Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Auslandssachverhalte

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Verordnung

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Geldwäsche

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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IT-Sicherheit: PraxisCheck ... / 2.2 Strafrechtliche Folgen

Auf den ersten Blick eindeutiger ist die Haftung bei Fällen mangelnder IT-Sicherheit geregelt, die unter das Strafgesetzbuch ( StGB) fallen. Dort gibt es etwa im § 203 für Ärzte, Rechtsanwälte und andere bestimmte Berufsgruppen Sonderregelungen, die auch Freiheitsstrafen vorsehen, wenn vertrauliche Angaben von Patienten, Mandanten oder Klienten ohne deren Einwilligung in die ... mehr

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GmbH 2 Go (Teil 34): Die Im... / V. Asset Protection

Jenseits steuerlicher Fragestellungen wird häufig wenig in den Blick genommen, dass eine Poolung von Vermögen in einer Gesellschaft einen nicht unerheblichen Mehrwert in Bezug auf Asset Protection liefern kann. Beispiel 3 A hat ein Aktiendepot im Umfang von 500.000 EUR sowie Immobilien im Wert von 2.500.000 EUR (vermietet), wobei diese noch mit Darlehen i.H.v. 1.000.000 EUR b... mehr

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GmbH 2 Go (Teil 34): Die Im... / [Ohne Titel]

Dr. Markus Wollweber, Dipl.-Finw. (FH), RA/FASt[*] Der vorliegende Beitrag befasst sich mit steueroptimierten Wegen in die Immobilien-GmbH, nachdem im zweiten Beitrag zu dieser Reihe (Wollweber/Nürnberger, GmbH-StB 2026, 213) Risikolagen und Empfehlungen im Zusammenhang mit der erweiterten Gewerbesteuerkürzung dargestellt wurden. mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Frotscher/Geurts, EStG Bearbeiterverzeichnis

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Wiedereinsetzung in den vor... / 2.3 Vertreter

Nach § 110 Abs. 1 Satz 2 AO ist das Verschulden eines Vertreters dem Vertretenen zuzurechnen. Vom Begriff des Vertreters sind sowohl rechtsgeschäftlich bestellte Vertreter i.S.d. § 80 Abs. 2 AO (Berufsträger, Lohnsteuerhilfevereine) als auch gesetzliche Vertreter, z.B. Geschäftsführer einer GmbH, erfasst. Bei Letzteren ist entsprechend dem subjektiven Verschuldensbegriff die ... mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 3.2.3 Substantiierte Darlegung der Wiedereinsetzungsgründe

Der Antragsteller muss nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung die Tatsachen, aus denen sich die unverschuldete Fristversäumung ergeben soll, substantiiert vortragen, soweit sie nicht für die Behörde offenkundig oder amtsbekannt sind.[1] Der BFH verlangt eine in sich schlüssige, vollständige und konkrete Darstellung aller entscheidungserheblichen Umstände. Pauschal... mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 4 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für das Finanzamt

Die Grundsätze der AO und FGO über Fristversäumnis und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gelten für die Finanzbehörden in gleicher Weise wie für Steuerpflichtige. Allerdings sind Fälle des § 110 AO für das Finanzamt nur denkbar, wenn es im Verwaltungsverfahren selbst gesetzliche Fristen einzuhalten hat, z. B. im Verfahren über die Zerlegung von Steuermessbeträgen, bei we... mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 3.2.1 Fristgerechte Antragstellung

Der Wiedereinsetzungsantrag muss innerhalb der gesetzlichen Antragsfrist eingehen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses. Das Hindernis entfällt, sobald der Beteiligte Kenntnis von der Fristversäumung erlangt oder bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätte erlangen müssen. Ein typischer Fall für den Wegfall des Hindernisses sind behördliche oder gerichtli... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 5.2 Beratende Berufe

Rz. 55 Zu den beratenden Berufen gehört die Tätigkeit der Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, der Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und der beratenden Volks- und Betriebswirte, der vereidigten Buchprüfer und der Steuerbevollmächtigten. Rz. 56 Rechtsanwälte, Patentanwälte und Notare üben ihre Tätigkeit als unabhängige Organe der Rechtspflege aus.[1] Die Tätigkeit des Rechtsan... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 11.1.1 Betriebseinnahmen

Rz. 104 Allgemein zum Begriff der Betriebseinnahmen s. § 4 EStG Rz. 552ff. Bei Freiberuflern stellt sich nicht selten die Frage, ob Zuflüsse aus sog. Hilfs- oder Nebengeschäften stammen und deshalb Betriebseinnahmen anzunehmen sind. Dazu müssen die Zuwendungen einen wirtschaftlichen Bezug zum Betrieb aufweisen und nicht lediglich in einem äußeren Zusammenhang dazu stehen. Be... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 2.1 Gewinnerzielungsabsicht

