Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstreise / 6 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Ordnet der Arbeitgeber eine außerplanmäßige Dienstreise an, die Reisezeiten außerhalb der normalen Arbeitszeit des Arbeitnehmers erforderlich macht, liegt hierin keine gem. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG mitbestimmungspflichtige Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit, wenn während der Reisezeit keine Arbeitsleistung zu erbringen ist. Eine solche Anordnung enthält auch keine...mehr

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Bewerbungsverfahren: Festst... / 8 Vorstellungsgespräch

Erstes Ergebnis einer erfolgreichen Anbahnungsmaßnahme ist regelmäßig das Gespräch im Betrieb, bei dem es um die mögliche Einstellung eines Bewerbers geht. Wenn solche Gespräche auch "unverbindlich" sind, bewegen sie sich doch nicht im rechtsfreien Raum. Mit der Aufnahme derartiger Verhandlungen entsteht zwischen Arbeitgeber und Bewerber als potenziellem Arbeitnehmer bereits ...mehr

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Fälligkeit / 5 Fälligkeit und Ausschlussfristen

Die Fälligkeit ist oftmals Anknüpfungspunkt für den Lauf von Ausschlussfristen. Angesichts teilweise sehr kurzer Fristläufe bestimmt die Rechtsprechung die Fälligkeit "ausschlussfristbezogen": danach muss der Anspruch rechtlich und tatsächlich geltend gemacht werden können. Dabei erfordert die tatsächliche Geltendmachung, dass der Arbeitnehmer die Anspruchshöhe beziffern kan...mehr

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Fälligkeit / 3 Vorschüsse und Abschlagszahlungen

Vorschüsse und Abschlagszahlungen vor Fälligkeit erfordern grundsätzlich eine ausdrückliche oder stillschweigende Vereinbarung, die in der Regel anzunehmen ist bei Aufwandsentschädigungen und Spesen, aus Gründen der Fürsorgepflicht oder bei Notfällen. Die auf diese Weise vorweggenommene Entgelttilgung kann mit der nächsten Lohnabrechnung ohne weitere Aufrechnungserklärung ve...mehr

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Abwälzung der Pauschalsteuer / 1 Steuerschuldner im Außenverhältnis

Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer für bestimmte Bezüge mit festen Pauschsteuersätzen berechnen.[1] Steuerrechtlich ist der Arbeitgeber zur Übernahme der Pauschalsteuer verpflichtet. Die durch § 40 Abs. 3 EStG begründete Verpflichtung zur Übernahme der Steuerschuld sagt jedoch nichts darüber aus, wer die Steuer wirtschaftlich zu tragen hat.[2] Zu unterscheiden ist zwischen d...mehr

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Dienstreise / 3 Aufwendungsersatzanspruch des Arbeitnehmers

Übernimmt der Arbeitnehmer während der Dienstreise anfallende Kosten für die Durchführung der Reise, hat er einen Aufwendungsersatzanspruch gem. § 670 BGB. Ein formularmäßiger Verzicht oder Ausschluss dieses Anspruchs ist unangemessen i. S. d. § 307 Abs. 1 BGB und damit unwirksam.[1] Ein Arbeitgeber darf einen Verzicht auf die Reisekostenerstattung nicht treuwidrig erzwingen...mehr

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Bewerbungsverfahren: Frager... / 1 Die gegenseitigen Pflichten aus Vertragsvorverhandlungen

Bereits bei der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses entstehen gegenseitige Rechte und Pflichten. Die Pflichten des Arbeitgebers beginnen schon bei der Aufgabe einer Stellenanzeige oder bei der Stellenausschreibung im Betrieb. Das Anbahnungsverhältnis ist dadurch charakterisiert, dass zwischen den Parteien keine Hauptleistungspflichten (Arbeitsleistung, Arbeitsentgelt) besteh...mehr

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Dienstreise / Zusammenfassung

Begriff Einen arbeitsrechtlich fest umrissenen Begriff der Dienstreise gibt es nicht. Angeknüpft werden kann an die Legaldefinition in § 2 Bundesreisekostengesetz. Eine Dienstreise ist danach die Reise zu einem anderen als dem regelmäßigen Arbeitsort. Keine Dienstreise ist die reguläre An- und Abfahrt zum bzw. vom betrieblichen Arbeitsort. Auch das lohnsteuerliche Reisekosten...mehr

