Fachbeiträge & Kommentare zu Außergewöhnliche Belastung

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§ 1 Einkommensermittlung / k) Unterschiedliche steuerliche Auswirkungen

Rz. 811 Die steuerlichen Auswirkungen zugunsten des Unterhaltspflichtigen bezüglich der Abzugsmöglichkeit von Unterhaltszahlungen machen sich unterschiedlich bemerkbar, je nachdem, ob die Erklärungen erst in der Jahressteuererklärung abgegeben werden oder ob zuvor bereits ein Freibetrag in der elektronischen Lohnsteuerkarte eingetragen wird. Hinweis Ab dem 1.1.2013 ersetzt da...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / i) Obliegenheit des Unterhaltsschuldners

Rz. 807 Nach Ansicht des BGH obliegt es dem Unterhaltsschuldner, mögliche Steuervorteile aus dem Realsplitting zu nutzen.[603] Dies gilt aber soweit sich die Verpflichtung aus einem Anerkenntnis oder einer rechtskräftigen Verurteilung ergibt, bzw. diese freiwillig erfüllt wird.[604] Da die steuerlichen Voraussetzungen des Realsplittings eine tatsächliche Unterhaltszahlung (§ 1...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / m) Verjährung

Rz. 815 Bei dem Anspruch auf Ausgleich des Steuernachteils infolge der Zustimmung zum begrenzten Realsplitting handelt es sich nicht um einen begrenzten Unterhaltsanspruch i.S.v. § 1585b Abs. 3 BGB. § 1585b Abs. 3 BGB ist deshalb weder unmittelbar noch mittelbar anwendbar.[615] Hieraus folgt, dass der Ausgleich des Steuernachteils noch verlangt werden kann, solange eine Zustim...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Überblick zur Ermittlung der Summe der Einkünfte

Rz. 742 Die Summe der Einkünfte nach § 2 Abs. 2 EStG resultiert aus der Zusammenrechnung der positiven und/oder negativen Einkünfte der verschiedenen sieben Einkunftsarten. Sie stellt ein Zwischenergebnis bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens dar.mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / cc) Höchstabzugsbeträge

Rz. 829 Für die Basisversorgung im Alter Die Berechnung vollzieht sich auch hier in mehreren Schritten:mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / aa) Unterhaltszahlungen

Rz. 778 Ehegattenunterhaltszahlungen sind begünstigte Aufwendungen und somit zum Sonderausgabenabzug zugelassen. Es spielt hierbei keine Rolle, ob die Unterhaltszahlungen freiwillig oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung erbracht werden. Es muss sich auch nicht um laufende oder einmalige Leistungen handeln. Auch die infolge des Nachteilsausgleichs zu erstattende Steuer und...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Vorsorgeaufwendungen im Steuerrecht

Rz. 820 Vorsorgeaufwendungen stellen die in § 10 Abs. 1 Nr. 2 und 3 EStG genannten Versicherungsbeiträge dar, also Beiträgemehr

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§ 1 Einkommensermittlung / bb) Sonstige Vorsorgeaufwendungen

Rz. 826 I.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG sind sonstige Vorsorgeaufwendungen: Beiträge zumehr

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§ 1 Einkommensermittlung / c) Verluste im Familienrecht

Rz. 766 Verluste sind in allen Einkunftsarten denkbar. Da es im Familienrecht auf die potenzielle Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen ankommt, stellt sich die Frage, inwieweit Verluste unterhaltsrechtlich relevant sind. Soweit Verluste aus tatsächlichen Aufwendungen resultieren, wie z.B. aus Zinsleistungen für bestehende Darlehensverbindlichkeiten, sind diese zu berüc...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / bb) Voraussetzungen des Sonderausgabenabzugs bei Unterhaltsleistungen

Rz. 781 Folgende Voraussetzungen müssen für den Sonderausgabenabzug erfüllt sein:mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / d) Kinderbetreuungskosten i.S.v. § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG

