Fachbeiträge & Kommentare zu Ausländische Betriebsstätte

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Im "Außenbereich"

Rn. 1071 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Bewertung der Entnahme für betriebsfremde Zwecke im Gefolge des Ausschlusses oder der Beschränkung der deutschen Besteuerung (s Rn 1056) ist mit dem gemeinen Wert iSd § 9 Abs 2 BewG, also in etwa dem fair value im Sprachgebrauch der internationalen Rechnungslegung, vorzunehmen. Normalerweise liegt der gemeine Wert höher als der Wiederb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Verstrickungseinlage iSd § 4 Abs 1 S 8 und 9 EStG (§ 6 Abs 1 Nr 5a und 5b EStG)

Rn. 1191 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Die Bewertung in sog Verstrickungsfällen wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtline (ATAD-Umsetzungsgesetz – ATADUmsG) v 25.06.2021, BGBl I 2021, 2035 neu geregelt. Die Regelungen zur Bewertung dieser Einlagen enthalten § 6 Abs 1 Nr 5a und 5b EStG, für den Anwendungsbereich knüpfen diese an § 4 Abs 1 S 3, 8 u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Cattelaens, StEntlG 1999/2000/2002: Neuregelung der Übertragung von WG, DB 1999, 1083; Buciek, § 6 Abs 5 EStG im außensteuerrechtlichen Kontext, DStZ 2000, 636; Pfarr, Keine Besteuerung bei Überführung von WG in ausländische Betriebsstätten, IStR 2000, 42. Verwaltungsanweisungen: BMF v 24.12.1999, BStBl I 1999, 1076 Rz 2.6.1 (Betriebsstättenerlass); BMF v 25.08.2009, BStBl I 2009...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Grützner, Mittelbare Vergütungen iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG an beschränkt stpfl Mitunternehmer – Anmerkung zum BFH vom 10.07.2002, StuB 2003, 310; Moritz, BFH nimmt Sondervergütungen auch bei Zahlungen "zwischengeschalteter" Dritter an, GStB 2005, 242; Jachmann, Sondervergütungen iSv § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG für Leistungen im Dienste der Gesellschaft, DStR 2005, 2019; Gschwen...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Arbeitgeber

Rz. 2 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Nach § 41a Abs 1 Satz 1 EStG ist der ArbG, soweit er nicht nach § 41a Abs 1 Satz 4 EStG befreit ist, zur Anmeldung und Abführung der LSt verpflichtet. ArbG ist derjenige, dem die Arbeitskraft geschuldet wird, § 1 Abs 2 LStDV > Arbeitgeber Rz 20 f. Dies kann jede natürliche oder juristische Person sein, die > Arbeitnehmer beschäftigt, grundsät...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 10 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Das LSt-Ermäßigungsverfahren, das vordem in § 40 EStG, §§ 17ff LStDV geregelt war, hat seit 1975 seine gesetzliche Grundlage in § 39a EStG; diese Vorschrift wurde durch das EStRG vom 05.08.1974 (BGBl 1974 I, 1769 = BStBl 1974 I, 530) in das EStG eingefügt. Danach ist § 39a EStG mehrfach geändert worden. Rz. 11 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Änder...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 84. Gesetz zur Neuregelung der Zinsbesteuerung (Zinsabschlaggesetz) vom 09.11.1992, BGBl I 92, 1853

Rn. 104 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 BMF-Schreiben vom 26.10.1992, DB 1992, 2317 nimmt Stellung iw zu "technischen" Fragen bei der Vornahme des Zinsabschlags, die für die Kreditinstitute von Bedeutung sind, die in der Praxis die Hauptlast der neuen Quellenbesteuerung tragen. Einen Hinweis verdienen insbesondere die Ausführungen im BMF-Schreiben zur Behandlung von Zinsen aus Mie...mehr

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DigiTax2Go (Teil 1): Der ko... / VI. Achtung: Steuerfalle Wegzug!

