Fachbeiträge & Kommentare zu Außergewöhnliche Belastung

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§ 1 Einkommensermittlung / dd) Höchstabzugsbetrag/Ausschluss vom Abzug

Rz. 784 Als Sonderausgabe im Rahmen des Realsplittings kann der Unterhaltsverpflichtete im Kalenderjahr Unterhaltszahlungen bis zu 13.805 EUR (1.150,42 EUR mtl.) abziehen (§ 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG). Übersteigen Unterhaltsleistungen den Betrag von 13.805 EUR im Kalenderjahr, sind diese vom Abzug ausgeschlossen. Die übersteigenden Beträge können dann auch nicht als außergewöhnlic...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Überblick zum Einkommen i.S.d. § 2 Abs. 4 EStG

Rz. 759 Zieht man vom Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 2 Abs. 3 EStG einen Verlustabzug nach § 10d EStG, Sonderausgaben nach §§ 10, 10a, 10b, 10c EStG, außergewöhnliche Belastungen (§§ 33 bis 33b EStG) und sonstige Abzugsbeträge wie z.B. nach § 7 FördG ab, so kommt man zum Einkommen nach § 2 Abs. 4 EStG .mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / n) Realsplittingvorteil aus neuer Ehe

Rz. 816 Wenn sich der Unterhaltsanspruch nach Wiederheirat des Verpflichteten nach seinem fiktiven Einkommen ohne den Splittingvorteil der neuen Ehe errechnet, ist auch ein etwaiger Realsplittingvorteil auf der Grundlage dieses fiktiv nach der Grundtabelle bemessenen Einkommens zu bestimmen.[618] Rz. 817 Keinen Ausgleichsanspruch gibt es hinsichtlich der infolge der Zusammenv...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 4. Jahressteuergesetz 2010, insb. Auswirkung für Kinder, Familie, Unterhalt und Krankenversicherung gemäß Wachstumsbeschleunigungs- und Bürgerentlastungsgesetz

Rz. 15 Der Grundfreibetrag wird auf 8.004 EUR für Alleinstehende und für Ehepaare auf 16.009 EUR angehoben. Rz. 16 Faktorverfahren: Ehepaare haben zusätzlich zu den Steuerklassenkombinationen III/V bzw. IV/IV die Möglichkeit, auf der Lohnsteuerkarte jeweils die Steuerklasse IV in Verbindung mit einem Faktor eintragen zu lassen. Ab 2010 gibt es also eine dritte mögliche Kombin...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 9. Gesetzesänderungen 2015

Rz. 44 Die Änderungen durch das StÄnd-AnpG-Kroatien gelten grundsätzlich ab dem 1.1.2015. Soweit eine frühere oder spätere Anwendung vorgesehen ist, wird dies in der nachfolgenden Auflistung explizit erwähnt. Die Lohnsteueränderungsrichtlinien 2015 sind beim Lohnsteuerabzug ab 2015 anzuwenden. Rz. 45 Einkommensteuermehr

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§ 1 Einkommensermittlung / f) Pauschbetrag

Rz. 777 Weist ein Steuerpflichtiger keine Sonderausgaben nach oder liegt der nachgewiesene Betrag unter 36 EUR, wird der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 EUR gewährt, § 10c EStG. Im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten verdoppelt sich der Sonderausgaben-Pauschbetrag, 10c S. 2 EstG.mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / d) Abflussprinzip

Rz. 775 Abziehbar sind Sonderausgaben im Veranlagungszeitraum, in dem sie geleistet worden sind. Maßgeblich ist nach § 11 Abs. 2 EStG folglich das Abflussprinzip, d.h. der Zeitpunkt des Abzuges der Sonderausgaben.mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / c) Sonderausgaben-Pauschbetrag/Vorsorgepauschale nach § 10c EStG

