Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitssicherheit

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Eignungsbeurteilung bei Fah... / 2.6 Konkretheit der medizinischen Fragestellung

Grundsätzlich ist es dem Arbeitgeber nicht erlaubt, lediglich den allgemeinen Gesundheitszustand eines Beschäftigten zu hinterfragen. Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten sind so vielfältig, dass die Rechtslage nicht hergibt, einfach „alles“ untersuchen zu lassen. Er muss sich vielmehr aus dem besonderen Anlass auf die Fragestellung beschränken, ob die gesundheitliche ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Eignungsbeurteilung bei Fah... / 2.3.3 Eignungsuntersuchungen aufgrund besonderer Veranlassung

Der Gesundheitszustand kann sich während einer Beschäftigung verändern. Das kann auch Eignungen kurzfristig oder lang andauernd positiv wie negativ beeinflussen. Ergeben sich objektive Hinweise auf einen „besonderen personenbezogenen Anlass“, die den Arbeitgeber im laufenden Beschäftigungsverhältnis an der gesundheitlichen Eignung eines Beschäftigten zweifeln lassen, so kann...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Eignungsbeurteilung bei Fah... / 2.3.2 Eignungsuntersuchungen bei Wechsel der Tätigkeit

Wechselt ein Beschäftigter im laufenden Arbeitsverhältnis in eine neue Tätigkeit mit für ihn dadurch veränderten Anforderungen und Arbeitsbedingungen oder treten am Arbeitsplatz neue Gefährdungen auf, so kann der Arbeitgeber dies von einer erneuten Eignungsuntersuchung abhängig machen. Für den Arbeitnehmer besteht in diesem Fall keine Duldungspflicht. Im Falle der Weigerung ...mehr

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Eignungsbeurteilung bei Fah... / 2.4.1 Staatliche Rechtsvorschriften mit Eignungsvorbehalten als Voraussetzung für eine Fahr- und Steuertätigkeit

Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO), § 31, Abs. 2: "Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muss, dass der Führer nicht zur selbstständigen Leitung geeignet … ist …" In Bezug auf Firmenfahrzeuge (Dienstwagen, Firmen-Lkw) wird der Arbeitgeber oft auch „Halter“ des Fahrzeuges sein. Dabei muss der Halter nicht...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Eignungsbeurteilung bei Fah... / 2.2 Eignungsuntersuchungen für Fahr- und Steuertätigkeiten nach staatlichen Vorschriften

Die normativen Grundlagen von staatlich festgelegten Eignungsuntersuchungen berühren wesentliche Aspekte verfassungsmäßiger Grundrechte wie etwa das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art 1 Abs. 1 GG) sowie bei Entnahme von Körperflüssigkeiten und -proben das Recht auf körperliche Unversehr...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.1 Gesetze und Verordnungen

Rz. 7 Die Vorschrift will sicherstellen, dass alle Schutzvorschriften zugunsten der Arbeitnehmer auch tatsächlich eingehalten und angewendet werden. Der Begriff der "zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze und Verordnungen" ist deshalb weit auszulegen [1] und umfasst auch das Richterrecht [2], bzw. die durch Richterrecht entwickelten Grundsätze, z. B. den allgemeinen arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gesundheit / 1 Unterschiedliche Definitionen und Kriterien

1987 entwickelte die WHO ihre Definition im Nachgang zur Ottawa Charta weiter: "Gesundheit ist die Fähigkeit und die Motivation, ein wirtschaftlich und sozial aktives Leben zu führen". Der Gesundheitssoziologe Klaus Hurrelmann definiert Gesundheit als "Zustand des objektiven und subjektiven Befindens einer Person, der gegeben ist, wenn diese Person sich in den physischen, psy...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliches Gesundheitsma... / 1 Hohes Niveau des klassischen Gesundheitsschutzes