Rz. 845 Ab 2012 [639] werden Kinderbetreuungskosten ausschließlich als Sonderausgaben i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG steuerlich berücksichtigt. Erwerbsbedingte und nicht erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten werden nicht mehr differenziert. Auf die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen, wie z.B. Erwerbstätigkeit oder Ausbildung der Kindeseltern, kommt es nicht mehr an. Unter d...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / (a) Nachteilsausgleich

Rz. 796 Die Zustimmung setzt voraus, dass dem Zustimmenden keine Nachteile entstehen bzw. alle steuerlichen, sozialrechtlichen und sonstigen wirtschaftlichen Nachteile ausgeglichen werden.[577] Rz. 797 ▪ Steuerliche Nachteile Steuerliche Nachteile treten bereits dann auf, wenn eine Unterhaltsleistung das steuerliche Existenzminimum nach § 32a EStG überschreitet. Die Höhe des E...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.6 Beratungskosten nach Erbanfall – Steuerliche Folgen

Steuerberatungskosten für die von den Erben in Auftrag gegebene Erstellung der Erbschaftsteuererklärung oder der Erklärung zur gesonderten Feststellung sind abzugsfähige Nachlassregelungskosten.[1] Kosten eines Gutachtens für die Ermittlung des gemeinen Wertes beim Grundbesitz, beim Betriebsvermögen und bei nicht notierten Anteilen an Kapitalgesellschaften sind nur abzugsfähi...mehr

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Veranlagungsformen für Eheg... / 7.8 Die technischen Regeln der Ehegatten-Einzelveranlagung

Die Einkünfte der Ehegatten werden wie bei der Zusammenveranlagung getrennt ermittelt. Auch für die Anerkennung von Verträgen zwischen den Ehegatten gelten dieselben Grundsätze wie bei der Zusammenveranlagung, insbesondere der Maßstab des Fremdvergleichs. Der Altersentlastungsbetrag [1] wird für jeden Ehegatten getrennt berechnet. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kann...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Veranlagungsformen für Eheg... / 7.4 Verlustausgleich und Verlustabzug

Die Ehegatten-Einzelveranlagung erweist sich häufig als vorteilhaft, wenn ein Ehegatte einen Verlust erlitten und der andere nicht zu hohe positive Einkünfte erzielt hat. Die Ehegatten-Einzelveranlagung vermeidet dann, dass im Jahr der Verlustentstehung diejenigen Freibeträge ohne steuermindernde Wirkung bleiben, die der Ehegatte mit den positiven Einkünften beanspruchen kan...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Aufwendungen wegen eines krankheitsbedingten Umbaus des Wohnhauses als außergewöhnliche Belastung

Leitsatz Ziel des § 33 EStG ist es, zwangsläufige Mehraufwendungen für den existenznotwendigen Grundbedarf zu berücksichtigen, die sich wegen ihrer Außergewöhnlichkeit einer pauschalen Erfassung in allgemeinen Entlastungsbeträgen entziehen. Diese Voraussetzung ist nur erfüllt, wenn die aufgeführten Gründe der Zwangsläufigkeit von außen auf die Entschließung des Steuerpflicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10. BMF, Schr. v. 12.4.2005 – IV B 4 - S 1341 - 1/05, BStBl. I 2005, 570 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren [Verwaltungsgrundsätze-Verfahren])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren Folgendes: Inhaltsangabemehr

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§ 6 Familienrecht / II. Erläuterungen

Rz. 6 & 1. Steuerliche Berücksichtigung der Kosten des Scheidungsverfahrens Diese waren bisher grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, als sie unvermeidbar durch die Ehescheidung und den Versorgungsausgleich entstehen. Mit Urt. v. 18.5.2017, VI R 9/16, hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die Kosten eines Scheidungsverfahrens unter das Abzu...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 27. BMF, Schr. v. 19.5.2014 – IV B 5 - S 1341/07/10006-01 – DOK 2014/0348272, BStBl. I 2014, 838 (Glossar "Verrechnungspreise")