Rz. 844 Für Sonderausgaben, die keine Vorsorgeaufwendungen darstellen, wird ein Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 EUR abgezogen, wenn der Steuerpflichtige keine höheren Aufwendungen nachweist (§ 10c S. 1 EStG). Dieser Betrag erhöht sich bei Ehepartnern, wenn diese zusammen veranlagt werden auf 72 EUR (§ 10c Satz 2 EStG).mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / ii) Zustimmung zum begrenzten Realsplitting

(1) Familienrechtliche Anspruchsgrundlage für die Zustimmungsverpflichtung Rz. 795 Die Anspruchsgrundlage bildet § 1353 BGB i.V.m. § 242 BGB. Die Verpflichtung ergibt sich nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung aus der Verpflichtung zur nachehelichen Solidarität als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben im Rahmen des Unterhaltsverhältnisses.[574] Danach tri...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Vorsorgeaufwendungen im Unterhaltsrecht

aa) Beitragszahlungen während des Zusammenlebens Rz. 834 Generell sind Vorsorgeaufwendungen abzugsfähig und anzuerkennen, wenn sie schon während des Zusammenlebens mit dem Ehepartner getätigt worden sind. Derartige Beträge standen während der Ehe für den Konsum nicht mehr zur Verfügung.[627] bb) 20 %- und 4 %- Grenze Rz. 835 Dem Unternehmer oder eines wegen Überschreitens der Be...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / (b) Nachweispflicht

Rz. 803 Der Ausgleichsberechtigte hat zum Nachweis seiner Nachteile Belege, z.B. den Steuerbescheid, vorzulegen.[595]mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / (2) Voraussetzungen für die Zustimmungsverpflichtung

(a) Nachteilsausgleich Rz. 796 Die Zustimmung setzt voraus, dass dem Zustimmenden keine Nachteile entstehen bzw. alle steuerlichen, sozialrechtlichen und sonstigen wirtschaftlichen Nachteile ausgeglichen werden.[577] Rz. 797 ▪ Steuerliche Nachteile Steuerliche Nachteile treten bereits dann auf, wenn eine Unterhaltsleistung das steuerliche Existenzminimum nach § 32a EStG übersch...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / l) Auskunftsanspruch wegen zu erwartender Nachteile

Rz. 814 Um die Voraussetzungen überprüfen zu können, ob sich die Durchführung des begrenzten Realsplittings rechnet, steht dem Unterhaltspflichtigen ein Auskunftsanspruch hinsichtlich der zu erwartenden Nachteile zu.[614]mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / dd) Sekundäre Altersvorsorge

(1) Sekundäre Altersvorsorge beim Elternunterhalt Rz. 837 Im Rahmen des Elternunterhalts/Aszendentenunterhalts werden einem selbstständigen erwerbstätigen Unterhaltsschuldner neben der primären Altersvorsorge weitere 5 % seines Bruttoeinkommens für eine zusätzliche private Altersvorsorge zugebilligt.[632] Rz. 838 ▪ Wahlrecht Bei der Wahl der Vorsorge ist der Unterhaltsschuldner...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / aa) Beitragszahlungen während des Zusammenlebens

Rz. 834 Generell sind Vorsorgeaufwendungen abzugsfähig und anzuerkennen, wenn sie schon während des Zusammenlebens mit dem Ehepartner getätigt worden sind. Derartige Beträge standen während der Ehe für den Konsum nicht mehr zur Verfügung.[627]mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / e) Ausnahmen

Rz. 776 Sonderausgaben können vom Gesamtbetrag der Einkünfte nur dann als solche abgezogen werden, wenn sie weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind oder wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden.mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / d) Aufwendungen für die private Lebensführung

Rz. 139 Keine Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten sind Aufwendungen für die Lebensführung. Hierzu zählen in der Regel: Rz. 140 Hinweis Privataufwendungen sind steuerlich nur zu berücksichtigen, wenn sie im Gesetz ausdrücklich als abzugsfähig zug...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / dd) Günstigerprüfung

Rz. 833 In den Jahren 2005 bis 2019 ist nach § 10 Abs. 4a EStG statt der vorgenannten Höchstbeträge die bis 2004 geltende Berechnung der Höchstbeträge (mit schrittweise abgesenktem Vorwegabzug) durchzuführen, sofern dies günstiger ist.[626]mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / cc) Tatsächliche Leistung

