Fachbeiträge & Kommentare zu Außergewöhnliche Belastung

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rund um die Einkommensteuer... / 1.3 Elektronisch übermittelte Informationen

Rz. 4 [Datenübermittlung] Die Finanzverwaltung bekommt über die Identifikationsnummer des Steuerpflichtigen sehr viele Besteuerungsgrundlagen und Informationen auf elektronischem Weg übermittelt bzw. hat über einen Datenabruf darauf Zugriff und kann die Daten mit den erklärten Angaben automatisiert abgleichen. Dazu gehören im Wesentlichen: sämtliche Angaben der LSt-Bescheinigu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2023... / 8. Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen

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Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Kurkosten

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Zuwendungen des ArbG für eine Kur können stpfl > Arbeitslohn, aber auch steuerfrei sein. Zu Einzelheiten > Beihilfen Rz 12 ff, 41 ff und Rz 52, > Erholung Rz 2 ff, > Schadensersatz Rz 3 und > Vorsorgekuren. Sie führen bei Kuren älterer ArbN, die die engen Voraussetzungen einer Vorsorgekur nicht erfüllen, zu stpfl Arbeitslohn (BFH 148, 61 = BS...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Künstliche Befruchtung

Stand: EL 136 – ET: 11/2023 > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 In-Vitro-Fertilisation, > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Kryokonservierung, > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Künstliche Befruchtung, > Krankheitskosten Rz 10 Künstliche Befruchtung .mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Kinderadditive

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Belastungen der Eltern durch ihre Kinder werd...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Kulturwerte

Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Aufwendungen zur Erhaltung schutzwürdiger Kulturwerte werden uU gemäß § 10f oder § 10g EStG wie SA abgezogen (> Sonderausgaben Rz 113 f); nicht begünstigt sind jedoch die typischen Betriebskosten wie zB Heizung, Beleuchtung, Reinigung, Bewachung, Versicherung, Laub- und Rasenarbeiten. Ergänzend > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Denkmal.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Nicht abziehbare Renten

Rz. 8 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Zuwendungen, die freiwillig (> Rz 10) oder aufgrund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht (> Rz 11) geleistet werden, sind grundsätzlich nicht abziehbar. Gleiches gilt für Zuwendungen an eine gegenüber dem Stpfl oder seinem Ehegatten gesetzlich unterhaltsberechtigte Person oder an deren > Ehegatten oder eingetragenen > Lebenspartner (§ 1...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Kraftfahrzeugbenutzung

Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Aufwendungen für die Benutzung des eigenen privaten Kfz können für einen ArbN je nach Art und Anlass der einzelnen Fahrtmehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Umfang der abziehbaren Aufwendungen

Rz. 35 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die begünstigten Betreuungskosten werden mit zwei Dritteln der nachweisbaren Aufwendungen, höchstens 4 000 EUR je Kind und VZ abgezogen (§ 10 Abs 1 Nr 5 Satz 1 EStG). Die höchstmögliche Steuerentlastung wird also bei Aufwendungen je Kind von 6 000 EUR im Kalenderjahr erreicht. Beispiel 1: Das Kind der miteinander verheirateten Eltern geht arb...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Zuwendungen an unterhaltsberechtigte Personen

Rz. 13 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für Zuwendungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen (> Rz 14) gibt es Freibeträge wie den > Grundfreibetrag für den zusammen mit dem Stpfl veranlagten Ehegatten (> Ehegattenbesteuerung Rz 25 ff) und für die Kinder das > Kindergeld oder > Kinderfreibeträge sowie weitere > Kinderadditive respektive künftig voraussichtlich die > Kinder...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Abzug der Bestattungskosten durch Einzelnachweis

Rz. 120 [Autor/Stand] Grundsätzlich sind die Bestattungskosten in voller Höhe abzugsfähig. Das Erbschaftsteuergesetz ist insoweit weitgehender als § 1968 BGB, nach dem der Erbe nur die Kosten der standesgemäßen Beerdigung über § 1610 BGB zu tragen hat. Lediglich die Kosten für das Grabdenkmal (Kosten für die Erstbepflanzung des Grabes, Grabeinfassung, Grabstein – nicht der E...mehr

