Fachbeiträge & Kommentare zu Anfechtung

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Verschmelzung: Die Fusion v... / Einführung

Welcher Unternehmer kennt diese Situation nicht: Mit einem Partner lassen sich ggf. neue Absatzmärkte erschließen und Potenziale ausschöpfen. Es gibt viele Möglichkeiten der Zusammenarbeit, von der losen Kooperation bis zur gesellschaftsrechtlichen "Ehe" in Form einer Fusion. Die Verschmelzung (Fusion) bietet den Beteiligten die Möglichkeit, ihre bisher in mehreren Unternehm...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 6.3.2 Entlastung

Ebenfalls denkbar wäre die Vereinbarung einer Regelung, wonach einmal jährlich dem Geschäftsführer Entlastung zu erteilen ist, worauf der Geschäftsführer sonst keinen Anspruch hat.[1] Muster (noch § 6a) Entlastung des Geschäftsführersmehr

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Überblick über die erbrecht... / b) Anfechtung der Ausschlagung wegen Überschuldung

Nicht die Überschuldung als solche ist eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses, sondern nur dessen Zusammensetzung, namentlich der Bestand an Aktiva oder Passiva. Die irrtümliche Vorstellung über eine Überschuldung ist erst i.R.d. Kausalitätsprüfung zu berücksichtigen. Erklärt der Erbe die Erbausschlagung auf einer rein spekulativen und bewusst ungesicherten Grundl...mehr

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Überblick über die erbrecht... / a) Anfechtung der Versäumung der Ausschlagungsfrist

Bei gesetzlicher Erbfolge ist Kenntnis vom Berufungsgrund i.S.v. § 1944 Abs. 1 BGB anzunehmen, wenn dem gesetzlichen Erben die seine Erbberechtigung begründenden Familienverhältnisse bekannt sind und er nach den Gesamtumständen keine begründete Vermutung haben kann oder hat, dass eine ihn ausschließende letztwillige Verfügung vorhanden ist. Eine Irrtumsanfechtung nach § 119 A...mehr

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Überblick über die erbrecht... / b) Keine Nachlasspflegschaft bei streitigen Erbquoten

Sind zwischen den i.E. bekannten Erben lediglich die Erbquoten streitig, ist der Erbe nicht unbekannt i.S.d. § 1960 BGB, so dass die Anordnung einer Nachlasspflegschaft grundsätzlich nicht in Betracht kommt. OLG München v. 27.10.2025 – 33 Wx 219/25 e BGB § 1960 Beraterhinweis Ein Erbe ist unbekannt, wenn das Nachlassgericht sich nicht ohne umfängliche Ermittlungen davon überzeu...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 2.5.1 Ausschlagung als postmortales Gestaltungsinstrument

Die Erbschaft fällt mit dem Erbfall zwar automatisch auf den berufenen Erben an, dieser Erwerb ist aber nur vorläufig, weil der Erbe die Erbschaft nach § 1942 ff. BGB ausschlagen kann. Keiner ist gezwungen, eine Erbschaft anzunehmen. Wer nicht erben will, z. B. aus steuerlichen Gründen oder weil der Nachlass überschuldet ist, kann nach freiem Belieben die Erbschaft ausschlag...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 2.2 Ausschlagung der Erbschaft oder eines Betriebsvermächtnisses

Die Erbschaft fällt mit dem Erbfall zwar automatisch auf den berufenen Erben an, dieser Erwerb ist aber nur vorläufig, weil der Erbe die Erbschaft nach § 1942 ff. BGB ausschlagen kann. Keiner ist gezwungen, eine Erbschaft anzunehmen. Der Erbe kann nach freiem Belieben nach §§ 1942 ff. BGB die Erbschaft ausschlagen und dadurch den bereits erfolgten Anfall der Erbschaft wieder...mehr

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zfs 05/2026, Kostentragung ... / 2 Aus den Gründen:

