Fachbeiträge & Kommentare zu Anfechtung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Wirkung der Feststellung

Rn. 85 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Der Feststellungsbescheid entfaltet als selbstständiger VA Doppelwirkung. Die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrag erfolgt als selbstständige Besteuerungsgrundlage, § 157 AO, durch Grundlagenbescheid iSd § 171 Abs 10 AO und entfaltet damit Bindungswirkung für die folgenden Steuerbescheide (nächsten ESt-Bescheid und nächst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Korrektur gem § 10d Abs 4 S 4 ff EStG

Rn. 87 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Für Fälle, in denen sich enthält § 10d Abs 4 S 4 und 5 EStG eine eigenständige Anpassungs- und Korrekturvorschrift (neu gefasst durch JStG 2010 v 08.12.2010, BGBl I 2010, 1768). Bis zum 13.12.2010 waren Feststellungsbescheide zu er...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Rechtsbehelfe gegen die Festsetzung des Kindergelds

Rn. 60 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Bei der Festsetzung des Kindergelds als einer Steuervergütung handelt es sich um eine Abgabenangelegenheit iSd § 347 Abs 2 AO, sodass der Einspruch (§ 347 Abs 1 S 1 Nr 1 AO) und nachfolgend der Finanzrechtsweg gegeben ist. Ein Verpflichtungsklage ist in den Fällen gegeben, in denen die Familienkasse das Kindergeld nicht antragsgemäß festgeset...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.6 Fragerechte des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat aus mehreren Gründen ein Fragerecht gegenüber geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern nach der Ausübung weiterer Tätigkeiten. Zum einen trägt auch er für die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes die Verantwortung, sodass er wissen muss, in welchem Umfang der Arbeitnehmer anderweitige Tätigkeiten ausübt. Darüber hinaus ergibt sich ein Fragerecht auch im Hinbli...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.4.1.3 Durch Anfechtung

Das Berufsausbildungsverhältnis kann auch durch eine Anfechtung des Ausbildungsvertrags durch einen der Vertragspartner beendet werden. Hat der Ausbildende z. B. den Ausbildungsvertrag wegen arglistiger Täuschung wirksam angefochten (§ 123 Abs. 1 BGB), hat dies die Folge, dass der Ausbildungsvertrag als von Anfang an (ex tunc) nichtig anzusehen ist (§ 142 Abs. 1 BGB). So kan...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anfechtung des Arbeitsverhä... / 2.2 Anfechtung des Arbeitsverhältnisses wegen arglistiger Täuschung

2.2.1 Täuschung Vorspiegelung oder Entstellung von Tatsachen Ein Arbeitsvertrag kann auch durch Anfechtung wegen arglistiger Täuschung beendet werden.[1] Eine arglistige Täuschung erfordert in objektiver Hinsicht, dass der Täuschende durch Vorspiegelung oder Entstellung von Tatsachen beim Erklärungsgegner einen Irrtum erregt und ihn hierdurch zur Abgabe einer Willenserklärung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anfechtung des Arbeitsverhä... / 1 Wirkung der Anfechtung

Die rechtswirksame Anfechtung hat bei einem in Vollzug gesetzten Arbeitsverhältnis die gleiche Wirkung wie eine fristlose Kündigung. Sie löst das Arbeitsverhältnis, bei dem es sich dann um ein sog. faktisches Arbeitsverhältnis handelt, mit sofortiger Wirkung (ex nunc) auf. Bei einem noch nicht vollzogenen Arbeitsverhältnis hat die Anfechtung dagegen – wie grundsätzlich gemä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anfechtung des Arbeitsverhältnisses

Zusammenfassung Begriff Die erfolgreiche Anfechtung vernichtet einen Vertrag. Dieser besteht aus 2 sich deckenden Willenserklärungen, Angebot und Annahme. Die eigene Willenserklärung, die zum Abschluss eines Arbeitsvertrags geführt hat (also das Angebot oder die Annahme), kann ggf. wegen Irrtums, arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher Drohung angefochten werden. Die erfo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anfechtung des Arbeitsverhä... / 1 Verhältnis von Anfechtung und Kündigung

Ein Arbeitsvertrag kann grundsätzlich wie jedes andere Rechtsgeschäft angefochten und damit beendet werden. Das bedeutet, dass eine Anfechtung sowohl wegen Inhalts- oder Erklärungsirrtums [1] als auch wegen arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher Drohung [2] unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Die rechtswirksame Anfechtung führt wie eine Kündigung zur Beendigung d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anfechtung des Arbeitsverhä... / 3 Wirkung der Anfechtung

