Fachbeiträge & Kommentare zu Außergewöhnliche Belastung

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Grundsätzliches

Rz. 20 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der besondere Steuersatz ergibt sich, wenn die steuerfreien Einkommens-(Lohn-)Ersatzleistungen oder ausländischen Einkünfte in Höhe der nach § 32b Abs 2 EStG ermittelten Beträge (> Rz 22 ff) dem zu versteuernden Einkommen (zvE; zu diesem > Einkommen Rz 2) nach § 32a Abs 1 EStG hinzugerechnet oder – beim negativen Progressionsvorbehalt – von ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick

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FoVo 11/2022, Was tun, wenn... / II. Die Lösung

Die Frage nach dem Warum Die Abwägung, welche weitere Vollstreckungsmaßnahme in Betracht gezogen werden soll, hängt (auch) davon ab, aus welchen Gründen der Schuldner die Abgabe der Vermögensauskunft verweigert hat. Natürlich wird der Gläubiger dies nicht positiv wissen, sondern kann die Antwort auf die Frage vielmehr nur aus den allgemeinen Sozialdaten ableiten. 1. Die verwei...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Mieterhöhung infolge behindertengerechter Baumaßnahmen als außergewöhnliche Belastung

Leitsatz Mehraufwendungen für einen behindertengerechten Um- oder Neubau eines Hauses oder einer Wohnung sind grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Sie sind weder durch den Grund- oder Kinderfreibetrag noch durch den Behinderten- und Pflege-Pauschbetrag abgegolten. Sachverhalt Die Beteiligten streiten über die Anerkennung einer Mieterhöhung infolge behindert...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Behindertengerechter Gartenumbau keine außergewöhnliche Belastung

Leitsatz Aufwendungen für einen behindertengerechten Umbau des zum selbstgenutzten Einfamilienhaus gehörenden Gartens sind keine außergewöhnlichen Belastungen. Normenkette § 33 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 EStG Sachverhalt Die Kläger sind verheiratet und wurden für das Streitjahr (2016) zur ESt zusammen veranlagt. Die Klägerin leidet an einem Post-Polio-Syndrom und ist auf einen R...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 6.5.3 Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB

Rz. 118 Haftungsverhältnisse (siehe Rz. 109 ff.) sind zu vermerken, wenn sie nicht auf der Passivseite der Bilanz auszuweisen sind.[1] Sind also die Voraussetzungen für einen Passivposten erfüllt, geht die Passivierung dem Vermerk vor. Begrifflich ist jedoch bei Eventualverbindlichkeiten eine Belastung des Unternehmens weder eingetreten noch wahrscheinlich. Es bestehen daher...mehr

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zfs 10/2022, Abgrenzung Sch... / 2 Aus den Gründen:

[13] II. Die zulässige Berufung hat nur hinsichtlich des Feststellungsbegehrens Erfolg. [14] 1. Dass der Kläger seinen Zahlungsantrag zwischenzeitlich für erledigt erklärt und dies dann widerrufen hat, ist im Ergebnis unbeachtlich. Unabhängig von der Zulässigkeit eines solchen Widerrufs wäre die Rechtsfolge einer bis dahin lediglich einseitigen Erledigungserklärung die Umdeut...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.3 Steuerpflichtige im Sinne des § 147a AO

Rz. 40 Durch das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz v. 29.7.2009[1] ist der Kreis der nach § 193 Abs. 1 AO der Außenprüfung unterliegenden Personen um Stpfl. i. S. des – durch dasselbe Gesetz neu eingeführten – § 147a AO erweitert worden. Aufgrund der Ermächtigung in Art. 97 § 22 Abs. 2 EGAO wurde der Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung dieser Vorschriften durch § 5 der S...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Außergewöhnliche Belastungen