Drohen einer fingierten Betriebsaufgabe: Bei Wegzug eines Influencers oder Profisportlers mit bereits bestehendem Gewerbebetrieb droht ggf. eine fingierte Betriebsaufgabe. Dabei sind die stillen Reserven des originär geschaffenen immateriellen WG "Namensrecht" aufzudecken und zu versteuern. Nach § 4 Abs. 1 S. 3 EStG kommt es zu einer steuerpflichtigen fiktiven Entnahme, wenn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kasachstan / 1.7 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält eine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer.[1] Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden.[2] Keine 183-Tage-Regelung und Steueranrechnung Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung tätig, gelten die Regelungen zur 183-Tage-Frist, zum Arbeitgeber und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belarus / 1.7 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält eine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer.[1] Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung). Keine 183-Tage-Regelung und Steueranrechnung Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung tätig, gelten die Regelungen zur 183-Tage-Fris...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Abgrenzung zu DBA-Recht

Rz. 1 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Besteht kein DBA mit dem Staat, in den ein ArbN entsandt wird (> Rz 3), kann Deutschland in bestimmten Fällen auf die ESt/LSt verzichten. Eine solche Regelung enthält der seit 1984 geltende > Anh 2 Auslandstätigkeitserlass (– ATE – BMF vom 31.10.1983, BStBl 1983 I, 470). Er hat seine Rechtsgrundlage heutzutage in § 34c Abs 5 EStG; dieser ermä...mehr

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Einführung der obligatorisc... / 3. Was ist ein "inländisches Unternehmen"?

Als Unternehmer gilt, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt (§ 2 UStG). Darunter fallen z. B. auch Freiberufler oder Personen, die selbst ausschließlich steuerfreie Umsätze erbringen, wie etwa Vermieter von Wohnungen, Kleinunternehmer oder Ärzte. Als inländisches Unternehmen gilt eines, das seinen Sitz, seine Geschäftsleitung oder eine am Umsatz be...mehr

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Umsatzsteuer in Ungarn / 4 Bestellung von Steuervertretern durch ausländische Unternehmer mit Sitz in der EU

Steuerpflichtige, deren Unternehmenssitz nicht in Ungarn liegt und die dort weder eine feste Niederlassung noch eine Betriebsstätte haben und die wegen des Verkaufs von Gegenständen oder Dienstleistungen in Ungarn MwSt zahlen müssen, können nach dem MwSt-Gesetz einen Steuervertreter bestellen. Der Steuerpflichtige darf nur über einen einzigen Steuervertreter verfügen. Ist ein...mehr

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Auslandsbetriebsstätten in ... / 1.2 Gesellschaftsrechtliche Organisationsformen der Auslandsbetriebsstätte und deren Einordnung in Outbound-Geschäftstätigkeiten

Rz. 2 Die Frage der handelsrechtliche Rechnungslegung einer Auslandsbetriebsstätte hängt von deren gesellschaftsrechtlich zu beurteilenden Organisationsform im Ausland ab. Abbildung 2 zeigt die verschiedenen Grundformen grenzüberschreitender (gewerblicher) Geschäftstätigkeiten deutscher Spitzeneinheiten (Outbound-Geschäftstätigkeiten); man spricht auch von einer deutschen in...mehr

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Auslandsbetriebsstätten in ... / 4.3 Gewinnermittlung und Besteuerung in Deutschland

Rz. 25 Die deutsche Spitzeneinheit ist aufgrund ihrer unbeschränkten Steuerpflicht mit ihrem Welteinkommen in Deutschland steuerpflichtig und muss daher – unabhängig vom Bestehen eines DBA – einen gesamten (in- und ausländischen) Unternehmensgewinn nach inländischem Steuerrecht ermitteln. Zudem muss sie die ausländischen Betriebsstätteneinkünfte gesondert ermitteln, da diese...mehr

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Umsatzsteuer in Frankreich / 2.2 Registrierung für Zwecke der Mehrwertsteuer - Führung einer MWSt-Nummer

Alle Steuerpflichtigen, die in Frankreich MwSt und gleichgestellte Steuern schulden, müssen für MwSt-Zwecke registriert sein. Ausländische Unternehmer müssen in Frankreich für MwSt-Zwecke registriert sein, wenn sie dort direkt oder über eine Betriebsstätte Lieferungen von Gegenständen tätigen oder Dienstleistungen erbringen, für die sie in Frankreich mehrwertsteuerpflichtig ...mehr

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Auslandsbetriebsstätten in ... / 2.3.1 Steuerrechtliche Pflichten in Deutschland

Rz. 12 Die deutsche Spitzeneinheit unterliegt dem Wohnsitzstaatsprinzip folgend in Deutschland der unbeschränkten Steuerpflicht mit ihrem Welteinkommen (Universalitätsprinzip). Diese basiert – je nach Rechtsform – auf § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG im Fall des Einzelunternehmens und der Personenhandelsgesellschaft und gilt für die natürlichen Personen des Einzelunternehmens und der ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Steuerpflichtige Nebeneinkünfte