§ 142 Abs. 1 BGB enthält als gesetzliche Grundentscheidung die Wertung, dass die erfolgreich angefochtene Willenserklärung als nicht abgegeben gilt und die Rechtslage insoweit korrigiert wird. Das gilt auch im Arbeitsverhältnis.[1] Das heißt: Während die Kündigung das Arbeitsverhältnis frühestens mit dem Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung beenden kann, wirkt die A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anfechtung des Arbeitsverhä... / 2.1 Anfechtung des Arbeitsverhältnisses wegen Inhalts-, Erklärungs- oder Eigenschaftsirrtums

Irrtum Zur Anfechtung des Arbeitsvertrags ist nach § 119 Abs. 1 BGB berechtigt, wer bei Abgabe seiner Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war (sog. Inhaltsirrtum, z. B. Einstellung als Hausmeister statt als Bote; Arbeitnehmer irrt sich über die Person des Arbeitgebers) oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte (sog. Erklärungsirrtum, z. B. Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anfechtung des Arbeitsverhä... / 2 Anfechtung wegen Irrtums

Für die Anfechtung wegen Inhalts- oder Erklärungsirrtums gilt § 119 BGB. Beim Inhaltsirrtum nach § 119 Abs. 1, 1. Alt. BGB war sich eine der Parteien über den tatsächlichen Inhalt ihrer Erklärung nicht bewusst und hätte diese bei Kenntnis so nicht abgegeben, so z. B., wenn der Arbeitnehmer sich über die Person des Arbeitgebers irrt. Beim Erklärungsirrtum nach § 119 Abs. 1, 2...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anfechtung des Arbeitsverhä... / 3 Anfechtung wegen widerrechtlicher Drohung oder arglistiger Täuschung

Nach § 123 BGB können Willenserklärungen, also Angebot oder Annahme des Arbeitsvertrags, die durch widerrechtliche Drohung oder arglistige Täuschung zustande gekommen sind, angefochten werden. Dass ein Arbeitsverhältnis durch Drohung zustande kommt, ist in der Praxis kaum wahrscheinlich. Anfechtungen wegen widerrechtlicher Drohung erfolgen im Arbeitsrecht vielmehr typischerwe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anfechtung des Arbeitsverhä... / 2.2.4 Fortwirken der Täuschung

Besondere Voraussetzung für die Wirksamkeit der Anfechtung eines Arbeitsvertrags ist jedoch, dass der Grund für die Anfechtung bei Abgabe der Anfechtungserklärung noch besteht und vor allem sich noch auf das Arbeitsverhältnis auswirkt. Im Rahmen des § 123 Abs. 1 BGB ist zwar keine Interessenabwägung vorzunehmen, es ist aber zu prüfen, ob die Rechtslage des Getäuschten durch ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anfechtung des Arbeitsverhä... / Zusammenfassung

Begriff Die erfolgreiche Anfechtung vernichtet einen Vertrag. Dieser besteht aus 2 sich deckenden Willenserklärungen, Angebot und Annahme. Die eigene Willenserklärung, die zum Abschluss eines Arbeitsvertrags geführt hat (also das Angebot oder die Annahme), kann ggf. wegen Irrtums, arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher Drohung angefochten werden. Die erfolgreiche Anfech...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anfechtung des Arbeitsverhä... / 2.2.3 Irrtum und Kausalzusammenhang

Der Tatbestand der arglistigen Täuschung gemäß § 123 Abs. 1 BGB setzt voraus, dass durch die Täuschungshandlung beim Erklärungsgegner ein Irrtum über den wahren Sachverhalt hervorgerufen wird. Zwischen Täuschungshandlung und Irrtum muss ein Kausalzusammenhang bestehen. Irrtum ist die Abweichung der Vorstellung von der Wirklichkeit. Auch wenn der Anfechtende die Täuschung nic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anfechtung des Arbeitsverhä... / 2.2.6 Verwirkung des Anfechtungsrechts

