Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hund am Arbeitsplatz / 1.5.1 Erzwingbare oder freiwillige Betriebsvereinbarung

Ist der Hund nicht als Assistenzhund zur Erbringung der Arbeitsleistung erforderlich, betrifft eine Regelung seines Mitbringens nicht das Arbeitsverhalten der Beschäftigten, sondern deren Ordnungsverhalten im Betrieb.[1] Letzteres ist im Rahmen einer kollektiven Maßnahme, also nicht bei individuellen Regelungen, nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mitbestimmungspflichtig. Diese Mi...mehr

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Hund am Arbeitsplatz / 2 Verbot eines Bürohundes

Handelt es sich um keinen Assistenzhund[1], ist der Arbeitgeber als Inhaber des Hausrechts grundsätzlich frei, Hunde im Gebäude grundlos zu verbieten. Ein solches Verbot kann schon im Arbeitsvertrag vereinbart werden. Meist wird der Arbeitgeber das Thema jedoch erst auf Anfrage des Arbeitnehmers hin fokussieren, ob er künftig seinen Hund mitbringen dürfe. Ein Verbot kann dan...mehr

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Hund am Arbeitsplatz / 3.3 Tierhalterhaftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Bürohund verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden ist anders als nach § 12e Abs. 5 BGG für den Assistenzhund nicht von Gesetzes wegen abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Es besteht keine Versicherungspflicht. Es ist jedoch zu empfehlen, eine solche Versicherung[1] seitens des Arbeitgeber...mehr

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Hund am Arbeitsplatz / 4.1 Begriff des Assistenzhundes

Ein Assistenzhund ist ein unter Beachtung des Tierschutzes speziell für einen Menschen mit Behinderung ausgebildeter Hund. Er ist aufgrund seiner Fähigkeiten und erlernten Assistenzleistungen dazu bestimmt, diesem Menschen die selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, zu erleichtern oder dessen behinderungsbedingten Nachteile auszugleichen (früher ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hund am Arbeitsplatz / 4.5.2 Personenschäden im Kollegium

Stolpert ein unfallversicherter Beschäftigter bei einer betrieblichen Verrichtung über den Assistenzhund oder wird er gebissen, kann ein Arbeitsunfall nach § 8 SGB VII vorliegen. Ist der konkrete Hund kein Nutztier nach § 833 Satz 2 BGB [1], ist die Tiergefahr, welche in den Haftungsbereich des Tierhalters nach § 833 Satz 1 BGB fällt, Mitursache für den Unfall. Insofern ist e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hund am Arbeitsplatz / 1.4.1 Ausdrückliche oder konkludente Weisung

Wird der Bürohund nicht arbeitsvertraglich zugesagt, sondern gestattet der Arbeitgeber bzw. der Vorgesetzte nur als Konkretisierung der Arbeitsbedingungen, dass der Hund mit ins Büro gebracht werden darf, liegt ein Einverständnis des Arbeitgebers kraft Direktionsrecht nach § 106 GewO vor.[1] Das Mitbringen des Hundes betrifft Ordnung und Verhalten des Arbeitnehmers und damit...mehr

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Hund am Arbeitsplatz / 1.2.1 Individuelle, bedingte Erlaubnis

Dem Arbeitnehmer kann im Arbeitsvertrag ausdrücklich das Mitbringen des Hundes zugesagt werden. Vor einer individuell vereinbarten Erlaubnis sollte jedoch das mit dem Hund potenziell in Berührung kommende Kollegium zu dieser Thematik befragt werden und der Hund mehrere Probetage am Arbeitsplatz absolvieren. Denn die Vorteile eines Bürohundes werden konterkariert, sobald ein ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hund am Arbeitsplatz / 2.1 Anspruch aus dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz

Trifft den Arbeitnehmer als Teil einer Gruppe ein kollektivrechtliches Verbot in einer Betriebsvereinbarung oder ein individuelles Verbot im Arbeitsvertrag oder per Direktionsrecht, darf aber ein anderer Hund im Kollegium mit ins Büro kommen, bedarf diese Ungleichbehandlung sachlicher Gründe. Ist die Ungleichbehandlung nicht gerechtfertigt, hat der benachteiligte Arbeitnehme...mehr

