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Anwendung von DNEL in der Praxis / 3 Zusammenfassung

Dr. rer. nat. Ulrich Welzbacher
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In den nächsten Jahren werden Hersteller und Importeure von Chemikalien weitere von ihnen in Verkehr gebrachte Stoffe (und Gemische) beurteilen und den nachgeschalteten Anwendern entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen empfehlen. Als Maßstab für die Wirksamkeit dieser Maßnahmen können DNELs dienen.

Die empfohlenen Arbeitsschutzmaßnahmen sind gegenüber den nachgeschalteten Anwendern im erweiterten Sicherheitsdatenblatt darzustellen.

Anwender, die von den empfohlenen Schutzmaßnahmen abweichen oder Chemikalien in einer Weise verwenden, die nicht den registrierten Expositionsszenarien entsprechen und denen auch keine Verwendungs- und Expositionskategorie zugeordnet werden kann ("nicht identifizierte Verwendungen"), müssen eine eigene Sicherheitsbeurteilung durchführen. Verwenden sie mehr als 10 t einer Chemikalie pro Jahr, gehört dazu auch die Ableitung eines DNEL.

 
Praxis-Tipp

Empfehlung zu DNELs in der Bekanntmachung zu Gefahrstoffen (BekGS) 409 "Nutzung der REACH-Informationen für den Arbeitsschutz"

Für das Verhältnis zwischen Arbeitsplatzgrenzwerten (AGW) und DNELs empfiehlt die BekGS 409 "Nutzung der REACH-Informationen zum Arbeitsschutz":

Zitat

Ist der AGW strenger als der DNEL, hat der Arbeitgeber den AGW einzuhalten. Ist der DNEL strenger als der AGW, ist der AGW vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) zu überprüfen. […] Gibt es keinen AGW, aber einen DNEL, sollte der DNEL als Beurteilungsmaßstab dienen, der im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung und der Überprüfung der Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen berücksichtigt werden kann.

Das rechtliche und praktische Verhältnis von DNELs zu den herkömmlichen Arbeitsplatzgrenzwerten bedarf auf europäischer Ebene dringend einer Klärung. Der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) kommt hierbei eine wichtige Koordinierungsfunktion zu.

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