Fachbeiträge & Kommentare zu Anfechtung

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FF 12/2025, Gesetzentwurf d... / A. Problem und Ziel

Durch Urt. v. 9.4.2024 (1 BvR 2017/21) hat das Bundesverfassungsgericht § 1600 Absatz 2 und 3 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) für unvereinbar mit Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) erklärt und zugleich die Fortgeltung bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung, längstens jedoch bis zum 30.6.2025 angeordnet. Mit Beschl. v. 3.6.2025 hat das Bundesverfassun...mehr

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AGS 12/2025, Kein Vertretun... / Leitsatz

Die Beschwerde nach § 66 Abs. 2 S. 1 GKG unterliegt nach der gem. § 1 Abs. 5 GKG gegenüber § 67 Abs. 4 S. 1 VwGO vorrangigen Regelung des § 66 Abs. 5 S. 1 GKG keinem Vertretungszwang. Eine vorläufige Streitwertfestsetzung ist unanfechtbar und kann auch nicht indirekt über die Anfechtung des – vorläufigen – Gerichtskostenansatzes angegriffen werden. Selbst im Fall der Anfechtba...mehr

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zfs 12/2025, Kein Anspruch ... / 2 Aus den Gründen:

“… 1. Der Kl. kann für die auf der Grundlage der Vergütungsvereinbarung vom 13.8.2021 bislang geleisteten Zahlungen Ersatz aus keinem rechtlichen Gesichtspunkt beanspruchen. a) Der Anspruch rechtfertigt sich nicht aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB. Denn die geleisteten Zahlungen haben mit der im Streit stehenden Vergütungsvereinbarung eine wirksame Rechtsgrundlage. aa) Das LG...mehr

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AGS 12/2025, Kein Vertretun... / III. Einwendungen gegen den Gerichtskostenansatz

1. Zu hoher Streitwert Der Kläger hatte mit seiner Erinnerung geltend gemacht, der angefochtene Gerichtskostenansatz beruhe auf einer zu hohen Streitwertfestsetzung. In seinem Kostenansatz hat der Kostenbeamte des VG Gelsenkirchen die vorläufige Streitwertfestsetzung im Beschl. v. 5.8.2024, durch die der Streitwert vorläufig auf 5.000,00 EUR festgesetzt worden ist, zugrunde g...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nichtigkeit von Verwaltungs... / 3 Folgen der Nichtigkeit/Rechtsschutz

Die Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes kann von der Behörde jederzeit festgestellt werden. Auf Antrag ist die Nichtigkeit festzustellen, wenn der Antragsteller hieran ein berechtigtes Interesse hat.[1] Daneben kann die Nichtigkeitsfeststellungsklage gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 4 SGG die zulässige Klageart sein. Danach kann die Feststellung der Nichtigkeit mit der Klage begehrt werd...mehr

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FoVo 12/2025, Die Vorlage der Vollmacht bei Offenlage einer Abtretung

Leistungsfähigkeit als Einziehungsproblem Im Rahmen der Einziehung von Forderungen stehen der Gläubiger und seine Bevollmächtigten (Rechtsanwälte und Inkassodienstleister) regelmäßig vor der Problematik, dass der Schuldner die Forderung dem Grunde nach gar nicht bestreitet, sondern schlicht leistungsunfähig ist. Das Mittel der Wahl bei der Einziehung einer solchen unstreitige...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 124 Zulassung / 2.14 Rechtsschutz

Rz. 32 Gegen die Versagung der beantragten Zulassung ist eine kombinierte Anfechtungs-/Verpflichtungsklage möglich. Gegen den Widerruf oder die Rücknahme der Zulassung oder Abrechnungsbefugnis ist eine Anfechtungsklage zulässig. Die Zulässigkeit einer Konkurrentenklage durch einen Dritten ist mangels eines drittschützenden Rechts unzulässig (BSG, Urteil v. 29.11.1995, 3 KR 3...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsbeirat (FAQs) /   Unterlassen der Prüfungspflichten

Was gilt, wenn der Beirat den Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung nicht prüft? Da es sich nach § 29 Abs. 2 Satz 2 WEG lediglich um eine Soll-Vorschrift handelt, begründet die unterlassene Prüfung des Wirtschaftsplans und auch der Jahresabrechnung durch den Verwaltungsbeirat allein nicht die Anfechtung der auf ihrer Grundlage gefassten Beschlüsse. Des Weiteren kann der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gesellschafterdarlehen / 5 Steuerliche Behandlung bei Ausfall des Gesellschafterdarlehens

