Fachbeiträge & Kommentare zu Anfechtung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.4.2.1 Anfechtung der VZ-Festsetzung

Rz. 64 Solange der als Bemessungsgrundlage dienende Bescheid infolge eines Einspruchs nicht bestandskräftig geworden ist, steht die Bemessungsgrundlage unter dem Vorbehalt einer Änderung im anhängigen Einspruchsverfahren. Ist außerdem die Festsetzung des VZ angefochten, so ergibt sich hier eine gewisse Akzessorietät: Rz. 65 Wird auf den Einspruch hin der Bescheid ganz aufgeho...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.4.2.2 Keine Anfechtung der VZ-Festsetzung

Rz. 68 Wird im Einspruchsverfahren gegen den als Bemessungsgrundlage dienenden Bescheid dieser aufgehoben oder geändert, so kann sich dies auf die Festsetzung des VZ auch dann auswirken, wenn diese nicht gesondert angefochten und damit bestandskräftig geworden ist. Die Korrekturmöglichkeit des § 130 Abs. 1 AO ist unabhängig von der Bestandskraft. Hiernach "kann" die Finanzbe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 5.6 Rechtsschutz

Rz. 136 Die VZ-Festsetzung ist ein gegenüber dem als Bemessungsgrundlage dienenden Bescheid ein rechtlich selbstständiger Verwaltungsakt. Demgemäß erstreckt sich dessen etwaige Anfechtung nicht automatisch auf die Festsetzung des VZ. Hiergegen ist vielmehr gesondert Einspruch[1] einzulegen.[2] Der Wille, neben der Anfechtung des Steuerbescheids auch die VZ-Festsetzung anfec...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Rechtsprechungsübersicht TV... / Kündigung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ad) Erlebensfall oder Rückkauf

Rn. 579a Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Der Besteuerung nach § 20 Abs 1 Nr 6 EStG unterliegen nur der Erlebensfall oder der Rückkauf. Die Versicherungsleistung bei Eintritt des mit der Versicherung untrennbar verbundenen charakteristischen Hauptrisikos (Tod, Unfall) rechnet nicht zu den Einnahmen nach § 20 Abs 1 Nr 6 EStG. Alle Versicherungsleistungen, die vom Versicherungsunter...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Verfahren

Rn. 666 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Über Art und Höhe der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit wird grds iRd ESt-Veranlagung entschieden. Eine gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen wird jedoch durchgeführt, wenn Wohnsitz (§ 19 AO) und Ort der Tätigkeit (§ 18 Abs 1 Nr 3 AO) in den räumlichen Zuständigkeitsbereich verschiedener FA fallen (§ 180 Abs 1 Nr 2 Buchst b ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Rolle der Geschäftsleitung

Rz. 76 Die Geschäftsleitung ist für die Genehmigung des Stresstestprogramms und die Überwachung seiner Umsetzung und Durchführung verantwortlich. Sie muss deshalb die wesentlichen Aspekte des Stresstestprogramms verstehen, um sich aktiv an Diskussionen mit den für die Stresstests verantwortlichen Gremien bzw. Mitarbeitern oder externen Beratern zu beteiligen, wichtige Modell...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Zuwendungsnießbrauch

Rn. 78 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Bei Bestellung eines Zuwendungsnießbrauchs wird das KapVerm, auf das sich der Nießbrauch bezieht, nicht übertragen. Beispiel: Der Eigentümer (Nießbrauchsbesteller) bestellt seinem Kind (Nießbraucher) unentgeltlich für 20 Jahre den Nießbrauch an Anteilen an einer KapGes (AG, GmbH) oder an einer verzinslichen Darlehensforderung. Fraglich ist, o...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.4.2 Verfahrensfragen

Rz. 25 Soweit der Anmeldungsverpflichtete selbst Steuerschuldner ist, wirft eine Steuerfestsetzung keine besonderen verfahrensrechtlichen Fragen auf, und zwar weder, wenn die Steueranmeldung eine zu niedrige oder zu hohe Steuer ausweist, noch, wenn überhaupt keine Steueranmeldung abgegeben wurde. In allen Fällen kann eine Steuerfestsetzung erfolgen. Weist die Steueranmeldung...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Einreichungspflicht beim Unternehmensregister

