Fachbeiträge & Kommentare zu Arzneimittel

Kommentar aus Finance Office Professional
Steuerliche Nachweisführung bei Krankheitskosten

Kommentar Das BMF hat in Bezug auf außergewöhnliche Belastungen zur steuerlichen Nachweisführung bei Krankheitskosten Stellung bezogen. E-Rezepte für verschreibungspflichtige Arzneimittel Zum 1.1.2024 wurden in Deutschland sog. E-Rezepte eingeführt. Versicherte erhalten verschreibungspflichtige Arzneimittel per E-Rezept. Dieses können sie beispielsweise mit ihrer elektronische...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.6 ABC der Rückstellungen

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.3 Wirtschaftliche Verursachung

Rz. 352 Maßgebend für die Zulässigkeit der Rückstellung am Bilanzstichtag ist, dass die selbstständig bewertbare wirtschaftliche Last zum Bilanzstichtag nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise im abgelaufenen Geschäftsjahr oder früheren Zeiträumen ihre wirtschaftliche Verursachung hat.[1] Die Frage der wirtschaftlichen Verursachung ist in besonderem Maß mit dem Theorienstreit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Gefährliche Abfälle / 2.1 Abfälle aus der Herstellung

Bei der Herstellung u. a. von Farb- und Anstrichmitteln, Kältemitteln, Pharmazeutika, Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmitteln entstehen gefährliche Abfälle mit unterschiedlichen stofflichen Eigenschaften und sich daraus ergebendem Gefährdungspotenzial. Typische gefährliche Abfälle aus Handwerk, Industrie oder Krankenhäusern sind z. B.: verbrauchte Lösemittel, Säuren o...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Barrierefreie Gestaltungslö... / 3 Ausgewählte behindertengerechte Arbeitsplätze in Arbeitsstätten

Praxis-Beispiel Massive körperliche Einschränkungen und geringe psychische Belastbarkeit einer an den Rollstuhl gebundenen Goldschmiedin Technische Maßnahmen für die Goldschmiedin durch den Arbeitgeber: Einrichtung eines behindertengerechten für Rollstuhlnutzer geeigneten Arbeitsplatzes mit unterfahrbarer Arbeitsplatte, einer modernen Drehbank und einer Galvanik, die das Vergo...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Erste Hilfe / 2.1.5 Erste-Hilfe-Material

Erste-Hilfe-Material sind Verbandstoffe, alle sonstigen Hilfsmittel, Arzneimittel und medizinischen Geräte, die der Verrichtung von Erste-Hilfe-Leistungen dienen (Nr. 3.4 ASR A4.3). Achtung Arzneimittel Arzneimittel sind prinzipiell keine Erste-Hilfe-Materialien und gehören nicht in den Verbandkasten. Nur wenn es aufgrund der betriebsspezifischen Gefahr (z. B. Gefährdung durch...mehr

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Erste Hilfe / 3.6.3.4 Erste-Hilfe-Leistung

Der Erkrankte nimmt fast immer von selbst eine atemerleichternde Haltung, meist in Form eines aufgerichteten Oberkörpers ein (z. B. wie ein Fußballtorwart, d. h. mit nach vorn geneigtem Oberkörper). Der Helfer kann aber auch den sitzenden Asthmatiker im Rücken abstützen. Um das Sauerstoffangebot zu erhöhen, werden Fenster bzw. einengende Kleidungsstücke geöffnet. Unerlässlic...mehr

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Erste Hilfe / 3.4.2.1 Ursachen

Ein breites Spektrum an Ursachen kann einen Schock auslösen: Wunden wie z. B. Verbrennungen führen zu einem erhöhten Blut- bzw. Flüssigkeitsverlust, der nicht mehr oder nur ungenügend durch den Körper ausgeglichen wird. Die fehlende Blutmenge kann nicht mehr im Kreislauf zirkulieren und keinen lebensnotwendigen Sauerstoff transportieren. Störungen der Herztätigkeit; das Herz p...mehr