Rz. 63 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Bildungsaufwendungen, die weder WK (> Rz 10 ff) noch SA (> Rz 43 ff) sind, werden nur in Sonderfällen als AgB berücksichtigt. § 33 EStG setzt hierfür voraus, dass die Aufwendungen außergewöhnlich sind, dh der überwiegenden Mehrzahl vergleichbarer Stpfl nicht entstehen (> Außergewöhnliche Belastungen Rz 30 ff) und außerdem für den Stpfl zwang...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Höchstbetrag

Rz. 57 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Die begünstigten Aufwendungen (> Rz 54 ff) sind bis zum Höchstbetrag von 6 000 EUR [bis 2011: 4 000 EUR] abziehbar, ohne dass unterschieden wird, ob erhöhte Aufwendungen durch eine auswärtige Unterbringung (> Rz 4) entstehen oder nicht. Die Begrenzung auf einen Höchstbetrag ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (> Rz 8, vgl BVerfG in...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Einführung, Rechtsentwicklung

Rz. 1 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Aufwendungen für die eigene Aus- und Fortbildung (> Rz 2) können je nach Sachverhalt als WK oder SA, nur in Ausnahmefällen auch als AgB die steuerliche BMG mindern. Kommt ein Abzug als WK/SA/AgB nicht in Betracht, handelt es sich um steuerlich nicht abziehbare Aufwendungen; sie werden durch den > Grundfreibetrag (> Existenzminimum) abgegolten...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Kosten für Heimunterbringung einer vermögenden Tante

Leitsatz Das FG München entschied, dass ein Neffe die für seine vermögende Tante übernommenen Pflegeheimkosten nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehen darf. Nach Gerichtsmeinung bestand hierzu keine sittliche Verpflichtung. Sachverhalt Im vorliegenden Fall war eine über 90jährige Frau krankheitsbedingt in einem Pflegeheim untergebracht; sie verfügte über ein nicht une...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Prozesskostenabzugsverbot im Falle von Kosten Dritter

Leitsatz Nach § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG sind auch die Prozesskosten vom Abzug ausgeschlossen, die für die Führung eines Rechtsstreits – hier eines Strafverfahrens – eines Dritten (beispielsweise eines Angehörigen) aufgewendet worden sind. Normenkette § 33 Abs. 2 Sätze 1 und 4 EStG Sachverhalt Die Kläger wurden im Streitjahr (2017) als Ehegatten zur ESt zusammen veranlagt. In ihr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Außergewöhnliche Belastungen in besonderen Fällen (§ 33a EStG)

Rn. 320 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 § 33a EStG typisiert besonders häufig vorkommende außergewöhnliche Belastungen und ist insoweit speziell gegenüber § 33 EStG (§ 33a Abs 4 EStG). Dabei betrifft: § 33a Abs 1 EStG: Aufwendungen für Unterhalt und/oder eine Berufsausbildung einer dem StPfl oder seinem Ehegatten gegenüber unterhaltsberechtigten Person § 33a Abs 2 EStG: Aufwendunge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Außergewöhnliche Belastungen

1. Überblick Rn. 318 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Abzugsbeträge wegen außergewöhnlicher Belastungen enthalten §§ 33–33c EStG. Die Abzugsbeträge mindern dabei den Gesamtbetrag der Einkünfte (§§ 2 Abs 4 EStG). Es handelt sich dabei um folgende Vorschriften (Rechtslage ab VZ 2010): § 33 EStG: außergewöhnliche Belastungen § 33a EStG: außergewöhnliche Belastungen in besonderen Fällen §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Die jährliche Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen – das Prinzip der Abschnittsbesteuerung

Rn. 358 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Mit der Steuer sind auch die Grundlagen für ihre Festsetzung jeweils für ein (Kalender-)Jahr zu ermitteln, da das Kj VZ ist (§ 25 Abs 1 EStG) – Prinzip der Abschnittsbesteuerung. Diese Aussage macht die ESt zur Jahressteuer. Auch aus einzelnen Vorschriften ergibt sich dies zB: § 7 Abs 1 S 1, Abs 3 S 1 EStG stellen auf die Jahresbeträge für d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick

Rn. 318 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Abzugsbeträge wegen außergewöhnlicher Belastungen enthalten §§ 33–33c EStG. Die Abzugsbeträge mindern dabei den Gesamtbetrag der Einkünfte (§§ 2 Abs 4 EStG). Es handelt sich dabei um folgende Vorschriften (Rechtslage ab VZ 2010): § 33 EStG: außergewöhnliche Belastungen § 33a EStG: außergewöhnliche Belastungen in besonderen Fällen § 33b EStG: P...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. § 33 EStG als Grundnorm

Rn. 319 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Die Grundnorm der außergewöhnlichen Belastungen bildet § 33 EStG. Die wichtigsten Tatbestandsvoraussetzungen des § 33 EStG sind: Es muss sich um größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der StPfl gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands handeln (§ 33 Abs 1 EStG; s § 33 Rn 87ff (Na...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Pauschbeträge für Behinderte, Hinterbliebene und Pflegepersonen (§ 33b EStG)

Rn. 321 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 § 33b EStG gewährt in § 33b Abs 1–3, 5 EStG: Behinderten-Pauschbeträge, gestaffelt nach dem dauernden Grad der Behinderung ab 20 % (deren Höhe war für die Jahre 1988–1990 verfassungsgemäß, so BVerfG DStZ 1996, 112; ebenso BFH BFH/NV 2003, 1164; s § 33b Rn 36 (Nacke)); § 33b Abs 4, 5 EStG: Hinterbliebenen-Pauschbeträge (s § 33b Rn 136ff (Nack...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Verfassungsrecht

Rn. 16 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Im Bereich des ESt-Rechts wird die grundsätzliche Freiheit des Gesetzgebers, diejenigen Sachverhalte zu bestimmen, an die das Gesetz dieselben Rechtsfolgen knüpft, insbesondere begrenzt durch (BVerfG, 2 BvR 2683/11, BStBl II 2016, 310, st Rspr; s auch Lindberg in Frotscher/Geurts, § 2 EStG Rz 9, Stand 13.03.2019): das Gebot der Folgerichtigke...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Der Gesamtbetrag der Einkünfte bestimmt das Verlustabzugspotenzial nach § 10d EStG

Rn. 299 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Ist der Gesamtbetrag der Einkünfte negativ, bestimmt dessen Höhe das Verlustabzugspotenzial nach § 10d EStG. Beträge, die erst systematisch nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte abziehbar sind (= Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, s § 2 Abs 4 EStG) wirken sich nicht aus. Bei negativem Gesamtbetrag der Einkünfte "verpuffen" also Son...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Die Aufteilung der Bemessungsgrundlage

Rn. 331 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Sind neben dem Normaltarif ermäßigte Steuersätze anzuwenden (§§ 34–35cEStG), so ist die Bemessungsgrundlage aufzuteilen in: Rn. 332 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Die richtige Aufteilung ist nicht einfach. Sie verlangt eine Entscheidung darüber, ob im zv...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Schema zur Ermittlung des zvE

Rn. 347 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Ein solches Rechenschema enthält R 2 Abs 1 EStR 2012:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Die Formel des EStG

Rn. 11 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Begriff des Einkommenswird gern als ein "ursprünglich ökonomischer Begriff" bezeichnet. Doch hat ihn das Steuerrecht seit langem integriert und zu einem Rechtsbegriff gemacht (glA Lindberg in Frotscher/Geurts, § 2 EStG Rz 31, Stand 13.03.2019). Er findet sich auch in verschiedenen Gesetzen (Einzelheiten bei Brandis, Geldstrafe und Nettoe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 303 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 § 2 Abs 4 EStG definiert das "Einkommen" wie folgt:mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Kennzeichen mit Motivtest (Abs. 1)

a) Vertraulichkeitsklausel „(1) Kennzeichen im Sinne des § 138d Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a sind: 1. die Vereinbarung a) einer Vertraulichkeitsklausel, die dem Nutzer oder einem anderen an der Steuergestaltung Beteiligten eine Offenlegung, auf welche Weise aufgrund der Gestaltung ein steuerlicher Vorteil erlangt wird, gegenüber Intermediären oder den Finanzbehörden ver...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / I. Realsplitting