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ZErb 11/2023, Ausgleich von... / b. Steuerliche Behandlung beim Vorerben

Da es sich um steuerliches Privatvermögen handelt, sind die betreffenden Vermögensgegenstände, also die Substanz selbst, steuerlich per definitionem unerheblich.[6] Da mit ihnen auch keine steuerlichen Einkünfte erzielt werden,[7] können sich damit Steuerfolgen also nur in Form von Sonderausgaben, in seltenen Fällen in Form von außergewöhnlichen Belastungen, verbinden. Die §§...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Kein Werbungskostenabzug für Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts beim Realsplitting

Leitsatz 1. Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts sind privat veranlasst und stellen keine (vorweggenommenen) Werbungskosten bei späteren Unterhaltseinkünften im Sinne des § 22 Nr. 1a des Einkommensteuergesetzes (EStG) dar. 2. Erst der mit Zustimmung des Empfängers gestellte Antrag des Gebers gemäß § 10 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 EStG bewirkt eine Umqualifizierung de...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / c) Außergewöhnliche Belastungen in besonderen Fällen (§ 33a EStG)

Rz. 877 Unter die besonderen außergewöhnlichen Belastungen fallen: aa) Unterhaltsaufwendungen/Alternative zum Realsplitting Rz. 878 Die steuerliche Abzugsmöglichkeit von Unterhaltszahlungen nach § 33a Abs. 1 EStG besteht alternativ zum Realsplitting. Unter Unterhaltsaufwendungen ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art (§ 33 EStG)

Rz. 860 ▪ Begriff Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes, liegt eine außergewöhnliche Belastung i.S.v. § 33 Abs. 1 EStG vor. Im Gegensatz zu den Sonderausgaben sind die Fälle der außergewöhnlichen Belastu...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 5. Außergewöhnliche Belastungen

Rz. 859 Gesetzlich sind außergewöhnliche Belastungen gegliedert in: a) Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art (§ 33 EStG) Rz. 860 ▪ Begriff Erwachsen einem Steuerpflich...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Außergewöhnliche Belastungen für familienrechtliche Aufwendungen

Rz. 869 ▪ Scheidungskosten Scheidungskosten werden nicht durch Einkünfteerzielung veranlasst und sind deshalb weder Werbungskosten gem. § 9 Abs. 1 EStG noch Betriebsausgaben gem. § 4 Abs. 4 EStG. Wenn eine für den Steuerpflichtigen "zumutbare Belastung" überschritten wird, sind sie aber zwangsläufig und daher generell außergewöhnliche Belastungen. Eine Zwangsläufigkeit kam nach...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / III. Einkommen i.S.d. § 2 Abs. 4 EStG – Verlustabzug/Sonderausgaben/Vorsorgeaufwendungen/außergewöhnliche Belastungen

Rz. 758 Eine Unterhaltsrelevanz ergibt sich aus dem Grundsatz der Ableitung des Unterhaltseinkommens aus dem steuerlichen Einkommen. 1. Überblick zum Einkommen i.S.d. § 2 Abs. 4 EStG Rz. 759 Zieht man vom Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 2 Abs. 3 EStG einen Verlustabzug nach § 10d EStG, Sonderausgaben nach §§ 10, 10a, 10b, 10c EStG, außergewöhnliche Belastungen (§§ 33 bis 33b...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / aa) Unterhaltsaufwendungen/Alternative zum Realsplitting

Rz. 878 Die steuerliche Abzugsmöglichkeit von Unterhaltszahlungen nach § 33a Abs. 1 EStG besteht alternativ zum Realsplitting. Unter Unterhaltsaufwendungen versteht man typische Unterhaltsaufwendungen, d.h. das, was Menschen üblicherweise zum Leben benötigen. Hierunter fallen u.a. Aufwendungen zum Bestreiten des Lebensunterhalts, z.B. für Ernährung, Kleidung und Wohnung.[693]...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / bb) Freibetrag nach § 33a Abs. 2 EStG

