Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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AGS 02/2024, 2,5-Geschäftsg... / II. 2,5-Gebühr ist nicht unbillig

Dem Kläger steht gegen den Beklagten ein Anspruch i.H.v. weiteren 1.642,32 EUR aus §§ 611 Abs. 1, 675 BGB i.V.m. dem zwischen den Parteien zustande gekommenen Rechtsanwaltsvertrag zu. Der Kläger hat mit Kostennote v. 15.11.2021 eine 2,5-Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV, zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer, mithin insgesamt 9.487,71 EUR berechnet. Die Rechtsschutzversicherung de...mehr

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FF 02/2024, Der Verfahrensk... / XII. Fazit – praktische Hinweise

Bei erkennbarer Bedürftigkeit des Mandanten, aufgrund dessen dieser zur Zahlung der anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten nicht in der Lage ist, hat der beratende Anwalt nicht nur auf die staatlichen Hilfen in Form der Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe hinzuweisen. Er ist auch gehalten, auf die vorrangigen Ansprüche auf Einforderung eines Verfahrenskostenvorschusses hinz...mehr

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FF 02/2024, Der Verfahrensk... / Einführung

Für den Anwalt besteht nach § 16 Abs. 1 BORA und § 49a BRAO die Pflicht, den Mandanten auf die Möglichkeit der Beantragung von Beratungshilfe und Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe hinzuweisen. Die Verletzung dieser Nebenpflicht kann einen Schadensersatzanspruch nach § 280 Abs. 1 BGB begründen.[1] Diese Hinweispflicht ist aber nur dann gegeben, wenn sich dem Anwalt aus den ...mehr

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AGS 02/2024, 2,5-Geschäftsg... / III. Bedeutung für die Praxis

Der gut begründeten Entscheidung ist zuzustimmen. Auf zwei Aspekte sei jedoch eingegangen. 1. Fachanwaltstitel ist unerheblich Soweit der Vorstand der Rechtsanwaltskammer auf den Fachanwaltstitel abstellt, ist dies unerheblich. Fachanwaltstitel sind eingeführt worden wegen der Abgrenzbarkeit eines Rechtsgebiets. Sie besagen grds. nichts über die Schwierigkeit des konkreten Ein...mehr

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AGS 02/2024, Kostenerstattu... / Leitsatz

Entfaltet der Prozessbevollmächtigte des Berufungsbeklagten Tätigkeiten, die über Neben- und Abwicklungstätigkeiten i.S.v. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9 RVG hinausgehen, fällt diesem eine Verfahrensgebühr an. Sie entsteht insbesondere, wenn der Rechtsanwalt die Vertretung des Mandanten anzeigt und beantragt, die gegnerische Berufung zu verwerfen bzw. zurückzuweisen. Nach dem auch im...mehr

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AGS 02/2024, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Lissner kritisch mit der jüngsten Erhöhung der PKH-Freibeträge und weist darauf hin, dass dies auch zu einer drastischen Anzahl der Beratungshilfebewilligungen führen wird (S. 49). Burhoff setzt die Rechtsprechungsübersicht zur Vergütung in Straf- und Bußgeldsachen für 2023 fort. Der Teil 2 beinhaltet die Gebühren aus den Teilen 4-7 VV (S. 52). Mit ...mehr

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FF 02/2024, Der Verfahrensk... / VIII. Zeitpunkt der Geltendmachung

Der Anspruch kann geltend gemacht werden, sobald der Berechtigte einen Anwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hat und sobald aufgrund eines beabsichtigten gerichtlichen Verfahrens die Höhe der bestehenden Gerichtskostenvorschusspflicht bekannt ist. Auf die Fälligkeit des Anspruches kommt es nicht an.[50] Dies ist insbesondere wichtig für die anwaltliche Vergü...mehr

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AGS 02/2024, Kostenerstattu... / III. Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr

1. Gesetzliche Grundlagen Gem. § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG hat die obsiegende Partei keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten ihres Prozessbevollmächtigten. Das BAG hat darauf hingewiesen, dass es in § 64 Abs. 7 ArbGG für das Berufungsverfahren – ebenso übrigens wie in § 72 Abs. 6 ArbGG für das Revisionsverfahren – an einer Bezugnahme auf § 12a ArbGG fehle (s. BAG AGS 2016, 98 =...mehr

