablösung von Unterhaltsverpflichtungen > Unterhaltsleis...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Abgaben

Stand: EL 132 – ET: 12/2022 > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Abgaben. Ergänzend > Steuern.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Abmagerung

Stand: EL 132 – ET: 12/2022 > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Abmagerung, > Krankheitskosten Rz 10 Abmagerung.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Psoriasis

Stand: EL 132 – ET: 12/2022 > Außergewöhnliche Belastungen, > Krankheitskosten, > Kurkosten Rz 6.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / E. Prozesskostenvorschuss – Erstattung von Prozesskosten durch den Arbeitgeber

Rz. 26 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Ein Prozesskostenvorschuss, für den der Abzug als WK in Betracht kommt, wird allgemein im Kalenderjahr (VZ) der Zahlung berücksichtigt; es gilt grundsätzlich das Abflussprinzip (§ 11 Abs 2 Satz 1 EStG, dazu > Abfluss von Ausgaben; BFH 94, 140 = BStBl 1969 II, 76). Das Abflussprinzip gilt aber für Prozesskostenvorschüsse, die zu außergewöhnli...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Aktuelle Rechtslage

Rz. 3 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Seit dem VZ 2013 sind Prozesskosten als AgB wegen fehlender Zwangsläufigkeit grundsätzlich nicht mehr abziehbar. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Prozess für den Betroffenen existenzgefährdend ist (§ 33 Abs 2 Satz 4 EStG; > Rz 2/4). Ohne den Rechtsstreit muss der Stpfl Gefahr laufen, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensn...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Werbungskosten

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Prozesskosten können > Betriebsausgaben, > Werbungskosten oder nicht abziehbare Aufwendungen für die > Lebensführung sein. Zu > Außergewöhnliche Belastungen Rz 3. Prozesskosten teilen als Folgekosten das steuerliche Schicksal des Gegenstands eines Rechtsstreits: Sind die streitgegenständlichen Aufwendungen beruflich veranlasst, sind auch die ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Abgrenzung

Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Zur Abgrenzung des Arbeitslohns von anderen Einkünften > Arbeitslohn Rz 130 ff sowie > Arbeitnehmer Rz 9 ff; außerdem zB > Abgeordnete, > Artisten, > Aufsichtsrat, > Aushilfstätigkeit, > Berufssportler, > Erhebungsbeauftragter, > Freiberufler, > Fußballspieler, > Gastschauspieler, > Gesellschafter von Personengesellschaften, > Gesellschafter-Geschä...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Abfluss von Ausgaben

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der in § 11 Abs 2 EStG geregelte Abfluss von Ausgaben korrespondiert sachlich mit der Behandlung des Zuflusses von > Einnahmen nach § 11 Abs 1 EStG. Für Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit verweist § 11 Abs 1 Satz 4 EStG allerdings auf die besonderen Zuordnungsvorschriften in § 38a Abs 1 Sätze 2 und 3 EStG sowie § 40 Abs 3 Satz 2 EStG (> ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Lösegeld

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Zahlt der ArbG ein Lösegeld, weil einer seiner ArbN in Ausübung der Berufsarbeit entführt worden ist, so ist das kein Vorteil, der für eine Beschäftigung, also für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft gewährt wird (vgl § 19 EStG; > R 19.3 Abs 1 Satz 1 LStR) und führt deshalb nicht zu besteuerbarem > Arbeitslohn. Steht die Ent...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Abfindungen

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Abfindungen sind einmalige Geld- oder Sachleistungen, mit denen Rechtsansprüche abgegolten werden. Unter bestimmten Voraussetzungen bleiben sie steuerfrei oder werden ermäßigt besteuert. Rz. 2 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Steuerfrei sind zB Kapitalabfindungen aus der GRV und aufgrund der Beamtengesetze (§ 3 Nr 3 EStG). Ergänzend > Beamte Rz 3 Ab...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Rechtsentwicklung

Rz. 2/1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Für die Abzugsfähigkeit von Zivilprozesskosten als AgB hatte der BFH in langjähriger Rechtsprechung drei Fallgruppen entwickelt, in denen er eine Zwangsläufigkeit bejahte und die Aufwendungen zum Abzug zuließ. Dies waren Aufwendungen für 1. > Ehescheidung, 2. Prozesse, die einen existenziell wichtigen Bereich oder 3. den Kernbereich menschlich...mehr