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Hund am Arbeitsplatz / 4.2 Grundsatz: Gesetzliches Zutrittsrecht

Das zum 1.7.2021 im Wege des Teilhabestärkungsgesetzes in Kraft getretene Behindertengleichstellunggesetz (BGG) schafft erstmals eine Rechtsgrundlage für die Begleitung durch einen Assistenzhund. Seitdem darf der Zutritt zu Anlagen, die für den allgemeinen Publikums- und Benutzungsverkehr zugänglichen sind, nicht wegen der Begleitung durch einen Assistenzhund verweigert werd...mehr

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Hund am Arbeitsplatz / 1.4.2 Beendigung der Erlaubnis

Das (stillschweigende) Einverständnis kann grundsätzlich durch eine anderslautende Weisung nach § 106 GewO beendet werden; durch Zeitablauf nach dem (stillschweigenden) Einverständnis kommt es zu keiner Vertragsänderung, die wiederum nur einvernehmlich oder durch Änderungskündigung beseitigt werden kann. Der Arbeitgeber hat durch sein (stillschweigendes) Einverständnis nicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hund am Arbeitsplatz / 4.5.1 Sachschäden oder externe Personenschäden

Kommt es durch den Assistenzhund zu einem Sachschaden im Betrieb (der Hund nässt den Teppich ein, knabbert Büromöbel oder die Arbeitstasche eines Kollegen an etc.) oder zur Verletzung einer externen Person (etwa stolpert eine Kundin über den Hund) greift die gesetzliche Tierhalterhaftung nach § 833 Satz 1 BGB. Für den Besitzer greifen, vorbehaltlich anderslautender vertragli...mehr

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Hund am Arbeitsplatz / 4.3 (Arbeits-)Bedingungen

Das Mitbringen des Hundes betrifft Ordnung und Verhalten des Arbeitnehmers und damit den Kern des Weisungsrechts des Arbeitgebers.[1] Daher sind die mit der Anwesenheit des Assistenzhundes am Arbeitsplatz in Zusammenhang stehenden Fragen gemäß § 106 GewO, § 315 BGB nach billigem Ermessen zu entscheiden, sofern diese in keiner vertraglichen Vereinbarung geklärt wurden.[2] Die...mehr

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Ausgleichsquittung: Inhalt ... / 1.2 Rechtswirkungen

Die Rechtswirkungen der Ausgleichsquittung hängen von deren Rechtsnatur und damit vom Text der Ausgleichsquittung unter Berücksichtigung aller Umstände des konkreten Falls ab. Wenn mit der Ausgleichsquittung lediglich der Empfang von unstreitig erhaltenen Arbeitspapieren oder Zahlungen bestätigt wird, stellt die Ausgleichsquittung lediglich ein Empfangsbekenntnis dar. Die Rec...mehr

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Ausgleichsquittung: Inhalt ... / 2.2.7 Zeugnisanspruch

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer auf Verlangen ein qualifiziertes Zeugnis zu erteilen. Hieraus wird gefolgert, dass der Anspruch auf Zeugniserteilung während des Arbeitsverhältnisses unabdingbar ist, d. h. für die Zukunft nicht ausgeschlossen oder erlassen werden kann. Von der Rechtsprechung nicht entschieden wurde bis...mehr

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Ausgleichsquittung: Inhalt ... / 4 Besonderheiten bei Minderjährigen

Ein minderjähriger Arbeitnehmer, der von seinen gesetzlichen Vertretern zum Abschluss eines Arbeitsvertrags ermächtigt wurde, gilt nach § 113 BGB für solche Rechtsgeschäfte als unbeschränkt geschäftsfähig, die sich mit der Eingehung oder Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses oder der Erfüllung der Arbeitsvertragspflichten ergeben. Ausgenommen sind nur Verträge, zu denen der g...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Smarte PSA – Einsatzbeispie... / 4.1 Datenschutz

