Fachbeiträge & Kommentare zu Außergewöhnliche Belastung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Keine Marktfähigkeit der Vermögensgegenstände

Rn. 102 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Allerdings darf der Gegenwertgedanke nicht überspannt werden. Auch der BFH befürwortet bisher in seiner Rspr eine maßvolle Anwendung der Gegenwerttheorie. Er stellt präzisierend und zutreffend darauf ab, ob der erworbene Vermögensgegenstand eine gewisse Marktfähigkeit besitzt, die in einem bestimmten Verkehrswert zum Ausdruck kommt, was zB ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Verlorener Aufwand

Rn. 104 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Trotz der Erlangung eines Gegenwerts findet § 33 EStG auf solche Aufwendungen Anwendung, die der Beseitigung von Schäden an einem Vermögensgegenstand dienen (sog verlorener Aufwand), sofern der Vermögensgegenstand lebensnotwendig ist und die Aufwendungen angemessen sind. Der BFH hat diese Einschränkung befürwortet (vgl BFH BStBl II 1995, 10...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Ausgaben

Rn. 69 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Es können nur Aufwendungen berücksichtigt werden, die als bewusste und gewollte Vermögensverwendungen (Ausgaben) in dem VZ (so s Rn 41) tatsächlich geleistet worden sind (BFH BStBl II 1995, 104 mwN; daher sind zB selbst erbrachte Pflegeleistungen keine Aufwendungen, s FG Münster, EFG 2015, 1198); das sind Geldausgaben und Zuwendungen von Sac...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Einkommen des VZ

Rn. 86 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Zweifelhaft ist es, ob bei dem Vergleich der Einkommensverhältnisse des StPfl mit denen der überwiegenden Mehrheit nur das Einkommen desjenigen VZ zu betrachten ist, für das die Steuerermäßigung begehrt wird. Das ist grds zu bejahen. Geboten ist es jedoch, beim Vergleich mit anderen StPfl (unten s Rn 88) bei ständig schwankenden Einkommen, e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Rspr-Änderung des BFH

Rn. 100a Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Der BFH änderte jedoch seine Rspr hierzu in neueren Entscheidungen (BFH BStBl II 2010, 280; 2011, 1012; BFH/NV 2011, 1691). So stehe behinderungsbedingter Mehraufwand bei den Baumaßnahmen so stark unter dem Gebot der sich aus der Situation ergebenden Zwangsläufigkeit, dass die Erlangung eines etwaigen Gegenwerts in Anbetracht der Gesamtums...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ausnahmefälle vom Grundsatz

Rn. 63 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Der umfassende Ausschluss gemäß § 33 Abs 2 S 2 Hs 1 EStG ist für bestimmte Fälle eingeschränkt. Nach § 33 Abs 2 S 2 Hs 2 EStG können die dort genannten Aufwendungen als ag Belastungen berücksichtigt werden, wenn sie sich als SA nicht steuerlich auswirken. So gilt dies für Berufsausbildungskosten (§ 10 Abs 1 Nr 7 EStG) und für Schulgeldzahlun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Krankentagegelder und Krankenhaustagegelder

Rn. 121 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Im Gegensatz zu den Ersatzleistungen der Krankenkassen für Krankheitskosten sind Krankentagegelder von den tatsächlichen Krankheitskosten nicht abzuziehen (BFH BStBl III 1961, 516). Diese Auffassung ist zutreffend, da sie kein Ersatz für Krankheitskosten, sondern für den entstandenen Verdienstausfall sein sollen. Dagegen stellen Krankenhaust...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Erfordernis der Rücklagenbildung

Rn. 89 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Wenn ein StPfl nach normalem Ablauf der Dinge zu einem bestimmten Zeitpunkt mit dem Eintritt eines Ereignisses rechnen muss, das für ihn besondere Aufwendungen mit sich bringt (zB Studium mehrerer Kinder), so wird man verlangen müssen, dass der StPfl sich vorher darauf einstellt. Liegen dann in vorangegangenen Jahren große Einkommen vor, so ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Schadenseintritt aufgrund höherer Gewalt

