Fachbeiträge & Kommentare zu Aktien

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3 Übertragung einer Kapitalbeteiligung

Tz. 187 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die unentgeltliche Übertragung von Kapitalbeteiligungen (Aktien, GmbH-Anteile) auf eine gemeinnützige Stiftung fällt entweder unter das Bw-Privileg nach § 6 Abs 1 Nr 4 S 4 EStG (Anteile im BV) oder mangels Veräußerungstatbestand (für Anteile im PV) nicht unter §§ 17, 20 EStG , dh es erfolgt keine Aufdeckung der in den Anteilen enthaltenen st...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3.3.2 Weitere Kriterien des Vergleichs

Tz. 108 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der grenzüberschreitende oder sonstige ausl Umw-Vorgang muss ferner hinsichtlich der sonstigen wesensbestimmenden Kriterien (materiell-rechtliche Strukturmerkmale) auf seine Vergleichbarkeit mit einem nach dt UmwR möglichen Umw-Vorgang überprüft werden. Bei den Umw nach dem UmwG handelt es sich um den rechtsgeschäftlichen Übergang des Vermög...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3 Entstehung und Ermittlung des nachträglichen Einbringungsgewinns

Tz. 263 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Wird innerhalb der Sperrfrist über die maßgebenden Anteile durch die Pers-Ges schädlich verfügt (Veräußerung oder Verwirklichung gleichwertiger Ersatztatbestände), kommt es zu einer nachträglichen Einbringungsgewinnbesteuerung nur dann, wenn durch diesen Vorgang ein positives Ergebnis resultiert und somit auch ein "Gewinn aus der Veräußerun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1.2 Beteiligte Rechtsträger

Tz. 52 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die von § 1 Abs 3 UmwStG erfassten Vorgänge lassen sich hinsichtlich der Rechtsnatur des übernehmenden Rechtsträgers grds wie folgt einteilen: die Einbringung von Unternehmensteilen und der Anteilstausch auf bzw in eine Kap-Ges oder Gen sind in § 20 UmwStG geregelt; der Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen findet seine Rechtsgr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Gründung einer SE/SCE

Tz. 75 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Mit den Verweis auf Art 17 SE-VO und Art 19 SCE-VO in § 1 Abs 1 Nr 1 UmwStG gelangt auch die Gründung einer SE/SCE durch Verschmelzung in den Anwendungsbereich des UmwStG (s UmwSt-Erl 2025 Rn 01.42). Sowohl die SE-VO (Beschl des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr 93/2002 v 25.06.2002 zur Änderung des Anh XXII (Gesellschaftsrecht) des EWR-A, ABl ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
KGaA-Beteiligung als nicht ... / Zusammenfassung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass eine Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) als sogenanntes schädliches Verwaltungsvermögen gilt, wenn deren Vermögen überwiegend aus Wertpapieren besteht. In diesem Fall ist die Übertragung eines Kommanditanteils an einer GmbH & Co. KG im Wege der Schenkung nicht von der Schenkungsteuer befreit.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.3.5.2 Darstellung der bestehenden Altersvorsorge-Situation

Die Grundlagenberatung ist das Fundament jeder vernünftigen strategischen und danach auch konkreten Beratung. Die Bestandsaufnahme der bestehenden Altersvorsorge ermöglicht den Einstieg in eine objektive Situationsanalyse. Dies geschieht üblicherweise anhand folgender Schritte: Die Quantifizierung der Ausgabenseite Ermittlung des gewünschten Lebensstandards im Alter als konkre...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Zukunft

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 3.2 Steuerbefreiung für REITs

Rz. 305 § 16 Abs. 1 REITG [1] befreit deutsche REIT-AG (Real Estate Investment Trusts) von der KSt und GewSt.[2] Eine REIT-AG ist eine börsennotierte AG, deren Unternehmensgegenstand sich darauf beschränkt, inl. unbewegliches Vermögen (mit Ausnahme von Mietimmobilien), ausl. unbewegliches Vermögen sowie dieser Tätigkeit dienende Vermögensgegenstände i. S. d. § 3 Abs. 7 REITG ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Überblick Nachhaltigkeitsbe... / 3 (Umwelt-)Taxonomie

Eine weitere Initiative führt unter dem Stichwort Sustainable Finance zu einer Regulierung von Finanzinstituten, um die großen benötigten Finanzströme für den Umbau der Wirtschaft an die richtigen Stellen zu leiten. Daher werden zunächst Anlageobjekte (börsennotierte Unternehmen), später aber nach bisheriger Umsetzung auch Kreditnehmer ebenfalls gezwungen, sich mit Nachhalti...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.12 Gestaltungsmodelle zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG a. F.