II. Die sofortige Beschwerde der Beklagten ist zulässig. Sie ist gem. §§ 567 Abs. 1 Nr. 1, 99 Abs. 2 ZPO statthaft; die geltend gemachte Beschwer erreicht auch den Mindestwert aus § 567 Abs. 2 ZPO. Die Beschwerde wurde ferner innerhalb der Frist des § 569 Abs. 1 ZPO eingelegt und genügt auch den Formvorgaben des § 569 Abs. 2, 3 ZPO. 1. Die sofortige Beschwerde des Klägers ist...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Grundsätze

Rz. 100 [Autor/Stand] Der Streitwert eines Klage- oder Revisionsverfahrens wird durch das unmittelbare finanzielle Interesse des Rechtsbehelfsführers am Ausgang des Verfahrens bestimmt. Auswirkungen auf andere Verfahren[2] sind nicht zu berücksichtigen.[3] Rz. 101 [Autor/Stand] Feststellungsbescheide über einen Einheitswert stellen eine Besteuerungsgrundlage gesondert fest. Ü...mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / cc) Abtrennung nach § 140 Abs. 2 Nr. 5 FamFG

Damit bleibt nur noch die Möglichkeit der Abtrennung von Folgesachen bei Härtefällen nach § 140 Abs. 2 Nr. 5 FamFG. Danach ist eine Abtrennung von Folgesachen zulässig, wenn sich ansonsten der Scheidungsausspruch so außergewöhnlich verzögern würde, dass ein weiterer Aufschub unter Berücksichtigung der Bedeutung der Folgesache eine unzumutbare Härte darstellen würde und ein E...mehr

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zfs 05/2026, Versicherungsf... / 2 Aus den Gründen:

“… Der vom Kl. … Anspruch auf Zahlung einer Invaliditätsleistung in bezifferter Höhe von 100.000,– EUR scheitert … jedenfalls daran, dass schon die formalen Voraussetzungen, unter denen die Bekl. diese Leistung zu erbringen versprochen hat, trotz wiederholten gerichtlichen Hinweises auch im Berufungsverfahren nicht beigebracht worden sind. 1. Das LG hat im Ausgangspunkt zutre...mehr

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ZErb 05/2026, Zur Dogmatik ... / 1. Öffentliche Verfügungen von Todes wegen

Notarielle Verfügungen von Todes wegen sind mit besonderen Verfahrensgarantien, vgl. §§ 11, 17, 28, 30, 34 BeurkG, sowie mit der besonderen Beweiskraft der §§ 415, 418 ZPO, ausgestattet,[62] wodurch dem Rechtsgeschäft des Erblassers eine besondere (Nachweis-)Qualität verliehen wird. Dies ist der Grund, warum die Rechtsordnung, namentlich in § 35 Abs. 1 S. 2 GBO, öffentliche ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Grundsätze

Rz. 40 [Autor/Stand] Jeder Verwaltungsakt und mithin auch jeder Einheitswertbescheid, muss erkennen lassen, an wen er sich zur Klärung eines Einzelfalles richtet.[2] Lässt sich der Inhaltsadressat nicht genau bestimmen, ist der Bescheid nach § 125 Abs. 1 AO unheilbar nichtig. Das gleiche gilt, wenn die Behörde zwar einen bestimmten Inhaltsadressaten bezeichnet, dieser aber a...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Ermessensspielraum der Kommunen

Rz. 19 [Autor/Stand] Mit der Festsetzung der Hebesätze entscheidet die Kommune gleichzeitig über die Erhebung einer Grundsteuer dem Grunde nach. Hinsichtlich der Höhe der Hebesätze haben die Gemeinden einen weiten Ermessensspielraum. Seine Grenzen findet der Ermessensspielraum in § 26 GrStG sowie in den allgemeinen Grundsätzen des Steuer- und Haushaltsrechts.[2] Das Hebesatz...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 5.3 Rechtsmissbräuchliche Erledigungserklärung

