Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hund am Arbeitsplatz / 4.2 Grundsatz: Gesetzliches Zutrittsrecht

Das zum 1.7.2021 im Wege des Teilhabestärkungsgesetzes in Kraft getretene Behindertengleichstellunggesetz (BGG) schafft erstmals eine Rechtsgrundlage für die Begleitung durch einen Assistenzhund. Seitdem darf der Zutritt zu Anlagen, die für den allgemeinen Publikums- und Benutzungsverkehr zugänglichen sind, nicht wegen der Begleitung durch einen Assistenzhund verweigert werd...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hund am Arbeitsplatz / 1.4.2 Beendigung der Erlaubnis

Das (stillschweigende) Einverständnis kann grundsätzlich durch eine anderslautende Weisung nach § 106 GewO beendet werden; durch Zeitablauf nach dem (stillschweigenden) Einverständnis kommt es zu keiner Vertragsänderung, die wiederum nur einvernehmlich oder durch Änderungskündigung beseitigt werden kann. Der Arbeitgeber hat durch sein (stillschweigendes) Einverständnis nicht...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, InsO... / 2 Voraussetzungen (Abs. 1)

Rz. 4 Anders als § 127 InsO setzt § 128 Abs. 1 InsO nach seinem eindeutigen Wortlaut stets eine Betriebsänderung i. S. d. § 111 BetrVG voraus. Dies gilt nicht nur bei § 125 InsO, sondern auch hinsichtlich des Verweises auf die §§ 126, 127 InsO. Der Erwerber kann also nur dann von einer zuvor nach § 126 InsO erfolgten gerichtlichen Feststellung der Betriebsbedingtheit und d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, InsO... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Da auch während des Insolvenzverfahrens die Regelungen zum Betriebsübergang (§ 613a BGB) – in Übererfüllung der unionsrechtlichen Vorgaben[1] – im Grundsatz anwendbar bleiben[2] und damit auch der umfassende Kündigungsschutz des § 613a BGB gelten würde, wären unternehmerische Maßnahmen in der Insolvenz stark eingeschränkt. Insbesondere schränkt dieser Kündigungsschutz ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 4 § 4 Nr. 15b UStG beruht ausweislich der amtlichen Gesetzesbegründung[1] auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL . Eingliederungsleistungen nach SGB II und Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach SGB III sowie die hiermit vergleichbaren Leistungen dürften eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen i. S. d. Art. 132 Abs. 1 Buchst. g...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsmethoden / 2.3.2 Ordnungsverhalten

Grundsätzlich darf der Arbeitgeber im Rahmen seiner aus Art. 12 Abs. 1 GG und Art. 14 Abs. 1 GG sich ableitenden Organisationsbefugnis die Ordnung und damit das Verhalten von Mitarbeitern bestimmen.[1] Reines Arbeitsverhalten von Mitarbeitern, das in der Erfüllung der Arbeitspflicht liegt, ist mitbestimmungsfrei.[2] Ebenso sind arbeitstechnische Fragen, wie der Betrieb sein U...mehr

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Betriebliche Übung / Arbeitsrecht

1 Anspruch Unter einer betrieblichen Übung versteht man die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers, aus der die Arbeitnehmer schließen können, dass ihnen die aufgrund dieser Verhaltensweise gewährten Leistungen oder Vergünstigungen auch künftig auf Dauer gewährt werden sollen. Entscheidend ist allein, wie die Arbeitnehmer als Erklärungsempfänger...mehr

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Arbeitsverweigerung / Arbeitsrecht

1 Ablehnung einer Haupt- oder Nebenpflicht Der Arbeitnehmer hat die Arbeitsleistung nach § 613 BGB persönlich zu erbringen. Seine Haupt- und Nebenpflichten ergeben sich aus Gesetz, einem anwendbaren Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung und dem Arbeitsvertrag. Nach seinem Weisungs- oder Direktionsrecht gem. § 106 GewO kann der Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsle...mehr

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Betriebliche Übung / 2 Rechtsfolgen

