Fachbeiträge & Kommentare zu Arzneimittel

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zfs 01/2022, Neuerteilung d... / Sachverhalt

Die 1983 geborene Antragstellerin begehrt im Wege der einstweiligen Anordnung die vorläufige Neuerteilung einer Fahrerlaubnis. Der Antragstellerin wurde 2001 eine Fahrerlaubnis der Klassen B, M und L erteilt, die im Folgejahr um die Klassen A1 und A erweitert wurde. Mit Bescheid v. 2.5.2014 entzog die Stadt C-Stadt ihr die Fahrerlaubnis, nachdem sie im Januar 2014 unter dem E...mehr

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D / Durchsuchung, Anordnung, Inhalt [Rdn 1768]

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zfs 01/2022, Neuerteilung d... / 2 Aus den Gründen:

… II. Die Beschwerde ist zulässig, bleibt aber in der Sache ohne Erfolg. Das Vorbringen in der Beschwerdebegründung, das nach § 146 Abs. 4 S. 6 VwGO den Prüfungsumfang des Senats begrenzt, gibt keine Veranlassung, die erstinstanzliche Entscheidung abzuändern. Zu Recht hat das VG festgestellt, dass die Antragstellerin nicht in einem die Vorwegnahme der Hauptsache tragenden Maß...mehr

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V / Verlesung von Behördengutachten [Rdn 3461]

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B / Blutproben vom Beschuldigten [Rdn 1483]

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zfs 01/2022, Arglistige Täu... / 1 Aus den Gründen:

Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das LG einen Anspruch der Klägerin wegen wirksamer Anfechtung des Vertrages durch die Bekl. verneint … 1. Die Kl. hat zunächst mehrere der gestellten Gesundheitsfragen objektiv falsch beantwortet. Die Gesundheitsfrage unter Ziffer 7.1 des Antrages lautet: "Sind Sie in den letzten fünf Jahren von Ärzten oder Behandlern beraten oder u...mehr

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U / Untersuchungshaft des Beschuldigten [Rdn 4461]

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U / Unzulässige Vernehmungsmethoden [Rdn 4534]

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AGS 01/2022, Bestreitung de... / I. Sachverhalt

Die Antragstellerin hat beim AG Senftenberg die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe (VKH) beantragt. Das AG hat der Antragstellerin die VKH mit Beschl. v. 19.11.2020 (31 F 21/17 (2)) versagt. Hiergegen hat die Antragstellerin sofortige Beschwerde (§ 76 Abs. 2 FamFG, §§ 567 ff. ZPO) eingelegt, das AG hat dieser nicht abgeholfen. Das OLG Brandenburg hat vorliegend entschiede...mehr

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V / Verhandlungsfähigkeit, selbst herbeigeführte Verhandlungsunfähigkeit [Rdn 3396]

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V / Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis [Rdn 5252]

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S / Sachverständigenbeweis [Rdn 4060]

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V / Verteidiger, Verteidigerhandeln und Strafrecht [Rdn 5011]

Rdn 5012 Literaturhinweise: Barthe, Der Fall Stephan L.: Änderung des anwaltlichen Ethos oder "Augsburger Puppenkiste"? DRiZ 2011, 239 Barton, Zur Frage der rechtlichen Wertung strafprozessualer Maßnahmen gegen Verteidiger, JZ 2009, 102 ­Bernsmann, Das Grundrecht auf Strafverteidigung und die Geldwäsche – Vorüberlegungen zu einem besonderen Rechtfertigungsgrund, StV 2000, 40 Be...mehr

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P / Polizeiliche Vernehmung, Beschuldigter, Verfahrensfragen [Rdn 3794]

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V / Verteidigerhandeln und Strafrecht [Rdn 3799]

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S / Sachverständigenbeweis [Rdn 2882]

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H / Haftfragen [Rdn 2030]

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Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Wie kann man Unternehmern d... / 2 Auswirkungen und Folgen psychischer Belastung

