Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitssicherheit

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 10.3 Bildschirmbrille

Auch für Bildschirmbrillen (in rechtlicher Hinsicht: spezielle Sehhilfen) normiert das Europarecht in Art. 9 Abs. 4 RL 90/270/EWG explizit, dass diese „auf keinen Fall“ zu einer finanziellen Mehrbelastung der Beschäftigten führen können. Der Rechtsanspruch auf eine Bildschirmbrille ergibt sich aus Teil 4 Abs. 2 Nr. 1 Anhang ArbMedVV. Bei der ArbMedVV handelt es sich um eine R...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 6.4 Konkretisierende Rechtsverordnungen

Für einige Tätigkeitsfelder gibt es spezielle Regelungen zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen. Hierbei handelt es sich allerdings nicht um eigenständige Gefährdungsbeurteilungen, sondern um fachspezifische Konkretisierungen der allgemeinen Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 ArbSchG. Fachspezifische Konkretisierungen der Gefährdungsbeurteilungmehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 11.1 Erfassungspflichten

Sofern sich Unfälle im Betrieb ereignen, so muss ein Arbeitgeber diese Unfälle dann gem. § 6 Abs. 2 ArbSchG erfassen, wenn dabei ein Beschäftigter getötet oder so schwer verletzt wird, dass er infolgedessen später verstirbt oder für mehr als 3 Tage arbeits- oder dienstunfähig ist. Auch diese Verpflichtung ist aus europarechtlichen Vorgaben abgeleitet. Art. 9 Abs. 1 lit. c RL 89...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 12.1 Verpflichtung zur Zusammenarbeit

Resultierend aus europarechtlichen Vorgaben[1] ist daher in § 8 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG festgelegt, dass Arbeitgeber in diesen Fällen verpflichtet sind, bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen zusammenzuarbeiten. Zusammenarbeit bedeutet in diesem Fall, dass die Arbeitgeber die Arbeitsschutzmaßnahmen aufeinander abstimmen und gemeinsam für die Si...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 6.6 Gefährdungsbeurteilung nach dem Mutterschutzgesetz

Das Mutterschutzrecht ist in Deutschland überwiegend als Sonderrecht außerhalb der klassischen Arbeitsschutzvorschriften geregelt. Es basiert heute weitgehend auf Vorgaben des EU-Rechts[1]. Im europäischen Kontext wird das Mutterschutzrecht allerdings als Bestandteil des Arbeitsrechts betrachtet, da die Richtlinie 92/85/EWG eine spezifische Ergänzung zur allgemeinen Arbeitss...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 11.3 Meldung von Unfällen

Neben der Verpflichtung zur Erfassung von Unfällen nach § 6 Abs. 2 ArbSchG muss der Arbeitgeber diese Unfälle auch dem zuständigen Unfallversicherungsträger (im gewerblichen Bereich folglich einer Berufsgenossenschaft) anzeigen[1]. Wie diese Anzeige zu erfolgen hat, ist in der Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung (UVAV) geregelt. Meldepflichtig sind lediglich die Unfälle. I...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 11.2 Unfall versus Arbeitsunfall

Fraglich ist, ob es sich als relevant erweist, dass die europarechtlichen Vorgaben die Erfassung eines Arbeitsunfalles vorsehen, die nationalen deutschen Regelungen allerdings vorsehen, „Unfälle“ zu erfassen. Im Ergebnis ist dies allerdings aus deutscher Sicht aufgrund der rechtlichen nationalen Gepflogenheiten folgerichtig. Als Unfälle können allgemein zeitlich eingrenzbare, ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 6.8 Fehlende Gefährdungsbeurteilung

Liegt keine Gefährdungsbeurteilung vor, stellt dies einen Verstoß gegen die Vorgaben des § 5 ArbSchG dar. Das ArbSchG selbst enthält keinen unmittelbaren Bußgeldtatbestand, sofern Arbeitgeber gegen die in § 5 ArbSchG enthaltenen Vorschriften verstoßen[1] . Allerdings können die zuständigen Aufsichtsbehörden (in Bayern z. B. das Gewerbeaufsichtsamt; vgl. § 1 Abs. 1 ZustV-GA) ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 10.2 Private Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung

