Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.6 Erweiterung der Vertretungsbefugnis (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 28 § 335 Abs. 2 Satz 3 HGB enthält eine Sonderregelung für die Vertretung der Beteiligten im Ordnungsgeldverfahren. Zur Vertretung sind danach auch befugt: Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Personen und Vereinigungen i. S. d. §§ 3a, 3c StBerG, Zu beschränkter geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen nach den §§ 3d, 3e StBerG...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erweiterung des Reverse Cha... / [Ohne Titel]

StB Alexander Thoma / RAin Juliane Hille-Kaatz[*] Der vorliegende Beitrag befasst sich im Kern mit den Änderungen des Art. 194 MwStSystRL im Rahmen des ViDA-Pakets. Diese unionsrechtlichen Vorgaben zwingen auch den deutschen Gesetzgeber zumindest in Teilen dazu, das nationale Umsatzsteuerrecht – insbesondere § 13b UStG – mit Wirkung zum 1.7.2028 anzupassen. Anhand praxisnaher...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.6.1 Probleme bei Gesellschaften

Rz. 232 Aus dem Innenverhältnis zwischen Gesellschafter und Gesellschaft können sich eine Reihe von Kosten (Vorumsätze) ergeben, deren Zuordnung zum Gesellschafterbereich einerseits und dem Gesellschaftsbereich andererseits zweifelhaft sein kann. Häufig werden solche Kosten vom Gesellschafter persönlich verauslagt, sind aber durch seine Mitunternehmertätigkeit verursacht. Da...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.4.1 10-%-Grenze gem. § 15 Abs. 1 S. 4 UStG

Rz. 144 Mit dem zum 1.4.1999 eingefügten S. 4 von § 15 Abs. 1 UStG, der aber wegen der erst später wirksamen unionsrechtlichen Genehmigung erst ab dem 5.3.2000 Geltung erlangte (Rz. 146), hat der Gesetzgeber die schon früher von der Verwaltung für maßgeblich gehaltene 10 %-Grenze in das Gesetz eingefügt, allerdings nur für körperliche Gegenstände. Bei körperlichen Gegenständ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.4 Lieferungen oder sonstige Leistungen "für sein Unternehmen"

Rz. 94 Es müssen Lieferungen oder sonstige Leistungen für das Unternehmen des Abzugsberechtigten ausgeführt worden sein. Das bedeutet, dass die Vorumsätze der unternehmerischen Betätigung unmittelbar oder mittelbar dienen müssen und der Unternehmer der Leistungsempfänger ist. Diese Voraussetzung muss als Erstes zweifelsfrei feststehen.[1] Rz. 94a Der BFH sieht im Regelfall de...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.3 Inrechnungstellung der Vorsteuer aufgrund von Lieferungen oder sonstigen Leistungen

Rz. 65 Der Vorsteuerbetrag muss dem Unternehmer aufgrund von Lieferungen oder sonstigen Leistungen berechnet worden sein. Der Gesetzgeber konnte davon ausgehen, dass grundsätzlich nur für steuerpflichtige Lieferungen oder sonstige Leistungen[1] Rechnungen mit Steuerausweis gem. § 14 Abs. 4 UStG erteilt werden. Nach dem Sinn und Zweck des § 15 UStG berechtigen nur Steuerbeträ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Insolvenzrechnungslegung na... / 2.2.4 Verwalterbericht

Rz. 42 Als Beiwerk zu den soeben dargestellten Rechenwerken der Verfahrenseröffnung hat der Insolvenzverwalter gem. § 156 Abs. 1 InsO im ersten Berichtstermin einen mündlichen Bericht vor der Gläubigerversammlung abzugeben (sog. Verwalterbericht). Darin hat er nach § 156 Abs. 1 Satz 1 InsO über die wirtschaftliche Lage des Schuldners und ihre Ursachen zu berichten. Er hat na...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.6 Einzelfragen

Rz. 206 Entsprechend den in Rz. 94. dargestellten Zuordnungsgrundsätzen ist beim Einkauf vertretbarer Sachen, deren teilweiser Verbrauch unstreitig dem privaten Bereich zugedacht ist, eine Aufteilung nach der Verwendung im Unternehmen und im privaten Bereich regelmäßig erforderlich. Abschn. 15.2c Abs. 2 Nr. 1 UStAE spricht hier vom Aufteilungsgebot. Die Aufteilung muss aber ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Auslandssachverhalte

mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Verordnung

mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Geldwäsche

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 33): Die Im... / [Ohne Titel]