Die primär auf die Verhütung von Berufskrankheiten und Unfällen ausgerichteten klassischen Konzepte des Gesundheitsschutzes haben ein hohes Niveau erreicht, sind jedoch gerade deshalb auch an Grenzen gestoßen: weitere Verbesserungen bei den herkömmlichen Aufgaben und Methoden werden immer schwieriger; die Veränderungen der Arbeitswelt verlangen neue Ansätze und Instrumente. Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliches Gesundheitsma... / 2 Bestandteile von BGM

Neben dem klassischen und gesetzlich verpflichteten Arbeitsschutz umfasst ein systematisches und nachhaltiges BGM zudem die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) sowie das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). 2.1 Betriebliche Gesundheitsförderung Die BGF umfasst alle Maßnahmen des Betriebs unter Beteiligung der Organisationsmitglieder zur Stärkung ihrer Gesundheitsko...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Stress / Zusammenfassung

Begriff Zur Beschreibung psychischer Belastungen wird häufig der Begriff "Stress" gebraucht. Er wird unterschiedlich verwendet: Im Alltagssprachgebrauch meint jemand, der "im Stress ist", dass er viel zu tun und wenig Zeit hat. Wer "Stress mit seinem Kollegen" hat, befindet sich in einer Konfliktsituation. Auch in der Wissenschaft gibt es unterschiedliche Stressmodelle. In d...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliches Gesundheitsma... / Zusammenfassung

Begriff Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) ist nach Badura et. al (2000) "die Gestaltung, Lenkung und Entwicklung betrieblicher Strukturen und Prozesse, um Arbeit, Organisation und Verhalten am Arbeitsplatz gesundheitsförderlich zu gestalten." BGM betrachtet die Gesundheit der Beschäftigten als strategischen Faktor und Wettbewerbsvorteil und soll Beschäftigten und Unt...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Resilienz / 4 Organisationale Resilienz

Der Begriff Resilienz kann auch auf ganze Systeme, z. B. Organisationen und Unternehmen, angewendet werden. Hier ist die Begrifflichkeit allerdings noch weniger geklärt und vereinheitlicht, als bei der Resilienz von Personen. Es stellt sich die Frage nach geeigneten Messgrößen von Resilienz in Organisationen. Soll z. B. eine besonders langlebige Organisation als resilient bez...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.4 Verbot der unbefugten Weitergabe an Dritte (§ 27 Abs. 1 Satz 2)

Rz. 15 § 27 Abs. 1 Satz 2 verbietet ausdrücklich die unbefugte Bekanntgabe der Mitteilung der Frau über ihre Schwangerschaft bzw. das Stillen an Dritte. Die Norm stellt das klar, was nach dem BDSG, aufgrund arbeitsvertraglicher Nebenpflicht und in Anerkennung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der werdenden oder jungen Mutter ohnehin gilt: Es ist Sache der Frau zu entsche...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3 Beteiligte Personen und Behörden, Offenbarungsverbot

Rz. 11 Zur Auskunft verpflichtet ist der Arbeitgeber. Die Auskunftspflicht ist nicht von der Betriebsgröße abhängig. Ist der Arbeitgeber eine natürliche Person, ist diese selbst zur Auskunft verpflichtet. Tritt als Arbeitgeber eine juristische Person auf, obliegt dem vertretungsberechtigten Organ die Auskunftspflicht.[1] Rz. 12 Die betreffende Arbeitnehmerin selbst trifft hin...mehr

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Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 3.4 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG)

3.4.1 Rechtsgrundlagen und Bestellung Die gesetzlichen Regelungen für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit finden sich im ASiG. Die Vorgaben für Betriebsärzte sind in den §§ 2 – 4 ASiG geregelt. Der Arbeitgeber hat hiernach grundsätzlich Betriebsärzte zu bestellen und ihnen die in § 3 genannten Aufgaben zu übertragen, soweit dies erforderlich ist. Das Gesetz rege...mehr

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Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 3.4.2 Qualifikation, Aufgaben und Befugnisse