Fraglich ist allerdings, wie die Fälle in Bezug auf eine anteilsmäßige Kostentragung zu sehen sind, wenn es den Beschäftigten seitens des Arbeitgebers ausdrücklich erlaubt ist, entsprechende Gegenstände (z. B. persönliche Schutzausrüstung) auch privat zu nutzen. In den Gesetzesentstehungsmaterialien finden sich entsprechende Hinweise auf die Möglichkeit rechtlich abgesichert...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 7.3 Art der Unterweisung

§ 12 ArbSchG legt die grundsätzliche Verpflichtung des Arbeitgebers fest, arbeitsschutzbezogene Unterweisungen durchzuführen, überlässt das wie allerdings weitestgehend dem Arbeitgeber. Teilweise wird die Durchführung der Unterweisung tätigkeitsspezifisch allerdings auch durch Rechtsverordnungen geregelt. In der heutigen Zeit stellt sich auch außerdem die Frage, inwieweit Unt...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 7.5 Zeitpunkt der Unterweisungen/Wiederholungen

Da arbeitsschutzbezogene Unterweisungen darauf abzielen, ein sicherheitsgerechtes Verhalten der Beschäftigten zu fördern, sind nachhaltige Maßnahmen seitens des Arbeitgebers erforderlich. Deshalb ist daher rechtlich festgelegt, dass die Unterweisungen zu festgelegten Zeitpunkten durchgeführt werden müssen. Anlässe für Unterweisungen (gem. § 12 Abs. 1 Satz 2 ArbSchG): bei Einst...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 7.7 Allgemeine arbeitsmedizinische Beratungen

Unterweisungen sind teilweise auch durch allgemeine arbeitsmedizinische Beratungen zu ergänzen. Auch diese allgemeine arbeitsmedizinische Beratung erfolgt auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung. Inhalte sind hauptsächlich die Erläuterung möglicher gesundheitlicher Folgen der Gefährdung und deren Vermeidung. Dazu gehören auch Sofortmaßnahmen, insbesondere die Darstellung de...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 9.1 Grundsätzliches Beschwerderecht

Sind Beschäftigte aufgrund konkreter Anhaltspunkte der Auffassung, dass die vom Arbeitgeber getroffenen Arbeitsschutzmaßnahmen nicht ausreichen, so können sich diese an die zuständige Behörde wenden[1] . Erforderlich für das Wirken des Beschwerderechts ist allerdings nicht, dass aus objektiver und rückwirkender Betrachtung ein Verstoß des Arbeitgebers gegen Arbeitsschutzvorsc...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 9.3 Beschwerde an die Behörde

Hilft der Arbeitgeber der erfolgten Beschwerde nicht ab, so hat der Beschäftigte nun das Recht, sich an die zuständige Arbeitsschutzbehörde zu wenden. Einer Beschwerde wird dann nicht durch den Arbeitgeber abgeholfen, wenn der Arbeitgeber ausdrücklich kundtut, dies nicht zu wollen oder er im Rahmen einer angemessenen Frist nicht auf die Beschwerde reagiert. Kann der Arbeitge...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 6.3 Art der Tätigkeit/Gleichartige Arbeitsbedingungen

Arbeitgeber stehen häufig vor der Frage, was genau in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen ist. Gem. § 5 Abs. 2 Satz 1 ArbSchG richtet sich die Beurteilung nach der Art der Tätigkeit. Es kommt also darauf an, welche Tätigkeiten die Beschäftigten tatsächlich ausführen. Unterscheiden sich die Tätigkeiten innerhalb einer Organisationseinheit, so muss jede Tätigkeit ges...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 6.5 Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist entsprechend zu dokumentieren. So muss der Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeit und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Arbeitsschutzmaßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind[1] . Bei gleichartigen Gefährdungssituationen ist au...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 12.2 Anweisungen

Wenn seine Beschäftigten in Betrieben anderer Arbeitgeber tätig werden, muss sich der Arbeitgeber vergewissern, dass seine Beschäftigten hinsichtlich der Gefahren für Sicherheit und Gesundheit während ihrer Tätigkeit unterwiesen wurden[1]. Dabei geht es aber nicht darum, das Beschäftigte des einen Arbeitgebers die Beschäftigten des anderen Arbeitgebers gefährden können. Vielm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2.2 Zentren für ärztliche Heilbehandlung und Diagnostik oder Befunderhebung (§ 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. bb UStG)