Rn. 103 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Der Gegenwertgedanke kann nicht gelten, wenn es sich darum handelt, dass ein StPfl notwendige Aufwendungen zur Wiederbeschaffung von Gegenwerten machen muss, die ihm durch besondere Ereignisse verlorengegangen sind (BFH BStBl III 1952, 298; BStBl II 1999, 766für die Wiederbeschaffung notwendigen Hausrats und Kleidung nach einem Brand bzw na...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsatz

Rn. 120 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Erhält der StPfl vollen oder teilweisen (einkommensteuerfreien) Ersatz seiner Aufwendungen, so ist das zu berücksichtigen, gleichgültig, ob er einen Rechtsanspruch auf den Ersatz hat (zB nach § 670 BGB) oder eine freiwillige Beihilfe erhält. Schenkung der Mittel ist dagegen unbeachtlich (BFH BStBl II 1972, 177). Der StPfl kann insoweit nich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Vorteilsanrechnung nur bei steuerfreien Ersatzleistungen

Rn. 125 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Nach hM kommt die Vorteilsanrechnung nur bei steuerfreien Ersatzleistungen zur Anwendung (BFH BStBl II 1975, 632; 1982, 744; 1995, 121; Loschelder in Schmidt, § 33 EStG Rz 17, 40. Aufl; Arndt in K/S/M, § 33 EStG Rz B 18). Dem ist jedoch nicht zuzustimmen. Wegen des Grundgedankens des § 33 EStG, die subjektive Leistungsfähigkeit zu beachten u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zu vergleichende Personengruppen

Rn. 88 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Gefordert werden größere Aufwendungen als bei der überwiegenden Mehrzahl vergleichbarer StPfl. Dieses Merkmal erfordert daher einen Vergleich des StPfl mit der Gruppe der Unbelasteten und nicht mit der Gruppe der Belasteten. ArbN, die keine Wohnung haben, sind nicht mit wohnungssuchenden ArbN, sondern mit den anderen ArbN zu vergleichen (FG ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Kritik

Rn. 110 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Im Schrifttum wird zum Teil die Meinung vertreten, die Gegenwerttheorie sei abzulehnen (Kanzler in H/H/R, § 33 EStG Rz 39, Dezember 2020; auch s Kanzler, FR 1993, 691, 696; 1999, 1194f; 2002, 1139 f; 2010, 392; zur Kritik auch s Eschenbach, DStZ 2008, 134; Arndt in K/S/M, § 33 EStG Rz 34/1; zur Kritik Loschelder in Schmidt, § 33 EStG Rz 16,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Außergewöhnlichkeit der Aufwendungen

Rn. 80 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die Aufwendungen müssen außergewöhnlich sein. Nach der Legaldefinition in § 33 Abs 1 EStG ist eine Aufwendung außergewöhnlich, wenn dem StPfl zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der StPfl gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands entstanden sind. Diese Definition ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5.3.2.1 Historische Entwicklung

Rz. 392 Freigebige Zuwendungen unter Auflage sind, soweit es sich um Schenkungen unter Auflage handelt, zivilrechtlich in den §§ 525ff. BGB geregelt und stellen eine Vollschenkung bzw. steuerrechtlich zunächst eine reine freigebige Zuwendung dar. Die Auflage kann darin bestehen, dass der Bedachte in der Verfügungsmöglichkeit über den Zuwendungsgegenstand beschränkt ist (z. B...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / D. Darlehensrückzahlung als außergewöhnliche Belastungen

Rz. 81 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Die Aufnahme von Darlehen ist nicht zwangsläufig und belastet den Stpfl nicht außergewöhnlich iSv § 33 EStG und nur in Ausnahmefällen die Rückzahlung. Zu Einzelheiten > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Schuldentilgung.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Unerlaubte Handlung

