Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsorganisation / 3.3 Crowdworking und Heimarbeit

Crowdworking ist eine (weitere) Form der selbstständigen Arbeit, bei der benötigte Aufgaben in Teileinheiten zerlegt und ausgelagert werden und diese von freien Mitarbeitern erbracht werden.[1] Da meistens mit Werkverträgen gearbeitet wird, bietet sich die Möglichkeit an, als Leistung die Erstellung eines genau bestimmten "Werkes" zu vereinbaren. Der Leistungsinhalt und der ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsorganisation / 4.3 Wann liegt eine Betriebsänderung vor?

Soweit sich eine bestehende Organisation oder ein Organisationsteil in eine Netzwerkorganisation ändern soll, kann hiermit auch der Tatbestand einer Betriebsänderung erfüllt sein.[1] Als Änderung der Betriebsorganisation im Sinne des Gesetzes zählt es, wenn die betrieblichen Abläufe und Zuständigkeiten der Mitarbeiter, insbesondere auch die Leitungsverantwortung, so geändert...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsorganisation / 1.3 Agiles Personal

Agiles Arbeiten erfordert bedürfnisorientiertes und situatives Arbeiten. Das gilt sowohl für das Arbeitsaufkommen selbst als auch für die entsprechenden Fähigkeiten, die zur Erledigung eines bestimmten Auftrags vonnöten sind. Um diesem Anspruch einer "elastischen Nachfrage" gerecht zu werden, verwenden Firmen neben fest angestellten Mitarbeitern immer häufiger auch andere Mo...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsorganisation / 2.3.3 NewPay und unternehmenseigenes Entgeltsystem

Viele Unternehmen beschäftigen sich derzeit mit dem Thema "NewPay".[1] Was steckt dahinter? Der Begriff kommt aus der NewWork-Bewegung und steht oftmals im Zusammenhang mit neuen oder auch agilen Arbeitsweisen genauso wie Selbstverantwortung und Selbstbestimmung des einzelnen Mitarbeiters im Unternehmen. Die Fragen, die in diesem Kontext auftauchen, beschäftigen sich damit, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Corona-Pflegebonus / Arbeitsrecht

1 Einführung Durch das "Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" wurde § 150a SGB XI eingeführt.[1] Pflegeeinrichtungen wurden darin unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, im Jahr 2020 an ihre Beschäftigten die sogenannte "Corona-Prämie" zu zahlen. Die einmalige Sonderleistung diente der Anerkennung und Wertschätzu...mehr

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Corona-Pflegebonus / 5 Aufstockung

In § 150a Abs. 9 SGB XI ist geregelt, dass die Länder und Pflegeeinrichtungen den gestaffelten Corona-Pflegebonus aufstocken können. Die Länder regeln die Verfahren. Hinsichtlich des möglichen Aufstockungsbetrages und des Auszahlungsverfahrens sind die jeweiligen landeseigenen Regelungen sowie die Regelungen der Einrichtungen zu beachten.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Corona-Pflegebonus / 7 Information der Anspruchsberechtigten

Pflegeeinrichtungen haben ihre Beschäftigten unverzüglich über ihren Anspruch auf Zahlung des Corona-Pflegebonus zu informieren.[1] Ein entsprechendes Muster-Informationsschreiben ist den Festlegungen des Spitzenverbands als Anlage 2 angehängt und kann auf der Homepage des Spitzenverbands abgerufen werden.[2]mehr

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Corona-Pflegebonus / 8 Unpfändbarkeit

§ 150a Abs. 8 Satz 4 SGB XI regelt explizit, dass der Corona-Pflegebonus unpfändbar ist.mehr

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Corona-Pflegebonus / 2 Verpflichtete

Gemäß § 150a Abs. 1 Satz 1 SGB XI sind die zugelassenen Pflegeeinrichtungen zur Zahlung einer einmaligen Sonderleistung (Corona-Pflegebonus) verpflichtet. Gleiches gilt für Arbeitgeber, deren Arbeitnehmer in solchen Einrichtungen im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung oder eines Werk- oder Dienstleistungsvertrags eingesetzt werden. Die Arbeitgeber erhalten im Wege der Voraus...mehr