Rz. 891 ▪ Allgemeines Die Freistellung des Existenzminimums und des Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarfs eines Kindes werden alternativ entweder durch die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG oder durch das Kindergeld (§ 31 S. 1 EStG) bewirkt (vgl. Rdn 901). Rz. 892 ▪ Sonderbedarf i.S.d. § 33a Abs. 2 S. 1 EStG Zur Abgeltung des darüberhinausgehenden Sonderbedarfs eines ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 6. Weitere Änderungen ab 2013

Rz. 25 Reduzierung der Veranlagungsarten nach §§ 26, 26 a EStG: Nach dem Steuervereinfachungsgesetz 2011[21] gibt es nur noch vier Veranlagungsarten, nämlich die Einzelveranlagung, das Verwitweten-Splitting, das "Sonder-Splitting" im Trennungsjahr und die Zusammenveranlagung mit Ehegatten-Splitting. Statt einer getrennten Veranlagung ist ab VZ 2013 eine Einzelveranlagung nach...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Splittingverfahren (Splittingtabelle)

Rz. 924 Die Splittingtabelle wird angewendet bei:mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / ff) Wiederkehrende Wahlrechtsausübung

Rz. 789 Der Steuerpflichtige muss sich für jedes Veranlagungsjahr für den Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastung i.S.d. § 33a Abs. 1 EStG entscheiden. Der Antrag ist rechtsgestaltend, weil aus den in § 12 Nr. 2 EStG ertragsteuerlich unbeachtlichen Unterhaltszahlungen abziehbare Sonderausgaben werden. Der Antrag ist Merkmal des gesetzl...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / dd) Höchstabzugsbetrag/Ausschluss vom Abzug

Rz. 784 Als Sonderausgabe im Rahmen des Realsplittings kann der Unterhaltsverpflichtete im Kalenderjahr Unterhaltszahlungen bis zu 13.805 EUR (1.150,42 EUR mtl.) abziehen (§ 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG). Übersteigen Unterhaltsleistungen den Betrag von 13.805 EUR im Kalenderjahr, sind diese vom Abzug ausgeschlossen. Die übersteigenden Beträge können dann auch nicht als außergewöhnlic...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Überblick zum Einkommen i.S.d. § 2 Abs. 4 EStG

Rz. 759 Zieht man vom Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 2 Abs. 3 EStG einen Verlustabzug nach § 10d EStG, Sonderausgaben nach §§ 10, 10a, 10b, 10c EStG, außergewöhnliche Belastungen (§§ 33 bis 33b EStG) und sonstige Abzugsbeträge wie z.B. nach § 7 FördG ab, so kommt man zum Einkommen nach § 2 Abs. 4 EStG .mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / n) Realsplittingvorteil aus neuer Ehe

Rz. 816 Wenn sich der Unterhaltsanspruch nach Wiederheirat des Verpflichteten nach seinem fiktiven Einkommen ohne den Splittingvorteil der neuen Ehe errechnet, ist auch ein etwaiger Realsplittingvorteil auf der Grundlage dieses fiktiv nach der Grundtabelle bemessenen Einkommens zu bestimmen.[618] Rz. 817 Keinen Ausgleichsanspruch gibt es hinsichtlich der infolge der Zusammenv...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 4. Jahressteuergesetz 2010, insb. Auswirkung für Kinder, Familie, Unterhalt und Krankenversicherung gemäß Wachstumsbeschleunigungs- und Bürgerentlastungsgesetz

Rz. 15 Der Grundfreibetrag wird auf 8.004 EUR für Alleinstehende und für Ehepaare auf 16.009 EUR angehoben. Rz. 16 Faktorverfahren: Ehepaare haben zusätzlich zu den Steuerklassenkombinationen III/V bzw. IV/IV die Möglichkeit, auf der Lohnsteuerkarte jeweils die Steuerklasse IV in Verbindung mit einem Faktor eintragen zu lassen. Ab 2010 gibt es also eine dritte mögliche Kombin...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 9. Gesetzesänderungen 2015

Rz. 44 Die Änderungen durch das StÄnd-AnpG-Kroatien gelten grundsätzlich ab dem 1.1.2015. Soweit eine frühere oder spätere Anwendung vorgesehen ist, wird dies in der nachfolgenden Auflistung explizit erwähnt. Die Lohnsteueränderungsrichtlinien 2015 sind beim Lohnsteuerabzug ab 2015 anzuwenden. Rz. 45 Einkommensteuermehr