Dr. Markus Wollweber, Dipl.-Finw. (FH), RA/FASt / Marc Nürnberger, RA/FASt/StB[*] Der vorliegende Beitrag befasst sich mit Fragen und Risiken der erweiterten Gewerbesteuerkürzung bei der Immobilien-GmbH. Im ersten Beitrag zur Immobilien-GmbH (Wollweber, GmbH-StB 2026, 146) wurde beleuchtet, wann sie steuerlich sinnvoll ist. Im nächsten Beitrag werden die Wege in die Immobilie...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berufsrecht der anwaltliche... / 2.5 Angleichung des Berufsrechts der Steuerberater, Rechtsanwälte und Patentanwälte

Die berufsrechtlichen Regelungen zu den Berufsausübungsgesellschaften wurden bei den Steuerberatern, Rechtsanwälten und Patentanwälten weitgehend angeglichen. D. h. die Regelungen zu den Berufsausübungsgesellschaften, insbesondere im Hinblick auf zulässige Rechtsformen, den Gesellschafterkreis und Mehrheitserfordernisse, finden sich inhaltsgleich in allen 3 Berufsgesetzen. A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berufsrecht der anwaltliche... / 6.2 Beratungsbefugnis ausweiten

Bisher ist eine Steuerberatungsgesellschaft, die nicht gleichzeitig als Rechtsanwaltsgesellschaft anerkannt ist, nur zur Steuerberatung befugt. Dies gilt auch, wenn ein Rechtsanwalt als Gesellschafter beteiligt und zur Vertretung befugt ist. So ist z. B. eine GmbH, die nur als Steuerberatungsgesellschaft anerkannt ist, nicht zur Rechtsberatung befugt, auch wenn ein Rechtsanw...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berufsrecht der anwaltliche... / 6.3 Haftung beschränken

Durch die Gesetzesnovelle ergeben sich neue Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung bei der interprofessionellen Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten. Den weitestgehenden Schutz vor einer persönlichen Haftung bieten die GmbH und die AG. Bisher ist ein Zusammenschluss von Steuerberatern und Rechtsanwälten in einer GmbH oder AG, die zur Steuer- und Rechtsberatung befugt ist, jedoch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berufsrecht der anwaltliche... / 2.4 Ausweitung und Vereinheitlichung des zulässigen Gesellschafterkreises

Bisher hing der zulässige Gesellschafterkreis von der Rechtsform des Zusammenschlusses ab. Unabhängig von der Rechtsform konnten sich bisher nur Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer mit Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten beruflich zusammenschließen.[1] Ein Zusammenschluss mit Patentanwälten und ausländis...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berufsrecht der anwaltliche... / Zusammenfassung

Überblick Durch das Gesetz zur Neuordnung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vom 7.7.2021 (BGBl I 2021, 2363), das am 1.8.2022 in Kraft getreten ist, wurden insbesondere die Regelungen zur beruflichen Zusammenarbeit von Steuerberatern und Steuerbe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berufsrecht der anwaltliche... / 1 Einführung

Durch das Gesetz zur Neuordnung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vom 7.7.2021 (BGBl. I 2021, 2363) wird das Berufsrecht der Rechtsanwälte und Steuerberater umfassend reformiert. Im Mittelpunkt der Gesetzesnovelle, die am 1.8.2022 in Kraft getret...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mobbing im Unternehmen / 5.4 Hilfen außerhalb des Unternehmens

Nicht alles, was an Leid und Schmerz durch Mobbing entsteht, kann im Betrieb aufgefangen und geregelt werden. Außerhalb des Unternehmens kann das Opfer professionelle Unterstützung ins Anspruch nehmen z. B. bei Mobbing-Selbsthilfegruppen, Psychologen und Pädagogen, die auf Mobbing spezialisiert sind, Rechtsanwälten, die sich im Rahmen des Arbeitsrechtes auf Mobbing spezialisier...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berufsrecht der anwaltliche... / 2.4.1 Natürliche Personen

Gem. § 50 StBerG n. F. ist Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten die Verbindung in einer Berufsausübungsgesellschaft, gleich welcher Rechtsform, gestattet mit: Mitgliedern einer Steuerberaterkammer, einer Rechtsanwaltskammer oder der Patentanwaltskammer sowie mit Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern, Angehörigen ausländischer Berufe, die im Ausland einen Beruf au...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berufsrecht der anwaltliche... / 4.1 Bürogemeinschaften