Rz. 36 Der Gesetzeswortlaut stellt seit den Änderungen durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz auf die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs der KapG ab. Bis dahin wurde von den gesetzlichen Vertretern gesprochen. Diese Formulierung ist historisch zu erklären, weil die Norm ursprünglich nur für KapG galt und später auf die KapCoGes ausgeweitet wurde. Diese sind vom...mehr

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Grundlagen des Gebäudemoder... / 4 Übergangsregelungen

Nach § 111 Abs. 1 Satz 1 GModG sind die Regelungen des GModG nicht auf Vorhaben anzuwenden, soweit die Bauantragstellung oder der Antrag auf Zustimmung oder die Bauanzeige vor dem Inkrafttreten des GEG 2020 am 1.11.2020 erfolgt ist. Für diese Vorhaben sind nach § 111 Abs. 1 Satz 2 GModG die Bestimmungen des EnEG, der EnEV, der AVV Energiebedarfsausweis und EEWärmeG in den zu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 4 Rechtsbehelfsverfahren

Rz. 24 Der Stpfl., der zur Anmeldung verpflichtet ist (Vergütungsschuldner), hat verschiedene verfahrensrechtliche Möglichkeiten, gegen die in der Steueranmeldung liegende Steuerfestsetzung vorzugehen. Er kann eine berichtigte Steueranmeldung abgeben, die im Rahmen des § 164 Abs. 2 AO nach Zustimmung durch die Finanzbehörde die erste Steueranmeldung verdrängt. Er kann einen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2 Wirkung der Steueranmeldung

Rz. 2 Die Steueranmeldung entfaltet eine mehrfache Wirkung. Sie ist, wie sich aus § 150 Abs. 1 S. 3 AO ergibt, Steuererklärung und unterliegt daher den Regelungen der §§ 149ff. AO. Darüber hinaus steht die Steueranmeldung mit dem Tag des Eingangs bei der Finanzbehörde einer fiktiven Steuerfestsetzung gleich, soweit nicht die Zustimmung der Finanzbehörde erforderlich ist, ist...mehr

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Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 3.3.4.1 Beteiligung mehrerer

Die Beteiligung mehrerer an einer Ordnungswidrigkeit regelt § 14 OWiG. Danach handelt jeder Beteiligte ordnungswidrig, wenn sich mehrere an einer Ordnungswidrigkeit beteiligen. Ungeklärt ist bislang, ob im Fall einer obstruktiven Beschlussfassung gegen Maßnahmen, die nach GModG erforderlich sind, auch diejenigen Wohnungseigentümer als Beteiligte der Ordnungswidrigkeit in Betr...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 155 St... / 4.1.3 Anfechtung von zusammengefassten Steuerbescheiden

Rz. 64 Da ein nach § 155 Abs. 3 S. 1 AO zusammengefasster Steuerbescheid mehrere inhaltlich und verfahrensrechtlich selbständige, nur der äußeren Form nach verbundene Verwaltungsakte enthält, die ein unterschiedliches (verfahrens-)rechtliches Schicksal haben können, müssen zusammengefasste Bescheide von jedem Betroffenen für sich angefochten werden. Jeder Gesamtschuldner ist...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 155 St... / 2.6 Verwaltungsakte des Erhebungs- und Vollstreckungsverfahrens

Rz. 36 Ein Steuerbescheid enthält häufig weitere, mit der Steuerfestsetzung äußerlich verbundene Entscheidungen oder Mitteilungen, die nicht die Steuerfestsetzung, sondern das daran anschließende Steuererhebungs- und Vollstreckungsverfahren[1] betreffen. Rz. 37 So wird mit der Steuerfestsetzung üblicherweise das Leistungsgebot nach § 254 AO verbunden, mit dem der Steuerschuld...mehr

