Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitssicherheit

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 2.7 Auswertung betriebsärztlicher Erkenntnisse

Die individuellen Untersuchungsergebnisse unterliegen – wie allgemein im Arzt-Patienten-Verhältnis – der ärztlichen Schweigepflicht. Der Arzt darf grundsätzlich keine Informationen einer durchgeführten arbeitsmedizinischen Vorsorge an Dritte – wie den Arbeitgeber – weitergeben. Er muss nur die Beschäftigten über Ergebnis und Befunde der arbeitsmedizinischen Vorsorge beraten ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Tätigkeiten auf Baustellen ... / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Tätigkeiten auf Baustellen ... / 4 Belastungs- und Expositionsmerkmale, Gefährdungen

Folgende bautypische Gefährdungen sind charakteristisch: Arbeiten oder Bewegen in absturzgefährdeten Bereichen, herabfallende Gegenstände, Sturz auf unebenem oder glattem Untergrund, Umgang mit scharfkantigen oder spitzen Materialien und Arbeitsmitteln, Anstoßen an Bau- oder Maschinenteile, unsachgemäßer Umgang mit Maschinen, Geräten und Fahrzeugen, Benutzung schadhafter Maschinen ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Hausmeister (Professiogramm) / Zusammenfassung

Überblick Hausmeister betreuen private und öffentliche Gebäude, in denen sich Wohnungen, Geschäfte, Behörden, Schulen, Krankenhäuser und Unternehmen verschiedenster Art befinden. Mit ihren handwerklichen Fähigkeiten übernehmen sie kleinere Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an haustechnischen Anlagen, sorgen für Ordnung und Sauberkeit in den Gebäuden sowie im dazugehörige...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebsrevisionen durch Ge... / 1 Wichtige Begriffsklärungen

Bevor der Beitrag sich den einzelnen Themenfeldern zuwendet, sollen grundlegende Begriffe erläutert werden. Betriebsrevisionen: Umgangssprachlich werden die Inspektionen durch die Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft entweder als Betriebsprüfung, Betriebsbesichtigung, Betriebskontrolle oder Betriebsbegehung bezeichnet – oft auch von den Prüfern selbst. Im Amtsdeutsch dage...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verwaltungsfachangestellter... / 4 Belastungs- und Expositionsmerkmale, Gefährdungen

Verwaltungstätigkeiten gehören zu den körperlich leichten Tätigkeiten. Psychische Belastung und Beanspruchung sind sehr unterschiedlich und nicht allein von der Arbeitsaufgabe abhängig, sondern auch von den gegebenen Bedingungen (z. B. Telefon und Publikumsverkehr). Folgende Merkmale sind charakteristisch: überwiegend Arbeiten im Sitzen und dadurch bedingte statische Belastung...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 2.9 Ganzheitliche Vorsorge umfasst nicht die Aspekte der gesundheitlichen Eignung

Vorsorge umfasst nicht den Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 ArbMedVV) nach sonstigen Rechtsvorschriften oder individual- oder kollektivrechtlichen Vereinbarungen. Hält ein Betriebsarzt aus individuellen medizinischen Gründen einen Tätigkeitswechsel für erforderlich, der auch durch arbeitsgestaltende oder organisatorische Maß...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebsrevisionen durch Ge... / 10 Ausblick: Neue Herausforderungen, beschränkte Ressourcen

Die Arbeitsschutzaufsicht sah sich während der Corona-Pandemie mit besonderen Herausforderungen konfrontiert, die den langjährigen Trend rückläufiger Revisionszahlen weiter verstärkten. Die Arbeitsschutzverwaltungen sind bereits durch die Überprüfung des technischen Arbeitsschutzes vollständig ausgelastet. Gleichzeitig müssen sie neuen Herausforderungen und Erwartungen im be...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 1 Einführung: Ganzheitlichkeit in der Arbeitsmedizin

Arbeitsmedizinische Vorsorge umfasst die Gesamtheit der arbeitsbedingten Einwirkungen (Belastungen) auf Beschäftigte und die Auswirkungen auf deren Gesundheit. Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) definiert seit 2008 Vorsorgeanlässe einerseits expositionsbezogen und verfolgt andererseits ein umfassendes arbeitsmedizinisches Vorgehen im Sinne eines ganz...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 2.3 Vorsorgeanlässe

Arbeitsmedizinische Vorsorge erfolgt grundsätzlich im Interesse des Beschäftigten zur frühzeitigen Erkennung und Verhütung arbeitsbedingter Erkrankungen mit der zentralen Fragestellung, ob von der Tätigkeit eine Gefahr für die Gesundheit der Beschäftigten ausgeht. Sie dient damit ausschließlich dem Selbstschutz des Individuums. Pflichtvorsorge ist arbeitsmedizinische Vorsorge...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebsrevisionen durch Ge... / 3 Wann werden Betriebsrevisionen durchgeführt?