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Erste Hilfe / 3.6.5.5 Erste-Hilfe-Leistung

Im Fall einer Unterzuckerung kann der Ersthelfer dem Betroffenen zuckerhaltige Nahrung (z. B. Schokoriegel, Traubenzucker) oder Getränke (z. B. Cola, Brause) geben – allerdings nur, wenn der Diabetiker nicht bewusstlos ist. Durch den Zucker wird dem Körper schnell wieder Energie zugeführt. Tritt Bewusstlosigkeit ein, wird die Person in die stabile Seitenlage gedreht. Die Anz...mehr

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Erste Hilfe / 3.1.6 Notruf

Trotz sofortiger Erster Hilfe und deren Bedeutung für das Wohl des Verletzten ist es unumgänglich, die betroffene Person unverzüglich in die Obhut von Spezialisten wie Ärzten und Rettungsdienstpersonal zu übergeben. Um den Rettungsdienst zu alarmieren, stehen dem Helfer diverse Meldeeinrichtungen zur Verfügung. Die häufigste Art, den Notruf abzusetzen, ist die Verwendung eine...mehr

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Sommer, SGB V § 106b Wirtsc... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Gegenstand des § 106b sind Wirtschaftlichkeitsprüfungen bei verordneten Leistungen. Eingebürgert hat sich bei unwirtschaftlichen Verordnungen der Begriff Arzneimittelregress (vgl. Engelhard, in: juris-PK SGB V, § 106 Rz. 7), der nicht verschuldensabhängig ist (BSG, Beschluss v. 10.10.2023, B 6 KA 34/22 B). In dem Wort "Regress" kommt schon zum Ausdruck, dass es sich um...mehr

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Sommer, SGB V § 106b Wirtsc... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Es gilt seit 2017 der Grundsatz, dass die Wirtschaftlichkeit der Versorgung mit ärztlich verordneten Leistungen durch Vereinbarungen der Selbstverwaltungspartner auf der regionalen KV-Ebene geprüft wird. Bei der Ausgestaltung der Prüfungen sind die Vertragspartner auf Landesebene grundsätzlich frei, müssen sich aber an die gesetzlichen Vorgaben in Abs. 1 sowie an die b...mehr

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Sommer, SGB V § 106b Wirtsc... / 2.3 Rahmenvorgaben für die Prüfungen nach Abs. 1

Rz. 24 Die Verlagerung der Vorgaben für Wirtschaftlichkeitsprüfungen der ärztlich verordneten Leistungen auf die regionale Ebene ermöglicht nach der Gesetzesbegründung passgenauere Lösungen; dennoch sei es erforderlich, gewisse Mindeststandards bundeseinheitlich zu regeln. Rz. 25 Nach Abs. 2 sind daher die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen und der GKV-Spitzenverband verpfl...mehr

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Sommer, SGB V § 106b Wirtsc... / 2.4 Gesetzlicher Ausschluss der Wirtschaftlichkeitsprüfung (Abs. 4 und 5)

Rz. 63 Nach Abs. 4 der Vorschrift unterliegen folgende ärztliche bzw. in wenigen Ausnahmefällen auch zahnärztliche Verordnungen von Leistungen der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung: Verordnungen von Heilmitteln für Versicherte mit langfristigem Behandlungsbedarf nach § 32 Abs. 1a, Verordnungen von Arzneimitteln, für die der Arzt einem Ver...mehr

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Sommer, SGB V § 106b Wirtsc... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) v. 16.7.2015 (BGBl. I S. 1211) mit Wirkung zum 23.7.2015 eingefügt worden. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil der Neustrukturierung der Regelungen zu den Wirtschaftlichkeitsprüfungen, welche ab 2017 gelten. Sie regelt...mehr

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§ 45 Entziehung der Fahrerl... / III. Betäubungsmittel, Cannabis und Arzneimittel