Rz. 5 Da als selbstständige Arbeit nur die Tätigkeiten anzusehen sind, die in der Form des Angebots freiberuflicher Leistungen selbstständig und nachhaltig zur Erzielung eines Markteinkommens ausgeübt werden[1], muss auch die freiberufliche Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht (§ 15 EStG Rz. 61ff.) ausgeübt werden. Mit diesem Merkmal wird die steuerbare Erwerbssphäre vom ni... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 3.2.1 Abgrenzung bei Personengesellschaften

Rz. 17 Der Zusammenschluss von Angehörigen freier Berufe zur gemeinsamen Berufsausübung in Form einer GbR (§§ 705ff. BGB), Partnerschaft oder Partnerschaftsgesellschaft mbB[1] oder Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV) führt für sich gesehen noch nicht zur Annahme gewerblicher Einkünfte. Umgekehrt folgt aus der Rechtsform einer Partnerschaftsgesellschaft... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 11.1.2 Betriebsausgaben

Rz. 106 Zu dem Begriff der Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG) allgemein s. § 4 EStG Rz. 566ff. Beitragszahlungen an Vereinigungen sind abziehbar, wenn es sich um Berufsverbände handelt, die nach ihrer Satzung Ziele verfolgen, die geeignet sind, der Erhaltung und Fortentwicklung des Betriebs zu dienen.[1] Beiträge und sonstige Zahlungen des selbstständig tätigen Stpfl. an ein... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 7.4 Vorübergehende Verhinderung

Rz. 92 Der Annahme leitender und eigenverantwortlicher Tätigkeit des Berufsträgers steht nicht entgegen, dass dieser sich infolge vorübergehender Verhinderung vertreten lässt (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 EStG). Berufsrechtliche Regelungen sehen z. T. die Pflicht zur Bestellung eines Vertreters vor (z. B. § 53 BRAO; s. a. § 69 StBerG).[1] In Betracht kommen die Verhinderung aus pe... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 6.3 Den beratenden Berufen ähnliche/nicht ähnliche Berufe

Rz. 79 Die Tätigkeit eines Apotheken-Inventurbüros ist der eines Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten nicht ähnlich. Die steuerberatenden Berufe haben die Aufgabe, ihre Auftraggeber in Steuersachen zu beraten, Hilfe zu leisten und sie zu vertreten. Diese für die Steuerberatung wesentlichen Aufgaben obliegen jedoch nicht dem Inventurbüro. Dessen Tätigkeit beschränkt sic... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 15 ABC der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

Rz. 135 Abfallwirtschaftsberater Die Tätigkeit eines Abfallwirtschaftsberaters kann der eines Ingenieurs ähnlich sein, wenn sie eine nach den Ingenieurgesetzen erforderliche, nach Breite und Tiefe vergleichbare Ausbildung erfordert.[1] Altenpfleger Die Tätigkeit eines Altenpflegers ist den Heilberufen nicht ähnlich, daher nicht freiberuflich (Rz. 77; BFH v. 17.10.1996, XI B 214... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 7.1 Allgemeines

Rz. 85 Zu den wesentlichen Merkmalen freiberuflicher Tätigkeit gehört die persönliche Berufsausübung (Rz. 4). Der Stpfl. muss die Berufsqualifikation in Person erfüllen und Inhaber einer etwa notwendigen Berufszulassung sein. Problematisch ist deshalb, in welchem Umfang der Berufsträger Mitarbeiter einsetzen kann, ohne dass der Charakter der persönlichen Berufsausübung verlo... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 9.3 Vermögensverwaltung

Rz. 98 Zu den vermögensverwaltenden Tätigkeiten zählen insbesondere die Tätigkeit als Treuhänder, Hausverwalter, Insolvenz-, und Zwangsverwalter, als Nachlasspfleger oder Nachlassverwalter.[1] Der BFH hält auch nach Aufgabe der sog. Vervielfältigungstheorie (Rz. 87 und Rz. 96) daran fest, dass Insolvenz- und Zwangsverwalter (auch wenn sie als Rechtsanwalt, Steuerberater oder... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 9.1 Allgemeines

Rz. 95 § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG enthält keine abschließende Aufzählung sonstiger selbstständiger Tätigkeiten, sondern nennt beispielhaft Vergütungen für die Vollstreckung von Testamenten, für Vermögensverwaltung und für die Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied ("Regelbeispiele").[1] Diese Beispiele charakterisieren die sonstige selbstständige Tätigkeit; deshalb setzt die Anwend... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 4 Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG)