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Betriebliche Krankenversich... / 2 Entgeltcharakter der Arbeitgeberzusage

Bei der Zusage einer betrieblichen Krankenversicherung handelt es sich um einen besonderen Entgeltbestandteil. Die Leistung des Arbeitgebers besteht in der Verpflichtung, ein bestimmtes Risiko – die Behandlungskosten im Krankheitsfall – zugunsten des Arbeitnehmers versicherungsvertraglich abzusichern. Der Arbeitgeber erbringt diese Leistung entweder als Gegenleistung für die...mehr

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Betriebliche Krankenversich... / 3.1 Zusage mittels Betriebsvereinbarung

Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats Über die Mitbestimmungstatbestände in § 87 Abs. 1 BetrVG lässt sich die Einführung einer betrieblichen Krankenversicherung seitens des Betriebsrats nicht erzwingen. Das zwingende Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 BetrVG ist der mitbestimmungsfreien Grundentscheidung des Arbeitgebers nachgelagert und begrenzt auf die Aus...mehr

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Betriebliche Krankenversich... / 3.3 Änderung und Einstellung der betrieblichen Krankenversicherung

Größere Schwierigkeiten können sich bei einer späteren Änderung bzw. der vollkommenen Leistungseinstellung seitens des Arbeitgebers stellen. Der Arbeitgeber ist dabei auf das arbeitsrechtliche Instrumentarium angewiesen. Eine freie und jederzeitige Anspruchsbeendigung wird rechtlich nicht in Betracht kommen. Stets möglich, aber für die Praxis wenig relevant, ist die einverne...mehr

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Bewerbungsverfahren: Frager... / 2.3 Allgemein unzulässige Fragen des Arbeitgebers

Fragen des Arbeitgebers im Einstellungsgespräch, die sein Fragerecht überschreiten, also unzulässig sind, braucht der Bewerber nicht zu beantworten. Der Arbeitgeber kann aber aus dem Schweigen eines Bewerbers negative Schlüsse ziehen. Daher ist es anerkannt, dass dem Arbeitnehmer bei unzulässigen Fragen das Recht zur Lüge zusteht. Der Arbeitgeber kann nur bei einer falschen A...mehr

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Dienstreise / 5 Dienstreisen ins Ausland

Eine Dienstreise ins Ausland liegt bei einem zeitlich begrenzten Einsatz im Ausland ohne jegliche Änderung oder Ergänzung des Arbeitsvertrags und mit einem klar umgrenzten Arbeitsauftrag vor, der innerhalb der kurzen Zeitspanne erledigt werden soll. Als zeitliche Obergrenze können einige Wochen angesehen werden – ein rechtlich eindeutig definierter Begriff der Auslandsdienst...mehr

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Dienstreise / 4 Dienstreisen und Arbeitszeit

Gemäß § 2 Abs. 1 ArbZG ist Arbeitszeit die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Grundsätzlich zählt die gewöhnliche Wegezeit von der privaten Wohnung zum Arbeitsplatz nicht zur Arbeitszeit im Sinne des ArbZG. Zählt die Reisezeit zu den vertraglich geschuldeten Leistungspflichten des Arbeitnehmers (z. B. als Lkw-Fahrer oder Außendienstmitarbeiter), han...mehr

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Dienstreise / 2 Vergütungspflicht bei Dienstreisen

Ohne abweichende arbeitsvertragliche Regelung sind Dienstreisezeiten als gewöhnliche Arbeitszeit zu vergüten.[1] Dies gilt ohne weiteres in Arbeitsverhältnissen, in denen die Reisetätigkeit zur geschuldeten Hauptleistung gehört[2] oder der Arbeitnehmer während der Reise angeordnete Arbeitsleistung (z. B. Aktenbearbeitung, E-Mail-Bearbeitung, Telefonate) erbringt. Daran änder...mehr

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Bewerbungsverfahren: Frager... / 2.3.2 Frage nach Eheschließung und Familienplanung