Aufgrund einer Willenserklärung, die von den Arbeitnehmern stillschweigend angenommen wird[1], erwachsen vertragliche Ansprüche auf die üblich gewordenen Vergünstigungen.[2] Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Arbeitgeber mit Verpflichtungswillen gehandelt hat oder nicht. Für die Bindungswirkung der betrieblichen Übung entscheidend ist vielmehr die Frage, wie die Arbeitne...mehr

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Arbeitsverweigerung / 2 Kündigung

Ist eine Arbeitsverweigerung beharrlich, ist sie geeignet, eine ordentliche, verhaltensbedingte Kündigung zu rechtfertigen und kann sogar ein wichtiger Grund i. S. v. § 626 BGB für eine fristlose Kündigung sein.[1] Wichtig Beharrliche Arbeitsverweigerung Ein Arbeitnehmer verweigert die ihm angewiesene Arbeit beharrlich, wenn er sie bewusst und nachdrücklich nicht leisten will....mehr

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Betriebliche Übung / 1 Anspruch

Unter einer betrieblichen Übung versteht man die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers, aus der die Arbeitnehmer schließen können, dass ihnen die aufgrund dieser Verhaltensweise gewährten Leistungen oder Vergünstigungen auch künftig auf Dauer gewährt werden sollen. Entscheidend ist allein, wie die Arbeitnehmer als Erklärungsempfänger das Verha...mehr

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Betriebliche Übung / Zusammenfassung

Begriff Unter einer betrieblichen Übung versteht man die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers, aus der die Arbeitnehmer schließen können, dass ihnen die aufgrund dieser Verhaltensweise gewährten Leistungen oder Vergünstigungen auch künftig auf Dauer gewährt werden sollen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Ansprüche aus bet...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agiler Arbeitsort / 2.1 Direktionsrecht

Kraft seines Weisungsrechts ist der Arbeitgeber berechtigt, den Arbeitsort festzulegen.[1] Das ergibt sich unmittelbar schon aus dem Gesetz[2], das den Arbeitgeber befugt, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher zu bestimmen, soweit hier keine Einschränkungen durch Einzelvertrag oder kollektivrechtliche Vorschriften bestehen.[3] Danach hat der A...mehr

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Betriebliche Übung / 3 Entstehung einer betrieblicher Übung verhindern

Infographic 3.1. Doppelte Schriftformklauseln Sog. Schriftformklauseln können das Entstehen einer betrieblichen Übung verhindern. Eine einfache Schriftformklausel, nach der Änderungen und Ergänzungen des Vertrags der Schriftform bedürfen, verhindert allerdings nicht, dass eine betriebliche Übung entsteht.[1] Die Vertragsparteien können das für eine Vertragsänderung vereinbarte...mehr

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Arbeitsverweigerung / 1 Ablehnung einer Haupt- oder Nebenpflicht

Der Arbeitnehmer hat die Arbeitsleistung nach § 613 BGB persönlich zu erbringen. Seine Haupt- und Nebenpflichten ergeben sich aus Gesetz, einem anwendbaren Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung und dem Arbeitsvertrag. Nach seinem Weisungs- oder Direktionsrecht gem. § 106 GewO kann der Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestim...mehr

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Betriebliche Übung / 4 Eine entstandene betriebliche Übung beseitigen

4.1. Gegenläufige betriebliche Übung? Ist bereits ein Anspruch aus betrieblicher Übung entstanden, gilt: Erklärt ein Arbeitgeber unmissverständlich, dass die bisherige betriebliche Übung einer vorbehaltlosen Leistung beendet wird und durch eine Leistung ersetzt werden soll, auf die in Zukunft kein Rechtsanspruch mehr besteht, kann seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Moder...mehr

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Unterhalt / Arbeitsrecht

1 Lohnpfändung Bei gesetzlichen Ansprüchen auf Unterhaltsleistungen, die der Arbeitnehmer einem Verwandten, dem Ehegatten, einem früheren Ehegatten oder der Mutter eines nichtehelichen Kinds zu zahlen hat, gelten die Pfändungsgrenzen des § 850c ZPO für das Arbeitseinkommen nicht.[1] Dem Schuldner bleibt in diesem Fall mindestens (vgl. den Wortlaut des§ 850d ZPO) die Hälfte de...mehr

