Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Beispiele.

Rn 12 Wirksam +, nicht –: unverzügliche Anzeigepflicht (–BGH NJW 99, 1031 [BGH 21.01.1999 - III ZR 289/97]) oder zweiwöchige Ausschlussfrist (–BGH NJW-RR 05, 247 [BGH 28.10.2004 - VII ZR 385/02]) für Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers im Bauvertrag; Auferlegung der Verantwortlichkeit für die Eignung der Bodenverhältnisse für den vereinbarten Kraneinsatz auf den Auftr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Arbeiter, Angestellter, leitender Angestellter.

Rn 28 Die Unterscheidung zwischen Arbeitern (überwiegend körperliche Tätigkeit in Produktion/Technik) und Angestellten (überwiegend geistige, dh kaufmännische oder büromäßige Tätigkeiten, in Produktion/Technik leitende Tätigkeiten) ist weitgehend obsolet und rechtfertigt idR für sich alleine keine Differenzierung (BAG NZA-RR 16, 204 [BAG 10.11.2015 - 3 AZR 575/14]). Einige T...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Folgen einer falschen Einordnung.

Rn 23 Wird ein Arbeitsverhältnis fälschlich als freies Dienstverhältnis eingeordnet (Scheinselbstständigkeit), so können die Folgen erheblich sein (iE BLDH/Lingemann Kap 9 Rz 18 ff). Arbeitsrechtlich gelten für den ArbN die besonderen Schutzvorschriften des Arbeitsrechts (Rn 38). Sozialversicherungsrechtlich trifft den ArbG auch die Pflicht, die Sozialversicherungsbeiträge (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Inhalt.

Rn 25 Widerspricht der objektive Inhalt eines Rechtsgeschäfts grundlegenden Wertvorstellungen, tritt die Sittenwidrigkeit ohne Rücksicht auf die Vorstellung der am Rechtsgeschäft beteiligten Personen ein (BGHZ 94, 272; BGH NJW 89, 26, Schmiergeldzahlung; BGH WM 12, 458 Tz 21, Förderung einer Straftat; BGH NJW 94, 188, Titelkauf; Missbrauch Vertretungsmacht, BGH NJW 08, 1225 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Haftungsmilderungen.

Rn 18 Ein abweichender Standard der Haftung iS einer Haftungsmilderung kann sich sowohl aus Gesetz als auch aus Vertrag ergeben (zur Milderung iRd § 276 II s Rn 10). Grenzen vertraglicher Haftungsmilderungen setzen va §§ 276 III, 309 Nr 7. Gesetzliche Haftungsmilderungen sind insb solche, welche die Haftung des Schuldners auf die eigenübliche Sorgfalt oder grobe Fahrlässigke...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Privatautonomie.

Rn 18 Auf der Basis einer bürgerlich-liberalen Grundhaltung und einem sehr individualistischen Menschenbild hat sich das BGB ganz selbstverständlich für die Privatautonomie als Grundprinzip der Privatrechtsordnung entschieden. Das BVerfG bezeichnet die Privatautonomie als ›Strukturelement einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung‹ (BVerfGE 81, 242, 254). Wesentliche Ausprägu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Organmitglieder.

Rn 30 Der Anstellungsvertrag des Organmitglieds ist idR Dienst-, nicht Arbeitsvertrag (BAG NZA 19, 490 [BAG 15.11.2018 - 6 AZR 294/17]), zuständig sind daher ordentliche und nicht Arbeitsgerichte, anders ggf nach Abberufung aus der Organstellung (BAG NJW 15, 570 [BAG 22.10.2014 - 10 AZB 46/14]). Unionsrechtlich ist der Fremdgeschäftsführer jedoch zumindest im Mutterschutzrec...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Arbeitnehmer, Arbeitgeber, arbeitnehmerähnliche Person.