Rz. 218 Leistungen von Zentren für ärztliche Heilbehandlung, Diagnostik oder Befunderhebung als Einrichtungen des privaten Rechts unterliegen der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG, wenn sie die Voraussetzungen nach § 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. bb UStG erfüllen. Die Befreiung setzt hiernach entweder eine Teilnahme an der ärztlichen Versorgung nach § 95...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 16 Hausangestellte in privaten Haushalten

Für Hausangestellte in privaten Haushalten ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) nicht anzuwenden[1]. Dies steht im Einklang mit europarechtlichen Vorgaben[2]. Der Gesetzgeber sah dies als sachdienlich an und wollte damit den Schwierigkeiten Rechnung tragen, die einer Beachtung aller Vorschriften des ArbSchG und ihrer Kontrolle in privaten Haushalten entgegenstehen[3]. Auch ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 3.2.2 Verstoß gegen Arbeitszeitgesetz

Das öffentlich-rechtliche Arbeitszeitrecht setzt im Interesse der Gesundheit des Beschäftigten und der Sicherheit am Arbeitsplatz (§ 1 Abs. 1 ArbZG) der zulässigen Arbeitszeit Grenzen. Dabei sind die Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern zusammenzurechnen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz ArbZG). Dass die höchstzulässige werktägliche Arbeitszeit (§ 3 ArbZG) und die Ruhezeiten...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 2.5.4 Wegen der Behinderung erforderliche Grundausbildungen

Rz. 21 Förderfähig sind Grundausbildungen für Menschen mit einer Sinnesbehinderung, insbesondere einer starken Sehbehinderung oder Blindheit und Hörbehinderung oder Gehörlosigkeit. Bei Sinneseinschränkungen ist eine spezielle Grundausbildung regelmäßig unerlässlich. Die blindentechnische Grundausbildung richtet sich an Jugendliche oder Erwachsene, die erblindet sind oder dere...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Tätigkeit als Arzt

Rz. 44 Steuerfrei nach § 4 Nr. 14 Buchst. a S. 1 UStG sind u.a humanmedizinische Heilbehandlungen im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Arzt. Es muss sich dabei nicht um eine freiberufliche Tätigkeit i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG handeln. Arzt oder Ärztin ist, wer unter dieser Berufsbezeichnung aufgrund der Approbation nach der Bundesärzteordnung[1] die Heilkunde und da...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz und Gesundheits... / 3.3 Gesundheitsdaten beim Betriebsarzt

Aufgabe des Betriebsarztes ist die Förderung von Gesundheit und Arbeitssicherheit im Unternehmen. Dabei schützt er die Gesundheit der Arbeitnehmer, seine Tätigkeit dient aber gleichzeitig auch den Interessen des Arbeitgebers. Angesichts der Notwendigkeit der Durchführung bestimmter betriebsärztlichen Untersuchungen und Vorsorgen kann hinsichtlich der Legitimation auf Art. 9 ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz und Gesundheits... / 4.1 Wearables: Definition

Wearables sind tragbare Computersysteme, die während ihres Betriebs am Körper getragen werden. Wichtigster Unterschied gegenüber anderen mobilen Computersystemen, wie etwa Smartphones, ist dabei der Zweck. Bei Wearables ist nicht die Nutzung des Computersystems als solches die hauptsächliche Tätigkeit, sondern irgendeine Tätigkeit in der realen Welt, die von dem am Körper ge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angaben

Rz. 41 ESRS S1 erläutert eingangs die beiden themenspezifischen Angabepflichten, die sich aus ESRS 2 ergeben: ESRS 2 SBM-2 und ESRS 2 SBM-3. Beide Angabepflichten müssen immer dann (und nur dann) erfüllt werden, wenn das Thema der Arbeitskräfte des Unternehmens i. R. d. Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich identifiziert wird. Die Angaben gem. ESRS 2 SBM-2 zu den Arbeitskräf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.3.2 ESRS G1-1 – Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung

Rz. 18 Nach ESRS G1.7 haben Unternehmen ihre Konzepte in Bezug auf Aspekte der Unternehmensführung anzugeben sowie zu erläutern, wie es ihre Unternehmenskultur fördert. Mit "Konzepte" wird in der aktuellen Übersetzung "policies" übersetzt, was zunächst "Strategie" hieß. Nach dem Glossar bezeichnet ein Konzept eine "Reihe oder ein Rahmen von allgemeinen Zielen und Managementp...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 13 ESRS S2 – Arbeitskräft... / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 4 In der Berichterstattung zu ESRS S2 ist die generelle Herangehensweise des Unternehmens zu erklären und wie es seine Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette identifiziert und behandelt. Für die Berichterstattung unterliegen alle Standards, inkl. der Unterthemen und Unter-Unterthemen, der vom Unternehmen durchzuführenden Wesentlichkeitsanalyse. Wenn da...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 13 ESRS S2 – Arbeitskräft... / 2.2.1 ESRS S2-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette

Rz. 23 Das Ziel der Berichterstattung über die Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette ist es, ein Verständnis für die Konzepte zu schaffen, über die das Unternehmen verfügt, die die Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette abdecken. Dies beinhaltet Konzepte, die die Ermittlung, die Bew...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.1 ESRS S1-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

Rz. 70 Die Angabepflichten des ESRS S1-5 fordern, ein Verständnis darüber zu schaffen, inwieweit berichtspflichtige Unternehmen terminierte und ergebnisorientierte Ziele nutzen, um Fortschritte bei der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen bzw. Erzielung wesentlicher positiver Auswirkungen sowie bei der Steuerung wesentlicher Risiken und Chancen im Zusammenhang mit...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.10 ESRS S1-14 – Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit

Rz. 138 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-14 verlangen – unter der Maßgabe der Wesentlichkeit – vom berichtspflichtigen Unternehmen offenzulegen, inwieweit die Arbeitskräfte des Unternehmens durch ein Managementsystem für Gesundheit und Sicherheit abgedeckt sind (nach Personenzahl) und wie viele Fälle es im Zusammenhang mit arbeitsbedingten Verletzungen, Erkrankungen und Tode...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 5 ESRS 1.AR16 enthält die strukturierte Darstellung von Nachhaltigkeitsaspekten, die i. R. d. Wesentlichkeitsanalyse eines berichtspflichtigen Unternehmens mind. zu würdigen sind (§ 3 Rz 67). Dieser umfassende Katalog fußt für die Kategorisierung der Themen auf Art. 29b Abs. 2 Buchst. b) der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Die für die "Arbeitskräfte ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.1.4 Phase 4: Vorbereiten

Rz. 42 Phase 4 umfasst die Offenlegung der verschmutzungsbezogenen Risiken und Chancen. Die Analyse i. R. d. ESRS sollte lediglich die ersten drei Phasen umfassen, da sich die Offenlegung aus den Vorgaben der ESRS ergibt, nicht der TNFD. Daraus ergibt sich auch, dass die ESRS keine weiteren Erläuterungen zur vierten Phase enthalten. Dennoch sei erwähnt, welche weiteren Aspek...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 1.3 Datenpunkte aus anderen EU-Rechtsakten

Rz. 26 ESRS S4 ist vorbehaltlich der Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse in ESRS 2 anzuwenden (ESRS S4.5). Allerdings werden einige der im Standard vorgesehenen und unter dem Wesentlichkeitsvorbehalt stehenden Datenpunkte nach anderen EU-Rechtsakten für jeweils dort bestimmte Unternehmen vorgeschrieben. Nach der Aufstellung in ESRS 2, App. B betrifft dies die in Tab. 3 dar...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.3.1 ESRS E2-3 – Ziele im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung

Rz. 59 Angabepflicht ESRS E2-3 sieht die Offenlegung von Zielen in Bezug auf Verschmutzung vor. Zielsetzung dieser Offenlegungsanforderung ist es, ein Verständnis der Ziele zu ermöglichen, die das Unternehmen zur Unterstützung seiner umweltbezogenen Konzepte und zur Bewältigung seiner wesentlichen umweltbezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen gesetzt hat (ESRS E2.20 f.)....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 30 Europäische Standards ... / 3.5.2 Basic Module