Ehe und Familie stehen als Grundrecht unter besonderem Schutz der staatlichen Ordnung.[1] Unzulässig sind daher Fragen über eine etwa beabsichtigte Eheschließung oder Familienplanung. Hier wird die geschützte Privatsphäre des Bewerbers berührt, ohne dass ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers an der Beantwortung solcher Fragen ersichtlich wäre.[2]mehr

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Bewerbungsverfahren: Frager... / 2.3.5 Frage nach Entgeltpfändungen, -abtretungen

Auf Arbeitgeberseite besteht wegen des erfahrungsgemäß hohen Bearbeitungsaufwands und der damit verbundenen Kosten regelmäßig ein Interesse, bei der Einstellung den Bewerber nach Entgeltpfändungen oder -abtretungen zu fragen. Fragen nach Entgeltpfändungen und -abtretungen sind jedoch grundsätzlich unzulässig. Die Frage kann ggf. gegenüber Personen in Vertrauenspositionen zulä...mehr

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Bewerbungsverfahren: Frager... / 2.1 Allgemeines

Nach allgemeiner Meinung wird dem Arbeitgeber ein Fragerecht nur insoweit zugestanden, als er ein berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges Interesse an der Beantwortung seiner Frage im Hinblick auf das spezifische Arbeitsverhältnis hat. Dieses Interesse des Arbeitgebers muss objektiv so stark sein, dass dahinter das Interesse des Arbeitnehmers am Schutz seines Persön...mehr

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Kündigungsschutz / Arbeitsrecht

1 Allgemeiner Kündigungsschutz Bei Anwendbarkeit des allgemeinen Kündigungsschutzes kann nur aus bestimmten Gründen gekündigt werden, die im Kündigungsschutzgesetz festgelegt sind. Voraussetzung des allgemeinen Kündigungsschutzes ist zum einen eine Beschäftigtenzahl von mehr als 10 bzw. 5 Arbeitnehmern und ein Beschäftigtenverhältnis, das länger als 6 Monate besteht. Gegen ein...mehr

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Kündigungsschutz / Zusammenfassung

Begriff Unter dem Begriff Kündigungsschutz versteht man Regelungen aus dem Arbeitsrecht, die die Kündigung eines Vertrags erschweren oder ausschließen. Dabei unterscheidet man den allgemeinen und den besonderen Kündigungsschutz. Bei Anwendbarkeit des allgemeinen Kündigungsschutzes kann nur aus bestimmten Gründen gekündigt werden, die im Kündigungsschutzgesetz festgelegt sind....mehr

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Kündigungsschutz / 3 Schutz bei Massenentlassung

Bei Massenkündigungen bestehen Anzeigepflichten gegenüber der Agentur für Arbeit. Verstöße gegen diese Verpflichtungen können zur Unwirksamkeit der Kündigungen führen.mehr

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Kündigungsschutz / 4.3 Schwerbehindertenvertretung

Der Schwerbehindertenvertretung wird durch § 179 Abs. 3 SGB IX der gleiche Kündigungsschutz wie den Betriebsräten eingeräumt.mehr

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Kündigungsschutz / 4.7 Beteiligte am Zivilschutz

Arbeitnehmern dürfen aus ihrer Verpflichtung zum Dienst im Zivilschutz keine Nachteile im Arbeitsverhältnis erwachsen, folglich darf ihnen auch deswegen nicht gekündigt werden.[1]mehr

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Kündigungsschutz / 4 Der besondere Kündigungsschutz

4.1 Abgrenzung allgemeiner/besonderer Kündigungsschutz Während der sogenannte allgemeine Kündigungsschutz für alle unter den Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes fallenden Arbeitnehmer gilt, behandelt der besondere Kündigungsschutz die darüber hinausgehenden Kündigungsbeschränkungen, die nur für besondere Arbeitnehmergruppen gelten. 4.2 Betriebsräte Während der Amtszeit...mehr

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Kündigungsschutz / 4.9 Arbeitnehmer in Elternzeit

Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit grundsätzlich nicht kündigen. Dies gilt schon ab dem Zeitpunkt, von dem Elternzeit verlangt werden kann, höchstens jedoch 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit, bei Elternzeit nach dem dritten Geburtstag des Kindes 14 Wochen vor Beginn. In besonderen Fällen kann die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesb...mehr