Rn 26 Zu den Begriffen Arbeitnehmer und Arbeitgeber Rn 16 f, 34; zu Einzelfällen Rn 20–22; s.a. § 611a Rn 1 ff. Rn 27 Arbeitnehmerähnliche Personen sind keine ArbN, da sie nur wirtschaftlich, nicht aber persönlich abhängig sind, bedürfen jedoch eines ähnlichen sozialen Schutzes (vgl § 12a I Nr 1 TVG; BAG NJW 07, 1709 [BAG 21.02.2007 - 5 AZB 52/06]). Zu ihnen gehören ua Heimar...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB G

Garage § 1361b BGB 4 Garantie Vor §§ 145 ff BGB 3 AGB § 305c BGB 19; § 307 BGB 35; § 309 BGB 12, 15, 32 des Hauptmieters § 540 BGB 16 Verbrauchsgüterkauf § 479 BGB 1 Zusicherungshaftung § 276 BGB 31 Garantie des Verkäufers § 443 BGB 8 Beschaffenheit § 443 BGB 14 Haltbarkeit § 443 BGB 17 selbstständige~ § 443 BGB 10 unselbstständige~ § 443 BGB 11 Verjährung § 443 BGB 10 Garantiehaftung §...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB B

Bagatellklausel Anwendungsbereich § 18 VersAusglG 2 Anwendungsfälle § 18 VersAusglG 3 ff. Ausschluss des Wertausgleichs durch die ~ § 9 VersAusglG 8 beim Versorgungsausgleich § 24 VersAusglG 4; § 25 VersAusglG 10 Ermessen des Gerichts § 18 VersAusglG 12 gerichtliche Entscheidung § 18 VersAusglG 18 geringe Ausgleichsdifferenz gleichartiger Anrechte § 18 VersAusglG 6 geringer Ausgleic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Einzelfälle.

Rn 34 Ein Verstoß gg ein gesetzliches Verbot ist von der Rspr in den nachfolgenden Einzelfällen geprüft worden. Rn 35 Eine Abtretung von Honorarforderungen der Angehörigen verschwiegenheitspflichtiger Berufe unter Verstoß gg § 203 StGB ist nichtig (BGHZ 115, 130; BGH NJW 95, 2027; 14, 141 Tz 9), auch von Vergütungsansprüchen der Versicherungsvertreter (BGH NJW 10, 2509 [BGH 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB A

Abänderung des Versorgungsausgleichs § 51 VersAusglG 1 ff. Abänderung eines Ausschlusses § 51 VersAusglG 11 Abänderungsantrag, Antragsberechtigung § 52 VersAusglG 2 Abänderungsantrag, Antragsgegner § 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, örtliche Zuständigkeit § 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, Zulässigkeit des ~ § 52 VersAusglG 3 Abänderungsvoraussetzungen § 51 VersAusglG 5 ff. Amt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Fiktive Einkünfte.

Rn 32 Unterhaltsrechtlich maßgeblich können auch aufgrund einer unterhaltsrechtlichen Obliegenheit nicht erzielte, aber erzielbare Einkünfte sein (vgl auch Ziff 9 der Leitlinien). Dies gilt gleichermaßen für den Pflichtigen wie den Berechtigten (zur Verfassungsmäßigkeit der Zurechnung fiktiver Einkünfte BVerfG FamRZ 12, 1283). Die Zurechnung eines fiktiven Einkommens muss so...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Beweislast.

Rn 31 Wer sich auf die Wirksamkeit einer empfangsbedürftigen Willenserklärung beruft, ist für den Zugang beweispflichtig (Saarbr NJW 04, 2909 [OLG Saarbrücken 24.05.2004 - 5 W 99/04]; München BeckRS 15, 15128; Baumgärtel/Kessen § 130 Rz 1; von BGH NJW 87, 2236 [BGH 13.05.1987 - VIII ZR 137/86], offengelassen; insgesamt Mrosk NJW 13, 1481). Er muss auch den Zugangszeitpunkt b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) AGB-Kontrolle.