Im Regelfall können Unternehmen nicht "vorausberechnen", welchen Betrieb die Prüfer der Gewerbeaufsicht wann inspizieren. In rund 80 bis 90 % aller Fälle sind die Kontrollen unangekündigt. Die Absicht dahinter: man will den Betrieben natürlich nicht die Gelegenheit geben, Missstände auf die Schnelle zu beheben. Die Prüfer dürfen alle Betriebsräumlichkeiten bzw. sogar das gan...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verwaltungsfachangestellter... / Zusammenfassung

Überblick Verwaltungsfachangestellte üben überwiegend praktische Tätigkeiten mittleren Schwierigkeitsgrades aus. Nach innen gerichtete Aufgaben haben organisatorischen, ordnenden Charakter und basieren auf Richtlinien, Verfügungen und Anweisungen. Nach außen gerichtete Aufgaben erfordern ständige Kontakte zu anderen Behörden, zu Bürgern, zur Wirtschaft und zu anderen Stellen...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Bericht von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt nach § 5 DGUV-V 2

Zusammenfassung Überblick Das Schreiben von Berichten ist nicht originäre Tätigkeit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder des Betriebsarztes. Dies trifft auch auf den in § 5 DGUV-V 2 geforderten Bericht der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes zu. Hinzu kommt, dass für diesen Tätigkeitsbericht bislang weder feste Vorgaben noch allgemeine Empfehlungen zu...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Bericht von Fachkraft für A... / 1 Rechtliche Grundlage und weitere Hinweise

Nach § 5 DGUV-V 2 muss der Unternehmer die von ihm bestellten Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit verpflichten, schriftlich über die Erfüllung der übertragenen Aufgaben regelmäßig zu berichten. Zusätzlich sollen diese Berichte auch über die Zusammenarbeit der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Auskunft geben. Weitere Hinweise gibt eine Publikati...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Bericht von Fachkraft für A... / Zusammenfassung

Überblick Das Schreiben von Berichten ist nicht originäre Tätigkeit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder des Betriebsarztes. Dies trifft auch auf den in § 5 DGUV-V 2 geforderten Bericht der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes zu. Hinzu kommt, dass für diesen Tätigkeitsbericht bislang weder feste Vorgaben noch allgemeine Empfehlungen zu Gliederung, Um...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Bericht von Fachkraft für A... / 3 Beispiele aus der Praxis

In den folgenden Abschnitten wird gezeigt, wie Fachkräfte für Arbeitssicherheit in der Praxis ihrer Berichtspflicht nach § 5 DGUV-V 2 nachkommen können. 3.1 Nutzung von Berichten und Protokollen In der Praxis werden vielfach Berichte und Protokolle dazu genutzt, um der Berichtspflicht nach DGUV-V 2 nachzukommen. Bei diesem "pragmatischen Lösungsweg" gibt es verschiedene Varian...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Bericht von Fachkraft für A... / 4 Fazit

In der Praxis können die Berichte nach § 5 DGUV-V 2 ganz unterschiedlich ausfallen. Ein umfangreicher, gut gegliederter Bericht ist immer eine Leistungsdokumentation der Fachkraft für Arbeitssicherheit, die einen nachhaltigen Eindruck – z. B. bei Vertretern der Unfallversicherungsträger oder der Gewerbeaufsicht, aber auch bei anderen Fachabteilungen in einem Konzern – hinterl...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Bericht von Fachkraft für A... / 3.1 Nutzung von Berichten und Protokollen

In der Praxis werden vielfach Berichte und Protokolle dazu genutzt, um der Berichtspflicht nach DGUV-V 2 nachzukommen. Bei diesem "pragmatischen Lösungsweg" gibt es verschiedene Varianten. Einfache Möglichkeit: In der Sitzung des Arbeitsschutzausschusses (ASA) einen Tagesordnungspunkt "Bericht der Fachkraft für Arbeitssicherheit" aufnehmen. Je nach betrieblichen Begebenheiten...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Bericht von Fachkraft für A... / 3.2 Erstellung von Publikationen