Rz. 89 Die ersten Angaben, die gem. B1 zu machen sind, betreffen die Grundlagen für die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts. Dazu gehört die Angabe, ob Option A (nur Basic Module) oder Option B (Basic und Comprehensive Module) gewählt wurde, ob Angaben aufgrund von Vertraulichkeit ausgelassen wurden sowie ob der Bericht auf Einzel- oder Konzernebene erfolgt. Im Fall eines...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Outsourcing im HR-Bereich / 4.7 Betriebsärztlicher Dienst/Gesundheitsdienstleister

Grundlage für den Betriebsärztlichen Dienst ist das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG). Danach hat der Arbeitgeber Betriebsärzte zu bestellen und ihnen die in § 3 ASiG aufgezählten Aufgaben zu übertragen, wenn dies im Hinblick auf § 2 ASiG erforderlich ist. Die Betriebsmedizin (= Arbei...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.3.2 Technische Anlagen und Maschinen (Abs. 2 A. II. 2.)

Rz. 45 Die technischen Anlagen und Maschinen umfassen alle Betriebsvorrichtungen, die direkt und dauerhaft der Leistungserstellung dienen. Es kommt nicht darauf an, ob es sich um bewegliche VG handelt oder um solche, die fest mit dem Gebäude oder Grundstück verbunden und somit rechtlicher Bestandteil des Grundstücks sind (§ 94 BGB). Vielmehr ist im Wesentlichen die Zweckbest...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Bisher mögliche Rahmenwerke

Rz. 3 In den Erwägungsgründen zur CSR-RL ist beispielhaft eine Vielzahl von nationalen, unionsbasierten wie auch internationalen Rahmenwerken aufgeführt,[1] die genutzt werden können.[2] Dazu gehören das auf der europäischen EMAS-Verordnung[3] und der internationalen Umweltmanagementnorm ISO 14001[4] basierende "Eco-Management and Audit Scheme" (EMAS) oder auf internationaler ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Sucht: Substanzen und Verhaltensweisen mit Auswirkung auf die Arbeitssicherheit

Zusammenfassung Überblick Psychoaktive Substanzen – also chemische Stoffe, die die Funktion des zentralen Nervensystems beeinflussen – und Verhaltensweisen, die eine pathologische Ausprägung annehmen können, haben in unterschiedlichem Ausmaß Auswirkungen auf den Arbeitsalltag und die Arbeitssicherheit. Der Beitrag gibt einen Überblick über die relevantesten Substanzen und Ver...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Drohnen für den Arbeitsschu... / 2 Vorteile für den Arbeitsschutz

Was sind nun die konkreten Vorteile einer Drohnennutzung für den Arbeitsschutz und das Sicherheitsmanagement in Unternehmen? Im Folgenden werden die wichtigsten Einsatzfelder vorgestellt. 2.1 Dokumentation Hierzu zählt zunächst einmal die Dokumentation von relevanten Ereignissen wie Unfällen. Mit den durch eine Drohne aufgenommenen Fotos können die Umstände am Ort des Unfallge...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Drohnen für den Arbeitsschu... / 2.3 Situationsbeurteilung/Inspektionen in gefährlichen Bereichen

Der Drohneneinsatz ist aus Sicht des Arbeitsschutzes v. a. in den Situationen besonders zu begrüßen, in denen den Beschäftigten gefährliche und gesundheitsbedrohende Situationen (größtenteils) erspart bleiben. Hierzu zählen der Austritt von Gefahrstoffen, Prüfungen überwachungsbedürftiger Anlagen und Arbeitsmittel, wie engen Räumen, Schächten, Gerüsten in großer Höhe oder Be...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Drohnen für den Arbeitsschutz: Vorteile, potenzielle Gefahren und sicherer Einsatz

Zusammenfassung Überblick Bei einer Drohne handelt es sich um ein unbemanntes Luftfahrzeug (Unmanned Aerial Vehicle, UAV). Sie ist ein autarkes Fluggerät ohne eine Pilotperson an Bord, dessen Steuerung aus der Ferne möglich ist. In der Fachliteratur wird zumeist der Ausdruck UAS (Unmanned Aircraft System) verwendet, wobei ein Gesamtsystem aus UAV, einer bodengestützten Pilotp...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Drohnen für den Arbeitsschu... / 2.2 Erstellung von GIS-Karten