Rz. 1003 Unterhaltsleistungen sind für Gläubiger und Schuldner grds. steuerlich neutral (§ 12 Nr. 1 und 2 EStG).[1144] Wenn Unterhalt für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten gezahlt wird (nicht bei Kindesunterhalt), kann das jedoch zu Steuervorteilen führen. Denn der Schuldner kann Ehegattenunterhalt steuerlich geltend machenmehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / d) Verzicht und Abfindung

Rz. 370 Häufig wird im Rahmen eines Scheidungsverfahrens oder einer außergerichtlichen Einigung über die Folgen einer Trennung und Scheidung von Eheleuten die Abgeltung des nachehelichen Unterhalts durch eine Abfindung vereinbart. Diese könne wie folgt formuliert werden:[298] Rz. 371 Muster 7.97: Vereinbarung Unterhaltsverzicht gegen Abfindung Muster 7.97: Vereinbarung Unterha...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 4. Freistellungsvereinbarungen der Eltern

Rz. 196 Grundsätzlich kann auf Kindesunterhalt für die Zukunft nicht verzichtet werden, § 1640 BGB. Es können daher zwischen Eltern auch keine Vereinbarungen getroffen werden, die sich zu Lasten der Kinder auswirken. Eltern können allerdings im Innenverhältnis Vereinbarungen treffen, die den Kindesunterhalt betreffen. So ist es möglich, dass Eltern Freistellungsvereinbarungen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 3 Einzelfälle (ABC)

Rz. 80 Arbeitsmittel s. § 9 EStG Rz. 221ff. Asylgewährung s. § 9 EStG Rz. 265 Aufsichtsrat Arbeitnehmer, die als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat einer AG gewählt werden, müssen sich vielfach vor ihrer Benennung als Kandidat für die Wahl dazu verpflichten, im Fall ihrer Wahl einen Teil der Aufsichtsratstantiemen an bestimmte betriebliche oder außerbetriebliche (gewerksch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2.1.1.1 Objektives und subjektives Nettoprinzip

Rz. 7 Die ESt berücksichtigt dadurch, dass sie auf das Einkommen als Bemessungsgrundlage abstellt, in besonderem Maß die wirtschaftliche und damit steuerliche Leistungsfähigkeit des Stpfl., und zwar die objektive Leistungsfähigkeit (Abstellen auf die Reineinkünfte, den Nettoertrag) und die subjektive Leistungsfähigkeit (Minderung des Gesamtbetrags der Einkünfte um bestimmte ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2.2.1.3 Aufteilbarkeit eines Aufwands nach Maßgabe der neueren Rechtsprechung

Rz. 46 Eine Ausdehnung dieser Ausnahmen auf Fälle, in denen eine Aufteilung mangels objektiver, leicht nachprüfbarer Maßstäbe nur im Weg einer griffweisen Schätzung möglich wäre, war nach der Rspr. bis zur Entscheidung des Großen Senats v. 21.9.2009 grundsätzlich ausgeschlossen.[1] Nunmehr ist maßgeblich, ob ein objektiver Aufteilungsmaßstab besteht.[2] Ob eine Aufteilbarkei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 4.2.1.2 Einmalige – regelmäßig wiederkehrende Leistungen

Rz. 87 Grundsätzlich stellen auch einmalige oder nur gelegentlich erbrachte Leistungen Zuwendungen dar. Freiwillige Zuwendungen, auf einer freiwillig begründeten Rechtspflicht begründete Zuwendungen und Zuwendungen an Unterhaltsberechtigte sind indes wegen ihrer Zuordnung zu den Lebensführungsaufwendungen bereits gem. § 12 Nr. 1 EStG (mit Ausnahme der meisten Sonderausgaben ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2.1.1.3 Bedeutung des § 12 Nr. 1 S. 1