In den letzten Jahren war die steuerliche Behandlung von ausgefallenen Gesellschafterdarlehen ein immer wieder diskutiertes Thema. Insbesondere gab es auf dem Gebiet der Rechtsprechung einige Wendungen. Die letzte Änderung war die Einführung des § 17 Abs. 2a EStG,[1] welcher erstmals auf Veräußerungen von Anteilen an Kapitalgesellschaften nach dem 31.7.2019 anzuwenden ist. A...mehr

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Hausgeld und Hausgeldverzug... /   Hausgeldfälligkeit

Wann ist die Zahlung des Hausgelds fällig? Nach § 271 BGB sind die Hausgelder sofort nach Beschlussfassung über die Festsetzung der Vorschüsse auf Grundlage des Wirtschaftsplans und der Beschlussfassung über die Einforderung von Nachschüssen auf Grundlage der Jahresabrechnung sowie der Beschlussfassung über die Erhebung einer Sonderumlage zur Zahlung fällig. In der Praxis e...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teil II Mietprozessrecht / 1.3 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 54 Darlegungslast bedeutet im Prozess die Verpflichtung, dass jede Partei sämtliche Tatbestandsmerkmale einer für sie günstigen Rechtsnorm behaupten muss. Hinweis Schlüssig- und Erheblichkeit des Sachvortrags Ein Sachvortrag zur Begründung eines Klaganspruchs ist dann schlüssig und erheblich, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeign...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtung (FAQs) /   Wirkung der Anfechtungsklage

Welche Wirkung hat eine Anfechtung? Die Rechtshängigkeit des Beschlussanfechtungsverfahrens berührt die Gültigkeit des Beschlusses zunächst nicht. Der Beschluss bleibt bis zu einer eventuellen Ungültigkeitserklärung durch das Gericht schwebend wirksam und ist durch den Verwalter auszuführen. Würde etwa ein Wohnungseigentümer die Beschlussfassung über die auf Grundlage des W...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtung (FAQs) /   Klagefrist

Welche Klagefrist ist bei der Anfechtung zu beachten? Zunächst ist die Frist des § 45 Satz 1 WEG maßgeblich, wonach die Anfechtungsklage innerhalb eines Monats bei Gericht erhoben werden muss. Hierbei handelt es sich um die sogenannte "Klagefrist"; sie dient als Ausschlussfrist der Rechtssicherheit und ist vom Gericht nicht verlängerbar. Für alle Beteiligten, insbesondere W...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtung (FAQs) /   Nichtiger Beschluss

Müssen nichtige Beschlüsse angefochten werden? Einer Anfechtung nichtiger Beschlüsse bedarf es nicht. Da es jedoch nicht immer klar auf der Hand liegt, ob ein Beschluss nichtig ist oder nicht, werden in der Praxis auch Beschlüsse angefochten, die wegen Überschreitens der Beschlusskompetenz oder wegen eines Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot bzw. die guten Sitten nichti...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtung (FAQs) /   Begründung der Anfechtungsklage

Muss die Anfechtungsklage sofort begründet werden? Nein, mit Klageerhebung selbst kann zwar sogleich die Begründung erfolgen, muss jedoch nicht. Die Klage muss jedoch spätestens innerhalb einer Frist von 2 Monaten seit Beschlussfassung begründet werden (§ 45 Satz 1 WEG). Eine Verlängerung der Begründungsfrist des § 45 Satz 1 WEG sieht das Gesetz nicht vor. Eine dennoch bewi...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtung (FAQs) /   Klagebegründung

Muss die Klage mit Klageerhebung bereits begründet werden? Nein, das ist nicht erforderlich und in vielen Fällen auch gar nicht möglich. Nach § 45 Satz 1 WEG muss die Klage innerhalb von 2 Monaten nach Beschlussanfechtung begründet werden. Hier reicht wiederum der Eingang der Begründung bei Gericht, um die Frist zu wahren. Ihr Zweck besteht darin, dass für die Wohnungseigen...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.1.1 Gesetzliche Unwirksamkeitsgründe

Rz. 35 Hierher gehören gesetzliche Bestimmungen im weitesten Sinne, freilich auch die Bestimmungen des Grundgesetzes , die aber selten unmittelbar zur Unwirksamkeit einer Kündigung führen und in erster Linie für die Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe des einfachen Rechts, vor allem der §§ 138, 242 und 612a BGB, von Bedeutung sind. Rz. 36 Eine Kündigung ist nach den allg...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit – § 542 Abs. 1