Rz. 836 Hierbei ist darauf zu achten, dass Vorsorgeaufwendungen auch tatsächlich geleistet werden.[631]mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Unbeschränkt abzugsfähige Sonderausgaben

Rz. 772 Zu den unbeschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben gehören:mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / g) Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben

aa) Unterhaltszahlungen Rz. 778 Ehegattenunterhaltszahlungen sind begünstigte Aufwendungen und somit zum Sonderausgabenabzug zugelassen. Es spielt hierbei keine Rolle, ob die Unterhaltszahlungen freiwillig oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung erbracht werden. Es muss sich auch nicht um laufende oder einmalige Leistungen handeln. Auch die infolge des Nachteilsausgleichs zu...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 4. Vorsorgeaufwendungen

a) Vorsorgeaufwendungen im Steuerrecht Rz. 820 Vorsorgeaufwendungen stellen die in § 10 Abs. 1 Nr. 2 und 3 EStG genannten Versicherungsbeiträge dar, also Beiträgemehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. Verlustabzug nach § 10d EStG

Rz. 760 Wenn Verluste im Wege des Verlustausgleichs (vgl. Rdn 743 ff.) nicht ausgeglichen werden können, besteht für sie die Möglichkeit des Verlustabzugs nach § 10d EStG. Der Verlustabzug wird unterteilt nach Verlustrücktrag und Verlustvortrag. a) Verlustrücktrag Rz. 761 Bei einem Verlustrücktrag werden negative Einkünfte, d.h. Verluste, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrag...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Verlustrücktrag

Rz. 761 Bei einem Verlustrücktrag werden negative Einkünfte, d.h. Verluste, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrages der Einkünfte im laufenden Veranlagungszeitrahmen (2020) nicht ausgeglichen werden, vom Gesamtbetrag der Einkünfte des unmittelbar vorangegange...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Verzicht und Abfindung

Rz. 2111 Häufig wird im Rahmen eines Scheidungsverfahrens oder einer außergerichtlichen Einigung über die Folgen einer Trennung und Scheidung von Eheleuten die Abgeltung des nachehelichen Unterhalts durch eine Abfindung vereinbart. Diese könne wie folgt formuliert werden:[2236] Rz. 2112 Muster 3.99: Abgeltung des nachehelichen Unterhalts durch Abfindung Muster 3.99: Abgeltung ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Vereinbarungen zur Kapitalabfindung

Rz. 940 Auch wenn solche Voraussetzungen zur Zahlung eines Kapitalbetrages nur im Ausnahmefall gegeben sein werden, können die Beteiligten eine Kapitalabfindung anstelle der Zahlung von Unterhalt einvernehmlich vereinbaren. Nicht nur im Rahmen von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen werden häufig derartige Vereinbarungen getroffen, die einen Unterhaltsverzicht unter...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 8. Weitere Gesetzesänderungen 2014

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. Beschränkte Steuerpflicht

Rz. 116 Erzielen natürliche Personen, die weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, inländische Einkünfte i.S.d. § 49 EStG, so unterliegen nur die inländischen Einkünfte der Einkommensteuer. Es besteht insoweit die sog. beschränkte Einkommensteuerpflicht. Bei den Einkünften i.S.v. § 49 EStG handelt es sich z.B. ummehr

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§ 1 Einkommensermittlung / aa) Altersvorsorgeaufwendungen

Rz. 824 Altersvorsorgeaufwendungen i.S.v. § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG sind:mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Verlustvortrag

Rz. 764 Verluste, die nicht oder nicht in vollem Umfang durch Verlustrücktrag berücksichtigt werden, können nach § 10d Abs. 2 S. 1 EStG [535] Ferner ist im Wege des Verlustvortrages ein Verlustabzu...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / bb) 20 %- und 4 %- Grenze