1. Allgemeines Rz. 63 Die Erteilung der Fahrerlaubnis ist abzulehnen (§ 2 Abs. 2 i.V.m. Abs. 4 StVG) bzw. die vorhandene Fahrerlaubnis zu entziehen (§ 3 Abs. 1 StVG i.V.m. § 46 FeV), wenn die Fahreignung durch eine Konsumproblematik entfällt. Maßgeblich ist die Eignungsbewertung in Nr. 9 der Anlage 4 zur FeV. Diese ist für den Regelfall (Nr. 3 der Vorbemerkung dieser Anlage) ...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / ee) Einnahme von Medikamenten

Rz. 93 Die Einnahme von Medikamenten kann zu sog. Nebenwirkungen führen, die in Packungsbeilagen beschrieben werden. Hier finden sich regelmäßig z.B. Hinweise auf ein beeinträchtigtes Reaktionsvermögen. Unerheblich ist, ob das Medikament vom Arzt verordnet war oder ohne ärztlichen Rat eingenommen wurde, ebenso wenig die Verabreichungsweise, also ob es z.B. geschluckt oder ge...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / d) Alkohol, Drogen, Medikamente

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§ 17 Krankenversicherung / a) Gleichwertigkeit

Rz. 469 Das in dieser Vorschrift definierte sog. Gleichwertigkeitserfordernis wird aufgrund des Interesses des Versicherers, nur solche Behandlungsmethoden zu finanzieren, die – im Ergebnis – der Schulmedizin entsprechen, überwiegend als berechtigt ansehen.[310] In der Praxis erweist sich das Gleichwertigkeitserfordernis als nicht unproblematisch, da die Frage der Gleichwert...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / i) Behandlungsmethoden

Rz. 835 Häufig finden sich in den AVB Klauseln, nach denen der Versicherer im vertraglichen Umfang für Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden und Arzneimittel leistet, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind und darüber hinaus für Methoden und Arzneimittel leistet, die sich in der Praxis als ebenso erfolgversprechend bewährt haben oder die angewendet werden, wei...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 6. Weitere unter den Versicherungsschutz fallende Behandlungsmethoden (§ 4 Abs. 6 S. 2 MB/KK)

Rz. 466 Gemäß § 4 Abs. 6 S. 1 MB/KK leistet der Versicherer im vertraglichen Umfang für Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden und Arzneimittel, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind. Rz. 467 Nach § 4 Abs. 6 S. 2 Hs. 1 MB/KK leistet der Versicherer für Behandlungsmethoden und Arzneimittel, die sich in der Praxis als ebenso erfolgversprechend wie die der Schulme...mehr

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§ 45 Entziehung der Fahrerl... / 1. Neufassung des § 14 FeV (ab 1.4.2024)

Rz. 162 Am 1.4 2024 ist das Cannabisgesetz, ein Artikelgesetz, in Kraft getreten. Art. 1 enthält das Konsumcannabisgesetz und Art. 2 das Medizinal-Cannabisgesetz. Art. 3 Nr. 6 ändert das Betäubungsmittelgesetz und streicht "Cannabis" aus den dortigen Anlagen I und III (zu § 1 Abs. 1 BtMG). Spricht der Gesetzgeber von "Betäubungsmitteln" gehört Cannabis nunmehr nicht mehr daz...mehr

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§ 45 Entziehung der Fahrerl... / aa) Überblick

Rz. 82 Die Fahreignung entfällt nach Nr. 9.2.2 alter Fassung zur Anlage 4 der FeV, bei einer Als mögliche Zusatztatsachen kommen in Betracht:mehr

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§ 45 Entziehung der Fahrerl... / a) Cannabismissbrauch (ab 1.4.2024)

aa) Neufassung der Nr. 9.2.1 Anlage 4 zur FeV Rz. 97 Aussagen zum Cannabismissbrauch finden sich ab dem 1.4.2024 in Nr. 9.2.1 der Anlage 4 zur FeV: Nr. 9.2 der Anlage 4 zur FeV (ab 1.4.2024)mehr