Die Betriebsärzte haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen. Sie haben insbesondere den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen zu beraten, die Arbeitnehmer zu untersuchen, arbeitsmedizinisch zu beurteilen und zu beraten so...mehr

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Vermögensabschöpfung versch... / 2.2.4 Verstoß gegen die Arbeitssicherheit: Das Einhalten von Lenkzeiten

Bei einem "Vertretungsfall" erhält ein Dritter durch die Handlung des Täters einen Vorteil. Ein klassisches Beispiel für einen Vertretungsfall ist ein Lkw-Fahrer, der seine Lenkzeiten nicht einhält. Der Lkw-Fahrer darf i. d. R. täglich eine Lenkzeit von 9 Stunden nicht überschreiten (Hinweis: 2-mal wöchentlich darf 10 Stunden am Tag gefahren werden). Er fährt täglich 11 Stun...mehr

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Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 3.4.1 Rechtsgrundlagen und Bestellung

Die gesetzlichen Regelungen für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit finden sich im ASiG. Die Vorgaben für Betriebsärzte sind in den §§ 2 – 4 ASiG geregelt. Der Arbeitgeber hat hiernach grundsätzlich Betriebsärzte zu bestellen und ihnen die in § 3 genannten Aufgaben zu übertragen, soweit dies erforderlich ist. Das Gesetz regelt ausdrücklich, dass die Bestellung ...mehr

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Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 2.6.1 Rechtsgrundlagen

Auch beim Umgang mit Gefahrstoffen ist die in § 6 GefStoffV geregelte Gefährdungsbeurteilung zentraler Bestandteil des Arbeitsschutzes. Wie in den meisten anderen Arbeitsschutzvorschriften darf auch hier die Gefährdungsbeurteilung nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkun...mehr

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Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 3.10.2 Aufgaben und Befugnisse

Der Strahlenschutzverantwortliche legt bei der Bestellung eines Strahlenschutzbeauftragten dessen Aufgaben, dessen innerbetrieblichen Entscheidungsbereich und die zur Aufgabenwahrnehmung erforderlichen Befugnisse schriftlich fest.[1] Die Pflichten des Strahlenschutzbeauftragten ergeben sich aus § 72 Abs. 2 StrlSchG und §§ 43 f. StrlSchV. Er muss für die Einhaltung der dem Str...mehr

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Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 2.6.3 Qualifikation, Aufgaben und Befugnisse

Hinsichtlich der geforderten Qualifikation benennt die GefStoffV ausdrücklich die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt als fachkundige Personen.[1] Die allgemeine Definition für Fachkunde findet sich in § 2 Abs. 16 GefStoffV. Fachkundig ist danach, wer über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt. Die Anforderungen an die Fachkunde sind abhängig von der jewe...mehr

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Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 2.8.2 Pflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung durchführen[1] und es müssen Messungen durchgeführt werden.[2] Die Einbeziehung von Beauftragten bei der Erfüllung seiner Aufgaben ergibt sich aus § 5 LärmVibrationsArbSchV. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die Gefährdungsbeurteilung nur von fachkundigen Personen durchgeführt wird. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst ü...mehr

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Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 2.7.2 Qualifikation, Aufgaben und Befugnisse

Der Laserschutzbeauftragte hat den Arbeitgeber bei der Durchführung der notwendigen Schutzmaßnahmen gemäß § 3 Abs. 1 Satz 7 OStrV zu unterstützen und den sicheren Betrieb von Lasern nach § 5 Abs. 2 Satz 1 OStrV zu überwachen. Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben arbeitet der Laserschutzbeauftragte mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt zusammen. Zu den An...mehr

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Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 2.3.3 Qualifikation

Die BaustellV enthält selbst keine Anforderungen an die Qualifikation des Beauftragten. Konkretisierungen hierzu enthalten die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30).[1] Für die Wahrnehmung der Aufgaben nach § 3 BaustellV müssen Koordinatoren über Kenntnisse und Erfahrungen im Baufach und zum Arbeitsschutz im Baubereich verfügen. Sie müssen zudem Kenntnisse über spe...mehr