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Rechtsprechungsübersicht, a... / Kollektives Arbeitsrecht

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.52 § 351 AO (Bindungswirkung anderer Verwaltungsakte)

• 2020 Einwendungen gegen den Grundlagenbescheid im Rahmen des Einspruchsverfahren gegen den Folgebescheid / § 351 Abs. 2 AO Entscheidungen in einem Grundlagenbescheid können grundsätzlich nur durch Anfechtung dieses Bescheids, nicht aber durch Anfechtung des Folgebescheids angegriffen werden. Es stellt sich die Frage, welche Einwendungen gegen den Grundlagenbescheid im Rahme...mehr

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Die Gebührenfestsetzung bei... / 7. Rechtsschutz und Änderungsmöglichkeiten

Der Gebührenfestsetzungsbescheid kann gem. §§ 129 bis 131 AO korrigiert werden. Unabhängig von der Anfechtung der Auskunft selbst kann der Gebührenfestsetzungsbescheid mit dem Einspruch gem. §§ 347 ff. AO bzw. mit der Anfechtungsklage angefochten werden (Gehm, NWB 2025, 2926). Beraterhinweis Die Anfechtung hat gem. § 361 Abs. 1 S. 1 AO keine aufschiebende Wirkung, so dass ggf....mehr

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Die Gebührenfestsetzung bei... / 4. Verzicht

§ 89 Abs. 7 S. 1 AO enthält eine eigenständige Verzichtsregelung, die auf Billigkeitserwägungen beruht und als lex specialis die Vorschrift des § 227 AO verdrängt. Auf die Gebühr kann ganz oder teilweise verzichtet werden, wenn ihre Erhebung nach Lage des einzelnen Falls unbillig wäre. Hierbei kann es sich entweder um sachliche oder um persönliche Unbilligkeitsgründe handeln....mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.5 Verfahren zur Feststellung von Grundbesitzwerten

Rz. 42 Grundbesitzwerte sind u. a. gesondert festzustellen, wenn sie für die GrESt von Bedeutung sind (Bedarfsbewertung). Die Entscheidung über eine Bedeutung trifft das für die GrESt zuständige Finanzamt.[1] Örtlich zuständig für die gesonderten Feststellungen für die Grundbesitzwerte für Zwecke der GrESt ist das Finanzamt, in dessen Bezirk das Grundstück oder, wenn sich das...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.18 § 93 AO (Auskunftspflicht der Beteiligten und anderer Personen)

• 2023 Auskunftsverlangen an Dritte im Rahmen einer Außenprüfung / § 93 AO Im Rahmen einer Einzelauskunft i.S.d. § 93 Abs. 1 S. 1 AO gilt die Subsidiaritätsklausel nach S. 3. Diese stellt sicher, dass der Dritte erst dann zur Auskunft angehalten werden kann, wenn die Sachverhaltsaufklärung durch den Stpfl. nicht zum Ziel führt oder keinen Erfolg verspricht. Geltung haben dies...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.33 § 20 EStG (Kapitalvermögen)

• 2021 Beschränkung der Verlustverrechnung nach § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG / Verfassungsmäßigkeit / § 20 Abs. 6 EStG Im Rahmen des JStG 2020 wurde die Verlustverrechnungsbeschränkung in § 20 Abs. 6 S 5 und 6 EStG von 10.000 EUR auf 20.000 EUR angehoben. Dies dürfte an der verfassungsrechtlichen Bedenklichkeit von § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG nichts ändern. Es bleibt bei e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuer / 6.1.2 Rückerwerb des Eigentums

Erwirbt der Veräußerer das Eigentum an dem veräußerten Grundstück zurück, so wird auf Antrag sowohl für den Rückerwerb als auch für den vorausgegangenen Erwerbsvorgang die Steuer nicht festgesetzt oder die Steuerfestsetzung aufgehoben, wenn der Rückerwerb innerhalb von zwei Jahren seit der Entstehung der Steuer für den vorausgegangenen Erwerbsvorgang stattfindet. Ist für den ...mehr