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§ 45 Entziehung der Fahrerl... / b) Cannabisabhängigkeit (ab 1.4.2024)

aa) Neufassung der Nr. 9.2.3 Anlage 4 zur FeV Rz. 103 Aussagen zur Cannabisabhängigkeit finden sich ab dem 1.4.2024 in Nr. 9.2.3 der Anlage 4 zur FeV: Nr. 9.2.3 der Anlage 4 zur FeV (ab 1.4.2024)mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 3. Arznei-, Heil- und Hilfsmittel (§ 4 Abs. 3 MB/KK)

Rz. 410 Arzneimittel werden erstattet, sofern sie von den in § 4 Abs. 2 MB/KK genannten Behandlern verordnet und aus der Apotheke bezogen werden. Eine entsprechende Verordnung ist auch bei Verbandmitteln, Heil- und Hilfsmitteln erforderlich (§ 4 Abs. 3 MB/KK). Eine Definition der Arzneimittel enthalten die MB/KK nicht, so dass der gesetzlich festgelegte Arzneimittelbegriff m...mehr

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§ 45 Entziehung der Fahrerl... / 2. Betäubungsmittel

a) Einmaliger Konsum Rz. 65 In Nr. 9 der Anlage 4 zur FeV heißt es betreffend die Einnahme von Betäubungsmitteln:mehr

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§ 45 Entziehung der Fahrerl... / a) Bis 31.3.2024 maßgeblich: Konsummuster

Rz. 76 Nach der in Altfällen noch maßgeblichen Rechtslage bis 31.3.2024 sind bei der Bewertung der Einnahme von Cannabis für die Fahreignung die nachfolgenden Konsummuster maßgeblich:mehr

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§ 45 Entziehung der Fahrerl... / e) Gelegentliche Einnahme von Cannabis (bis 31.3.2024)

aa) Überblick Rz. 82 Die Fahreignung entfällt nach Nr. 9.2.2 alter Fassung zur Anlage 4 der FeV, bei einer Als mögliche Zusatztatsachen kommen in Betracht:mehr

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§ 45 Entziehung der Fahrerl... / 4. Cannabis (Rechtslage ab 1.4.2024)

a) Cannabismissbrauch (ab 1.4.2024) aa) Neufassung der Nr. 9.2.1 Anlage 4 zur FeV Rz. 97 Aussagen zum Cannabismissbrauch finden sich ab dem 1.4.2024 in Nr. 9.2.1 der Anlage 4 zur FeV: Nr. 9.2 der Anlage 4 zur FeV (ab 1.4.2024)mehr

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§ 45 Entziehung der Fahrerl... / 3. Cannabis (Rechtslage bis 31.3.2024)

a) Bis 31.3.2024 maßgeblich: Konsummuster Rz. 76 Nach der in Altfällen noch maßgeblichen Rechtslage bis 31.3.2024 sind bei der Bewertung der Einnahme von Cannabis für die Fahreignung die nachfolgenden Konsummuster maßgeblich:mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / Literaturtipps

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§ 45 Entziehung der Fahrerl... / d) Regelmäßige Einnahme von Cannabis (bis 31.3.2024)

Rz. 80 Bei einem regelmäßigen Konsum von Cannabis entfällt nach der Rechtslage bis 31.3.2024 die Fahreignung (siehe den Tabelleneintrag: "nein"). Ein solcher Konsum liegt dann vor, wenn die Droge täglich oder nahezu täglich eingenommen wird.[36] Rz. 81 Fraglich ist, ob sich ein derartiges Konsummuster auch über eine Blutprobenanalyse feststellen lässt. Maßgeblich ist der Wert...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / 2. UHG-Anlagen

Rz. 21 Nach Ziff. 2.2 UHV sind Anlagen des Versicherungsnehmers gemäß Anhang 1 zum UmweltHG mitversichert. Insgesamt sind in diesem Anhang 1 nicht weniger als 96 verschiedene Anlagentypen aufgeführt. Diese sind aufgeteilt in Gruppen, nämlich solche Anlagen für Wärmeerzeugung, Bergbau, Energie; Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe; Stahl, Eisen und sonstige Metalle eins...mehr