Die Regelungen zur Bürogemeinschaft wurden in § 55h StBerG n. F. komplett neu gefasst und liberalisiert. § 56 Abs. 2 StBerG a. F., in dem die Bürogemeinschaft bisher geregelt waren, entfällt ersatzlos. Hinweis Definition Bürogemeinschaft In § 55h Abs. 1 StBerG wird die Bürogemeinschaft gesetzlich definiert als Gesellschaft, "die der gemeinsamen Organisation der Berufstätigkeit...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berufsrecht der anwaltliche... / 3.7 Pflicht zur Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft

Berufsausübungsgesellschaften, die der Ausübung des Berufs des Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten dienen, bedürfen grundsätzlich der Anerkennung durch die Steuerberaterkammer, in deren Kammerbezirk die Berufsausübungsgesellschaft ihren Sitz hat. Seit dem 1.5.2025 enthält § 53 Abs. 1 Satz 2 StBerG zusätzlich eine ausdrückliche Ausnahme für Mandatsgesellschaften, die al...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berufsrecht der anwaltliche... / 3.3 Umfang der Beratungsbefugnis

Gem. §§ 3 Satz 1 Nr. 2 undSatz 2 StBerG sind Berufsausübungsgesellschaften nach den §§ 49, 50 StBerG und Berufsausübungsgesellschaften i. S. d. Bundesrechtsanwaltsordnung zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt. Sie handeln durch ihre Gesellschafter und Vertreter, in deren Person die hierfür gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen im Einzelfall vorliege...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4.2.3 Änderungen in den Bewertungsgrundlagen

Rz. 124 Für Bewertungsmethoden ist in § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB ein Stetigkeitsgebot kodifiziert. Der Gesetzgeber lässt nur in sachlich begründeten Ausnahmefällen eine Durchbrechung der Bewertungsstetigkeit gem. § 252 Abs. 2 HGB zu (§ 252 Rz. 141 ff.). Ein Abweichen von bisher angewandten Bewertungsmethoden kommt demnach nur in sehr eingeschränktem Umfang in Betracht,[1] sodass...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.2 Einschränkung aufgrund von Prüfungshemmnissen

Rz. 81 Neben Einschränkungen aufgrund von Einwendungen sind auch Einschränkungen aufgrund von Prüfungshemmnissen möglich. Ein Prüfungshemmnis liegt dann vor, wenn der Abschlussprüfer nach Ausschöpfung aller angemessenen Möglichkeiten zu Klärung des Sachverhalts für abgrenzbare Teile der Rechnungslegung nicht in der Lage ist, ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu erlang...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4.2.2 Bewertungsgrundlagen

Rz. 118 Hierunter werden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und wertbestimmende Faktoren erfasst. Die Erläuterungspflicht umfasst demgemäß das Eingehen auf die Ausübung von Ansatz- und Bewertungswahlrechten und die Bestimmung maßgeblicher Faktoren (Parameter, Annahmen, Ausübung von Ermessensspielräumen). Die Erläuterungspflicht verlangt nicht eine Wiederholung der bereits...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Holdingstrukturen in der Un... / [Ohne Titel]

Akram Juja, StB, FB UNF (DStV. e.V.), Master of Science / Dipl.-Kfm. Matthias Meyer, StB, FB IStR[*] Die Etablierung von kapitalistischen Holdingstrukturen ist ein gängiges Mittel zur steuerlichen Optimierung des unternehmerischen Vermögens. Neben den ertragsteuerlichen Vorteilen (s. ersten Teil dieser Beitragsreihe, s. Meyer/Juja, ErbStB 2025, 12) können auch erbschaft- bzw....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neuntes Gesetz zur Änderung... / 7 Erweiterung der Vollmachtvermutung auf Notare sowie Patentanwälte

Notare sowie Patentanwälte unterliegen ebenso wie Rechtsanwälte sowie Steuerberater strengen berufsrechtlichen Rechten und Pflichten, weshalb die Vollmachtvermutung des § 80 Abs. 2 Satz 1 AO künftig auch für sie gelten soll. Dies soll auch zu einer Verfahrensvereinfachung führen, da Vollmachten im Einzelfall nicht mehr grundsätzlich vorzulegen sind. Gilt ab 1.9.2026.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 12.3.3 Entgeltgruppen 7, 8, 9a

Entgeltgruppe 7 Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Fünftel selbstständige Leistungen erfordert. Entgeltgruppe 8 Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Drittel selbstständige Leistungen erfordert. Entgeltgruppe 9a Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit selbstständige Leistungen erfordert. Die Entgeltgruppe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Abkürzungsverzeichnis

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.50 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einkommensanrechnung bei Re... / 2.3 Dauerhaftes Erwerbsersatzeinkommen