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Corona-Pflegebonus / 6 Fälligkeit

Pflegeeinrichtungen haben den Corona-Pflegebonus unverzüglich nach Erhalt der Vorauszahlungen von der Pflegekasse auszuzahlen, spätestens mit der nächstmöglichen regelmäßigen Entgeltauszahlung, jedenfalls aber bis zum 31.5.2023.[1] Hinweis Vorgaben durch das EStG Zunächst war die Auszahlung für aufgrund der Corona-Pandemie an Arbeitnehmer zu zahlende steuerfreie Beihilfen und ...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.1.2 Begriff der Selbstständigkeit in Abgrenzung zur weisungsabhängigen Beschäftigung – § 7 Abs. 1 SGB IV

Rz. 12 Im Gegensatz zu § 1 erfasst § 2 den Personenkreis der kraft Gesetzes versicherungspflichtigen Selbstständigen. Die Abgrenzung erfolgt daher zu den Beschäftigten. Die sozialversicherungsrechtliche Abgrenzung erfolgt durch § 7 Abs. 1 SGB IV . Der Begriff des Beschäftigungsverhältnisses ist dabei nicht deckungsgleich mit dem zivilrechtlich geprägten arbeitsrechtlichen Beg...mehr

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Corona-Pflegebonus / 3 Anspruchsberechtigte

Anspruch auf einen Corona-Pflegebonus hatten zunächst Beschäftigte, die im Bemessungszeitraum vom 1.3.2020 bis 31.10.2020 für mindestens 3 Monate in einer zugelassenen oder für eine zugelassene Pflegeeinrichtung tätig waren. Der Bemessungszeitraum wurde in der Folge angepasst, sodass nunmehr Beschäftigte einen Anspruch haben, die vom 1.11.2020 bis einschließlich 30.6.2022 fü...mehr

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Corona-Pflegebonus / 1 Einführung

Durch das "Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" wurde § 150a SGB XI eingeführt.[1] Pflegeeinrichtungen wurden darin unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, im Jahr 2020 an ihre Beschäftigten die sogenannte "Corona-Prämie" zu zahlen. Die einmalige Sonderleistung diente der Anerkennung und Wertschätzung aller ins...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 179 Altmann, Volleyballtrainer rentenversicherungspflichtig – Anm.: zu LSG NRW, Urteil v. 30.9.2020, L 3 R 305/18, B+P 2021, 83. Bertz, Sozialversicherungspflicht von Organmitgliedern und Gesellschaftern, NJW-Spezial 2019, 626. Brock, Herrenberg und die Folgen – die Umsetzung der neuen Rechtsprechung des BSG zur Selbständigkeit von Lehrkräften und die Übergangsregelung in ...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.3 Meldepflichten; § 190a u. a.

Rz. 99 Mit dem Gesetz zur Einführung des Euro im Sozial- und Arbeitsrecht sowie zur Änderung anderer Vorschriften (4. Euro-Einführungsgesetz) v. 21.12.2000 wurde mit Wirkung zum 1.1.2001 (Art. 68 Abs. 1) eine verschärfte Regelung zur – im Übrigen bußgeldbewehrten – Meldepflicht in § 190a von versicherungspflichtigen selbstständig Tätigen eingeführt (zur Bedeutung dieser Meld...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Corona-Pflegebonus / 4 Höhe des Anspruchs

Die Anspruchshöhe ist mit dem Pflegebonusgesetz geändert worden.[1] Die Bonushöhe ist in Abhängigkeit des Tätigkeitsfelds und –umfangs gesetzlich festgelegt und beträgt bis zu 550 EUR. Der Corona-Pflegebonus ist für Vollzeitbeschäftigte [2] in folgender Höhe auszuzahlen: in Höhe von 550 EUR EUR für Beschäftigte, die Leistungen nach SGB XI oder im ambulanten Bereich nach SGB V d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6 Abweichende Regelungen in Tarifverträgen