Die Ergänzungen im Arbeitsschutzgesetz und die ins Leben gerufenen Initiativen sind kein reiner Selbstzweck, denn die Folgen und Auswirkungen der geänderten Arbeitsbedingungen und die demografische Entwicklung machen sich mit spürbaren Kosten auf der individuellen, der betrieblichen und der gesamtgesellschaftlichen Ebene in Form von höheren Kosten im Gesundheits- und Rentenw...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 31a Medikat... / 2.1 Anspruch auf Erstellung und Aushändigung (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 haben Versicherte, die gleichzeitig mindestens 2 verordnete Arzneimittel anwenden, ab dem 1.10.2016 Anspruch auf Erstellung und Aushändigung eines Medikationsplans in Papierform. Ab dem 9.6.2021 besteht aufgrund der Erweiterung durch das DVPMG (vgl. Rz. 1e) auch ein Anspruch auf Erstellung eines elektronischen Medikationsplans nach § 334 Abs. 1 Satz ...mehr

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Sommer, SGB V § 31a Medikat... / 2.3 Anspruch auf Aktualisierung (Abs. 3)

Rz. 9 Der Medikationsplan ist zu aktualisieren, sobald der Arzt die Medikation ändert oder Erkenntnis davon erlangt, dass eine anderweitige Änderung der Medikation eingetreten ist. Voraussetzung für diesen Änderungsanspruch ist allerdings, dass der Versicherte auch nach der Änderung immer noch gleichzeitig mindestens drei verordnete Arzneimittel (Satz 1) anwendet. Nach Satz ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 31a Medikat... / 2.2 Inhalt des Medikationsplans (Abs. 2)

Rz. 8 Abs. 2 Satz 1 legt fest, was in den Medikationsplan mit Anwendungshinweisen zu dokumentieren ist. Die sind zunächst die verschreibungspflichtigen und nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel, die von dem den Plan erstellen Arzt verordnet wurden. Zusätzlich sind aufzunehmen die Arzneimittelverschreibungen durch andere Ärzte. Zu berücksichtigen sind nach Abs. 2 Nr. 2...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 31a Medikat... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Sicherheit in der Arzneimittelversorgung ist ein wichtiger Baustein in jedem Gesundheitssystem. Falsche Anwendung verordneter Präparate oder auch Überversorgung sind nicht nur schädlich, sondern auch gefährlich. Unerwünschte Arzneimittelwirkungen durch vermeidbare Medikationsfehler führen nach Angaben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte zu etwa...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 31a Medikat... / 2.4 Wirkstoffbezeichnung (Abs. 3a)

Rz. 9a Abs. 3a ist durch das DVG (vgl. Rz. 1c) aufgrund des Beschlusses des 14. Ausschusses (BT-Drs. 19/14867 S. 10) eingefügt worden. Nach Satz 1 sind bei der Angabe von Fertigarzneimitteln im Medikationsplan neben der Arzneimittelbezeichnung auch die Wirkstoffbezeichnung, die Darreichungsform und die Wirkstärke des Arzneimittels anzugeben. Hierfür sind nach Satz 2 einheitl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 134 Vereinb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift beschreibt das Verfahren, wie die Vergütungsvereinbarungen für digitale Gesundheitsanwendungen nach dem Willen des Gesetzgebers zustande kommen sollen. Da das Gesetz erst mit Wirkung zum 19.12.2019 gilt, muss das Verfahren den gesetzlichen Rahmenvorgaben entsprechend erst im Laufe der nächsten Zeit Schritt für Schritt in die Praxis umgesetzt werden. Die V...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 134a Versor... / 2.2.2 Ergänzungsvertrag für die von Hebammen geleiteten Einrichtungen

Rz. 7a Der zum 27.6.2008 in Kraft getretene Ergänzungsvertrag über Betriebskostenpauschalen bei ambulanten Geburten in von Hebammen geleiteten Einrichtungen (Geburtshaus, Hebammenpraxis) und die Anforderungen an die Qualitätssicherung in diesen Einrichtungen vervollständigt vom Wortlaut "Ergänzung" her den bestehenden Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe. Die inzwis...mehr

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Sommer, SGB V § 134a Versor... / 2.3 Inhalte des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe

Rz. 8 Der in Abs. 1 gesetzlich vorgegebene Vertragsrahmen erstreckt sich auf die Versorgung mit Hebammenhilfe, die abrechnungsfähigen Leistungen, die Vergütungshöhe und die Einzelheiten der Vergütungsabrechnung im Verhältnis zu den Krankenkassen, einschließlich der elektronischen Datenübermittlung nach § 301a. Hinzugekommen sind ab Inkrafttreten des Ergänzungsvertrages zum 2...mehr

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Sommer, SGB V § 134a Versor... / 2.4 Ausgleich der Haftpflichtkostensteigerung

Rz. 8f Ein wesentlicher Kostenfaktor für freiberufliche Hebammen sind die ständig steigenden Haftpflichtversicherungsprämien. Der Abschluss einer angemessenen, leistungsbezogenen Berufshaftpflichtversicherung ist nach § 6 Abs. 3 des Hebammenhilfe-Vertrages zwingende Voraussetzung, dass die Hebamme die Hebammenhilfe mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen kann. Die Prämien...mehr

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Sommer, SGB V § 134 Vereinb... / 2.2 Schiedsstellenverfahren (Abs. 2 und Abs. 2a)

Rz. 5 Falls eine Vereinbarung nach Abs. 1 nicht innerhalb von 9 Monaten nach Aufnahme der jeweiligen digitalen Gesundheitsanwendung in das Verzeichnis der digitalen Gesundheitsanwendungen nach § 139e zustande kommt, setzt die Schiedsstelle nach Abs. 3 innerhalb von 3 Monaten die Vergütungsbeträge fest. Mit Wirkung zum 9.6.2021 war der Verhandlungszeitraum von bisher einem Ja...mehr

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Sommer, SGB V § 65f Vereinb... / 2.5 Gesetzesvorrang (Satz 5)

Rz. 8 § 27 Abs. 1a Satz 6 bleibt unberührt. Insoweit kann die nach dieser Vorschrift vorzunehmende Vereinbarung über die Abwicklung der leistungsrechtlichen Ansprüche des Spenders nicht durch die Vereinbarung nach Satz 1 ersetzt werden. Allerdings besteht die Möglichkeit, die Vereinbarung nach § 27 Abs. 1a Satz 6 in die Vereinbarung nach Satz 1 als gesonderten Teil zu integr...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.2 Pflichtinhalt der Bundesmantelverträge

Rz. 7 Zu den Grundnormen, die im BMV-Ä oder BMV-Z geregelt werden müssen, zählen die Vorschriften über den Umfang der vertragsärztlichen/vertragszahnärztlichen Versorgung sowie ihre Abgrenzung voneinander; außerdem gehören die Regelungen zur Organisation der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung (z. B. Vordrucke und Nachweise) ebenso dazu, wie die Rechte und Pflichten der Vert...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.13 Institut des Bewertungsausschusses für ärztliche Leistungen

Rz. 48b Weil der Bewertungsausschuss für die ärztlichen Leistungen umfangreiche und zeitraubende Gesetzesaufträge durchzuführen hat, ist nach Abs. 3b zu seiner Unterstützung ein neutrales Institut eingerichtet, welches gemeinsam von der KBV und dem GKV-Spitzenverband getragen wird. Das Institut führt nach der Geschäftsordnung des Bewertungsausschusses den Namen "Institut des...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.15 Ergänzter erweiterter Bewertungsausschuss

Rz. 56 Mit Abs. 5a sind mit Wirkung zum 1.1.2012 der Bewertungsausschuss und der erweiterte Bewertungsausschuss für ärztliche Leistungen bei Beschlüssen über die Anpassung des EBM zur Vergütung der Leistungen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nach § 116b jeweils um 3 Vertreter der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG e. V.) zu ergänzen (Ergänzter erweiterter ...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.1.1 Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä)

Rz. 6d Der BMV-Ä (Stand 1.7.2021) umfasst 65 Paragrafen, die den allgemeinen Inhalt der Gesamtverträge der vertragsärztlichen Versorgung regeln. Sein Geltungsbereich erstreckt sich auf den Geltungsbereich des SGB V. Er hat 16 Abschnitte, die wie folgt aufgeteilt sind: 1. Abschnitt – Regelungs- und Geltungsbereich § 1 Vertragsgegenstand, Sondervereinbarungen § 1a Begriffsbestimm...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.8 Leistungsbewertung nach dem EBM