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§ 1 Einkommensermittlung / ii) Zustimmung zum begrenzten Realsplitting

(1) Familienrechtliche Anspruchsgrundlage für die Zustimmungsverpflichtung Rz. 795 Die Anspruchsgrundlage bildet § 1353 BGB i.V.m. § 242 BGB. Die Verpflichtung ergibt sich nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung aus der Verpflichtung zur nachehelichen Solidarität als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben im Rahmen des Unterhaltsverhältnisses.[574] Danach tri...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / (2) Voraussetzungen für die Zustimmungsverpflichtung

(a) Nachteilsausgleich Rz. 796 Die Zustimmung setzt voraus, dass dem Zustimmenden keine Nachteile entstehen bzw. alle steuerlichen, sozialrechtlichen und sonstigen wirtschaftlichen Nachteile ausgeglichen werden.[577] Rz. 797 ▪ Steuerliche Nachteile Steuerliche Nachteile treten bereits dann auf, wenn eine Unterhaltsleistung das steuerliche Existenzminimum nach § 32a EStG übersch...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / (b) Nachweispflicht

Rz. 803 Der Ausgleichsberechtigte hat zum Nachweis seiner Nachteile Belege, z.B. den Steuerbescheid, vorzulegen.[595]mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / l) Auskunftsanspruch wegen zu erwartender Nachteile

Rz. 814 Um die Voraussetzungen überprüfen zu können, ob sich die Durchführung des begrenzten Realsplittings rechnet, steht dem Unterhaltspflichtigen ein Auskunftsanspruch hinsichtlich der zu erwartenden Nachteile zu.[614]mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / aa) Beitragszahlungen während des Zusammenlebens

Rz. 834 Generell sind Vorsorgeaufwendungen abzugsfähig und anzuerkennen, wenn sie schon während des Zusammenlebens mit dem Ehepartner getätigt worden sind. Derartige Beträge standen während der Ehe für den Konsum nicht mehr zur Verfügung.[627]mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / dd) Günstigerprüfung

Rz. 833 In den Jahren 2005 bis 2019 ist nach § 10 Abs. 4a EStG statt der vorgenannten Höchstbeträge die bis 2004 geltende Berechnung der Höchstbeträge (mit schrittweise abgesenktem Vorwegabzug) durchzuführen, sofern dies günstiger ist.[626]mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / cc) Tatsächliche Leistung

Rz. 836 Hierbei ist darauf zu achten, dass Vorsorgeaufwendungen auch tatsächlich geleistet werden.[631]mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Unbeschränkt abzugsfähige Sonderausgaben

Rz. 772 Zu den unbeschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben gehören:mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / e) Ausnahmen

Rz. 776 Sonderausgaben können vom Gesamtbetrag der Einkünfte nur dann als solche abgezogen werden, wenn sie weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind oder wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden.mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / d) Aufwendungen für die private Lebensführung

Rz. 139 Keine Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten sind Aufwendungen für die Lebensführung. Hierzu zählen in der Regel: Rz. 140 Hinweis Privataufwendungen sind steuerlich nur zu berücksichtigen, wenn sie im Gesetz ausdrücklich als abzugsfähig zug...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / g) Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben

aa) Unterhaltszahlungen Rz. 778 Ehegattenunterhaltszahlungen sind begünstigte Aufwendungen und somit zum Sonderausgabenabzug zugelassen. Es spielt hierbei keine Rolle, ob die Unterhaltszahlungen freiwillig oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung erbracht werden. Es muss sich auch nicht um laufende oder einmalige Leistungen handeln. Auch die infolge des Nachteilsausgleichs zu...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 4. Vorsorgeaufwendungen

a) Vorsorgeaufwendungen im Steuerrecht Rz. 820 Vorsorgeaufwendungen stellen die in § 10 Abs. 1 Nr. 2 und 3 EStG genannten Versicherungsbeiträge dar, also Beiträgemehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. Verlustabzug nach § 10d EStG