In einigen, meist größeren Unternehmen, wird die Berichtspflicht nach § 5 DGUV-V 2 umfangreicher ausgelegt: In diesen Unternehmen werden eigene "Jahresberichte" oder "Arbeits- und Gesundheitsschutzberichte" verfasst. Diese Leistungsdokumentationen werden konzernintern verteilt, aber auch externen Personen und Institutionen zugänglich gemacht. Bei der Entstehung arbeiten häuf...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Bericht von Fachkraft für A... / 2 Ansatzpunkte für eine mögliche Gliederung

Es gibt keine Vorgaben oder allgemeine Empfehlungen zu Gliederung, Umfang oder regelmäßigen Erscheinungszeiträumen des Berichtes nach § 5 DGUV-V 2. In den folgenden Abschnitten werden mögliche Ansatzpunkte für eine Gliederung und Vorgehensweise vorgestellt. 2.1 Online-Handlungshilfe zur Ermittlung des Betreuungsbedarfs gemäß DGUV-V 2 Die DGUV bietet unter www.dguv.de [1] eine O...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Bericht von Fachkraft für A... / 2.2 Gefährdungsbeurteilung

Für Arbeitgeber besteht die Pflicht, in ihrem Betrieb eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und die notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen zu treffen. Die Durchführung und Umsetzung ist zu dokumentieren. Grundlage hierfür bildet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), insbesondere § 5 Abs. 1 und 2 und § 6 Abs. 1 ArbSchG. Auch die novellierte Betriebssicherheitsverordnung (BetrSic...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Bericht von Fachkraft für A... / 2.1 Online-Handlungshilfe zur Ermittlung des Betreuungsbedarfs gemäß DGUV-V 2

Die DGUV bietet unter www.dguv.de [1] eine Online-Handlungshilfe zur Ermittlung des Betreuungsbedarfs. In dem Tool sind die folgenden Handlungsschritte hinterlegt: Start, Einführung, Vorbereitung, Grundbetreuung, Betriebsspezifische Betreuung, Vereinbarung, Dokumentation, Fortschreibung. Damit ist die Handlungshilfe sowohl ein Instrument für die erstmalige Ermittlung von Inhalt und Um...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Betrieblicher... / 6 Mitbestimmung des Betriebsrats bzw. der Personalvertretung

Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats kommen grundsätzlich im Hinblick auf die abstrakte Gefährdungsbeurteilung, aber auch hinsichtlich der konkreten Umsetzung in Betracht. Die zahlreichen möglichen betriebsverfassungsrechtlichen Berührungspunkte zum betrieblichen Gesundheitsschutz im Mutterschutzgesetz im Überblick: die Rechte aus § 80 BetrVG : das allgemeine Überwachungsrecht...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Betrieblicher... / 2.2 Die Begriffe "Gefährdung" und "unverantwortbare Gefährdung"

Die Gefährdungsbeurteilung hat sich an den Begriffen der "Gefährdung" bzw. der "unverantwortbare Gefährdung" zu orientieren: "Gefährdungen" der Schwangeren oder stillenden Mutter sowie des Kindes sollen möglichst vermieden werden.[1] "Unverantwortbare Gefährdungen" müssen ausgeschlossen werden.[2] Erst wenn beim Arbeitgeber Klarheit über den Inhalt der Begriffe als Leitlinien d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Betrieblicher... / Zusammenfassung

Überblick Der betriebliche Gesundheitsschutz als Teilbereich des allgemeinen Arbeitsschutzes beinhaltet eine grundlegende Gefährdungsbeurteilung für sämtliche Arbeitsplätze im Unternehmen im Hinblick auf den Schutz von Schwangeren und Müttern. Dazu treten konkrete Schutzmaßnahmen von einer Anpassung des Arbeitsplatzes an die Schutzbedürfnisse der Frau über eine eventuelle Um...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Betrieblicher... / 2.2.2 Die "unverantwortbare Gefährdung"

