Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Social Media / 2 Rechtliche Rahmenbedingungen der Nutzung von Social Media durch Arbeitnehmer

Wie so oft, hinkt auch hier die rechtliche Bewertung der aktuellen technologischen Entwicklung einen Schritt hinterher. Gesetzgeberisch wurden noch kaum Grundlagen geschaffen. In dem im Jahr 2010 vorgelegten, aber nie verabschiedeten Entwurf eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes war vorgesehen, dass sich der Arbeitgeber im Rahmen von Stellenbesetzungen nur auf Netzwerke stü...mehr

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Social Media / 7 Handlungsempfehlung

Unternehmen sollten sich zunächst überlegen, ob und wie sie Social Media als Betriebsmittel einsetzen wollen. Je nach Art der Nutzung muss überlegt werden, ob hierfür die Zustimmung der Arbeitnehmer und/oder des Betriebsrats eingeholt werden muss. Verzichtet der Arbeitgeber auf die aktive Nutzung sozialer Netzwerke, sollte er das Thema dennoch nicht abhaken; für seine Arbeit...mehr

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Social Media / 2.3 Freie Meinungsäußerung und Treuepflicht des Arbeitnehmers

Der Arbeitnehmer hat eine Treuepflicht gegenüber seinem Arbeitgeber. Er darf ihn daher nicht öffentlich beleidigen, verleumden oder ihm übel nachreden. Die grundsätzlich auch im Arbeitsverhältnis bestehende Meinungsfreiheit endet bei der Verwirklichung von Straftatbeständen. Die Rücksichtnahmepflicht nach § 241 Abs. 2 BGB beschneidet bei Straftaten das Äußerungsrecht des Arb...mehr

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Social Media / 3 Social-Media-Guidelines

Verschiedenen Orts wird Arbeitgebern geraten, Social-Media-Guidelines zu erstellen. Eine rechtliche Relevanz haben sie nur insoweit, als sie das Verhalten des Arbeitnehmers in den sozialen Netzwerken tatsächlich regeln dürfen. Sobald die Aktivität im sozialen Netzwerk als Privatangelegenheit erscheint, ist die Regelungsmöglichkeit ausgeschlossen. Nimmt man ein Einflussrecht ...mehr

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Social Media / 1 Nutzen und Gefahren aus Arbeitgebersicht

Der Vorteil der aktiven Nutzung von Social Media durch ein Unternehmen liegt sicherlich zu weiten Teilen in der Selbstdarstellung der Firma. Neben formellen Präsentationen auf der firmeneigenen Website wird das Image eines Unternehmens in zunehmendem Maße durch indirekte Äußerungen von Bewerbern, Arbeitnehmern, Kunden und Geschäftspartnern geprägt. Da Bewerber, bevor sie ihr...mehr

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Social Media / 2.9 Löschung von "Freunden" bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses?

Was passiert mit den angelegten Kontakten eines Mitarbeiters bei Ausscheiden aus dem Unternehmen? Legt man hierfür die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zum unbefugten Verschaffen von Geschäftsgeheimnissen zugrunde, muss man regelmäßig annehmen, dass der Arbeitnehmer bei Ausscheiden die Kontaktdaten dem Arbeitgeber übermitteln und die Daten anschließend löschen mus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Mandatsanbahnung und Ma... / I. Worum geht es?

Rz. 2 Ein Herr namens Peter Barnes erklärt uns, dass er vor kurzem nach Deutschland umgezogen ist und hier in einem Unternehmen arbeiten wird. Sein Anliegen besteht darin, dass er einige Fragen zu seiner Tätigkeit hat. Daher erwähnt er das Arbeitsrecht (employment law). Er bittet um einen Besprechungstermin. Auch bittet er Sie darum, eine "passende" (convenient) Zeit in der ...mehr

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Datenschutz / Arbeitsrecht

1 Allgemeines Zweck des Datenschutzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass sein Persönlichkeitsrecht durch den Umgang Dritter mit seinen personenbezogenen Daten verletzt wird (Schutz des "Recht auf informationelle Selbstbestimmung", verfassungsrechtlich gewährleistet durch Art. 2 Abs. 1 GG [1]; auf Unionsebene verankert in Art. 8 Grundrechtscharta EU, Art. 16 AEUV sow...mehr

