Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / a) Festlegung des auswahlrelevanten Personenkreises (Auswahlgruppen)

Rz. 83 Dringende betriebliche Erfordernisse bedingen die Kündigung einer bestimmten Zahl von Arbeitnehmern, besagen aber noch nicht, welchen von mehreren in Betracht kommenden Arbeitnehmern zu kündigen ist. Stehen mehrere Arbeitnehmer für eine betriebsbedingte Kündigung zur Wahl, so ist auch bei Kündigungen im Insolvenzverfahren unter den in Betracht kommenden Arbeitnehmern ...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / I. Erleichterung der Massenentlassung durch Namensliste

Rz. 41 Der Interessenausgleich i.S.d. § 1 Abs. 5 S. 1 KSchG bzw. nach § 125 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 InsO erleichtert auch das Verfahren zur Erstattung einer Massenentlassungsanzeige ggü. der Agentur für Arbeit nach § 17 KSchG. Gem. § 1 Abs. 5 S. 4 KSchG für vor Verfahrenseröffnung und gem. § 125 Abs. 2 InsO für in der Insolvenz mit Namensliste aufgestellte Interessenausgleiche ent...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / a) Wirksames Zustandekommen eines Interessenausgleichs

Rz. 45 Die Anwendung des § 1 Abs. 5 KSchG bzw. des § 125 Abs. 1 InsO setzt voraus, dass der Interessenausgleich wegen einer Betriebsänderung i.S.d. § 111 BetrVG rechtswirksam zustande gekommen ist und dass die Arbeitnehmer, denen gekündigt werden soll, namentlich bezeichnet sind. Den übrigen Inhalt des Interessenausgleichs und das "Wie" seines Zustandekommens lässt § 1 Abs. ...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / 1. Begriff der Entlassung

Rz. 114 Die Regelungen des dritten Abschnitts des KSchG dienen – ursprünglich – einem arbeitsmarktpolitischen Zweck. Zielsetzung der §§ 17 ff. KSchG ist es, die Arbeitsverwaltung rechtzeitig über anstehende Massenentlassungen zu informieren, damit sie sich rechtzeitig auf eine erhöhte (personelle und finanzielle) Beanspruchung ihrer Ressourcen durch die zu erwartenden Entlas...mehr

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§ 60 Arbeitsrecht im Insolv... / II. Bestellungsbeschluss ohne allgemeines Verfügungsverbot

Rz. 6 Bei Anordnung eines lediglich allgemeinen Zustimmungsvorbehaltes (§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alt. InsO) bestimmt das Insolvenzgericht die Pflichten des "schwachen vorläufigen Insolvenzverwalters" im Einzelnen ("gerichtliche Kompetenzzuweisung" – s. zum Ausdruck Uhlenbruck, in: Kölner Schrift zur InsO, S. 325, 337 Rn 12); sie dürfen jedoch nicht über die Pflichten nach § 22 ...mehr

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§ 60 Arbeitsrecht im Insolv... / VII. Aufhebungsverträge im Insolvenzeröffnungsverfahren

Rz. 39 Seit Inkrafttreten des § 623 BGB am 1.5.2000 (Art. 5 ArbGBeschlG) bedürfen auch "Auflösungsvereinbarungen" der Schriftform. Unter diesen Begriff fällt zunächst der Aufhebungsvertrag, durch welchen das Arbeitsverhältnis einvernehmlich rückwirkend oder für die Zukunft beendet werden soll. Kommt es zu einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, ohne dass ...mehr

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§ 60 Arbeitsrecht im Insolv... / IV. Bindungswirkung des Bestellungsbeschlusses

Rz. 12 Die Gerichte für Arbeitssachen haben keinen Anlass, zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Verhängung eines allgemeinen Verfügungsverbots gem. § 21 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 InsO überhaupt vorliegen oder ob die Anordnung eines allgemeinen Zustimmungsvorbehalts gem. § 21 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 InsO ausreichend gewesen wäre, denn sie sind an die Entscheidung des Insolvenz...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / c) Erhaltung der tatsächlichen bzw. Schaffung einer ausgewogenen Altersstruktur (Altersgruppenbildung)