Die größten Unsicherheiten für alle Beteiligte, insbesondere aber für den Arbeitgeber, sind mit der Bedeutung des Begriffs der "unverantwortbaren Gefährdung" verbunden. Die Besonderheit der "unverantwortbaren Gefährdung" liegt dabei in der (Rechts-)Folge: das Risiko führt hier zum Handlungsbedarf und damit zwingend zu einer entsprechenden Handlungspflicht. Nach der Gesetzesbe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Betrieblicher... / 2.2.2.2 Schutz stillender Frauen gemäß § 12 MuSchG

§ 12 MuSchG konkretisiert und systematisiert typische Gefahrenquellen, die eine unverantwortbare Gefährdung begründen im Hinblick auf die Tätigkeiten bzw. die Arbeitsbedingungen der stillenden Mutter. Auch hier ist der Katalog nicht abschließend und bietet neben den dort benannten Gefahren einen allgemeinen Orientierungsrahmen zur Einschätzung sonstiger Gefährdungen. Die Rege...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Betrieblicher... / 2.2.2.1 Schutz schwangerer Frauen gemäß § 11 MuSchG

§ 11 MuSchG konkretisiert und systematisiert typische Gefahrenquellen, die eine unverantwortbare Gefährdung begründen im Hinblick auf die Tätigkeiten bzw. der Arbeitsbedingungen der schwangeren Frau. Dieser nicht abschließende Katalog bietet neben den dort benannten Gefahren einen allgemeinen Orientierungsrahmen zur Einschätzung sonstiger Gefährdungen. Die Regelung des § 11 M...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Finanzierungsberatung als n... / 2.6.3 Checklisten

Die folgenden Checklisten können bei der Erstellung des Businessplans unterstützen. Sie decken die wichtigsten Punkte der meisten Investitionsvorhaben ab, können jedoch keinen Anspruch auf absolute Vollständigkeit für jede denkbare Fallkonstellation erheben, da jedes Investitionsvorhaben vom Inhalt und Umfang her anders strukturiert ist. Die Checklisten sind ggf. durch indivi...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fachangestellte für Medien-... / 5 Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Beratungstätigkeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit umfasst folgende Aspekte: Mitwirkung bei der Durchführung von Analysen zu vorhandenen Gefährdungen und Belastungen und ihre Beurteilung gemeinsam mit dem Betriebsarzt, Einflussnahme auf die Beschaffung sicherer und ergonomisch gestalteter Arbeitsmittel und Ausstattungselemente für Bildschirmarbeitsplätze gemäß DGUV-I 2...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 11.3 Mitteilung an Dritte

Darüber hinaus ist der Arbeitgeber nicht berechtigt, die erhaltenen Informationen über Schwangerschaft oder Stillzeit der betroffenen Frau unbefugt an Dritte weiterzugeben (§ 27 Abs. 1 Satz 2 MuSchG). Der Arbeitgeber ist zur Weitergabe berechtigt, wenn der er ansonsten die gesetzlichen Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes nicht erfüllen könnte. Dies könnte beispielsweise di...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fachangestellte für Medien-... / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Wesentliche Aufgaben des Betriebsarztes sind Beratung des Arbeitgebers zur Durchführung einer Gefährdungs- und Belastungsanalyse mit dem Ziel der Ableitung von Gestaltungsmaßnahmen zur Schaffung einer gesundheitsförderlichen Arbeits- und Unternehmenskultur (Kommunikation und Kooperation, Führungsstil, soziales Klima) möglichst in Abstimmung mit der Fachkraft für Arbeitssicher...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fachangestellte für Medien-... / 3 Tätigkeits- und Anforderungsmerkmale

Folgende Tätigkeits- und Anforderungsmerkmale sind charakteristisch: überwiegend körperlich leichte Arbeit im Sitzen, teilweise im Stehen und Gehen, Einlagern bzw. Entnahme von Büchern, teilweise verbunden mit Zwangshaltungen beim Bücken, Knien, Hocken, teilweise Überkopfarbeit, häufig Tätigkeiten bei künstlicher Beleuchtung, Allein- oder Teamarbeit, Umgang mit bibliothekstechnis...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 8.2 Ausnahmen vom Kündigungsschutz

Nach § 17 Abs. 2 MuSchG kann die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle in besonderen Fällen ausnahmsweise die Kündigung für zulässig erklären. Hinweis Eine Auflistung der jeweils zuständigen Behörden findet sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die Kündigung kann rechtswirksam ers...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildschirmarbeit / 3 Arbeitsschutz durch die ArbStättV