In der Literatur werden vielfältige Modelle zur Vermeidung oder Milderung der Wegzugsbesteuerung dargestellt, wie z. B.: Einlage in eine originär gewerblich tätige Mitunternehmerschaft Formwechsel in eine gewerblich tätige Mitunternehmerschaft (mit dem Risiko der Entstrickung nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG – falls keine ausschließliche inländische Betriebsstätte vorliegt). Unentge...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.14 Gestaltungsmodelle zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG

In der Literatur werden vielfältige Modelle zur Vermeidung oder Milderung der Wegzugsbesteuerung dargestellt, wie z. B.: Einlage in eine originär gewerblich tätige Mitunternehmerschaft. Hierzu ist es erforderlich, eine betriebliche Entstrickungsbesteuerung nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG zu vermeiden, indem eine deutsche Betriebsstätte geschaffen wird und die eingebrachte Kapital...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.4.4 Kritik und offene Fragen

Den Neuregelungen wird in der Literatur[1] vorgeworfen, in nicht sachgerechter Weise zwischen der Direktanlage (z. B. in Aktien) einerseits und der Fondsanlage andererseits zu differenzieren. Insbesondere wird kritisiert, dass ein Systembruch vorliegt, denn Anteile an einem Investmentfonds waren und sind nicht unter § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG zu subsumieren. Zudem würden über d...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.5 Persönliche Voraussetzungen

Betroffen sind unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen, die insgesamt 7 Jahre innerhalb der letzten 12 Jahre vor dem Wegzug der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht unterlegen haben (§ 6 Abs. 2 AStG). Von der Reduzierung der bis einschließlich 2021 geltenden 10 – Jahresfrist könnten insbesondere Entsendefälle betroffen sein, die im Rahmen einer konzerninternen Ents...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Entwicklungen bei ... / b) Anteilsvereinigung im Zusammenhang mit Rückgängigmachung

Auch die Ergänzungstatbestände können mit Hilfe des § 16 GrEStG unter bestimmten Voraussetzungen entschärft, d.h. aus der Welt geschaffen werden; vgl. hierzu BFH v. 16.5.2013 – II R 3/11, BStBl. II 2013, 963 zu § 1 Abs. 2a GrEStG und BFH v. 11.6.2013 – II R 52/12, BStBl. II 2013, 752 zu § 1 Abs. 3 GrEStG. Nun war es aber in zwei Fällen umgekehrt: der Ergänzungstatbestand tra...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Kapitalerträge aus Aktien und Genussscheinen in Sammel- oder Sonderverwahrung (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 1a EStG)

Rn. 70 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Diese Neuregelung verlagert im Falle der Sammelverwahrung oder Sonderverwahrung von Aktien und Genussscheinen nach den §§ 2 und 5 DepotG die Abzugsverpflichtung von den Emittenten auf die Depotbanken. Sie dient ferner dazu, die Möglichkeit einer doppelten Bescheinigung anrechenbarer KapSt auszuschließen. Der Gesetzgeber hat – wohl nicht zu U...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Erträge aus inländischen Aktien ua Gesellschaftsbeteiligungen (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 60 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Wie bisher ist von den inländischen Einnahmen aus Beteiligungen an KapGes und Genossenschaften KapSt zu entrichten, also für Einnahmen aus Aktien sowie GmbH- und Genossenschaftsanteilen. Dies gilt jedoch nicht für Aktien und Genussscheine, die sich in Sammelverwahrung befinden (s Rn 70 f). Aktien gleichgestellt sind die aktienähnlichen Genuss...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / O. Gewinne aus der Veräußerung von inländischen und ausländischen Gesellschaftsbeteiligungen und Anteilen an Investmentfonds (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 9 EStG)