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Pauschalierung der Lohnsteuer / Arbeitsrecht

1 Freie Wahl der Besteuerungsform durch Arbeitgeber Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich u. a. nach der Höhe des Arbeitslohns. Aus Vereinfachungsgründen kann die Lohnsteuer in bestimmten Fällen (z. B. bei geringfügiger Beschäftigung) mit einem Pauschsteuersatz erhoben werden. Der Arbeitgeber hat keine Pflicht, bei geringfügiger Beschäftigung darauf hinzuweisen, dass nicht von ...mehr

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Arbeitgeberzuschuss / Arbeitsrecht

1 Anspruch Arbeitsrechtlich besteht kraft Gesetzes allein Anspruch auf den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Daneben können einzelvertraglich oder durch Tarifvertrag, selten durch Betriebsvereinbarung, z. B. bei vermögenswirksamen Leistungen, Ansprüche auf Arbeitgeberzuschüsse zu den verschiedensten Aufwendungen des Arbeitnehmers bestehen. Ohne solche kollektiven oder einzelver...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2 Exkurs: Gestaltung von Aufhebungsverträgen

Rz. 39 Bei der Gestaltung von Aufhebungs- bzw. Auflösungsverträgen sind die Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einen Ausgleich zu bringen.[1] Daher empfiehlt sich vor dem Verhandeln und Entwerfen von Aufhebungsvereinbarungen eine gründliche Analyse der Interessen beider Seiten.[2] Neben den offensichtlichen Interessen der Arbeitsvertragsparteien hinsichtlich der ...mehr

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Unterhalt / 3 Kündigungsschutz, Sozialplan

Unterhaltsverpflichtungen sind zugunsten des Arbeitnehmers bei betriebsbedingten Kündigungen gemäß § 1 Abs. 3 KSchG und bei der Aufstellung eines Interessenausgleichs bzw. Sozialplans nach den §§ 111 ff. BetrVG zu berücksichtigen. Dies gilt jedoch nicht für Unterhalt, der ohne eine gesetzliche Verpflichtung gezahlt wird.mehr

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Arbeitgeberzuschuss / 5 Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung

Der Arbeitgeber leistet regelmäßig Zuschüsse zur gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Rechtsgrundlagen hierfür sind § 257 SGB V und § 61 SGB XI.[1]mehr

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Arbeitgeberzuschuss / 4 Zuschuss zu Urlaubskosten (Urlaubsgeld)

Anders als auf das Urlaubsentgelt besteht auf Urlaubsgeld kein gesetzlicher Anspruch.mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.4.7 Ansprüche auf Haftung wegen Vorsatzes

Rz. 65 Arbeitsvertragliche Ausschlussfristen, die auch Ansprüche bei Haftung wegen Vorsatzes erfassen und deren Geltendmachung im Voraus einschränken, sind wegen Verstoßes gegen § 202 Abs. 1 BGB nach § 134 BGB nichtig.[1] Dies lässt sich allerdings nicht ohne Weiteres auf Ausgleichsklauseln in Aufhebungsverträgen übertragen. Denn hier ist sedes materiae nicht § 202 Abs. 1 BG...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 42 Im Aufhebungsvertrag einigen sich die Parteien darauf, dass das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Termin endet.[1] Meist wird hier zur Vermeidung einer Ruhenszeit nach § 158 SGB III (früher: § 143a SGB III a. F.) die einschlägige Kündigungsfrist beachtet.[2] Eine rückwirkende Auflösungsvereinbarung zu einem in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt ist jedoch nur d...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.4 Erledigungs-, Ausgleichsklausel

Rz. 54 In der Erledigungs- bzw. Ausgleichsklausel einigen sich die Parteien üblicherweise darauf, dass mit Erfüllung der Aufhebungsvereinbarung alle finanziellen und/oder sonstigen Ansprüche aus und in Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung endgültig erledigt sind. Welche Rechtsqualität und welchen Umfang eine Ausgleichsklausel hat, ist durch Auslegung ...mehr