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Arbeitsschutz: Aufgabe des Betriebsbeauftragten

Zusammenfassung Überblick Betriebsbeauftragte werden vom Arbeitgeber aufgrund verschiedener Gesetze insbesondere auf dem Gebiet des Umweltschutzes, des Arbeitsschutzes und des Datenschutzes eingesetzt. Sie werden vom Unternehmer für einen bestimmten Aufgabenbereich bestellt und sind meistens Arbeitnehmer, seltener auch externe – also nicht betriebsangehörige – Personen. Ihre ...mehr

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Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 2.3 Beauftragte nach der Baustellenverordnung

2.3.1 Rechtsgrundlagen Die Rechtsgrundlage für die Bestellung eines Beauftragten findet sich in § 4 BaustellV. Der Bauherr kann die ihm nach den §§ 2 und 3 BaustellV obliegenden Pflichten selbst erfüllen, oder einen Dritten beauftragen, diese Maßnahmen in eigener Verantwortung zu treffen. In dieser Regelung zeigt sich ein gravierender Unterschied zu verschiedenen Arbeitsschut...mehr

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Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 2.9.1 Rechtsgrundlagen

Die Übertragung von Aufgaben ist in § 3 Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV) geregelt.mehr

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Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 3.1 Abfallbeauftragter

3.1.1 Rechtsgrundlagen und Bestellung Anwendbare Rechtsvorschriften sind die §§ 58 – 60 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und über den Verweis in § 60 Abs. 3 KrWG auch § 55 Abs. 1, 1a, 2 Sätze 1 und 2, Abs. 3 und 4 und die §§ 56 – 58 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG). Zudem ist die Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) zu beachten. Nach § 59 Abs. 1 KrWG müssen ...mehr

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Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 3.2 Beauftragte nach dem BImSchG

3.2.1 Pflicht zur Bestellung Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen i. S. d. § 4 des BImSchG haben einen oder mehrere Immissionsschutzbeauftragte[1] und einen oder mehrere Störfallbeauftragte[2] zu bestellen, sofern dies im Hinblick auf die Art oder die Größe der Anlage erforderlich ist. Im Einzelnen ist in der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte ...mehr

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Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 3.3 Beauftragter für biologische Sicherheit (GenTG)

3.3.1 Rechtsgrundlagen und Pflichten des Arbeitgebers Regelungen zur Beauftragung finden sich vorrangig in § 6 Abs. 4 GenTG . Hiernach trifft den Arbeitgeber die Verpflichtung, Projektleiter sowie Beauftragte oder Ausschüsse für Biologische Sicherheit zu bestellen, wenn er gentechnische Arbeiten oder Freisetzungen durchführt. 3.3.2 Qualifikation, Aufgaben und Befugnisse Der Proj...mehr

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Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 3.7 Gefahrgutbeauftragter

3.7.1 Rechtsgrundlagen und Pflicht zur Bestellung Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten (GbV). Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Straßen-, Wasser- oder Luftfahrzeugen beteiligt sind, haben nach § 3 Abs. 1 i. V. m. § 1 GbV mindestens einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich zu bestellen, soweit nich...mehr

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Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 1.2 Brandschutzbeauftragter

1.2.1 Rechtsgrundlagen und Bestellung Unmittelbar im ArbSchG ist die Bestellung des Brandschutzbeauftragten geregelt. Der Arbeitgeber hat nach § 10 Abs. 2 ArbSchG Beschäftigte zu benennen, die die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Einzelheiten finden sich in der DGUV Information 205-003 [1] (Aufgaben, Qualifikation, Ausbil...mehr

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Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 3.5 Datenschutzbeauftragter

