Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / c) Bestimmtheit des Vollstreckungstitels

Rz. 54 Aus dem Vollstreckungstitel muss hervorgehen, wer Schuldner und wer Gläubiger ist und welche Leistungen vollstreckt werden können. Rz. 55 Zur genauen Bezeichnung der Parteien gehören der vollständige Name und die vollständige Anschrift. Auf diese Angaben sollte gerade der Gläubiger achten, da anderenfalls Schwierigkeiten bei der Zustellung des Vollstreckungstitels und ...mehr

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§ 38 Taktik und Fallstricke... / A. Einführung

Rz. 1 Der Kündigungsschutzprozess stellt die häufigste Form arbeitsgerichtlicher Auseinandersetzungen dar. Sein Streitgegenstand, ob ein Arbeitsverhältnis beendet oder aber durch die angegriffene Kündigung zu einem bestimmten Zeitpunkt (Ablauf der Kündigungsfrist) nicht aufgelöst ist, besitzt vor allem für den Arbeitnehmer höchste wirtschaftliche Bedeutung. Von den beteiligt...mehr

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§ 38 Taktik und Fallstricke... / I. Durch die Gewährung von Prozesskostenhilfe bedingte Kündigungsschutzklage?

Rz. 32 Ist der Mandant nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage, die Kosten der Prozessführung vollständig aufzubringen, wird der Anwalt einen Antrag auf Prozesskostenhilfe (im Folgenden: PKH) stellen. Die Klageerhebung kann zum einen unabhängig von der Gewährung der beantragten PKH erfolgen. Sie kann aber auch davon abhängig gemacht werd...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / V. Vergleichsmehrwert

Rz. 17 Wird ein Kündigungsschutzverfahren verglichen, werden neben der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nahezu immer auch weitere Ansprüche der Arbeitsvertragsparteien in den Vergleich aufgenommen, um die ganze Angelegenheit umfassend zu bereinigen.[32] Üblicherweise wird z.B. die Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses mit einer bestimmten Note mitgeregelt. Werden Anspr...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / d) Begründung der Berufung schon bei ihrer Einlegung

Rz. 22 Für die Begründung der Berufung räumt das Gesetz dem Berufungsführer in § 66 Abs. 1 ArbGG eine Frist ein, die doppelt so lang ist wie die Einlegungsfrist und auf Antrag auch noch verlängert werden kann (siehe unten Rdn 44 ff.). § 520 Abs. 3 S. 1 ZPO erwähnt aber auch explizit die Möglichkeit, die Berufungsbegründung sogleich in die Berufungsschrift mit aufzunehmen. Vi...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / II. Gegenstandswertfestsetzungsantrag

Rz. 34 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.11: Gegenstandswertfestsetzungsantrag Az: _________________________ In dem Rechtsstreit _________________________/_________________________ beantragen wir, den Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit gem. § 33 Abs. 1 RVG für das gerichtliche Verfahren auf _________________________ EUR und für den Vergleich au...mehr

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§ 39 Taktik und Fallstricke... / II. Teilnahme des Arbeitgebers an der Güteverhandlung

Rz. 27 Auch auf Arbeitgeberseite stellt sich die Frage, ob die Teilnahme des Arbeitgebers bzw. des Geschäftsführers oder eines sonstigen Mitarbeiters der Arbeitgeberin an der Güteverhandlung sinnvoll ist. Auch hier wird der Anwalt Überlegungen dazu anstellen, ob das Auftreten des betreffenden Mandanten bzw. arbeitgeberseitigen Vertreters einer günstigen vergleichsweisen Rege...mehr

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§ 38 Taktik und Fallstricke... / VI. Erhalt eines Zeugnisses

Rz. 22 Unmittelbar nach Zugang der Kündigung sind persönliche Bemühungen des Arbeitnehmers empfehlenswert, vom Arbeitgeber ein Zeugnis zu erhalten. Es geschieht immer wieder, dass Arbeitgeber nach Zustellung der Kündigungsschutzklage das eingeforderte Zwischen- oder Endzeugnis nicht bzw. mit einem unzureichenden oder dem Arbeitnehmer nachteiligen Inhalt erteilen. Solange die...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / Literaturtipps