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ZAP 7/2026, Wiedereinsetzung: Anfechtung der Zurückweisung

(BGH, Beschl. v. 12.5.2026 – VI ZB 13/25) • Hat das Berufungsgericht einen Wiedereinsetzungsantrag durch gesonderten Beschluss zurückgewiesen, muss diese Entscheidung mit dem statthaften Rechtsmittel angefochten werden, um sie nicht in Rechtskraft erwachsen und für die Entscheidung über die Verwerfung des Rechtsmittels bindend werden zu lassen. ZAP F., S. 453–453mehr

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ZAP 7/2026, Rechtsprechungs... / 1. Versicherungsschutz für Unfall bei „Wetten, dass..?”

Die hier zu referierende Entscheidung des BSG v. 24.9.2025 (B 2 U 12/23 R) fand in der Öffentlichkeit starke Beachtung, weil sich der Kläger während der Fernsehsendung „Wetten, dass..?” am 4.12.2010 bei einem Sturz schwer verletzt hatte. So hatte das BSG bei der Entscheidungsverkündung durch Beschluss nach § 169 Abs. 3 S. 1 GVG die Medienöffentlichkeit unter Auflagen zugelas...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 6.2 Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO

Mit der Vollstreckungsgegenklage kann der Vollstreckungsschuldner rechtsvernichtende oder rechtshemmende Einwendungen geltend machen, die den im Titel festgestellten Anspruch betreffen, wenn sie auf Gründen beruhen, die erst nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung, in der sie nach der ZPO spätestens hätten geltend gemacht werden müssen, entstanden sind und durch Einspruc...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 2 Beseitigung der vorläufigen Vollstreckbarkeit

Nach § 62 Abs. 1 Satz 2 ArbGG kann die vorläufige Vollstreckbarkeit im arbeitsgerichtlichen Urteil ausgeschlossen werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: Antrag des Beklagten auf Ausschluss der vorläufigen Vollstreckbarkeit des Urteils, Darlegung des Beklagten, dass ihm die Zwangsvollstreckung aus dem arbeitsgerichtlichen Urteil einen nicht zu ersetzenden Nachteil bri...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Änderung wegen widerstreitender Steuerfestsetzung

Die erfolgreiche Anfechtung eines ESt-Bescheids im Hinblick auf eine zu Unrecht angesetzte vGA eröffnet die Änderung eines Bescheids nach § 174 Abs. 4 AO für ein späteres Jahr, in dem die vGA den Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG gemindert hatte. FG Münster v. 12.12.2025 – 4 K 2981/22 Emehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 3 Gestattungsmaßnahmen

Auf Grundlage des § 20 Abs. 1 Alt. 2 WEG können Wohnungseigentümern bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums gestattet werden. Praxis-Beispiel Markisenmontage Einer der Wohnungseigentümer will im Bereich seines Balkons eine Markise montieren. Ohne einen Anspruch hierauf zu haben, können die Wohnungseigentümer diese bauliche Veränderung mit einfacher Mehrheit gestatten...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / I. Die Gebühren in Abstammungssachen

Rz. 92 In § 169 FamFG ist definiert, welche Rechtsstreitigkeiten zu den Abstammungssachen gehören. Als Abstammungssachen gelten demnach folgende Verfahren:mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / A. Vorbemerkungen

Rz. 1 → Dazu Aufgaben Gruppe 23 Die Verfahren in Familiensachen – das sind in diesem Kapitel im Wesentlichen Ehe-, Kindschafts-, Abstammungs- und Unterhaltssachen – sind im "Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" geregelt. Die Berechnung der Gerichtskosten richtet sich nach dem "Gesetz über Gerichtskosten...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / a) Die sofortige Beschwerde

