Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitssicherheit

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 2 Zielsetzung des Arbeitsschutzgesetzes

Das heutige Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) stellt im Wesentlichen eine Umsetzung europarechtlicher Vorgaben bezüglich des Arbeitsschutzes dar und soll damit zur Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten im Arbeitsschutz verpflichten[1] . So ist es explizit Ziel des ArbSchG, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Besc...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 13.7 Unterweisung

In Bezug auf die grundsätzliche Doppelverantwortung im Arbeitsschutz besteht eine rechtliche Ausnahme: Für die arbeitsschutzbezogene Unterweisung gemäß § 12 ArbSch der Entleiher zuständig[1]. Er muss die Unterweisung unter Berücksichtigung der Qualifikation und Erfahren der Leiharbeitnehmer vornehmen.mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 8 Mitwirkungspflichten der Beschäftigten

Grundsätzlicher Adressat von Arbeitsschutzvorschriften ist der Arbeitgeber. An ihn richten sich entsprechende Verpflichtungen mit der Rechtsfolge, dass er auch für die ordnungsgemäße Umsetzung des Arbeitsschutzes verantwortlich ist. Die besten Schutzvorschriften nützen allerdings nichts, wenn sich die Beschäftigten nicht sicherheitsgerecht verhalten und nicht im Rahmen ihrer ...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 4.1 Arbeitgeber als Adressat

Regelmäßig benennen die öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzvorschriften den Arbeitgeber als Adressat der entsprechenden Arbeitsschutzvorschriften. Auch wenn Arbeitsschutz als gesamtbetriebliche Aufgabe anzusehen ist und auch durch die Beschäftigten mitzutragen ist, so bleibt die entscheidende Kernfrage, wen die Aufsichtsbehörden für Mängel im Arbeitsschutz verantwortlich ma...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen für den Arbeitsschutz

Zusammenfassung Überblick Bereits aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ergibt sich, dass Arbeitgeber weitreichenden Fürsorgeverpflichtungen unterliegen (vgl. § 618 BGB). Heutzutage ist das deutsche Arbeitsschutzrecht aber stark von europarechtlichen Einflüssen geprägt. Insbesondere stellt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) im Wesentlichen eine Umsetzung der RL 89/391/EWG ("Ra...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 7.4 Zuständigkeit für die Durchführung von Unterweisungen

Als Adressat der Unterweisungsverpflichtung ist gem. § 12 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG der Arbeitgeber benannt. Dies ist allerdings nicht so zu verstehen, dass er die Unterweisung auch immer persönlich durchführen muss. Die Durchführung der Unterweisung kann er an andere Personen delegieren (z. B. Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzte). Dennoch trägt de...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 7.1 Unterweisungsverpflichtung

Damit Beschäftigte eine Gesundheitsgefährdung erkennen und entsprechend den vorgesehenen Maßnahmen handeln können, müssen sie auf die individuelle Arbeitssituation zugeschnittene Informationen, Erläuterungen und Anweisungen erhalten. Arbeitgeber sind daher verpflichtet, die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen zu unter...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 8.3 Weitere Unterstützungspflichten

Fallen den Beschäftigten unmittelbare erhebliche Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit auf, so sind sie auch öffentlich-rechtlich dazu verpflichtet, dies dem Arbeitgeber bzw. dem zuständigen Vorgesetzten unverzüglich zu melden[1] . Dies gilt auch dann, wenn sie Defekte an Schutzsystemen (z. B. automatische Abschaltung von Schneidewerkzeugen etc.) feststellen. Die festges...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / Zusammenfassung

Überblick Bereits aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ergibt sich, dass Arbeitgeber weitreichenden Fürsorgeverpflichtungen unterliegen (vgl. § 618 BGB). Heutzutage ist das deutsche Arbeitsschutzrecht aber stark von europarechtlichen Einflüssen geprägt. Insbesondere stellt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) im Wesentlichen eine Umsetzung der RL 89/391/EWG ("Rahmenrichtlinie ...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 13.4 Verantwortlichkeiten