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Datenschutz / 3 Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Mit der DSGVO [1] hat der europäische Gesetzgeber erstmals eine unmittelbar zwingende, europaweit einheitliche gesetzliche Regelung zum Datenschutz mit dem Ziel weitgehender Harmonisierung geschaffen. Dabei steht die Verordnung gemäß Art. 1 Abs. 1 DSGVO im Spannungsfeld von freiem Datenverkehr im Europäischen Binnenmarkt und dem persönlichen Datenschutz für den einzelnen EU-B...mehr

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Datenschutz / 2 Rechtsgrundlagen

Eine speziell datenschutzrechtliche Grundlage für das Arbeitsverhältnis existiert (noch) nicht, sodass die allgemeinen Vorschriften, insbesondere die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) anzuwenden sind. Allerdings enthalten einzelne Landesdatenschutzgesetze Sonderregelungen für Dienst- und Arbeitsverhältnisse.[1] Datenschutz...mehr

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Datenschutz / 4 Bundesdatenschutzgesetz

4.1 Allgemeines Die Bestimmungen des BDSG über die Anforderungen an eine zulässige Datenverarbeitung konkretisieren und aktualisieren den Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung.[1] Rechtsgrundlagen DSGVO und BDSG Das Bundesdatenschutzgesetz wurde zum 25.5.2018 sowie zum 26.11.2019[2] den Vorgaben der DSGVO entsprechend novelliert.[3] Das BDSG regelt in erster Li...mehr

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Datenschutz / 4.3.2.1 Anbahnung des Arbeitsverhältnisses und Einstellung

Die Erfassung und Verarbeitung von allgemein zugänglichen öffentlichen Daten des Bewerbers, insbesondere über das Internet (Soziale Medien) ist zulässig. Die Datenerhebung mittels Fragen (Fragebögen) ist nur zulässig, soweit ein Fragerecht des Arbeitgebers besteht. Allgemeine Intelligenztests, grafologische Untersuchungen, Stresstests oder Genomanalysen sind grundsätzlich un...mehr

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Datenschutz / 4.3 Datenverarbeitung im besonderen Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis: § 26 BDSG

§ 26 BDSG ist seit dem 25.5.2018 die einschlägige Spezialregelung für das Arbeitsverhältnis – die Norm basiert auf der entsprechenden Öffnungsklausel des Art. 88 DSGVO. Der vom Gesetz verwendete, weite Begriff des Beschäftigten nach § 26 Abs. 8 BDSG erfasst: Arbeitnehmer Leiharbeitnehmer Auszubildende Arbeitnehmerähnliche Personen einschließlich der Heimarbeiter Beamte, Richter u...mehr

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Datenschutz / 4.3.2 Einzelfälle

4.3.2.1 Anbahnung des Arbeitsverhältnisses und Einstellung Die Erfassung und Verarbeitung von allgemein zugänglichen öffentlichen Daten des Bewerbers, insbesondere über das Internet (Soziale Medien) ist zulässig. Die Datenerhebung mittels Fragen (Fragebögen) ist nur zulässig, soweit ein Fragerecht des Arbeitgebers besteht. Allgemeine Intelligenztests, grafologische Untersuchu...mehr

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Datenschutz / 1 Allgemeines

Zweck des Datenschutzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass sein Persönlichkeitsrecht durch den Umgang Dritter mit seinen personenbezogenen Daten verletzt wird (Schutz des "Recht auf informationelle Selbstbestimmung", verfassungsrechtlich gewährleistet durch Art. 2 Abs. 1 GG [1]; auf Unionsebene verankert in Art. 8 Grundrechtscharta EU, Art. 16 AEUV sowie in der DSG...mehr

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Datenschutz / 4.2 Anwendungsbereich

In den Anwendungs- und Schutzbereich des BDSG fallen gemäß § 46 Nr. 1 BDSG sämtliche personenbezogenen Daten. Dafür genügt, dass die Identität bspw. des Beschäftigten unmittelbar unter Zuhilfenahme von Zusatzwissen feststellbar ist (Identifizierbarkeit, vgl. § 46 Nr. 1 BDSG)[1], unabhängig davon, ob die Daten als konkret schutzwürdig angesehen werden oder nicht. Nach der Neu...mehr

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Datenschutz / 4.3.1 Erforderlichkeitsprüfung

Die Datenverarbeitung im Arbeitsverhältnis ist gemäß Art. 88 DSGVO, § 26 BDSG nur dann zulässig, wenn sie mit Bezug auf das Arbeitsverhältnis erforderlich ist. Der unbestimmte Rechtsbegriff der Erforderlichkeit ist auch bei der datenschutzrechtlichen Neuregelung in § 26 BDSG vom Gesetzgeber übernommen worden. Damit bleiben die damit verbundenen Konkretisierungsprobleme beste...mehr