Rn. 170 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Werden die Beteiligungen an inländischen oder ausländischen KapGes oder Genossenschaften oder Anteile an Investmentfonds von einer inländischen auszahlenden Stelle verwahrt oder verwaltet, hat diese vom Gewinn aus einer Veräußerung, wozu bei Anteilen von Investmentfonds auch deren Rückgabe, Abtretung, Entnahme oder verdeckte Einlage in eine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Laufende Erträge aus inländischen Wandelanleihen, inländischen Gewinnobligationen und bestimmten inländischen Genussrechten (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 80 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Wie bisher unterliegen die laufenden Erträge aus bestimmten Kapitalforderungen gegen inländische Schuldner einem Steuerabzug in Höhe von 25 % durch den Schuldner der KapErtr. Bei den Wandelanleihen und Gewinnobligationen muss es sich zudem noch um Teilschuldverschreibungen handeln. Dafür ist die Ausgabe einer Mehrzahl von effektiven Stücken e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Identität von Gläubiger und Schuldner (§ 43 Abs 2 S 1 EStG)

Rn. 250 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Ein KapSt-Abzug unterbleibt, wenn der Schuldner der KapErtr und der Gläubiger bzw beim Zinsabschlag die auszahlende Stelle und der Gläubiger dieselbe Person ist. Es handelt sich um eine persönliche Befreiung für den Abzugspflichtigen. Eine Ausnahme von der Befreiung gilt zum einen für die Fälle des § 43 Abs 1 S 1 Nr 1a EStG, wenn es sich um ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Begriff des "Termingeschäfts"

Rn. 183a Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Der Begriff des Termingeschäfts ist weder gesetzlich definiert noch näher umschrieben: s BFH vom 08.12.2021, BFH/NV 2022, 835 Rz 23. Das EStG verwendet ihn für private Termingeschäfte in § 20 Abs 2 S 1 Nr 3 Buchst a EStG und für betriebliche Termingeschäfte in § 15 Abs 4 S 3 EStG. Nachfolgend geht es nur um betrieblich veranlasste Terminge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 50 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 43 Abs 1 S 1 EStG führt enumerativ die KapErtr iSd § 20 EStG auf, bei denen der Entrichtungspflichtige – Schuldner der KapErtr, auszahlende Stelle oder die den Verkaufsauftrag ausführende Stelle – KapSt einzubehalten, anzumelden und abzuführen hat. Die notwendige Folge eines solchen "Katalogs" der KapErtr, welche dem Abzug unterliegen, ist ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Laufende Erträge aus ausländischen Gesellschaftsbeteiligungen (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 6 EStG)

Rn. 110 Stand: Um die ESt auf KapErtr möglichst umfassend im Wege des Steuerabzugs zu erheben, sieht die Nr 6 des § 43 Abs 1 EStG vor, dass die inländische auszahlende Stelle laufende Erträge aus von ihr verwalteten Beteiligungen an ausländischen KapGes und Genossenschaften und aktienähnlichen Genussrechten – faktisch wohl nur Genussscheinen – KapSt erhebt. Durch das OGAW-IV-...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / caa) Wertpapierhandel

Rn. 135 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Wegen der heutzutage infolge der internationalen Verflechtung, unterstützt durch Computernetze, kurzfristig verändernden Zinslandschaft kann auch mit festverzinslichen Wertpapieren (wie mit Aktien) spekuliert werden (s BFH v 31.07.1990, BStBl II 1991, 66). Daher besteht für die FinVerw unter fiskalischen Aspekten die Versuchung, auf dem Umw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / N. Kapitalerträge aus Forderungen, die über Internet-Dienstleistungsplattformen erworben wurden (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 8a EStG)

Rn. 168 Stand: Der bisherige § 43 Abs 1 S 1 Nr 7 Buchst c EStG ist mWv 01.01.2023 aufgehoben worden und durch die neue Nr 8a nicht nur ersetzt, sondern auch in ihrem Anwendungsbereich erweitert worden. Dabei sind die bisher in der Praxis vorkommenden Varianten gemeinsam erfasst worden (s Rn 139 ). Redaktionelle Folgeänderungen haben sich hierzu entsprechend in § 43 Abs 1 S 1 Nr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Elektronische Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern bei beschränkt Steuerpflichtigen (§ 45a Abs 2a EStG)