Rz. 2 Mietverhältnisse auf unbestimmte Zeit enden, abgesehen von anderen nicht genannten Gründen der Vertragsbeendigung, die sich in erster Linie aus allgemeinen Vertragsgrundsätzen ergeben (Abschluss eines Aufhebungsvertrags, Bedingungseintritt, Rücktritt, Unmöglichkeit der Gebrauchsgewährung und Anfechtung), durch Kündigung einer der beiden Vertragsparteien. Für die Entlas...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.4 Urteil und Rechtsmittelverfahren

Rz. 117 Der Mietprozess wird – wenn die Parteien sich nicht vergleichen, nicht die Klage zurückgenommen wird oder die Prozessparteien den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklären – i. d. R. mit einem Urteil abgeschlossen. Das Urteil ist entweder ein Prozessurteil, wenn es nur über die Zulässigkeit der Klage entscheidet, oder ein Sachurteil, wenn e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 3.1.2 Auswirkung auf die gerichtliche Entscheidung

Rz. 41 Wenn das Gericht zu dem Ergebnis gelangt, der neue Verwaltungsakt sei aufzuheben, lebt der ursprünglich angefochtene Verwaltungsakt wieder auf. In diesen Fällen kann das Gericht auch über die Aufhebung des neuen Verwaltungsakts hinausgehen, wenn das Begehren des Klägers eine dahingehende Entscheidung erfordert.[1] Dies ist auch dann der Fall, wenn sich durch den Erlas...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 2.1.1 Angefochtener Verwaltungsakt

Rz. 12 Nach § 68 S. 1 FGO muss der Stpfl. einen Verwaltungsakt angefochten haben. Gemeint sind damit nur Fälle, in denen der Kläger den Verwaltungsakt in zulässigerweise mit der Anfechtungsklage angefochten hat.[1] Die unzulässige Klage löst die Rechtsfolgen des § 68 FGO nicht aus.[2] Die zulässige Anfechtung wirkt bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens, also auch ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 2.4.2 Fälle des § 155 Satz 1 FGO i. V. m. § 264 ZPO

Rz. 15 Unabhängig davon, ob nach den obenstehenden Definitionen eine Klageänderung vorliegt, werden vom Gesetz in § 155 S. 1 FGO i. V. m. § 264 ZPO bestimmte Fälle nicht als Klageänderung behandelt und sind somit ohne besondere Voraussetzungen zulässig. Rz. 16 Werden im finanzgerichtlichen Verfahren neuer Tatsachenvortrag oder neue Rechtsausführungen ergänzt, stellt dies nach...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 1.1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 § 68 FGO regelt den Austausch des Verfahrensgegenstands in Fällen, in denen der Beklagte nach der Einspruchsentscheidung einen ersetzenden oder abändernden Verwaltungsakt erlässt. Der neue Verwaltungsakt wird Verfahrensgegenstand und ein vorheriges Einspruchsverfahren gegen ihn ist ausgeschlossen. Der Beklagte hat das Gericht hierüber in Kenntnis zu setzen. Rz. 2 § 68 F...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 2.3.1 Einzelfälle objektiver Klageänderungen

Rz. 13 Eine objektive Klageänderung liegt vor, wenn zunächst eine Anfechtung der Steuerfestsetzung erfolgt und anschließend eine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen begehrt wird.[1] Ebenso liegt eine objektive Klageänderung vor, wenn das ursprüngliche Begehren auf weitere Steuerarten oder Streitjahre hinaus erweitert wird.[2] Ein nach erhobener Anfechtungsklag...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 5 Rechtsschutz

Rz. 131 Es ist streitig, ob die Fristsetzung des § 364b Abs. 1 AO gesondert anfechtbar ist. Soweit – wie hier – die Auffassung vertreten wird, dass die Fristsetzung des § 364b Abs. 1 AO als Verwaltungsakt zu qualifizieren ist, soll nach einem Teil der Literatur gegen diesen ein Einspruch statthaft sein.[1] Begründet wird dies insbesondere mit dem Fehlen einer § 363 Abs. 3 AO ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 2.3.1 Beklagter bei Anfechtungsklagen (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 10 Im Ausgangspunkt sind Anfechtungs- oder Fortsetzungsfeststellungsklagen sowie Anträge nach § 69 FGO gegen die Behörde zu richten, die den ursprünglichen Verwaltungsakt erlassen hat. Ebenso gilt dies für die Fälle der Fortsetzungsfeststellungsklage in analoger Anwendung des § 100 Abs. 1 S. 4 FGO. Der Begriff "ursprünglicher Verwaltungsakt" meint den letzten vor der Ein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 2.2 Verfahrensarten