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Datenschutz / 4.3.2.3 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Jede für die Beendigung und die Abwicklung des Arbeitsverhältnisses erforderliche (s. o.) Datenverarbeitung ist zulässig. Die Daten dürfen auch noch nach dem Ausscheiden des Beschäftigten gespeichert bleiben, soweit dafür ein auf das Arbeitsverhältnis bzw. dessen Nachwirkungen bezogenes Bedürfnis besteht. Dies gilt insbesondere für Daten zur weiteren Durchführung und Erfüllu...mehr

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Datenschutz / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff Datenschutz umschreibt den Schutz des Persönlichkeitsrechts vor Verletzungen durch die missbräuchliche Verwendung personenbezogener Daten bei Erhebung, Verarbeitung und Nutzung. Dabei tritt das Grundrecht des Arbeitnehmers auf informationelle Selbstbestimmung nur ausnahmsweise gegenüber einem begründeten und verhältnismäßigen Informationsinteresse des Arb...mehr

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Datenschutz / 4.1 Allgemeines

Die Bestimmungen des BDSG über die Anforderungen an eine zulässige Datenverarbeitung konkretisieren und aktualisieren den Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung.[1] Rechtsgrundlagen DSGVO und BDSG Das Bundesdatenschutzgesetz wurde zum 25.5.2018 sowie zum 26.11.2019[2] den Vorgaben der DSGVO entsprechend novelliert.[3] Das BDSG regelt in erster Linie die automat...mehr

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Datenschutz / 4.3.2.2 Durchführung des Arbeitsverhältnisses

Zulässig ist die Datenverarbeitung der sog. Stammdaten des Arbeitnehmers, die für die ordnungsgemäße organisatorische Durchführung des Arbeitsverhältnisses benötigt werden. Dazu gehört auch die Erfassung von Fehlzeiten. Unzulässig soll die Erhebung und Speicherung der privaten Mobilnummer des Arbeitnehmers sein.[1] Der Arbeitgeber hat ein berechtigtes Interesse an der Vollstä...mehr

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Datenschutz / 4.3.3 Rechtsfolgen

Die früher primär im BDSG gewährten Auskunfts-, Kontroll- und Korrekturrechte des Arbeitnehmers sind durch die Regelungen der DSGVO teils abgelöst worden. Das BDSG enthält dazu jedoch in den §§ 55 ff. BDSG ergänzende Regelungen, sodass hier beide Gesetze beachtet werden müssen. Informations- und Auskunftsrechte des Arbeitnehmers Die DSGVO gewährt umfassende Informationsrechte ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Abgrenzung "Auslagenersatz" vom "Aufwendungs- und Werbungskostenersatz"

Rz. 4 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Steuerrechtlich bedarf es einer Abgrenzung insoweit, als Steuerfreiheit nur gegeben ist, soweit beim > Arbeitnehmer keine besteuerbare Einnahme vorliegt. Im Rahmen eines Dienstverhältnisses muss der beauftragte ArbN die Ausgaben so gut wie ausschließlich für Rechnung des ArbG machen, wobei es unerheblich ist, ob das im Namen des ArbG (offene ...mehr

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Arbeitgeberbewertungsportale / Arbeitsrecht

1 Rechte der Arbeitnehmer 1.1 Recht auf Kritik Grundsätzlich dürfen aktuelle und auch ehemalige Arbeitnehmer Kritik am Arbeitgeber äußern. Praxis-Beispiel Erlaubte Äußerungen in Bezug auf das Gehalt Ein Beschäftigter kann eine negative Bewertung abgeben und diese mit einem im Marktvergleich zutreffend niedrigen Gehalt begründen. Dies ist eine zulässige Äußerung, denn es ist Arbe...mehr

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Arbeitgeberbewertungsportale / 2.1.3 Anspruch auf Schadensersatz

Sofern die Plattformbetreiber bestehenden Auskunfts- oder Unterlassungsansprüchen nicht nachkommen, kommt ggf. ein Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 1 BGB i. V. m. dem Unternehmenspersönlichkeitsrecht in Betracht.mehr

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Arbeitgeberbewertungsportale / 2 Rechte der Arbeitgeber