Rn. 16b Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die FinVerw hatte bereits im Frühjahr 2020 in Vorbereitung des Referentenentwurfes zum AbzStEntModG mit Schreiben BMF v 04.05.2020, DStZ 2020, 556 Nr 15 Regelungsvorschläge konzipiert, nach denen die notwendigen Daten für das Erstattungsverfahren bei beschränkt StPfl elektronisch übermittelt werden sollten. Mit der Neuregelung sind für besch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zweckbestimmung/Gesellschafts-, Handelsrecht

Rn. 116 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Zweckbestimmung der Wahl der Rechtsform einer KGaA Die KGaA, insb die KapGes & Co KGaA, ermöglicht den Zugang zum Kapitalmarkt unter Beibehaltung einer personengesellschaftsrechtlich orientierten Unternehmensführung für Familienunternehmen, ohne die Kontrolle abgeben zu müssen. Bäuml, NWB 2023, 176, führt in Fn 3 der Online-Fassung eine Viel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Bescheinigung des Zahlungsmittlers (§ 45a Abs 3 EStG)

Rn. 17 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Der Schuldner der KapErtr kann die KapErtr gegen Vorlage eines Dividenden- oder Zinsscheins auch durch ein inländisches Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut an den Gläubiger auszahlen. In diesen Fällen erteilt die Depotbank des Aktienkäufers die KapSt-Bescheinigung; § 45a Abs 3 S 1 EStG ; Berger/Matuszewski, BB 2011, 3097 (3098). Diese R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Haftung (§ 45a Abs 6 EStG idF ab dem 01.01.2025 bzw 01.01.2027)

Rn. 25 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Zum Ausgleich für die Gefahr der Steuerverkürzung oder der Gewährung ungerechtfertigter Steuervorteile durch unzutreffende Bescheinigungen ist eine Haftung der in das Bescheinigungsverfahren einbezogenen Personen vorgesehen; das sind bisher der Aussteller der Bescheinigung und die die KapErtr auszahlende Stelle. Ab dem 01.01.2027 dehnt der Gese...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. § 15 Abs 4 EStG

Rn. 1e Stand: EL 177 – ET: 12/2024 § 15 Abs 4 EStG beschränkt die Verlustverrechnung für Verluste aus den gewerblichen Tätigkeitsbereichen Tierzucht und Tierhaltung, Termingeschäfte und atypisch stille Beteiligungen/Innengesellschaften von KapGes an KapGes. S 1–2: Betrifft gewerbliche Tierzucht und -haltungsverluste und entspricht dem durch das 2. StÄndG 1971 eingefügten frühe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Inhalt und Bedeutung

Rn. 1 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Durch die Vorschrift des § 45a EStG werden in Ergänzung der §§ 44, 44a EStG die Anmeldung und die Bescheinigung der KapSt verfahrenstechnisch geregelt (Weber-Grellet, DStR 2013, 1357/1361). Abs 1 trifft Bestimmungen zur Anmeldung der KapSt. Abs 2 sieht vor, dass dem Gläubiger der KapErtr auf Verlangen eine Bescheinigung mit festgelegtem Inhalt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Berger/Matuszewski, Dividendenstripping im Fokus der FinVerw, BB 2011, 3097; Anzinger, Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an girosammelverwahrten Aktien im System der KapSt, Recht der Finanzinstrumente (RdF) 2012, 394; Weber-Grellet, Die Funktion der KapSt im System der AbgSt (Teil 1), DStR 2013, 1357; Weber-Grellet, Die Funktion der KapSt im System der AbgSt (Teil 2), DSt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Ladwig/Motte, Die Gesellschaft auf Aktien – eine Alternative für börsenwillige mittelständische Unternehmen?, DStR 1996, 800, 842; Hennerkes/Lorz, Roma Locuta Causa Finita: Die GmbH & Co KGaA ist zulässig – Zugleich Besprechung des BGH-Beschlusses v 24.02.1997, DB 1997, 1388; Niedner/Kusterer, Die atypisch ausgestaltete Familien-KGaA aus der Sicht des Kommanditaktionärs, DB 19...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Inländische und ausländische Kapitalerträge (§ 43 Abs 3 EStG)