Rn 86 Die in der Möglichkeit, den Insolvenzantrag zurückzunehmen und für erledigt zu erklären zum Ausdruck kommende Dispositionsmaxime findet ihre Grenze in dem Verbot der unzulässigen Rechtausübung aus § 242 BGB.[392] Die Erledigungserklärung kann daher in eng umgrenzten Ausnahmefällen rechtsmissbräuchlich und folglich unzulässig sein.[393] Eine rechtsmissbräuchliche Erledi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.1 Problemaufriss und Regelungshintergrund

Rn 57 Nicht selten versucht der in die Krise geratene Schuldner noch während des Eröffnungsverfahrens durch die Bündelung letzter Vermögensreste, die Forderung des Antragstellers zu begleichen.[232] Nach der bis zum 31.12.2010 geltenden Rechtslage hatte die Erfüllung der Antragsforderung zur Folge, dass eine der Zulässigkeitsvoraussetzungen erlosch und der Antrag daher unzul...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1.2 Entstehungsgeschichte

Rn 2 Bei Inkrafttreten der InsO entsprach die Vorschrift inhaltsgleich § 16 Reg-E und wurde im Wesentlichen aus § 105 Abs. 1 und Abs. 2 KO sowie §§ 2 Abs. 1 Satz 3, 4 Abs. 1 Satz 1 GesO übernommen.[3] Obwohl bereits im Konkursrecht anerkannt war, dass der Gläubigerantrag ein Rechtsschutzinteresse voraussetzt,[4] hat der Gesetzgeber dieses Erfordernis nunmehr ausdrücklich in ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 76a Zugelas... / 3 Literatur

Rz. 11 Eicher, Verhältnis einer landesbehördlichen Zustimmung zur Höhe der umlagefähigen Investitionskosten einer Pflegeeinrichtung zu einer Investitionskostenvereinbarung mit dem Sozialhilfeträger, jurisPR-SozR 2/2023 Anm. 3. Schneider, Sozialhilferechtlicher Schiedsspruch wegen Investitionskosten einer landesrechtlich geförderten Pflegeeinrichtung, NZS 2024, 586. Thum, Anfec...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 37 Antragse... / 2.1 Leistungen ab Antragstellung (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 werden Leistungen nur auf Antrag erbracht. Das Antragsprinzip gilt für alle Leistungen der Grundsicherung, also auch für Eingliederungsleistungen i. S. d. §§ 16 ff. (Silbermann, in: Luik/Harich, SGB II, § 37 Rz. 2). Der Antrag auf Leistungen hat konstitutive Wirkung, sodass Leistungen erst ab Antragstellung zustehen (BSG, Urteil v. 18.1.2010, B 4 AS ...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.13 ESRS S1-17 – Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten

Rz. 170 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-17 setzen sich zum Ziel, einen Überblick darüber zu geben, inwieweit "arbeitsbezogene Vorfälle" und schwerwiegende Menschenrechtsverstöße die Arbeitskräfte des Unternehmens betreffen (ESRS S1.101). Insbes. sind alle damit verbundenen wesentlichen Geldbußen, Sanktionen oder Entschädigungszahlungen für den Berichtszeitraum darzustellen ...mehr

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Kirchensteuerreduzierung/-v... / c) Ausnahmsweise Erlass der Kirchensteuer?