Rz. 40 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die Summe der Einkünfte, die nicht der LSt zu unterwerfen waren, ist der Unterschiedsbetrag zwischen den positiven und negativen sog Nebeneinkünften. Beispiel 4:mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Veranlagung in den Fällen des § 1 Abs 3 EStG, § 1a EStG

Rz. 180 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Zu den Voraussetzungen, die beschränkt Stpfl unter Anwendung der §§ 1 Abs 3, 1a EStG eine Veranlagung eröffnen, > Rz 139 ff. Zur Veranlagung von Stpfl, die nur für einen Teil des Kalenderjahres beschränkt steuerpflichtig sind, > Rz 164. Rz. 181 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die beim > Betriebsstätten-Finanzamt (> Rz 161) zu beantragende Besteue...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.4 Ausschluss oder Beschränkung des Besteuerungsrechts bei Nutzungen

Rz. 39 Gewisse Unklarheiten bestehen bezüglich des Tatbestandsmerkmals des Ausschlusses oder der Beschränkung des Besteuerungsrechts hinsichtlich der Nutzung eines Wirtschaftsguts (Nutzungsüberlassung). Wird das Wirtschaftsgut auf eine ausländische Betriebsstätte übertragen, hat dieser Tatbestand keine eigenständige Bedeutung, da die Nutzungen des Wirtschaftsguts in der Betr...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.3 Ausschluss oder Beschränkung des Besteuerungsrechts bei Veräußerungen

Rz. 23 Tatbestandsvoraussetzung des § 12 Abs. 1 S. 1 KStG ist, dass das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung des Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder beschränkt wird.[1] Diese Tatbestandsmerkmale entsprechen wörtlich denen des § 4 Abs. 1 S. 3 Hs. 1 EStG. Rz. 23a In Entstrickungsfällen erfolgt regelmäßig eine Überführung eines Wirtsc...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.3.1 Ausschluss des Besteuerungsrechts

Rz. 31 "Ausgeschlossen" wird das Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung eines Wirtschaftsguts, wenn die Bundesrepublik diesen Gewinn nicht mehr besteuern darf, weil das Wirtschaftsgut ihrer Steuerhoheit entzogen wird. Das ist in folgenden Konstellationen der Fall: Die Überführung eines Wirtschaftsguts aus einer inländischen Betriebsstätte einer unbesch...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.3.2 Beschränkung des Besteuerungsrechts

Rz. 32 "Beschränkt" wird das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland bereits dann, wenn die Bundesrepublik Deutschland abstrakt verpflichtet ist, auf den inländischen Steueranspruch ausländische Steuern anzurechnen und dies vorher nicht der Fall war. Die Norm stellt also auf den Zeitpunkt ab, in dem eine Veränderung des Besteuerungsrechts vorliegt.[1] Dies ist regel...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.5.1 Veräußerungstatbestand

Rz. 47 Rechtsfolge des Ausschlusses oder der Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung eines Wirtschaftsguts ist, dass eine fiktive Veräußerung des Wirtschaftsguts angenommen wird. Dadurch werden die in dem jeweiligen Wirtschaftsgut enthaltenen stillen Reserven aufgedeckt. Entsprechend der Ausgestaltung des § 12 KStG ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.6 Bildung und Auflösung eines Ausgleichspostens nach § 4g EStG

Rz. 54 Bestanden für die Vorschrift des § 12 KStG anfänglich noch europarechtliche Bedenken[1], dürften diese durch die Rechtsprechungsentwicklung des EuGH[2] und schließlich durch den Erlass der ATAD-Richtlinie weitestgehend ausgeräumt sein. Die ATAD-Richtlinie muss sich selbst (wie alles unionsrechtliche Sekundärrecht) am Primärrecht messen lassen.[3] Die Vorschriften der W...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.2.2 Sitzverlegung einer Körperschaft, die keine SE oder SCE ist

Rz. 117 Die Sitzverlegung einer Körperschaft, die keine SE oder SCE ist, in einen Staat der EU oder in einen Drittstaat wird gleich behandelt. Wird bei einer solchen Sitzverlegung das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns des Gesellschafters aus einer Veräußerung der Anteile ausgeschlossen oder beschränkt, fingiert Abs. 1 eine Veräußerung der Anteile im Zeitpun...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.2 Persönlicher und sachlicher Regelungsbereich