Rz. 31 § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG zählt die Berufsgruppen auf, die durch eine selbstständige Berufstätigkeit Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit erzielen. Die (berufsrechtliche) Zugehörigkeit zu einer der Berufsgruppen reicht allein jedoch nicht aus, die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit muss freiberuflicher Art sein. Sie muss für den genannten Katalogberuf berufstypisch, d. h... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 3.4 Abgrenzung zu Einkünften aus Kapitalvermögen

Rz. 29 Auch Einkünfte aus Kapitalvermögen sind gegenüber Einkünften aus selbstständiger Arbeit subsidiär. Überschneidungen sind denkbar, soweit die Kapitalerträge aus Forderungen stammen, die zum Betriebsvermögen eines Freiberuflers gehören.[1] Allerdings sind Geldgeschäfte bei Angehörigen eines freien Berufs regelmäßig nicht betrieblich veranlasst, da sie nicht dem Berufsbi... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 14.6 Betriebsprüfung

Rz. 134b Die Anordnung einer Außenprüfung kann auch gegen Freiberufler, die gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind und Auskünfte verweigern dürfen (Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer etc.), angeordnet werden. Zwischen der Frage der Rechtmäßigkeit der Prüfungsanordnung und der Frage nach der Rechtmäßigkeit einzelner Vorlageverlangen im Zuge der Auße... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 9.2 Testamentsvollstreckung

Rz. 97 Erhält ein Testamentsvollstrecker (§§ 2197ff. BGB) Vergütungen, die über ein angemessenes Maß hinausgehen, kann es sich bei dem übersteigenden Teil um eine einkommensteuerlich unbeachtliche Schenkung bzw. um ein Vermächtnis handeln. Dies gilt jedoch nur, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen entsprechenden Willen des Erblassers/Erben vorhanden sind. Fehlen diese, ist ... mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 3.1.1 Formale Kriterien

Die Kilometer für dienstliche und private Fahrten, wozu auch die eingangs erwähnten Fahrten zum Betrieb bzw. u. U. Familienheimfahrten zählen, sind anhand eines Fahrtenbuchs nachzuweisen. Damit der dadurch ermittelte Umfang der Privatnutzung dem Lohnsteuerabzug zugrunde gelegt werden kann, schreibt die Verwaltung genau vor, wie ein solches Fahrtenbuch zu führen ist. Für dien... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 4.1.1 Allgemeines

Rz. 32 Der Begriff der "Wissenschaftlichkeit" ist rein steuerrechtlich zu verstehen. Er stellt gewisse Mindesterfordernisse an die inhaltliche Qualität und an die äußere Form der Arbeit, ohne dass es auf die verfolgten Zwecke ankommt.[1] Es muss aber eine anspruchsvolle, besonders qualifizierte Arbeit ausgeübt werden, die geeignet ist, grundsätzliche Fragen oder konkrete Vor... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 3.2.2 Einzelfälle

Rz. 22 Der Betrieb eines Krankenhauses, eines Sanatoriums oder einer medizinischen Badeanstalt gehört zur freiberuflichen Tätigkeit, wenn diese Einrichtungen nach dem Gesamtbild der Verhältnisse lediglich ein notwendiges Hilfsmittel für die ärztliche Tätigkeit darstellen.[1] Dies ist i. d. R. zu bejahen, wenn der im Rahmen der freiberuflichen Tätigkeit verfolgte Heilzweck au... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 2.3 Gemischte Tätigkeit

Rz. 8 In der Praxis werden häufig Tätigkeiten nebeneinander ausgeübt, von denen die eine typisch selbstständige (freiberufliche), die andere eine typisch gewerbliche ist. Die Tätigkeiten sind wegen der GewSt-Pflicht grundsätzlich zu trennen, sofern dies nach der Verkehrsauffassung möglich ist.[1] Das gilt auch dann, wenn sachliche und wirtschaftliche Bezugspunkte zwischen de... mehr

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Arbeitslohn-ABC / Berufshaftpflicht

Die Übernahme der Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung angestellter Rechtsanwälte durch den Arbeitgeber führt grundsätzlich zu Arbeitslohn. Die Beitragszahlung erfolgt in erster Linie im Interesse der Arbeitnehmerin. Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist unabdingbar für die Ausübung des Berufs eines Rechtsanwalts.[1] Arbeitslohn liegt aber regelmäßig nur... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Hilfeleistung in Steuersachen / 1 Befugnis zur unbeschränkten Steuerrechtshilfe

