Fachbeiträge & Kommentare zu Anfechtung

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Teil J: Vergütung und Kosten / 9 Gerichts- und Verfahrenskosten, Allgemeines [Rdn 98]

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Teil C: Vollzug / 61 Strafvollzug, Erwachsene, Sozialtherapie [Rdn 642]

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Teil C: Vollzug / 28 Strafvollzug, Erwachsene, Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Beteiligte des Verfahrens [Rdn 262]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 51 Führungsaufsicht, Rechtsschutz [Rdn 565]

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Teil C: Vollzug / 36 Strafvollzug, Erwachsene, Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Zuständigkeit des Gerichts [Rdn 371]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 372 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Strafvollzug, E...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / 31 Ausländer, Einreise- und Aufenthaltsverbot, Befristung [Rdn 358]

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Teil C: Vollzug / 34 Strafvollzug, Erwachsene, Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Kosten und Streitwert [Rdn 351]

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Teil C: Vollzug / 42 Strafvollzug, Erwachsene, Disziplinarsachen [Rdn 446]

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Teil C: Vollzug / 33 Strafvollzug, Erwachsene, Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Frist [Rdn 336]

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Teil I: Opferentschädigung,... / 4 Ansprüche, Opferentschädigung, Verfahrensrecht [Rdn 74]

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Teil C: Vollzug / 27 Strafvollzug, Erwachsene, Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Antragsgegenstand [Rdn 236]

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Teil J: Vergütung und Kosten / 16 Kostenfestsetzung gem. § 464b StPO, Allgemeines [Rdn 200]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 15 BtM-Verfahren, Zurückstellung, Widerruf [Rdn 226]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 10 BtM-Verfahren, Zurückstellung, Antragsvoraussetzungen [Rdn 130]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 60 Jugendliche, Vollstreckung, Erziehungsmaßregel/Zuchtmittel [Rdn 773]

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Teil J: Vergütung und Kosten / 31 Wertfestsetzung gem. §§ 32, 33 RVG [Rdn 480]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 59 Jugendliche, Vollstreckung, Allgemeines [Rdn 738]

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Teil D: Daten / 26 Daten, Rechtsschutz, Allgemeines [Rdn 241]

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Teil C: Vollzug / 26 Strafvollzug, Erwachsene, Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Antragsarten [Rdn 215]

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Teil C: Vollzug / 31 Strafvollzug, Erwachsene, Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Erledigung [Rdn 291]

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 109 FGO ergänzt die Regelungen über die Durchbrechung der innerprozessualen Bindungswirkung einer gerichtlichen Entscheidung nach §§ 107-108 FGO und ermöglicht die Ergänzung von Urteilen, die hinsichtlich des Tenors unvollständig sind, wenn das Gericht von den Beteiligten gestellte Haupt- und Nebenanträge übersehen oder zu den von Amts wegen zu tre...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2 Schreib,- Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten (Abs. 1)

Rz. 5 Schreib- und Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten müssen vom Gericht berichtigt werden. Die in § 107 FGO verwendeten Begriffe, insbesondere der "offenbaren Unrichtigkeit" entspricht im Wesentlichen denen des § 129 AO. [1] Danach setzt z. B. ein Rechenfehler einen Fehler bei der Lösung einer rein rechnerischen Aufgabe voraus; ein Fehler beim Ansatz der in ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31b Beginn ... / 2.1 Minderung des Auszahlungsanspruchs

Rz. 11 Abs. 1 Satz 1 regelt weiterhin ausdrücklich den Beginn der Rechtsfolgen wegen einer Pflichtverletzung nach § 31, die in § 31a geregelt ist. Die Vorschrift bestimmt in Abs. 2 dagegen seit dem 1.7.2026 nicht mehr die gestaffelte Dauer der Leistungsminderung in Monaten. Die Vorschrift gilt nicht für Meldeversäumnisse nach § 32, dort wird die Dauer der Leistungsminderung ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 41a Vorläuf... / 2.7 Verfahrensfragen

Rz. 66 Nach § 40 Abs. 4 ist ein Verwaltungsakt, mit dem bereits abschließend über die Gewährung von Leistungen entschieden wurde, mit Wirkung für die Zukunft ganz aufzuheben, wenn in den tatsächlichen Verhältnissen der leistungsberechtigten Person Änderungen eingetreten sind, aufgrund derer nach Maßgabe von § 41a vorläufig zu entscheiden wäre. Dies ist nach der Gesetzesbegrü...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.1.3 Verwertbarkeit von Vermögensgegenständen