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / c) Sonderproblem des Fünf-Monats-Zeitraums des § 66 Abs. 1 S. 2 letzter Hs. ArbGG

Rz. 29 § 66 Abs. 1 S. 2 letzter Hs. ArbGG besagt, dass die Berufungsfrist – und ebenso auch die Berufungsbegründungsfrist – spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung des erstinstanzlichen Urteils beginnt. Rz. 30 Damit werden gerade diejenigen Verfahren erfasst, in denen nach Ablauf von fünf Monaten seit Urteilsverkündung immer noch kein vollständiges, mit Tat...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / 4. Entstehung und Anrechnung der Beratungsgebühr

Rz. 38 Die Beratungsgebühr ist angefallen, wenn der Anwalt den Auftrag angenommen und die erforderlichen Informationen erhalten hat. Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt eine Anrechnung der vereinbarten/üblichen/gekappten Beratungsgebühr in voller Höhe auf eine Gebühr für eine sonstige Tätigkeit, die mit der Beratung zeitlich und sachlich zusammenhängt, § 34 Abs. 2 RVG...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / Literaturtipps

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§ 38 Taktik und Fallstricke... / I. Taktik in der Kammerverhandlung

Rz. 98 Vor allem in denjenigen Fällen, in denen der Arbeitnehmer sich nach wie vor im Zustand der Arbeitslosigkeit befindet, wird es zur Durchführung einer Kammerverhandlung kommen. Je nach Länge der Kündigungsfrist einerseits, Zügigkeit der Terminierung der jeweiligen Kammer andererseits, wird zum Zeitpunkt der Kammerverhandlung bereits ein gewisses Annahmeverzugslohnrisiko...mehr

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Vorwort

20 Jahre Handbuch Kündigungsrecht – dem im Vorwort zur 1. Auflage formulierten Anspruch, in einem ausschließlich auf das kündigungsschutzrechtliche Mandat bezogenen Gesamtwerk die in diesem Rahmen interessierenden rechtlichen Aspekte umfassend zu behandeln und eine Brücke zu schlagen zwischen der Vollständigkeit der Informationsvermittlung in den vorhandenen Kommentierungen,...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / II. Umgang mit dem Gegner und dessen Vertreter

Rz. 53 Die meisten Kündigungsrechtsstreite enden im Vergleich. Aber auch wenn es tatsächlich um den Bestand des Arbeitsverhältnisses und damit um eine Weiterbeschäftigung geht, macht es wenig Sinn, die Gegenpartei und/oder ihren Anwalt vorzuführen. Manche Parteivertreter neigen dazu, unnötig dick aufzutragen oder gar "Porzellan zu zerschlagen". Unter Umständen provoziert man...mehr

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§ 38 Taktik und Fallstricke... / II. Empfehlungen zum Verhalten des Mandanten

Rz. 66 Ein vorausschauender Anwalt wird seinem Mandanten Empfehlungen hinsichtlich dessen außerprozessualen und – soweit der Mandant an der Güteverhandlung teilnehmen soll oder will – des Verhaltens in der Verhandlung geben. Dazu gehört der dringliche Hinweis, mit der Information über die Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses, wenn sie gelingt, nicht hausieren zu gehen...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / 1. Wegfall der gesetzlichen Beratungsgebühr

Rz. 33 Für einen mündlichen (auch telefonischen) oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung) gibt es seit dem 1.7.2006 keinen speziellen gesetzlichen Gebührentatbestand mehr. Die früher in Nr. 2100 VV a.F. vorgesehene Beratungsgebühr ist ersatzlos entfallen, sodass auf sie nicht zurückgegriffen werden kann (auch nicht als übliche Vergütung i.S.d. BGB).[65] Der Anwal...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / B. Strategische und taktische Überlegungen zum Kündigungsschutzprozess