In der Beziehung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer hat das Thema Datenschutz eine besondere Bedeutung. Bei der Sammlung von Daten im Einsatz von intelligenter persönlicher Schutzausrüstung geht es um den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer. Dieser basiert sinnvollerweise oft auf der individuellen Situation einzelner Mitarbeiter. Die dadurch entstehenden personenbezogenen Daten ...mehr

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Gleichbehandlung / Arbeitsrecht

1 Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz gibt dem Arbeitgeber einen Handlungsrahmen auf, dass er immer dann, wenn die gleichen Voraussetzungen vorliegen, die Arbeitnehmer gleich zu behandeln hat. Es handelt sich also um ein positives "Gebot" an den Arbeitgeber, das ihm ein bestimmtes Verhalten, nämlich Gleichbehandlung, ...mehr

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Arbeitsschutz / Arbeitsrecht

1 Einführung Regelmäßig überlagern die gesetzlichen öffentlich-rechtlichen Regeln des Arbeitsschutzes die privatrechtliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur Ergreifung von Schutzmaßnahmen. § 618 BGB tritt daher in der praktischen Anwendung meist zurück. Der Schwerpunkt der folgenden Darstellung liegt beim technischen Arbeitsschutz und dort insbesondere beim Arbeitsschutzgeset...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gleichbehandlung / 2 Diskriminierungsverbote (insb. im AGG)

Im Unterschied zum Gleichbehandlungsgrundsatz wird bei den Diskriminierungsverboten dem Arbeitgeber kein (positiver) Handlungsrahmen vorgegeben, sondern es ist ihm (negativ) verboten, wegen gewisser (verpönter) Merkmale Arbeitnehmer ungleich zu behandeln (Unterscheidungsverbot). Diskriminierungsverbote sind damit als ungeeignete sachliche Differenzierungsgründe im Rahmen des...mehr

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Gleichbehandlung / 3 Weitere Regelungen zur Gleichbehandlung

Andere nationale Benachteiligungsverbote: § 3 EntgeltTranspG Verbot der Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts § 4 Abs. 1 TzBfG Verbot der Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten § 4 Abs. 2 TzBfG Verbot der Benachteiligung von befristet Beschäftigten § 164 Abs. 2 SGB IX Verbot der Benachteiligung von schwerbehinderten Beschäftigten § 75 Abs. 1 BetrVG Grundsätze für die Be...mehr

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Gleichbehandlung / Zusammenfassung

Begriff Unter dem Begriff "Gleichbehandlung" ist der Grundsatz, dass "Gleiches gleich und Ungleiches ungleich" zu behandeln ist, zu verstehen.[1] Er lässt sich unmittelbar auf den Gerechtigkeitsgedanken zurückführen. Als Ausdruck des Gerechtigkeitsgedankens wird er von zwei "Säulen" gestützt: vom arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz und von den Diskriminierungs- ode...mehr

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Kurzarbeit: Einführung und ... / 1.1 Tarifvertrag

Im Regelfall existieren tarifliche Ermächtigungsnormen, die unter bestimmten näher definierten Voraussetzungen die Einführung von Kurzarbeit ermöglichen. Diese sogenannten "Kurzarbeitsklauseln"[1] enthalten etwa Ankündigungsfristen, innerhalb deren der Arbeitgeber die Arbeitnehmer über die Einführung von Kurzarbeit informieren muss und Regelungen über Modalitäten des Arbeitse...mehr

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Gleichbehandlung / 1 Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz gibt dem Arbeitgeber einen Handlungsrahmen auf, dass er immer dann, wenn die gleichen Voraussetzungen vorliegen, die Arbeitnehmer gleich zu behandeln hat. Es handelt sich also um ein positives "Gebot" an den Arbeitgeber, das ihm ein bestimmtes Verhalten, nämlich Gleichbehandlung, bei Vorliegen gleicher Voraussetzungen vorschre...mehr

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Gleichbehandlung / 4 Verhältnisse der Regelungen