Rz. 95 Mit § 125 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 Hs. 2 InsO steht dem Insolvenzverwalter ein weiteres Instrument zur Sanierung des insolventen Unternehmens zur Verfügung. Die im Rahmen eines zur Sanierung und Fortführung des Unternehmens erforderlichen Personalabbaus vorzunehmende Sozialauswahl wird erleichtert, indem sowohl der Erhalt als auch die Schaffung einer ausgewogenen Personalstr...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / 2. Sozialauswahl unter Anwendung von tariflichen und betrieblichen Auswahlrichtlinien

Rz. 101 Außerhalb des Anwendungsbereiches des § 125 Abs. 1 InsO ist eine Beschränkung der Sozialauswahl auf grobe Fehlerhaftigkeit auch in einer Betriebsvereinbarung nach § 95 Abs. 1 BetrVG möglich, denn nach § 1 Abs. 4 S. 1 KSchG dürfen die Betriebspartner in einer Betriebsvereinbarung nach § 95 BetrVG hinsichtlich der sozialen Gesichtspunkte, die durch § 1 Abs. 3 S. 1 KSch...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / III. Kündigungserleichterungen in der Insolvenz

Rz. 9 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens führt weder zur Beendigung der bestehenden Dienst- bzw. Arbeitsverhältnisse noch ändert sich der Inhalt der Dienst-/Arbeitsverhältnisse durch die Verfahrenseröffnung, § 108 InsO. Von der Insolvenz des Arbeitgebers unberührt bleiben auch der allgemeine und der besondere Kündigungsschutz der Arbeitnehmer. § 113 InsO enthält keinen se...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / A. Auswirkungen der Insolvenz auf die Arbeitsverhältnisse

Rz. 1 Inhaltlich ändert sich durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens grds. nichts an den zu diesem Zeitpunkt mit dem Schuldner bestehenden Arbeitsverhältnissen. § 108 Abs. 1 S. 1 InsO ordnet den Fortbestand der Dienstverhältnisse, zu denen namentlich auch die Arbeitsverhältnisse zählen, mit Wirkung für die Insolvenzmasse an. Die Arbeitsverhältnisse bestehen danach grds. ...mehr

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§ 60 Arbeitsrecht im Insolv... / I. Arbeitgeberfunktion bei Erlass eines allgemeinen Verfügungsverbots

Rz. 3 Wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und dem Schuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 InsO), dann geht zu diesem frühen Zeitpunkt gem. § 22 Abs. 1 S. 1 InsO die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über ("gesetzliche Kompetenzzuweisung" – s. zum Ausd...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / D. Personalanpassung im Insolvenzplanverfahren

Rz. 133 Nach § 1 S. 1 InsO dient das Insolvenzverfahren dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insb. Zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird. Gläubigern steht mit dem Insolvenzplan ein alternatives, ggü. Den starren gesetz...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / 2. Tarifvertragliche Regelungen über Kündigungsfristen und -termine

Rz. 22 Tarifliche Kündigungsfristen sind vielfach in der ersten Zeit der Beschäftigung kürzer als die gesetzlichen Grundkündigungsfristen des § 622 Abs. 1 BGB – so beträgt diese z.B. im Baugewerbe im ersten Beschäftigungsjahr sechs Werktage (§ 11 Nr. 1.11. BRTV-Bau) – oder kürzer als die gesetzliche Probezeitkündigungsfrist – so beträgt diese z.B. in der Metall- und Elektroi...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / c) Stellungnahme des Betriebsrats

Rz. 126 Der Anzeige ist nach § 17 Abs. 3 S. 2 KSchG eine Stellungnahme des Betriebsrats beizufügen. Der Inhalt der Stellungnahme ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Mit Blick auf die Zielsetzung einer möglichst frühen und umfassenden Information der Agentur für Arbeit über anstehende Massenentlassungen wird eine möglichst umfassende Stellungnahme empfohlen (KR/Weigand, § 17...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / b) Kündigung wegen der zugrunde liegenden Betriebsänderung

Rz. 50 Anwendbar ist § 1 Abs. 5 KSchG bzw. § 125 Abs. 1 InsO bei allen Betriebsänderungen i.S.d. § 111 BetrVG, und zwar auch dann, wenn der (vorläufige/endgültige) Insolvenzverwalter die vollständige Stilllegung des Betriebes und somit die Entlassung aller Arbeitnehmer plant. Bei einer Stilllegung des gesamten Betriebes zu einem einheitlichen Zeitpunkt entfällt die Notwendig...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / 4. "Nachkündigung" durch den endgültigen Insolvenzverwalter