Rz. 6 In der Praxis gehen die meisten Unternehmen davon aus, eine Kündigung vor dem ArbG nicht wirksam durchsetzen zu können. Dreiviertel der Betriebe geben an, Probleme mit der Durchführung betriebsbedingter Kündigungen gehabt zu haben.[17] Diese Annahme führt sehr häufig dazu, dass bereits außergerichtlich, spätestens im Gütetermin unabhängig von den konkreten Umständen de...mehr

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§ 42 Das Kündigungsmandat a... / I. Allgemeines

Rz. 37 Meinungsverschiedenheiten kann es nicht nur wegen der grundsätzlichen Eintrittsverpflichtung des Versicherers geben, sondern auch zum Anfall der abzurechnenden Gebühren, dem Grunde und der Höhe nach, ergeben sich zuweilen Diskussionen. Grundtenor ist dabei die von den Versicherern gesehene Verpflichtung des Versicherungsnehmers, die Kosten im Schadenfall möglichst ger...mehr

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§ 39 Taktik und Fallstricke... / IV. Angebot einer befristeten Weiterbeschäftigung für die Dauer des Kündigungsschutzrechtsstreits

Rz. 52 Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer anbieten, ihn für die Dauer des Kündigungsschutzprozesses (bis zu einer erstinstanzlichen, zweitinstanzlichen oder rechtskräftigen Entscheidung) befristet weiterzubeschäftigen. Von Bedeutung ist diese Möglichkeit im Wesentlichen in denjenigen Fällen, in denen eine mittlere oder längere Dauer der Arbeitslosigkeit des gekündigten Ar...mehr

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§ 8 Kündigung im Berufsausb... / II. Form und Inhalt des Aufhebungsvertrags

Rz. 7 § 623 BGB begründet seit dem 1.5.2000 ein konstitutives Schriftformerfordernis und verlangt bei Kündigungen oder Aufhebungsverträgen zu ihrer Wirksamkeit die Schriftform. Dass sich das Schriftformerfordernis i.S.v. § 623 BGB auch auf den Aufhebungsvertrag im Ausbildungsverhältnis bezieht, ist dabei im Hinblick auf § 10 Abs. 2 BBiG unstreitig.[13] Soweit es sich um eine...mehr

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§ 28 Beendigung des Kündigu... / 3. Lohnzahlung und weitere Durchführung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 32 Liegt der Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses vor dem Tag des Vergleichsschlusses, kann Regelungsbedarf bezüglich bislang nicht erbrachter Zahlungen des Arbeitgebers bestehen. Ist das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Vergleichsschlusses noch nicht beendet, kann geregelt werden, wie für die restliche Zeitspanne mit den Verpflichtungen der Parteien aus dem ...mehr

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§ 28 Beendigung des Kündigu... / 7. Sonstige Regelungsgegenstände; große Erledigungsklausel

Rz. 66 Im Rahmen des Arbeitsverhältnisses oder im Zusammenhang damit kann eine Vielzahl weiterer Ansprüche der Parteien gegeneinander bestehen. Es wird davon abgesehen, hier zu den zahlreichen in Frage kommenden Regelungsgegenständen Musterformulierungen aufzuführen. Entscheidend ist, dass der Anwalt mit seinem Mandanten vor dem Eintritt in Verhandlungen nach Art einer Check...mehr

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§ 39 Taktik und Fallstricke... / I. Einschätzung des Annahmeverzugslohnrisikos

Rz. 4 Gerät der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein (§ 615 S. 1 BGB). Im Kündigungsschutzprozess hat diese Vorschrift enorme wirtschaftliche Bedeutung: Das arbeitsgerichtliche Verfahren – obwohl eine...mehr

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§ 39 Taktik und Fallstricke... / I. Ermittlung und Verdeutlichung des Risikos

Rz. 43 Mit dem Scheitern der Güteverhandlung tritt die Auseinandersetzung für den Arbeitgeber in eine kritische Phase. Eine zügige Einigung zu passablen Konditionen konnte nicht erreicht werden. Nun droht ein möglicherweise langwieriges arbeitsgerichtliches Verfahren, dessen regelgerechte Vorbereitung und Durchführung nicht nur Ressourcen bindet, sondern in dessen Verlauf au...mehr