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AGS 02/2024, Inhalt der Rec... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg ist zuzustimmen. Es ist bedauerlich, dass der Gesetzgeber für Verfahren, die im RVG geregelt sind, Rechtsbehelfsbelehrungen mit unterschiedlichem Inhalt vorgesehen hat. Dies liegt – worauf auch das OVG Berlin-Brandenburg hingewiesen hat, – daran, dass im Vergütungsfestsetzungsverfahren vor den Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerich...mehr

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FF 02/2024, Der Verfahrensk... / V. Bedürftigkeit des Berechtigten

Ein Anspruch besteht bereits dann, wenn der Berechtigte ohne Gefährdung seines angemessenen und nicht erst bei Gefährdung seines notwendigen Selbstbehalts die Verfahrenskosten nicht zahlen kann. Die Maßstäbe der §§ 114 f. ZPO gelten nicht.[36] Der Bedürftige muss aber zunächst den Stamm des eigenen Vermögens verwerten, soweit dieses nicht in angemessener Höhe der Sicherung fü...mehr

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FF 02/2024, Der Verfahrensk... / VII. Höhe des Anspruches

Der Umfang des Anspruches richtet sich nach den Gebühren, die der beauftragte Anwalt und das anzurufende Gericht bereits vor der Aufnahme ihrer Tätigkeit verlangen können.[48] Es können nur die Kosten einer (= 1.) Instanz im Voraus verlangt werden.[49] Folglich können im Fall einer zunächst nur außergerichtlichen anwaltlichen Tätigkeit nur die außergerichtlich anfallenden Geb...mehr

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zfs 02/2024, Voraussetzunge... / 2 Aus den Gründen:

"… Die zulässige Klage erweist sich als vollumfänglich begründet." I. Deckungsanspruch Dem Kl. war Deckungsschutz für die Berufungsinstanz jedenfalls aufgrund der Bindungswirkung des erstellten Stichentscheids zu gewähren. 1. Bindungswirkung eines Stichentscheides Nach § 3a (1) a) ARB kann die Bekl. zwar den Rechtsschutz wegen mangelnder hinreichender Aussicht auf Erfolg ablehne...mehr

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AGS 02/2024, Fragen und Lös... / 1. Ausgangsfall

Rechtsanwalt A hat für den Kläger ein seiner Zahlungsklage i.H.v. 20.000,00 EUR stattgebendes Urteil erwirkt. Hiergegen hat der durch seinen Prozessbevollmächtigten vertretene Beklagte am 20.2. rechtzeitig Berufung eingelegt, ohne einen Antrag zu stellen. Die Berufungsschrift wird Rechtsanwalt A am 1.3. zugestellt. Am 8.3. beauftragt der Kläger Rechtsanwalt A, ihn auch im Be...mehr

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AGS 02/2024, Rechtsprechungsübersicht zu den Teilen 4-7 VV aus dem Jahr 2023 - Teil 2: Teile 4 bis 7 VV

Über die Entwicklung der Rspr. im Jahre 2023 zum §§-Teil des RVG wurde in AGS 2024, 5 ff. berichtet. Die nachfolgende Übersicht enthält eine Zusammenstellung der zu den Teilen 4–7 VV in 2023 ergangenen Rspr. Der Stand des Beitrags ist Mitte Februar 2024. Hinweismehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Verfahrenskosten

Rn. 1861 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Verfahrenskosten fallen nicht unter das Abzugsverbot des § 4 Abs 5 S 1 Nr 8 EStG (BFH BFH/NV 2011, 460). Bei betrieblich veranlassten Sanktionen sind die im Zusammenhang stehenden Verfahrenskosten auch dann als BA absetzbar, wenn die Sanktion selbst nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 8 EStG nicht abzugsfähig ist (BFH BStBl II 1982, 467; H 4.13 EStH 202...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ad) Rechtsverfolgungskosten (Anwaltskosten, Prozesskosten)

Rn. 1647 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Anwalts- und Prozesskosten im Zusammenhang KapErtr sind als WK abziehbar (s R 20.1 Abs 2 EStR 2012), sofern nicht eine unmittelbare Beziehung zum Anschaffungs- oder Veräußerungsvorgang besteht (dann Anschaffungsnebenkosten oder Veräußerungskosten) und das WK-Abzugsverbot des § 20 Abs 9 S 1 Hs 2 EStG nicht gilt (zB § 32d Abs 2 Nr 1 S 1 o Nr...mehr

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ZErb 02/2024, Des Kaisers a... / 2. Droit local in seiner Genese und seiner Bedeutung bis heute