Den Kreis der Personen, die zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt sind, definiert § 3 StBerG abschließend. Danach dürfen unbeschränkt steuerberatend tätig werden: Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, Steuerberatungs-, Rechtsanwalts-[1], Wirtschaftsprüfungs-... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Hilfeleistung in Steuersachen / 5.1 Untersagungstatbestände

In § 7 Abs. 1 StBerG werden verschiedene Tatbestände genannt, bei deren Vorliegen die Finanzämter einschreiten und die Hilfeleistung in Steuersachen untersagen können bzw. müssen: Leistet eine Person bzw. Vereinigung, die nicht in den §§ 4ff. StBerG genannt ist[1], Hilfe in Steuersachen, ohne dass einer der Ausnahmetatbestände des § 6 StBerG vorliegt, kann das Finanzamt diese... mehr

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Arbeitslohn-ABC / Anwaltsverein

Die Übernahme der Beiträge für die Mitgliedschaft von angestellten Rechtsanwälten im Deutschen Anwaltsverein ist regelmäßig nicht im weit überwiegend betrieblichen Interesse und führt zu Arbeitslohn.[1] S. "Kammerbeiträge". mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Hilfeleistung in Steuersachen / 3.2 Notare und Patentanwälte

Bei Notaren ist zu unterscheiden zwischen Notaren und Anwaltsnotaren, d. h. Notaren, die zugleich Rechtsanwälte sind. Letztere sind ohnehin nach § 3 Nr. 1 StBerG zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen berechtigt, sodass die Befugnis zur beschränkten Hilfeleistung allein die "Nur-Notare" betrifft.[1] Das Aufgabenfeld der Notare umfasst auch die Betreuung und damit d... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Einkunftsarten / 4 Übersicht über die 7 Einkunftsarten

Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft: Einkünfte aus dem Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, aus der Tierzucht usw. Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Einkünfte aus gewerblichen Unternehmen, Gewinnanteile der Gesellschafter einer Personengesellschaft (z. B. OHG, KG), Einkünfte aus der Veräußerung eines Gewerbebetriebs o... mehr

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Ermäßigte Besteuerung von A... / 1.1.2 Eintritt eines Schadens

Der Begriff Entschädigung setzt den Eintritt eines Schadens voraus. Nach der Rechtsprechung kann eine Entschädigung für unmittelbar entgangene oder entgehende konkrete Einnahmen auch dann angenommen werden, wenn der Steuerpflichtige bei dem zum Einnahmenausfall führenden Ereignis selbst mitgewirkt hat. Der Steuerpflichtige muss jedoch bei Aufgabe seiner Rechte unter einem er... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / F. Einzelfälle von A bis Z

Rz. 130 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Abgeordnete: Mitglieder der Parlamente sind in ihrer Eigenschaft als Mandatsträger keine ArbN (vgl § 22 Nr 4 EStG). Die Assistenten der Abgeordneten sind ArbN (> Abgeordnete Rz 14). Ergänzend > Rz 130 Parlamentarischer Geschäftsführer. Ableser von Messgeräten: Wer Messdaten für Strom/Gas/Wasser/Wärme/Kälte/Energie für einen Netzbetreiber, ei... mehr

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ZErb 09/2026, Perspektivwec... / 2. Klageerwiderung – ein Schockmoment?

Als forensisch tätiger Anwalt kennt jeder das Gefühl, das beim Lesen einer guten Klageerwiderung auftritt. Einem Prozessfinanzierer geht es ähnlich, und das Prozessrisiko stellt sich häufig zunächst kritischer dar. Üblicherweise relativiert sich dies wieder, sobald der Prozessbevollmächtigte den Vortrag der Gegenseite analysiert und mit der Mandantschaft Rücksprache genommen... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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ZErb 09/2026, Perspektivwec... / II. Vorbereitung des gerichtlichen Verfahrens

Hat die Erstberatung nun stattgefunden, wurden außergerichtliche Schreiben an die Gegenseite geschickt und möglicherweise – fruchtlos verlaufene – (Vergleichs-)Gespräche geführt, stellt sich die Frage nach den nächsten Schritten. Unabhängig von der juristischen Prüfung des Anspruchs treffen den mandatierten Anwalt bekanntlich umfangreiche Herausforderungen bei der Beratung s... mehr

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ZErb 09/2026, Perspektivwec... / 1. Verfahrensstrategie – Erbscheinsverfahren vs. Erbenfeststellungsklage