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§ 45 Entziehung der Fahrerl... / bb) Neufassung der Neufassung der Nr. 9.2.1 Anlage 4 zur FeV

Rz. 98 Nach Nr. 9.2.1 der Anlage 4 zur FeV ist derjenige zum Führen eines Kraftfahrzeugs ungeeignet, der Missbrauch mit Cannabis betreibt. Die ab 1.4.2024 geltende Rechtslage definierte das mit dem Klammerzusatz: "Das Führen von Fahrzeugen und ein die Fahrsicherheit beeinträchtigender Cannabiskonsum können nicht hinreichend sicher getrennt werden". Die Neufassung der Neufass...mehr

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§ 45 Entziehung der Fahrerl... / bb) Begriff der Cannabisabhängigkeit

Rz. 105 Cannabisabhängigkeit ist ein medizinischer Begriff. Bei der Begutachtung sind nach Anlage 4a zur FeV[50] die ab 1.5.2014 gültigen Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung jedenfalls als Sollvorgabe[51] zu berücksichtigen. Diese Leitlinien[52] verweisen – wie schon die Vorgängerleitlinien[53] – auf die Internationale Klassifikation psychischer Störungen (ICD-10 Ka...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / cc) Wegfall der Wissenschaftlichkeitsklausel

Rz. 252 Der BGH hat mit Urt. v. 23.6.1993[152] festgestellt, dass § 5 Abs. 1 f. MB/KK 76 unwirksam ist. Nach dieser Vorschrift bestand für den Krankenversicherer keine Leistungspflicht für wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden und Arzneimittel (sog. Wissenschaftlichkeitsklausel). Nach Auffassung des BGH schränkt diese Klausel wes...mehr

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§ 45 Entziehung der Fahrerl... / b) Begriff der Einnahme

Rz. 67 Der Begriff der Einnahme einer illegalen Droge setzt eine bewusste und gewollte Aufnahme voraus. Dementsprechend wird in der Praxis nicht selten der Einwand erhoben, die in Rede stehenden Drogen seien durch unbewusste Aufnahme in den Körper des Betroffenen gelangt. Rz. 68 Beispiel: Das vertauschte Glas Der B besucht eine Diskothek und gerät bei der Heimfahrt in eine Ve...mehr

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§ 45 Entziehung der Fahrerl... / c) Fahreignungsrelevanter Konsum (bis 31.3.2024)

Rz. 79 Fahreignungsrelevant sind bis 31.3.2024 der regelmäßige und der gelegentliche Konsum von Cannabis. Insoweit stellt die Anlage 4 zur FeV in ihrer alten Fassung folgende Regelfallannahmen auf:mehr

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§ 45 Entziehung der Fahrerl... / aa) Neufassung der Nr. 9.2.1 Anlage 4 zur FeV

Rz. 97 Aussagen zum Cannabismissbrauch finden sich ab dem 1.4.2024 in Nr. 9.2.1 der Anlage 4 zur FeV: Nr. 9.2 der Anlage 4 zur FeV (ab 1.4.2024)mehr

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§ 45 Entziehung der Fahrerl... / cc) Fahreignung nach Cannabismissbrauch

Rz. 101 Nach 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV ist die Fahreignung erst dann wiedererlangt, wenn Bei einer durch Gutachten zu treffenden Feststellung eines Cannabismissbrauchs sind die durch Anlage 4a zur FeV[48] in Bezug genommenen Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung, gültig ab 1.5.2014...mehr

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§ 45 Entziehung der Fahrerl... / aa) Neufassung der Nr. 9.2.3 Anlage 4 zur FeV

Rz. 103 Aussagen zur Cannabisabhängigkeit finden sich ab dem 1.4.2024 in Nr. 9.2.3 der Anlage 4 zur FeV: Nr. 9.2.3 der Anlage 4 zur FeV (ab 1.4.2024)mehr