Von der Fragestellung, welche Arbeitsschutzvorschriften gelten ist die Frage zu unterscheiden, wer für den Arbeitsschutz der Leiharbeitnehmer verantwortlich ist. Hierbei darf nicht unberücksichtigt bleiben, dass der Verleiher (als eigentlicher Arbeitgeber des Leiharbeitnehmers) in faktischer Hinsicht nur bedingt Einfluss auf die Arbeitsverhältnisse nehmen kann und auch nur be...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 8.1 Zivilrechtliche Verpflichtungen

Sofern es sich um Beschäftigte handelt, welche in einem zivilrechtlichen Beschäftigungsverhältnis zu ihrem Arbeitgeber stehen, so sind sie bereits aufgrund besonderer Treue- und Rücksichtnahmeverpflichtungen verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes einzuhalten. Dies ergibt sich aus dem Umstand, dass in derartigen Beschäftigungsverhältnissen sowohl der A...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 12.3 Personalauswahl

§ 8 ArbSchG ist als Arbeitgeberpflicht ausgestaltet (wie die allermeisten Arbeitsschutzvorschriften). In der Praxis delegieren Arbeitgeber allerdings oftmals konkrete Aufgaben an andere Personen. Dem Telos (Sinn und Zweck) der Vorschrift ist allerdings im Falle einer Delegation zu entnehmen, dass solche Aufgaben nur an zuverlässige Personen übertragen werden dürfen, die über...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 7 Unterweisungen

Erfolgreicher Arbeitsschutz hängt maßgeblich davon ab, dass die Beschäftigten sich der bestehenden Gefährdungen bewusst sind und sich sicherheitsorientiert verhalten. Hierzu ist allerdings erforderlich, dass Beschäftigte die relevanten Gefährdungen und entsprechenden Schutzmaßnahmen kennen und ihr Verhalten entsprechend den Vorgaben ausrichten. Daher ist es unerlässlich, die...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 4.2 Leitung eines Unternehmens oder eines Betriebes

Als Arbeitgeber im Sinne des ArbSchG zählen weiterhin auch alle Personen, die mit der Leitung eines Unternehmens oder eines Betriebes beauftragt wurden[1] . Dies gilt allerdings nur im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse.mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 5.4 Planung von Arbeitsschutzmaßnahmen

§ 4 Nr. 4 ArbSchG legt fest, dass Arbeitsschutzmaßnahmen mit dem Ziel zu planen sind, Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und Einfluss der Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht zu verknüpfen. Es handelt sich folglich um das Gebot einer ganzheitlichen Betrachtung der Arbeitsschutzmaßnahmen. Dies ermöglicht es auch, Wechselwirkungen...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 13.3 Welche Arbeitsschutzvorschriften gelten?

Grundsätzlich bleibt natürlich der Verleiher der Arbeitgeber des Leiharbeitnehmers und ist somit auch grundsätzlich zum Arbeitsschutz verpflichtet. Er ist folglich auch derjenige, der die entsprechenden Schutzmaßnahmen zu treffen hat[1]. Die bloße Anwendung des ArbSchG würde aber dazu führen, dass lediglich der Verleiher die verwaltungsrechtliche Verantwortung für den Arbeit...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 9.8 Beschwerde beim Betriebsrat

Von § 17 Abs. 2 ArbSchG unberührt bleibt das Recht von Arbeitnehmern, sich mit ihren Anliegen an den Betriebsrat zu wenden. Der Betriebsrat hat die Beschwerden entgegenzunehmen und beim Arbeitgeber auf Abhilfe hinzuwirken, falls er diese für berechtigt erachtet[1]. Hier ist auch bedeutsam, dass der Betriebsrat eigene Überwachungsrechte im Bereich des Arbeitsschutzes hat[2]. G...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 13.5 Arbeitsschutzvereinbarungen