Rz. 11 Der EBM (Stand 1.1.2016) ist in folgende Abschnitte gegliedert: I Allgemeine Bestimmungen II Arztgruppenübergreifende allgemeine Gebührenordnungspositionen III Arztgruppenspezifische Gebührenordnungspositionen IV Arztgruppenübergreifende spezielle Gebührenordnungspositionen V Kostenpauschalen VI Anhänge VII Ausschließlich im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versor...mehr

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Sommer, SGB V § 63 Grundsätze / 2.8 Begrenzung rechtlich zulässiger Modellvorhaben (Abs. 4)

Rz. 37 Gegenstand der Modellvorhaben nach Abs. 2 können nur solche Leistungen sein, über deren Eignung als Leistung der Krankenversicherung der Gemeinsame Bundesausschuss nach § 91 im Rahmen der Beschlüsse nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 oder im Rahmen der Beschlüsse nach § 137 c Abs. 1 keine ablehnende Entscheidung getroffen hat (Satz 1). Ein Modellvorhaben ist möglich, solan...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 125 Verträge / 2.5 Vorgaben für die Vertragsinhalte (Abs. 2)

Rz. 7 Abs. 2 enthält die gesetzlichen Vorgaben für die in den Bundesverträgen zur Heilmittelversorgung zu regelnden Inhalte. Das Wort "insbesondere" in Abs. 2 Satz 1 macht deutlich, dass die in den Nr. 1 bis 11 enthaltenen Vorgaben nicht abschließend sind und ggf. weitere Vorgaben hinzukommen können. Die Vorgaben entsprechen nach der Gesetzesbegründung im Wesentlichen den bi...mehr

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ZErb 12/2021, Zur Errichtun... / 2 Gründe

II. Die nach §§ 58 Abs. 1, 352e FamFG statthafte und nach §§ 59 Abs. 2, 61 Abs. 1, 63 Abs. 2, 64 Abs. 1 FamFG zulässige Beschwerde ist unbegründet. 1. Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das Amtsgericht den Erbscheinsantrag des Beteiligten zu 1) zurückgewiesen. Der Beteiligte zu 1) ist nicht aufgrund des Testaments vom 26.6.2014 Alleinerbe der Erblasserin geworden, we...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2021... / 4. Arbeitnehmer

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Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anforderungen an Preisnachlässe als Entgeltminderung

Leitsatz 1. Der Unternehmer kann für eine in einem anderen Mitgliedstaat erbrachte steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung im Inland keinen Anspruch auf Steuerminderung geltend machen. 2. Gewährt der Unternehmer einem Endverbraucher anlässlich einer ersten Lieferung für eine an ihn erbrachte Leistung eine Aufwandsentschädigung, die der Endverbraucher zum verbilligten Bez...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Arzneimittel

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Aufwendungen für Arzneimittel sind im Allgemeinen AgB iSd § 33 EStG. Zu Einzelheiten > Krankheitskosten Rz 10 Arzneimittel und > Krankheitskosten Rz 10 Arzneimittelvorrat. Zu einer Steuerermäßigung führen aber nur Aufwendungen oberhalb der zumutbaren Eigenbelastung (vgl § 33 Abs 3 EStG). Zur Abgabe von Arzneien durch den Betrieb > Arbeitslohn Rz 64...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Krankenhausärzte

Rz. 10 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Chefärzte und leitende Abteilungsärzte in Krankenhäusern sind > Arbeitnehmer , soweit sie vom Krankenhaus eine feste Vergütung für die Behandlung der Kassenpatienten, die allgemeine medizinische Betreuung der Station usw erhalten. Übrigens behandelt auch das BSG (HFR 1971, 170) den Chefarzt hinsichtlich seiner Tätigkeit in der Privatstation a...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Einzelfälle

Rz. 60 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Rz. 60/1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Bereicherung