Rz. 14 § 12 Abs. 1 S. 1 KStG enthält mit der Steuerentstrickung für Körperschaften einen Tatbestand, der dem des § 4 Abs. 1 S. 3 Hs. 1 EStG für natürliche Personen entspricht. § 4 Abs. 1 S. 3 Hs. 1 EStG kann auf Körperschaften auch über § 8 Abs. 1 KStG nicht angewendet werden, da es bei diesen keine "Entnahme" gibt. § 12 Abs. 1 S. 1 KStG setzt daher an die Stelle einer fikti...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 9 Rechtliches Sonderproblem: Entstrickungstatbestände

Unter Entstrickung versteht man einen Sachverhalt, der zur Folge hat, dass stille Reserven eigentlich nicht mehr in Deutschland besteuert werden können. Früher hat der BFH in der Überführung von Einzelwirtschaftsgütern aus einer inländischen Betriebsstätte in eine ausländische Betriebsstätte stets eine gewinnverwirklichende Entnahme i. S. d. § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG gesehen (s...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 5.4.1 Zeitlicher Umfang

Rz. 25 Nach § 7 Abs. 4 KStG ist bei Stpfl., die verpflichtet sind, Bücher nach den Vorschriften des HGB zu führen, der Gewinn nach dem Wirtschaftsjahr zu ermitteln, für das sie regelmäßig Abschlüsse machen. Der Ausdruck "regelmäßig" ist nicht in seinem eigentlichen Wortsinn zu verstehen, weil dann Fälle der Umstellung des Wirtschaftsjahrs nicht hierunter fallen würden (ein ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mehrwertsteueraktionsplan u... / 1.1.1 One-Stop-Shop

Das Regime des sog. One-Stop-Shop (OSS) besteht als sog. Mini-One-Stop-Shop (MOSS oder auch kleine einzige Anlaufstellle – KEA) bereits seit 1.1.2015 für Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen und elektronische Dienstleistungen, die an Nichtunternehmer erbracht werden.[1] War vorher (bis 31.12.2014) z. B. eine auf elektronischem Wege erbrac...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationales Steuerrecht... / 19 Niedrig besteuerte passive Betriebsstättengewinne bzw. passive Gewinnanteile an ausländischen Personengesellschaften

§ 20 Abs. 2 AStG enthält eine Sonderregelung für passive Zwischeneinkünfte, die in einer ausländischen Betriebsstätte/Personengesellschaft eines unbeschränkt Steuerpflichtigen anfallen. Es ist zu prüfen, ob diese Einkünfte als Zwischeneinkünfte steuerpflichtig wären, falls diese Betriebsstätte eine ausländische Gesellschaft wäre. Ist dies zu bejahen, so ist die Doppelbesteue...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Gewerbesteuerliche Kürzung beim Betrieb von gecharterten Handelsschiffen im internationalen Verkehr

Leitsatz 1. § 9 Nr. 3 Satz 2 und 3 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) gelangt auch insoweit zur Anwendung, als Unternehmen Erträge aus im Wege der Reise- oder Slotcharter eingecharterten Handelsschiffen im internationalen Verkehr erzielen. 2. Die Kürzungsvorschrift des § 9 Nr. 3 Satz 2 ff. GewStG stellt keine verbotene Beihilfe im Sinne des Art. 107 Abs. 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dar. Normenkette § 9 Nr. 3 Satz 2 ff. GewStG, Art. 107 Abs. 1 AEUV, § 5a Abs. 2 Satz ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.4.2 Zuordnung der Wirtschaftsgüter

Problem der nicht abschließend geklärten Anwendungsgrundsätze Es ist derzeit nicht abschließend geklärt, ob für die Frage der Zuordnung von Wirtschaftsgütern die Grundsätze der funktionalen Zuordnung oder der Anwendung der Betriebsstättengrundsätze nach dem OECD AOA-Konzept oder eine Mischform zur Anwendung kommen. Hierzu ist vorab eine Erläuterung der sich partiell gegenübersteh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationales Steuerrecht... / 1.4.2 Zuordnung der Wirtschaftsgüter

Allgemeine Grundsätze der funktionalen Zuordnung Die Frage der Steuerentstrickung ist entscheidend davon abhängig, ob ein Wirtschaftsgut dem Stammhaus oder einer Betriebsstätte zuzuordnen ist und welche Auswirkungen sowohl tatsächliche Handlungen als auch Rechtsakte haben. Für Wirtschaftsgüter gilt der Grundsatz, dass sie nur in einer Bilanz erfasst werden können, d. h. nur de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationales Steuerrecht... / 1.4.1 Entstrickung von Wirtschaftsgütern