Durch die ArbStättV, dort insbesondere Anhang Nr. 6, soll die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit an Bildschirmgeräten gewährleistet werden. 3.1 Anwendungsbereich Die ArbStättV gilt für alle Bildschirmarbeitsplätze mit Ausnahme der in § 1 Abs. 5 ArbStättV aufgeführten. Nach § 1 Abs. 5 ArbStättV gilt der Anhang Nr. 6 "Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildschirmarbeit / 3.2 Arbeitgeberpflichten

Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ArbStättV die Sicherheits- und Gesundheitsbedingungen an den im Betrieb vorhandenen Bildschirmarbeitsplätzen zu ermitteln und zu beurteilen. Er hat durch geeignete Maßnahmen für eine Gestaltung der Bildschirmarbeitsplätze entsprechend den Anforderungen des Anhangs Nr. 6 der ArbStättV und der sonstigen Rechtsvor...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildschirmarbeit / 3.1 Anwendungsbereich

Die ArbStättV gilt für alle Bildschirmarbeitsplätze mit Ausnahme der in § 1 Abs. 5 ArbStättV aufgeführten. Nach § 1 Abs. 5 ArbStättV gilt der Anhang Nr. 6 "Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen" nicht für Bedienerplätze von Maschinen oder Fahrerplätze von Fahrzeugen mit Bildschirmgeräten, tragbare Bildschirmgeräte für die ortsveränderliche Verwendung, die nicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schweden / 2.3.1 Meldung über das schwedische Portal

Grundsätzlich muss jede Entsendung über das schwedische Portal "posting.av.se" gemeldet werden. Hierbei handelt es sich um die Seite des schwedischen Amts für Arbeitsschutz. Es müssen unter anderem Informationen zum Arbeitgeber, zu einer Kontaktperson beim Arbeitgeber, zum vorgesehener Entsendezeitraum, zur Art der Dienstleistung und dem Ort der Leistungserbringung, zum entsandte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Balanced Scorecard / 4.5 Nachhaltigkeit in Balanced Scorecard einbinden

Immer wieder wird angeführt, dass die klassischen Perspektiven oder Dimensionen der Balanced-Scorecard nicht mehr genügen, um ein Unternehmen wirklich umfassend zu steuern. Es gibt bereits Ansätze, in denen weitere Dimensionen eingebunden werden, z. B. Innovationen, wenn dieses Themenfeld für den langfristigen Erfolg eines Unternehmens wichtig ist. Das gilt aber nicht für all...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz an Homeoffice... / 2.1 Arbeitsschutz an jedem Telearbeitsplatz?

Arbeitsschutz nach den §§ 1 ff. ArbSchG hat an allen Arbeitsplätzen des Unternehmens stattzufinden, damit selbstverständlich auch an Tele- und mobilen Arbeitsplätzen. Über die o. g. Definition hinaus schreibt § 2 Abs. 7 ArbStättV vor, dass ein Telearbeitsplatz vom Arbeitgeber erst dann eingerichtet ist, "wenn Arbeitgeber und Beschäftigte die Bedingungen der Telearbeit arbeit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz an Homeoffice... / 2 Arbeitsschutz an Homeoffice-Arbeitsplätzen

2.1 Arbeitsschutz an jedem Telearbeitsplatz? Arbeitsschutz nach den §§ 1 ff. ArbSchG hat an allen Arbeitsplätzen des Unternehmens stattzufinden, damit selbstverständlich auch an Tele- und mobilen Arbeitsplätzen. Über die o. g. Definition hinaus schreibt § 2 Abs. 7 ArbStättV vor, dass ein Telearbeitsplatz vom Arbeitgeber erst dann eingerichtet ist, "wenn Arbeitgeber und Beschä...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz an Homeoffice... / 3.3 Überwachung des Arbeitsschutzes

Erfolgt aufgrund der Erstbeurteilung eine Unterweisung, kann diese schriftlich an den Homeoffice- oder Telearbeitnehmer erfolgen. Sie kann aber auch im Stammbetrieb persönlich erfolgen. Nach § 12 Abs. 1 ArbSchG muss die Unterweisung regelmäßig wiederholt werden, spätestens dann, wenn ein besonderes Erfordernis eintritt, wie z. B. eine Veränderung der Arbeitsbedingungen (z. B....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz an Homeoffice... / 3 Arbeitsschutzmaßnahmen an Telearbeitsplätzen durchsetzen