Rz. 835 Dem Unternehmer oder eines wegen Überschreitens der Beitragsbemessungsgrenze nicht mehr sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigen wird die freie Wahl über die Art und Weise gelassen, wie er bis zu 20 % seines Bruttoeinkommens als primäre Altersvorsorge aufwenden will.[628] Der Betrag erfolgt in Anlehnung an die gesetzliche Rentenversicherung nach der 20 %-Grenze, ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Sonderausgaben

Rz. 769 Grundsätzlich gilt im Einkommensteuerrecht, dass Aufwendungen für die private Lebensführung bei der Ermittlung des Einkommens nicht abgezogen werden dürfen (§ 12 EStG). Durch den Abzug von Sonderausgaben wird dieser Grundsatz durchbrochen. Als Sonderausgaben können nur Aufwendungen abgezogen werden, die auf einer eigenen Verpflichtung des Steuerpflichtigen beruhen und ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben

Rz. 773 Beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben werden in Sonderausgaben untergliedert, die entweder Vorsorgeaufwendungen darstellen oder nicht. Vorsorgeaufwendungen sind: Unter die b...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / e) Abgrenzung der Aufwendungen der privaten Lebenshaltungskosten von Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten

Rz. 141 Häufig kommt es zu sog. gemischten Aufwendungen. Diese sind teilweise betrieblich und teilweise privat veranlasst. Bei Überschneidung von betrieblichem und privatem Bereich stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang die damit zusammenhängenden Aufwendungen als Betriebsausgaben abziehbar sind. Diese Kosten werden als gemischte Aufwendungen bezeichnet. § 12 Nr. 1 S...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / (2) Sekundäre Altersvorsorge beim Ehegattenunterhalt

Rz. 839 In seiner Entscheidung vom 11.5.2005[634] hatte der BGH eine Berücksichtigung von weiteren 4 % des Gesamtbruttoeinkommens des Vorjahres in Anlehnung an den Höchstförderungssatz der Riester- Rente als angemessene zusätzliche Altersversorgung angesehen. Nach Ansicht des BGH stellt sich die Notwendigkeit privater Altersvorsorge für jeden. Auch § 1578 Abs. 3 BGB sieht ins...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / cc) Sachverhaltsvarianten

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§ 1 Einkommensermittlung / gg) Zustimmung und Widerruf

Rz. 790 ▪ Zustimmung Der Unterhaltsempfänger hat dem Sonderausgabenabzug zuzustimmen. Die Zustimmung kann durch Unterschriftleistung auf der Anlage U zur Einkommensteuererklärung oder direkt durch eine Erklärung gegenüber der Finanzbehörde vorgenommen werden. Rz. 791 ▪ Widerruf Die Zustimmung gilt beim Unterhaltsgläubiger bis zu ihrem Widerruf, der sowohl gegenüber dem Wohnsitz-...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / dd) Kinderbetreuungskosten als Werbungskosten

Rz. 644 Für erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten nach § 4f EStG gilt: Als außergewöhnliche Belastungen konnten Kinderbetreuungskosten bis 2005 nach § 33c EStG abgezogen werden. Ab dem Kalenderjahr 2006 sind die Kinderbetreuungskosten entweder als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben oder als Sonderausgaben i.S.v. § 10 S. 1 Nr. 5 und 8 EStG neben dem Pauschbetrag abziehbar. ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / ee) Zahlungen mit Auslandsbezug

Rz. 788 Unterhaltszahlungen an nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Empfänger, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem EU/EWR-Staat haben, sind seit 1996 als Sonderausgaben abzugsfähig. Ein Abzug ist jedoch nur unter der Voraussetzung möglich, dass die Besteuerung der Unterhaltsleistung beim Unterhaltsberechtigten durch eine Bescheinigung der zuständ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / h) Sicherheitsleistung/Zurückbehaltungsrecht/Aufrechnung

Rz. 806 Wenn konkrete Anhaltspunkte die Gefahr begründen, dass der Unterhaltsschuldner zum Nachteilsausgleich nicht bereit oder in der Lage ist, z.B. bei laufenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Insolvenzantrag oder Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, kann der Unterhaltsberechtigte seine Zustimmung von der Leistung einer Sicherheitsleistung in Höhe der zu erwartenden N...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Überblick zum zu versteuernden Einkommen