Rz. 9 Die Vorschrift des § 63 Abs. 1 Halbs. 1 FGO meint mit Klage alle Fälle der Anfechtungs-, Fortsetzungsfeststellungs- (Nr. 1), Verpflichtungs-, allgemeinen Leistungs- (Nr. 2) und Feststellungsklagen (Nr. 3).[1] Entsprechende Anwendung findet die Norm über den Wortlaut hinaus in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 69 FGO und § 114 FGO.[2] Im Revisionsverfahren ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 2.5 Mitwirkung einer anderen Behörde (Abs. 3)

Rz. 24 § 63 Abs. 3 FGO regelt die Fälle, in denen nicht die handelnde Behörde, sondern die sachlich und örtlich zuständige Behörde verklagt werden muss. Die Norm geht in ihrem Wortlaut nur von Anfechtungs- und Leistungsklagen aus, ist jedoch auch auf Feststellungsklagen entsprechend anzuwenden.[1] Voraussetzung für die Anwendung der Norm ist, dass die handelnde Behörde aufgr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 3.2.2 Sachdienlichkeit

Rz. 23 Erfolgt keine Einwilligung in die Klageänderung, muss die Klageänderung sachdienlich sein. Über die Sachdienlichkeit entscheidet das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen. Diese Entscheidung kann nur daraufhin überprüft werden, ob der Rechtsbegriff der Sachdienlichkeit verkannt worden ist.[1] Sachdienlich ist die Klageänderung, wenn sich der sachliche Streitstoff nicht...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6.4.2 Anfechtung

Rz. 52 Wird ein Arbeitsverhältnis von einer Vertragspartei rechtswirksam angefochten, so ist § 17 Abs. 1 nicht anwendbar. Dies ist vorstellbar, wenn eine Arbeitnehmerin in den Einstellungsgesprächen eine für die Tätigkeit vom Arbeitgeber verlangte Qualifikation behauptet, diese aber tatsächlich nicht vorliegt. In diesem Fall ist eine Anfechtung des Arbeitsverhältnisses mit e...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6.4.4 Aufhebungsvertrag

Rz. 58 Arbeitgeber und Arbeitnehmerin können aufgrund des Prinzips der Vertragsfreiheit jederzeit einen schriftlichen Aufhebungsvertrag (§ 623 BGB) schließen, auch § 17 steht dem nicht entgegen.[1] Die Schwangerschaft der Arbeitnehmerin gewährt ihr kein Widerrufsrecht. Eine Anfechtung des Aufhebungsvertrags kommt nach den allgemeinen Regeln in Betracht. Allerdings stellt die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberhaftung / 2.8 Haftungsbescheid

Eine Haftungsinanspruchnahme[1] als Arbeitgeber setzt voraus, dass die Lohnsteuer entstanden, nicht aber, dass sie auch festgesetzt worden ist.[2] Wird der Arbeitgeber vom Finanzamt als Haftungsschuldner in Anspruch genommen, so ist ein Haftungsbescheid zu erlassen.[3] Im Haftungsbescheid sind die für das Entschließungs- und Auswahlermessen[4] maßgebenden Gründe des Finanzamt...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6.4.5 Eigenkündigung der Arbeitnehmerin

Rz. 60 Vereinzelt wird vertreten, dass die Eigenkündigung der Frau unzulässig sein müsse, um zu vermeiden, dass der Arbeitgeber den absoluten Schutz umgeht und die Frau zu einer (zulässigen) Eigenkündigung bewegt.[1] Nach der überwiegenden Meinung[2] steht das absolute Kündigungsverbot des § 17 Abs. 1 dagegen einer Eigenkündigung der schwangeren Arbeitnehmerin nicht entgegen...mehr

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Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 2.1.1 Wahlrechtserklärung (Satz 1)

Rz. 16 Soweit die Vorschrift von der "Ausübung des Wahlrechts gegenüber der gewählten Krankenkasse" spricht, ist damit die Erklärung des Versicherten zu verstehen, aufgrund seines Wahlrechts Mitglied einer bestimmten Krankenkasse zu sein oder werden zu wollen. Für Versicherungspflichtige und bereits freiwillig versicherte Mitglieder beinhaltet diese Erklärung letztlich ledig...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 177 Wahl un... / 2.9 Wahlgrundsätze