Rz. 15 Verwertbarkeit von Vermögen bedeutet, es schlechthin für den Lebensunterhalt nutzbar machen zu können. Das muss nicht unbedingt zum Zeitpunkt der Antragstellung auf oder Bewilligung von Leistungen der Fall sein, z. B. bei späterer Fälligkeit einer Forderung, solange eine Verwertung überhaupt in absehbarer Zeit möglich erscheint. Ein Verwertungshindernis ist für jeweil...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) i. d. F. des Kommunalen Optionsgesetzes v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) zum 1.1.2005 in Kraft getreten. Seither wurde sie mehrfach geändert, zuletzt durch das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 16.4...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Gewinnausschüttung - ... / 4.2 Handelsrechtliche Zulässigkeit einer inkongruenten Gewinnausschüttung

Regelung durch Satzung Grundsätzlich sieht § 29 Abs. 3 Satz 1 GmbHG die Verteilung des Gewinns nach dem Beteiligungsverhältnis der Gesellschafter untereinander vor. Aber es ist zulässig, in der Satzung (=Gesellschaftsvertrag) eine davon abweichende Regelung zu beschließen. So ist es denkbar, dass sich die Gewinnverteilung nach den tatsächlich erfolgten Einlagen berechnet oder...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Offenlegung bei vereinfachter Kapitalherabsetzung

Rn. 98 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 236 AktG enthält eine lex specialis zu § 325 für den Fall, in dem eine AG (bzw. KGaA oder SE) eine vereinfachte Kap.-Herabsetzung nach den §§ 229ff. AktG durchführt und diese nach § 234 AktG (bzw. § 235 AktG bei gleichzeitiger Kap.-Erhöhung) bereits im JA für das letzte GJ vor der Beschlussfassung berücksichtigt hat. Hiernach darf die Offen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Grundsätzliche Regelung

Rn. 83 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Gemäß § 325 Abs. 1a Satz 1 müssen die offenzulegenden Unterlagen nach § 325 Abs. 1 spätestens ein Jahr bzw. bei i. S. d. § 264d kap.-marktorientierten UN spätestens vier Monaten (vgl. § 325 Abs. 4 Satz 1; der Zeitraum entspricht der Frist zur Veröffentlichung eines Jahresfinanzberichts nach § 114 WpHG) nach dem Abschlussstichtag des offenzule...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / b) Beweismittelbesichtigung durch die Verteidigung (§§ 32f, 147 StPO)

Abgesehen davon, dass Entscheidungen über die Form der Gewährung von Akteneinsicht nach § 32f Abs. 3 StPO der Anfechtung entzogen sind, hat der Verteidiger keinen Anspruch darauf, dass ein beim Angeklagten sichergestelltes Mobiltelefon diesem und ihm selbst in den Räumen der Untersuchungshaftanstalt überlassen wird, damit beide es gemeinsam in Betrieb nehmen, gespeicherte In...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 5.3 Rechtsbehelfe

Rz. 78 Gegen den Vorauszahlungsbescheid, den Anpassungsbescheid und gegen den eine Herabsetzung ablehnenden Bescheid ist der Einspruch gegeben (§ 347 Abs. 1 Nr. 1 AO).[1] Dies ist auch dann der Fall, wenn der Vorauszahlungsbescheid mit dem ESt-Bescheid in einer Urkunde verbunden ist (Rz. 73). Die Anfechtung des ESt-Bescheids ist daher keine Anfechtung auch des Vorauszahlungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 5/2026, Anwaltsmagazin / 8 Gesetzesverkündungen im Überblick

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Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Selbstauskunft des Mieters / Zusammenfassung

Begriff Vor der Entscheidung über den Abschluss eines Mietvertrags kann der Vermieter die Bonität des Mietinteressenten feststellen, indem er von ihm eine hinreichend aussagekräftige Mieterselbstauskunft einholt. Wird der Mieter vom Vermieter aufgefordert, eine sog. Selbstauskunft zu erteilen, ist zunächst zu prüfen, ob die jeweiligen Fragen zulässigerweise gestellt worden s...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4 Beendigung des Annahmeverzugs