Die doppelte Verantwortung führt allerdings typischerweise zu der Problematik, dass auch koordiniert werden muss, wer welche Aufgaben übernimmt (z. B. Veranlassung von Pflichtvorsorgen nach der ArbMedVV, Stellung von persönlicher Schutzausrüstung etc.). In der Praxis hat es sich daher bewährt, dass zwischen Verleiher und Entleiher sog. Arbeitsschutzvereinbarungen getroffen w...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 9 Beschwerderecht der Beschäftigten

Adressat arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften ist der Arbeitgeber. Er ist folglich für die Einhaltung des Arbeitsschutzes verantwortlich. Sofern er sich nicht an die öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzvorschriften hält, stellt sich die Frage, ob sich Beschäftigte dann an die zuständigen Aufsichtsbehörden (in Bayern z. B. an die Gewerbeaufsicht) wenden dürfen. Diesbezüglich...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 5.5 Vorrang technisch-organisatorischer Schutzmaßnahmen

Im Bereich des Arbeitsschutzes ist es verlockend, Gefährdungen durch individuelle Schutzmaßnahmen (z. B. Tragen von Schutzausrüstung, Eignungsuntersuchungen etc.) vorzubeugen. Oftmals lassen sich allerdings auch durch technische (z. B. Absauganlagen, Schutzvorrichtungen) und organisatorische (z. B. Arbeitszeiten, keine Alleinarbeit etc.) Maßnahmen Gefahren bekämpfen. Dies er...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 5.7 Geeignete Anweisungen

Den Beschäftigten sind in Bezug auf den Arbeitsschutz geeignete Weisungen zu erteilen[1] . Die besten Arbeitsschutzmaßnahmen sind nur dann wirksam, wenn auch die Beschäftigten aktiv bei der Umsetzung mithelfen. Auch durch eine unzureichende Qualifikation und Unterweisung können sich Gefährdungen von Beschäftigten ergeben[2]. Daher sind arbeitsschutzbezogenen Unterweisungen g...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 6 Gefährdungsbeurteilung

Die dem Arbeitgeber obliegenden Fürsorgeverpflichtungen fordern im Wesentlichen, dass er zum Schutz der Beschäftigten entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen zu treffen hat. Regelmäßig stellt sich hier aber die Frage, welche Schutzmaßnahmen genau zu treffen sind. Diese Frage kann nicht allgemeingültig beantwortet werden, die konkreten betrieblichen Gegebenheiten müssen individu...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 7.9 Arbeitnehmerüberlassung

Leiharbeitnehmer sind in der Regel fest in das Betriebsgeschehen des Entleihers integriert. Daher liegt die Verantwortungfür den Arbeitsschutz dieser Arbeitnehmer grundsätzlich beim Entleiher. Allerdings bleibt auch der Verleiher zum Arbeitsschutz verpflichtet. In Bezug auf die arbeitsschutzbezogenen Unterweisungen ist allerdings rechtlich festgelegt, dass allein der Entleih...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 5.8 Geschlechtsspezifische Auswirkungen

Grundsätzlich sind die spezifischen Gefährdungen für besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen gesondert zu berücksichtigen[1] . Es können sich daraus auch geschlechterspezifische Unterschiede in Bezug auf die Umsetzung des Arbeitsschutzes ergeben. Dies kann allerdings diskriminierungsrechtliche Relevanz aufweisen[2] . Mittelbar oder unmittelbar geschlechtsspezifische ...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 4.3 Delegation an sonstige Personen

Gerade in größeren Unternehmen ist es eher unüblich, dass sich Arbeitgeber selbst um die Umsetzung des Arbeitsschutzes kümmern. So erscheint es sachdienlich, dass die öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzverpflichtungen auch von anderen Personen wahrgenommen werden können. § 13 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 ArbSchG ermöglicht es dem Arbeitgeber, dass er auch andere Personen mit der ver...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 6.7 Psychische Gefährdungen