Die Studie schildert die Entstehung und Entwicklung des für das heutige Elsass und das Moselgebiet (Alsace-Moselle) identitätsstiftende droit local in seinen Ausformungen. Der zugegebenermaßen reißerische Titel "Was blieb von Kaisers Recht in Elsass-Lothringen?" könnte sicherlich auch lauten: "Das droit local in den drei französischen Ost-Départements", hätte aber bei Weitem...mehr

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AGS 02/2024, Fragen und Lös... / 1. Grundsätze

Grds. sind die dem Rechtsanwalt der obsiegenden Partei angefallenen gesetzlichen Gebühren und Auslagen gem. § 91 Abs. 2 S. 1 Hs. 1 ZPO kraft Gesetzes erstattungsfähig. Diese Vorschrift hindert jedoch nicht die Prüfung im Kostenfestsetzungsverfahren, ob die einzelne Maßnahme des Prozessbevollmächtigten der obsiegenden Partei zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Recht...mehr

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AGS 02/2024, Krenzler/Remmertz, Rechtsdienstleistungsgesetz - RDL, RDGEG, RDV

Herausgegeben von Rechtsanwalt Dr. Michael Krenzler, Rechtsanwalt Dr. Frank R. Remmertz. 3. Aufl., 2023. Nomos Verlag, Baden-Baden. 815 S., 99,00 EUR Der Gesetzgeber hat durch mehrere Reformgesetze, vor allem durch das sog. Legal-Tech-Gesetz, das RDG grundlegend geändert. Dabei hat der Gesetzgeber umfangreiche Neuregelungen wie etwa bei der Definition der Inkassodienstleistun...mehr

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AGS 02/2024, Voraussetzunge... / II. Allgemeines zur Erhöhungsgebühr Nr. 1008 VV

Der Prozessbevollmächtigten der Antragsteller stehe die geltend gemachte Erhöhungsgebühr nach Nr. 1008 VV nicht zu. Nach dieser Vorschrift erhöhe sich, sofern eine Vertretung von mehreren Personen in derselben Angelegenheit vorliege, die Verfahrens- oder Geschäftsgebühr für jede weitere Person um 0,3. Vertrete ein Rechtsanwalt in demselben Verfahren mehrere Auftraggeber, ent...mehr

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AGS 02/2024, Fragen und Lös... / I. Angefallene Gebühren und Auslagen

Die Entgegennahme der Berufungsschrift gehört gem. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9 RVG zum (ersten) Rechtszug und wird durch die in der ersten Instanz verdiente Verfahrensgebühr abgegolten. Rechtsanwalt A ist jedoch auch darüber hinaus tätig geworden. Er hat – was als zur sachgemäßen Bearbeitung des Berufungsmandats gehörend unterstellt werden kann – nach Erhalt der Berufungsschrift g...mehr

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AGS 02/2024, Kostenerstattu... / II. Anfall der Verfahrensgebühr

1. Gesetzliche Grundlagen Nach der – vom BAG nicht erwähnten – Vorbem. 3 Abs. 2 VV entsteht die Verfahrensgebühr für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information. Das BAG hat zunächst festgestellt, dass den Prozessbevollmächtigten der Beklagten jedenfalls die geltend gemachte 1,1-Verfahrensgebühr nach Nr. 3201 VV angefallen war. Hierzu hat das BAG auf die Bestim...mehr

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FF 02/2024, Der Verfahrensk... / X. Rückforderung

Im Gesetz findet sich keine Bestimmung darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Verfahrenskostenvorschuss zurückgefordert werden kann. Weil der Verfahrenskostenvorschuss eine besondere Ausprägung des Unterhaltsanspruches ist, wird oftmals die Auffassung vertreten, dass dieser wie sonstiger Unterhalt nicht zurückgefordert werden könne.[52] Laufender Unterhalt wird aber...mehr

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ZErb 02/2024, § 2227 BGB: Z... / 1 Gründe

I. Die am 3.5.2021 verstorbene Erblasserin hat unter dem 26.11.2020 ein eigenhändig geschriebenes und unterschriebenes Testament verfasst, in dem es u.a. heißt: Zitat "Zu meinen Erben mache ich die Enkel meines verstorbenen Mannes …" Das Erbe soll ihnen jeweils am 27. Geburtstag übergeben werden. Meine Firmenanteile an der … GmbH erhält … . Er soll auch Testamentsvollstrecker sein...mehr