Rz. 26 Hat der Arbeitgeber bereits vor Stellung des Insolvenzantrages oder danach, aber vor Insolvenzeröffnung, gekündigt oder hat nach Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung mit allgemeinem Verfügungsverbot für den Schuldner der vorläufige Insolvenzverwalter mit den verlängerten gesetzlichen Kündigungsfristen (bis zur Dauer von sieben Monaten zum Monatsschluss) oder ...mehr

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§ 60 Arbeitsrecht im Insolv... / II. Freistellungsanspruch

Rz. 21 Diese Grundsätze gelten auch in der Insolvenz (LAG Chemnitz v. 8.9.1999 – 4 Sa 822/98, n.v.; LAG Hamm v. 6.9.2001, LAGReport 2001, 22, 24 = ZInsO 2002, 45, 46), sind dort aber nicht ausreichend, weil für den (vorläufigen oder endgültigen) Insolvenzverwalter das Bedürfnis bestehen kann, bei reduziertem Beschäftigungsbedarf oder zur Schonung der Masse einen Teil der Arb...mehr

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§ 60 Arbeitsrecht im Insolv... / II. Kündigungsschutz im Insolvenzeröffnungsverfahren

Rz. 28 Für die Kündigung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter gelten keine Besonderheiten. Die Formvorschriften für eine Kündigung finden ebenso Anwendung wie die Kündigungsschutzvorschriften. Die Nichteinhaltung der Schriftform hat gem. § 623 BGB i.V.m. § 125 S. 1 BGB die Nichtigkeit einer mündlich ausgesprochenen Kündigung zur Folge. Gleiches gilt, wenn in den Fällen d...mehr

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§ 60 Arbeitsrecht im Insolv... / III. Anordnung des "gemeinsamen" Handelns durch Schuldner und vorläufigen Insolvenzverwalter

Rz. 10 Ist dem Schuldner kein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt, dann bleibt er ohne ausdrückliche gegenteilige Anordnung im Anordnungsbeschluss allein kündigungsbefugt und hat in den Fällen einer Betriebsstilllegung oder sonstigen Betriebsänderung i.S.d. § 111 BetrVG den Interessenausgleich mit dem Betriebsrat zu suchen und einen Sozialplan zu vereinbaren. Ordnet das I...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / d) Sozialkriterien und Gewichtung (Punktetabelle)

Rz. 98 Anders als in § 1 Abs. 3 S. 1 KSchG sind Betriebsrat und Insolvenzverwalter nicht verpflichtet, auch die Schwerbehinderung von Arbeitnehmern zu berücksichtigen. Dies ergibt sich aus dem eindeutigen Wortlaut des § 125 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 InsO, der auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter und die Unterhaltspflichten abstellt. Dies verstößt weder gegen die ...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / 1. Regelungsmöglichkeiten der Betriebspartner

Rz. 79 Beim Zustandekommen eines Interessenausgleiches mit Namensliste kann die getroffene Sozialauswahl von den Gerichten für Arbeitssachen nur auf grobe Fehlerhaftigkeit hin überprüft werden (§ 1 Abs. 5 S. 2 KSchG bzw. § 125 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 InsO). Die Beschränkung des Prüfungsmaßstabes auf grobe Fehlerhaftigkeit tritt nur ein, wenn der Interessenausgleich wirksam zustand...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 5. Persönlicher Anwendungsbereich hinsichtlich des Arbeitsrechts

a) Anwendbarkeit des AGB-Rechts auf arbeitnehmerähnliche Personen Rz. 729 Nach § 310 Abs. 4 S. 2 BGB werden von der AGB-Kontrolle alle Arbeitsverträge erfasst. Dies sind die Verträge, die eine Arbeitnehmereigenschaft begründen. Verträge mit arbeitnehmerähnlichen Personen wurden auch bisher schon der vollen Kontrolle nach dem AGBG unterworfen. Diese Personen sollten nicht von ...mehr

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Autorenverzeichnis

Jürgen Beck Richter am Bundessozialgericht, Kassel Prof. Dr. Martin Becker Apl. Professor für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht an der Goethe-Universität Frankfurt/Main; Vorsitzender Richter am Hessischen Landesarbeitsgericht Frankfurt/Main Carsten Beisheim Rechtsanwalt, Düsseldorf Manfred Ehlers Rechtsanwalt/Fachanwalt für Steuerrecht/Fachanwalt für Arbeitsrec...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / a) Anwendungsbereich des § 310 Abs. 4 S. 2 BGB