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Unterhalt / 1 Lohnpfändung

Bei gesetzlichen Ansprüchen auf Unterhaltsleistungen, die der Arbeitnehmer einem Verwandten, dem Ehegatten, einem früheren Ehegatten oder der Mutter eines nichtehelichen Kinds zu zahlen hat, gelten die Pfändungsgrenzen des § 850c ZPO für das Arbeitseinkommen nicht.[1] Dem Schuldner bleibt in diesem Fall mindestens (vgl. den Wortlaut des§ 850d ZPO) die Hälfte der nach § 850a ...mehr

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Pauschalierung der Lohnsteuer / 1 Freie Wahl der Besteuerungsform durch Arbeitgeber

Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich u. a. nach der Höhe des Arbeitslohns. Aus Vereinfachungsgründen kann die Lohnsteuer in bestimmten Fällen (z. B. bei geringfügiger Beschäftigung) mit einem Pauschsteuersatz erhoben werden. Der Arbeitgeber hat keine Pflicht, bei geringfügiger Beschäftigung darauf hinzuweisen, dass nicht von der Möglichkeit der Pauschalbesteuerung Gebrauch ge...mehr

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Arbeitgeberzuschuss / 2 Rechtsnatur

Zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zu einer Aufwendung eines Arbeitnehmers, so ist dies auch bei einer freiwilligen Zahlung ohne Rechtspflicht selbst dann kein Geschenk, etwa mit der Möglichkeit der Rückforderung wegen groben Undanks[1], wenn der Arbeitgeber ihn so bezeichnet hat. Denn Zahlungen im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses haben grundsätzlich Entgeltcharakter. Auf...mehr

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Pauschalierung der Lohnsteuer / 2 Abweichende Regelung der steuerlichen Verteilung im Innenverhältnis

Im Fall der Pauschalbesteuerung entsteht ein öffentlich-rechtliches Steuerschuldverhältnis zwischen den Finanzbehörden und dem Arbeitgeber. Letzterer wird alleiniger Steuerschuldner mit der Konsequenz, dass der Arbeitnehmer von einer Steuerpflicht befreit ist. Unabhängig davon ist das privatrechtliche (arbeitsrechtliche) Innenverhältnis.[1] Dieses regelt die Verteilung der s...mehr

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Arbeitgeberzuschuss / Zusammenfassung

Begriff Arbeitgeberzuschüsse sind Leistungen des Arbeitgebers an dessen Arbeitnehmer, die kein direktes Arbeitsentgelt darstellen. Hierzu gehören Zuschüsse des Arbeitgebers zu den Beiträgen für privat krankenversicherte bzw. freiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer. Außerdem zahlt der Arbeitgeber für eine werdende Mutter während der Mutterschutzfristen einen ges...mehr

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Arbeitgeberzuschuss / 1 Anspruch

Arbeitsrechtlich besteht kraft Gesetzes allein Anspruch auf den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Daneben können einzelvertraglich oder durch Tarifvertrag, selten durch Betriebsvereinbarung, z. B. bei vermögenswirksamen Leistungen, Ansprüche auf Arbeitgeberzuschüsse zu den verschiedensten Aufwendungen des Arbeitnehmers bestehen. Ohne solche kollektiven oder einzelvertraglichen...mehr

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Arbeitgeberzuschuss / 3 Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Für die Zeit der Mutterschutzfristen[1] steht Frauen, die einen Anspruch auf ein kalendertägliches Mutterschaftsgeld gegen die gesetzliche Krankenversicherung nach § 24i SGB V oder nach § 19 Abs. 2 MuSchG haben, gegen ihren Arbeitgeber ein Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu.[2] Als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wird der Unterschiedsbetrag zwischen 13 EUR und dem ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberzuschuss / 6 Mitbestimmung des Betriebsrats