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AGS 02/2024, Kostenerstattu... / VII. Bedeutung für die Praxis

In seiner Entscheidung hat sich das BAG weitgehend auf gefestigte Rspr. des BGH bezogen. Dies ist auch deshalb gerechtfertigt, weil sich die Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten im Berufungs- oder Revisionsverfahren auch in der Arbeitsgerichtsbarkeit nach den in § 91 Abs. 1 und Abs. 2 S. 1 ZPO niedergelegten Grundsätzen bestimmt. Danach wäre hier sogar eine 1,6-Verfahrensge...mehr

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zfs 02/2024, Überfällige Gebührenerhöhung

Noch bis zum 31.12.2024 können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern eine steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsausgleichsprämie bezahlen. Angesichts der hohen Inflation in der letzten Zeit handelt es sich um ein gutes Instrument, den Arbeitnehmern etwas den zunehmenden Preisdruck zu nehmen. Aber wer zahlt eigentlich den meist selbstständigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ...mehr

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AGS 02/2024, Fragen und Lös... / 2. Abwandlung

Im Ausgangsfall hat der Beklagte wieder gegen das erstinstanzliche Urteil am 20.2. rechtzeitig Berufung eingelegt. Rechtsanwalt A hat mit Schriftsatz v. 10.3. deren Zurückweisung beantragt. Nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist begründet der Beklagtenvertreter die Berufung und beantragt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründun...mehr

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ZErb 02/2024, Des Kaisers a... / 4. 40 Bände der RHM-Schriftenreihe Karlsruhe erschienen

In den 40 Bänden der Schriftenreihe stachen zahlreiche Monografien zu Sachthemen der Gerichtsbarkeit und zu regionalspezifischen Institutionen hervor: Schon Heft 1 begann mit "Hammurabi und sein Gesetzbuch" von Herbert Rittmann im Jahre 1982. Ohne alle Bände hier Revue passieren zu lassen, erwähnen wir die Studien von Wolfgang Kneip zur Staatsanwaltschaft Mannheim im 19. Jah...mehr

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AGS 02/2024, Fragen und Lös... / II. Erstattungsfähigkeit

Das Einreichen des Zurückweisungsantrages am 10.3. war auch in der Abwandlung an diesem Tage nicht notwendig, weil der Beklagte zu diesem Zeitpunkt weder einen Antrag gestellt noch eine Berufungsbegründung eingereicht hat. Der Zurückweisungsantrag hat sich aber in der Folgezeit als notwendig erwiesen, weil der Beklagte durch Stellen des Wiedereinsetzungsantrages und das Einr...mehr

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AGS 02/2024, Einwand, keine... / I. Sachverhalt

Der Schuldner hatte beim BGH gegen den Beschl. des LG Berlin v. 27.4.2022 ohne Vertretung durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt Rechtsbeschwerde eingelegt. Der IX. ZS des BGH hat diese durch Beschl. v. 26.9.2022 auf Kosten des Schuldners als unzulässig verworfen. Dies hat der BGH einmal darauf gestützt, dass die Rechtsbeschwerde nicht statthaft sei, weil das LG Berl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten (allg)

Rn. 869 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Die sog Verbindlichkeitsrückstellung setzt zu ihrer Bildung – Bilanzierungspflicht nach Handels- und Steuerrecht (s Rn 863) – folgende Sachverhaltsmerkmale voraus (st Rspr des BFH, zB BFH BStBl II 2006, 647), dh mit überwiegender Wahrscheinlichkeit:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. ABC der BE

Rn. 1615 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Abfall s "Altgold" Abfindung Abfindungen sind als BE zu erfassen, wenn sie betrieblich veranlasst sind. Maßgeblich sind die Verhältnisse beim Empfänger der Abfindung. Sie müssen insoweit beim Empfänger betrieblich veranlasst sein. Auf die Verhältnisse des Zahlenden kommt es nicht an. Als Hilfsgeschäfte sind die Abfindungen zu berücksichtigen....mehr

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AGS 02/2024, Fragen und Lös... / III. Vergütung des Prozessbevollmächtigten des Klägers

