Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitssicherheit

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 5.3 Dienststellenleiter

Der Begriff des "Dienststellenleiters" taucht in § 13 Abs. 1 Nr. 4 ArbSchG nicht auf, jedenfalls nicht im Klartext. Gleichwohl fallen die Dienststellenleiter über die Gleichstellung der Dienststelle mit dem Betrieb gemäß § 2 Abs. 5 Satz 1 ArbSchG unter die Gruppe der Führungskräfte nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 ArbSchG. Die Frage, wer Leiter einer Dienststelle ist, ergibt sich aus ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Wearables im Arbeitsschutz / 4.6 Sicherheitsunterweisungen, Training und Schulung

Weiter verbreitet scheint der Einsatz von Wearables in Sicherheitsunterweisungen und Trainingsprogrammen zu sein, siehe Abb. 1. So wird eine Datenbrille mit Virtual Reality (VR) in einem Forschungsprojekt der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) mit dem IFA eingesetzt, um eine Schulung zur Absturzprävention an Arbeitsplätzen in großer Höhe ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Wearables im Arbeitsschutz / 4.8 Warnung vor gefährlichen Situationen

Das indische Unternehmen Tata Communication hat für Beschäftigte in der Industrieproduktion eine Smart Watch entwickelt, die in Echtzeit verschiedene Gesundheits- und Umgebungsparameter misst, die bei kritischen Werten ihre Nutzer unmittelbar warnen. Eine ganz andere Art smartes Armband (ohne Fitness- und andere Gesundheitsfunktionen) entwickelt die Deutsche Bahn. Für Arbeite...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Wearables im Arbeitsschutz / 5.2.2 Kontinuierliche Messungen

­Ein großer Vorteil von Wearables ist die Möglichkeit der kontinuierlichen Überwachung der Vitalwerte. Für eine Überprüfung bestimmter Werte ist damit kein expliziter Messvorgang, z. B. beim Betriebsarzt, notwendig. Der Aufwand dafür wird reduziert oder fällt weg. Eine smarte Uhr oder ein Fitnessarmband am Arm zu tragen bedeutet dabei für den Träger nahezu keine Einschränkung...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Wearables im Arbeitsschutz / 5.3.1 Intransparente Algorithmen

Ein Problem vieler Wearables und Apps ist die Intransparenz in Bezug auf die verwendeten Algorithmen zur Erfassung und Bewertung der Daten. So kann die Qualität der gelieferten Aussagen von außen oft nicht detailliert bewertet werden. Dabei besteht die Gefahr, dass Rückmeldungen potenziell nicht valider Gesundheitsdaten dem Nutzer ein Gefühl der Sicherheit geben, obwohl in Wa...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 1.1 Pflichten der Beschäftigten

Nach § 15 Abs. 1 ArbSchG sind die Beschäftigten verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu sorgen. Gemäß Satz 1 müssen die Beschäftigten auch für die Sicherheit der Personen sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind. In diesem Rah...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Wearables im Arbeitsschutz / 5.3.3 Individualisierte Medizin

Anhand der individuellen Messdaten und ihrer Entwicklungen über einen bestimmten Zeitraum können bereits personalisierte Hinweise gegeben werden. Dennoch muss man auf der anderen Seite feststellen, dass wir hier erst am Anfang der individualisierten Medizin sind. Bei standardisierten Grenzwerten wird nicht differenziert, auch nicht zwischen den Geschlechtern, was immer noch ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 2 Verpflichtungen und Konsequenzen

Wie ein Blick auf den Sanktionskatalog der §§ 25 und 26 ArbSchG ergibt, ist ein Verstoß gegen die aus §§ 15 und 16 ArbSchG resultierenden Verantwortungen nicht strafbewehrt nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz oder gar nach Strafnormen. Wenngleich nicht sanktioniert, bleiben Unterlassungen und Versäumnisse im Bereich der §§ 15 und 16 ArbSchG aber nicht folgenlos. Mit den §§ 15...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Haftung / 1 Wer haftet?