Rz. 26 Abs. 6 Satz 1 bestimmt, dass die Vertrauensperson und das stellvertretende Mitglied (bzw. die stellvertretenden Mitglieder) in geheimer und unmittelbarer Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt werden. Das bedeutet, das Wahlrecht wird durch Abgabe eines Stimmzettels in einem Wahlumschlag ausgeübt (§ 9 Abs. 2 Satz 1 der Wahlordnung). Das Wahlrecht ist persö...mehr

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Sauer, SGB IX § 177 Wahl un... / 2.8 Zeitpunkt der Wahlen

Rz. 19 Abs. 5 legt den Zeitpunkt der regelmäßigen Wahlen fest. Satz 1 bestimmt, dass die regelmäßigen Wahlen alle 4 Jahre in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November stattfinden. Der Zeitabstand entspricht der Amtsdauer der Schwerbehindertenvertretungen (Abs. 7). Abweichendes bestimmt Abs. 5 Satz 2 für 3 Fälle. Rz. 20 Das Amt der Vertrauensperson erlischt vorzeitig (Abs. 5 Satz...mehr

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Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 2.1 Anwendungsbereich

Rz. 26 Die Berücksichtigung der Bedarfe für Bildung und Teilhabe verfolgt das Ziel, eine finanzielle, materielle Basis zu schaffen, die als Grundlage zur Herstellung von Chancengleichheit dienen kann. Anspruchsgrundlage ist § 19 Abs. 2 Satz 1. Die Leistungen sind bedarfsauslösend. Das bedeutet, dass ein eigenständiger Anspruch auf alle oder einzelne Leistungen zur Deckung de...mehr

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Kassen-Nachschau / 7 Verfahrensrechtliche Besonderheiten

Die Kassenprüfung ist keine Außenprüfung. Entsprechend findet keine Schlussbesprechung im Sinne von § 201 AO statt und es ergeht kein Prüfungsbericht nach § 202 AO.[1] Auch ist eine verbindliche Zusage i. S. v. § 204 AO nach Abschluss der Kassen-Nachschau nicht möglich. Weiterhin treten bestimmte, durch eine Außenprüfung ausgelöste verfahrensrechtliche Rechtsfolgen nicht ein:...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 3 Strafvorschriften bei Vorenthalten der Arbeitnehmeranteile

Wer als Arbeitgeber Beiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung der Einzugsstelle vorenthält[1], wird für die Nichtabführung der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Das Gericht kann von einer Bestrafung nach § 266a Abs. 6 StGB absehen, wenn der Arbeitgeber spätestens im Zeitpunkt der Fälligk...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4 Beginn und Ende der Organschaft

Rz. 246 Das Organschaftsverhältnis beginnt, wenn erstmals alle drei Eingliederungsvoraussetzungen zwischen dem Organträger und der Organgesellschaft gleichzeitig vorliegen. Die Organschaft im Umsatzsteuerrecht ist an keine Mindestlaufzeiten, Fristen oder volle Kalenderjahre gebunden, sie ist taggenau zu berücksichtigen. Wenn alle drei Eingliederungsvoraussetzungen vorliegen,...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / bb) Unterbliebene Anfechtung

Rz. 124 Unterbleibt eine fristgerechte Anfechtung, steht damit noch nicht die Unabänderlichkeit der Berichtigung oder gar die richtige Fassung des dort aufzunehmenden Beschlusses fest. Letzteres scheidet schon deswegen aus, da der Beschluss-Sammlung keine konstitutive Wirkung zukommt. Auf die Möglichkeit, eine falsche "Berichtigung" anzugreifen, bleibt die Bestandskraft der ...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 3. Unwirksamkeit und Anfechtung einzelner Stimmen

Rz. 3 Aus der Anwendbarkeit der Regelungen über Willenserklärungen folgt ferner, dass Stimmabgaben fehlerhaft sein können. In Betracht kommt zum einen die fehlende Geschäftsfähigkeit, wenn etwa ein minderjähriger oder geschäftsunfähiger Wohnungseigentümer selbst an der Abstimmung teilnimmt. Häufiger sind die Fälle des Irrtums, etwa dann, wenn der Versammlung zu bestimmten Ma...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 7. Folgen einer erfolgreichen Anfechtung