Somit ist Rechtsanwalt A folgende Vergütung angefallen:mehr

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AGS 02/2024, Erstreckung de... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war Pflichtverteidiger des Angeklagten. Er hat diesen gegen einen geltend gemachten Adhäsionsanspruch verteidigt. Nach Abschluss des Verfahrens ist dafür die Verfahrensgebühr Nr. 4143 VV geltend gemacht worden. Das LG hat die Gebühr nicht festgesetzt. Das dagegen gerichtete Rechtsmittel hatte Erfolg.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Offerhaus, Einzelfragen zur vereinfachten Gewinnermittlung durch Überschuss, BB 1977, 1493; Groh, Struktur der betrieblichen Überschussrechnung, FR 1986, 393; Kanzler, Die steuerliche Gewinnermittlung zwischen Einheit und Vielfalt, FR 1998, 233; Ramb, Die Einnahme-Überschussrechnung von A-Z, Stuttgart 1999; Drüen, Zur Wahl der steuerlichen Gewinnermittlungsart, DStR 1999, 1589; K...mehr

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AGS 02/2024, Einwand, keine... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des Einzelrichters des IX. ZS des BGH bedarf einiger Anmerkungen. 1. Zuständigkeit für den Kostenansatz Nicht die von dem Einzelrichter mehrfach erwähnte Rechtspflegerin hat den beanstandeten Gerichtskostenansatz aufgestellt, sondern der hierfür nach § 1 KostVfg zuständige Kostenbeamte. Diese Unterscheidung ist wichtig, auch wenn in der Praxis vielfach der Bea...mehr

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zfs 02/2024, Form der Erinn... / 3 Anmerkung:

Form der Erinnerung Der Entscheidung des BGH zu den Formerfordernissen einer Erinnerung gegen den Gerichtskostenansatz ist zuzustimmen. Gem. § 66 Abs. 5 Satz 1 HS. 1 GKG kann die Erinnerung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder schriftlich eingereicht werden. Die Schriftform erfordert zwar gem. § 126 Abs. 1 BGB die eigenhändige Unterzeichnung des Schriftstücks durch den Ausst...mehr

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AGS 02/2024, Voraussetzunge... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist auf der Grundlage der vom VG zitierten Entscheidung des OVG Münster, die das VG zum Teil wortwörtlich "zitiert" hat, zutreffend. Eine Erhöhung nach Nr. 1008 VV hat es also nicht gegeben, sondern eben "nur" die Erhöhung durch die Addition der Streitwerte. Rechtsanwalt Detlef Burhoff, RiOLG a.D., Leer/Augsburg AGS 2/2024, S. 68 - 69mehr

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AGS 02/2024, Erstreckung de... / II. Umfang der Pflichtverteidigerbestellung

Das OLG hat die landgerichtliche Entscheidung aufgehoben und festgestellt, dass sich die Bestellung des Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger des Angeklagten auch auf die Verteidigung gegen den geltend gemachten Adhäsionsanspruch erstreckt. Es hat die Sache an das LG zur ergänzenden Festsetzung der Gebühren für das Adhäsionsverfahren zurückverwiesen. Die Beiordnung des Pflicht...mehr

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AGS 02/2024, Erstattungsfäh... / III. Bedeutung für die Praxis

1. M.E. zutreffend. Denn ohne den Angeklagten kann eine Hauptverhandlung im Strafverfahren grds. nicht stattfinden. Und es ist die freie Entscheidung des Angeklagten, ob er im Strafbefehlsverfahren von der ihm in § 411 Abs. 2 S. 1 StPO eingeräumten Möglichkeit, sich in der Hauptverhandlung vertreten zu lassen, Gebraucht machen will. 2. Ein kleiner Wermutstropfen bleibt bei de...mehr

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AGS 02/2024, Kosten und not... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Eine weitere Entscheidung zur Einziehung und zur Kostentragungspflicht in Zusammenhang mit Einziehungsentscheidungen (vgl. dazu auch BayObLG, Beschl. v. 27.10.2023 – 204 StRR 394/23, AGS 2024, 38; LG Braunschweig, Beschl. v. 14.12.2023 – 8 Qs 326/23, AGS 2024, 87). Gebühren- und kostenrechtliche Entscheidungen dazu machen derzeit den Löwenanteil in der Rspr. aus. 2. Prakti...mehr

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AGS 02/2024, Bezifferter Ko... / II. Kein zulässiger Kostenfestsetzungsantrag

Nach Auffassung des OLG Brandenburg haben die Beklagten am 2.9.2022 keinen zulässigen Kostenfestsetzungsantrag gestellt. Mehrere obsiegende Streitgenossen, die durch einen einzigen Prozessbevollmächtigten vertreten worden sind, stünden nämlich im Kostenfestsetzungsverfahren dem Erstattungspflichtigen grds. als Anteils- bzw. Einzel- und nicht als Gesamtgläubiger gegenüber. Di...mehr

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zfs 02/2024, Zusammenstoß m... / 2 Aus den Gründen.