Stand: EL 130 – ET: 05/2022 > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Schadensersatz, > Diebstahl, > Kraftfahrzeugunfall, > Renten Rz 25 (zu Schadensersatzrenten), > Schadensersatz.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Unfall

Stand: EL 130 – ET: 05/2022 > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Schadensersatz, > Berufskrankheiten, > Kraftfahrzeugunfall, > Schadensersatz, > Schmerzensgeld, > Unfallversicherung, > Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Allgemeine Grundsätze (§ 1 Abs 1–3 EStG)

Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Man unterscheidet zwischen persönlicher und sachlicher Steuerpflicht. Die persönliche Steuerpflicht (§ 1 EStG) grenzt den vom EStG erfassten Personenkreis ab, während die sachliche Steuerpflicht (§ 2 EStG) eine Bemessungsgrundlage (BMG) voraussetzt, nämlich ein zu versteuerndes > Einkommen. Persönlich einkommensteuerpflichtig (lohnsteuerpflic...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 51... / 2 Begriff und Rechtsnatur der Zuschlagsteuern

Rz. 19 § 51a EStG enthält eine Legaldefinition des Begriffs "Zuschlagsteuern". Eine Zuschlagsteuer i. S. d. § 51a EStG ist danach eine Steuer, die nach der ESt bemessen wird. Das einzige Merkmal der Zuschlagsteuer ist daher, dass ihre Bemessungsgrundlage die ESt (nicht das Einkommen, die Einkünfte usw.) ist. Rz. 20 Die Zuschlagsteuer knüpft in der Weise an die ESt an, dass di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Besteuerung der Testame... / II. Ertragsteuern

Rz. 38 Die Kosten der Testamentsvollstreckung können Werbungskosten oder Betriebsausgaben sein. Es kommt darauf an, ob sie der Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung von Einnahmen dienen. Der Blick richtet sich darum auf die Art und den Zweck der Tätigkeit des Testamentsvollstreckers im Einzelfall.[37] Erneut ist es wichtig, dass der Testamentsvollstrecker auf seiner Rechnung g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Jahreswechsel nach der ... / 2. Außergewöhnliche Belastung

Rz. 22 Alternativ zum Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG können Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen nach § 33a Abs. 1 EStG bis zur Höhe von 8.004 EUR pro Kalenderjahr in Abzug gebracht werden. Rz. 23 Praxistipp:mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung

Kommentar Das BMF hat seine Aussagen zum Abzug von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung aktualisiert. Die Neuigkeiten im Überblick. Unterhaltszahlungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen können vom Leistenden mit maximal 9.984 EUR pro Jahr (zuzüglich bestimmter Versicherungsbeträge) als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden (§ 33a Abs. 1 ESt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Jahreswechsel nach der ... / II. Ehegattenunterhalt

Rz. 9 Ehegattenunterhalsleistungen können als außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben abgesetzt werden. Praxistipp: Werden trotz Trennung oder Scheidung weiterhin die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für den Ex-Ehegatten gezahlt, können diese Zahlungen zusätzlich absetzt werden – gleichgültig, ob der Unterhalt als Sonderausgabe oder als außergewöhnliche B...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Unterhaltsleistungen an Personen im Ausland

Kommentar Das BMF hat seine Aussagen zur steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen an Personen im Ausland überarbeitet. Die Neuerungen im Überblick. Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung einer gesetzlich unterhaltsberechtigten Person können mit bis zu 9.984 EUR pro Jahr (zuzüglich bestimmter Vorsorgeaufwendungen) als außergewöhnliche Bel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Zustellung des Scheidu... / 2. Unterschiedliche Auswirkungen bei Unterhalt und Zugewinn

