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BekGS 409: Nutzung der REACH-Informationen für den Arbeitsschutz [aufgehoben]

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[Vorspann]

Die Bekanntmachungen zu Gefahrstoffen (BekGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder. Sie werden vom

Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)

ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gegeben.

Anwendungsbereich

Der vorliegende Fragen-Antworten-Katalog behandelt den Kontext von REACH und Arbeitsschutz. Er zielt in erster Linie auf die effiziente Nutzung der Inhalte des Sicherheitsdatenblattes für die Zwecke des Arbeitsschutzes ab. Das Sicherheitsdatenblatt ist das zentrale Instrument der Informationsübermittlung unter REACH und wird gegenüber dem bisherigen Sicherheitsdatenblatt einige zusätzliche Informationen enthalten.

Adressat ist der für alle Belange des Arbeitsschutzes verantwortliche Arbeitgeber. Er soll in die Lage versetzt werden, die zukünftig durch REACH verfügbaren weiteren Informationen effizient zur Erfüllung seiner Arbeitsschutzverpflichtungen nutzen zu können. Hierzu gehört auch die Darstellung von Schnittstellen zum Technischen Regelwerk im deutschen Gefahrstoffrecht.

Bei der Formulierung der Fragen und der Erarbeitung der Antworten wurden die verschiedenen im AGS vertretenen Positionen berücksichtigt. Dennoch kann dem Fragen-Antworten-Katalog keine Erfüllung der Vermutungswirkung zugeordnet werden, wie dies bei einer Technischen Regel der Fall ist. Einige der in dem Katalog enthaltenen Kernaussagen sollen allerdings zu einem späteren Zeitpunkt in die TRGS 400 aufgenommen werden.

Der Fragen-Antworten-Katalog stellt keine abschließende Betrachtung der Schnittmengen der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung, REACH-VO) mit dem de...

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