Das Anfechtungsrecht kann auch nach Treu und Glauben[1] verwirkt werden. Das ist der Fall, wenn der Arbeitgeber als Anfechtungsberechtigter das Recht längere Zeit nicht ausübt, obwohl ihm dies möglich und zumutbar war – Zeitmoment –, und wenn dadurch beim Arbeitnehmer als Anfechtungsgegner das berechtigte Vertrauen genährt wurde, die Anfechtung werde unterbleiben, sodass er ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anfechtung des Arbeitsverhältnisses

Zusammenfassung Überblick Abgesehen von der Beendigung durch Kündigung oder dem Ablauf einer Befristung kann das Arbeitsverhältnis auch aus anderen Gründen, z. B. durch Anfechtung enden. In diesem Beitrag wird dieser Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses dargestellt. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Für die Anfechtung eines Arbeitsvertrags gelten die allgem...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anfechtung des Arbeitsverhä... / Arbeitsrecht

1 Wirkung der Anfechtung Die rechtswirksame Anfechtung hat bei einem in Vollzug gesetzten Arbeitsverhältnis die gleiche Wirkung wie eine fristlose Kündigung. Sie löst das Arbeitsverhältnis, bei dem es sich dann um ein sog. faktisches Arbeitsverhältnis handelt, mit sofortiger Wirkung (ex nunc) auf. Bei einem noch nicht vollzogenen Arbeitsverhältnis hat die Anfechtung dagegen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anfechtung des Arbeitsverhä... / 2.2.2 Arglist

Der täuschende Bewerber/Arbeitnehmer muss schließlich arglistig gehandelt haben. Arglistig ist die Täuschung, die zur Anfechtung des Arbeitsvertrags berechtigen kann, wenn der Täuschende weiß oder billigend in Kauf nimmt, dass seine Behauptungen nicht der Wahrheit entsprechen oder mangels Offenbarung bestimmter Tatsachen irrige Vorstellungen beim (künftigen) Arbeitgeber ents...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anfechtung des Arbeitsverhä... / Zusammenfassung

Überblick Abgesehen von der Beendigung durch Kündigung oder dem Ablauf einer Befristung kann das Arbeitsverhältnis auch aus anderen Gründen, z. B. durch Anfechtung enden. In diesem Beitrag wird dieser Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses dargestellt. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Für die Anfechtung eines Arbeitsvertrags gelten die allgemeinen Vorschrif...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anfechtung des Arbeitsverhä... / 4 Anfechtungsfrist

Die Anfechtung wegen Inhalts- oder Erklärungsirrtums [1] und auch wegen eines Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft muss gegenüber dem Vertragspartner unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern[2], nach Kenntnis der Anfechtungsgründe erfolgen. Dabei ist auch die direkte Übermittlungsart und nicht eine über einen Dritten (z. B. das Arbeitsgericht in einem anhängi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anfechtung des Arbeitsverhä... / 2.3 Teilanfechtung

Eine Teilanfechtung ist grundsätzlich nur möglich, wenn der nach Wegfall des angefochtenen Teils verbleibende Rest unabhängig von den anderen Teilen als selbstständiges Rechtsgeschäft denkbar ist. Dabei kommt es für die Frage, ob eine Teilanfechtung begrifflich möglich ist, nicht auf den Willen der am Rechtsgeschäft Beteiligten, sondern allein auf die objektive (gedankliche)...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anfechtung des Arbeitsverhä... / 2.2.1 Täuschung

Vorspiegelung oder Entstellung von Tatsachen Ein Arbeitsvertrag kann auch durch Anfechtung wegen arglistiger Täuschung beendet werden.[1] Eine arglistige Täuschung erfordert in objektiver Hinsicht, dass der Täuschende durch Vorspiegelung oder Entstellung von Tatsachen beim Erklärungsgegner einen Irrtum erregt und ihn hierdurch zur Abgabe einer Willenserklärung veranlasst.[2] ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anfechtung des Arbeitsverhä... / 4 Prozessuales

Höchstrichterlich noch ungeklärt ist die Frage, ob der Arbeitnehmer, dessen Vertrag vom Arbeitgeber angefochten wird, innerhalb der 3-Wochenfrist des § 4 Satz 1 KSchG eine Feststellungsklage erheben muss. Soweit der Arbeitnehmer die Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG von 6 Monaten noch nicht erfüllt hat, hat das BAG diese Frage verneint. Im Geltungsbereich des Kündigungsschutzge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beendigung des Arbeitsverhä... / Zusammenfassung