Rz. 14 § 12 Nr. 1 S. 1 EStG spricht lediglich die Aufwendungen für den Haushalt des Stpfl. und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen an, während der Begriff "Aufwendungen für die Lebensführung" in § 12 Nr. 1 S. 2 EStG erscheint. Aus der Wortfassung des § 12 Nr. 1 S. 2 EStG "Dazu gehören auch die Aufwendungen für die Lebensführung …" ergibt sich, dass "Aufwendungen für...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 6.5 Verfahrenskosten

Rz. 152 Nach der Rspr. des BFH vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des EStG und des KStG v. 25.7.1984 (Rz. 34) waren Aufwendungen für die Strafverteidigung dann als Werbungskosten oder Betriebsausgaben anzuerkennen, wenn der strafrechtliche Schuldvorwurf, gegen den sich der Stpfl. zur Wehr setzt, durch sein betriebliches (berufliches) Verhalten veranlasst war.[1]...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2.1.2.2 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 25 § 12 Nr. 1 EStG gilt für alle Einkunftsarten und auch für die verschiedenen Gewinnermittlungsmethoden. Dementsprechend hat die Abgrenzung zwischen nicht abziehbaren Lebensführungskosten und abziehbaren Betriebsausgaben oder Werbungskosten nach den gleichen Grundsätzen zu erfolgen.[1] Ebenso ist unerheblich, ob es sich um laufende Kosten oder um Anschaffungs-/Herstellu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2.2.1.1.3 Kritik und wichtigste Folgerungen

Rz. 38 Der geänderten BFH-Rechtsprechung ist zuzustimmen. Es erscheint widersprüchlich, dass einerseits Kfz-Kosten[1], Aufwendungen für ein Flugzeug[2] oder Telefongebühren[3] in einen betrieblich (beruflich) und einen privat veranlassten Teil aufteilbar waren, andererseits aber bei Aufwendungen für ein Tonbandgerät oder eine Schreibmaschine[4], ein Fernsehgerät[5], einen Ko...mehr

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Anrechnung eigener Einkünfte der unterhaltenen Person beim Abzug von Unterhaltsaufwendungen gemäß § 33a Abs. 1 EStG

Leitsatz 1. Anrechenbare Einkünfte i.S. des § 33a Abs. 1 Satz 5 EStG sind die nach einkommensteuerrechtlichen Vorschriften zu ermittelnden Einkünfte i. S . des § 2 Abs. 2 EStG. 2. Negative Einkünfte der unterhaltenen Person mindern die gemäß § 33a Abs. 1 Satz 5 EStG anrechenbaren Ausbildungshilfen – hier BAföG-Zuschüsse – nicht. Normenkette § 33a Abs. 1 Sätze 1, 2, 4 und 5, § ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Außergewöhnliche Belastung (§ 33 Abs 1 EStG)

Schrifttum: Leingärtner, Aufwendungen für andere Personen aus sittlichen Gründen als ag Belastungen, StuW 1956, 817; Zenthöfer, Kein Abzugsverbot für ag Belastungen auf Grund gesetzlicher Unterhaltspflicht, FR 1974, 553; Eisenberg, Zum Gegenwertgrundsatz bei der Anwendung des § 33 EStG und seinen Ausnahmen, FR 1974, 581; Wassermann, Kosten für Unterhalt und Berufsausbildung von ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 33 Außergewöhnliche Belastungen

I. Allgemeiner Teil Schrifttum: Brockmeyer, Entwicklungslinien der Rspr des BFH zu den ag Belastungen, DStZ 1998, 214; Mellinghoff, Steuerliche Probleme bei Trennung und Scheidung von Ehegatten, StbG 1999, 60; Müller, Die Steuerentlastung für die Kosten des Insolvenzverfahrens "natürlicher Personen", DStZ 1999, 645; Eschenbach, Der Wertverzehr langfristig und zwangsläufig genutzt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Belastung des Einkommens