Bei dauerhaftem Erwerbsersatzeinkommen wird stets das laufende Einkommen berücksichtigt. Gezahlte oder noch zu erwartende Sonderzahlungen werden zu einem Zwölftel berücksichtigt. Zum dauerhaften Erwerbseinkommen gehören:mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 6.1 Erklärungsfrist nach § 840 Abs. 1 ZPO

Die Erklärungsfrist beginnt mit der Zustellung durch den Gerichtsvollzieher (persönlich); er hat die Aufforderung in die Zustellungsurkunde aufzunehmen[1], kann in diesem Fall mit der Ausführung der Zustellung daher nicht die Post beauftragen (anders bei Verwaltungsvollstreckung[2]). Die Frist kann vom Gläubiger, nicht aber vom Vollstreckungsgericht oder vom Gerichtsvollzieh...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 6.2 Rein tatsächliche Auskunft über Berechnung des gepfändeten Einkommensteils

Ob die Drittschuldnererklärung eine Lohnabrechnung (Angaben über die Bruttoeinkünfte, die Abzüge und den Familienstand des Schuldners) enthalten oder nur den gepfändeten Einkommensteil als solchen bezeichnen muss, ist streitig. Jedoch liegt bei Feststellung des gepfändeten Einkommensteils durch den Arbeitgeber anhand der Tabelle des § 850c ZPO die Mitteilung der Berechnung i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Die Kostenentscheidung

Rn. 29 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Die Kostenentscheidung obliegt, wie sich aus § 77 Abs 1 S 1 und Abs 3 EStG ergibt, der Familienkasse nach §§ 70 Abs 1, 72 Abs 1 EStG, die auch für die Entscheidung über den Einspruch zuständig ist. Die Kostenentscheidung ergeht von Amts wegen und ist nach R 6.5 Abs 1 S 5 DA-KG 2025 iVm R 6.5 Abs 2 S 1 und 3 DA-KG 2025 bei vollumfänglicher Abh...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Pfändung von Lohn / 7.1.1 Arbeits-/Dienst-/Versorgungsbezüge u. a. (§ 850 Abs. 3 Buchst. b ZPO)

Als Arbeitseinkommen gelten auch rückständiger Lohn, Nachzahlungen aufgrund rückwirkender Lohnerhöhung, Zahlungen aufgrund des Entgeltfortzahlungsgesetzes, Abfindungen (auch Sozialplanabfindungen), Urlaubsabgeltung,[1] die Vergütung für die Altersteilzeitarbeit einschließlich des Aufstockungsbetrags. Nicht von der Pfändung erfasst ist jedoch der Aufstockungsbetrag zur Renten...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berufsausbildung: Ablauf un... / 2 Prüfungsordnung

Ohne Prüfungsordnung gibt es keine Prüfung.[1] Die Prüfungsordnungen werden von der jeweils zuständigen Stelle erlassen. Dies ist etwa die Handwerkskammer bei einer Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung [2] oder die Industrie- und Handelskammer[3] für nichthandwerkliche Gewerbeberufe. Für Ausbildungsberufe im Bereich der freien Berufe sind die jeweiligen Kammern (Ärzt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.4 Fälligkeit des Anspruchs aus der Abrechnung

Rz. 88 Die Fälligkeit des Anspruchs aus der Abrechnung setzt zunächst den Zugang einer ordnungsgemäß erstellten und nachvollziehbaren Abrechnung voraus (BGH, Urteil v. 8.3.2006, VIII ZR 78/05, GE 2006, 502; BGH, Urteil v. 9.3.2005, VIII ZR 57/04, NJW 2005, 1499; BGH, Urteil v. 11.11.2004, IX ZR 237/03, NJW-RR 2005, 487; OLG Brandenburg, Urteil v. 23.5.2023, 3 U 94/22, BeckRS...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.8 Einwendungsausschluss für den Mieter

Rz. 100 Auch für den Mieter gilt eine Frist, innerhalb derer er seine Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung vorbringen muss. Diese gilt auch dann, wenn der Vermieter über Betriebskosten abrechnet, für die eine Pauschale vereinbart ist; Ein Ausschluss der Fiktionswirkung nach § 242 BGB kommt nur dann in Betracht, wenn der Vermieter den Mangel der Abrechnung kannte o...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.4.2.3.1 Kündigung aus wichtigem Grund

Die rechtlichen Voraussetzungen des wichtigen Grundes nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG entsprechen denen des § 626 Abs. 1 BGB, sodass die in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hierzu entwickelten Grundsätze auch für die Auslegung der Tarifnorm heranzuziehen sind. Pflichtverletzungen Eine Kündigung aus wichtigem Grund kann insbesondere dann gerechtfertigt sein, wenn der Au...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.5.1.2 Zuständigkeit des Gesamtbetriebsausschusses