4.1 Verhältnis des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes zum AGG In der Praxis stellt sich häufig die Frage, wann bei entsprechenden Fallgestaltungen auf den Gleichbehandlungsgrundsatz bzw. auf das AGG zurückzugreifen ist. Gemäß § 2 Abs. 3 AGG wird die Geltung sonstiger Benachteiligungsverbote oder Gebote der Gleichbehandlung durch das AGG nicht berührt. Der arbeitsr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz / 7 Betriebsbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet Arbeitgeber, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, welche ihn beim Arbeitsschutz und der Unfallverhütung unterstützen sollen.[1] Unter den Voraussetzungen des § 11 ASiG ist ein Arbeitsschutzausschuss zu bilden, der mindestens einmal vierteljährlich tagt.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz / 3.2 Gefährdungsbeurteilung

Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung, also die Ermittlung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung, ist die zentrale Pflicht des Arbeitgebers.[1] Die Beurteilung ist dabei je nach Art der Tätigkeit durch den Arbeitgeber vorzunehmen. Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch:[2] die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz / 10 Arbeitsschutzkontrollgesetz

Das Arbeitsschutzkontrollgesetz wurde auf den Weg gebracht, nachdem in der Fleischindustrie im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie arbeitsrechtliche Missstände zutage getreten waren. Es sieht aber nicht nur Regelungen für die Fleischindustrie vor; vielmehr werden auch für andere Branchen einheitliche Regelungen geschaffen, z. B. zur Kontrolle der Betriebe und zur Unterbring...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz / 2 Geltungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes

Das Arbeitsschutzgesetz dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Es gilt in allen Tätigkeitsbereichen.[1] Ausgenommen sind Hausangestellte in privaten Haushalten sowie Beschäftigte auf Seeschiffen und in Betrieben, die dem Bundesberggesetz unterliegen.[2] Verantwortlich für...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gleichbehandlung / 4.1 Verhältnis des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes zum AGG

In der Praxis stellt sich häufig die Frage, wann bei entsprechenden Fallgestaltungen auf den Gleichbehandlungsgrundsatz bzw. auf das AGG zurückzugreifen ist. Gemäß § 2 Abs. 3 AGG wird die Geltung sonstiger Benachteiligungsverbote oder Gebote der Gleichbehandlung durch das AGG nicht berührt. Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz findet daher auch neben dem AGG Anwen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz / 1 Einführung

Regelmäßig überlagern die gesetzlichen öffentlich-rechtlichen Regeln des Arbeitsschutzes die privatrechtliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur Ergreifung von Schutzmaßnahmen. § 618 BGB tritt daher in der praktischen Anwendung meist zurück. Der Schwerpunkt der folgenden Darstellung liegt beim technischen Arbeitsschutz und dort insbesondere beim Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).mehr

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Kurzarbeit: Einführung und ... / 3 Betriebsrat – Unterrichtung und Mitbestimmung

Neben dem Unterrichtungsanspruch im Rahmen der Personalplanung nach § 92 BetrVG hat der Betriebsrat ein zwingendes Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG. Das Mitbestimmungsrecht bei der Kurzarbeit erstreckt sich auf die Frage, ob und in welchem Umfang Kurzarbeit eingeführt werden soll und wie die geänderte Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage zu verteilen ist...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz / 5 Kosten

Die Kosten für Maßnahmen nach dem Arbeitsschutzgesetz trägt der Arbeitgeber. Eine Kostenbeteiligung des Arbeitnehmers kann zulässig sein, wenn der Arbeitgeber über seine gesetzlichen Pflichten hinaus die persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellt, dem Arbeitnehmer besondere Vorteile mit der Nutzung anbietet und der Arbeitnehmer das Angebot freiwillig annimmt.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz / Zusammenfassung

Begriff Der Arbeitsschutz umfasst den sozialen Arbeitsschutz, der den Arbeitnehmer als abhängig Beschäftigten schützt und den technischen Arbeitsschutz, bei dem die Sicherheit am Arbeitsplatz im Vordergrund steht. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Eine privatrechtliche Pflicht zur Ergreifung von Schutzmaßnahmen zwischen den Vertragsparteien ergibt sich au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz / 9 Mitbestimmung

Nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG hat der Betriebsrat bei Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht.[1] Er hat jedoch kein Mitbestimmungsrecht bei der Teilnahmepflicht des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit an den gesetzlich vorgesehenen Mindestsitzungen des Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz / 3.1 Allgemeine Grundsätze

In § 3 ArbSchG sind die Grundpflichten des Arbeitgebers geregelt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen und dabei diejenigen Umstände zu berücksichtigen, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Hinweis Arbeitszeiterfassung – unionsrechtskonforme Auslegung von § 3 ArbSchG Die nation...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz / 3.4 Corona-Besonderheiten im Arbeitsschutz

Im Zuge der Corona-Pandemie wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen mehrfach geändert. Nachdem phasenweise neben der 3G-Regel im Betrieb in der Hochphase der Pandemie auch eine Pflicht zum Homeoffice bestand, ist insbesondere auch die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung zum 2.2.2023 außer Kraft getreten. Das BMAS hat unverbindlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gleichbehandlung / 4.2 Verhältnis der anderen Regelungen zur Gleichbehandlung zum AGG

Auch die anderen Regelungen zur Gleichbehandlung bzw. sonstige Benachteiligungsverbote bleiben durch das AGG unberührt (z. B. § 4 Abs. 1 und 2 TzBfG, § 75 BetrVG, § 164 Abs. 2 SGB IX, § 612a BGB, Art. 3 Abs. 2 und 3 GG).[1] Soweit es sich um den Diskriminierungsschutz im engeren Sinne handelt, treten auch sie oftmals hinter das AGG als die lex specialis zurück. Das AGG will ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz / 3 Arbeitgeberpflichten

Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Den Vorschriften des technischen Arbeitsschutzes kommt insoweit eine Doppelwirkung zu, als Schutzpflichten über § 618 Abs. 1 BGB in das einzelne Arbeitsverhältnis hineinwirken. Sie beg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz / 4 Dokumentation

Zur besseren Transparenz der betrieblichen Arbeitsschutzmaßnahmen muss der Arbeitgeber eine Dokumentation über die Gefährdungsbeurteilung, die Schutzmaßnahmen und ihre Wirksamkeit anlegen.[1] Die Dokumentationspflicht besteht unabhängig von der Zahl der beschäftigten Mitarbeiter für alle Betriebe.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz / 6 Rechte und Pflichten der Beschäftigten

Nach § 15 ArbSchG sind die Beschäftigten verpflichtet, für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen, z. B. durch bestimmungsgemäße Verwendung von Maschinen und Einsatz von Schutzvorrichtungen. Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber jede von ihm festgestellte unmittelbar erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit unverzüglich melden. § 17 Abs. 1 A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz / 8 Rechtsfolgen

Die Einhaltung des Arbeitsschutzes ist öffentlich-rechtlich durch Androhung von Strafe oder Bußgeld gesichert. Bei einem Verstoß gegen die Bestimmungen kann der Arbeitnehmer arbeitsrechtlich die Arbeitsleistung verweigern, ohne seinen Lohnanspruch zu verlieren, wenn erhebliche Gefahr für Leib oder Leben besteht, die auf andere Weise nicht abgewendet werden kann und gesetzlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz / 3.3 Ergreifen von Maßnahmen

Der Arbeitgeber muss auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung geeignete Maßnahmen zur Abwendung möglicher Beeinträchtigungen der Sicherheit ergreifen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen.[1] Praxis-Beispiel Schutz vor Passivrauchen Nach § 5 Abs. 2 ArbStättV hat der Arbeitgeber nicht rauchende B...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamtliche Tätigkeit: Ab... / 5.1.1 Arbeitsrecht

Wurde mit einem ehrenamtlich Tätigen unzutreffend ein "Arbeitsvertrag" geschlossen oder wird der Ehrenamtsinhaber als "Arbeitnehmer" bezeichnet, so liegt dennoch "nur" ein Auftragsverhältnis vor. Die fehlerhafte Bezeichnung ist insoweit unschädlich, sofern tatsächlich eine ehrenamtliche Tätigkeit beabsichtigt und auch durchgeführt wurde. Wird dies erkannt, so empfiehlt sich ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamtliche Tätigkeit: Ab... / 5.2.1 Arbeitsrecht