Rn 59 Die AGB-Kontrolle (BLDH/Lingemann Kap 2 Rz 2, 82 ff; Preis/Preis Arbeitsvertrag, 96 ff) gilt für seit dem 1.1.02 geschlossene oder geänderte (BAG NZA 10, 170; s aber BAG DB 11, 2783) Verträge (Neuverträge) und seit dem 1.1.03 auch für Altverträge (Art 229 § 5 EGBGB), für letztere zT mit Vertrauensschutz (BAG NJW 07, 536; auf einen Anpassungsversuch bis 31.12.02 kommt e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Einzelfälle.

Rn 11 Ein Brief geht durch Einwurf in den Briefkasten des Empfängers am selben Tag zu, wenn gem der Verkehrsanschauung nach diesem Zeitpunkt noch mit einer Leerung gerechnet werden kann (BGH NJW 19, 1151 [BGH 14.02.2019 - IX ZR 181/17] Tz 11; NJW 04, 1320, 10 [BGH 21.01.2004 - XII ZR 214/00] Uhr). Nach der jüngsten Rspr des BAG soll die Verkehrsanschauung durch die allgemein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsgeschäftliches Handeln zu einem privaten Zweck.

Rn 9 Ein privater Zweck rechtsgeschäftlichen Handelns ist nach der Negativdefinition der Norm gegeben, wenn mit dem Abschluss des Rechtsgeschäfts weder gewerbliche noch selbstständige berufliche Zwecke verfolgt werden. Nunmehr stellt der Gesetzestext klar, dass es bei den durch ein Rechtsgeschäft verfolgten Zwecken ausreicht, wenn diese überwiegend im privaten Bereich liegen...mehr

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Sauer, SGB III § 287 Gebühr... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift betrifft ausschließlich die Durchführung zwischenstaatlicher Vereinbarungen über die Beschäftigung von Arbeitnehmern auf der Grundlage von Werkverträgen (vgl. § 39 BeschV und § 3 ASAV a. F.). Solche Vereinbarungen bestehen mit Bulgarien, Tschechien, Slowakei, Polen, Ungarn, Rumänien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Kroatien, Slowenien, Lettland und ...mehr

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Hund am Arbeitsplatz / Arbeitsrecht

1 Erlaubnis des Arbeitgebers Ein gesetzlicher Anspruch auf Mitnahme des Hundes an den Arbeitsplatz in den Betrieb kann nur für einen Assistenzhund im Rahmen der §§ 12e ff. BGG bestehen.[1] Jedoch kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer erlauben, seinen Hund an den Arbeitsplatz mitzubringen. 1.1 Vorteile eines Bürohundes Beschäftigten zu erlauben, ihren Hund an den Arbeitsplatz mi...mehr

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Hund am Arbeitsplatz / 4 Sondersituation des Assistenzhundes

4.1 Begriff des Assistenzhundes Ein Assistenzhund ist ein unter Beachtung des Tierschutzes speziell für einen Menschen mit Behinderung ausgebildeter Hund. Er ist aufgrund seiner Fähigkeiten und erlernten Assistenzleistungen dazu bestimmt, diesem Menschen die selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, zu erleichtern oder dessen behinderungsbedingten N...mehr

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Hund am Arbeitsplatz / 1.2 Erlaubnis per Arbeitsvertrag

1.2.1 Individuelle, bedingte Erlaubnis Dem Arbeitnehmer kann im Arbeitsvertrag ausdrücklich das Mitbringen des Hundes zugesagt werden. Vor einer individuell vereinbarten Erlaubnis sollte jedoch das mit dem Hund potenziell in Berührung kommende Kollegium zu dieser Thematik befragt werden und der Hund mehrere Probetage am Arbeitsplatz absolvieren. Denn die Vorteile eines Bürohu...mehr

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Hund am Arbeitsplatz / 4.5 Haftung

