Die Wiedereingliederung bezeichnet die schrittweise Rückkehr von Beschäftigten in das Arbeitsleben nach längerer Krankheit. Ziel ist es, die Arbeitsfähigkeit unter Berücksichtigung gesundheitlicher Einschränkungen behutsam wiederherzustellen und eine dauerhafte Rückkehr in den Betrieb zu ermöglichen. Rechtlich ist insbesondere die sogenannte stufenweise Wiedereingliederung („Hamburger Modell“) nach § 74 SGB V sowie das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) nach § 167 Abs. 2 SGB IX von Bedeutung. Auf den Haufe-Portalen Personal, Recht, Sozialwesen und Öffentlicher Dienst finden Fach- und Führungskräfte fundierte Fachbeiträge, gesetzliche Einordnungen, Muster und Arbeitshilfen zur rechtssicheren Gestaltung und praktischen Umsetzung von Wiedereingliederungsmaßnahmen.mehr