Begriff Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist nicht nur auf die Möglichkeit der Kündigung beschränkt. Möglich sind auch eine Beendigung durch Zeitablauf (Befristung), eine einvernehmliche Aufhebung, eine Anfechtung oder die Beendigung durch den Tod des Arbeitnehmers. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Regelungen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisse...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beendigung des Arbeitsverhä... / Arbeitsrecht

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag endet nicht automatisch bei Erreichen der (Regel-)Altersgrenze. Hierzu bedarf es einer Altersgrenzenregelung[1], etwa im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung. Arbeitsverhältnisse können zudem auf verschiedene Weise beendet werden. Eine Beendigung ist insbesondere durch Kündigung möglich, aber auch durch den Tod des ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4.6 Sonstige Zuständigkeiten

Rz. 50 Schließlich bestehen insbesondere noch folgende sonstige Zuständigkeiten des Gesamtbetriebsrats: Der Gesamtbetriebsrat ist für den Abschluss einer Betriebsvereinbarung nach § 47 Abs. 4 und 5 BetrVG bezüglich der Mitgliederzahl des Gesamtbetriebsrats zuständig.[1] Der Gesamtbetriebsrat bestellt den Wahlvorstand bei Fehlen eines Betriebsrat im betriebsratsfähigen Betrieb ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 42 AO – Scharfes Schwert ... / 5. Besondere verfahrensrechtliche Aspekte

Erinnerung an den Grundsatz zur Feststellungslastverteilung ("Beweislast") im Steuerrecht: Grundsätzlich besteht aufgrund des im Besteuerungsverfahren vorherrschenden Amtsermittlungsgrundsatzes keine subjektive Feststellungs- und Beweislast für Betroffene. Einhellig anerkannt ist jedoch, dass eine objektive Feststellungslastverteilung dergestalt besteht, als dass die Nichter...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 77... / 4 Kostenentscheidung (Abs. 3)

Rz. 10 Die Familienkasse entscheidet regelmäßig in der Einspruchsentscheidung zugleich darüber, mit welchem Anteil der Beteiligte die Kosten des Einspruchsverfahrens zu tragen hat (Kostenentscheidung, § 77 Abs. 3 S. 2 EStG). Die Entscheidung ergeht von Amts wegen. Bei teilweisem Obsiegen bestimmt die Kostenentscheidung, mit welchem Anteil die Aufwendungen erstattungsfähig si...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussanfechtungsverfahren / 3.2 Wirkung der Anfechtung

"Schwebende" Beschlussgültigkeit Ein Beschluss ist so lange gültig, bis er rechtskräftig für ungültig erklärt wird. Abzustellen ist dabei nicht auf den Zeitpunkt einer erstinstanzlichen Entscheidung, sondern auf die unanfechtbare Entscheidung des mit der Berufung befassten Landgerichts oder des mit der Revision befassten Bundesgerichtshofs.[1] Erst das Urteil, wonach der Besch...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussanfechtungsverfahren / 3.4 Teilanfechtung

Die Anfechtungsklage kann auf einen abtrennbaren Teil des Beschlusses beschränkt werden.[1] Das gilt auch für den Beschluss über die Einforderung von Nachschüssen oder die Anpassung der beschlossenen Vorschüsse auf Grundlage der Jahresabrechnung. Auch ein derartiger Beschluss kann teilweise angefochten bzw. für ungültig erklärt werden. Voraussetzung ist, dass die Abrechnungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussanfechtungsverfahren / 12 Rechtsprechungsübersicht

Abmahnungsbeschluss, Entziehungsklage Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschlussanfechtungsklage gegen einen Abmahnungsbeschluss gemäß § 17 Abs. 2 WEG fehlt nicht deshalb, weil die Abmahnung auch durch den Verwalter oder durch einen einzelnen Wohnungseigentümer hätte ausgesprochen werden können und eine solche Abmahnung nicht anfechtbar wäre. Im Rahmen einer gegen einen Abm...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussanfechtungsverfahren / 4.3.3 Sachverhaltsdarstellung/Anfechtungsgründe

In der Klagebegründung ist der der Anfechtung zugrunde liegende Sachverhalt darzustellen. Die Angabe von anspruchsbegründenden Rechtsnormen ist immer entbehrlich. Bei der Anfechtungsklage ist darzulegen, aus welchen Gründen der entsprechende Beschluss angefochten wird bzw. gegen welche Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung er verstößt. Dabei muss sich der Lebenssachverhalt, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussanfechtungsverfahren / 3.1 Klagefrist