4.5.1 Sachschäden oder externe Personenschäden Kommt es durch den Assistenzhund zu einem Sachschaden im Betrieb (der Hund nässt den Teppich ein, knabbert Büromöbel oder die Arbeitstasche eines Kollegen an etc.) oder zur Verletzung einer externen Person (etwa stolpert eine Kundin über den Hund) greift die gesetzliche Tierhalterhaftung nach § 833 Satz 1 BGB. Für den Besitzer gr...mehr

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Hund am Arbeitsplatz / 1.5 Erlaubnis per Betriebsvereinbarung (Haus- oder Betriebsordnung)

1.5.1 Erzwingbare oder freiwillige Betriebsvereinbarung Ist der Hund nicht im Rahmen der §§ 12e ff. BGG als Assistenzhund[1] zur Erbringung der Arbeitsleistung erforderlich, betrifft eine Regelung seines Mitbringens nicht das Arbeitsverhalten der Beschäftigten, sondern deren Ordnungsverhalten im Betrieb.[2] Letzteres ist im Rahmen einer kollektiven Maßnahme, also nicht bei in...mehr

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Hund am Arbeitsplatz / 3 Haftung für Schäden durch den Bürohund

3.1 Sachschäden oder externe Personenschäden Kommt es durch den Bürohund zu einem Personen- oder Sachschaden im Betrieb, greift die gesetzliche Tierhalterhaftung nach § 833 BGB; etwa, wenn der Hund den Teppich einnässt, Büromöbel anknabbert, eine Kundin über den Hund stolpert etc.[1] Der private Bürohund, auch wenn er ausdrücklich oder konkludent, individual- oder kollektivre...mehr

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Hund am Arbeitsplatz / 1.4 Einverständnis des Arbeitgebers nach § 106 GewO

1.4.1 Ausdrückliche oder konkludente Weisung Wird der Bürohund nicht arbeitsvertraglich zugesagt, sondern gestattet der Arbeitgeber bzw. der Vorgesetzte nur als Konkretisierung der Arbeitsbedingungen, dass der Hund mit ins Büro gebracht werden darf, liegt ein Einverständnis des Arbeitgebers kraft Direktionsrecht nach § 106 GewO vor.[1] Das Mitbringen des Hundes betrifft Ordnu...mehr

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Hund am Arbeitsplatz / 1 Erlaubnis des Arbeitgebers

Ein gesetzlicher Anspruch auf Mitnahme des Hundes an den Arbeitsplatz in den Betrieb kann nur für einen Assistenzhund im Rahmen der §§ 12e ff. BGG bestehen.[1] Jedoch kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer erlauben, seinen Hund an den Arbeitsplatz mitzubringen. 1.1 Vorteile eines Bürohundes Beschäftigten zu erlauben, ihren Hund an den Arbeitsplatz mitzubringen, ist "en vogue" u...mehr

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Hund am Arbeitsplatz / 3.1 Sachschäden oder externe Personenschäden

Kommt es durch den Bürohund zu einem Personen- oder Sachschaden im Betrieb, greift die gesetzliche Tierhalterhaftung nach § 833 BGB; etwa, wenn der Hund den Teppich einnässt, Büromöbel anknabbert, eine Kundin über den Hund stolpert etc.[1] Der private Bürohund, auch wenn er ausdrücklich oder konkludent, individual- oder kollektivrechtlich vom Arbeitgeber erlaubt wurde, ist k...mehr

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Hund am Arbeitsplatz / 3.3 Tierhalterhaftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Bürohund verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden ist anders als nach § 12e Abs. 5 BGG für den Assistenzhund nicht von Gesetzes wegen abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Es besteht keine Versicherungspflicht. Es ist jedoch zu empfehlen, eine solche Versicherung[1] seitens des Arbeitgeber...mehr

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Hund am Arbeitsplatz / 4.1 Begriff des Assistenzhundes

Ein Assistenzhund ist ein unter Beachtung des Tierschutzes speziell für einen Menschen mit Behinderung ausgebildeter Hund. Er ist aufgrund seiner Fähigkeiten und erlernten Assistenzleistungen dazu bestimmt, diesem Menschen die selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, zu erleichtern oder dessen behinderungsbedingten Nachteile auszugleichen (früher ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sauer, SGB III Zitiervorschlag, Herausgeber- und Autoreninformation

