Fachbeiträge & Kommentare zu Anfechtung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Anfechtung.

Rn 39 Jeder WEigtümer, nicht aber der Verw kann den Abberufungsbeschl gerichtlich überprüfen lassen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Anfechtung.

1. Irrtum nach § 119. Rn 45 Bei einem Inhalts- oder Erklärungsirrtum kann der Bürge seine Bürgschaftserklärung nach § 119 I anfechten: vgl zB BGH WM 57, 66, 67 (Motivirrtum über Existenz eines Mitbürgen unerheblich; Verwechslung von Nachbürgschaft und Mitbürgschaft erheblich); BGHZ 91, 324, 329 (fehlendes Erklärungsbewusstsein bei Abgabe einer objektiv als Bürgschaft zu verst...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Anfechtung.

Rn 10 Auch nach der deutlichen Vereinfachung des Wahlrechts in § 2306 I kann aufgrund der weit gefassten Interpretation eines Rechtsfolgenirrtums als Inhaltsirrtum durch die Rspr (BGHZ 134, 152, 156; BGH NJW 16, 2954 Rz 11) die Annahmeerklärung (bzw die nicht fristgemäße Ausschlagung, vgl § 1956) wegen Inhaltsirrtums (§ 119 I Alt 1) in der Frist des § 1954 I (zum Beginn BGH ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2340 BGB – Geltendmachung der Erbunwürdigkeit durch Anfechtung.

Gesetzestext (1) Die Erbunwürdigkeit wird durch Anfechtung des Erbschaftserwerbs geltend gemacht. (2) 1Die Anfechtung ist erst nach dem Anfall der Erbschaft zulässig. 2Einem Nacherben gegenüber kann die Anfechtung erfolgen, sobald die Erbschaft dem Vorerben angefallen ist. (3) Die Anfechtung kann nur innerhalb der in § 2082 bestimmten Fristen erfolgen. A. Geltendmachung. Rn 1 Di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Anfechtung.

Rn 12 Eine unter Verletzung von § 1979 erfolgte Befriedigung einer Nachlassverbindlichkeit ist zwar wirksam, kann aber nur vom Nachlassverwalter bzw Insolvenzverwalter ggü dem Befriedigten nach §§ 130 ff, 322 InsO angefochten werden (MüKo/Küpper § 1979 Rz 8).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Folgen einer Anfechtung.

Rn 20 Hat eine Anfechtungsklage Erfolg, ist der Bestellungsbeschl mit Rechtskraft der Entsch als von Anfang an (ex tunc) ungültig anzusehen (§ 44 Rz 17). Die Geschäftsführung des bis zur Rechtskraft Tätigen ist bis zu diesem Zeitpunkt analog § 47 FamFG als wirksam anzusehen (BGH ZMR 22, 566 Rz 7; ZMR 20, 206 Rz 8), zB seine im Zusammenhang mit einer Versammlung entfalteten T...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Abs 2, 3: Anfechtung der Vaterschaft des Namensgebers.

Rn 6 Trägt das Kind als Geburtsnamen den Familiennamen des Vaters und wird dessen Nicht-Vaterschaft – und damit die Nichtehelichkeit des Kindes – rechtskräftig festgestellt, führt das Kind grds weiterhin den Namen des ›Scheinvaters‹. Doch erhält das Kind auf seinen Antrag den Familiennamen, den die Muter bei seiner Geburt geführt hat (II 1). Der ›Scheinvater‹ und Namensgeber...mehr

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FoVo 09/2025, Anfechtung ei... / Leitsatz

Ein Beschluss ist nicht vollstreckbar, wenn sich aus seiner Urschrift die Beteiligten nicht eindeutig ergeben. Eine korrekte Ausfertigung kann den Fehler nicht heilen, da allein die Urschrift maßgeblich ist. OLG Frankfurt, Beschl. v. 12.5.2025 – 4 WF 3/25mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Ordnungsmäßigkeit und Anfechtung.