Rz. 786 Die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten sind bei sämtlichen Formulararbeitsverträgen zu berücksichtigen. Die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten können Abweichungen von sämtlichen Vorschriften der §§ 305 ff. BGB begründen. Dies ist seit der Entscheidung des BAG v. 4.3.2004 –8 AZR 196/03 (BB 2004, 1740) so auch anzunehmen. Zugleich ist damit geklärt, dass di...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / b) Nichteinbeziehung in die Sozialauswahl (Leistungsträgerregelung)

Rz. 85 Durch die Leistungsträgerregelung in § 1 Abs. 3 S. 2 KSchG kann der (vorläufige/endgültige) Insolvenzverwalter (wie außerhalb der Insolvenz der Arbeitgeber) bestimmte Arbeitnehmer, deren Weiterbeschäftigung im berechtigten betrieblichen Interesse liegt...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / 3. Vermutungswirkung bei Betriebs(teil)veräußerungen

Rz. 69 Nach der noch unter der KO entwickelten Rspr. (grundlegend BAG v. 17.1.1980 – 3 AZR 160/79, NJW 1980, 1124 = ZIP 1980, 80; ferner BAG v. 27.4.1988, NZA 1988, 655 = ZIP 1988, 989; a.A. LAG Hamm v. 17.12.1981, NJW 1983, 242 = ZIP 1982, 991; ArbG Wetzlar v. 10.4.1995, ARST 1995, 250 = BB 1995, 1799 = KTS 1996, 120) unterfallen Betriebsveräußerungen in der Insolvenz als r...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / 3. Darlegungs- und Beweislast für die Sozialauswahl

Rz. 105 Grobe Fehlerhaftigkeit ist bei einer Sozialauswahl in einem Interessenausgleich mit Namensliste anzunehmen, wenn ein evidenter, ins Auge springender schwerer Fehler vorliegt und die Gewichtung der Kriterien Alter, Betriebszugehörigkeit und Unterhaltspflichten jede Ausgewogenheit vermissen lässt. Grobe Fehlerhaftigkeit ist demnach bspw. anzunehmen, wenn die Betriebspa...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 16 Vertragstypen / VI. Vertragsabschluss

Rz. 88 Grds. gilt für den Abschluss eines Arbeitsvertrages die auch verfassungsrechtlich durch Art. 2 Abs. 1 GG garantierte Vertragsfreiheit als elementares Prinzip des Privatrechtes. Diese Vertragsfreiheit umfasst sowohl die Abschluss- als auch die Gestaltungsfreiheit. Die Arbeitsvertragsparteien können mithin Inhalt und Form eines Arbeitsvertrages grds. frei bestimmen. § 1...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Bezugnahmeklauseln und Tarifverträge

Rz. 843 Bei den Bezugnahmeklauseln auf Tarifverträge wird wie folgt begrifflich unterschieden: Sofern im Arbeitsvertrag auf einen bestimmten, näher definierten gültigen Tarifvertrag verwiesen wird, und wenn gleichzeitig ein bestimmter Stichtag genannt wird, ist von einer statischen Verweisung auszugehen. Dies hat zur rechtlichen Folge, dass spätere tarifliche Änderungen ohne...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / c) Fälle unangemessener Benachteiligung nach § 307 Abs. 2 BGB

Rz. 776 Zur Anwendung des § 307 Abs. 2 BGB ist es erforderlich, den Prüfungsmaßstab der "gesetzlichen Regelung" näher zu bestimmen. Hierunter sind in erster Linie Normen des dispositiven Rechts zu verstehen. Das macht eine Anwendung des § 307 BGB im Arbeitsrecht schwierig, weil das Arbeitsrecht überwiegend zwingend ausgestaltet ist, dazu noch lückenhaft und durch ein weitrei...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 12. Berücksichtigung der arbeitsrechtlichen Besonderheiten, § 310 Abs. 4 S. 2 BGB und Bedeutung für die Rechtsanwendung

Rz. 785 Nach § 310 Abs. 4 S. 2 Hs. 1 BGB sind bei der Anwendung des AGB-Rechts auf Arbeitsverträge die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten angemessen zu berücksichtigen. Was unter den im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten zu verstehen ist, sagt der Gesetzgeber nicht. Allenfalls lässt sich der Gesetzesbegründung entnehmen, dass vor allem die besonderen Klauselverbote ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / aa) Haftung des Arbeitgebers