Rz. 23 Den Tarifvertragsparteien wird in Abs. 4 Satz 1 ein weiträumiger Gestaltungsspielraum eröffnet. Sie können die in den Abs. 1 und 2 genannten Kündigungsfristen verlängern und verkürzen sowie die Kündigungstermine und die Probezeit nach Abs. 3 modifizieren. Sofern Art. 12 GG hinreichende Beachtung findet, können sie sogar entfristete Kündigungen zulassen.[1] An das Diskr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Befugnisse des Steuerberate... / III. Keine Befugnisse im Arbeitsrecht

Weder ist eine Beratung in arbeitsrechtlichen Fragen Steuerrechtshilfe (vgl. hierzu OLG Celle v. 5.6.1996 – 13 U 273/95, n.v.) noch ist der StB befugt, im Arbeitsgerichtsprozess den Mandanten zu vertreten (BAG v. 6.5.1977 – 2 AZR 148/76, DB 1977, 1955). Letzteres gilt selbst dann, wenn der StB Volljurist ist, denn eine Vertretung ist in einem solchen Fall nur zulässig, wenn ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wettbewerbsverbote und Nebe... / 3.2 Die Karenzentschädigung

Umstritten ist, ob der Geschäftsführer ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot nur gegen Zahlung einer Karenzentschädigung, also einer Entschädigung in Geld, hinnehmen muss. Im Arbeitsrecht gibt es gesetzliche Regelungen im HGB, die ausdrücklich anordnen, dass dem Arbeitnehmer für die Unterlassung von Konkurrenzgeschäften eine Entschädigung in Geld zu zahlen ist (§ 74 II HGB...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Befugnisse des Steuerberate... / II. Befugnisse des Steuerberaters im Sozial- bzw. Sozialversicherungs- und Beitragsrecht

Vertretungsbefugnis in im Rahmen der §§ 28h und 28p SGB IV in Verfahren vor dem SG – ja: Der StB ist im Rahmen der §§ 28h und 28p SGB IV in Verfahren vor dem SG vertretungsbefugt (§ 73 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 SGG). Dies bedeutet, dass der StB seine Mandanten beraten und vertreten darf, soweit es im Klage- oder sonstigen Verfahren vor dem SG und dem LSG um die Einziehung des Gesamt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Versicherungsschutz: Diese ... / 2.5 Firmen-Rechtsschutzversicherung

Bei einer Firmen-Rechtsschutzversicherung ist zu prüfen, welche Bereiche versichert werden können und wofür Versicherungsschutz benötigt wird. Oft stehen Prämie und Leistung in keinem Verhältnis. Im Bereich des Arbeitsrechts ist eine Firmen-Rechtsschutzversicherung jedoch oft sinnvoll.mehr

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Betriebsrat: Allgemeines, A... / 1.2 Betriebsratsfähigkeit eines Betriebs

Das BetrVG gilt nur innerhalb der Grenzen Deutschlands.[1] Nach dem Territorialitätsprinzip gilt die Betriebsverfassung nur im Inland, umfasst dabei aber auch inländische Betriebe ausländischer Unternehmen, auch wenn diese nur ausländische Mitarbeiter haben, mit denen die Geltung ausländischen Arbeitsrechts vereinbart wurde. Das BetrVG ist nicht anzuwenden auf im Ausland gel...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, InsO... / 2 Bindungswirkung über die soziale Rechtfertigung der Kündigung

Rz. 2 Findet vor diesem Hintergrund ein Verfahren nach § 126 InsO statt, so wird dabei lediglich über die soziale Rechtfertigung der Kündigung entschieden. Der betroffene Arbeitnehmer kann nach wie vor die Unwirksamkeit der Beendigungs- oder Änderungskündigung gerichtlich geltend machen; ein Beschluss nach § 126 InsO führt nicht zur Unzulässigkeit dieser Kündigungsschutzklag...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Haftung des GmbH-Geschäftsf... / Zusammenfassung

Begriff Mit der Bestellung zum Geschäftsführer, also zum vertretungsberechtigten Organ der GmbH, übernimmt der Geschäftsführer Rechte und Pflichten. Diese ergeben sich aus dem Handelsrecht für Kaufleute, aus den speziellen Vorschriften des GmbH-Gesetzes, aus dem Gesellschaftsvertrag und dem Anstellungsvertrag, aber auch aus anderen gesetzlichen Vorschriften wie dem Arbeitsre...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, InsO... / 2 Tatbestand