Verantwortlichkeiten im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz finden sich auf allen Unternehmensebenen: Der Unternehmer haftet z. B. aus seiner gesetzlichen Fürsorgepflicht (§ 611 BGB) heraus dafür, dass der Arbeitnehmer nicht an seiner Gesundheit beschädigt wird, wenn er im Betrieb tätig ist. Er kann zudem deliktisch (§§ 823ff. BGB) haften, wenn er fahrlässig oder vor...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / DGUV Regelwerk

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Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / Technische Regeln

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Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / Technische Regeln

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Beitrag aus Finance Office Professional
Technische Anlagen und Masc... / 1.1.1 Inhalt des Bilanzpostens

Rz. 4 Prinzipiell entspricht der Bilanzposten "Technische Anlagen und Maschinen" des § 266 Abs. 2 HGB dem Bilanzposten "Maschinen und maschinelle Anlagen" des § 151 Abs. 1 AktG von 1965. Mit der Änderung in der Bezeichnung hat sich jedoch auch eine Änderung des Posteninhaltes ergeben, wodurch dieser zeitgemäßer wurde und auch mehr der bisherigen Bilanzierungspraxis entsprach...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / Bundesrecht

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Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / Technisches Regelwerk

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Beitrag aus Personal Office Premium
KI: Europäische KI-Verordnu... / 2 Überblick über die Verordnungsinhalte

Risikoklassen für KI-Systeme und ihre Implikationen mit besonderem Augenmerk auf den Bereich HR:mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice / 5 Arbeitsschutz

Video: Arbeitszeiten bei Homeoffice und Mobile Work Beim Homeoffice im Angestelltenverhältnis gelten generell dieselben Arbeitsschutzvorschriften wie beim Arbeitsplatz im Betrieb. Dies sind insbesondere: Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die dazu erlassenen Arbeitsschutzverordnungen. Die Einhaltung der arbeitszeitrechtlichen Vorschriften im Hom...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 6.1 Arbeitsrechtliche Aspekte beim Ausbau des Firmengeländes

Als "Nebeneffekt" des Homeoffice können bei einer nachhaltigen Mobilitäts- und Gebäudemanagementstrategie langfristig Flächen eingespart werden. In einem ersten Schritt können bestimmte Flächen nicht mehr beheizt werden, was gerade im Rahmen der Energiekrise genutzt wurde.[1] Im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie werden so aber auch langfristig weniger Gebäude benötigt. Die...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Jugendarbeitsschutz: Besond... / 4.8.2 Beurteilung der Arbeitsbedingungen und Gefahrenunterweisung

Nach § 28a JArbSchG – die Umsetzung der ausdrücklichen Forderung in Art. 6 Abs. 2 RL 94/33/EG – hat der Arbeitgeber vor Beginn der Beschäftigung Jugendlicher sowie bei wesentlicher Änderung der Arbeitsbedingungen die mit der Beschäftigung verbundenen Gefährdungen Jugendlicher zu beurteilen. Es handelt sich dabei um eine Maßnahme der Prävention, deren Umfang sich am Maßstab d...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Unfallversicherung: Grundsä... / 1 Einfluss der Unternehmen auf die Höhe der Beiträge

Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung sind insgesamt rückläufig und seit rund einem Jahrzehnt auf niedrigem Niveau stabil. Einflussmöglichkeiten bestehen für die Unternehmen hinsichtlich der Höhe der Beiträge vor allem in Bezug auf präventive Maßnahmen. Die gesetzlichen Regelungen zur Arbeitssicherheit sowie die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bilden den Ra...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Jugendarbeitsschutz: Besond... / 4.8.1 Gestaltung des Arbeitsplatzes Jugendlicher

Nach § 28 JArbSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitsstätte des Jugendlichen einschließlich der Maschinen, Werkzeuge und Geräte so zu gestalten, dass der Jugendliche nicht in seiner körperlichen oder seelischen Entwicklung beeinträchtigt werden kann. Die Regelung entspricht § 618 BGB. Bei der Umsetzung der Norm hat der Arbeitgeber insbesondere die mangelnde Erfahr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 898 Nach § 76 Abs. 1 BetrVG ist zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat bei Bedarf eine Einigungsstelle zu bilden. Durch Betriebsvereinbarung kann eine ständige Einigungsstelle errichtet werden. Nach § 76 Abs. 5 BetrVG wird die Einigungsstelle auf Antrag einer Seite tätig in den Fällen, in...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Jugendfreiwilligendienst (JFD) / 10 Schutzbestimmungen des Arbeitsrechts

Nach § 13 JFDG finden Arbeitsschutzbestimmungen und das JArbSchG auf eine Tätigkeit im Rahmen des JFD entsprechende Anwendung. Achtung Arbeitsschutzbestimmungen Der Begriff des Arbeitsschutzes ist dabei so zu verstehen wie in § 1 ASiG und in § 89 Abs. 1 BetrVG. Arbeitsschutzbestimmungen in diesem Sinne sind alle Normen, die dem Arbeitgeber Pflichten auferlegen, um die von der ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 20 Informationspflichten an die Behörden der Zollverwaltung und anderer Behörden