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§ 38 Taktik und Fallstricke... / II. Einhaltung der Frist des § 17 MuSchG

Rz. 12 Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft, bis zum Ablauf von vier Monaten nach einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche und bis zum Ende ihrer Schutzfrist nach der Entbindung, mindestens jedoch bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung, ist grundsätzlich ohne Zustimmung der für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörde oder...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / I. Kündigungsschutzmandat

Rz. 11 Im Kündigungsschutzmandat kommt die bereits genannte Obergrenze des § 42 Abs. 2 GKG zum Tragen, die als Höchstwert den Vierteljahresverdienst [17] ansetzt, wenn der Arbeitnehmer den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses anstrebt. In der Rechtsprechung wurde zuvor zum Teil nach der Länge des Arbeitsverhältnisses differenziert: So sollten nach Auffassung des BAG[18] bei A...mehr

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§ 38 Taktik und Fallstricke... / I. Einhaltung der Drei-Wochen-Frist

Rz. 24 Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist (§ 4 S. 1 KSchG). Der Arbeitnehmer muss im Gru...mehr

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§ 38 Taktik und Fallstricke... / II. Klageanträge

Rz. 34 Mit dem Klageantrag muss eine bestimmte Kündigung angegriffen werden. Es empfiehlt sich, in Anlehnung an den Wortlaut des § 4 S. 1 KSchG den Antrag dahin gehend zu fassen, "... festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung vom … nicht aufgelöst ist". Rz. 35 Um der Gefahr vorzubeugen, dass der Arbeitgeber weitere Kündigungen ausspricht, die etwa deshalb ...mehr

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§ 26 Kündigungsschutzprozes... / 1. Form und Frist

Rz. 32 Der Vorbehalt kann dem Arbeitgeber gegenüber schriftlich oder mündlich erfolgen, das Gesetz schreibt insoweit keine Form vor. Theoretisch kann die Annahme der geänderten Vertragsbedingungen unter Vorbehalt auch durch schlüssiges Verhalten des Arbeitnehmers geschehen. Rz. 33 Die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Ablauf der Kündigungsfrist unter Akzeptanz der geä...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / I. Festpreis

Rz. 73 Es gibt Situationen, in denen tatsächlich das sog. "Festpreismodell", auch genannt "Boulware-Modell",[34] zu den besten Ergebnissen führen kann. Dieses Modell wenden im Handel Marktführer an, die es schlicht nicht nötig haben, über den Preis zu verhandeln.[35] Genauso handeln Parteivertreter, die sich sehr sicher bei der Einschätzung der Sach- und Rechtslage im konkre...mehr

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§ 38 Taktik und Fallstricke... / E. Durchführung außergerichtlicher Vergleichsverhandlungen

Rz. 48 Die Frage, ob die Aufnahme außergerichtlicher Vergleichsverhandlungen ratsam ist, lässt sich nicht allgemein gültig beantworten. Mancher Arbeitnehmer ist besonders an einer zügigen Erledigung der Streitigkeit interessiert. Zum Teil drängen Mandanten auch deshalb auf den Versuch einer außergerichtlichen Einigung, weil sie die mit dem Eintritt in Verhandlungen vor Geric...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / VIII. Vertretungsbefugnis

Rz. 51 Sowohl die Gesellschafterversammlung als auch der Aufsichtsrat bei GmbH und AG können sich für den Ausspruch der jeweiligen Erklärungen nach allgemeinen Grundsätzen eines Dritten (Bevollmächtigter/einzelnes Mitglied des Organs/einzelne Gesellschafter/Mitglieder der Geschäftsleitung/Mitglieder des Vorstands) bedienen. Dem steht bei der Aktiengesellschaft insbesondere §...mehr

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§ 42 Das Kündigungsmandat a... / I. Wahrnehmung rechtlicher Interessen