1 Anlage Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gebe ich ein fortlaufend zu aktualisierendes Glossar "Verrechnungspreise" als verwaltungsinterne Arbeitshilfe bekannt. Das Glossar soll zu einer Vereinheitlichung der Terminologie im Bereich der Verrechnungspreise beitragen. Dieses Schreiben nebst Anlage steht ab sofort bis a...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 21. BMF, Schr. v. 13.10.2010 – IV B 5 - S 1341/08/10003 – DOK 2010/0598886, BStBl. I 2010, 774 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen [Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen Folgendes: Inhaltsverzeichnismehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Pflegekosten / 1.2 Pflege in der eigenen Wohnung

Die Kosten für Medikamente, Hilfsmittel, Kranken- und Heilgymnastik usw. sind – nach ärztlicher Verordnung – abziehbar. Ebenso sind Aufwendungen für Dienstleistungen zur Pflege durch eine ambulante Pflegekraft oder auch durch die Sozialstation oder einen privaten Pflegedienst als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen, soweit die Aufwendungen ausschließlich auf die Pflege e...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Pflegekosten / 1.3 Unterbringung in einem Heim

Aufwendungen für das rein altersbedingte Wohnen in einem Heim (Wohnstift) sind nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Denn es ist nicht außergewöhnlich, dass ein älterer Mensch in einem Heim wohnt, weil er nicht mehr für sich sorgen kann oder will.[1] Anders ist es bei einer krankheitsbedingten – darunter fällt auch die pflegebedingte – Heimunterbringung. Hier sind d...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Pflegekosten / 1.1 Pflegeaufwendungen als Krankheitskosten

Nur die ausschließlich krankheitsbedingten Pflegekosten, d. h. Aufwendungen zur unmittelbaren Heilung oder Linderung einer Krankheit, sind als außergewöhnliche Belastung abziehbar, soweit sie nicht anderweitig, z. B. von der Kranken- oder Pflegeversicherung, gedeckt sind. Rein altersbedingte Kosten, die anfallen, weil ein älterer Mensch nicht mehr für sich sorgen kann oder wi...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Pflegekosten / Zusammenfassung

Begriff Eine Pflegebedürftigkeit kann sehr hohe finanzielle Belastungen mit sich bringen, insbesondere, wenn Dienstleistungen vergütet werden müssen oder eine Heimunterbringung erforderlich ist. Die Aufwendungen, die dem Steuerpflichtigen infolge eigener Pflegebedürftigkeit entstehen, sind regelmäßig unter dem Gesichtspunkt von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Pflegekosten / 4 Pflege-Pauschbetrag

Ohne Nachweis der entstehenden Einzelkosten erhält ein Steuerpflichtiger einen Pflege-Pauschbetrag [1], wenn er aus zwangsläufigen Gründen eine hilflose Person in der eigenen Wohnung oder in der Wohnung des Pflegebedürftigen persönlich pflegt und dafür keine Einnahmen erhält. Die Unterstützung durch eine ambulante Pflegekraft ist hierbei unschädlich. Mehreren Pflegepersonen wird d...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Pflegekosten / 2.2 Unterbringung in einem Heim

Ist der Angehörige in einem Heim untergebracht, sind – vergleichbar mit den Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine eigene Unterbringung[1] – nicht nur die Kosten der medizinischen Leistungen und die gesondert abgerechneten Pflegekosten, sondern auch die allgemeinen Pflegekosten einschließlich der Unterbringungskosten nach § 33 EStG zu berücksichtigen, soweit sie die Ha...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Pflegekosten / 2.1 Pflege in der eigenen Wohnung