Die Träger der Rentenversicherung sind im Rahmen der Prüfung bei den Arbeitgebern bei der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zur Zusammenarbeit mit anderen Behörden verpflichtet. Das gilt insbesondere für die Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit, den Krankenkassen, den Behörden der Zollverwaltung, den in § 71 AufenthG genannten Behörden, den Finanzbeh...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Pflegezeit / 5 Kündigungsverbot

Einen dem besonderen Kündigungsschutz während Mutterschutz und Elternzeit entsprechenden Sonderkündigungsschutz regelt § 5 Abs. 1 PflegeZG: Eine Kündigung, die ab dem Zeitpunkt der Ankündigung der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG oder der Inanspruchnahme der Pflegezeit nach § 3 PflegeZG (höchstens jedoch 12 Wochen vor dem angekündigten Beginn) bis zur Beend...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / bb) Schwangere und Mütter

Rz. 516 Nach § 17 MuSchG besteht Sonderkündigungsschutz für Frauen[915] während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung. § 17 Abs. 1 MuSchG enthält ein gesetzliches Verbot i.S.d. § 134 BGB. Eine Kündigung unter Verstoß gegen dieses Verbot ist gem. § 134 BGB nichtig.[916] Das MuSchG gilt für alle in § 1 Abs. 2 MuSchG genannten Personen. Hie...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schweden / 2.3.1 Meldung über das schwedische Portal

Grundsätzlich muss jede Entsendung über das schwedische Portal "posting.av.se" gemeldet werden. Hierbei handelt es sich um die Seite des schwedischen Amts für Arbeitsschutz. Es müssen unter anderem Informationen zum Arbeitgeber, zu einer Kontaktperson beim Arbeitgeber, zum vorgesehener Entsendezeitraum, zur Art der Dienstleistung und dem Ort der Leistungserbringung, zum entsandte...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aufbewahrungspflicht / 2.2 10-jährige Aufbewahrungsfrist für weitere Unterlagen

Die 10-jährige Aufbewahrungsfrist[1] gilt insbesondere für Jahresabschlüsse und Jahresabschlusserläuterungen, Inventarlisten und Inventurunterlagen, Arbeitsverträge und Änderungsvereinbarungen, Kündigungsschreiben und Aufhebungsverträge, Dokumente im Zusammenhang mit Arbeitsschutz und Unfallverhütung, Zeugnisse und Beurteilungen, Unterlagen zu Betriebsvereinbarungen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Familienpflegezeit / 5 Kündigungsschutz

Der Arbeitnehmer genießt Kündigungsschutz ab dem Moment der Ankündigung der Familienpflegezeit, frühestens jedoch ab 12 Wochen vor dem angekündigten Beginn, bis zu deren Beendigung.[1] Nach der Beendigung der Freistellung besteht kein Kündigungsschutz. Eine Kündigung kann durch den Arbeitgeber ausnahmsweise dann erklärt werden, wenn die für Arbeitsschutz zuständige oberste L...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / cc) Kündigungsschutz nach dem BEEG

Rz. 521 Der mutterschutzrechtliche Kündigungsschutz wird durch den Kündigungsschutz während der Elternzeit [931] gem. § 18 BEEG ergänzt. Der Sonderkündigungsschutz beginnt mit dem Tag der Geltendmachung der Elternzeit und endet mit Ablauf der Elternzeit. Der Arbeitgeber darf die Kündigung erst nach Ablauf der Elternzeit aussprechen, dh, sie darf erst dann zugehen. Eine Kündig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Personalwesen / H. Umlage U2 (Mutterschaft) und Exkurs Schwangerschaft

Rz. 68 Neben der Umlage U1 stellt die Umlage U2 (Mutterschaft) eine weitere finanzielle Entlastung für Arbeitgeber dar. Über die Umlage U2 erhalten Arbeitgeber eine Erstattung ihrer Aufwendungen, die sie nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) zahlen müssen. Rz. 69 Im Jahre 2006 wurden folgende Punkte hinsichtlich der Umlage U2 neu geregelt:mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Jugendarbeitsschutz: Besond... / 5 Durchführung des Jugendarbeitsschutzes

Arbeitgeber, die regelmäßig mindestens einen Jugendlichen beschäftigen, müssen dieses Gesetz sowie die Anschriften der zuständigen Aufsichtsbehörden an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsicht auslegen bzw. aushändigen.[1] Durch die Änderungen aufgrund des IV. Bürokratieentlastungsgesetzes[2] ist es seit dem 1.1.2025 möglich, den Aushang durch das Zurverfügungstellen über d...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bundesfreiwilligendienst / 3 Arbeitsrechtliche Schutzvorschriften

