Fachbeiträge & Kommentare zu Außergewöhnliche Belastung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsatz

Rn. 120 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Erhält der StPfl vollen oder teilweisen (einkommensteuerfreien) Ersatz seiner Aufwendungen, so ist das zu berücksichtigen, gleichgültig, ob er einen Rechtsanspruch auf den Ersatz hat (zB nach § 670 BGB) oder eine freiwillige Beihilfe erhält. Schenkung der Mittel ist dagegen unbeachtlich (BFH BStBl II 1972, 177). Der StPfl kann insoweit nich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Krankentagegelder und Krankenhaustagegelder

Rn. 121 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Im Gegensatz zu den Ersatzleistungen der Krankenkassen für Krankheitskosten sind Krankentagegelder von den tatsächlichen Krankheitskosten nicht abzuziehen (BFH BStBl III 1961, 516). Diese Auffassung ist zutreffend, da sie kein Ersatz für Krankheitskosten, sondern für den entstandenen Verdienstausfall sein sollen. Dagegen stellen Krankenhaus...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Keine Marktfähigkeit der Vermögensgegenstände

Rn. 102 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Allerdings darf der Gegenwertgedanke nicht überspannt werden. Auch der BFH befürwortet bisher in seiner Rspr eine maßvolle Anwendung der Gegenwerttheorie. Er stellt präzisierend und zutreffend darauf ab, ob der erworbene Vermögensgegenstand eine gewisse Marktfähigkeit besitzt, die in einem bestimmten Verkehrswert zum Ausdruck kommt, was zB ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / D. Darlehensrückzahlung als außergewöhnliche Belastungen

Rz. 81 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Die Aufnahme von Darlehen ist nicht zwangsläufig und belastet den Stpfl nicht außergewöhnlich iSv § 33 EStG und nur in Ausnahmefällen die Rückzahlung. Zu Einzelheiten > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Schuldentilgung.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Unerlaubte Handlung

Stand: EL 130 – ET: 05/2022 > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Schadensersatz, > Diebstahl, > Kraftfahrzeugunfall, > Renten Rz 25 (zu Schadensersatzrenten), > Schadensersatz.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Unfall

Stand: EL 130 – ET: 05/2022 > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Schadensersatz, > Berufskrankheiten, > Kraftfahrzeugunfall, > Schadensersatz, > Schmerzensgeld, > Unfallversicherung, > Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Allgemeine Grundsätze (§ 1 Abs 1–3 EStG)

Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Man unterscheidet zwischen persönlicher und sachlicher Steuerpflicht. Die persönliche Steuerpflicht (§ 1 EStG) grenzt den vom EStG erfassten Personenkreis ab, während die sachliche Steuerpflicht (§ 2 EStG) eine Bemessungsgrundlage (BMG) voraussetzt, nämlich ein zu versteuerndes > Einkommen. Persönlich einkommensteuerpflichtig (lohnsteuerpflic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 51... / 2 Begriff und Rechtsnatur der Zuschlagsteuern

Rz. 19 § 51a EStG enthält eine Legaldefinition des Begriffs "Zuschlagsteuern". Eine Zuschlagsteuer i. S. d. § 51a EStG ist danach eine Steuer, die nach der ESt bemessen wird. Das einzige Merkmal der Zuschlagsteuer ist daher, dass ihre Bemessungsgrundlage die ESt (nicht das Einkommen, die Einkünfte usw.) ist. Rz. 20 Die Zuschlagsteuer knüpft in der Weise an die ESt an, dass di...mehr

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§ 8 Besteuerung der Testame... / II. Ertragsteuern

Rz. 38 Die Kosten der Testamentsvollstreckung können Werbungskosten oder Betriebsausgaben sein. Es kommt darauf an, ob sie der Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung von Einnahmen dienen. Der Blick richtet sich darum auf die Art und den Zweck der Tätigkeit des Testamentsvollstreckers im Einzelfall.[37] Erneut ist es wichtig, dass der Testamentsvollstrecker auf seiner Rechnung g...mehr

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§ 4 Jahreswechsel nach der ... / 2. Außergewöhnliche Belastung

Rz. 22 Alternativ zum Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG können Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen nach § 33a Abs. 1 EStG bis zur Höhe von 8.004 EUR pro Kalenderjahr in Abzug gebracht werden. Rz. 23 Praxistipp:mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung

Kommentar Das BMF hat seine Aussagen zum Abzug von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung aktualisiert. Die Neuigkeiten im Überblick. Unterhaltszahlungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen können vom Leistenden mit maximal 9.984 EUR pro Jahr (zuzüglich bestimmter Versicherungsbeträge) als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden (§ 33a Abs. 1 ESt...mehr

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§ 4 Jahreswechsel nach der ... / II. Ehegattenunterhalt

Rz. 9 Ehegattenunterhalsleistungen können als außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben abgesetzt werden. Praxistipp: Werden trotz Trennung oder Scheidung weiterhin die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für den Ex-Ehegatten gezahlt, können diese Zahlungen zusätzlich absetzt werden – gleichgültig, ob der Unterhalt als Sonderausgabe oder als außergewöhnliche B...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Unterhaltsleistungen an Personen im Ausland

Kommentar Das BMF hat seine Aussagen zur steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen an Personen im Ausland überarbeitet. Die Neuerungen im Überblick. Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung einer gesetzlich unterhaltsberechtigten Person können mit bis zu 9.984 EUR pro Jahr (zuzüglich bestimmter Vorsorgeaufwendungen) als außergewöhnliche Bel...mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / 2. Unterschiedliche Auswirkungen bei Unterhalt und Zugewinn

Rz. 40 In einem frühen Stadium der anwaltlichen Beratung geht es auch noch darum, die Taktik des weiteren Vorgehens abzuklären. Folglich macht es Sinn, sich über die unterschiedlichen Auswirkungen einer Berücksichtigung einer Einmalzahlung entweder beim Unterhalt oder beim Zugewinn Gedanken zu machen und dies in die Beratungsüberlegungen einzubeziehen. Denn die Art und Weise...mehr

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§ 4 Jahreswechsel nach der ... / I. Unterhalt an leibliche oder adoptierte Kinder

Rz. 7 Zahlungen von Kindesunterhalt können bis maximal 9.744 EUR (2021) im Jahr als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass weder der Unterhaltszahlende noch der andere Ehegatte Kindergeld oder den Kinderfreibetrag für das Kind in Anspruch nehmen. Rz. 8 Praxistipp:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 3.1.1 Begriff

Rz. 40 Die DSGVO regelt die Rahmenbedingungen für Datenschutz und Datensicherheit. Hierbei führt sie für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten einen risikobasierten Ansatz ein. Dies bedeutet: Je risikoreicher und schadensgeneigter eine Verarbeitung von Daten für Betroffene sein kann, umso höhere Anforderungen stellt die DSGVO an die Anwendung. Immer dann, wenn eine Da...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Gestaltungsüberlegungen

Rn. 250 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Ab dem VZ 2008 ist der Entlastungsbetrag auf die tatsächlich zu zahlende GewSt beschränkt (§ 35 Abs 1 S 5 EStG). Daher kann aus einer Überkompensation grds kein Vorteil mehr geschöpft werden. Rn. 251 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Durch die Anhebung des Anrechnungsfaktors auf 3,8 ab dem VZ 2008 und auf das Vierfache ab dem VZ 2020 hat sich die P...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Zumutbare Belastung bei Krankheits- und Pflegekosten

Kommentar Jahrelang hat die Gerichte die Frage bewegt, ob Krankheits- und Pflegekosten um eine zumutbare Belastung gemindert werden dürfen. Nachdem die Kürzung letztlich bestätigt worden ist, folgen nun die verfahrensrechtlichen Aufräumarbeiten: Die obersten Finanzbehörden der Länder weisen Einsprüche zur Thematik allgemein zurück. Krankheits- und Pflegekosten Krankheits- und ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Kein Betriebsausgabenabzug für ausschließlich bei der Berufsausübung getragene bürgerliche Kleidung

Leitsatz Aufwendungen für bürgerliche Kleidung sind als unverzichtbare Aufwendungen der Lebensführung nach § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG grundsätzlich nicht abziehbar. Sie sind nur dann als Betriebsausgaben i.S. des § 4 Abs. 4 EStG zu berücksichtigen, wenn es sich um "typische Berufskleidung" nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG handelt, die nicht auch zu privaten Anlässen getragen we...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.2.1 Bemessung der Grenze