§ 4 Abs. 1 Sätze 3 und 4 EStG kennt folgende Tatbestände: Ausschluss des Besteuerungsrechts hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung eines Wirtschaftsguts. Dies ist gegeben bei der (geänderten) Zuordnung eines Wirtschaftsguts zu einer Betriebsstätte in einem Freistellungsstaat; Beschränkung des Besteuerungsrechts hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung eines Wirtschaf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationales Steuerrecht... / 1.4.1 Entstrickung von Wirtschaftsgütern

§ 4 Abs. 1 Sätze 3 und 4 EStG kennt folgende Tatbestände: Ausschluss des Besteuerungsrechts hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung eines Wirtschaftsguts. Dies ist gegeben bei der (geänderten) Zuordnung eines Wirtschaftsguts zu einer Betriebsstätte in einem Freistellungsstaat; Beschränkung des Besteuerungsrechts hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung eines Wirtschaf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationales Steuerrecht... / 1.6 Konkurrenzverhältnis zu anderen Vorschriften

Abgrenzungsfragen stellen sich zu folgenden "anderen" Entstrickungs- und Gewinnabgrenzungsregelungen: Verhältnis zu § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG? Verhältnis zur "Normalentnahme", die u. U. auch einen grenzüberschreitenden Fall betreffen kann? Praxis-Beispiel Grenzüberschreitende Regelungen vorrangig Die inländische Personengesellschaft A-KG liefert Waren ohne Gewinnaufschlag an die pe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationales Steuerrecht... / 1.3 Verhältnis zu den EU-Grundfreiheiten

Der EuGH hatte mit Urteil v. 29.11.2011[1] entschieden, dass die Sofortbesteuerung der niederländischen Wegzugsbesteuerung gegen Unionsrecht verstößt. Hieraus wurde abgeleitet, dass auch in Deutschland für die betriebliche Entstrickung eine Stundung entsprechend § 6 Abs. 5 AStG a. F.zu gewähren ist.[2]. Die Finanzverwaltung ist dem nicht gefolgt und vertrat die Auffassung, d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationales Steuerrecht... / 1.1 Sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich

Den Hauptfall einer Überführung von Wirtschaftsgütern findet man in der Praxis bei der Lieferung sowohl von Wirtschaftsgütern des Anlage- als auch des Umlaufvermögens zwischen einem inländischen Stammhaus an eine ausländische Betriebsstätte, einer vergleichbaren Lieferung von einer inländischen Betriebsstätte an das ausländische Mutterunternehmen oder auch zwischen Betriebsstä...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationales Steuerrecht... / 1.1 Sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich

Den Hauptfall einer Überführung von Wirtschaftsgütern findet man in der Praxis bei der Lieferung sowohl von Wirtschaftsgütern des Anlage- als auch des Umlaufvermögens zwischen einem inländischen Stammhaus an eine ausländische Betriebsstätte, einer vergleichbaren Lieferung von einer inländischen Betriebsstätte an das ausländische Mutterunternehmen oder auch zwischen Betriebsstä...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationales Steuerrecht... / 1.4.5 Entstrickung von Nutzungen

Wird das Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns aus der Nutzung eines Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder beschränkt, gilt dies als Nutzungsentnahme. Es erfolgt keine Realisierung der stillen Reserven, sondern der Ansatz der fremdüblichen Nutzungsvergütung. Eine derartige Nutzung eines Wirtschaftsguts, das der inländischen Betriebsstätte zuzuordnen ist, aber von der auslä...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationales Steuerrecht... / 1.7 Rechtsfolgen der Entstrickung

Sind bei Wirtschaftsgütern die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG/§ 12 Abs. 1 KStG erfüllt, ist der gemeine Wert[1] im Zeitpunkt der abweichenden Zuordnung anzusetzen.[2] Dieser entspricht dem Fremdvergleichspreis i. S. d. Art. 7 Abs. 2 OECD-MA. Der sich nach Abzug des Buchwerts ergebende Gewinn unterliegt nicht den Begünstigungen der §§ 16 und 34 EStG. Dies gilt selb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationales Steuerrecht... / 1.7 Rechtsfolgen der Entstrickung

Sind bei Wirtschaftsgütern die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG/§ 12 Abs. 1 KStG erfüllt, ist der gemeine Wert[1] im Zeitpunkt der abweichenden Zuordnung anzusetzen.[2] Dieser entspricht dem Fremdvergleichspreis i. S. d. Art. 7 Abs. 2 OECD-MA. Der sich nach Abzug des Buchwerts ergebende Gewinn unterliegt nicht den Begünstigungen der §§ 16 und 34 EStG. Dies gilt selb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationales Steuerrecht... / 1.6 Konkurrenzverhältnis zu anderen Vorschriften