Ist dies gleichwohl der Fall und werden die außerordentlichen Einkünfte bzw. der Veräußerungsgewinn über die Zwölftelregelung gleichwohl partiell noch mit Kirchensteuer belastet, muss dies allerdings nicht das letzte Wort sein. Die Kirchensteuerfestsetzung ist zwar rechtmäßig (weshalb auch eine Anfechtung aussichtslos ist), aber sowohl der BFH als auch das BVerwG haben in den...mehr

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Bewerbungsverfahren: Frager... / 1.2.1 Fragerecht nach früherem Gehalt

Aktuell darf im Bewerbergespräch in engen Grenzen noch nach dem Gehalt beim bisherigen Arbeitgeber nur unter bestimmten Voraussetzungen gefragt werden. Das Bundesarbeitsgericht zählt die Einkommensverhältnisse eines Bewerbers, so sehr sie auch den künftigen Arbeitgeber interessieren mögen, grundsätzlich zur geschützten Privatsphäre. Jedenfalls ist die Frage an einen Stellenb...mehr

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Bewerbungsverfahren: Frager... / 1.2.2 Fragerecht nach beruflichem Werdegang

Der Arbeitgeber kann selbstverständlich alle Angaben zur fachlichen Qualifikation des Bewerbers verlangen. Hierzu gehört auch der vollständige berufliche Werdegang. Insbesondere hat der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran zu erfahren, wie häufig und in welchen Abständen der Bewerber seine bisherigen Stellen gewechselt hat. Zu den Qualifikationen im engeren Sinne zäh...mehr

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Bewerbungsverfahren: Frager... / 2 Offenbarungspflichten des Arbeitnehmers

Macht der Arbeitgeber von seinem ohnehin begrenzten Fragerecht bei Einstellungen keinen Gebrauch, so trifft den Bewerber nur in Ausnahmesituationen eine Rechtspflicht, bestimmte Umstände auch ungefragt offenzulegen. Eine arglistige Täuschung durch Unterlassen, die eine Anfechtung des Arbeitsvertrags gemäß § 123 BGB rechtfertigen kann, liegt dann vor, wenn der Bewerber elemen...mehr

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Bewerbungsverfahren: Frager... / 3.2 Pflichten des Bewerbers

Mit der Aufnahme von Einstellungsverhandlungen und bereits in deren Vorfeld bei den ersten Anbahnungsmaßnahmen treffen auch den Bewerber gemäß § 311 Abs. 2 BGB rechtliche Pflichten. Auch hier spielt es keine Rolle, ob später ein Arbeitsvertrag zustande kommt oder nicht. Selbst wenn die Gespräche mit dem Bewerber nicht zum Abschluss eines Arbeitsvertrags geführt haben, kann d...mehr

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Bewerbungsverfahren: Frager... / 1.1 Allgemeines

Nach allgemeiner Meinung wird dem Arbeitgeber ein Fragerecht nur insoweit zugestanden, als er ein berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges Interesse an der Beantwortung seiner Frage im Hinblick auf das spezifische Arbeitsverhältnis hat. Dieses Interesse des Arbeitgebers muss objektiv so stark sein, dass dahinter das Interesse des Arbeitnehmers am Schutz seines Persö...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Anfechtung der Betriebsratswahl

2.1 Allgemeines Rz. 2 Die Voraussetzungen für die Anfechtung einer Betriebsratswahl sind in § 19 Abs. 1 BetrVG geregelt. Es muss ein Verstoß gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren vorliegen. Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn das Wahlergebnis durch den Verstoß nicht geändert oder beeinflusst werden konnte. Die negative Formuli...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.5.4 Anfechtungsgegner

Rz. 15 Die Anfechtung richtet sich gegen den Betriebsrat, dessen Bestand oder Zusammensetzung durch die angefochtene Wahl infrage gestellt wird. Soll mit der Wahlanfechtung geltend gemacht werden, es habe ein gemeinsamer Betrieb im Sinn des § 1 Abs. 1 Satz 2 BetrVG und § 1 Abs. 2 BetrVG vorgelegen, so muss die Wahlanfechtung gegen alle statt einzelne Betriebsräte gerichtet w...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 19 BetrVG regelt die Anfechtung der Betriebsratswahl. Die Regeln der Wahlanfechtung gelten auch für die Anfechtung der Wahl einer Jugend- und Auszubildendenvertretung.[1] Die Rechtsprechung wendet die Grundsätze der Wahlanfechtung nach § 19 BetrVG entsprechend auch auf andere betriebsverfassungsrechtliche Wahl- und Entscheidungsakte an, die nicht unmittelbar die Betr...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Verstoß gegen Vorschriften über das Wahlrecht