Rn. 280 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die Vorschrift enthält eine Legaldefinition der inländischen KapErtr für Zwecke des gesamten KapSt-Abzugs; Gersch in K/S/M, § 43 Rz M1 (03/2010); ähnlich Hoffmann in Frotscher/Geurts, § 43 EStG Rz 192a (11/2024). In allen übrigen Fällen handelt es sich um ausländische KapErtr. Rn. 281 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Bedeutung hat dies für § 43 ESt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Rechte und Pflichten der einzelnen Beteiligten

Rn. 20 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Der Gläubiger der KapErtr als der Steuerschuldner muss bei dieser besonderen Erhebungsform idR nicht selbst an das FA leisten, sondern nur den Einbehalt dulden und dadurch an der Entrichtung seiner KapSt durch den dazu Verpflichteten mitwirken. Zu einer normalen Schuld im Sinne eines persönlichen Leistenmüssens verdichtet sich seine Duldungsp...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien als Organgesellschaft

1 Einführung 1.1 Zweck der Organschaft Rz. 1 Das Institut der Organschaft ist das Herzstück des deutschen "Konzernsteuerrechts".[1] Allerdings kann man nicht von einem echten Konzernsteuerrecht sprechen. Bei den zu diesem Bereich zählenden Rechtsinstituten, insbes. der verdeckten Gewinnausschüttung, der verdeckten Einlage und der Organschaft, handelt es sich mehr um vereinzelt...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 7.5 Anteilstausch

Rz. 998 Wird die Beteiligung an der Organgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft als übernehmenden Rechtsträger gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten eingebracht (Anteilstausch), wird diese Einbringung nach § 21 Abs. 2 UmwStG steuerlich als Veräußerung der Anteile behandelt. Da das Gesetz eine Rückwirkung nicht vorsieht, hatte die Finanzverwaltung die Ansicht vertreten, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.1.1 Mehrheit der Stimmrechte

Rz. 208 Finanzielle Eingliederung liegt nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1 KStG vor, wenn der Organträger an der Organgesellschaft in einem solchen Umfang beteiligt ist, dass ihm die Mehrheit der Stimmrechte zusteht. Die finanzielle Eingliederung soll gewährleisten, dass der Organträger in den im regelmäßigen Geschäftsverkehr auftretenden Fragen seinen Willen durchsetzen kann....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 2.21 Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (Nr. 23)

Rz. 65 Unternehmensbeteiligungsgesellschaften, die nach dem Unternehmensbeteiligungsgesetz (UBGG) anerkannt sind, sind gem. § 3 Nr. 23 GewStG von der GewSt befreit. Unternehmensbeteiligungsgesellschaften sind Gesellschaften in Form einer AG, GmbH, KG oder KGaA, deren Zweck nach § 2 UBGG ausschließlich in dem Erwerb, dem Halten, der Verwaltung und der Veräußerung von Unterneh...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Eigene Aktien (Nr. 2)

Rn. 6 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Mit dieser Vorschrift ist über den Bestand, den Erwerb und die Veräußerung eigener Aktien zu berichten, die ausschließlich derivativ erworben wurden, da der originäre Erwerb bereits nach § 56 Abs. 1 AktG ausgeschlossen ist. Bei den hier angesprochenen eigenen Aktien handelt es sich um sämtliche in § 71 Abs. 1 AktG normierte Ausnahmetatbestände...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Veräußerung eigener Aktien

Rn. 121 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Werden eigene Aktien veräußert, ist die offene Absetzung vom gezeichneten Kap. in Höhe des Nennbetrags bzw. rechnerischen Werts der Aktien zu kürzen (vgl. auch HdR-E, HGB § 272, Rn. 52ff.). Soweit das UN in Übereinstimmung mit der z. T. vertretenen Auffassung analog § 237 Abs. 5 AktG eine Rücklage in Höhe des Nennbetrags der eigenen Aktien g...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Aktien

Rn. 20 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Eigene Aktien i. S. d. § 71 AktG sind alle Mitgliedschaften in betreffender AG/KGaA/SE ohne Rücksicht auf Verkörperung und Gattung sowie darauf, ob sie voll eingezahlt sind oder nicht (vgl. AktG-GroßKomm. (2018), § 71 AktG, Rn. 143ff.; Hüffer-AktG (2025), § 71, Rn. 4). Die Unterscheidung zwischen voll eingezahlten und nicht voll eingezahlten ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Voll eingezahlte Aktien