An betrieblichen Arbeitsplätzen ist es einfach, den Arbeitsschutz umzusetzen. Telearbeitsplätze sind dagegen eine echte Herausforderung, weil der Zugang, wie auch die regelmäßige Überwachung sich aus rechtlichen Gründen ausgesprochen schwierig gestalten kann. 3.1 Zugang zum Telearbeitsplatz 3.1.1 Keine gesetzlichen Vorgaben Um eine Erstbeurteilung überhaupt durchführen zu könne...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz an Homeoffice... / 3.1.2 Kollektive Vereinbarungen

Arbeitsschutz ist oft im Wege der betrieblichen Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG durch eine Betriebsvereinbarung nach § 77 BetrVG geregelt. Auch das "Ob" und "Wie" von Telearbeit kann Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein. Mit der Regelung des § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG wird das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei sog. "mobiler Arbeit" festgelegt: Will der...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz an Homeoffice... / 4 Besondere unfallversicherungsrechtliche Risiken, insbesondere der Wegeunfall

4.1 Arbeitsunfälle, insbesondere die Meldeverpflichtung Auch am Homeoffice- oder Telearbeitsplatz sind Arbeitsunfälle möglich. Wegen der Meldeverpflichtungen des Arbeitgebers gegenüber der Berufsgenossenschaft muss auch der Telearbeitnehmer verpflichtet werden, diese dem Arbeitgeber zu melden, z. B. durch folgende Vereinbarung: Praxis-Beispiel Regelung "Arbeitsunfall" (1) Erlei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz an Homeoffice... / 3.1 Zugang zum Telearbeitsplatz

3.1.1 Keine gesetzlichen Vorgaben Um eine Erstbeurteilung überhaupt durchführen zu können, müssen der Arbeitgeber bzw. seine nach § 13 ArbSchG Verantwortlichen den Arbeitsplatz betreten und dem Arbeitnehmer Anweisung geben können, wie er den Platz optimal einrichtet. Das Gesetz bleibt verhalten, wenn es in § 2 Abs. 7 ArbStättV regelt, dass "Arbeitgeber und Beschäftigte die Be...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz an Homeoffice... / Zusammenfassung

Überblick Nach dem Ende der Corona-Pandemie, die auch das Arbeitsleben erheblich beeinflusst hat, kehren alle Beteiligten zur "Normalität" zurück. Wirklich alle? Keinesfalls, denn das, was in vielen Unternehmen vor Corona noch undenkbar war, ist heute vielerorts zum Standard geworden – die mobile Arbeit, v. a. die Arbeit im Homeoffice. Statistiken sprechen von mittlerweile ü...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz an Homeoffice... / 1 Was ist eigentlich ein Homeoffice-Arbeitsplatz?

Mit der Neuordnung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) vom November 2016 (Art. 1 der VO zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen, BGBl. I 2016, S. 2681) wurde eine gesetzliche Definition von Telearbeitsplätzen in die ArbStättV eingeführt (§ 2 Abs. 7 ArbStättV). Telearbeitsplätze sind danach "vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz an Homeoffice-Arbeitsplätzen

Zusammenfassung Überblick Nach dem Ende der Corona-Pandemie, die auch das Arbeitsleben erheblich beeinflusst hat, kehren alle Beteiligten zur "Normalität" zurück. Wirklich alle? Keinesfalls, denn das, was in vielen Unternehmen vor Corona noch undenkbar war, ist heute vielerorts zum Standard geworden – die mobile Arbeit, v. a. die Arbeit im Homeoffice. Statistiken sprechen von...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz an Homeoffice... / 2.2 Gefährdungsbeurteilungen an Telearbeitsplätzen

Arbeitsschutzrechtliche Maßnahmen sind erst dann sinnvoll durchzuführen, wenn an den Arbeitsplätzen eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Abs. 1 ArbSchG bzw. § 3 ArbStättV stattgefunden hat. Diese Erstbeurteilung dient vor allem dazu, dem Arbeitgeber und seinen Arbeitsschutzverantwortlichen eine Einschätzung zu gestatten, welche besonderen gesundheitlichen Risiken vorhanden s...mehr