2.1 Ansprüche gegen die Plattformbetreiber 2.1.1 Anspruch auf Entfernung von negativen Bewertungen Zunächst werden Arbeitgeber und Unternehmen dafür sorgen wollen, dass die negativen Bewertungen von der Plattform entfernt werden. Dies kann ggf. in Form eines Unterlassungsanspruchs gegen den Plattformbetreiber geltend gemacht werden. Allerdings ist die Rechtsprechung hierzu noc...mehr

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Arbeitgeberbewertungsportale / 1 Rechte der Arbeitnehmer

1.1 Recht auf Kritik Grundsätzlich dürfen aktuelle und auch ehemalige Arbeitnehmer Kritik am Arbeitgeber äußern. Praxis-Beispiel Erlaubte Äußerungen in Bezug auf das Gehalt Ein Beschäftigter kann eine negative Bewertung abgeben und diese mit einem im Marktvergleich zutreffend niedrigen Gehalt begründen. Dies ist eine zulässige Äußerung, denn es ist Arbeitnehmern grundsätzlich n...mehr

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Arbeitgeberbewertungsportale / 2.1 Ansprüche gegen die Plattformbetreiber

2.1.1 Anspruch auf Entfernung von negativen Bewertungen Zunächst werden Arbeitgeber und Unternehmen dafür sorgen wollen, dass die negativen Bewertungen von der Plattform entfernt werden. Dies kann ggf. in Form eines Unterlassungsanspruchs gegen den Plattformbetreiber geltend gemacht werden. Allerdings ist die Rechtsprechung hierzu noch recht unklar und stellt die erfolgreiche...mehr

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Arbeitgeberbewertungsportale / 1.1 Recht auf Kritik

Grundsätzlich dürfen aktuelle und auch ehemalige Arbeitnehmer Kritik am Arbeitgeber äußern. Praxis-Beispiel Erlaubte Äußerungen in Bezug auf das Gehalt Ein Beschäftigter kann eine negative Bewertung abgeben und diese mit einem im Marktvergleich zutreffend niedrigen Gehalt begründen. Dies ist eine zulässige Äußerung, denn es ist Arbeitnehmern grundsätzlich nicht untersagt, über...mehr

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Arbeitgeberbewertungsportale / 2.2.1 Anspruch auf Entfernung von negativen Äußerungen

Auch hier steht dem Arbeitgeber bzw. Unternehmen ein Anspruch auf Unterlassen und damit auf Entfernen der negativen Äußerungen nach § 1004 Abs. 1 BGB analog i. V. m. § 823 Abs. 1 BGB und dem Unternehmenspersönlichkeitsrecht[1] zu.mehr

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Arbeitgeberbewertungsportale / 2.2.3 Abmahnung oder Kündigung des Arbeitnehmers

Sofern sich herausstellen sollte, dass die Bewertung von einem aktiven Mitarbeiter stammt, wird der Arbeitgeber versucht sein, eine Abmahnung oder gar eine (fristlose) Kündigung auszusprechen. Hier sollte jedoch nicht zu voreilig gehandelt werden, da wohl nur in extremen Ausnahmefällen eine sofortige Kündigung berechtigt ist. Selbst bei einer Abmahnung ist Vorsicht geboten. E...mehr

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Arbeitgeberbewertungsportale / Zusammenfassung

Begriff Arbeitgeberbewertungsplattformen sind Online-Portale, auf denen Unternehmen ihre Profile präsentieren können, während aktuelle und ehemalige Mitarbeiter sowie Bewerber ihre Erfahrungen mit der Organisation anonym und öffentlich teilen. Zu den führenden Plattformen zählen kununu, Glassdoor, Indeed oder Jobvote. Im Personalmanagement nehmen diese Portale eine bedeutende...mehr

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Arbeitgeberbewertungsportale / 3 Chancen und Herausforderungen

Bewertungsportale bieten Unternehmen die Chance, relevante Handlungsfelder zur Verbesserung der Unternehmenskultur und interner Prozesse zu erkennen. Sie können einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der Arbeitgebermarke leisten und die Mitarbeiterbindung fördern. Eine zentrale Herausforderung liegt im professionellen Umgang mit negativen Bewertungen. Kritische Rückmeldungen...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberbewertungsportale / 1.2 Grenzen