Rz. 931 Sollte der Arbeitgeber seine Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Arbeitnehmers durch eine AGB ausschließen oder begrenzen wollen, ist dies nach § 309 Nr. 7a) BGB nicht möglich. Solche Klauseln sind unwirksam. Dies gilt nicht nur für die Haftung für grob fahrlässige Pflichtverletzungen, sondern auch bei leichter Fahrlässigkeit. Die Unwirksa...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / c) Aufhebungs- und Abwicklungsverträge

Rz. 735 Auch sog. Aufhebungs- und Abwicklungsverträge können einer AGB-Kontrolle unterzogen werden (Thüsing/Leder, BB 2004, 42, 43 f.; Thüsing, AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht, Rn 62 ff.). Zentralnorm der AGB-Kontrolle ist danach § 307 BGB. Rz. 736 Die Frage der Anwendbarkeit des AGB-Rechts auf Aufhebungsverträge ist bei dem Eingreifen des § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB, also bei Vorli...mehr

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§ 16 Vertragstypen / c) Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeiten (§ 309 BGB)

Rz. 120 Die dem bisherigen § 11 AGBG entsprechende Bestimmung des § 309 BGB enthält die sog. Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit. Für den Bereich des Arbeitsrechtes handelt es sich dabei um eine Falschbezeichnung, weil § 310 Abs. 4 S. 2 BGB auch insoweit stets eine Entscheidung darüber verlangt, ob die uneingeschränkte Anwendung des jeweiligen Klauselverbotes mit den im ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / a) Anwendbarkeit des AGB-Rechts auf arbeitnehmerähnliche Personen

Rz. 729 Nach § 310 Abs. 4 S. 2 BGB werden von der AGB-Kontrolle alle Arbeitsverträge erfasst. Dies sind die Verträge, die eine Arbeitnehmereigenschaft begründen. Verträge mit arbeitnehmerähnlichen Personen wurden auch bisher schon der vollen Kontrolle nach dem AGBG unterworfen. Diese Personen sollten nicht von der Bereichsausnahme des § 23 Abs. 1 AGBG a.F. erfasst werden (Er...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Anwendbarkeit der AGB-Kontrolle

Rz. 1016 Hinsichtlich der Anwendbarkeit des AGB-Rechts ist zwischen der Rahmenvereinbarung und der Einzelvereinbarung zu unterscheiden. Rahmenvereinbarungen sind im Regelfall für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert und unterfallen somit der gerichtlichen Einbeziehungs- und Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff. BGB. I.d.R. werden Zielvereinbarungen zwischen dem Arbeitneh...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / b) Bedeutung des § 305 Abs. 1 S. 1 BGB für AGB im Arbeitsvertragsrecht

Rz. 724 Voraussetzung einer Angemessenheits- und Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff. BGB ist grds., dass die Vertragsklausel für eine Vielzahl von Fällen vorformuliert ist und dem Arbeitnehmer bei Vertragsschluss vom Verwender, regelmäßig also dem Arbeitgeber, gestellt worden ist. Soweit dagegen die Arbeitsvertragsbedingung im Einzelnen zwischen dem Arbeitnehmer und dem Ver...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / a) Grundlagen der Vertragsfreiheit im Verhältnis zur AGB-Kontrolle

Rz. 691 Die Privatautonomie auch im Arbeitsrecht ist vom Grundrechtsschutz aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 GG umfasst. Dies garantiert auch die Abschlussfreiheit und vor allem auch die Inhaltsfreiheit bei Arbeitsverträgen. Wer in den Vertrag eingreift, diesen ausgestaltet, dadurch Privatautonomie beeinträchtigt, braucht im Rechtsstaat eine Legitimationsgrundlage. Es geht ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / b) Verbot überraschender Klauseln, § 305c Abs. 1 BGB

Rz. 756 Nach § 305c Abs. 1 BGB werden Bestimmungen in AGB, die nach den Umständen, insb. nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrages, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, nicht Vertragsbestandteil. Diese AGB-rechtliche Vorschrift soll eine Überraschung oder Übertölpelung des Arbeitnehmers bei der Einbeziehung v...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / d) Begrenzung der Inhaltskontrolle durch § 307 Abs. 3 BGB