Wird ein Zuschuss ohne gesetzliche oder tarifliche Anspruchsgrundlage gewährt, ist das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG zu beachten, da die Gewährung von Zuschüssen als Form der betrieblichen Lohngestaltung anzusehen ist. Der Betriebsrat hat jedoch lediglich ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht bei der Verteilung etwaiger Zuschüsse und bei ...mehr

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Unterhalt / Zusammenfassung

Begriff Unterhaltleistungen sind Zahlungen, die eine Person aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen (oder auch ohne) an eine andere Person leistet, mit der in der Regel eine Verwandtschaft vorliegt. Unterhaltsleistungen des Steuerpflichtigen an eine ihm oder seinem Ehegatten gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigte und bedürftige Person können als Freibetrag steuerlich berüc...mehr

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Pauschalierung der Lohnsteuer / Zusammenfassung

Begriff Die Lohnsteuerberechnung muss nicht zwangsläufig nach den Lohnsteuermerkmalen (ELStAM) des Arbeitnehmers durchgeführt werden. Aus Vereinfachungsgründen kann der Arbeitgeber in bestimmten Fällen die Lohnsteuer mit gesetzlich bestimmten oder besonderen Pauschsteuersätzen erheben. Die Pauschalierung setzt voraus, dass sich der Arbeitgeber zur Übernahme der Lohnsteuer ve...mehr

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Unterhalt / 2 Unterhaltsstreitigkeiten

Kommt es wegen der Zahlung von Unterhalt zu Streitigkeiten, z. B. zwischen Kind und einem Elternteil, so kann das Gericht die Beteiligten auffordern, über ihre Einkünfte und Vermögensverhältnisse Auskunft zu geben. Kommt die beteiligte Partei dieser Aufforderung nicht nach, so kann das Gericht unter anderem auch beim Arbeitgeber Auskunft einholen. Der Arbeitgeber hat dann de...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3 Beendigung durch Kündigung

Rz. 18 Das Schriftformerfordernis erstreckt sich zum einen auf die einseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung und zum anderen auf die beiderseitige einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag. Rz. 19 Unerheblich ist, ob die Kündigung durch den Arbeitgeber oder durch den Arbeitnehmer erklärt wird. § 623 BGB gilt auch für Kündi...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.5 Hinweis auf sozialversicherungsrechtliche Folgen

Rz. 67 Im Arbeitsverhältnis hat aufgrund der im Zivilrecht geltenden Privatautonomie jede Partei grds. selbst für die Wahrnehmung ihrer Interessen zu sorgen. Daher ist der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer nicht generell zur Erteilung von Auskünften und zur Aufklärung verpflichtet. Aus §§ 241 Abs. 2, 242 BGB können Hinweis- und Aufklärungspflichten sowie Schutz- und Rüc...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Pauschalierung der Lohnsteuer / 3 Unterschied Brutto- und Nettovereinbarung

Bei einer Bruttolohnabrede (Formulierung der Entgeltzahlung z. B. als "Bruttobetrag"[1]) hat der Arbeitnehmer die pauschale Lohnsteuer im Innenverhältnis zu tragen, wenn nicht die Übernahme der Steuer durch den Arbeitgeber vereinbart ist.[2] In der Abwälzung der Pauschalsteuer auf den Arbeitnehmer liegt kein Verstoß gegen das Verbot der Benachteiligung von Teilzeitbeschäftig...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5.2.9 Sprache

Rz. 94 Für die Einhaltung der Schriftform unerheblich ist, in welcher Sprache die formbedürftige Erklärung abgegeben wird. Nicht notwendig ist die Verwendung der deutschen Sprache; die Urkunde kann in jeder lebenden oder toten Sprache errichtet werden.[1] Bei der Frage, in welcher Sprache die Kündigungserklärung oder der Aufhebungsvertrag verfasst werden sollte, ist jedoch F...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5.1 Ausschluss der elektronischen Form (§ 623 BGB Halbsatz 2)