Während im "normalen" Zivilprozess die Frage häufig (nur) lautet "Klagen oder nicht klagen", muss die Auftraggeberin in der vorliegenden Konstellation noch eine ganz andere Entscheidung treffen: Freiwillige oder streitige Gerichtsbarkeit. Nachlassgericht oder Landgericht. Amtsermittlung oder Dispositionsmaxime. Der wesentliche Vorteil des Erbscheinsverfahrens liegt im Amtser... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Anwaltsvertreter

Stand: EL 148 – ET: 09/2026 > Rechtsanwälte; ergänzend > Notare. mehr

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ZErb 09/2026, Perspektivwec... / b) Hinweispflicht bezüglich Prozessfinanzierung

Nach § 16 BORA sind Rechtsanwälte verpflichtet, bei begründetem Anlass auf die Möglichkeiten von Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe hinzuweisen. In der Literatur wird eine entsprechende Hinweispflicht hinsichtlich der Möglichkeit von gewerblicher Prozessfinanzierung, verbunden mit haftungsrechtlichen Konsequenzen, schon seit vielen Jahren vertreten.... mehr

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ZErb 09/2026, Abweichende F... / 2 Anmerkung

1. Sachverhalt a) Der Erblasser errichtete vor seinem Tod im Jahr 2006 ein eigenhändiges Testament, mit dem er den Kläger, dessen Mutter (M) sowie eine weitere Person (B) zu gleichen Teilen als Erben einsetzte. Da das Testament zunächst nicht bekannt war, beantragten M und die im Ausland lebende Schwester des Erblassers (S) beim Nachlassgericht einen Erbschein auf Grundlage d... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Arbeitnehmerähnliche Personen

Stand: EL 148 – ET: 09/2026 > Arbeitnehmer Rz 18, > Außerordentliche Einkünfte Rz 20/1, > Ein-Euro-Jobs Rz 1, > Fernsehen, > Franchising Rz 2, > Hausgewerbetreibende, > Influencer, > Lohnzuschläge Rz 17, > Rabatte Rz 15, > Rechtsanwälte Rz 2, > Rundfunk, > Steuerberater Rz 3, > Telekommunikationskosten Rz 8/2, > Vermögensbildung der Arbeitnehmer Rz 29. mehr

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ZErb 09/2026, Abweichende F... / 1 Gründe

I. Der am xx.xx.2006 verstorbene Erblasser hatte am 27.1.2005 ein handschriftliches Testament errichtet, mit dem er den Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger), die Mutter des Klägers, M, sowie Frau … (B) zu gleichen Teilen zu seinen Erben einsetzte. Im August 2006 beantragten M und die seinerzeit bereits im Ausland (A) wohnende Schwester des Erblassers, … (S), beim zuständigen... mehr

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ZErb 09/2026, Perspektivwec... / 6

Auf einen Blick Für einen Rechtsanwalt und seine Mandanten spielt das Prozessrisiko eines streitigen erbrechtlichen Verfahrens zu jedem Zeitpunkt eine wichtige Rolle. Diese Risiken können naturgemäß nicht gänzlich ausgeschlossen, jedoch in einem bestimmten Rahmen zumindest minimiert werden. Das beginnt bei der Wahl des strategisch geeignetsten Verfahrens und Vorgehens und sc... mehr

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ZErb 09/2026, Vergütungsans... / 1 Gründe

I. Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner Beschwerde in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über den Nachlass des am 7.12.2015 verstorbenen Erblassers … gegen eine vom Amtsgericht vorgenommene Vergütungsfestsetzung zugunsten des Nachlasspflegers. Für die unbekannten Erben des Erblassers richtete das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek – Nachlassgericht – mit Beschl. v. 23.... mehr

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ZErb 09/2026, Ausgewählte P... / 7

Auf einen Blick Die praxisrelevante Teilungsanordnung weist eine Reihe von Schnittstellen zu anderen erbrechtlichen Mechanismen und Gestaltungsmitteln auf. Problemfragen lassen sich regelmäßig durch konsequente Rechtsanwendung lösen. Dies beginnt mit einer präzisen Abgrenzung zu Vorausvermächtnis und überquotaler Teilungsanordnung. Weitere Fragen, wie der Umgang mit Früchten... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Abgrenzung

Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Zur Abgrenzung des Arbeitslohns von anderen Einkünften > Arbeitslohn Rz 130 ff sowie > Arbeitnehmer Rz 9 ff; außerdem zB > Abgeordnete, > Artisten, > Aufsichtsrat, > Aushilfstätigkeit, > Berufssportler, > Erhebungsbeauftragter, > Freiberufler, > Fußballspieler, > Gastschauspieler, > Gesellschafter von Personengesellschaften, > Gesellschafter-Geschä... mehr