Rz. 742 Nach § 307 Abs. 3 S. 1 BGB kommen die AGB-rechtlichen Vorschriften zur Inhaltskontrolle nur für solche Bestimmungen in AGB infrage, durch die von Rechtsvorschriften abgewichen wird oder durch die ergänzende Regelungen vereinbart werden. Zu diesen "Rechtsvorschriften" sollen auch ungeschriebene, allgemein anerkannte Rechtsgrundsätze zählen (BAG v. 27.7.2005 – 7 AZR 48...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / c) Arbeitsvertragsrecht und die Kontrolle anhand der §§ 305 ff. BGB

Rz. 707 Die Kritik nahm zu, dass das Arbeitsrecht, dabei insb. das Arbeitsvertragsrecht, aus dem Anwendungsbereich des alten AGBG ausgenommen wurde (Preis, Grundfragen der Vertragsgestaltungen im Arbeitsrecht, 1993, 241 ff.; MünchArbR/Richardi, § 14 Rn 70). Deshalb sei zu prüfen, so der Bundesrat, ob eine Herausnahme des Arbeitsrechtes aus dem Anwendungsbereich des AGBG noch...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Grundkenntnisse

Rz. 616 Dabei ist die Vermittlung von Grundkenntnissen stets als erforderlich anzusehen. Durch diese soll das Betriebsratsmitglied in die Lage versetzt werden, seine sich aus der Amtsstellung ergebenden Rechte und Pflichten ordnungsgemäß wahrzunehmen; eine besondere Darlegung der Erforderlichkeit ist für solche Grundschulungen über Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / b) Inhaltskontrolle durch die Rechtsprechung

Rz. 705 Die Rspr. beschränkte den Schutz vor unangemessenen allgemeinen Arbeitsbedingungen nicht auf arbeitsvertragliche Einheitsregelungen, sondern bezog auch Individualvereinbarungen und besonders ausgehandelte Arbeitsverträge in seiner Inhaltskontrolle mit ein (Thüsing, AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht, Rn 28 ff.). Die hierfür verwendeten Kontrollinstrumente waren unterschie...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Verschwiegenheitspflicht für Arbeitnehmer

Rz. 1795 Mit Wirkung zum 26.4.2019 ist das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wurde die EU-Geschäftsgeheimnisrichtlinie 2016/943 in innerstaatliches Recht umgesetzt. Das Gesetz ist allerdings kein arbeitsrechtliches Gesetz, sondern eher dem Recht des unlauteren Wettbewerbs bzw. des gewerblichen Rechtsschutzes zuzuordnen....mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Bestimmungsmöglichkeiten der Lage der Arbeitszeit

Rz. 809 Weil der Arbeitnehmer eingebunden ist in die Arbeitsorganisation, die der Arbeitgeber bestimmt, entzieht sich die Lage der Arbeitszeit weitgehend der individualvertraglichen Festlegung (hierzu Thüsing, AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht, Rn 132). Gleichzeitig ist aber an das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG zu denken. Zudem greift der Tar...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / dd) Rückzahlungsverpflichtung

Rz. 957 Unter Anwendung des § 307 BGB ist nunmehr auch der für die Rückzahlungspflicht auslösende Ausgangssachverhalt zu berücksichtigen. Dabei ist es nicht ausreichend, die Rückzahlungspflicht an jedes vorzeitige Ausscheiden des Arbeitnehmers zu knüpfen. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die eine Rückzahlungspflicht auslösen kann, muss aufgrund eines aus der Sphäre d...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 5. Unterschiede im Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht

Rz. 762 Wünschenswert wäre es, wenn der Gesetzgeber eine für alle drei tangierten Rechtsgebiete (Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht identische und möglichst eindeutige Definition des freien Mitarbeiters bzw. eine Definition der Abgrenzung zwischen selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit vorgegeben oder zumindest einheitliche Begriffe verwandt hätte. Dem i...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / d) Unangemessene Benachteiligung aufgrund Interessenabwägung

Rz. 777 Die Rspr. stellt eine unangemessene Benachteiligung nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB auf der Grundlage einer Interessenabwägung fest (BAG v. 27.7.2005 – 7 AZR 486/04, NZA 2006, 40, 46; BAG v. 4.3.2004, NZA 2004, 727, 732; Thüsing, AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht, Rn 98). Dabei ist zunächst ein rechtlich anerkanntes Interesse des Arbeitnehmers festzustellen. Dies muss durch d...mehr