II. Die Berufungen der Parteien sind zulässig. In der Sache haben die Berufungen der Beklagten keinen Erfolg. Die Berufung der Klägerin ist zu einem geringen Teil begründet. Das Landgericht hat seiner Entscheidung rechtsfehlerfrei und mit zutreffenden Erwägungen eine Haftungsquote von 50 % zu 50 % zugrunde gelegt. Den dagegen von den Parteien vorgebrachten Einwendungen ist di...mehr

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FF 02/2024, Die Privilegier... / 3. Uneingeschränkte Analogie

Der vorliegende Beitrag beschränkt sich auf das Problem der Nichtprivilegierung von Arbeitsleistungen. Wollte man dies nicht über eine ausdehnende Tatbestandsauslegung oder eine eingeschränkte Analogie lösen, müsste man auf die uneingeschränkte Analogie zurückgreifen, wie sie ohnehin von maßgeblichen Stimmen der Literatur verlangt und kürzlich auch von Wever in der Festschri...mehr

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AGS 02/2024, Erstreckung de... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Allmählich scheinen nicht nur der BGH, sondern auch die OLG begriffen zu haben, dass zumindest nach der Neuregelung des Rechts der Pflichtverteidigung im Jahr 2019 die früher von den OLG wohl überwiegend vertretene Auffassung, dass die Pflichtverteidigerbestellung die Verteidigung im Adhäsionsverfahren nicht erfasst, nicht mehr haltbar ist (vgl. zur früheren Rspr. Burhoff...mehr

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zfs 02/2024, Zusammenstoß m... / 1 Sachverhalt

I. Die Parteien wenden sich mit wechselseitig eingelegten Berufungen gegen die erstinstanzliche Entscheidung, mit der das Landgericht (Limburg, Urt. v. 17.5.2023 – 1 O 153/20) die Beklagten teilweise zur Zahlung von Schadensersatz wegen der Folgen eines Verkehrsunfalls verurteilt und im Übrigen die Klage abgewiesen hat. Am 5.2.2019 gegen 19:30 Uhr befuhr der im Eigentum der K...mehr

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FF 02/2024, Familienrechtliche Reformvorhaben

Der Koalitionsvertrag der Ampelregierung sieht die Modernisierung des Familienrechts vor – 2024 soll das Reformjahr werden! Klaus Schnitzler Dies betrifft vor allem das Abstammungsrecht, das Unterhaltsrecht – insbesondere der betreuenden Elternteile einschließlich § 1615l BGB – sowie das Kindschaftsrecht (Stichwort: Wechselmodell). Das BMJ hat rechtzeitig zum DFGT 2023 ein Eckp...mehr

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AGS 02/2024, Streitwert ein... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Ausgangspunkt ist die streitige Differenz Unstreitig ist, dass für die Bewertung zunächst einmal von dem streitigen monatlichen Differenzbetrag auszugehen ist und nicht vom Gesamtbetrag der Miete (LG Berlin (67. Kammer), Beschl. v. 20.12.2022 – 67 T 77/22, BeckRS 2022, 43045 = AGS 2023, 281). 2. H.M. nimmt den dreieinhalbfachen Jahreswert an Strittig ist, ob für den Feststel...mehr

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AGS 02/2024, Fragen und Lös... / 2. Erstattungsfähige Verfahrensgebühr

In Anwendung dieser Grundsätze ist lediglich die ermäßigte Verfahrensgebühr nach Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3201 VV mit einem Gebührensatz von 1,1 erstattungsfähig. Für den Kostenantrag ist Rechtsanwalt A keine 1,6-Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV nach dem Kostenwert entstanden. Diese Tätigkeit gehört nämlich gem. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9 RVG zum Rechtszug der Berufungsinsta...mehr

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AGS 02/2024, Keine Anrechnu... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung ist in vollem Umfang zuzustimmen. Die Begründung des LSG überzeugt weit mehr als die des BGH (AGS 2024, 22), der in vergleichbaren Fällen in Zivilsachen von einer Anrechnung ausgeht. Das LSG stellt zu Recht auf den formalen Begriff der Angelegenheit ab und verzichtet auf eine wertende wirtschaftliche Betrachtung. Die Geschäftsgebühr ist gerade nicht Gegenstand...mehr