Rz. 72a Nach § 623 Halbsatz 2 BGB [1] ist die elektronische Form (§ 126a BGB) [2] bei Kündigungen und Aufhebungsverträgen abweichend von § 126 Abs. 3 BGB ausgeschlossen. Nicht ausreichend ist auch die Textform (§ 126b BGB). Daher reicht es nicht, wenn Kündigungserklärungen oder auf Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung gerichtete Willenserklärungen per E-Mail[3], SMS, Telefax...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitslosenversicherung / Arbeitsrecht

1 Einführung Bei Arbeitskämpfen sind die Agenturen für Arbeit zur Neutralität verpflichtet. Durch die Zahlung von Entgeltersatzleistungen der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, insb. aber Kurzarbeitergeld) darf deshalb nicht in Arbeitskämpfe eingegriffen werden.[1] Daher ruht der Anspruch auf diese Entgeltersatzleistungen bei Arbeitnehmern, die unmittelbar von einem ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvermittlung / Arbeitsrecht

Arbeitsuchende und Arbeitgeber haben einen Rechtsanspruch auf die Dienstleistung der Arbeitsvermittlung. Hierzu gehört auch die darauf gerichtete Beratung. Dieser Anspruch auf Beratung und Vermittlung besteht unabhängig davon, ob der Arbeitsuchende oder der Arbeitgeber zuvor Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt hat. Die Agentur für Arbeit darf allerdings nicht vermi...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsförderung / Arbeitsrecht

Das Recht der Arbeitsförderung bezieht Arbeitgeber in die Verantwortung für den Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt ein und stellt insoweit bestimmte "Erwartungen" an die Zusammenarbeit mit den Agenturen für Arbeit. Danach sollen Arbeitgeber die Agenturen für Arbeit frühzeitig über betriebliche Veränderungen, die Auswirkungen auf die Beschäftigung haben ...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Eignungsübung

Begriff Die viermonatige Eignungsübung ist eine besondere Form der Probezeit für Bewerber als Zeitsoldat bei der Bundeswehr. Die Eignungsübung beginnt mit einer Einberufung und führt zum Ruhen eines bereits bestehenden Arbeitsverhältnisses. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Rechtsgrundlage ist das Gesetz über den Einfluss von Eignungsübungen der Streitkr...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.4.4 Weitere Aspekte und Interessen

Rz. 56 Auch die Berücksichtigung weiterer Aspekte und Interessen ist nicht ausgeschlossen. Ob dies (noch) für das Lebensalter gilt, ist zweifelhaft.[1] Je geringer der Bezug dieser Aspekte zum Arbeitsverhältnis ist, desto weniger Gewicht kann ihnen allerdings im Rahmen der Interessenabwägung beigemessen werden.[2] Außerdienstliches Verhalten des Arbeitnehmers kann nur Anlass ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitslosenversicherung / 1 Einführung

Bei Arbeitskämpfen sind die Agenturen für Arbeit zur Neutralität verpflichtet. Durch die Zahlung von Entgeltersatzleistungen der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, insb. aber Kurzarbeitergeld) darf deshalb nicht in Arbeitskämpfe eingegriffen werden.[1] Daher ruht der Anspruch auf diese Entgeltersatzleistungen bei Arbeitnehmern, die unmittelbar von einem Arbeitskampf...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, BDSG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit Erlass der – in den EU-Mitgliedstaaten ab dem 25.5.2018 unmittelbar geltenden (Art. 288 Abs. 2 AEUV) – DSGVO [1] finden sich die – früher in §§ 4f, 4g BDSG a. F. enthaltenen – Regelungen zum Datenschutzbeauftragten in Art. 37 bis 39 DSGVO . Sie werden durch die – auf Grundlage des Art. 37 Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 2, 38 Abs. 5 DSGVO erlassenen – Regelungen für nicht öff...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Darauf müssen Sie als Arbei... / 1.3 Steuerbefreiung für ehrenamtliche Tätigkeiten

Vergütungen für nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten, künstlerischen Tätigkeiten, Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen im Dienst oder Auftrag einer gemeinnützigen Körperschaft können bis zu 3.000 Euro jährlich steuerfrei gezahlt werden (Übungsleiterfreibetrag). Vergütungen für nebenberu...mehr