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen wird in der Praxis oftmals als eigenständiger Bestandteil des Arbeitsschutzes behandelt. Rechtlich gesehen handelt es sich jedoch nicht um ein separates Arbeitsschutzinstrument. Arbeitgeber müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG lediglich mitberücksichtigen, dass auch psychische Belastungen einen Gefähr...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 10.1 Kostentragungsverpflichtung

Gem. Art. 6 Abs. 5 RL 89/391/EWG ist festgelegt, dass die Kosten für Sicherheits-, Hygiene- und Gesundheitsschutzmaßnahmen auf keinen Fall zulasten der Beschäftigten gehen dürfen. Die Umsetzung dieser europarechtlichen Vorgabe erfolgte durch § 3 Abs. 3 ArbSchG welcher regelt, dass die Kosten für Maßnahmen nach dem ArbSchG (und den aufgrund des ArbSchG erlassenen Rechtsverordn...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 13.1 Allgemeines

Die Leiharbeit ist ein fester Bestandteil der heutigen Arbeitswelt und in bestimmten Wirtschaftszweigen weit verbreitet. Der Grundsatzgedanke der Leiharbeit ist klar: Sie ermöglicht es, Auftragsspitzen zuverlässig zu bewältigen. Außerdem bietet sie eine flexible Möglichkeit Vertretungen bei vorhersehbaren Abwesenheiten von Beschäftigten (z. B. Urlaub, Mutterschutz, Elternzei...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 7.8 Unterweisung ist Arbeitszeit

Eine weitere zeitliche Komponente der Unterweisung kann direkt dem Gesetz entnommen werden. Die Beschäftigten sind während ihrer Arbeitszeit zu unterrichten[1] . Somit ist gesetzlich klargestellt, dass Unterweisungen als integraler Bestandteil des Arbeitsschutzes gelten und auch in den Arbeitsalltag (ohne die Verpflichtung zur Nacharbeit etc.) zu integrieren sind. Daraus folg...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 8.2 Öffentlich-rechtliche Verpflichtungen

Mitwirkungspflichten der Beschäftigten bestehen auch aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften. Bereits Art. 13 RL 89/391/EWG gibt vor, dass die Beschäftigten zu entsprechenden Mitwirkungspflichten verpflichtet sind. Diese europarechtliche Vorgabe wurde durch § 15 Abs. 1 ArbSchG umgesetzt. Beschäftigte sind gemäß dieser Vorschrift verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sow...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 5.1 Minimierungsgebot

Gem. § 4 Nr. 1 ArbSchG ist die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird. Normiert ist hier folglich ein Vermeidungs- und Minimierungsgebot. Im Idealfall sollen folglich Gefährdungen erst gar nicht entstehen können. So ist z. B....mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 9.2 Abhilfe durch den Arbeitgeber

Das Beschwerderecht nach § 17 Abs. 2 Satz 1 ArbSchG greift nur, wenn der Arbeitgeber auf Beschwerden von Beschäftigten nicht reagiert oder keine Abhilfe schafft. Das im ArbSchG normierte Beschwerderecht setzt folglich voraus, dass der Beschäftigte seinem Arbeitgeber die aus seiner Sicht problematischen Umstände mitteilt und dieser daraufhin keine Maßnahmen zur Beseitigung de...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 13.2 Schutzbedürftigkeit

Der Tätigkeitsbereich der Leiharbeitnehmer ist dadurch gekennzeichnet, dass sie sich in die Betriebe anderer Arbeitgeber begeben und dort auch für den Betrieb tätig sind. Sie werden folglich anstatt eigener Beschäftigter des dortigen Arbeitgebers tätig. Insofern unterliegen sie den gleichen Gefährdungen wie die Beschäftigten des Entleiherbetriebes. Die Arbeitnehmerüberlassung ...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 13.6 Überwachungspflicht