Herausgeber: Franz-Josef Sauer, Dipl. Verwaltungswirt Band-Herausgeber für die Vorschriften des SGB III – Arbeitsförderung – ist Herr Franz-Josef Sauer, Jahrgang 1955. Er war seit 1976 Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit, nach verschiedenen Stationen bis Ende 2004 Leiter der Innenrevision. Seit Anfang 2005 war Herr Sauer verantwortlich für das materielle Eingliederungs- ...mehr

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Hund am Arbeitsplatz / 4.5.2 Personenschäden im Kollegium

Stolpert ein unfallversicherter Beschäftigter bei einer betrieblichen Verrichtung über den Assistenzhund oder wird er gebissen, kann ein Arbeitsunfall nach § 8 SGB VII vorliegen. Ist der konkrete Hund kein Nutztier nach § 833 Satz 2 BGB [1], ist die Tiergefahr, welche in den Haftungsbereich des Tierhalters nach § 833 Satz 1 BGB fällt, Mitursache für den Unfall. Insofern ist e...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hund am Arbeitsplatz / 1.1 Vorteile eines Bürohundes

Beschäftigten zu erlauben, ihren Hund an den Arbeitsplatz mitzubringen, ist "en vogue" und kann viele Vorteile haben: Das Streicheln eines Hundes führt zur Ausschüttung des Hormons Oxytocin und senkt dadurch den Anteil von Insulin und Cortisol, was Stress deutlich verringert. Ein Bürohund unterbricht psychische Automatismen und sorgt für körperliche Bewegung (in der Gassi-Pau...mehr

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Hund am Arbeitsplatz / 1.3 Keine Gesamtzusage

Erlaub der Arbeitgeber in allgemeiner Form (etwa durch Informationen im Intranet) Hunde im Betrieb, ist dies keine Gesamtzusage.[1] Es besteht dadurch kein einzelvertraglicher Anspruch auf ein Mitbringen des Hundes, sofern alle hierfür vom Arbeitgeber aufgestellten Kriterien erfüllt werden. Denn einem Arbeitgeber kann nicht unterstellt werden, der gesamten Arbeitnehmerschaft...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hund am Arbeitsplatz / 1.4.1 Ausdrückliche oder konkludente Weisung

Wird der Bürohund nicht arbeitsvertraglich zugesagt, sondern gestattet der Arbeitgeber bzw. der Vorgesetzte nur als Konkretisierung der Arbeitsbedingungen, dass der Hund mit ins Büro gebracht werden darf, liegt ein Einverständnis des Arbeitgebers kraft Direktionsrecht nach § 106 GewO vor.[1] Das Mitbringen des Hundes betrifft Ordnung und Verhalten des Arbeitnehmers und damit...mehr

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Hund am Arbeitsplatz / 1.5.2 Beendigung der Betriebsvereinbarung

Soll die Betriebsvereinbarung nicht mehr regeln, dass ein Bürohund grundsätzlich möglich ist und welche Bedingungen für eine Gestattung zu erfüllen sind, kann die Betriebsvereinbarung durch eine neue, abweichende Betriebsvereinbarung abgelöst werden, sofern sie nicht ohnehin zeitlich befristet war. Ferner kann die Betriebsvereinbarung durch einen Aufhebungsvertrag beendet od...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hund am Arbeitsplatz / 2.2 Kein Anspruch aus betrieblicher Übung

Hat der Arbeitgeber den Bürohund eines Mitarbeiters jahrelang geduldet und verbietet er diesen nun, besteht kein Anspruch auf Mitnahme dieses Hundes ins Büro aus betrieblicher Übung. Denn es fehlt bei der Duldung des Hundes in der Vergangenheit offensichtlich am Bindungswillen des Arbeitgebers – erkennbar für alle Arbeitnehmer. Erst recht, wenn nur ein einzelner Arbeitnehmer...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hund am Arbeitsplatz / 3.2 Personenschäden im Kollegium