Rz. 3 Voraussetzung für die Anwendung des § 125 InsO ist zunächst – ebenso wie bei § 1 Abs. 5 KSchG – eine Betriebsänderung i. S. d. §§ 111, 112 BetrVG ; bei der Insolvenz eines Kleinunternehmens mit weniger als 20 Arbeitnehmern oder eines Tendenzbetriebs nach § 118 Abs. 2 BetrVG kann der Verwalter daher nicht auf die Vorschrift zurückgreifen.[1] Rz. 4 Ferner verlangt auch § 1...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, InsO... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 126 InsO ermöglicht dem Insolvenzverwalter, die soziale Rechtfertigung der bereits ausgesprochenen oder noch beabsichtigten Kündigungen in einem einheitlichen Beschlussverfahren überprüfen zu lassen.[1] Die Vorschrift ist auf alle Fälle einer betriebsbedingten Kündigung anwendbar, in denen ein Interessenausgleich nicht möglich ist; sie erfasst auch Kündigungen in Unt...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, InsO... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 125 InsO stellt eine Sonderregelung zu § 1 KSchG für den Fall dar, dass der Insolvenzverwalter eine Betriebsänderung, insbesondere einen Personalabbau, beabsichtigt und mit dem zuständigen Betriebsrat einen entsprechenden Interessenausgleich abschließt. Ziel der Vorschrift ist es, die zügige Durchführung von Sanierungsmaßnahmen zu gewährleisten.[1] Vor der Eröffnung ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, InsO... / 4 Verhältnis des § 125 InsO zu anderen Vorschriften

Rz. 12 Der Arbeitnehmer kann im Kündigungsschutzverfahren verlangen, dass ihm die Gründe mitgeteilt werden, die zu der getroffenen Sozialauswahl geführt haben (§ 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG). Dazu gehören auch die betrieblichen Interessen, mit denen der Insolvenzverwalter die Herausnahme vergleichbarer Arbeitnehmer aus der Sozialauswahl begründen will.[1] Rz. 13 Gesetzlicher Sonder...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, InsO... / 3 Rechtsfolgen

Rz. 6 Die Rechtsfolgen des § 125 InsO entsprechen weitgehend den gesetzlichen Vermutungen und Beweiserleichterungen, die auch § 1 Abs. 5 KSchG vorsieht: Rz. 7 Kommt ein Interessenausgleich mit Namensliste zwischen dem Insolvenzverwalter und dem zuständigen Betriebsrat zustande, so wird zunächst im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses vermutet, dass die Kündigung der namentl...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, InsO... / 2 Voraussetzungen des Verfahrens

Rz. 3 Ein Verfahren nach § 126 InsO kommt zunächst in Betracht, wenn in einem Betrieb kein Betriebsrat existiert; der Insolvenzverwalter kann in diesen Fällen unverzüglich einen entsprechenden Antrag stellen. Rz. 4 Die gleiche Möglichkeit besteht, wenn zwar ein Betriebsrat existiert, aber innerhalb von 3 Wochen nach Verhandlungsbeginn oder nach schriftlicher Aufforderung zu e...mehr

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Kündigung / Arbeitsrecht

1 Kündigungsarten 1.1 Ordentliche und außerordentliche Kündigung Bei der ordentlichen Kündigung wird die gesetzliche Kündigungsfrist [1] oder die in einem Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag bestimmte Kündigungsfrist eingehalten. Dagegen wird die außerordentliche Kündigung [2] fristlos oder unter Einhaltung einer Auslauffrist ausgesprochen. 1.2 Beendigungskündigung und Änderungsk...mehr

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Kündigung / 1 Kündigungsarten

1.1 Ordentliche und außerordentliche Kündigung Bei der ordentlichen Kündigung wird die gesetzliche Kündigungsfrist [1] oder die in einem Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag bestimmte Kündigungsfrist eingehalten. Dagegen wird die außerordentliche Kündigung [2] fristlos oder unter Einhaltung einer Auslauffrist ausgesprochen. 1.2 Beendigungskündigung und Änderungskündigung Die Beend...mehr

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Kündigung / 1.2 Beendigungskündigung und Änderungskündigung