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Kündigungsschutz / 4.1 Abgrenzung allgemeiner/besonderer Kündigungsschutz

Während der sogenannte allgemeine Kündigungsschutz für alle unter den Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes fallenden Arbeitnehmer gilt, behandelt der besondere Kündigungsschutz die darüber hinausgehenden Kündigungsbeschränkungen, die nur für besondere Arbeitnehmergruppen gelten.mehr

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Kündigungsschutz / 4.5 Wahlvorstand, Wahlbewerber, Wahlinitiatoren

Einen ähnlichen Kündigungsschutz wie Betriebsratsmitglieder genießen auch Mitglieder des Wahlvorstands und Bewerber für die Wahl zum Betriebsrat.[1] Der Kündigungsschutz beginnt mit der Bestellung des Wahlvorstandes bzw. mit der Aufstellung eines ordnungsgemäßen Wahlvorschlags[2] und endet mit dem Tag der Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Ist die förmliche Bekanntgabe des Wah...mehr

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Kündigungsschutz / 4.11 Arbeitnehmervertreter der Europäischen Gesellschaft

Das Gesetz zur Einführung der Europäischen Gesellschaft (SEEG) ist am 29.12.2004 in Kraft getreten. Die Europäische Gesellschaft (societas europaea = SE) ist eine Rechtsform für Unternehmen, die in verschiedenen Mitgliedstaaten der EU tätig sind oder tätig werden wollen. Das Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Gesellschaft (SEBG) unterscheidet ...mehr

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Kündigungsschutz / 1 Allgemeiner Kündigungsschutz

Bei Anwendbarkeit des allgemeinen Kündigungsschutzes kann nur aus bestimmten Gründen gekündigt werden, die im Kündigungsschutzgesetz festgelegt sind. Voraussetzung des allgemeinen Kündigungsschutzes ist zum einen eine Beschäftigtenzahl von mehr als 10 bzw. 5 Arbeitnehmern und ein Beschäftigtenverhältnis, das länger als 6 Monate besteht. Gegen eine Kündigung, die nach der Mein...mehr

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Kündigungsschutz / 1.2 Anwendbarkeitsvoraussetzung: Erfüllung Wartezeit

Weitere Voraussetzung für das Eintreten des Kündigungsschutzes ist ein mehr als 6-monatiger Bestand des Arbeitsverhältnisses zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung. Abgehoben wird hierbei auf den rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses, nicht darauf, ob der Arbeitnehmer während dieses Zeitraums auch tatsächlich gearbeitet hat. Somit genießt auch ein Arbeitnehmer Kündigu...mehr

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Kündigungsschutz / 2 Schutz bei außerordentlicher Kündigung

Zu den Kündigungsbeschränkungen bei fristloser Kündigung ist Folgendes anzumerken: Arbeitnehmer, auf die das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist, können die Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung genauso wie die Rechtsunwirksamkeit einer ordentlichen Kündigung nur durch Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung gel...mehr

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Kündigungsschutz / 4.4 Jugend- und Auszubildendenvertretung, Bordvertretung, Seebetriebsrat

Auch die Mitglieder dieser betriebsverfassungsrechtlichen Organe genießen den gleichen Kündigungsschutz wie Betriebsratsmitglieder, jedoch ist der nachwirkende Kündigungsschutz der Bordvertretung auf 6 Monate beschränkt. Betriebsratsmitglieder und Jugend- und Auszubildendenvertreter, die in einem Berufsausbildungsverhältnis stehen, das mit dem Ende der Berufsausbildung ohne K...mehr

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Kündigungsschutz / 4.6 Abgeordnete

Eine Kündigung oder Entlassung eines Arbeitnehmers aus Anlass oder wegen seiner Abgeordnetentätigkeit ist unwirksam.[1] Hat ein Arbeitnehmer ein Mandat erworben, so tritt seine Arbeitspflicht hinter den Anforderungen des Mandats zurück. Diese für Bundestagsabgeordnete geltende Vorschrift ist Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens, der auch für Abgeordnete von Land- und K...mehr

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Kündigungsschutz / 4.8 Mutterschutz