Wird der Pflegebedürftige in seiner eigenen Wohnung oder in der Wohnung des Steuerpflichtigen betreut, kommen – sofern die Zwangsläufigkeit gegeben ist – folgende Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung in Betracht: Kosten einer angestellten Pflegekraft [1], für einen Pflegedienst oder für die Betreuung durch die Sozialstation; Aufwendungen für die vorübergehende Unterbring...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Pflegekosten / 2 Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen

Die Übernahme der Krankheits- und/oder Pflegekosten eines Angehörigen sind als allgemeine außergewöhnliche Belastungen begünstigt, sofern die Aufwendungen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen zwangsläufig sind. Die Übernahme der Pflegekosten ist immer (aus rechtlichen Gründen) zwangsläufig, wenn der Steuerpflichtige der gepflegten Person gegenüber gesetzlich...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Riester-Rente / 5.2.2 Wohnungswirtschaftliche Maßnahmen

Bis zum Beginn der Auszahlungsphase kann das geförderte Altersvorsorgevermögen für die Anschaffung und Herstellung[1] von selbst genutztem Wohneigentum (nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind mit zu berücksichtigen), die Tilgung eines vom Zulageberechtigten[2] aufgenommenen Darlehens[3], welches zur Finanzierung der Anschaffung oder Herstellung einer selbst g...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Zumutbare Belastung

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 > Außergewöhnliche Belastungen Rz 65 ff.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen (§ 33a Abs 1 EStG)

I. Einführung 1. Voraussetzungen im Überblick Rz. 50 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Erwachsen einem im > Inland ansässigen Stpfl Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung (> Rz 55 ff) einer Person, für die im VZ niemand Anspruch auf Kindergeld oder auf einen Kinderfreibetrag hat (> Rz 70 ff), so wird auf Antrag (> Rz 75) die ESt/LSt dadurch ermäßigt, dass di...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Zwillinge

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Mehrlingsgeburt.mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Erschließungskosten

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Anliegerbeiträge und Abgaben.mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Unterkunftskosten

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Unterkunftskosten gehören grundsätzlich zu den steuerlich nicht abziehbaren Kosten der > Lebensführung. Zum Abzug von Unterkunftskosten bei > Doppelte Haushaltsführung Rz 135 ff; als > Reisekosten Rz 110 ff oder ausnahmsweise als > Außergewöhnliche Belastung vgl > Unwetter Rz 3. Ergänzend mwN > Unterbringungskosten.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Unwetter

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Starke Unwetter können zu > Naturkatastrophen führen. Ein > Katastrophenschaden wird in Deutschland in erster Linie durch Überschwemmungen bzw > Hochwasser oder stürmische Winde (> Orkanschaden, > Sturmschäden, > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Sturmschäden) hervorgerufen; Unwetterschäden entstehen aber auch durch Hagel (> Außergewöhnliche...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung

Rz. 55 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Begünstigt sind Aufwendungen für den Unterhalt und (oder) die Berufsausbildung des Empfängers. Aufwendungen sind > Aufwand, dh alle Güter in Geld oder Geldeswert (Sachleistungen). Eine wirtschaftliche Belastung iS eines verbleibenden wirtschaftlichen Nachteils wird nicht (mehr) unbedingt vorausgesetzt (vgl BFH 150, 41 = BStBl 1987 II, 629). B...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ernährung

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern, > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Diätverpflegung, > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Familienfeier und > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Körpergröße, > Beköstigung am Arbeitsort, > Betriebsveranstaltungen, > Bewirtung, > Fortbildungsveranstaltungen, > GeschenkeRz12 ff, > Getränke, > Krankheitskosten...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Gesetzeskonkurrenzen

Rz. 53 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 § 33a EStG ist nicht anwendbar,mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Erpressung

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Lösegeld.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Zwangsläufigkeit

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 > Außergewöhnliche Belastungen Rz 40 ff, > Unterhaltsleistungen Rz 50 ff.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Voraussetzungen im Überblick