Rz. 25 Eine Veranlagung ist nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG durchzuführen, wenn die positive Summe der einkommensteuerpflichtigen, um Freibeträge gekürzten Einkünfte, die nicht der LSt zu unterwerfen waren (Rz. 30ff.), oder die positive Summe der dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte und Leistungen (Rz. 34) mehr als 410 EUR beträgt. Damit sind zwei Grenzen gesetzt. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 1.1.3 Anwendungsbereich

Rz. 6 § 3c Abs. 1 EStG gilt sowohl für unbeschränkt oder beschränkt einkommensteuerpflichtige (natürliche) Personen als auch – über § 8 Abs. 1 KStG – für unbeschränkt oder beschr. körperschaftsteuerpflichtige Personen. Rz. 7 Der Anwendungsbereich der Vorschrift wird bei natürlichen Personen, bei denen die Betriebsvermögensmehrungen bzw. Einnahmen dem Teileinkünfteverfahren un...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.12.1 Veranlagungsgründe und Notwendigkeit des Antrags

Rz. 55 Liegen die Voraussetzungen für eine Amtsveranlagung nicht vor, so gewährt § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG dem Stpfl. auf Antrag das Recht auf eine Veranlagung. Ein Interesse des Stpfl. an einer solchen Antragsveranlagung besteht insbesondere dann, wenn die einbehaltene LSt höher ist als die Jahressteuerschuld, z. B. bei Arbeitslohn in schwankender Höhe, erhöhte Werbungskosten, S...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.6 Veranlagung nach Berücksichtigung von Freibeträgen für Lohnsteuerabzugsmerkmale (Nr. 4)

Rz. 44 Nach § 46 Abs. 2 Nr. 4 EStG ist eine Amtsveranlagung durchzuführen, wenn bei der Bildung der LSt-Abzugsmerkmale nach § 39 EStG ein Freibetrag gem. § 39a Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG, d. h. ein Freibetrag für erhöhte Werbungskosten, für erhöhte Sonderausgaben, für außergewöhnliche Belastungen gem. den §§ 33, 33a, 33b Abs. 6 EStG (nicht auch gem. § 33b Abs. 1 bis 5; s. § 39a Abs...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Klimakur in Thailand ist bei unbestimmtem amtsärztlichen Attest nicht absetzbar

Leitsatz Das FG Münster entschied, dass ein an Kaltschmerzüberempfindlichkeit leidender Steuerzahler seine Kosten für einen Thailand-Aufenthalt nicht als außergewöhnliche Belastungen absetzen kann, wenn sein amtsärztliches Attest lediglich einen Aufenthalt "in tropischem Klima" anrät. Sachverhalt Der Kläger verfügte über einen Grad der Behinderung von 90 und litt unter andere...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Grundsätzliches

Rz. 1 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Reisekosten entstehen bei Dienst- oder Geschäftsreisen oder einer anderen Form der beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit (zum Begriff > Rz 20); dann sind sie Erwerbsaufwendungen (> Werbungskosten oder > Betriebsausgaben). Als Reisekostenarten kommen die Fahrtkosten (§ 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4a EStG; > R 9.5 LStR; > Rz 60 ff), die Verpflegungsme...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Neue Vorläufigkeit zur Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste

Kommentar Einkommensteuerbescheide ergehen ab sofort vorläufig hinsichtlich der Frage, ob die Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste verfassungsgemäß ist. Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste Bund und Länder haben beschlossen, Einkommensteuerfestsetzungen ab dem VZ 2009 wegen der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / B. Die Vergütungsvereinbarung

Rz. 10 Bei dem Abschluss einer Vergütungsvereinbarung kann der Rechtsanwalt auf eine Fülle von Vereinbarungsmöglichkeiten zurückgreifen. Dabei stehen ihm sowohl zur Verfügung. In der Vergütungsvereinbarung kann ger...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2022, Rechtsprechu... / Steuerrecht

BFH, Urt. v. 25.1.2022 – VI R 34/19 1. Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung unter Verwendung von gespendeten Eizellen im Ausland können nicht als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden, weil die Behandlung nicht mit dem deutschen ESchG vereinbar ist. 2. Diese Beurteilung verstößt weder gegen verfassungsrechtliche noch gegen europarechtliche Vorgaben. Autor: Gabri...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Insolvenzverwaltervergütung keine außergewöhnliche Belastung – Bekanntgabeadressat bei angeordneter Nachtragsverteilung