Die Frist zur Erhebung der Anfechtungsklage beträgt gemäß § 45 Satz 1 WEG einen Monat. Sie beginnt mit der Beschlussverkündung zu laufen und kann weder durch Vereinbarung verlängert oder verkürzt werden. Ebenso kann das Beschlussanfechtungsrecht durch Vereinbarung weder eingeschränkt noch ausgeschlossen werden. Denn die Bestimmungen über das gerichtliche Verfahren unterliege...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussanfechtungsverfahren / 8.2 Beschwer

So nicht bereits erstinstanzlich vor dem Amtsgericht ein Rechtsanwalt mit der Vertretung der GdWE beauftragt war, wird auch der nunmehr für das Berufungsverfahren zu beauftragende Rechtsanwalt vor Einlegung der Berufung prüfen müssen, ob die zur Einlegung der Berufung erforderliche Beschwer erreicht ist. Da die Berufung vom Amtsgericht nur in seltenen Fällen zugelassen wird,...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussanfechtungsverfahren / Zusammenfassung

Überblick Die Anfechtung von Beschlüssen erfolgt gem. § 44 Abs. 1 Satz 1 WEG mittels Anfechtungsklage. Erst das Urteil, das den angefochtenen Beschluss für ungültig erklärt, führt zu dessen Ungültigkeit. Auf dem Weg zu diesem Urteil sind einige Hürden zu nehmen: Wird ein Anwalt beauftragt? Ist die Finanzierung des Verfahrens gewährleistet? Welche Beschlüsse der Eigentümergem...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussanfechtungsverfahren / 3.5 Vorratsanfechtung

Nicht selten werden in der gerichtlichen Praxis Anfechtungsklagen unumschränkt – also unter Anfechtung aller auf der Versammlung gefasster Beschlüsse – erhoben und in der Klageschrift angekündigt, dass Konkretisierung, welche Beschlüsse tatsächlich Gegenstand der Klage sein sollen, noch erfolgen wird. Zwar werden Klageanträge stets so ausgelegt, dass für den Kläger möglichst...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussanfechtungsverfahren / 10 Verfassungsbeschwerde

In all den Fällen, in denen die erforderliche Rechtsmittelbeschwer nicht erreicht ist und insoweit bereits keine Berufung möglich ist, weil die Beschwer den erforderlichen Wert von 600 EUR nicht übersteigt und auch das Amtsgericht die Berufung nicht zugelassen hat, kommt eine Verfassungsbeschwerde in Betracht. Entsprechendes gilt dann, wenn die für die Nichtzulassungsbeschwe...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussanfechtungsverfahren / 4.2 Klageantrag

Neben der Bezeichnung der Parteien und des Gerichts muss die Klage auch noch die bestimmte Angabe des Gegenstands und des Grunds des erhobenen Anspruchs sowie einen bestimmten Antrag enthalten. Der Klageantrag erfolgt in der Klageschrift nach der Bezeichnung der Parteien, also dem Rubrum. Obwohl der Antrag im zivilprozessualen Verfahren der Auslegung nach § 133 BGB zugänglich...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussanfechtungsverfahren / 8.3 Fristen

Einlegen der Berufung Die Frist zur Einlegung der Berufung beträgt einen Monat seit Zustellung des erstinstanzlichen amtsgerichtlichen Urteils, spätestens mit Ablauf von 5 Monaten bei fehlerhafter oder unterbliebener Zustellung.[1] Diese Frist kann als sog. Notfrist vom Gericht nicht verlängert werden. Wird sie nicht eingehalten, ist die Berufung unzulässig mit der Folge, das...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussanfechtungsverfahren / 3.7 Streitgegenstand/Verhältnis zur Nichtigkeitsklage

Beschlussnichtigkeitsgründe können nicht mehr nachträglich geltend gemacht werden, wenn die Gültigkeit eines Beschlusses gerichtlich bestätigt worden ist. Die Rechtskraft eines Urteils, durch das eine Anfechtungsklage als unbegründet abgewiesen wird, erstreckt sich auch auf Nichtigkeitsgründe. Somit ist der Beschluss also sowohl in Bezug auf Anfechtungsgründe als auch auf Ni...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussanfechtungsverfahren / 3.8 Negativbeschluss/Verhältnis zur Beschlussersetzungsklage