Die Beendigungskündigung dient der Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Mit der Änderungskündigung hingegen wird neben der Kündigung des Arbeitsverhältnisses die Fortsetzung dieses Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen angeboten. Zweck ist die Änderung der Arbeits(vertrags)bedingungen. Änderungskündigungen haben nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Vorrang vor d...mehr

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Kündigung / 3 Kündigungserklärung

3.1 Inhalt der Kündigungserklärung Die Kündigung muss eindeutig und bestimmt auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerichtet sein. Das Wort "kündigen" braucht aber nicht ausdrücklich erwähnt zu werden. Die Nennung von Kündigungsgründen ist grundsätzlich nicht erforderlich.[1] Es empfiehlt sich im Regelfall auch nicht, den Kündigungsgrund im Kündigungsschreiben anzugeben. ...mehr

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Kündigung / 3.4 Keine Rücknahme der Kündigung

Die Kündigung als einseitige, empfangsbedürftige rechtsgestaltende Willenserklärung ist mit ihrem Zugang bindend. Sie kann also nach ihrem Zugang ohne Zustimmung des anderen Vertragspartners nicht mehr zurückgenommen werden. Die Erklärung der Rücknahme der Kündigung ist daher als Angebot des Kündigenden anzusehen, das alte Arbeitsverhältnis fortzusetzen oder ein neues Arbeit...mehr

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Kündigung / 4.1 Allgemeiner Kündigungsschutz

Besteht das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate[1] und werden im Betrieb mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt[2], besteht für den Arbeitnehmer allgemeiner Kündigungsschutz . Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist nur wirksam, wenn für sie eine soziale Rechtfertigung i. S. d. § 1 Abs. 1, Abs. 2 KSchG vorliegt. Die soziale Rechtfertigung ist gegeben, wenn personenbedingte, ...mehr

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Kündigung / Zusammenfassung

Begriff Kündigung ist die einseitige Erklärung des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers, dass er das bestehende Arbeitsverhältnis beenden will. Von der Kündigung zu differenzieren ist die Anfechtung, die zur Folge hat, dass der Arbeitsvertrag von Anfang an unwirksam (nichtig) ist. Die Kündigung unterscheidet sich auch vom Aufhebungsvertrag, in dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer...mehr

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Kündigung / 1.1 Ordentliche und außerordentliche Kündigung

Bei der ordentlichen Kündigung wird die gesetzliche Kündigungsfrist [1] oder die in einem Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag bestimmte Kündigungsfrist eingehalten. Dagegen wird die außerordentliche Kündigung [2] fristlos oder unter Einhaltung einer Auslauffrist ausgesprochen.mehr

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Kündigung / 2 Kündigungsgründe

Ordentliche Kündigung: Bei Anwendbarkeit KSchG personen-, verhaltens- oder betriebsbedingter Grund erforderlich Nach der Grundstruktur des Bürgerlichen Gesetzbuchs bedarf die Kündigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich keines Kündigungsgrundes. Dies gilt auch uneingeschränkt für die ordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer. Soweit das Kündigungsschutzgesetz Anwendung ...mehr

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Kündigung / 6 Hinweis auf frühzeitige Arbeitsuchendmeldung

Der Arbeitgeber soll den Arbeitnehmer vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses frühzeitig über die Notwendigkeit eigener Aktivitäten bei der Suche nach einer anderen Beschäftigung informieren sowie darüber, dass sich dieser innerhalb der gesetzlichen Fristen bei der zuständigen Agentur für Arbeit als arbeitsuchend zu melden hat, und ihn hierzu freizustellen.[1] Der Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kündigung / 7 Weiterbeschäftigung während des Kündigungsrechtsstreits

Der Große Senat des BAG hat entschieden[1]: Außerhalb des § 102 Abs. 5 BetrVG (eingeschränktes Widerspruchsrecht des Betriebsrats bei Kündigungen) hat der gekündigte Arbeitnehmer einen Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung[2] über den Ablauf der Kündigungsfrist hinaus (oder bei einer fristlosen Kündigung über deren Zugang hinaus) bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kün...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kündigung / 3.1 Inhalt der Kündigungserklärung