1. Keine Vermögensbelastung Rn. 83 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die Rspr des BFH und die hM erkannten früher grds nur solche Aufwendungen als ag Belastung an, die üblicherweise aus dem Einkommen, nicht aus dem Vermögen gezahlt wurden (vgl BFH BStBl III 1959, 383; BStBl II 1984, 106). Ob sie tatsächlich aus dem Einkommen finanziert wurden, war dagegen nach Auffassung des BFH une...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Leingärtner, Aufwendungen für andere Personen aus sittlichen Gründen als ag Belastungen, StuW 1956, 817; Zenthöfer, Kein Abzugsverbot für ag Belastungen auf Grund gesetzlicher Unterhaltspflicht, FR 1974, 553; Eisenberg, Zum Gegenwertgrundsatz bei der Anwendung des § 33 EStG und seinen Ausnahmen, FR 1974, 581; Wassermann, Kosten für Unterhalt und Berufsausbildung von Verlobten a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Bisherige Rspr und hM

Rn. 100 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Keine ag Belastung war nach bislang st Rspr und hM im Allgemeinen anzunehmen, wenn dem StPfl durch die Aufwendungen ein entsprechender Vermögenswert zuwuchs (vgl Brockmeyer, DStZ 1998, 215 mwN; Loschelder in Schmidt, § 33 EStG Rz 14, 40. Aufl; aA Kanzler in H/H/R, § 33 EStG Rz 40, Dezember 2020; nun offen gelassen BFH BStBl II 2011, 1012). ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Brockmeyer, Entwicklungslinien der Rspr des BFH zu den ag Belastungen, DStZ 1998, 214; Mellinghoff, Steuerliche Probleme bei Trennung und Scheidung von Ehegatten, StbG 1999, 60; Müller, Die Steuerentlastung für die Kosten des Insolvenzverfahrens "natürlicher Personen", DStZ 1999, 645; Eschenbach, Der Wertverzehr langfristig und zwangsläufig genutzter WG als ag Belastung iSd § 3...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Horlemann, Krankheitskosten als ag Belastung bei Verzicht auf Erstattungsleistungen?, BB 1980, 1837; Friedrich, Sind Krankheitskosten bei Verzicht auf Erstattungen wirklich keine ag Belastung?, BB 1981, 549; Brosch, Einkommensteuerliche Behandlung von Rückzahlungen, NWB v 26.10.1981, F 3, 5197, 5202; Stuhldreier, Belastungsprinzip und Schuldentilgung iRd §§ 33, 33a EStG, DStZ 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsatz

Rn. 87 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Es muss sich um größere Aufwendungen handeln, als sie der überwiegenden Mehrzahl der StPfl gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes erwachsen. Das bedeutet nicht, dass Einkommen, Vermögens- und Familienstand ursächlich für die Aufwendungen sein müssten. Das kann der Fall sein zB bei Aufwend...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Spätere und frühere Erstattungen

Rn. 123 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Da es auf die tatsächliche und endgültige Belastung ankommt, sind auch Erstattungen anzurechnen, die in einem früheren oder erst in einem späteren VZ geleistet wurden bzw werden. § 33 EStG fordert eine endgültige Belastung, sodass eine vorübergehende Belastung ausscheidet (BFH BStBl II 1999, 766; BFH/NV 2009, 568; Brockmeyer, DStZ 1998, 216...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Stellungnahme

Rn. 85 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Der späteren Ansicht des BFH ist zuzustimmen. Den Kritikern der alten Rspr ist zuzugeben, dass die Unterscheidung zwischen Einkommens- und Vermögensbelastung schwer zu rechtfertigen ist, zumal das Vermögen aus dem Einkommen angesammelt wird und die Mittel, mit denen die Aufwendungen bestritten werden, durchweg Vermögen, zB Bargeld, sind. Auc...mehr