Stolpert ein unfallversicherter Beschäftigter bei einer betrieblichen Verrichtung über den Bürohund oder wird er gebissen, kann ein Arbeitsunfall nach § 8 SGB VII vorliegen. Allerdings ist die Tiergefahr, welche in den Haftungsbereich des Tierhalters nach § 833 Satz 1 BGB fällt, Mitursache für den Unfall; § 833 Satz 2 BGB scheidet hinsichtlich des Bürohundes aus.[1] Insofern...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hund am Arbeitsplatz / 4.4 Ausnahmsweise Zutrittsverbot

Kann Hundephobikern und -allergikern im Kollegium ausnahmsweise nicht durch räumliche oder zeitliche Trennung vom Assistenzhund geholfen werden, kommt im Einzelfall nach billigem Ermessen ein Verbot des Mitbringens des Assistenzhundes gegenüber dem jeweiligen Arbeitnehmer nach § 106 Satz 3 GewO, § 315 BGB in Betracht.[1] Gleiches gilt, sofern der Hund organisatorische Arbeit...mehr

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Hund am Arbeitsplatz / 4.5.3 Tierhalterhaftpflichtversicherung

Der Hundehalter hat nach § 12e Abs. 5 BGG für den Assistenzhund eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Hund verursachten Personen-, Sach- und sonstigen Vermögensschäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Es besteht eine Versicherungspflicht, sodass §§ 113 ff. VVG Anwendung finden: Nach § 114 Abs. 1 VVG liegt die Mindestversicherungssumme bei 250.000 EUR je...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hund am Arbeitsplatz / Zusammenfassung

Begriff Ein Bürohund wird vom Arbeitnehmer zum Arbeitsplatz mitgebracht (täglich, an einzelnen Tagen, stundenweise, regel- oder unregelmäßig) – aus Gründen, die ausschließlich in der Sphäre des Arbeitnehmers liegen: Entweder benötigt er einen Assistenzhund als Hilfsmittel oder der Hund ist ein reines Haustier (sog. Luxustier) und wird in den Betrieb mitgeführt, damit er nich...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hund am Arbeitsplatz / 1.2.2 Beendigung der arbeitsvertraglichen Erlaubnis

Dringend zu empfehlen ist ferner die Vereinbarung einer Widerrufsmöglichkeit der Erlaubnis – etwa für den Fall, dass der Hund sich nicht (mehr) sozial kompatibel zeigt oder im Verlauf eine bislang unbekannte Allergie gegen den Hund im Kollegium auftritt. Denn kann die arbeitsvertraglich vereinbarte Erlaubnis nicht widerrufen werden, ist zu deren Beendigung ein einvernehmlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hund am Arbeitsplatz / 1.5.1 Erzwingbare oder freiwillige Betriebsvereinbarung

Ist der Hund nicht im Rahmen der §§ 12e ff. BGG als Assistenzhund[1] zur Erbringung der Arbeitsleistung erforderlich, betrifft eine Regelung seines Mitbringens nicht das Arbeitsverhalten der Beschäftigten, sondern deren Ordnungsverhalten im Betrieb.[2] Letzteres ist im Rahmen einer kollektiven Maßnahme, also nicht bei individuellen Regelungen, nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG m...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, FPfZ... / 3 Voraussetzungen für den besonderen Kündigungsschutz

Rz. 3 Voraussetzung für den besonderen Kündigungsschutz nach § 2 Abs. 3 FPfZG i. V. m. § 5 PflegeZG ist die Inanspruchnahme von Familienpflegezeit nach §§ 2, 2a FPfZG. Anders als bei der Pflegezeit nach § 3 PflegeZG geht es bei der Familienpflegezeit nach §§ 2, 2a FPfZG immer nur um eine teilweise Freistellung von der Arbeitszeit, also um einen Teilzeitanspruch.[1] Pflegeteil...mehr