Rz. 40 In einem frühen Stadium der anwaltlichen Beratung geht es auch noch darum, die Taktik des weiteren Vorgehens abzuklären. Folglich macht es Sinn, sich über die unterschiedlichen Auswirkungen einer Berücksichtigung einer Einmalzahlung entweder beim Unterhalt oder beim Zugewinn Gedanken zu machen und dies in die Beratungsüberlegungen einzubeziehen. Denn die Art und Weise...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Jahreswechsel nach der ... / I. Unterhalt an leibliche oder adoptierte Kinder

Rz. 7 Zahlungen von Kindesunterhalt können bis maximal 9.744 EUR (2021) im Jahr als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass weder der Unterhaltszahlende noch der andere Ehegatte Kindergeld oder den Kinderfreibetrag für das Kind in Anspruch nehmen. Rz. 8 Praxistipp:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 3.1.1 Begriff

Rz. 40 Die DSGVO regelt die Rahmenbedingungen für Datenschutz und Datensicherheit. Hierbei führt sie für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten einen risikobasierten Ansatz ein. Dies bedeutet: Je risikoreicher und schadensgeneigter eine Verarbeitung von Daten für Betroffene sein kann, umso höhere Anforderungen stellt die DSGVO an die Anwendung. Immer dann, wenn eine Da...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Haftung im steuerlichen Sinn meint das Einstehen für eine fremde Steuerschuld, d. h. jemand muss die Steuerschuld eines anderen gegenüber dem Finanzamt übernehmen und zahlen. Das kommt immer dann in Betracht, wenn der die Steuer eigentlich Schuldende über kein Vermögen (mehr) verfügt und ein anderer für die Vermögenslosigkeit verantwortlich i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Gestaltungsüberlegungen

Rn. 250 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Ab dem VZ 2008 ist der Entlastungsbetrag auf die tatsächlich zu zahlende GewSt beschränkt (§ 35 Abs 1 S 5 EStG). Daher kann aus einer Überkompensation grds kein Vorteil mehr geschöpft werden. Rn. 251 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Durch die Anhebung des Anrechnungsfaktors auf 3,8 ab dem VZ 2008 und auf das Vierfache ab dem VZ 2020 hat sich die P...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Zumutbare Belastung bei Krankheits- und Pflegekosten

Kommentar Jahrelang hat die Gerichte die Frage bewegt, ob Krankheits- und Pflegekosten um eine zumutbare Belastung gemindert werden dürfen. Nachdem die Kürzung letztlich bestätigt worden ist, folgen nun die verfahrensrechtlichen Aufräumarbeiten: Die obersten Finanzbehörden der Länder weisen Einsprüche zur Thematik allgemein zurück. Krankheits- und Pflegekosten Krankheits- und ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Kein Betriebsausgabenabzug für ausschließlich bei der Berufsausübung getragene bürgerliche Kleidung

Leitsatz Aufwendungen für bürgerliche Kleidung sind als unverzichtbare Aufwendungen der Lebensführung nach § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG grundsätzlich nicht abziehbar. Sie sind nur dann als Betriebsausgaben i.S. des § 4 Abs. 4 EStG zu berücksichtigen, wenn es sich um "typische Berufskleidung" nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG handelt, die nicht auch zu privaten Anlässen getragen we...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.2.1 Bemessung der Grenze

Rz. 25 Eine Veranlagung ist nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG durchzuführen, wenn die positive Summe der einkommensteuerpflichtigen, um Freibeträge gekürzten Einkünfte, die nicht der LSt zu unterwerfen waren (Rz. 30ff.), oder die positive Summe der dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte und Leistungen (Rz. 34) mehr als 410 EUR beträgt. Damit sind zwei Grenzen gesetzt. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 1.1.3 Anwendungsbereich