Generell muss diese Kritik sachlich und konstruktiv erfolgen. Das bedeutet vor allem: Keine Veröffentlichung von Geschäftsgeheimnissen Keine Schmähkritik, Beleidigungen oder unwahre Tatsachen Keine Äußerung über Arbeitgeber/Unternehmen, zu denen kein Geschäftskontakt bestand Im laufenden Arbeitsverhältnis folgt dies bereits aus der Rücksichtnahmepflicht gemäß § 241 Abs. 2 BGB . H...mehr

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Arbeitgeberbewertungsportale / 2.2.2 Anspruch auf Schadensersatz

Gegenüber den Arbeitnehmern besteht dann aufgrund des Reputationsschadens auch ein Anspruch auf Schadensersatz nach §§ 280, 241 Abs. 2 BGB. Wie oben unter Abschn. 1.2 dargestellt, verletzt ein Arbeitnehmer seine Rücksichtnahmepflichten, wenn er die Grenzen sachlicher und konstruktiver Kritik überschreitet. Im Übrigen kommt ggf. ein Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 1 BGB ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberbewertungsportale / 2.2.4 Ansprüche gegen Bewertende, die keine Arbeitnehmer waren

Sofern sich herausstellt, dass der Bewertende kein Arbeitnehmer gewesen ist, stellt sich die Frage, ob und wie der Arbeitgeber gegen diese Personen vorgehen kann. Hierzu gibt es in der Rechtsprechung wenige Anhaltspunkte, sodass von den allgemeinen rechtlichen Vorgaben auszugehen ist. Anspruch auf Entfernung von negativen Äußerungen Genau wie bei den Portalbetreibern steht dem...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberbewertungsportale / 2.2 Ansprüche gegen Bewertende, die (ehemalige) Arbeitnehmer sind

Sofern der Arbeitgeber herausfinden sollte oder mitgeteilt bekommt, dass ein aktiver oder ehemaliger Arbeitnehmer die negative Bewertung verfasst hat, wird er auch gegen diesen rechtlich vorgehen wollen. Hinweis Zuständigkeit der Arbeitsgerichte Negative Äußerungen eines Arbeitnehmers nach beendetem Arbeitsverhältnis (in Reaktion auf eine ihm ausgesprochene Kündigung) gegenübe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberbewertungsportale / 2.1.2 Anspruch auf Informationen über die Person des Bewerters

Anspruchsgrundlage Der Auskunftsanspruch ergibt sich aus § 21 Abs. 2 TDDDG . Dieser beinhaltet eine spezialgesetzliche Anspruchsgrundlage für eine Auskunftspflicht des Betreibers einer (Arbeitgeber-)Bewertungsplattform gegenüber den Betroffenen von Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Vor dem 14.5.2024 war der Anspruch in § 21 Abs. 2 TTDSG geregelt. Inhaltlich entspricht § 21 Ab...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberbewertungsportale / 2.1.1 Anspruch auf Entfernung von negativen Bewertungen

Zunächst werden Arbeitgeber und Unternehmen dafür sorgen wollen, dass die negativen Bewertungen von der Plattform entfernt werden. Dies kann ggf. in Form eines Unterlassungsanspruchs gegen den Plattformbetreiber geltend gemacht werden. Allerdings ist die Rechtsprechung hierzu noch recht unklar und stellt die erfolgreiche Geltendmachung des Anspruchs vor vergleichsweise hohe ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Autoren

Stefanie Blum Dipl.-Fw. (FH), Oberregierungsrätin, Köln Gerhard Bruschke Dipl.-Fw., Steuerberater, Möhnesee Prof. Dr. Marc Desens Universitätsprofessor an der Universität Leipzig Prof. Dr. Franz Dötsch Vorsitzender Richter am BFH a.D., München, Honorarprofessor an der Technischen Universität München Prof. Dr. Klaus-Dieter Drüen Universitätsprofessor an der Ludwig-Maximilians Universi...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.2 Der privilegierte Gläubigerzugriff

Rz. 101 Der Gesetzeswortlaut schreibt vor, dass das begünstigte Vermögen dem Zugriff aller übrigen nicht aus den Altersversorgungsverpflichtungen unmittelbar berechtigten Gläubiger entzogen sein muss. Ein gesonderter Ausweis des Vermögens auf eigenen Konten ist in diesem Zusammenhang nicht ausreichend (s. Jülicher in T/G/J/G, ErbStG, § 13b, Rz. 249). Diese Voraussetzung hat ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hypotax-Zahlungen / Arbeitsrecht