3.5.1 Rechtsgrundlagen und Bestellung Rechtsgrundlagen sind die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) 2016/679, welche unmittelbar gilt, und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), welches auf nationaler Ebene die Erfordernisse der EU-DSGVO umsetzt und diese ergänzt. Entsprechend der §§ 5 – 7 BDSG benennen öffentliche Stellen einen Datenschutzbeauftragten. Bei nicht öffentliche...mehr

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Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 2.5 Beauftragte nach der Biostoffverordnung

2.5.1 Rechtsgrundlagen Die zentrale Vorschrift für den Arbeitsschutz findet sich in § 4 Abs. 1 BioStoffV . Der Arbeitgeber hat hiernach die Gefährdungsbeurteilung fachkundig durchzuführen. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig beraten zu lassen. Eine ausdrückliche Beauftragung sieht die BioStoffV in § 10 Abs. 2 bei Tä...mehr

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Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 2.2 Beauftragte nach der Arbeitsstättenverordnung

2.2.1 Rechtsgrundlagen und Pflichten des Arbeitgebers Die ArbStättV sieht per se keine offizielle Bestellung von Beauftragten vor. Allerdings hat der Arbeitgeber gemäß § 3 Abs. 2 ArbStättV sicherzustellen, dass die Gefährdungsbeurteilung fachkundig durchgeführt wird. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, hat er sich fachkundig beraten zu las...mehr

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Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 2.8 Beauftragte nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung

2.8.1 Rechtsgrundlagen Die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (LärmVibrationsArbSchV) gilt zum Schutz der Beschäftigten vor tatsächlichen oder möglichen Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch Lärm oder Vibrationen bei der Arbeit. 2.8.2 Pflichten des Arbeitgebers Der Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung durchfü...mehr

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Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 2.9 Beauftragte nach der Lastenhandhabungsverordnung

2.9.1 Rechtsgrundlagen Die Übertragung von Aufgaben ist in § 3 Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV) geregelt. 2.9.2 Pflichten des Arbeitgebers Bei der manuellen Handhabung von Lasten, die aufgrund ihrer Merkmale oder ungünstiger ergonomischer Bedingungen für die Beschäftigten eine Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit, insbesondere der Lendenwirbelsäule, mit sich bring...mehr

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Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 2.4 Beauftragte nach der Betriebssicherheitsverordnung

2.4.1 Rechtsgrundlagen Nach § 3 Abs. 3 BetrSichV darf die Gefährdungsbeurteilung nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig beraten zu lassen. Bei Instandhaltungsmaßnahmen sieht der Gesetzestext ausdrücklich eine Beauftragung vor.[1] Der Arbeitgeber hat diese Maßnahmen au...mehr

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Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 2.6 Beauftragte nach der Gefahrstoffverordnung

2.6.1 Rechtsgrundlagen Auch beim Umgang mit Gefahrstoffen ist die in § 6 GefStoffV geregelte Gefährdungsbeurteilung zentraler Bestandteil des Arbeitsschutzes. Wie in den meisten anderen Arbeitsschutzvorschriften darf auch hier die Gefährdungsbeurteilung nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, ...mehr

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Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 3.8 Sicherheitsbeauftragter

3.8.1 Rechtsgrundlagen und Bestellung Neben den nach dem Arbeitssicherheitsgesetz zu verpflichtenden Betriebsärzten und Sicherheitsfachkräften sind nach § 22 SGB VII in Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten ein oder mehrere Betriebsangehörige als Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Die Berufsgenossenschaften können für Betriebe mit geringer/besonderer Unfallgefahr die Za...mehr

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Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 3.10 Strahlenschutzverantwortlicher/Strahlenschutzbeauftragter

3.10.1 Rechtsgrundlagen und Pflicht zur Bestellung Die Strahlenschutzverordnung benennt Strahlenschutzverantwortliche und Strahlenschutzbeauftragte. Der Strahlenschutzverantwortliche muss den Strahlenschutzbeauftragten bestellen. Strahlenschutzverantwortlicher ist, wer Tätigkeiten ausführt, die nach dem Strahlenschutzgesetz einer Genehmigung oder Anzeige bedürfen, oder wer ra...mehr