Rn 17 Ein Bestellungsbeschl ist – wie jeder Beschl – an § 18 II zu messen (BGH NJW 12, 3175 [BGH 22.06.2012 - V ZR 190/11] Rz 7; 11, 3025 Rz 11). Eine Anfechtung hat Erfolg, wenn: Rn 18 Der Bestellungs-Beschl unter formalen Mängeln leidet, zB solchen der Ladung oder der Beschl-Fassung. Die Auswahlentsch ermessensfehlerhaft war (BGH ZMR 20, 206 Rz 17). Bei einer Erstbestellung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2282 BGB – Vertretung, Form der Anfechtung.

Gesetzestext (1) 1Die Anfechtung kann nicht durch einen Vertreter des Erblassers erfolgen. (2) Für einen geschäftsunfähigen Erblasser kann sein Betreuer den Erbvertrag anfechten. (3) Die Anfechtungserklärung bedarf der notariellen Beurkundung. Rn 1 A. Der (geschäftsfähige, vgl § 2275) Erblasser muss grds höchstpersönlich handeln und die Anfechtung erklären (I). Das entspr §§ 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2078 BGB – Anfechtung wegen Irrtums oder Drohung.

Gesetzestext (1) Eine letztwillige Verfügung kann angefochten werden, soweit der Erblasser über den Inhalt seiner Erklärung im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte und anzunehmen ist, dass er die Erklärung bei Kenntnis der Sachlage nicht abgegeben haben würde. (2) Das Gleiche gilt, soweit der Erblasser zu der Verfügung durch die irrige...mehr

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FF 09/2025, Neue Regeln für... / 2. Neuregelung des Anfechtungsrechts leiblicher Väter

Die Regeln zur Anfechtung der Vaterschaft eines anderen Mannes durch den leiblichen Vater eines Kindes sollen überarbeitet werden. Die neuen Regeln sollen es Familiengerichte ermöglichen, den Grundrechten aller Beteiligten Rechnung zu tragen, wenn sie über Anfechtungsanträge leiblicher Väter entscheiden. Die neuen Regeln sollen maßgeblich an das Lebensalter des Kindes anknüp...mehr

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / 1. Anfechtung der vorläufigen Wertfestsetzung

Rz. 93 Soweit Gegenstand des Verfahrens nicht eine bestimmte Geldsumme ist, insbesondere also bei unbezifferten Schmerzensgeld- oder Feststellungsklagen, erfolgt eine vorläufige Wertfestsetzung nach § 63 Abs. 1 S. 1 GKG. Damit kann der Gerichtskostenvorschuss berechnet werden, ohne dessen Einzahlung die Klage nicht zugestellt werden soll (§ 12 Abs. 1 GKG). Rz. 94 Einwendungen...mehr

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AGS 09/2025, Bei Änderung d... / II. Anfechtung der Festsetzung des Gegenstandswertes

1. Gesetzliche Grundlagen Vorliegend hatte der BGH u.a. auf Antrag des Prozessbevollmächtigten des Musterrechtsbeschwerdeführers und der Beigetretenen zu 1) bis 15) in seinem die Rechtsbeschwerde zurückweisenden Beschl. v. 11.3.2025 den Gegenstandswert festgesetzt. Gegen eine solche Festsetzung des Gegenstandswertes durch den BGH ist ein Rechtsbehelf nicht vorgesehen. § 33 Ab...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IX. Anfechtung der Ermächtigung zum Vertragsschluss.

Rn 58 Die Ermächtigung nach § 9b II Fall 2 entspricht § 18 II nach hM nur dann, wenn sie in derselben Versammlung wie die Bestellung beschlossen wird und jedenfalls die Eckpunkte des Verw-Vertrags festgelegt werden (Rn 18; s.a. Rn 44). Der Prüfungsumfang bestimmt sich nach dem für den Abschluss gewählten Vorgehen. Haben die WEigtümer die Ermächtigung nur mit Maßgaben für die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Anfechtungs- und Widerrufsrecht des Vertretenen.