Das Gesetz regelt in § 44 Abs. 1 Satz 2 WEG die sog. "Beschlussersetzungsklage". Die Vorschrift verleiht dem Wohnungseigentümer eine Klagebefugnis, wenn eine notwendige Beschlussfassung unterbleibt. In diesem Fall kann das Gericht auf die entsprechende Klage hin den Beschluss fassen. Auch bei der Klage nach § 44 Abs. 1 WEG handelt es sich um eine Gestaltungsklage. Das Gericht...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussanfechtungsverfahren / 3.3.1 Grundsätze

Beschlussklagen sind nach § 44 Abs. 2 Satz 1 WEG gegen die GdWE zu richten. Die Wohnungseigentümer haben aber die Möglichkeit, als Nebenintervenienten dem Prozess auf Seiten der GdWE oder dem klagenden Wohnungseigentümer beizutreten. Die Nebenintervention ist in den §§ 66 ff. ZPO geregelt. Sie ist dadurch gekennzeichnet, dass ein Dritter dem für ihn fremden Rechtsstreit beitr...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 2.2 Amtsniederlegung

Rz. 5 Das Amt als Gesamtbetriebsratsmitglied endet ferner durch Amtsniederlegung (§ 49 Alt. 2 BetrVG). Jedes Mitglied des Gesamtbetriebsrats kann sein Amt jederzeit formlos niederlegen. Die Erklärung muss aber eindeutig sein, insbesondere muss aus ihr erkennbar sein, ob nur das Amt als Gesamtbetriebsrat oder auch das Amt als Betriebsrat im entsendenden Betrieb aufgegeben wer...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Mehrere Betriebsräte

Rz. 14 Erforderlich ist weiter, dass in dem Unternehmen mehrere Betriebsräte in Betrieben i. S. d. § 1, § 4 Abs. 1 oder § 3 Abs. 5 Satz 1 BetrVG bestehen. Dabei muss es sich nicht um mehrköpfige Betriebsräte handeln, auch der nur einköpfige Betriebsrat ist ausreichend. Auch müssen nicht in allen Betrieben Betriebsräte bestehen, allerdings müssen mindestens zwei Betriebsräte ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 6/2026, Aktuelle Entsch... / IV. Auskunftsbegehren der Erben gegenüber einer Bank

Das LG Frankfurt a.M. (Urt. v. 10.9.2025 – 2-25 O 192/24, ZEV 2026, 179) hat jüngst die Anforderungen für ein Auskunftsbegehren der Erben konkretisiert. Der Erblasser E war zweimal verheiratet. Aus der ersten Ehe stammten vier Kinder. Aus der zweiten Ehe stammten zwei weitere Kinder. E errichtete im Jahre 1995 einen Erbvertrag, in dem er festlegte, dass drei seiner Kinder au...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnrealisierung: Veräuße... / 2.5.1 Forderungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind u. a. zu aktivieren, wenn die für die Entstehung wesentlichen wirtschaftlichen Ursachen gesetzt worden sind und der Kaufmann mit der künftigen rechtlichen Entstehung des Anspruchs fest rechnen kann.[1] Das ist z. B. der Fall, wenn der Leistungsverpflichtete die von ihm geschuldete Erfül...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Realisationsprinzip / 1.5 Keine Gewinnrealisierung

Forderungen, die in vollem Umfang bestritten werden, dürfen erst dann aktiviert und als realisierte Gewinne erfasst werden, wenn (und soweit) sie entweder rechtskräftig festgestellt oder vom Schuldner anerkannt worden sind.[1] So ist z. B. eine Forderung eines (bilanzierenden) Vermieters aus einer für den Mieter bestehenden Rückbauverpflichtung nicht bereits zu einem Zeitpunk...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 2.4 Abberufung durch entsendenden Betriebsrat

Rz. 7 Das Amt als Gesamtbetriebsrat erlischt schließlich mit Abberufung durch das Entsendungsorgan (§ 49 Alt. 4 BetrVG). Ein Mitglied des Gesamtbetriebsrats kann jederzeit und ohne Grund durch den entsendenden Betriebsrat bzw. die entsendenden Betriebsräte (vgl. § 47 Abs. 4 und 5 BetrVG) abberufen werden. Besondere Gründe wie etwa eine Pflichtverletzung sind nicht erforderli...mehr