Abgrenzungsfragen stellen sich zu folgenden "anderen" Entstrickungs- und Gewinnabgrenzungsregelungen: Verhältnis zu § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG? Verhältnis zur "Normalentnahme", die u. U. auch einen grenzüberschreitenden Fall betreffen kann? Praxis-Beispiel Grenzüberschreitende Regelungen vorrangig Die inländische Personengesellschaft A-KG liefert Waren ohne Gewinnaufschlag an die pe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationales Steuerrecht... / 1.4 Gesetzliche Regelung der Entstrickung

In Deutschland wurde mit dem SEStEG durch die Einführung der nationalen Rechtsvorschriften der §§ 4 Abs. 1 Satz 3, 4g EStG und § 12 Abs. 1 KStG eine Rechtsgrundlage geschaffen, die an die Stelle der BFH-Rechtsprechung zur finalen Entnahmetheorie bzw. der Verwaltungspraxis in den Betriebsstättenverwaltungsgrundsätzen (BSVerwGrs)[1] tritt. In Fortführung der BFH-Rechtsprechung ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationales Steuerrecht... / 1.4 Gesetzliche Regelung der Entstrickung (Rechtslage bis einschließlich 2021)

In Deutschland wurde mit dem SEStEG durch die Einführung der nationalen Rechtsvorschriften der §§ 4 Abs. 1 Satz 3, 4g EStG a. F. und § 12 Abs. 1 KStG eine erstmalige Rechtsgrundlage geschaffen, die an die Stelle der BFH-Rechtsprechung zur finalen Entnahmetheorie bzw. der Verwaltungspraxis in den Betriebsstättenverwaltungsgrundsätzen (BSVerwGrs)[1] tritt. In Fortführung der BF...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationales Steuerrecht... / 1.3 Verhältnis zu den EU-Grundfreiheiten

Der EuGH hatte mit Urteil v. 29.11.2011[1] entschieden, dass die Sofortbesteuerung der niederländischen Wegzugsbesteuerung gegen Unionsrecht verstößt. Hieraus wurde abgeleitet, dass auch in Deutschland für die betriebliche Entstrickung eine Stundung entsprechend § 6 Abs. 5 AStG a. F.zu gewähren ist.[2] Die Finanzverwaltung ist dem nicht gefolgt und vertrat die Auffassung, da...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationales Steuerrecht... / 1.2.2 "Neu-DBA" mit uneingeschränktem Fremdvergleichsgrundsatz

Auf Basis der Neufassung des OECD-MA 2010 hat Deutschland mit verschiedenen Staaten wie den USA (bereits Protokoll 2008), Liechtenstein, Niederlande (Fassung 2016), Großbritannien (Fassung 2016) den sog. "AOA-Ansatz der OECD" vereinbart, der – vereinfachend dargestellt – Innentransaktionen zwischen Betriebsstätten nach Verrechnungspreisgrundsätzen abwickelt und somit bereits...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationales Steuerrecht... / 1.2.2 "Neu-DBA" mit uneingeschränktem Fremdvergleichsgrundsatz

Auf Basis der Neufassung des OECD-MA 2010 hat Deutschland mit verschiedenen Staaten wie den USA (bereits Protokoll 2008), Liechtenstein, Niederlande (Fassung 2016), Großbritannien (Fassung 2016) den sog. "AOA-Ansatz der OECD" vereinbart, der – vereinfachend dargestellt – Innentransaktionen zwischen Betriebsstätten nach Verrechnungspreisgrundsätzen abwickelt und somit bereits...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationales Steuerrecht... / 3.11.2 Sonderregelungen für den Wegzug oder die Verlegung des Mittelpunkts der Lebensinteressen in einen EU-/EWR-Staat

Bedingt durch die Rechtsprechung des EuGH und ein eingeleitetes Vertragsverletzungsverfahren hat Deutschland mit dem SEStEG[1] § 6 AStG a. F. grundlegend überarbeitet und – rückwirkend zum 1.1.2007[2] – Sonderregelungen, insbesondere ein Stundungskonzept eingeführt. Für den Wegzug eines EU-/EWR-Staatsangehörigen in einen EU-/EWR-Mitgliedstaaten erfolgten folgende Korrekturen...mehr