Das Bundesfreiwilligendienstgesetz erklärt in § 13 BFDG bestimmte arbeitsrechtliche Vorschriften für entsprechend anwendbar, um einen adäquaten rechtlichen Schutz des Freiwilligen während des Laufs seines Dienstes sicherzustellen. Dies sind zunächst alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzes. Wichtige Regelungen sind das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitssch...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Unfallanzeige / 1 Verpflichtung des Unternehmens

Die Unternehmer sind verpflichtet, dem zuständigen Unfallversicherungsträger Unfälle, die sich in ihrem Betrieb ereignet haben, zu melden. Bei Unfällen von Schülern[1] ist der Schulhoheitsträger (unabhängig davon, ob er auch Unternehmer ist), Versicherten, die in medizinischen Einrichtungen stationär, teilstationär oder ambulant behandelt werden oder[2] Personen, die an Präventi...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bundesfreiwilligendienst / Zusammenfassung

Begriff Der Bundesfreiwilligendienst ist eine nach dem Aussetzen der Wehrpflicht (in Form des Wehr- oder des Zivildienstes) eingeführte neue Form des freiwilligen Dienstes. Er steht beiden Geschlechtern ohne Altersgrenze offen und dauert im Regelfall zwischen 6 und 18 Monate. In Ausnahmefällen kann er auf bis zu 24 Monate verlängert werden. Ziel ist es, sowohl Möglichkeiten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ausländische Arbeitnehmer / 2.2 Arbeitsrechtliche Besonderheiten

Arbeitsrechtlich werden ausländische Arbeitnehmer grundsätzlich ebenso behandelt wie deutsche Arbeitnehmer. Gegenüber einem Ausländer können sich für den Arbeitgeber jedoch gesteigerte Pflichten ergeben, die aus der besonderen Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers folgen (z. B. bei erkennbaren Sprachproblemen). U. U. ergibt sich eine Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers bei de...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entgelt / 3 Umfang des Arbeitslohns

Arbeitslohn sind alle Einnahmen, die dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis zufließen. Dabei ist unerheblich, unter welcher Bezeichnung die Einnahmen gewährt werden.[1] Für die Eigenschaft als Arbeitslohn spielt es demnach keine Rolle, ob die Einnahmen als "Arbeitslohn" bezeichnet werden oder andere Bezeichnungen tragen. Arbeitslohn kann auch bei Lohnzahlungen durch Dritt...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Heimarbeit / 2 Schutzvorschriften

Das HAG und seine Durchführungsverordnung enthalten zugunsten der in Heimarbeit Beschäftigten allgemeine Schutzvorschriften (Anzeige bei erstmaliger Ausgabe von Heimarbeit, Listenführung, Entgeltverzeichnisse, Entgeltbelege), Vorschriften über den Arbeitsschutz (Schutz vor Zeitversäumnissen, Verteilung der Heimarbeit, Gefahrenschutz an der Arbeitsstätte), über die Entgeltreg...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.3 Berlin

§ 39 PersVG BE Die Regelung § 39 Abs. 1 PersVG Be ist wortgleich zum Bundesrecht. Auf die Kommentierung wird verwiesen. Das Recht der Sprechstunden der Jugend- und Auszubildendenvertretung ergibt sich aus dem Verweis in § 66 PersVG BE. Der Notwendigkeit von Sprechstunden ist im Rahmen des Aufgabenkatalogs des § 66 Abs. 1 PersVG BE zu sehen. Zusätzlich ist unter der Überschrift ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Facility Management: Treibe... / Zusammenfassung

Überblick Nachhaltiges Management hat sich in den vergangenen Jahren von einem wünschenswerten Zusatz zu einem elementaren Teil der Geschäftsstrategie entwickelt. Die Realität des Klimawandels, die starke Entnahme von natürlichen Ressourcen und eine strengere Regulatorik zwingen Unternehmen dazu, ihre Geschäftsmodelle grundlegend zu überdenken. Interessant wird es, wenn man ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Brandursachen im Betrieb / Zusammenfassung

Überblick in Brand kann da entstehen, wenn ein brennbarer Stoff, Sauerstoff und eine entsprechende Zündquelle zusammentreffen. Aus Gründen der Brandverhütung ist es erforderlich, die Risiken vorhandener und möglicher Zündquellen im Betrieb systematisch zu erfassen und zu bewerten. Diese sind teils betrieblich bedingt, wie bei Heißarbeiten (Schweißen, Brennen), oder unvermeid...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifrunde TVöD Bund und Ko... / 6.2 Regelungen für Beschäftigte im Rettungsdienst