Rz. 77 Gegen Entscheidungen des Rechtspflegers ist nach § 11 Abs. 1 RPflG grundsätzlich das Rechtsmittel gegeben, das nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften der ZPO gestattet ist. Wenn man eine Entscheidung des Rechtspflegers anfechten will, muss man also in der ZPO nachsehen, welches Rechtsmittel für diesen Fall dort vorgesehen ist. Für den Kostenfestsetzun...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / XIX. Nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten (§ 48 Abs. 2 GKG, § 43 FamGKG)

Rz. 114 Nichtvermögensrechtliche Ansprüche haben eigentlich keinen messbaren Wert. Eine Bewertung dieser Streitigkeiten muss auch nur zum Zweck der Gebührenberechnung und nur teilweise zur Klärung der Zuständigkeitsfrage vorgenommen werden. Nichtvermögensrechtliche Ansprüche sind solche Ansprüche, die sich nicht in Geld ausdrücken oder in einen Geldwert umsetzen lassen, weil ...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / 3. Der Kostenfestsetzungsbeschluss

Rz. 57 Über den Kostenfestsetzungsantrag entscheidet der Rechtspfleger, nachdem er dem Gegner durch Übersendung einer Kopie des Kostenfestsetzungsantrages Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer Frist von zwei Wochen gegeben hat. Hierdurch gewährt er dem Gegner rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG). Bestreitet der Gegner tatsächliche Angaben des Antragstellers, dann is...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Gebührenstreitwert: Anfechtung eines Absenkungsbeschlusses

1 Leitsatz Das nach § 49 GKG maßgebliche Interesse der Wohnungseigentümer an der Entscheidung über Beschlüsse, die nach § 23 Abs. 3 Satz 2 WEG für einzelne Gegenstände eine Mehrheit vorsehen, ist regelmäßig mit 500 EUR zu bewerten. 2 Normenkette § 49 GKG; §§ 23 Abs. 3 Satz 2, 44 Abs. 1 Satz 1 WEG 3 Das Problem Das LG muss u. a. bestimmen, wie sich der Gebührenstreitwert errechnet...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Gebührenstreitwert: Anfecht... / 6 Entscheidung

LG Berlin II, Beschluss v. 5.5.2026, 56 S 42/25 WEGmehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Gebührenstreitwert: Anfecht... / 2 Normenkette

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Beitrag aus VerwalterPraxis
Gebührenstreitwert: Anfecht... / 4 Die Entscheidung

Das LG meint, der Gebührenstreitwert sei mit 500 EUR zu bemessen. Mit einem Absenkungsbeschluss werde lediglich gestattet, dass über einen bestimmten Gegenstand außerhalb der Versammlung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen entschieden werden könne. Eine Entscheidung in der Sache werde dadurch nicht getroffen. Der Beschluss beeinträchtige lediglich die Möglichkeit der Wo...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Gebührenstreitwert: Anfecht... / 1 Leitsatz

Das nach § 49 GKG maßgebliche Interesse der Wohnungseigentümer an der Entscheidung über Beschlüsse, die nach § 23 Abs. 3 Satz 2 WEG für einzelne Gegenstände eine Mehrheit vorsehen, ist regelmäßig mit 500 EUR zu bewerten.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Gebührenstreitwert: Anfecht... / 3 Das Problem

Das LG muss u. a. bestimmen, wie sich der Gebührenstreitwert errechnet, wenn ein Absenkungsbeschluss (§ 23 Abs. 3 Satz 2 WEG) angefochten wird.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Gebührenstreitwert: Anfecht... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, welcher Gebührenstreitwert anzusetzen ist, wenn ein Absenkungsbeschluss angegriffen wird. Absenkungsbeschluss Die Wohnungseigentümer können nach § 23 Abs. 3 Satz 2 WEG beschließen, dass für einen einzelnen Gegenstand die Mehrheit der abgegebenen Stimmen genügt (Absenkungsbeschluss). Damit er einer ordnungsmäßigen Verwaltung entspri...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Zählfehler: Führt nur zur A... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob die Verwaltung nach dem Kopfstimmrecht auszählen darf, obwohl das Wertstimmrecht vereinbart ist. Stimmrechtsprinzipien Im Wohnungseigentumsrecht werden 3 Stimmrechtsprinzipien unterschieden: Beim Kopfstimmrecht hat grundsätzlich jeder Wohnungseigentümer eine Stimme, unabhängig von der Anzahl seiner Wohnungen oder der Höhe seines...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Zählfehler: Führt nur zur A... / 4 Die Entscheidung