Rz. 205 Wie bei der Anfechtung eines Beschlusses nach § 28 Abs. 1, hat die Ungültigerklärung nicht zur Folge, dass der Eigentümer bereits gezahlte Hausgelder zurückverlangen kann.[563] Hinsichtlich der Verzugsregelungen gelten die Ausführungen zu § 28 Abs. 1 entsprechend (vgl. Rdn 276). Es besteht ein Anspruch auf einen erneuten Beschluss einer zutreffenden Abrechnung.mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 5. Anfechtung zugrundeliegender Beschlüsse; Auswirkungen und Zusammenhänge

a) Wechselseitige Einflüsse; Rechtsfolgen der Anfechtung Rz. 362 Ist der Verwaltervertrag unwirksam, widerspricht die Bestellung des Verwalters ordnungsmäßiger Verwaltung. Dem einzelnen Wohnungseigentümer kann dann nach § 18 Abs. 1 WEG ein Anspruch auf Abberufung zustehen, wobei eine hierauf gerichtete Klage erst nach Vorbefassung der Eigentümer zulässig wäre; anderenfalls fe...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 6. Anfechtung des Entziehungsbeschlusses

a) Bedeutung nach neuem Recht Rz. 16 Der Beschluss über das Veräußerungsverlangen kann wie jeder andere Beschluss angefochten werden. Dies kann auf den weiteren Gang des Entziehungsverfahrens aber nur dann Einfluss haben, wenn mit dem Beschluss direkt das Veräußerungsverlangen ausgesprochen wurde. Denn dann würde es im Falle einer erfolgreichen Anfechtungsklage an einem Veräu...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / a) Vermerk bei Anfechtung eines Beschlusses

Rz. 85 Sind Beschlüsse angefochten, ordnet § 24 Abs. 7 S. 4 WEG an, "dies anzumerken". Dadurch sollen Wohnungseigentümer und Einsichtsberechtigte darauf aufmerksam gemacht werden, dass die Wirksamkeit des Beschlusses durch eine gerichtliche Entscheidung entfallen kann.[160] Entsprechendes gilt für gerichtliche Entscheidungen. Denn § 24 Abs. 7 S. 4 WEG ist auch auf sie zu bez...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 7. Anfechtung des Beschlusses über die Vorschusspflicht

Rz. 48 Der Beschluss über die Vorschusspflicht unterliegt wie jeder Beschluss der Anfechtung. Anders als im alten Recht genügen allerdings Darstellungsfehler des Wirtschaftsplans nicht, damit eine Anfechtungsklage Erfolg hat. Nötig ist eine Relevanz des Fehlers im Hinblick auf die Vorschusshöhe. Dies ist etwa der Fall, wenn der angewandte Verteilerschlüssel fehlerhaft ist un...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / a) Wechselseitige Einflüsse; Rechtsfolgen der Anfechtung

Rz. 362 Ist der Verwaltervertrag unwirksam, widerspricht die Bestellung des Verwalters ordnungsmäßiger Verwaltung. Dem einzelnen Wohnungseigentümer kann dann nach § 18 Abs. 1 WEG ein Anspruch auf Abberufung zustehen, wobei eine hierauf gerichtete Klage erst nach Vorbefassung der Eigentümer zulässig wäre; anderenfalls fehlte ihr das Rechtschutzbedürfnis. Insofern besteht in d...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 4. Folgen einer erfolgreichen Anfechtung

Rz. 54 Erst durch die konstitutive Ungültigerklärung des Beschlusses durch das Gericht für Wohnungseigentumssachen gemäß § 23 Abs. 4 S. 2 WEG wird ein fehlerhafter Beschluss unwirksam. Selbst die Erhebung der Klage bleibt ohne Einfluss auf seine Wirksamkeit. Erst mit Rechtskraft der Ungültigerklärung verliert er seine Wirksamkeit, dies allerdings (abgesehen von Ausnahmen ins...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / aa) Anfechtung im Verfahren nach § 43 Abs. 2 Nr. 4 WEG

Rz. 123 Keinerlei Besonderheiten gegenüber sonstigen Beschlussfassungen ergeben sich dann, wenn der Verwalter oder ein sonstiger nach § 24 Abs. 8 S. 2 WEG Bestellter durch Eigentümerbeschluss zu einer Berichtigung der Beschluss-Sammlung angewiesen wird. Hält ein Wohnungseigentümer die beabsichtigte Berichtigung für unzutreffend, kann er den diesbezüglichen Beschluss anfechte...mehr