Rz. 6 § 3c Abs. 1 EStG gilt sowohl für unbeschränkt oder beschränkt einkommensteuerpflichtige (natürliche) Personen als auch – über § 8 Abs. 1 KStG – für unbeschränkt oder beschr. körperschaftsteuerpflichtige Personen. Rz. 7 Der Anwendungsbereich der Vorschrift wird bei natürlichen Personen, bei denen die Betriebsvermögensmehrungen bzw. Einnahmen dem Teileinkünfteverfahren un...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.6 Veranlagung nach Berücksichtigung von Freibeträgen für Lohnsteuerabzugsmerkmale (Nr. 4)

Rz. 44 Nach § 46 Abs. 2 Nr. 4 EStG ist eine Amtsveranlagung durchzuführen, wenn bei der Bildung der LSt-Abzugsmerkmale nach § 39 EStG ein Freibetrag gem. § 39a Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG, d. h. ein Freibetrag für erhöhte Werbungskosten, für erhöhte Sonderausgaben, für außergewöhnliche Belastungen gem. den §§ 33, 33a, 33b Abs. 6 EStG (nicht auch gem. § 33b Abs. 1 bis 5; s. § 39a Abs...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.12.1 Veranlagungsgründe und Notwendigkeit des Antrags

Rz. 55 Liegen die Voraussetzungen für eine Amtsveranlagung nicht vor, so gewährt § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG dem Stpfl. auf Antrag das Recht auf eine Veranlagung. Ein Interesse des Stpfl. an einer solchen Antragsveranlagung besteht insbesondere dann, wenn die einbehaltene LSt höher ist als die Jahressteuerschuld, z. B. bei Arbeitslohn in schwankender Höhe, erhöhte Werbungskosten, S...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Klimakur in Thailand ist bei unbestimmtem amtsärztlichen Attest nicht absetzbar

Leitsatz Das FG Münster entschied, dass ein an Kaltschmerzüberempfindlichkeit leidender Steuerzahler seine Kosten für einen Thailand-Aufenthalt nicht als außergewöhnliche Belastungen absetzen kann, wenn sein amtsärztliches Attest lediglich einen Aufenthalt "in tropischem Klima" anrät. Sachverhalt Der Kläger verfügte über einen Grad der Behinderung von 90 und litt unter andere...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Grundsätzliches

Rz. 1 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Reisekosten entstehen bei Dienst- oder Geschäftsreisen oder einer anderen Form der beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit (zum Begriff > Rz 20); dann sind sie Erwerbsaufwendungen (> Werbungskosten oder > Betriebsausgaben). Als Reisekostenarten kommen die Fahrtkosten (§ 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4a EStG; > R 9.5 LStR; > Rz 60 ff), die Verpflegungsme...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Neue Vorläufigkeit zur Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste

Kommentar Einkommensteuerbescheide ergehen ab sofort vorläufig hinsichtlich der Frage, ob die Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste verfassungsgemäß ist. Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste Bund und Länder haben beschlossen, Einkommensteuerfestsetzungen ab dem VZ 2009 wegen der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / B. Die Vergütungsvereinbarung

Rz. 10 Bei dem Abschluss einer Vergütungsvereinbarung kann der Rechtsanwalt auf eine Fülle von Vereinbarungsmöglichkeiten zurückgreifen. Dabei stehen ihm sowohl zur Verfügung. In der Vergütungsvereinbarung kann ger...mehr

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FF 07+08/2022, Rechtsprechu... / Steuerrecht

BFH, Urt. v. 25.1.2022 – VI R 34/19 1. Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung unter Verwendung von gespendeten Eizellen im Ausland können nicht als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden, weil die Behandlung nicht mit dem deutschen ESchG vereinbar ist. 2. Diese Beurteilung verstößt weder gegen verfassungsrechtliche noch gegen europarechtliche Vorgaben. Autor: Gabri...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Insolvenzverwaltervergütung keine außergewöhnliche Belastung – Bekanntgabeadressat bei angeordneter Nachtragsverteilung