Leitsatz 1. Der (Einkommen‐)Steuerbescheid ist nicht dem ehemaligen Insolvenzschuldner, sondern dem Insolvenzverwalter/Treuhänder als Inhaltsadressaten bekannt zu geben, wenn wegen des Einkommensteuererstattungsanspruchs die Nachtragsverteilung angeordnet worden ist. 2. Die zugunsten des Insolvenzverwalters festgesetzte Tätigkeitsvergütung ist beim Insolvenzschuldner nicht al...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Abziehbarkeit von Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 33 EStG

Leitsatz Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung können als außergewöhnliche Belastung (agB) nach § 33 Abs. 1 EStG zu berücksichtigen sein. Dafür ist es erforderlich, dass die künstliche Befruchtung mit dem Ziel erfolgt, die auf einer "Krankheit" der Frau oder des Mannes beruhende Kinderlosigkeit zu beheben. Eine chromosomale Translokation mit erheblichen hieraus result...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 92... / 2 Altersvorsorge-Eigenheimbetrag (§ 92a Abs. 1 EStG)

Rz. 5 § 92a Abs. 1 EStG erlaubt bis zum Beginn der Auszahlungsphase die Verwendung des in einem Altersvorsorgevertrag gebildeten geförderten Kapitals zu bestimmten wohnwirtschaftlichen Zwecken. Diese Verwendung ist i. S. v. § 93 EStG unschädlich. Rz. 6 Bis zu 100 % des vorhandenen, geförderten Kapitals können entnommen werden. Wird das Kapital nicht in vollem Umfang entnommen...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Unterhaltsaufwendungen an in Deutschland geduldete Angehörige

Leitsatz 1. Unterhaltsleistungen an in Deutschland (lediglich) geduldete (= Aussetzung der Abschiebung), nicht unterhaltsberechtigte Angehörige sind weder nach § 33a EStG noch nach § 33 EStG als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen. 2. Dies gilt auch dann, wenn sich der Steuerpflichtige gemäß § 68 AufenthG gegenüber der Ausländerbehörde/Auslandsvertretung verpflich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2021, Bemessung von ... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Die am … 1994 geborene Klägerin nimmt die Beklagten auf Schmerzensgeld und Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall in Anspruch, der sich am 10.4.2011 ereignet hat und bei dem die Klägerin als Insassin in dem vom Beklagten zu 2) gefahrenen, bei der Beklagten zu 1) versicherten Pkw schwer verletzt wurde. Der Unfall geschah ohne Beteiligung eines Drittfahrzeugs. [2] Mit ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Außergewöhnliche Belastungen

Rz. 37 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Sind Schadensersatzleistungen weder WK noch SA, so können sie AgB sein, wenn ihnen kein die Zwangsläufigkeit ausschließendes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln zugrunde liegt (> Außergewöhnliche Belastungen Rz 43, Rz 75 Schadensersatz). Muss ein Stpfl jedoch nach einer Wirtshausrangelei Schadensersatz leisten, kann er seine Aufwend...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Scheidung

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 > Außergewöhnliche Belastung Rz 22/2, > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Vermögensbereich, > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Zugewinnausgleich, > Betriebliche Altersversorgung Rz 215, > Detektive Rz 3, > Ehescheidung, > Familienstand Rz 3/3, > Geschiedene Ehegatten, > Anh 2 Private Altersvorsorge (Riester) Rz 183 f , > Prozesskosten Rz 15, 16, ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Schulbesuch

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 > Ausbildungsfreibetrag, > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Privatschule und > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Schulbesuch, > Auszubildende, > Beamtenanwärter Rz 4, 9, > Bildungsaufwendungen, > Schulgeld.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Schüler

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Bezüge von Schülern, die zB in der Ferienzeit als Aushilfe tätig werden, sind idR > Arbeitslohn ; in Grenzfällen allerdings nur, soweit die Voraussetzungen der § 19 EStG, § 1 LStDV vorliegen (> Arbeitnehmer Rz 8 ff [30]). Unerheblich ist, ob die Beschäftigung eines Schülers gegen den Jugendarbeitsschutz verstößt (vgl § 40 AO). Arbeitslohn ist ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Schuldentilgung

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Schuldentilgung.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Schallschutz

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Schallschutz.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Arbeitslosigkeit

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Wer arbeitslos ist, bestimmen §§ 16 Abs 1, 138 SGB III. > Arbeitslosengeld, > Arbeitsuche, > Arbeitszimmer Rz 23, 76, > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Schuldentilgung, > Bewerbung, > Dachdecker, > Doppelte Haushaltsführung Rz 91, > Steuerklassenwechsel, > Verluste Rz 1 ff.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Asbest