Ein besonderer Kündigungsschutz besteht während der Schwangerschaft und bis mindestens zum Ablauf von 4 Monaten nach der Geburt.[1] Er gilt auch bis zum Ablauf von 4 Monaten nach einer Fehlgeburt, die nach der 12. Schwangerschaftswoche erfolgt. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber im Zeitpunkt der Kündigung hiervon Kenntnis hat oder ihm dies innerhalb von 2 Wochen nach Zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutz / 4.10 Arbeitnehmer in Freistellung gemäß Pflegezeitgesetz

Das Pflegezeitgesetz räumt Arbeitnehmern einen Freistellungsanspruch für kurzzeitige Arbeitsverhinderung bis zu 10 Tagen zur Organisation der Pflege naher Angehöriger ein. Das Gesetz begründet außerdem einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit von bis zu 6 Monaten, wenn sie einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen.[1] Dieser Anspruch besteht nicht gegenübe...mehr

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Kündigungsschutz / 4.12 Datenschutzbeauftragte

Für Datenschutzbeauftragte[1] besteht ein Sonderkündigungsschutz.[2] Danach ist die Kündigung eines Datenschutzbeauftragten nur unter den Voraussetzungen einer Kündigung aus wichtigem Grund[3] möglich. Darauf hat das Bundesarbeitsgericht[4] in seinem Beschluss vom 30.7.2020 nochmal hingewiesen. Dies gilt auch bereits während der Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG.[5] Dieser Son...mehr

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Kündigungsschutz / 1.1 Anwendbarkeitsvoraussetzung: Beschäftigtenzahl

Neu- und Alt-Arbeitnehmer Das Kündigungsschutzgesetz ist erst in Betrieben mit mehr als 10 Arbeitnehmern anwendbar. Zum 1.1.2004 wurde der Schwellenwert für die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes von 5 auf 10 Arbeitnehmer angehoben. Wegen der Besitzstandsregelung für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis am 31.12.2003 bereits bestand, ist der bisherige Schwellenwert vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutz / 1.3 Konsequenz: Kündigungsgrund erforderlich

Liegen die Voraussetzungen vor, ist eine Kündigung sozial nur gerechtfertigt, wenn die Kündigung durch Gründe in der Person, im Verhalten des Arbeitnehmers oder durch dringende betriebliche Umstände, die die Entlassung des Arbeitnehmers notwendig machen, gerechtfertigt ist (§ 1 Abs. 2 KSchG).[1] Infographic Will der Arbeitnehmer die Rechtsunwirksamkeit einer vom Arbeitgeber au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutz / 4.2 Betriebsräte

Während der Amtszeit darf gegenüber einem Mitglied des Betriebsrats eine ordentliche Kündigung überhaupt nicht ausgesprochen werden, es sei denn, der Betrieb wird stillgelegt.[1] Eine außerordentliche Kündigung ist nur zulässig, wenn erstens ein wichtiger Grund i. S. v. § 626 Abs. 1 BGB vorliegt und zweitens der Betriebsrat der außerordentlichen Kündigung zugestimmt hat (§ 1...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Seit dem 1.1.2002 finden die Vorschriften über die Kontrolle allgemeiner Geschäftsbedingungen, die zu diesem Zeitpunkt aus dem früheren AGB-Gesetz in das BGB übertragen wurden, in weiten Teilen auch auf das Arbeitsverhältnis Anwendung. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat schon vor dem 1.1.2002 die Grundsätze des damaligen AGB-Gesetzes in weiten Teilen entsprechend im Arb...mehr

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Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / Zusammenfassung

Überblick Für die Haftung des Arbeitnehmers gelten grundsätzlich die allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Im Laufe der Zeit hat allerdings eine Anpassung der zivilrechtlichen Haftungsgrundsätze an die besonderen Verhältnisse und Bedürfnisse des Arbeitsverhältnisses stattgefunden. In diesem Zusammenhang sind insbesondere die vom Bundes...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Vo... / 2.6 Equal Pay und Equal Treatment

§ 8 Abs. 1 Satz 1 AÜG [1] bestimmt, dass Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung grundsätzlich einen Anspruch auf die im Betrieb des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen eines vergleichbaren Stammarbeitnehmers des Entleihers haben (Gebot des sog. Equal Pay und Equal Treatment). Aus dem Wortlaut "wesentliche Arbeitsbedingungen eines vergleichbaren Arbeitn...mehr