Rz. 760 Wenn Verluste im Wege des Verlustausgleichs (vgl. Rdn 743 ff.) nicht ausgeglichen werden können, besteht für sie die Möglichkeit des Verlustabzugs nach § 10d EStG. Der Verlustabzug wird unterteilt nach Verlustrücktrag und Verlustvortrag. a) Verlustrücktrag Rz. 761 Bei einem Verlustrücktrag werden negative Einkünfte, d.h. Verluste, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrag...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Vorsorgeaufwendungen im Unterhaltsrecht

aa) Beitragszahlungen während des Zusammenlebens Rz. 834 Generell sind Vorsorgeaufwendungen abzugsfähig und anzuerkennen, wenn sie schon während des Zusammenlebens mit dem Ehepartner getätigt worden sind. Derartige Beträge standen während der Ehe für den Konsum nicht mehr zur Verfügung.[627] bb) 20 %- und 4 %- Grenze Rz. 835 Dem Unternehmer oder eines wegen Überschreitens der Be...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / dd) Sekundäre Altersvorsorge

(1) Sekundäre Altersvorsorge beim Elternunterhalt Rz. 837 Im Rahmen des Elternunterhalts/Aszendentenunterhalts werden einem selbstständigen erwerbstätigen Unterhaltsschuldner neben der primären Altersvorsorge weitere 5 % seines Bruttoeinkommens für eine zusätzliche private Altersvorsorge zugebilligt.[632] Rz. 838 ▪ Wahlrecht Bei der Wahl der Vorsorge ist der Unterhaltsschuldner...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / f) Pauschbetrag

Rz. 777 Weist ein Steuerpflichtiger keine Sonderausgaben nach oder liegt der nachgewiesene Betrag unter 36 EUR, wird der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 EUR gewährt, § 10c EStG. Im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten verdoppelt sich der Sonderausgaben-Pauschbetrag, 10c S. 2 EstG.mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / d) Abflussprinzip

Rz. 775 Abziehbar sind Sonderausgaben im Veranlagungszeitraum, in dem sie geleistet worden sind. Maßgeblich ist nach § 11 Abs. 2 EStG folglich das Abflussprinzip, d.h. der Zeitpunkt des Abzuges der Sonderausgaben.mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / c) Sonderausgaben-Pauschbetrag/Vorsorgepauschale nach § 10c EStG

Rz. 844 Für Sonderausgaben, die keine Vorsorgeaufwendungen darstellen, wird ein Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 EUR abgezogen, wenn der Steuerpflichtige keine höheren Aufwendungen nachweist (§ 10c S. 1 EStG). Dieser Betrag erhöht sich bei Ehepartnern, wenn diese zusammen veranlagt werden auf 72 EUR (§ 10c Satz 2 EStG).mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Verlustrücktrag

Rz. 761 Bei einem Verlustrücktrag werden negative Einkünfte, d.h. Verluste, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrages der Einkünfte im laufenden Veranlagungszeitrahmen (2020) nicht ausgeglichen werden, vom Gesamtbetrag der Einkünfte des unmittelbar vorangegange...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 8. Weitere Gesetzesänderungen 2014

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§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Verzicht und Abfindung

Rz. 2111 Häufig wird im Rahmen eines Scheidungsverfahrens oder einer außergerichtlichen Einigung über die Folgen einer Trennung und Scheidung von Eheleuten die Abgeltung des nachehelichen Unterhalts durch eine Abfindung vereinbart. Diese könne wie folgt formuliert werden:[2236] Rz. 2112 Muster 3.99: Abgeltung des nachehelichen Unterhalts durch Abfindung Muster 3.99: Abgeltung ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Vereinbarungen zur Kapitalabfindung

Rz. 940 Auch wenn solche Voraussetzungen zur Zahlung eines Kapitalbetrages nur im Ausnahmefall gegeben sein werden, können die Beteiligten eine Kapitalabfindung anstelle der Zahlung von Unterhalt einvernehmlich vereinbaren. Nicht nur im Rahmen von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen werden häufig derartige Vereinbarungen getroffen, die einen Unterhaltsverzicht unter...mehr