Rn 75 Während es für die Frage, ob ein Willensmangel vorliegt, gem § 166 I grds allein auf die Person des Vertreters ankommt (s § 166 Rn 4), steht das Anfechtungsrecht auch wegen in der Person des Vertreters liegenden Willensmängeln idR allein dem Vertretenen zu. Der Vertreter ist jedoch zur Anfechtung im Namen des Vertretenen berechtigt, wenn sich seine Vertretungsmacht auf...mehr

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FoVo 09/2025, Anfechtung ei... / 1 Der Fall

Antrag auf Unterhaltsfestsetzung im vereinfachten Verfahren Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Festsetzung von Unterhalt im vereinfachten Verfahren zugunsten des Antragstellers. Der Antragsteller hat die Festsetzung von nach § 7 UVG übergegangenem Kindesunterhaltsanspruch i.H.v. 100 % des Mindestunterhalts abzüglich des hälftigen Kindergelds im vereinfachten Verfahren...mehr

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FoVo 09/2025, Anfechtung ei... / 3 Der Praxistipp

Formelle Fragen entscheiden häufig In der Sache war der Vater verpflichtet, den Unterhalt zu zahlen, und ist dieser Verpflichtung nicht nachgekommen. Weder gegen Grund noch Höhe des Anspruchs wurden Einwendungen erhoben. Trotzdem hat er Erfolg und konnte sich für über ein Jahr der Vollstreckung gegen ihn entziehen; ein Zeitraum, in dem ein Schuldner seine Einkommens- und Verm...mehr

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FF 09/2025, Neue Regeln für... / 1. "Anerkennungssperre" während eines laufenden Verfahrens

Während eines laufenden gerichtlichen Verfahrens zur Feststellung der Vaterschaft eines Mannes soll künftig kein anderer Mann mehr die Vaterschaft für dieses Kind sogleich wirksam anerkennen können. Durch diese Neuregelung soll verhindert werden, dass es in bestimmten Fällen zu einem "Wettlauf um die Vaterschaft" kommt. Eine Ausnahme von der vorgeschlagenen "Anerkennungssper...mehr

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FF 09/2025, Neue Regeln für... / 3. Ergänzende Regelungen

Ergänzend sollen mehrere Regeln getroffen werden, die verhindern sollen, dass überhaupt die Notwendigkeit einer Vaterschaftsanfechtung durch den leiblichen Vater eintritt. 4.1 Anerkennung trotz bestehender Vaterschaft Der leibliche Vater soll die Vaterschaft künftig mit Zustimmung der Mutter des Kindes, des bisherigen rechtlichen Vaters und des Kindes anerkennen können, ohne d...mehr

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FF 09/2025, Neue Regeln für... / 4.1 Anerkennung trotz bestehender Vaterschaft

Der leibliche Vater soll die Vaterschaft künftig mit Zustimmung der Mutter des Kindes, des bisherigen rechtlichen Vaters und des Kindes anerkennen können, ohne dass zuvor ein Anfechtungsverfahren durchzuführen ist. Relevant sein wird dies insbesondere für Fälle, in denen die Mutter verheiratet ist, aber das Kind von einem anderen Mann gezeugt ist, und sich alle Beteiligten e...mehr

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FoVo 09/2025, Anfechtung ei... / 2 II. Die Entscheidung

OLG hält den Beschluss nicht nur für anfechtbar, sondern sogar für nichtig Die Beschwerde ist gemäß § 58 FamFG statthaft und auch im Übrigen zulässig, insbesondere wurde sie gemäß §§ 63 Abs. 1, 64, 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, § 130d ZPO form- und fristgerecht erhoben und hat in der Sache vorläufigen Erfolg. Der angefochtene Beschluss ist nichtig, weil er entgegen § 113 Abs. 1 S. 2 ...mehr

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FF 09/2025, Neue Regeln für... / 1

Zitat "Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber im letzten Jahr einen klaren Auftrag gegeben: Die Regeln für die Vaterschaftsanfechtung im BGB müssen überarbeitet werden. Das geltende Recht verletzt in bestimmten Fallkonstellationen Väter in ihren Grundrechten. Wir werden diesen Auftrag jetzt umsetzen. Dabei gehen wir behutsam vor. Abstammungsrecht ist eine besonders ...mehr

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FF 09/2025, Neue Regeln für... / Einführung