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Aufwendungen für den Austausch asbesthaltiger Gegenstände können nach § 33 EStG zu berücksichtigen sein; > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Asbestsanierung.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Sanierungsbeitrag von Arbeitnehmern

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Verzichten > Arbeitnehmer ohne Vorbedingung zur wirtschaftlichen Gesundung des arbeitgebenden Unternehmens freiwillig auf die Auszahlung eines Teils des Arbeitslohns (Sanierungsbeitrag), so ist der LSt-Abzug nur von den geminderten Bezügen vorzunehmen. Zu Einzelheiten > Gehaltsverzicht. Ergänzend > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Schuldentilgung...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Aufwand

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Aufwand bezeichnet im EStG den Vermögensabfluss, ohne den Grund dieses Abflusses in einer Erwerbshandlung einerseits und in der privaten > Lebensführung andererseits anzudeuten. § 12 Nr 1 EStG behandelt "Aufwendungen für die Lebensführung" und §§ 4 und 9 EStG behandeln "Aufwendungen", die der Erzielung von > Einkommen dienen (BVerfG 99, 280 vom 11....mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Schüleraustausch

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Aufwendungen für die Aufnahme fremder Schüler in den eigenen Haushalt sind nicht zwangsläufig und deshalb nicht im Rahmen von § 33 EStG abziehbar (> Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Austauschschüler). Zu Besonderheiten außerdem > Au-Pair. Rz. 2 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Aufwendungen der Eltern für den auswärtigen Aufenthalt der eigenen Kind...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Semestergebühren

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Hochschulgebühren sind in Ausnahmefällen als > Werbungskosten, ansonsten (> Erststudium) im Rahmen von § 10 Abs 1 Nr 7 EStG als > Sonderausgaben abziehbar (> Bildungsaufwendungen Rz 10 ff, 43 ff). Nur ausnahmsweise kommt auch ein Abzug als > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Ausbildungskosten in Betracht, wenn der Stpfl solche Aufwendungen gegenüb...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Schuldzinsen

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Schuldzinsen können > Werbungskosten sein, wenn sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften stehen (§ 9 Abs 1 Satz 3 Nr 1 EStG). Dies ist nach dem Zweck der Schuldaufnahme und der entsprechenden Verwendung der Darlehensmittel zu beurteilen (BFH 182, 312 = BStBl 1997 II, 454). Ein einmal begründeter und zwischenzeitli...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Rechtsnatur

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Wird eine festgesetzte Steuer erst nach Ablauf des Fälligkeitstags (> Lohnsteuer-Anmeldung Rz 6) entrichtet, erhebt das FA einen Säumniszuschlag (§ 240 AO). Hingegen werden keine Verzugszinsen erhoben. Zur Verzinsung von Steuernachforderungen und von Ansprüchen auf überzahlte Steuern vgl § 233a AO; > Steuerzinsen. Die FinVerw hat im Interesse...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Neue Tatsachen und Beweismittel (§ 173 AO)

Rz. 14 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Das FA muss einen > Steuerbescheid aufheben oder ändern, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden,mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Anschaffung eines Liegefahrrads und eines zu dessen Transport in das Umland benötigten Kastenwagens durch eine außergewöhnlich Gehbehinderte keine außergewöhnliche Belastungen

Leitsatz Die Anschaffung eines PKW-Kastenwagens, auf den eine außergewöhnlich Gehbehinderte angewiesen ist, um ihr Liegefahrrad in das Umland zu transportieren, da sie in der Stadt nicht mehr fahren kann, führt nicht zu außergewöhnlichen Belastungen, wenn Anschaffungskosten in derselben Größenordnung auch für ein anderes Fahrzeug der unteren Mittelklasse hätten aufgewandt we...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Anmietung einer zweiten Wohnung am Arbeitsort in unmittelbarer Nähe zur Arbeitsstätte

Leitsatz Eine doppelte Haushaltsführung ist nicht gegeben, wenn der Steuerpflichtige in einer Wohnung am Beschäftigungsort einen (beruflich veranlassten) Zweithaushalt führt und auch der vorhandene "eigene Hausstand" am Beschäftigungsort belegen ist. Das gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige mehrfach täglich seine schwer erkrankte (Parkinson) Ehefrau pflegen und medizini...mehr