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Hund am Arbeitsplatz / 2 Verbot eines Bürohundes

Handelt es sich um keinen Assistenzhund[1], ist der Arbeitgeber als Inhaber des Hausrechts grundsätzlich frei, Hunde im Gebäude grundlos zu verbieten. Ein solches Verbot kann schon im Arbeitsvertrag vereinbart werden.[2]). Meist wird der Arbeitgeber das Thema jedoch erst auf Anfrage eines Arbeitnehmers hin fokussieren, ob er künftig seinen Hund mitbringen dürfe. Ein Verbot k...mehr

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Sauer, SGB II Zitiervorschlag, Herausgeber- und Autoreninformation

Herausgeber: Franz-Josef Sauer, Dipl. Verwaltungswirt Band-Herausgeber für die Vorschriften des SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende – ist Herr Franz-Josef Sauer, Jahrgang 1955. Er war seit 1976 Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit. Nach verschiedenen Stationen war er bis Ende 2004 Leiter der Innenrevision. Seit Anfang 2005 war Herr Sauer verantwortlich für das mate...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hund am Arbeitsplatz / 2.3 (Gerichtliche) Durchsetzung des Verbots

Wird das kollektivrechtlich oder individuell vereinbarte oder per Direktionsrecht erteilte Verbot missachtet, darf der Arbeitgeber Herrchen/Frauchen zunächst abmahnen und bei weiteren Verstößen später verhaltensbedingt kündigen. Soll ein Bürohund auf Antrag des Arbeitgebers oder aus dem Kollegium gerichtlich untersagt und für den Fall der Zuwiderhandlung Ordnungsgeld angedroh...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hund am Arbeitsplatz / 4.3 (Arbeits-)Bedingungen

Das Mitbringen des Hundes betrifft Ordnung und Verhalten des Arbeitnehmers und damit den Kern des Weisungsrechts des Arbeitgebers.[1] Daher sind die mit der Anwesenheit des Assistenzhundes am Arbeitsplatz in Zusammenhang stehenden Fragen gemäß § 106 GewO, § 315 BGB nach billigem Ermessen zu entscheiden, sofern diese in keiner vertraglichen Vereinbarung geklärt wurden.[2] Die...mehr

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Hund am Arbeitsplatz / 1.2.1 Individuelle, bedingte Erlaubnis

Dem Arbeitnehmer kann im Arbeitsvertrag ausdrücklich das Mitbringen des Hundes zugesagt werden. Vor einer individuell vereinbarten Erlaubnis sollte jedoch das mit dem Hund potenziell in Berührung kommende Kollegium zu dieser Thematik befragt werden und der Hund mehrere Probetage am Arbeitsplatz absolvieren. Denn die Vorteile eines Bürohundes werden konterkariert, sobald ein ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hund am Arbeitsplatz / 2.1 Anspruch aus dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz

Trifft den Arbeitnehmer als Teil einer Gruppe ein kollektivrechtliches Verbot in einer Betriebsvereinbarung oder ein individuelles Verbot im Arbeitsvertrag oder per Direktionsrecht, darf aber ein anderer Hund im Kollegium mit ins Büro kommen, bedarf diese Ungleichbehandlung sachlicher Gründe. Ist die Ungleichbehandlung nicht gerechtfertigt, hat der benachteiligte Arbeitnehme...mehr

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Hund am Arbeitsplatz / 4.5.1 Sachschäden oder externe Personenschäden

Kommt es durch den Assistenzhund zu einem Sachschaden im Betrieb (der Hund nässt den Teppich ein, knabbert Büromöbel oder die Arbeitstasche eines Kollegen an etc.) oder zur Verletzung einer externen Person (etwa stolpert eine Kundin über den Hund) greift die gesetzliche Tierhalterhaftung nach § 833 Satz 1 BGB. Für den Besitzer greifen, vorbehaltlich anderslautender vertragli...mehr