Die Kündigung muss eindeutig und bestimmt auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerichtet sein. Das Wort "kündigen" braucht aber nicht ausdrücklich erwähnt zu werden. Die Nennung von Kündigungsgründen ist grundsätzlich nicht erforderlich.[1] Es empfiehlt sich im Regelfall auch nicht, den Kündigungsgrund im Kündigungsschreiben anzugeben. So muss sich der Arbeitgeber nicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kündigung / 4.2 Besonderer Kündigungsschutz

In besonderen Fällen haben Arbeitnehmer einen besonderen Kündigungsschutz . Dies kann u. a. der Fall sein, wenn sie Mitglied des Betriebsrats sind, wenn familiäre Gründe vorliegen (Mutterschutz, Elternzeit, Pflegezeit), wenn sie ein besonderes Amt bekleiden (z. B. Datenschutzbeauftragter). Neben den hier beispielhaft genannten Fällen, gibt es zahlreiche weitere Situationen mi...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kündigung / 4 Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz

4.1 Allgemeiner Kündigungsschutz Besteht das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate[1] und werden im Betrieb mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt[2], besteht für den Arbeitnehmer allgemeiner Kündigungsschutz . Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist nur wirksam, wenn für sie eine soziale Rechtfertigung i. S. d. § 1 Abs. 1, Abs. 2 KSchG vorliegt. Die soziale Rechtfertigung ist ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kündigung / 3.2 Form der Kündigungserklärung

Nach § 623 BGB bedarf die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses der Schriftform. Dieses Schriftformerfordernis ist nur gewahrt, wenn das Kündigungsschreiben vom Kündigenden oder seinem Vertreter eigenhändig unterzeichnet ist. Unterzeichnet ein Vertreter die Erklärung, muss das Vertretungsverhältnis in der Urkunde deutlich zum Ausdruck kommen. Dies kann besonders durch einen en...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kündigung / 5 Anhörung des Betriebsrats

Der Betriebsrat ist nach § 102 BetrVG vor jeder Kündigung zu hören.[1] Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen, und zwar bei betriebsbedingter Kündigung einschließlich der Gründe, die zu der sozialen Auswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG geführt haben.[2] Eine ohne die Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.[3] Dies gilt sowohl für...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kündigung / 3.3 Zugang der Kündigungserklärung

Die Kündigungserklärung muss der anderen Arbeitsvertragspartei zugehen. Eine schriftliche Kündigung geht erst zu, wenn sie so in den Einflussbereich des Kündigungsempfängers gelangt ist, dass dieser unter normalen Umständen von ihr Kenntnis nehmen kann. Eine besondere Annahme der Kündigung ist nicht erforderlich. Wer die Annahme der Kündigung ohne Grund verweigert, muss sich ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 3.2.1 Governance

Im Rahmen des ESRS G1 verweist die Governance-Säule ausschließlich auf den Querschnittsstandard ESRS 2 GOV-1. Dieser verpflichtet Unternehmen zur Offenlegung der Rollen und Zuständigkeiten ihrer Leitungs-, Verwaltungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf Nachhaltigkeit. Im Zentrum steht die Frage, wer innerhalb der Organisation für die Steuerung, Überwachung und Integration von...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gestellungsvertrag / Arbeitsrecht

1 Gestellungsvertrag und Individualarbeitsrecht Bei dem Gestellungsvertrag nach engem Verständnis besteht ein Dreiecksverhältnis zwischen dem Gesteller, der gestellten Person und einem Dritten, der die Leistungen in Anspruch nimmt. Zwischen dem Dritten und der gestellten Person selbst besteht dabei kein arbeitsrechtliches Verhältnis. Der Gestellungsvertrag zwischen dem Gestelle...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Änderungskündigung / Arbeitsrecht

1 Anwendungsbereich der Änderungskündigung 1.1 Änderung der Arbeitsbedingungen Die Änderungskündigung dient dem Arbeitgeber dazu, die Arbeitsbedingungen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses zu ändern. Die Kündigung lediglich einzelner Arbeitsbedingungen, z. B. des Entgelts, ist grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahmsweise ist eine solche Teilkündigung zulässig, wenn sie zwisch...mehr