Wie festgestellt wurde, haben in rechtlicher Hinsicht sowohl der Verleiher als auch der Entleiher die Verantwortung für die Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften. Faktisch ist aber die Einwirkungsmöglichkeit für den Verleiher in Bezug auf die Arbeitsschutzorganisation beschränkt. Fehlen dem Verleiher die tatsächlichen Möglichkeiten in den Betrieb des Entleihers...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 5.2 Bekämpfung an der Gefahrquelle

Gefahren sind bereits an ihrer Quelle zu bekämpfen[1] . Die Ursache einer Gefahr ist folglich zuerst einer Bewertung zu unterziehen, um nachfolgend prüfen zu können, inwieweit bereits hier Vermeidungsstrategien ansetzen können. Bei lärmintensiven Maschinen ist z. B. im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen, inwieweit bereits an der Maschine lärmmindernde Maßnahmen ...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 5.6 Besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen

Bei besonders schutzbedürftigen Beschäftigtengruppen sind auch die hier vorliegenden speziellen Gefahren zu berücksichtigen[1] . So ist z. B. bei Jugendlichen zu berücksichtigen, dass sie bestimmte Lebensbereiche hinsichtlich bestehender Gefährdungen nur unzureichend einschätzen können. Auch können z. B. geschlechtsspezifische Gefährdungen relevant sein (z. B. in Bezug auf d...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 1 Europarecht

Die Grundlage des heutigen ArbSchG bildet als europarechtliche Vorgabe die RL 89/391/EWG ("Arbeitsschutzrahmenrichtlinie"). Anders als Verordnungen der EU bedarf es bei EU-Richtlinien der innerstaatlichen Umsetzung. Richtlinien sind lediglich hinsichtlich ihrer Zielsetzungen für die Mitgliedsstaaten (und damit auch die Bundesrepublik Deutschland) verbindlich, überlassen aber...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 9.6 Bergbau

Eine im Wesentlichen gleichlautende Vorschrift zu § 17 Abs. 2 ArbSchG findet sich im Bereich des Bergbaus. Gem. § 22 Nr. 2 ABBergV ist der Beschäftigte berechtigt, sich an die zuständige Behörde und die Aufsichtsperson des zuständigen Unfallversicherungsträgers zu wenden, wenn er aufgrund konkreter Anhaltspunkte der Auffassung ist, dass die vom Unternehmer getroffenen Maßnah...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 12 Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber

Besondere Gefahren für Beschäftigte können sich auch daraus ergeben, dass auf einer Arbeitsstätte Personen mehrerer Arbeitgeber beschäftigt werden (z. B. Baustelle). In solchen Situationen reicht es möglicherweise nicht aus, wenn jeder Arbeitgeber nur für seine eigenen Beschäftigten eine Gefährdungsbeurteilung erstellt und entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen festlegt. 12.1 V...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 9.7 Hinweisgeberschutzgesetz

2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten[1] . Sofern aufgrund des HinSchG Mitteilungen an bestimmte Stellen seitens der Beschäftigten erfolgen, so bleiben diese Rechte von § 17 Abs. 2 ArbSchG unberührt.mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 9.5 Beamte und Soldaten

Für Beamte und Soldaten ist dagegen § 17 Abs. 2 ArbSchG nicht anzuwenden[1]. Hier gelten hinsichtlich des Beschwerderechts die Vorschriften des öffentlichen Dienstes (z. B. § 125 BBG, Art. 7 BayBG, Wehrbeschwerdeverordnung, Gesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages).mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 10 Kosten für Arbeitsschutzmaßnahmen

Der Aufbau und die Aufrechterhaltung einer wirksamen Arbeitsschutzorganisation verursacht zwangsläufig laufende Kosten. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wer die Kosten für erforderliche Arbeitsschutzmaßnahmen tragen muss. 10.1 Kostentragungsverpflichtung Gem. Art. 6 Abs. 5 RL 89/391/EWG ist festgelegt, dass die Kosten für Sicherheits-, Hygiene- und Gesundheitsschu...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 11 Dokumentation von Unfällen