Rz. 5 Die Anfechtung der Betriebsratswahl wegen Verstößen gegen wesentliche Vorschriften des Wahlrechts bezieht sich auf die Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes, die die Wahlberechtigung regeln.[1] Gegen das Wahlrecht kann verstoßen werden, wenn ein Wahlberechtigter nicht zur Wahl zugelassen wird oder wenn nicht wahlberechtigte Personen wählen. Praxis-Beispiel Nicht ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Allgemeines

Rz. 2 Die Voraussetzungen für die Anfechtung einer Betriebsratswahl sind in § 19 Abs. 1 BetrVG geregelt. Es muss ein Verstoß gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren vorliegen. Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn das Wahlergebnis durch den Verstoß nicht geändert oder beeinflusst werden konnte. Die negative Formulierung hat proze...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.5.2 Anfechtungsfrist

Rz. 13 Die Anfechtung muss innerhalb von 2 Wochen ab dem Tag der Bekanntgabe des Wahlergebnisses beim Arbeitsgericht erhoben werden. Die Fristberechnung richtet sich nach § 187 Abs. 1 BGB, § 188 Abs. 2 BGB. Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn das Wahlergebnis ordnungsgemäß bekannt gegeben ist.[1] Dies ist durch Bekanntmachung der Namen der Gewählten mittels Aushang und er...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.5.3 Inhalt des Antrags

Rz. 14 Will der/wollen die Antragsteller geltend machen, die Wahl des Betriebsrats oder eines einzelnen Betriebsratsmitglieds sei unrichtig, so muss beantragt werden, die Wahl für unwirksam zu erklären. Soll hingegen nur festgestellt werden, dass dem Wahlvorstand bei der Feststellung des Wahlergebnisses ein Fehler unterlaufen ist, so muss die Feststellung des richtigen Wahle...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Verstoß gegen Vorschriften der Wählbarkeit

Rz. 6 Gegen die Vorschriften über die Wählbarkeit wird verstoßen, wenn jemand in den Betriebsrat gewählt wird, der nicht wählbar ist. Die Wählbarkeit richtet sich nach § 8 BetrVG. Ein Verstoß liegt also vor, wenn der Gewählte überhaupt noch nicht wahlberechtigt ist, noch nicht sechs Monate dem Betrieb angehört oder nicht die Fähigkeit besitzt, Rechte aus öffentlichen Wahlen ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.5 Anfechtungsverfahren

Rz. 8 Die Wahlanfechtung findet auf Antrag an das Arbeitsgericht im Beschlussverfahren statt.[1] Ausschließlich zuständig ist das Arbeitsgericht am Sitz des Betriebs.[2] In gravierenden Ausnahmefällen ist auch der Abbruch der Betriebsratswahl im Wege der einstweiligen Verfügung denkbar. Grundsätzlich kommen allerdings nur berichtigende Eingriffe in Betracht. Das BAG, das nich...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.5.5 Gegenstandswert einer Wahlanfechtung

Rz. 16 Der Gegenstandswert einer Wahlanfechtung wurde zumindest bis 2013 von verschiedenen Gerichten höchst unterschiedlich festgesetzt; einem Beschluss des BAG haben sich nicht alle Arbeits- und Landesarbeitsgerichte angeschlossen.[1] Nahezu generell wurde jedoch von einem Ausgangswert in Anlehnung an den Regelgegenstandswert von 5.000 EUR des § 23 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.5.1 Anfechtungsberechtigung