Rz. 3 In den verschiedenen Risikobereichen des Rechtsschutzes wird regelmäßig nur die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten geschützt (§§ 1 ARB 2010, 1 ARB 2012). Rechtliche Interessen werden nicht schon dadurch wahrgenommen, dass ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird. Vielmehr muss die Interessenwahrnehmung auch tatsächlich Rechtskenntnisse erfordern und der...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / IV. Anrechnungsproblem: § 15a RVG

Rz. 20 In diesem Zusammenhang ist auf ein mögliches weiteres Problem hinzuweisen. Rechtsschutzversicherungen, die ein außergerichtliches Tätigwerden für eine Obliegenheitsverletzung halten, werden möglicherweise nicht nur keine Geschäftsgebühr begleichen, sondern darüber hinaus auch nur noch eine reduzierte Verfahrensgebühr in Höhe von 0,65 zahlen wollen. Hintergrund dieser Ü...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / B. Geschäftsgebühr

Rz. 2 Regelmäßiger Ansatzpunkt der Rechtsschutzversicherungen bei der Zurückweisung der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 RVG-VV ist der Verweis auf die Schadensminderungspflicht des Versicherungsnehmers nach § 17 Abs. 5 Nr. c) cc) ARB 2010 und die Vorschrift des § 19 Abs. 1 Nr. 2 RVG. Die außergerichtlichen Verhandlungen seien mit der Verfahrensgebühr abgegolten, da der Mandant...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / 1. Vollmacht für die außergerichtliche Interessenwahrnehmung

Rz. 6 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.1: Vollmacht für die außergerichtliche Interessenwahrnehmung eines/einer Arbeitnehmers/in Vollmacht für die außergerichtliche Interessenwahrnehmung In der Angelegenheit _________________________./._________________________ wg. Kündigung (und/oder: Entzug von Tätigkeiten, Freistellung, Bonus, Aktienoptionen, Pkw, ...mehr

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§ 5 Abfindungsanspruch bei ... / C. Beratungshinweise

Rz. 59 Im Grundsatz kann es weder dem Arbeitgeber noch dem Arbeitnehmer geraten werden, ein Angebot nach § 1a KSchG abzugeben bzw. anzunehmen. Rz. 60 Der Arbeitgeber wird durch Abgabe eines entsprechenden Angebots in aller Regel seine Rechtsposition verschlechtern. Nimmt der Arbeitnehmer das Angebot nicht an, sondern erhebt Kündigungsschutzklage, wird es dem Arbeitgeber schwe...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / 1. Anwaltszwang

Rz. 13 Anders als in erster Instanz müssen sich die Parteien gem. § 11 Abs. 2 ArbGG vor dem LAG durch einen an einem deutschen Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigtem vertreten lassen. An dessen Stelle können gem. § 11 Abs. 2 S. 2 ArbGG auch Vertreter von Gewerkschaften oder Arbeitgebervereinigungen treten.[24] Der Prozessbevollmächtigte bedarf einer wi...mehr

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§ 32 Sperrzeittatbestände u... / III. Klage gegen Sperrzeit

Rz. 68 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 32.3: Klage gegen Sperrzeit _________________________ Rechtsanwälte An das Sozialgericht _________________________ _________________________ (Anschrift) Klage des Herrn _________________________, _________________________ (Anschrift) – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _________________________ Rechtsanwälte, __________...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / H. Rechtsschutzhinweise

Rz. 35 Bei Problemen mit der Rechtsschutzversicherung kann sich der Versicherungsnehmer zunächst an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) mit Sitz in Bonn wenden. Die BAFin ist die staatliche Aufsichtsbehörde für alle Versicherungsunternehmen. Die vorrangigen Aufgaben der BAFin sind, die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb zu erteilen und dessen laufende Übe...mehr

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§ 42 Das Kündigungsmandat a... / 2. Kostenerstattungs- bzw. Herausgabeansprüche der Rechtsschutzversicherung