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Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / Zusammenfassung

Überblick Betriebsbeauftragte werden vom Arbeitgeber aufgrund verschiedener Gesetze insbesondere auf dem Gebiet des Umweltschutzes, des Arbeitsschutzes und des Datenschutzes eingesetzt. Sie werden vom Unternehmer für einen bestimmten Aufgabenbereich bestellt und sind meistens Arbeitnehmer, seltener auch externe – also nicht betriebsangehörige – Personen. Ihre Aufgabe ist die...mehr

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Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 2.3.1 Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlage für die Bestellung eines Beauftragten findet sich in § 4 BaustellV. Der Bauherr kann die ihm nach den §§ 2 und 3 BaustellV obliegenden Pflichten selbst erfüllen, oder einen Dritten beauftragen, diese Maßnahmen in eigener Verantwortung zu treffen. In dieser Regelung zeigt sich ein gravierender Unterschied zu verschiedenen Arbeitsschutznormen. Verpflichtet ...mehr

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Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 3.8.3 Pläne zur Abschaffung

Im Zuge des Sofortprogramms für den Bürokratierückbau im Arbeitsschutz soll die Verpflichtung zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit weniger als 50 Beschäftigten abgeschafft und auf einen Sicherheitsbeauftragten für KMU mit weniger als 250 Beschäftigten begrenzt werden, jeweils in Abhängigkeit von der betrieblichen Gefährdu...mehr

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Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 2.3.2 Pflichten des Arbeitgebers

Die Pflichten des Arbeitgebers ergeben sich aus § 5 BaustellV . Da die grundlegenden Pflichten bei der Planung der Ausführung des Bauvorhabens[1] und der Koordinierung[2] zunächst den Bauherrn treffen, erlegt § 5 BaustellV dem Arbeitgeber die Pflicht auf, nicht nur bei der Ausführung der Arbeiten – innerhalb seines Gewerkes – die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes z...mehr

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Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 3.6 Druckluftbeauftragter

Nach § 18 DruckLV ist der Arbeitgeber zur Bestellung von Fach- und Sachkundigen zur Leitung der Druckluftarbeiten, Prüfung des Druckleitungsnetzes und Überwachung der zugehörigen elektrischen Anlagen sowie von zwei Betriebshelfern und von einem Schleusenwärter verpflichtet. Es darf nur derjenige zum Fachkundigen oder dessen ständigen Vertreter bestellt werden, wer einen behör...mehr

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Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 2.5.1 Rechtsgrundlagen

Die zentrale Vorschrift für den Arbeitsschutz findet sich in § 4 Abs. 1 BioStoffV . Der Arbeitgeber hat hiernach die Gefährdungsbeurteilung fachkundig durchzuführen. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig beraten zu lassen. Eine ausdrückliche Beauftragung sieht die BioStoffV in § 10 Abs. 2 bei Tätigkeiten mit besonder...mehr

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Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 2.8.1 Rechtsgrundlagen

Die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (LärmVibrationsArbSchV) gilt zum Schutz der Beschäftigten vor tatsächlichen oder möglichen Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch Lärm oder Vibrationen bei der Arbeit.mehr

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Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 2.1.1 Rechtsgrundlagen

Die Einsetzung eines Beauftragten zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist in § 3 Abs. 2 ArbMedVV geregelt.mehr

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Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 3.1.2 Pflichten des Betreibers

Der Betreiber hat den Abfallbeauftragten bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen und ihm insbesondere, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist, Hilfspersonal sowie Räume, Einrichtungen, Geräte und Mittel zur Verfügung zu stellen. Der Betreiber hat vor Investitionsentscheidungen, die für die Abfallbeseitigung bedeutsam sein können, rechtzeitig ein...mehr