Zitat Teil B des Anhangs zu § 9 TVöD wurde wie folgt geändert: In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter "im Rettungsdienst und" gestrichen. Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt: (1a) Für Beschäftigte im Rettungsdienst, in deren Tätigkeit regelmäßig und in nicht unerheblichem Umfang Bereitschaftszeiten fallen, gelten folgende besondere Regelungen zu § 6 Abs. 1 Satz 1 TVöD...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.2.1.4 Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsschutzes

Bei Leistungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsschutzes liegt i. d. R. ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers und somit kein Arbeitslohn vor. Dies ist z. B. der Fall beim Wert der unentgeltlich zur beruflichen Nutzung überlassenen Arbeitsmittel. Auch die Bereitstellung von Aufenthalts- und Erholungsräumen und von betriebseigenen ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum wird ein Brandschutzb... / 3.2 Besondere Anforderungen bei erhöhter Brandgefährdung

Für Betriebe mit erhöhter Brandgefährdung kann darüber hinaus für Brandschutzbeauftragte eine besondere Qualifikation sinnvoll sein, z. B.: Personen mit feuerwehrtechnischer Ausbildung, Absolventinnen oder Absolventen der Ausbildung Werkfeuerwehrmann/-frau, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Hochschulabsolventen oder -absolventinnen mit Studienschwerpunkt Brandschutz oder Sicherh...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum wird ein Brandschutzb... / 6 Stellung des Brandschutzbeauftragten im Betrieb

Brandschutzbeauftragte sollten unmittelbar dem Unternehmer unterstellt sein (analog der Fachkraft für Arbeitssicherheit). Brandschutzbeauftragte sollen mit anderen Beauftragten im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz zusammenarbeiten. Die Brandschutzbeauftragten werden in die Arbeit des Arbeitsschutzausschusses eingebunden. Brandschutzbeauftragte sind bei der Anwendung ihre...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliches Eingliederung... / 2.4 Verfahrensbeteiligte

Infographic Zwingend zu beteiligen sind zunächst der Arbeitgeber bzw. eine von ihm benannte vertretungsberechtigte Person und die beschäftigte und BEM-berechtigte Person. Der Arbeitgeber hat das BEM anzubieten und bei Zustimmung der beschäftigten Person (i. d. R. des Arbeitnehmers) durchzuführen. Er muss auch den nach Art. 7, 9 DSGVO erforderlichen Datenschutz gewährleisten. N...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Auslandstätigkeit / 3 Anwendbares Recht

Das auf das Arbeitsverhältnis bei einem Auslandsaufenthalt anwendbare Recht bestimmt sich für Verträge ab dem 17.12.2009 nach der "Rom I-Verordnung" (Rom I-VO).[2] Rechtswahl Für das auf ein Arbeitsverhältnis mit Auslandsberührung anzuwendende Recht gilt nach der Rom I-VO in erster Linie die Vereinbarung der Parteien des Arbeitsvertrags.[3] Es gilt der Grundsatz der freien Rec...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsunfall / 5 Anzeigepflicht des Unternehmers

Unternehmer sind nach § 193 SGB VII verpflichtet, einen Arbeits- oder Wegeunfall dann anzuzeigen, wenn ein Beschäftigter getötet oder so schwer verletzt wird, dass er für mehr als 3 Tage arbeitsunfähig ist. Ein Exemplar ist an den zuständigen Unfallversicherungsträger zu senden. Ein Exemplar dient der Dokumentation im Unternehmen. Unterliegt das Unternehmen der allgemeinen A...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum müssen Feuerlöscher r... / 1.5 Folgen von Verstößen

Kommen Sie als Arbeitgeber oder Führungskraft Ihren Pflichten im Arbeitsschutz nicht nach, kann das finanzielle und strafrechtliche Folgen haben. Verstöße gegen die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes können mit Geldbußen bis zu 25.000 EUR oder – in schweren Fällen (z. B. Vorsatz) – mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (§ 26 ArbSchG) geahndet werden.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nationale Präventionsstrategie / 1.1 Bundeseinheitliche, trägerübergreifende Rahmenempfehlungen

Die Rahmenempfehlungen sollen zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität von Gesundheitsförderung und Prävention dienen. Sie sollen die Zusammenarbeit der für die Erbringung von Leistungen zur Prävention in Lebenswelten und in Betrieben zuständigen Träger und Stellen verbessern. Inhalt der Rahmenempfehlungen sind insbesondere Festlegungen zu gemeinsamen Zielen, vorrangi...mehr