Rz. 19 Eine gesetzliche Regelung zur Beendigung des Annahmeverzugs findet sich nicht. Von einer Beendigung ist auszugehen, wenn einzelne Voraussetzungen des Annahmeverzugs entfallen. Der Annahmeverzug endet somit zum einen mit Ablauf des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses. [1] Unerheblich ist in diesem Zusammenhang der Grund für die Beendigung. Als Beendigungsgründe kommen som...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Selbstauskunft des Mieters / 6 Falschauskünfte

Der Mieter hat die Obliegenheit, die zulässigerweise gestellten Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Der Mieter muss aber nicht jegliche Frage beantworten, auf unzulässige Fragen darf er schweigen oder die Unwahrheit sagen. Die unrichtige Beantwortung einer zulässigerweise gestellten Frage oder die Unterlassung gebotener Aufklärung kann den Vermieter zur Anfechtung des Mietv...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.3.5 Streitigkeiten

Rz. 33 Das Arbeitsgericht hat im Beschlussverfahren nach § 2a, §§ 80 ff. ArbGG über Streitigkeiten betreffend die Wahl, Abberufung oder Zuständigkeit des Vorsitzenden oder seiner Stellvertreter zu entscheiden. Nach h.M. (BAG, Beschluss v. 8.4.1992, 7 ABR 71/91) kann die Wahl des Vorsitzenden des BR ebenso wie seiner Stellvertreter in entsprechender Anwendung des § 19 BetrVG g...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.1 Allgemeines

Rz. 109 Ebenso wie die Wahl des BR kann auch die Wahl der JAV angefochten werden. Gem. § 63 Abs. 2 Satz 2 i. V.m. § 19 BetrVG ist Voraussetzung, dass gegen wesentliche Vorschriften des Wahlrechts, der Wählbarkeit und des Wahlverfahrens verstoßen worden ist. Insoweit gelten die Regelungen des § 19 BetrVG n. F. entsprechend, der ebenfalls durch das Betriebsrätemodernisierungsg...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.2 Anfechtungsberechtigung

Rz. 110 Neben dem Arbeitgeber und den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften sind nur jugendliche und zu ihrer Berufsausbildung beschäftigte Arbeitnehmer des Betriebs anfechtungsberechtigt. Dies folgt aus § 19 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, der nur auf Wahlberechtigte abstellt. Die Einschränkungen der Anfechtbarkeit, die durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz in § 19 BetrVG n. F....mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.7.1.1 Aufstellung der Wählerliste

Rz. 38 Zu den wichtigsten wahlvorbereitenden Handlungen des Wahlvorstands gehört die Aufstellung der Wählerliste. Auf dieser sind – für jede Wahl der JAV neu – die (aktuellen) Wahlberechtigten getrennt nach Geschlechtern aufzulisten (§§ 38 i.V.m. 2 Abs. 1 Satz 1 WO BetrVG 2001). Der Wahlvorstand muss hierbei besonders sorgfältig vorgehen, denn die Wählerliste ist formelle Gr...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 17 Änderung von Verwaltungsakten der Einzugsstellen

Soweit die Rentenversicherungsträger Verwaltungsakte der Einzugsstellen abändern, werden die §§ 44 ff. SGB X angewendet. Bei rechtswidrig begünstigenden Verwaltungsakten[1] haben das in den Verwaltungsakt gesetzte Vertrauen des Begünstigten und seine daraufhin erfolgten Dispositionen in die Abwägung über die Bestandskraft der Entscheidung einzufließen. Durch diese Vorschrift...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.4.3 Zuletzt abgeschlossener Vertrag entscheidend

Bisher bestand Einigkeit zwischen den beteiligten Senaten des BAG, dass allein der zuletzt abgeschlossene befristete Vertrag entscheidend ist für die Frage, ob die Befristung des Arbeitsverhältnisses wegen Fehlens eines sachlich rechtfertigenden Grundes unwirksam ist.[1] Dies gelte selbst dann, wenn der letzte Vertrag aufgrund einer Zweckbefristung enden soll.[2] Die Arbeitsv...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Befristete Arbeitsverträge / 4.4 Befristung ohne Sachgrund mit Arbeitnehmern nach Vollendung des 52. Lebensjahres