Rz. 10 Die Wahlanfechtung kann zunächst von (mindestens) 3 wahlberechtigten Arbeitnehmern des Betriebs betrieben werden. Die Wahlberechtigung der Arbeitnehmer muss im Zeitpunkt der Wahl gegeben sein. Scheiden die Arbeitnehmer später aus dem Betrieb aus, so erlischt die Anfechtungsberechtigung nicht. Scheiden allerdings Arbeitnehmer, die den Antrag tragen, aus dem Betrieb aus...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4 Verstöße gegen Vorschriften gegen das Wahlverfahren

Rz. 7 Das Wahlverfahren wird in den §§ 9–18 BetrVG und § 20 BetrVG sowie in der Wahlordnung zum BetrVG geregelt. Auch bei Verstößen gegen diese Bestimmungen ist eine Wahlanfechtung nur möglich, wenn gegen wesentliche der genannten Vorschriften verstoßen wird. Viele mögliche Fehler im Wahlverfahren können berichtigt werden. Wurde der Fehler so rechtzeitig berichtigt, dass die...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4.7.6 Urlaubsanspruch im fehlerhaften (faktischen) Arbeitsverhältnis

Rz. 54 Die Grundsätze über das fehlerhafte (faktische) Arbeitsverhältnis dienen der Bewältigung der Rechtsfolgen eines übereinstimmend in Vollzug gesetzten Arbeitsvertrags ohne wirksame Vertragsgrundlage, wenn sich der Arbeitsvertrag also zu einem späteren Zeitpunkt als nichtig oder anfechtbar erweist.[1] Diese Grundsätze sind daher nicht anzuwenden, wenn die Erbringung der ...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 3.3.8.1 Inhaltsgleicher Zweitbeschluss

Heilung formeller Mängel Eine inhaltsgleiche Zweitbeschlussfassung kommt im Regelfall dann in Betracht, wenn der Erstbeschluss an formellen Mängeln leidet und deshalb von Wohnungseigentümern angefochten wurde. Praxis-Beispiel Beschlussfassung zu TOP "Verschiedenes" Zu TOP "Verschiedenes" beschließen die Wohnungseigentümer eine Änderung der Kostenverteilung bestimmter Kostenarte...mehr

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Eigentümerversammlung / 3.3 Beschlussanfechtung wegen technischer Störung

Das Aktienrecht regelt für den Fall der elektronischen Teilnahme an der Hauptversammlung in § 243 Abs. 3 Nr. 1 AktG das Beschlussanfechtungsrecht wegen technischer Störungen. Nach vorerwähnter Bestimmung kann die Anfechtung eines Beschlusses der Hauptversammlung nicht auf eine durch eine technische Störung verursachte Verletzung von Rechten, die auf elektronischem Wege wahrg...mehr

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Eigentümerversammlung / 2.4.1 Ort der Versammlung

Ort Grundsätzlich ist die Wohnungseigentümerversammlung am Ort der Wohnanlage durchzuführen.[1] Dies gilt auch für den Fall, dass die Mehrheit außerhalb des Ortes der Wohnanlage wohnhaft ist.[2] Bei der Wahl des Ortes der Wohnungseigentümerversammlung ist jedenfalls grundsätzlich zu berücksichtigen, dass nicht jeder Wohnungseigentümer so mobil ist, auch einen von der Wohnanla...mehr

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Eigentümerversammlung / 2.6 Inhalt der Einladung

Im Einladungsschreiben sind Zeit und Ort der Wohnungseigentümerversammlung anzugeben. Von erheblicher Bedeutung ist daneben die Tagesordnung, denn gemäß § 23 Abs. 2 WEG ist es für die Gültigkeit von Beschlüssen erforderlich, dass der Gegenstand der Beschlussfassung in der Einladung bezeichnet ist. Tipp: Prioritäten setzen Der Verwalter ist grundsätzlich in der Gestaltung der ...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 3.3.11 Nichtiger Beschluss