Die Anfechtung hat keinen Erfolg! Das AG meint, die Anfechtungsklage sei verfristet, da der Kläger den Gerichtskostenvorschuss (§ 12 GKG) verspätet eingezahlt habe. Die Versammlung habe am 2.6.2025 stattgefunden, die Klage sei am 1.7.2025 anhängig gemacht worden. Nach Abforderung des Gerichtskostenvorschusses mit Verfügung vom 4.7.2025 habe K diesen erst mit Wertstellungsdat...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Abrechnungsbeschluss: Teilw... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob ein Gericht einen Abrechnungsbeschluss insgesamt für ungültig erklären kann, wenn nur eine (oder wenige Kostenpositionen) Mängel aufweisen. Abrechnungsbeschluss: Teilweise Anfechtung – und umgekehrt BGH, Urteil v. 11.4.2025, V ZR 96/24 hat geklärt, dass der Beschluss über die Einforderung von Nachschüssen oder die Anpassung der ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Abrechnungsbeschluss: Teilw... / 4 Die Entscheidung

Das LG sieht das auch so! Denn die Voraussetzungen BGH, Urteil v. 11.4.2025, V ZR 96/24, für eine teilweise, nur auf die im Streit stehende, abgrenzbare Kostenposition beschränkte Änderung des Abrechnungsbeschlusses lägen vor. Die Kläger zeigten nicht auf, warum eine Änderung einer einzelnen Kostenpositionen entgegen der ausführlichen BGH-Begründung nicht möglich sei. Zutref...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.3 Aussetzungsgrund

Rz. 10 Die Aussetzung des Strafverfahrens nach § 396 AO setzt voraus, dass "die Beurteilung der Tat als Steuerhinterziehung (s. Rz. 6f.) davon abhängt", ob ein Steueranspruch besteht. Diese nach den Vorschriften des Steuerrechts zu treffende Entscheidung ist lediglich eine Vorfrage für die Entscheidung über das Vorliegen einer Steuerverkürzung.[1] ob Steuern verkürzt worden sin...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 5.2.2 Antrag

Rz. 292 Der Land- und Forstwirt kann nach § 13 Abs. 4 S. 2 EStG unwiderruflich beantragen, dass der Nutzungswert bei ihm ab dem Beginn eines Vz nach dem Vz 1998 nicht mehr besteuert wird. Mit der Abwahl der Nutzungswertbesteuerung ist das Wahlrecht für die jeweilige Wohnung verbraucht. Wird ein derartiger Antrag nicht gestellt, ist die Nutzungswertbesteuerung unbefristet for...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Abtretung von Arbeitseinkommen / 3.4 Anfechtbarkeit

Eine Lohnabtretung, die nur dann wirksam sein soll, wenn andere Gläubiger das Arbeitseinkommen pfänden sollten, ist wegen Benachteiligung dritter Personen nichtig. Gleiches kann bei einer Übersicherung der Fall sein, falls nicht eine Vertragsauslegung eine Beschränkung ergibt.[1] Der pfändende Gläubiger muss die Nichtigkeit durch Anfechtung der Abtretung wegen Gläubigerbenac...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Wirkung der Feststellung

Rn. 85 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Der Feststellungsbescheid entfaltet als selbstständiger VA Doppelwirkung. Die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrag erfolgt als selbstständige Besteuerungsgrundlage, § 157 AO, durch Grundlagenbescheid iSd § 171 Abs 10 AO und entfaltet damit Bindungswirkung für die folgenden Steuerbescheide (nächsten ESt-Bescheid und nächst...mehr