Grundsätzlich kann die Durchführung des Hypotax-Verfahrens vertraglich wirksam vereinbart werden; in jedem Fall sollte aber die genaue Art und Weise der Berechnung der jeweiligen Hypotax und ihre Berücksichtigung im Rahmen der Abrechnung ebenso wie die Durchführung der entsprechenden Steuerverfahren schriftlich niedergelegt werden. [1] Wenn eine solche vorliegt, wird sie in d...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Nebentätigkeit / 1.3 Einschränkung durch Tarifvertrag

Allerdings kann das Recht, eine Nebentätigkeit aufzunehmen, im Arbeitsvertrag,[1] einer Betriebsvereinbarung oder durch einen Tarifvertrag[2] eingeschränkt werden. 1.3.1 Alte Regelung des § 11 BAT In der alten Regelung des § 11 BAT war das Recht zur Ausübung einer Nebentätigkeit durch Verweis auf die beamtenrechtlichen Regelungen erheblich eingeschränkt. Die Übernahme der meis...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Nebentätigkeit / 3.2.1 Konkurrenzsituation

Aus der allgemeinen Treuepflicht ergibt sich, dass der Arbeitnehmer keine Nebentätigkeit ausüben darf, die in Konkurrenz zu seinem Arbeitgeber steht. Die Ausübung einer Konkurrenztätigkeit ist an sich geeignet, eine außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu rechtfertigen.[1] Allerdings gilt das Konkurrenzverbot bei reiner Hilfstätigkeit nur eingeschränkt. Unter...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.1 Grundlagen

Rz. 19 In der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung wird für die Begründung der Versicherungspflicht grundsätzlich verlangt, dass eine Beschäftigung vorliegt (hierzu z. B. § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, § 20 Abs. 1 Nr. 1 SGB XI, § 1 Nr. 1 SGB VI, § 17 SGB III) und diese gegen Entgelt ausgeübt wird. § 7 fixiert hierzu einen der zentralen Begriffe des Sozialversiche...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.2.2.5 Störfall (Abs. 1a Satz 5)

Rz. 163 Die Vorschrift hat Art. 4 Nr. 2 Buchst. a Doppelbuchst. aa des Gesetzes zur Einführung des Euro im Sozial- und Arbeitsrecht sowie zur Änderung anderer Vorschriften (4. Euro-Einführungsgesetz) v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) eingefügt (Rz. 4). Das Gesetz regelt eine krisenhafte Situation (Störfall). Die Ergänzung des § 7 Abs. 1a stellt klar, dass eine bereits bei Absc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 2.3.1 Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Der Ansatz eines weiteren geldwerten Vorteils neben der Privatnutzung des Firmenfahrzeugs ist an die Wegstrecke Wohnung – erste Tätigkeitsstätte geknüpft.[1] Dienstwagenfahrten, die die Voraussetzungen einer Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte erfüllen oder nach dem Gesetz als Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gelten, sind durch einen zusätz...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lohnzusatzkosten / Arbeitsrecht

1 Keine einheitliche Begriffsverwendung Der Begriff der "Lohnzusatzkosten" oder "Lohnnebenkosten" (auch als "indirekte Personalzusatzkosten" bezeichnet[1]) wird nicht einheitlich verwendet. Umfasst sind davon jedenfalls die gesetzlichen Sozialabgaben als paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder einseitig nur von einer Vertragspartei (Gesetzliche Unfallversicherung vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zusätzlichkeitsvoraussetzung / Arbeitsrecht

1 Einführung Es gibt keine gesetzliche bzw. gefestigte arbeits- bzw. zivilrechtliche Definition für den Begriff der zusätzlichen Zahlung. In Arbeitsverträgen werden häufig Vergütungsbestandteile als zusätzlich bezeichnet, die neben dem Grundgehalt gewährt werden. Hierbei kann in der Praxis eine Vielzahl von Vergütungsbestandteilen gemeint sein, z. B. Jahressonderzahlungen, Bo...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zusätzlichkeitsvoraussetzung / 3 Änderung des Arbeitsvertrags

Werden unbefristete Arbeitsverträge geändert bzw. Änderungskündigungen ausgesprochen, ist das Tatbestandsmerkmal "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" nicht erfüllt, da durch die im gegenseitigen Einvernehmen abgeschlossenen Änderungsverträge arbeitsrechtlich geschuldeter Arbeitslohn lediglich umgewandelt wird. Sofern beim Auslaufen befristeter Arbeitsverträge in ...mehr