Rz. 898 Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich aus dem Einkommen, vermindert um die Freibeträge für Kinder und den Härteausgleich.mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / j) Durchsetzung des Anspruchs auf Zustimmung

Rz. 808 ▪ Klageart Durch einen Antrag auf Abgabe einer Willenserklärung nach § 894 ZPO kann die Zustimmung eines Ehepartners zum Realsplitting erreicht werden. Die Zustimmung zum begrenzten Realsplitting ist eine öffentlich-rechtliche Willenserklärung, die durch Beschluss oder Einigung im Verfahren ersetzt werden kann. Sie gilt mit rechtskräftigem Beschluss gemäß § 894 ZPO al...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Überblick zum Gesamtbetrag der Einkünfte

Rz. 751 Der Gesamtbetrag der Einkünfte ist die Summe der Einkünfte, vermindert um den Altersentlastungsbetrag, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und den Freibetrag für Land- und Forstwirte.mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. Überblick über die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens

Rz. 110 Nach § 2 Abs. 1 bis 5 EStG wird das zu versteuernde Einkommen schrittweise wie folgt ermittelt:mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / (3) Prüffolge

Rz. 843 Folgende Prüffolge ist zu beachten: Hinweis Ab dem 1.1.2020 gibt es eine neue Einkommensgrenze für Kinder von pflegebedürftigen Eltern geben. Diese liegt künftig bei einem Jahreseinkommen von 100.000 EUR brutto. Damit gleicht das...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / (1) Sekundäre Altersvorsorge beim Elternunterhalt

Rz. 837 Im Rahmen des Elternunterhalts/Aszendentenunterhalts werden einem selbstständigen erwerbstätigen Unterhaltsschuldner neben der primären Altersvorsorge weitere 5 % seines Bruttoeinkommens für eine zusätzliche private Altersvorsorge zugebilligt.[632] Rz. 838 ▪ Wahlrecht Bei der Wahl der Vorsorge ist der Unterhaltsschuldner frei. Die Zulässigkeit einer privaten Altersvors...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / c) Personenbezogenheit

Rz. 774 Bei der getrennten Veranlagung/Einzelveranlagung ab VZ 2013 ist ein Sonderausgabenabzug grundsätzlich bei dem Ehepartner vorzunehmen, der die Sonderausgaben geleistet hat. Auf übereinstimmenden Antrag der Ehepartner wird ausnahmsweise ein hälftiger Abzug vorgenommen, § 26a Abs. 2 Satz 2 bis 4 EStG. Werden Ehepartner nach § 26b EStG zusammenveranlagt, ist es für den Ab...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / hh) Nachträgliche Änderung der Abzugsbeträge

Rz. 793 Nicht selten werden Unterhaltsnachzahlungen noch für bereits veranlagte Kalenderjahre vorgenommen. Vorauszahlungen und Nachzahlungen von Unterhaltszahlungen sind – im Rahmen des Höchstbetrages von 13.805 EUR – im Kalenderjahr zuzüglich der Beträge nach dem Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung ab VZ 2010[570] als Sonderausgaben abziehbar,[571] selbst wenn zunäc...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / (1) Familienrechtliche Anspruchsgrundlage für die Zustimmungsverpflichtung

Rz. 795 Die Anspruchsgrundlage bildet § 1353 BGB i.V.m. § 242 BGB. Die Verpflichtung ergibt sich nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung aus der Verpflichtung zur nachehelichen Solidarität als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben im Rahmen des Unterhaltsverhältnisses.[574] Danach trifft den Unterhaltsberechtigten eine Obliegenheit zur Mitwirkung an der ste...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / (c) Formalien

Rz. 804 Voraussetzungen der Zustimmung sind: Rz. 805 Hinweis Es besteht kein Anspruch, die Anlage U zu unter...mehr