Nichtig ist ein Beschluss dann, wenn den Wohnungseigentümern die Beschlusskompetenz fehlt[1], er widersprüchlich oder unbestimmt ist. Wichtig Bewusste Nichteinladung von Wohnungseigentümern Die bewusste Nichteinladung von Wohnungseigentümern zur Eigentümerversammlung oder deren vorsätzlicher unberechtigter Ausschluss aus einer Versammlung führt zur Nichtigkeit sämtlicher Versamm...mehr

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Stimmrechte in der Eigentüm... / 6.2.3 Entziehungsurteil

Schließlich besteht ein gesetzliches Stimmverbot dann, wenn der Wohnungseigentümer rechtskräftig zur Veräußerung seines Sondereigentums verurteilt ist. Bekanntermaßen kann die Entziehung des Sondereigentums dann von einem Wohnungseigentümer verlangt werden, wenn dieser in ganz erheblicher Weise gegen die ihm obliegenden Pflichten verstößt. Bis zum Inkrafttreten des WEMoG am ...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 3.4 Versammlungsbeschluss

Gesetzlicher Regelfall der Beschlussfassung ist gemäß § 23 Abs. 1 WEG eine solche in der Eigentümerversammlung. Wichtig Versammlung muss an dem Ort durchgeführt werden, der im Ladungsschreiben benannt ist Ein Einberufungsmangel und somit ein Anfechtungsgrund ist auch gegeben, wenn die Eigentümerversammlung nicht an dem Versammlungsort durchgeführt wurde, den die Wohnungseigent...mehr

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Stimmrechte in der Eigentüm... / 8 Rechtsprechungsübersicht

Abbedingung des gesetzlichen Kopfstimmrechts Von dem gesetzlichen Regelfall des Kopfstimmrechts kann durch Vereinbarung abgewichen werden und stattdessen das Objektstimmrecht vereinbart werden.[1] Abberufung des Verwalters Ist der Verwalter nicht gleichzeitig auch Wohnungseigentümer, kann er als Vertreter anderer Wohnungseigentümer auftreten und dabei deren Stimmrecht auch über...mehr

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Eigentümerversammlung / 6 Rechtsprechungsübersicht – Ab 1.12.2020: Was noch gilt (+), was nicht mehr gilt (–), was derzeit unklar ist (?)

Absenkungsbeschluss (§ 23 Abs. 3 Satz 2 WEG) Aus der Einordnung als Sachbeschluss folgt, dass der Absenkungsbeschluss bei der Einberufung nach § 23 Abs. 2 Satz 2 WEG anzukündigen ist, dass er in die Beschluss-Sammlung aufzunehmen ist und dass er isoliert angefochten werden kann.[1] Beschlüsse, die nach § 23 Abs. 3 Satz 2 WEG für einzelne Gegenstände das Umlaufverfahren mit Meh...mehr

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§ 1 Reparaturkosten oder Wi... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 208 Das Berufungsurteil hielt revisionsrechtlicher Überprüfung nicht stand. Das Berufungsgericht war zwar zutreffend davon ausgegangen, dass der streitgegenständliche Ersatzanspruch des Klägers bei – wie hier – fiktiver Ersatzbeschaffung auf die Wiederbeschaffungskosten beschränkt war. Dabei hatte es jedoch dem Begriff des Wiederbeschaffungswertes eine falsche Bedeutung ...mehr

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§ 2 Umsatzsteuer und allgem... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 106 Das Berufungsurteil hielt revisionsrechtlicher Überprüfung nicht stand. Die Revision des Klägers wandte sich mit Erfolg gegen die Auffassung des Berufungsgerichts, der Kläger müsse sich im Rahmen der fiktiven Schadensberechnung die – im regelbesteuerten Fahrzeugerwerb vom 16.1.2014 enthaltene – Umsatzsteuer von 926,05 EUR anrechnen lassen. Auch die vom Berufungsgerich...mehr