Der Arbeitgeber ist verpflichtet Unfälle im Betrieb zu dokumentieren. 11.1 Erfassungspflichten Sofern sich Unfälle im Betrieb ereignen, so muss ein Arbeitgeber diese Unfälle dann gem. § 6 Abs. 2 ArbSchG erfassen, wenn dabei ein Beschäftigter getötet oder so schwer verletzt wird, dass er infolgedessen später verstirbt oder für mehr als 3 Tage arbeits- oder dienstunfähig ist. Auch ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1 Steuerpflichtige ärztliche Leistungen

Rz. 63 Folgende ärztliche Leistungen sind steuerpflichtig [1]: die schriftstellerische oder wissenschaftliche Tätigkeit, auch soweit es sich dabei um Berichte in einer ärztlichen Fachzeitschrift handelt; die Vortragstätigkeit, auch wenn der Vortrag vor Ärzten im Rahmen der Fortbildung gehalten wird; die Lehrtätigkeit; die Lieferungen von Hilfsmitteln, z. B. Kontaktlinsen, Schuhei...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 12.4 Leiharbeit

Grundsätzlich würde § 8 ArbSchG auch vollumfänglich bei der Leiharbeit Anwendung finden. Allerdings sind Leiharbeitnehmer im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung wesentlich anders in den Betrieb des anderen Arbeitgebers integriert, als es bei bloßer zeitgleicher Anwesenheit mehrerer Beschäftigter verschiedener Arbeitgeber der Fall ist. Leiharbeitnehmer sind in das Betriebsgesc...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 7.2 Spezifische Unterweisungsvorschriften

Die grundsätzliche Unterweisungsverpflichtung ist in § 12 ArbSchG geregelt. Für bestimmte Tätigkeitsbereiche wurde § 12 ArbSchG jedoch bereichsspezifisch konkretisiert. Diese Vorschriften führen somit näher aus, wie die Unterweisung nach § 12 ArbSchG durchzuführen ist. Spezifische Unterweisungsvorschriftenmehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 7.6 Hinweise auf arbeitsmedizinische Vorsorge

Teilweise ist außerdem vorgeschrieben, dass die Unterweisungen durch Informationen ergänzt werden müssen, unter welchen Voraussetzungen die Beschäftigten Anspruch auf arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) haben. Hier muss dann auch jeweils darüber unterrichtet werden, welche arbeitsmedizinischen Vorsorgen angeboten (Ang...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 6.10 Mitbestimmung des Betriebsrates

§ 5 ArbSchG schreibt vor, dass eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden muss, regelt allerdings nicht, wie diese durchzuführen ist. Auch wenn einige Fachrechtsverordnungen weitergehende Konkretisierungen vornehmen (z. B., dass bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen auch die Möglichkeit einer Substitution überprüft werden muss[1], so bleibt es dabei, dass die konkrete Umset...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 9.4 Benachteiligungsverbot

Erfüllt der Beschäftigte bei Wahrnehmung des außerbetrieblichen Beschwerderechts nach § 17 Abs. 2 ArbSchG die dort benannten Voraussetzungen (konkrete Anhaltspunkte, Abhilfeersuchen beim Arbeitgeber, zuständige Behörde), so dürfen ihm daraus keine Nachteile entstehen[1]. Insoweit greift hier auch das Maßregelungsverbot i. S. v. § 612a BGB. Insofern sind daher z. B. Abmahnung...mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 6.2 Art der Gefährdungen

Die Art möglicher Gefährdungen bei der Arbeit ist sehr vielfältig und bedarf einer umfassenden Bewertung der durchzuführenden Tätigkeiten. § 5 Abs. 3 ArbSchG enthält mögliche Gefährdungen, welche entsprechend berücksichtigt werden müssen. Allerdings handelt es sich hierbei nicht um einen abschließenden Katalog von Gefährdungen. Vielmehr handelt es sich bei der Aufzählung in ...mehr