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat heute einen Gesetzentwurf veröffentlicht, mit dem das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Anfechtungsrecht leiblicher Väter umgesetzt werden soll. Der Entwurf sieht neue Regeln vor für den Fall, dass der leibliche Vater eines Kindes die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes für das Kind anfechten will....mehr

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FF 09/2025, Neue Regeln für... / 4.3 Erfordernis der Zustimmung des jugendlichen Kindes zur Anerkennung der Vaterschaft

Eine Anerkennung der Vaterschaft für ein Kind, das das 14. Lebensjahr vollendet hat, soll künftig generell die Zustimmung des Kindes zur Anerkennung voraussetzen. So soll verhindert werden, dass einem jugendlichen Kind ohne sein Einverständnis ein Mann als rechtlicher Vater zugeordnet wird, der nicht sein leiblicher Vater ist. Der Referentenentwurf wurde heute an die Länder u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundsätze.

Rn 3 Das angefochtene Geschäft ist gem § 142 als von Anfang an nichtig anzusehen (BGH NJW 10, 289 [BGH 28.10.2009 - IV ZR 140/08] Tz 16). Die Anfechtung vernichtet das Geschäft rückwirkend. Diese Wirkung ist nicht durch Widerruf oder Rücknahme der Anfechtung zu beseitigen (RGZ 74, 3; aA AnwK/Feuerborn § 142 Rz 15). Aufgrund dieser Rückwirkung schließt sie andere, parallel au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Anfechtungsregeln der §§ 119 ff dienen dazu, die Willensfreiheit des Erklärenden wiederherzustellen, der eine wirksame Willenserklärung zum Schutz des Erklärungsempfängers nur unter bestimmten Voraussetzungen durch Anfechtung vernichten kann, § 142 I. Der Erblasser hingegen kann seine letztwillige Verfügung als einseitige, nicht empfangsbedürftige Willenserklärung j...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Erbunwürdigkeit wird durch Anfechtung des Erbschaftserwerbs geltend gemacht. (2) 1Die Anfechtung ist erst nach dem Anfall der Erbschaft zulässig. 2Einem Nacherben gegenüber kann die Anfechtung erfolgen, sobald die Erbschaft dem Vorerben angefallen ist. (3) Die Anfechtung kann nur innerhalb der in § 2082 bestimmten Fristen erfolgen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anfechtungsstatut.

Rn 1 Die ist mit der Kindschaftsrechtsreform am 1.7.98 in Kraft getretene Vorschrift regelt das auf die Anfechtung der Abstammung anwendbare Recht. Dies umfasst die Anfechtung der Abstammung von Mutter u Vater (zum geschiedenen Ehemann BGH FamRZ 17, 1687, 1690; Köln StAZ 19, 343 Anm Helms [Mazedonien]), die Art der Geltendmachung, die Anfechtungsberechtigung, die Anfechtungs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundlagen.

Rn 2 Die Anfechtung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die auch dann formfrei wirksam ist, wenn das angefochtene Geschäft einem Formzwang unterliegt (BaRoth/Wendtland § 143 Rz 2). Als Gestaltungsrecht ist die Anfechtung unwiderruflich (§ 142 Rn 3) sowie grds befristungs- und bedingungsfeindlich (BGH NJW-RR 07, 1282 [BGH 28.09.2006 - I ZR 198/03] Tz 17)....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anfechtungserklärung.

Rn 3 Die Anfechtungserklärung kann nur in öffentlich beglaubigter Form nach § 129 oder zur Niederschrift des Nachlassgerichts (§ 1945) oder in der Form des § 128 abgegeben werden, § 1945. Dies gilt auch für die Anfechtung der Erklärung zur Anfechtung einer Erbschaftsannahme; sie unterliegt den Formerfordernissen der §§ 1945, 1955 (Hamm ErbR 09, 229). Der Bevollmächtigte benö...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Bei der Annahme der Erbschaft handelt es sich, ebenso wie bei der Ausschlagung der Erbschaft, um Willenserklärungen, für die die allgemeinen Bestimmungen der §§ 119 ff gelten. Auch in der Insolvenz geht das Anfechtungsrecht nicht auf den Insolvenzverwalter über (BGH NJW 24, 366 [BGH 28.09.2023 - IX ZA 14/23]). Worauf die Anfechtung gestützt werden kann, richtet sich all...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Irrtum nach § 119.