Nach § 14 Abs. 3 TzBfG in der seit 1.5.2007 gültigen Fassung ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrags für Mitarbeiter ab dem 52. Lebensjahr ohne Vorliegen eines sachlichen Grunds bis zu einer Dauer von 5 Jahren zulässig. Voraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitnehmer zuvor mindestens 4 Monate beschäftigungslos im sozialversicherungsrechtlichen Sinne gewesen ist,...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 1.2 Anfechtung eines treuwidrigen Gesellschafterbeschlusses

G hat mit dem im vorstehenden Beispiel geschilderten Verhalten gegen die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht, aber auch gegen den gesellschaftsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen. Der der Gesellschaft hierdurch entstehende Schaden ist von ihm wegen Verletzung der Treuepflicht grundsätzlich auszugleichen. Allerdings muss am Gesellschaftsvermögen kein endgültiger...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 4.1.2 Fragrecht des Arbeitgebers

Ungeklärt ist bisher die Zulässigkeit der praktisch relevanten Frage des Arbeitgebers im Bewerbungsverfahren, ob der Bewerber zukünftig plant, sich für den freiwilligen Wehrdienst zu verpflichten. Zur Zeit des Pflichtwehrdienstes war die Frage aufgrund des Anknüpfens an das Geschlecht des Mannes und die damit einhergehende mittelbare Benachteiligung verboten.[1] Die Zulässig...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 2.8 Musterformulierung: Gesellschafterversammlung und Beschlüsse

Praxis-Beispiel Gesellschafterversammlung/Beschlüssemehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Gestattungsbeschluss: Ausle... / 4 Die Entscheidung

Das LG sieht es wie das AG! Das AG habe zu Recht angenommen, dass man zur Auslegung eines Beschlusses das "Protokoll" (die Niederschrift i. S. v. § 24 Abs. 6 Satz 1 WEG) heranziehen könne. Nach der Niederschrift sei für einen objektiven Dritten und einen Sonderrechtsnachfolger im Fall aber "völlig eindeutig" zu erkennen, welche Baumaßnahme genehmigt worden sei. Der Gestattun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftungsbegrenzung: Das lei... / 5.4 Verzicht auf Anfechtung und Rücktrittsrechte des Versicherers

Empfehlenswert sind Policen, die vorsehen, dass der Versicherer auf gesetzliche Rücktritts- und Anfechtungsrechte zumindest zugunsten des nicht arglos oder vorsätzlich handelnden Organmitglieds verzichtet. Bei der Antragsaufnahme oder -verlängerung werden eine Reihe von Risikofragen gestellt, etwa zu der Bilanz oder den Umsatzzahlen, zu Risiken und Vorschäden oder zu der Ges...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 6.1.1 Rückzahlung bis zu einem Jahr vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Wird die von einem Gesellschafter besicherte Forderung des Gläubigers entweder im letzten Jahr vor oder aber nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Rückzahlung oder Verwertung einer zusätzlichen Gesellschaftssicherheit befriedigt, ist dies durch den Insolvenzverwalter anfechtbar. In der Folge muss der Gesellschafter den an den Gläubiger ausgekehrten Betrag zur Inso...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verschmelzung: Die Fusion v... / 2.4.1 Der Verschmelzungsbericht

Der Verschmelzungsbericht dient der Information der Gesellschafter. Darin werden die Fusion, der Verschmelzungsvertrag (oder sein Entwurf) und vor allem das Umtauschverhältnis rechtlich und wirtschaftlich erläutert. Die beteiligten Gesellschaften müssen beschrieben werden. Außerdem müssen die konkreten Gründe für die Fusion dargelegt werden. Hier sind insbesondere die Synerg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 6.3.3 D&O-Police

Die Regelung über die D&O-Police – Directors and Officers Liability-Police = Vermögensschaden-Haftpflicht-Police für Geschäftsführer und Aufsichtsräte – berücksichtigt auch den Fall, dass möglicherweise der Versicherungsvertrag von der Versicherungsgesellschaft oder von der GmbH nicht fortgesetzt wird. Dann kann der Geschäftsführer beanspruchen, so gestellt zu werden, wie er...mehr