Wurde eine ehrenamtliche Tätigkeit vereinbart und liegt tatsächlich ein Arbeitsverhältnis im Sinne einer Vereinbarung von "Arbeit gegen Geld" vor, so finden grundsätzlich die Bestimmungen des Arbeitsrechts Anwendung. Das bedeutet, dass der Ehrenamtsinhaber u. a. individualarbeitsrechtliche Ansprüche auf Vergütung entsprechend Mindestlohnbestimmungen, bezahlten Urlaub, Entgeltfo...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag: Rechtsmängel / 1.1 Nichtigkeit

Nichtigkeit bedeutet, dass das betroffene Rechtsgeschäft von Anfang an als unwirksam anzusehen ist. Aus dem Gesetz ergeben sich eine Reihe allgemeiner Gründe für die Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts. Im Arbeitsrecht kommt insbesondere den nachfolgend dargestellten Nichtigkeitsgründen Bedeutung zu: Geschäftsunfähigkeit[1] Verstoß gegen eine Formvorschrift[2] Verstoß gegen ein g...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag: Rechtsmängel / Zusammenfassung

Überblick Obgleich ein Arbeitsvertrag dem äußeren Anschein nach ordnungsgemäß zustande gekommen ist, kann er im Einzelfall doch mit einem Rechtsmangel behaftet sein. Das Gesetz unterscheidet zwischen solchen Rechtsmängeln, die zur Nichtigkeit des Vertrags führen, und solchen, die lediglich eine Anfechtbarkeit bewirken. Nichtigkeit bedeutet, dass das betroffene Rechtsgeschäft ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag: Rechtsmängel / 1.2 Anfechtbarkeit

Ist ein Arbeitsvertrag mit einem Rechtsmangel behaftet, so muss dies nicht immer zur Nichtigkeit des Vertrags, also zur grundsätzlich automatisch eintretenden Unwirksamkeit führen. In bestimmten Fällen sieht das Gesetz vielmehr vor, dass der Rechtsmangel der betroffenen Partei lediglich das Recht gibt, die Unwirksamkeit des Vertrags herbeizuführen, indem sie diesen unter Ber...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag: Rechtsmängel / 1.1.1.1 Verstoß gegen vertraglich vereinbarte Schriftform

In Zusammenhang mit vertraglich vereinbarten Schriftformerfordernissen (gewillkürte Schriftform i. S. d. § 126 BGB) ist zunächst zwischen sog. deklaratorischen und sog. konstitutiven Schriftformklauseln zu unterscheiden: Hat eine Schriftformklausel konstitutive Wirkung, so bedeutet dies, dass ihre Missachtung gemäß § 125 Satz 2 BGB zur Nichtigkeit des Vertrags führt. Als dekl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag: Rechtsmängel / 1.1.3 Verstoß gegen die guten Sitten

Ein (Arbeits-)Vertrag ist sittenwidrig, wenn er nach Inhalt, Beweggrund der Beteiligten und Zwecksetzung gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt. Über diese Generalklausel des § 138 Abs. 1 BGB wirken die Grundrechte in das Arbeitsvertrags- und Arbeitsrecht ein. Über den Einzelfall hinaus hat sich die Fallgruppe der sog. Abwälzung des Betriebs- und ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamtliche Tätigkeit: Ab... / 4.1 Ehrenamt als Auftragsverhältnis

Die ehrenamtliche Tätigkeit als "unbesoldetes Amt" ist in erster Linie durch das Fehlen der zivilrechtlichen Vereinbarung eines Austauschverhältnisses von "Arbeit (bzw. Arbeitserfolg) gegen Geld" gekennzeichnet, wie es für Arbeitnehmer, freiberuflich Tätige oder Werkunternehmer prägend ist. Das Fehlen einer Vergütung für die erbrachte Arbeit korrespondiert mit der Möglichkei...mehr