Rz. 39 Der Gesamtbetriebsausschuss ist für die Führung der laufenden Geschäfte des Gesamtbetriebsrats zuständig (§ 27 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 51 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). Ihm können durch schriftlichen Beschluss des Gesamtbetriebsrats mit der (absoluten) Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder Aufgaben zur selbständigen Erledigung übertragen werden. Allerdings gilt dies nicht für...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.7 Entgeltschutz und Kosten des Gesamtbetriebsrats

Rz. 45 Die Tätigkeit im Gesamtbetriebsrat ist ein unentgeltliches Ehrenamt (§ 37 Abs. 1 i. V. m. § 51 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). Die Vorschriften über den Entgeltschutz nach § 37 Abs. 2 und 3 BetrVG gelten jedoch für die Gesamtbetriebsratstätigkeit entsprechend (§ 51 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). Da in § 51 Abs. 1 BetrVG nicht auf § 38 BetrVG verwiesen wird, findet diese Vorschrift auf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 87a AO n.F. und der Einsp... / 3. Urteil des Niedersächsischen FG v. 12.2.2026 – 2 K 152/25 zu § 87a Abs. 1 S. 2 AO

Im Hinblick auf die Neuregelung in § 87a Abs. 1 S. 2 AO hatte das FG den folgenden Sachverhalt zu entscheiden: Nachdem das FA beim Kläger, einem Rechtsanwalt, ergebnislos verschiedene Unterlagen zu seinen Einkommen- und Umsatzsteuererklärungen für das Jahr 2022 angefordert hatte, setzte es mit Bescheiden vom 23.7.2025 die Steuern fest. Die Festsetzung der Einkommensteuern erf...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderfälle der Mitunterneh... / 2.3 Freiberufliche Mitunternehmerschaften

In der Praxis ist gerade bei Freiberuflern (Ärzten, Architekten, Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern) häufig ein Zusammenschluss anzutreffen. Solch ein Zusammenschluss wird meist als Gemeinschaftspraxis bzw. Sozietät bezeichnet, unter welcher sich die Freiberufler zur gemeinsamen Ausübung ihrer Tätigkeit zusammentun. Als Rechtsform wird hier vor allem auf eine ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 77... / 3 Zuziehung eines Bevollmächtigten (Abs. 2)

Rz. 9 Zur Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten oder Beistands, der zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist, gelten die Grundsätze gem. § 139 Abs. 3 S. 3 FGO. Die Zuziehung ist notwendig, wenn sie aus der Sicht eines verständigen Beteiligten für erforderlich gehalten wird. Dies ist wegen der Kompliziertheit der Materie nicht nur bei im konk...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
(Zu) strenge Anforderungen ... / [Ohne Titel]

Prof. Dr. Maximilian Freyenfeld LL.M.[*] Der Rechtsstreit zwischen einer Gesellschaft litauischen Rechts und der Finanzverwaltung der Republik Litauen betrifft die mögliche Umsatzsteuerbefreiung von Umsätzen mit einer im Online-Videospiel RuneScape genutzten Währung namens "Gold".mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3.2 Verbrauch und Auflösung von Rückstellungen

Rz. 19 Im Vj ausgewiesene Rückstellungen sind im Folgejahr bei Anfall der durch die Rückstellung antizipierten Aufwendungen zu verbrauchen. Verbrauch einer Rückstellung bedeutet, dass die im Vj gebildete Rückstellung in Anspruch genommen wird. Die im Folgejahr anfallenden Aufwendungen werden demgemäß nicht aufwandswirksam in die GuV, sondern direkt gegen die Rückstellung geb...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussanfechtungsverfahren / 6.1 Rücksprache mit Anwalt halten

Setzt sich der beauftragte Rechtsanwalt nicht bereits von sich aus im Vorfeld der mündlichen Verhandlung mit dem Verwalter in Verbindung, sollte sich zur Sicherheit der Verwalter mit dem Anwalt in Verbindung setzen und um Auskunft bitten, ob dieser sämtliche benötigten Informationen für die mündliche Verhandlung hat.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussanfechtungsverfahren / 1.1.2 Anwalt finden

Da das Wohnungseigentumsrecht eine schwierige Spezialmaterie darstellt, sollte stets ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht beauftragt werden. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass der Tätigkeitsschwerpunkt des Anwalts ggf. im Bereich des Mietrechts liegt und nicht im Bereich des Wohnungseigentumsrechts. Hierüber sollte der Anwalt im Vorfeld befragt werden. Im Übr...mehr