Rz. 50 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Erwachsen einem im > Inland ansässigen Stpfl Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung (> Rz 55 ff) einer Person, für die im VZ niemand Anspruch auf Kindergeld oder auf einen Kinderfreibetrag hat (> Rz 70 ff), so wird auf Antrag (> Rz 75) die ESt/LSt dadurch ermäßigt, dass die Aufwendungen bis zu bestimmten Höchstbeträ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Voraussetzungen im Überblick

Rz. 5 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Auf Antrag des Stpfl (> Rz 10 ff) werden Unterhaltsleistungen (> Rz 18 ff) an den unbeschränkt steuerpflichtigen (> Rz 30 ff) dauernd getrennt lebenden (> Dauernd getrennt lebende Ehegatten) oder geschiedenen Ehegatten sowie in Fällen der Nichtigkeit oder Aufhebung der Ehe (> Familienstand Rz 3/5) im Rahmen eines sog begrenzten Realsplittings...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Unglücksfall

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 > Außergewöhnliche Belastungen, > Behinderten-Pauschbetrag, > Beihilfen, > Berufskrankheiten, > Bestattung, > Ehrenbegräbnis, > Hinterbliebene, > Kraftfahrzeugunfall, > Menschen mit Behinderungen, > Schadensersatz, > Unfallversicherung. Zu > Naturkatastrophen respektive einem > Katastrophenschaden siehe jeweils ebenda mwN (zB zu > Erdbeben, > Fluthi...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ergänzungspfleger

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 > Arbeitnehmer Rz 82, > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Vormundschaftskosten.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Zwangsaufwendungen

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 > Außergewöhnliche Belastungen, > Kaution, > Substanzverlust, > Werbungskosten Rz 18 ff sowie BFH 156, 95 = BStBl 1989 II, 382 zu Substanzverlusten iZm der Erlangung eines Arbeitsplatzes.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Erbausgleich

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Aufwendungen für den vorzeitigen Erbausgleich (§ 1934d BGB) sind idR keine > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Vermögensbereich (BFH 229, 272 = BStBl 2010 II, 747).mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Unterbringungskosten

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Grundsätzlich steuerlich nicht abziehbare Kosten der > Lebensführung. Vgl aber zu Sonderfällen und bei beruflicher Veranlassung > Altenheim, > Ausbildungsfreibetrag Rz 15 ff, > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern Rz 50 – 56, 60 – 67, > Bildungsaufwendungen Rz 46, > Dienstwohnung, > Doppelte Haushaltsführung Rz 135 ff, > Erholung Rz 5, > Ferienhau...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Antrag

Rz. 75 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die Steuerermäßigung nach § 33a Abs 1 EStG wird nur auf Antrag gewährt. > Außergewöhnliche Belastungen Rz 13/1 können im Rahmen der > Steuererklärung, aber auch schon im > Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren Rz 77 oder bei der Bemessung der > Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer beantragt werden. Zur verfahrensrechtlichen Bedeutung eines Antr...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Grundsätzlich gilt für die steuerliche Berücksichtigung von Leistungen für den Unterhalt: Der eigene Unterhalt wird mit dem > Grundfreibetrag Rz 1 abgegolten. Für ein Kind gibt es > Kindergeld oder die > Kinderfreibeträge. Die gegenüber dem > Ehegatten oder eingetragenen > Lebenspartner bestehende > Unterhaltspflicht Rz 2 ist im Normalfall eb...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / bb) Einkünfte und Bezüge

Rz. 120 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 "Andere Einkünfte oder Bezüge" des Unterstützten iSv § 33a Abs 1 Satz 5 EStG sind alle Leistungen, die er vom Stpfl, von dessen Ehegatten oder Dritten aus anderen Rechtsgründen als solchen aufgrund einer gesetzlichen Unterhaltspflicht iSd § 33a Abs 1 EStG erhält (zB eine durch Hingabe von Vermögen erworbene Leibrente des Unterstützten [BFH ...mehr