Rn 45 Bei einem Inhalts- oder Erklärungsirrtum kann der Bürge seine Bürgschaftserklärung nach § 119 I anfechten: vgl zB BGH WM 57, 66, 67 (Motivirrtum über Existenz eines Mitbürgen unerheblich; Verwechslung von Nachbürgschaft und Mitbürgschaft erheblich); BGHZ 91, 324, 329 (fehlendes Erklärungsbewusstsein bei Abgabe einer objektiv als Bürgschaft zu verstehenden Erklärung); N...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Anfechtung der Annahme gilt als Ausschlagung, die Anfechtung der Ausschlagung gilt als Annahme. (2) 1Das Nachlassgericht soll die Anfechtung der Ausschlagung demjenigen mitteilen, welchem die Erbschaft infolge der Ausschlagung angefallen war. 2Die Vorschrift des § 1953 Abs. 3 Satz 2 findet Anwendung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Anfechtung ist eine empfangsbedürftige und bedingungsfeindliche Willenserklärung, Anfechtungsgegner wäre demnach derjenige, dem infolge der Anfechtung die Erbschaft anfällt oder entzogen wird. Abweichend von § 143 erfolgt die Anfechtung aber ggü dem Nachlassgericht. Sie entfaltet, anders als die Anfechtung nach § 142, Wirkung ggü allen Beteiligten. Auch kann das Ger...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Verkehrswesentliche Eigenschaften einer Person.

Rn 37 Vorrangig geht es um Eigenschaften des Erklärungsgegners, ggf eines Dritten oder des Erklärenden (BAG NJW 92, 2174 [BAG 06.02.1992 - 2 AZR 408/91]). Abzustellen ist auf die natürlichen Persönlichkeitsmerkmale sowie solche tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die infolge ihrer Beschaffenheit und vorausgesetzten Dauer nach den Anschauungen des Verkehrs Einfluss au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Allgemeine Fragen.

Rn 5 Vorfragen sind selbstständig anzuknüpfen, s Art 3 Rn 46 ff. Die Vorfrage der Abstammung richtet sich nach Art 19 (BGH FamRZ 18, 41). – Die in Art 20 S 1 u 2 zur Verfügung gestellten Anknüpfungen sind grds Gesamtverweisungen iSv Art 4 I 1. Jedoch ist im Hinblick auf das gesetzgeberische Ziel, die Anfechtung iRd in Betracht kommenden Rechtsordnungen weitgehend zu ermöglic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Inhalt.

Rn 3 Die Anfechtung muss nicht ausdrücklich erklärt, der Ausdruck Anfechtung nicht verwendet werden. Erforderlich ist eine Äußerung oder ein konkludentes Verhalten, dem der Anfechtungsgegner unzweideutig entnehmen kann, dass das Rechtsgeschäft wegen des Willensmangels rückwirkend beseitigt werden soll (BGHZ 88, 245; 91, 331 f; NJW-RR 95, 859; 02, 380). Die Abgrenzung ist unp...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Anfechtungsfrist.

Rn 19 Nach § 1954 bestimmen sich die Anfechtungsfrist und der Beginn der Anfechtungsfrist abw von den allgemeinen Vorschriften der §§ 121, 124. Rn 20 Die Anfechtungsfrist beträgt grds 6 Wochen, § 1954 I, bei Auslandsbezug, dh wenn entweder der Erblasser seinen letzten Wohnsitz (§ 7 Rn 3) im Ausland hatte oder sich der Erbe bei Fristbeginn im Ausland aufhält (Tagesausflug genü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Motivirrtum und enttäuschte Zukunftserwartung, § 2078 II Alt 1.