Rz. 14 Erhält der Rechtsanwalt, etwa im Zuge eines gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahrens, Erstattungsbeträge, so stehen diese – obwohl zugunsten des Mandanten festgesetzt – dem Versicherer zu, soweit dieser für die Kosten zuvor aufgekommen ist. Gem. § 17 Abs. 9 ARB 2010 (4.1.8 ARB 2012) gehen Ansprüche auf deren Erstattung "mit ihrer Entstehung auf diesen über". Demzufo...mehr

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§ 1 Kündigung des Arbeitsve... / I. Person des Kündigenden

Rz. 23 Kündigen muss das Arbeitsverhältnis der konkrete Vertragspartner. Ist der Vertragspartner eine natürliche Person, muss diese natürliche Person die Kündigung aussprechen. Sind mehrere Personen Arbeitgeber, so z.B. in einer Gemeinschaftspraxis, müssen alle Arbeitgeber gemeinsam die Kündigung aussprechen. Bei juristischen Personen auf Arbeitgeberseite ist die Kündigung v...mehr

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§ 6 Kündigungsschutz außerh... / IV. Rechtmäßigkeit von Kündigungen außerhalb des Anwendungsbereichs des KSchG in der anwaltlichen Praxis

Rz. 22 Für den die Kündigung beratenden Rechtsanwalt ist zunächst festzuhalten, dass Kündigungen außerhalb des persönlichen und sachlichen Anwendungsbereiches des KSchG nicht der Systematik des KSchG unterworfen sind. Dies bedeutet insbesondere, dass Kündigungen, die an Verhaltensweisen des Arbeitnehmers oder Umstände in der Person des Arbeitnehmers anknüpfen, keiner der Sys...mehr

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§ 28 Beendigung des Kündigu... / 4. Urlaubsanspruch und Freistellung

Rz. 43 Das Schicksal des Urlaubsanspruchs bedarf sowohl im bei Vergleichsschluss beendeten als auch noch nicht beendeten Arbeitsverhältnis besonderer Beachtung. Im beendeten Arbeitsverhältnis kann die Einigkeit darüber, dass der Arbeitnehmer keine Urlaubsansprüche mehr besitzt, beispielsweise wie folgt geregelt werden: Rz. 44 Formulierungsbeispielemehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / II. Arbeitgeberfragebogen

Rz. 100 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 37.2: Arbeitgeberfragebogen Kündigungsschutzstreitigkeiten Firmierung Anschrift: _________________________ Sitz: _________________________ (Telefon, Telefax, E-Mail, Internet): _________________________ Vertretungsberechtigung: _________________________ Wie viele regelmäßig Beschäftigte hat Ihr Unternehmen, wie vie...mehr

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§ 32 Sperrzeittatbestände u... / II. Widerspruch gegen Sperrzeit

Rz. 67 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 32.2: Widerspruch gegen Sperrzeit _________________________ Rechtsanwälte An die Bundesagentur für Arbeit Agentur für Arbeit _________________________ (Ort) _________________________ (Anschrift) _________________________ ./. Bundesagentur für Arbeit wegen Arbeitslosengeld (Geschäftszeichen: _________________________) W...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / A. Empirische Daten zum Kündigungsschutzprozess

Rz. 1 Die Bedeutung des kündigungsschutzrechtlichen Mandats soll zunächst anhand einiger, leider schon etwas älterer empirischer Daten[1] zu Beendigungen von Arbeitsverhältnissen belegt werden. Diese werden auch Anlass für taktische Überlegungen des Rechtsanwalts sein. Rz. 2 In der Bundesrepublik Deutschland werden in Abhängigkeit von der Konjunkturlage jährlich zwischen 3,5 ...mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / A. Überblick

Rz. 1 Das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge [1] setzt die europäischen Richtlinien 97/81/EG über Teilzeitarbeit [2] sowie 99/70/EG über befristete Arbeitsverträge [3] in nationales Recht um. Den Richtlinien liegen Rahmenvereinbarungen der europäischen Sozialpartner (EGB, UNICE, CEEP) zugrunde, und zwar über Teilzeitarbeit[4] und über befristete Arbeitsve...mehr