Rn. 99 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 In den Fällen des § 71 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4, 7 und 8 AktG ist der Erwerb nur zulässig, wenn auf die Aktien der Ausgabebetrag voll eingezahlt ist. Rn. 100 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Ausgabebetrag entspricht dem Nennbetrag der Aktien (vgl. § 8 Abs. 2 AktG) bzw. bei Stückaktien dem auf sie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkap. (vgl. § 8 A...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Erwerb eigener Aktien

Rn. 117 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Ab dem GJ 2010 (beginnend nach dem 31.12.2009) gelten die §§ 266, 272 in der durch das BilMoG geänderten Fassung (vgl. HdR-E, AktG § 71, Rn. 17). Nach § 272 Abs. 1a Satz 2 sind eigene Aktien unabhängig vom Erwerbsgrund nicht mehr zu aktivieren, sondern in Höhe des Nennbetrags oder rechnerischen Werts in einer Vorspalte offen vom Grundkap. ab...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Ausweis von Aktien unterschiedlicher Gattung und bedingtem Kapital (§ 152 Abs. 1 Sätze 2 bis 4 AktG)

Rn. 4 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß § 152 Abs. 1 Satz 2 AktG müssen die Beträge des Grundkap. gesondert angegeben werden, die auf jede Aktiengattung entfallen. Diese Vorschrift ist unter Verzicht auf die früher geforderte Angabe von Gesamtnennbeträgen durch Art. 1 Nr. 19 des Gesetzes über die Zulassung von Stückaktien (StückAG) vom 25.03.1998 (vgl. BGBl. I 1998, S. 590ff.)...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / 3. Aktien und Aktienoptionen (Nr. 3)

Rn. 19 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG sind Angaben zur Anzahl gewährter oder zugesagter Aktien und Aktienoptionen zu machen sowie die wichtigsten Ausübungsbedingungen darzustellen. Dies umfasst die explizit genannten Komponenten "Ausübungspreis, Ausübungsdatum und etwaige[.] Änderungen dieser Bedingungen". Dabei ist "gewährt" genauso definiert...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Bilanzielle und steuerrechtliche Behandlung des Erwerbs eigener Aktien

I. Behandlung bei einer AG/KGaA/SE 1. Allgemeines und historische Entwicklung Rn. 115 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 In der Vergangenheit (vor Inkrafttreten des BilMoG) hing die Bilanzierung erworbener eigener Aktien vom Erwerbszweck sowie der Verfügungsbefugnis des Vorstands (über die eigenen Aktien ab. Sie waren entweder zu aktivieren oder vom EK einschließlich den Gewinnrücklage...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Erwerb eigener Aktien (§ 71 Abs. 1 AktG)

I. Allgemeines Rn. 19 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Das grds. Verbot des Erwerbs eigener Aktien ist mit Rücksicht auf seinen Zweck und systematischen Charakter als Ausnahmevorschrift von § 57 Abs. 1 Satz 1 AktG eng auszulegen. Die vom Gesetz in § 71 Abs. 1 AktG angenommene abstrakte Interessengefährdung genügt deshalb (vgl. Hüffer-AktG (2025), § 71, Rn. 3) für die grds. Unzulässi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, AktG § 71 Erwerb eigener Aktien

A. Grundlegendes I. Systematischer Zusammenhang Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die §§ 71 bis 71e AktG regeln den (Rück-)Erwerb und Besitz eigener Aktien durch eine AG, KGaA bzw. SE. Systematisch handelt es sich um ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Dies bedeutet, dass der Erwerb eigener Aktien grds. unzulässig ist; vielmehr ist der Erwerb lediglich in den gesetzlich geregelte...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Aktie(n) als Akquisitionswährung sowie sonstige Zwecke

Rn. 78 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 In der Praxis gebräuchlich ist die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien mit dem Ziel, damit (alternativ oder als Ergänzung zur Barkomponente) UN-Zusammenschlüsse bzw. die Akquisition anderer UN oder Teile davon zu finanzieren. Da auch insoweit das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen wird, ist gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 AktG i. V. m...mehr