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Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 2.7.2 Vertragliche Mankoabrede

Unter einer Mankoabrede wird der ausdrückliche Abschluss einer Vereinbarung (meist als Klausel im Arbeitsvertrag) verstanden, wonach der Arbeitnehmer für einen Fehlbestand einzustehen hat. Einerseits ist eine Mankoabrede wegen des auch im Arbeitsrecht herrschenden Grundsatzes der Vertragsfreiheit[1] grundsätzlich zulässig. Andererseits muss die Mankoabrede mit den von der Rec...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Er... / 2.1 Befristete Erlaubnis

Nach § 2 Abs. 4 Satz 1 AÜG ist die Erlaubnis zunächst auf ein Jahr zu befristen. Die Jahresfrist beginnt mit dem Tag des Wirksamwerdens der Erlaubnis.[1] Begehrt der Verleiher eine Verlängerung der Überlassungserlaubnis, ist der Antrag spätestens 3 Monate vor Ablauf des Jahres zu stellen, § 2 Abs. 4 Satz 2 AÜG. Für den Fall, dass der rechtzeitig gestellte Verlängerungsantrag...mehr

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Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 2.7.3.2 Darlegungs- und Beweislast

Nach § 619a BGB muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Pflichtverletzungen und das Verschulden hieran nachweisen, wenn er Schadensersatzansprüche geltend macht. Diese spezielle arbeitsrechtliche Regelung weicht von § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB ab, wonach der Schuldner allgemein sein fehlendes Verschulden an einer Pflichtverletzung nachweisen muss. Der Gesetzgeber hat durch § 619a ...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Vo... / 2.2 Wirtschaftliche Tätigkeit

In Übereinstimmung mit dem Anwendungsbereich der Leiharbeitsrichtlinie 2008/104/EG erfasst die Erlaubnispflicht nach § 1 AÜG alle natürlichen und juristischen Personen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Eine wirtschaftliche Tätigkeit liegt bereits dann vor, wenn mit der Verleihung wirtschaftliche Vor- und/oder Nachteile verbunden sind. Dabei ist es ohne Relevanz, ob...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Er... / 1 Notwendigkeit der Überlassungserlaubnis

Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG bedürfen Arbeitgeber, die als Verleiher Dritten (Entleiher) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen wollen, grundsätzlich einer Erlaubnis. Diese stellt sicher, dass die Arbeitnehmerüberlassung nur von zuverlässigen Verleihern betrieben wird, die den sozialen Schutz der Arbeitnehmer g...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Eq... / 5 Rechtsfolgen bei Verstoß

Das Gleichbehandlungsgebot ist zwingend. Vereinbarungen, die für den Leiharbeitnehmer schlechtere als die ihm nach § 8 AÜG zustehenden Arbeitsbedingungen vorsehen, sind nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 AÜG unwirksam. Dagegen führt die Unwirksamkeit einer Vereinbarung aber nicht auch zur Unwirksamkeit der zwischen Verleiher und Entleiher abgeschlossenen Arbeitnehmerüberlassungsverträge....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung: Er... / 7 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen die Erlaubnispflicht

Verfügt der Verleiher nicht über die notwendige Erlaubnis, ist die Arbeitnehmerüberlassung illegal und die Verträge zwischen Verleiher und Entleiher sowie zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer sind grundsätzlich unwirksam.[1] Zwischen dem Entleiher und dem illegal verliehenen Leiharbeitnehmer wird ein Arbeitsverhältnis fingiert, wenn der Leiharbeitnehmer dem nicht wirksam ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung: Sa... / 1.1 Verstoß gegen Erlaubnispflicht

§ 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG sieht zum Schutz der Leiharbeitnehmer eine Erlaubnispflicht[1] für den Verleiher vor. Dies bedeutet, dass der Einsatz von Leiharbeitnehmern ohne eine Erlaubnis dazu verboten ist. Ein Verstoß gegen diese Erlaubnispflicht ist in zwei unterschiedlichen Varianten möglich: in offener Weise, in verdeckter Weise. Ein offener Verstoß gegen die Erlaubnispflicht lie...mehr