Durch die Verfügbarkeit von eigenen Drohnen ergibt sich die Möglichkeit, stets aktuelle und hochauflösende Luftbildaufnahmen des Betriebsgeländes zu erstellen. Dabei werden die Drohnen möglichst so programmiert, dass sie immer dieselben Routen fliegen und die Aufnahmen immer denselben Maßstab und dieselbe Perspektive zeigen, um eine bessere Vergleichbarkeit herzustellen. Ans...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Drohnen für den Arbeitsschu... / 2.3.1 Gefahrstoffaustritt

Bei einem Verdacht oder einem tatsächlichen Austritt von gefährlichen oder unbekannten Stoffen, können Drohnen einen guten Überblick über die Lage bieten, ohne dass Personen hierfür eingesetzt werden müssen und dabei möglicherweise gesundheitliche Schäden davontragen. Eine Kameradrohne wäre in der Lage, Live-Bilder zu übermitteln, mit denen die Situation gut eingeschätzt und...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Drohnen für den Arbeitsschu... / 2.3.3 Brandschutz- und Rettungseinsätze

Ähnlich sind die Vorteile des Drohneneinsatzes auch bei Einsätzen der betrieblichen und kommunalen Feuerwehr und des Rettungswesens. Damit die Einsatzkräfte schnell die richtigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr einleiten können, bieten Drohnen wertvolle Unterstützung. Drohnen können noch vor den Einsatzkräften am Ort des Geschehens eintreffen und Bilder an die Einsatzleitung se...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Drohnen für den Arbeitsschu... / Zusammenfassung

Überblick Bei einer Drohne handelt es sich um ein unbemanntes Luftfahrzeug (Unmanned Aerial Vehicle, UAV). Sie ist ein autarkes Fluggerät ohne eine Pilotperson an Bord, dessen Steuerung aus der Ferne möglich ist. In der Fachliteratur wird zumeist der Ausdruck UAS (Unmanned Aircraft System) verwendet, wobei ein Gesamtsystem aus UAV, einer bodengestützten Pilotperson (Steuerer...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Drohnen für den Arbeitsschu... / 2.1 Dokumentation

Hierzu zählt zunächst einmal die Dokumentation von relevanten Ereignissen wie Unfällen. Mit den durch eine Drohne aufgenommenen Fotos können die Umstände am Ort des Unfallgeschehens besser nachvollzogen werden, unterschiedliche Unfälle der vergangenen Monate und Jahre dadurch besser analysiert und verglichen werden. Details, die durch Drohnen-Fotos i. Allg. besser zu erkennen...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Drohnen für den Arbeitsschu... / 2.3.2 Inspektionen von überwachungsbedürftigen Anlagen und Arbeitsmitteln

In vielen Bereichen dieser gefährlichen Tätigkeiten geht es um eine Bestandsaufnahme oder Prüfung verschiedener Anlagen. Um deren Gesamtzustand zu bewerten, ist es normalerweise erforderlich, dass sich ein Mitarbeiter abseilt, ein Gerüst hinaufklettert oder in einen Behälter einsteigt. Um dabei das Risiko für einen Arbeitsunfall zu minimieren, sind diese Arbeiten mit einem h...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Drohnen für den Arbeitsschu... / 2.4 Betriebsbegehungen

Mit Drohnen können Unternehmen in Zukunft auch Betriebsbegehungen und Gefährdungsbeurteilungen unterstützen oder diese, um Zeit und Geld zu sparen, teilweise ganz ersetzen. Denn oft ist die Terminkoordination schwierig, weil bei den Begehungen Personen aus verschiedenen Betriebsbereichen oder sogar von außerhalb des Betriebs vor Ort sein müssen. Um Zeit für Terminfindungen, A...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Drohnen für den Arbeitsschu... / 5 Grenzen der Einsatzmöglichkeiten

Drohnen haben für den Arbeitsschutz ein erhebliches Potenzial. Unternehmen, die sie häufiger im Jahr benutzen wollen, sollten daher einen Kauf in Erwägung ziehen. Ihr Einsatz hat aber auch Grenzen. So können Drohnen nicht bei jeder Wetterlage geflogen werden. Wind, Regen oder Nebel können einen Drohnenflug problematisch werden lassen oder ihn sogar ganz vereiteln. Hinzu kommt...mehr