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§ 45 Entziehung der Fahrerl... / 3. Verdacht der BtM-Einnahme (Nr. 2 und 3 des § 14 Abs. 1 S. 1 FeV)

Rz. 164 § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und 3 FeV sieht zwingend die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens zur Klärung der Konsumgewohnheit vor, wenn Tatsachen die Annahme begründen, dass beim Betroffenen einemehr

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§ 45 Entziehung der Fahrerl... / 4. Übersicht: Krankheiten und Mängel

Rz. 54 Die in den Hauptabschnitten der Anlage 4 zur FeV gelisteten Krankheiten und Mängel lauten:mehr

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§ 45 Entziehung der Fahrerl... / 1. Allgemeines

Rz. 63 Die Erteilung der Fahrerlaubnis ist abzulehnen (§ 2 Abs. 2 i.V.m. Abs. 4 StVG) bzw. die vorhandene Fahrerlaubnis zu entziehen (§ 3 Abs. 1 StVG i.V.m. § 46 FeV), wenn die Fahreignung durch eine Konsumproblematik entfällt. Maßgeblich ist die Eignungsbewertung in Nr. 9 der Anlage 4 zur FeV. Diese ist für den Regelfall (Nr. 3 der Vorbemerkung dieser Anlage) verbindlich. M...mehr

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§ 45 Entziehung der Fahrerl... / a) Einmaliger Konsum

Rz. 65 In Nr. 9 der Anlage 4 zur FeV heißt es betreffend die Einnahme von Betäubungsmitteln:mehr

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§ 45 Entziehung der Fahrerl... / c) Akt der gebundenen Verwaltung

Rz. 70 Liegt die in Nr. 9.1 der Anlage 4 zur FeV enthaltene Regelannahme vor, ist die Entziehung der Fahrerlaubnis zwingend vorzunehmen, vgl. § 46 Abs. 1 FeV. Es handelt sich um einen Akt der gebundenen Verwaltung. Ein Ermessen ist der Behörde nicht eingeräumt. Vielmehr handelt sie pflichtwidrig, wenn sie die gesetzlich vorgesehene Entziehung der Fahrerlaubnis nicht verfügt....mehr

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§ 45 Entziehung der Fahrerl... / b) Probierkonsum von Cannabis

Rz. 77 Der letztgenannte Probierkonsum lässt die Fahreignung unberührt. Bei nur einmaliger Einnahme ist eine Wiederholung nicht zu erwarten mit der Folge, dass für die Zukunft eine Gefährdung der Verkehrssicherheit nicht zu befürchten ist.[34] Hieran hat sich durch die Neuregelung ab 1.4.2024 nichts geändert. Rz. 78 Eine andere Frage ist es, ob der Einwand des einmaligen Prob...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / b) Beweislast

Rz. 472 Die Beweislastverteilung hängt davon ab, ob es sich bei der Gleichwertigkeit um eine Risikobeschreibung handelt, die der Versicherungsnehmer zu beweisen hat, um einen sekundären Risikoausschluss, der vom Versicherer zu beweisen ist, oder um eine Einschränkung des Ausschlusses – tertiäre Risikobeschränkung –, die wiederum vom Versicherungsnehmer zu beweisen wäre. Mit ...mehr

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§ 14 Kaskoversicherung / 4. Drogen- bzw. medikamentenbedingte Fahruntüchtigkeit

Rz. 39 Anders als bei den Folgen des Alkoholkonsums, die weithin bekannt sind, sind in der Tat auch Fälle einer drogen- oder medikamentenbedingten Fahruntüchtigkeit (z.B. nach einer Medikamenteneinnahme) denkbar, bei denen allerdings eine Erkennbarkeit der Fahruntüchtigkeit nicht ohne Weiteres gegeben ist. Hier wird auf die Umstände des Einzelfalls und insbesondere auf den B...mehr