Leitsatz 1. Der (Einkommen‐)Steuerbescheid ist nicht dem ehemaligen Insolvenzschuldner, sondern dem Insolvenzverwalter/Treuhänder als Inhaltsadressaten bekannt zu geben, wenn wegen des Einkommensteuererstattungsanspruchs die Nachtragsverteilung angeordnet worden ist. 2. Die zugunsten des Insolvenzverwalters festgesetzte Tätigkeitsvergütung ist beim Insolvenzschuldner nicht al...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Abziehbarkeit von Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 33 EStG

Leitsatz Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung können als außergewöhnliche Belastung (agB) nach § 33 Abs. 1 EStG zu berücksichtigen sein. Dafür ist es erforderlich, dass die künstliche Befruchtung mit dem Ziel erfolgt, die auf einer "Krankheit" der Frau oder des Mannes beruhende Kinderlosigkeit zu beheben. Eine chromosomale Translokation mit erheblichen hieraus result...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 92... / 2 Altersvorsorge-Eigenheimbetrag (§ 92a Abs. 1 EStG)

Rz. 5 § 92a Abs. 1 EStG erlaubt bis zum Beginn der Auszahlungsphase die Verwendung des in einem Altersvorsorgevertrag gebildeten geförderten Kapitals zu bestimmten wohnwirtschaftlichen Zwecken. Diese Verwendung ist i. S. v. § 93 EStG unschädlich. Rz. 6 Bis zu 100 % des vorhandenen, geförderten Kapitals können entnommen werden. Wird das Kapital nicht in vollem Umfang entnommen...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Unterhaltsaufwendungen an in Deutschland geduldete Angehörige

Leitsatz 1. Unterhaltsleistungen an in Deutschland (lediglich) geduldete (= Aussetzung der Abschiebung), nicht unterhaltsberechtigte Angehörige sind weder nach § 33a EStG noch nach § 33 EStG als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen. 2. Dies gilt auch dann, wenn sich der Steuerpflichtige gemäß § 68 AufenthG gegenüber der Ausländerbehörde/Auslandsvertretung verpflich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2021, Bemessung von ... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Die am … 1994 geborene Klägerin nimmt die Beklagten auf Schmerzensgeld und Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall in Anspruch, der sich am 10.4.2011 ereignet hat und bei dem die Klägerin als Insassin in dem vom Beklagten zu 2) gefahrenen, bei der Beklagten zu 1) versicherten Pkw schwer verletzt wurde. Der Unfall geschah ohne Beteiligung eines Drittfahrzeugs. [2] Mit ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Außergewöhnliche Belastungen

Rz. 37 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Sind Schadensersatzleistungen weder WK noch SA, so können sie AgB sein, wenn ihnen kein die Zwangsläufigkeit ausschließendes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln zugrunde liegt (> Außergewöhnliche Belastungen Rz 43, Rz 75 Schadensersatz). Muss ein Stpfl jedoch nach einer Wirtshausrangelei Schadensersatz leisten, kann er seine Aufwend...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Schwangerschaft

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Entbindungskosten, > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Schwangerschaftsabbruch, > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Schwangerschaftsverhütung, > Haushaltshilfe, > Krankheitskosten Rz 10 Schwangerschaft, > Mutterschutz.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Scheidung

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 > Außergewöhnliche Belastung Rz 22/2, > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Vermögensbereich, > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Zugewinnausgleich, > Betriebliche Altersversorgung Rz 215, > Detektive Rz 3, > Ehescheidung, > Familienstand Rz 3/3, > Geschiedene Ehegatten, > Anh 2 Private Altersvorsorge (Riester) Rz 183 f, > Prozesskosten Rz 15, 16, ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Schulbesuch

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 > Ausbildungsfreibetrag, > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Privatschule und > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Schulbesuch, > Auszubildende, > Beamtenanwärter Rz 4, 9, > Bildungsaufwendungen, > Schulgeld.mehr