Rn 3 Anders als im allgemeinen Anfechtungsrecht berechtigt im Erbrecht auch ein Motivirrtum, also jede irrige Vorstellung über vergangene oder gegenwärtige Tatsachen, oder eine enttäuschte Zukunftserwartung, zur Anfechtung, soweit Irrtum oder Erwartung bereits bei Errichtung der Verfügung bestanden (BGHZ 42, 327, 332; BayObLG FamRZ 03, 708: Kriminelle Vergangenheit des Bedac...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Anfechtung erfolgt durch Erhebung der Anfechtungsklage. 2Die Klage ist darauf zu richten, dass der Erbe für erbunwürdig erklärt wird. (2) Die Wirkung der Anfechtung tritt erst mit der Rechtskraft des Urteils ein.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. BGB.

Rn 4 §§ 119, 120 gelten für alle Willenserklärungen, sofern keine Sonderregelungen eingreifen. Für die anfängliche, aber erst nach Vertragsschluss erkennbare, und die nachträgliche Zahlungsunfähigkeit enthält § 321 eine Sonderregelung. IÜ ist eine Anfechtung nicht ausgeschlossen (Soergel/Hefermehl § 119 Rz 42; MüKo/Armbrüster § 119 Rz 134; aA Flume AT, 487). Rn 5 Sind die Vor...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anfechtungsgegner.

Rn 1 Die Anfechtung letztwilliger Verfügungen iSd § 2081 I ist (schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle) ggü dem zuständigen Nachlassgericht (§ 343 FamFG) zu erklären (amtsempfangsbedürftige Willenserklärung, § 130 III). Das gilt auch, wenn sich die Nachlasssache bereits in der Beschwerdeinstanz befindet (BayObLG FamRZ 92, 226). Rn 2 Die Anfechtungserklärung muss ke...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Anfechtung einer letztwilligen Verfügung, durch die ein Erbe eingesetzt, ein gesetzlicher Erbe von der Erbfolge ausgeschlossen, ein Testamentsvollstrecker ernannt oder eine Verfügung solcher Art aufgehoben wird, erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht. (2) 1Das Nachlassgericht soll die Anfechtungserklärung demjenigen mitteilen, welchem die angefochtene ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Anfechtung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Anfechtungsgegner. (2) Anfechtungsgegner ist bei einem Vertrag der andere Teil, im Falle des § 123 Abs. 2 Satz 2 derjenige, welcher aus dem Vertrag unmittelbar ein Recht erworben hat. (3) 1Bei einem einseitigen Rechtsgeschäft, das einem anderen gegenüber vorzunehmen war, ist der andere der Anfechtungsgegner. 2Das Gleich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Wirkung.

Rn 4 Die Anfechtung der Ausschlagung gilt als Annahme (§ 1957 I). Familiengerichtliche Genehmigung nach §§ 1799, 1851 ist nicht erforderlich, da kein rechtsgeschäftlicher Pflichtteilsverzicht vorliegt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Anfechtbarkeit.

Rn 7 Die Anfechtung der Zustimmung kommt nur bei Willensmängeln in Betracht, die dem Zustimmungsgeschäft selbst anhaften und nicht nur das zustimmungspflichtige Hauptgeschäft betreffen (BGHZ 137, 255, 260). Ein Inhaltsirrtum iSv § 119 I und nicht bloß ein unbeachtlicher Motivirrtum liegt aber vor, wenn der Zustimmende eine falsche Vorstellung von dem Inhalt des zustimmungsbe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Nach § 119 I.

Rn 72 Die Anfechtung wegen Inhalts- und Erklärungsirrtums ist unabhängig von § 437 zulässig (BGH ZIP 05, 531, 532; MüKo/Westermann Rz 55).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Anfechtungsgegner und Rechtsfolgen.

Rn 17 Die Anfechtung einer Außenvollmacht ist gem § 143 III 1 dem Vertragspartner ggü zu erklären. Dieser kann gem § 122 von dem Vollmachtgeber seinen Vertrauensschaden ersetzt verlangen. Str ist, ob der Vertragspartner daneben auch den Vertreter aus § 179 in Anspruch nehmen kann. Ein Teil der Lehre macht hiergegen geltend, dass es unbillig wäre, den Vertreter für Willensfeh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Anfechtung muss in den Fällen der §§ 119, 120 ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat. 2Die einem Abwesenden gegenüber erfolgte Anfechtung gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn die Anfechtungserklärung unverzüglich abgesendet worden ist. (2) Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wen...mehr