Rz. 33 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Die Bereicherung beim ArbN hängt weder dem Grunde noch der Höhe nach von einer entsprechenden Entreicherung beim ArbG ab (EFG 1993, 155). Unmaßgeblich ist auch, ob der ArbG Aufwendungen gehabt hat (vgl BFH/NV 1990, 493; ergänzend > Rz 40) oder ob er ihm entstehende Aufwendungen als BA abziehen darf (> Rz 43) oder ob der ArbG mit der Zuwendun...mehr

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Slowenien / III. Staatliche Mitwirkung im Gründungsverfahren

Rz. 20 Zur Durchführung bestimmter Unternehmenstätigkeiten kann aufgrund von Spezialgesetzen (z.B. dem Bankwesengesetz,[5] dem Versicherungsgesetz[6] oder dem Arzneimittelgesetz [7]) die Einholung spezieller Zustimmungen oder eines sonstigen Akts einer staatlichen Behörde oder Institution (beispielsweise für die Bestellung eines Organmitglieds) erforderlich sein. Dies gilt u....mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / III. Staatliche Mitwirkung im Gründungsverfahren

Rz. 17 Für einzelne Unternehmensgegenstände kann aufgrund des Gesetzes (z.B. Bankengesetz,[8] Versicherungsgesetz[9] oder Arzneimittelgesetz [10]) die Einholung der Zustimmung oder eines sonstigen Akts einer staatlichen Behörde oder Institution, beispielsweise für die Bestellung eines Organmitglieds, erforderlich sein. Dies gilt u.a. für das Bankwesen, die Versicherungstätigk...mehr

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Ukraine / L. Steuerrecht

Rz. 230 Nach den Bestimmungen des Steuergesetzbuches der Ukraine vom 2.12.2010 ist der Steuersatz der Gewinnsteuer einheitlich und beträgt 18 % des zu versteuernden Gewinns. Als Steuerzahler gelten u.a. alle in der Ukraine ansässigen juristischen Personen, die ihre Geschäftstätigkeit auf dem Territorium der Ukraine oder außerhalb der Ukraine ausüben. Rz. 231 Gesellschaften mi...mehr

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Rumänien / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 148 Gemäß Art. 14 SGB sind rumänische juristische Personen grundsätzlich mit ihrem weltweiten Einkommen in Rumänien körperschaftsteuerpflichtig. Der rumänische Körperschaftsteuersatz beträgt derzeit 16 %, wobei die Bemessungsgrundlage als Differenz zwischen dem erzielten Einkommen und den steuerlich abzugsfähigen Ausgaben in einem Fiskaljahr, verringert um die steuerfrei...mehr

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Finnland / IV. Staatliche Mitwirkung im Gründungsverfahren

Rz. 27 Aufgrund der Niederlassungsfreiheit bedarf die Errichtung der Gesellschaft als solcher grundsätzlich keiner staatlichen Genehmigung. Neben Bank- und Versicherungsgeschäft sind u.a. folgende Erwerbstätigkeiten jedoch genehmigungspflichtig:mehr

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Slowakei / O. Steuerrecht

Rz. 149 Das Steuerrecht in der Slowakei unterliegt regelmäßigen Änderungen, die sich auf alle Arten der Besteuerung beziehen und im Vergleich zu der ehemaligen einheitlichen Struktur zu komplizierter Besteuerung sämtlicher für die GmbH relevanten Steuerarten führen. Je nach der Steuerresidenz des Empfängers sind Dividendensteuer oder auch Quellenesteuer anzuwenden. Die Körpe...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Einzelfälle

Tz. 16 Stand: EL 45 - ET: 11/2021 In einer Vielzahl von Anwendungsfällen sollte die Entscheidung, ob Vermögenswerte als Vorräte einzustufen sind, eindeutig sein. In einzelnen Fällen kann es aber zu Abgrenzungsproblemen kommen: Tz. 17a Stand: EL 45 - ET: 11/2021 Werden Arzneimittel bereits vor Marktzulassung produziert, kann eine Qualifizierung als Vorräte in Betracht kommen, we...mehr