Als kalkulatorische Miete versteht man die angemessene Vergütung für betrieblich genutzte private Geschäftsräume, die bei Einzelunternehmen oder Personengesellschaften von den Eigentümern zur Verfügung gestellt werden.

Analog zum kalkulatorischen Unternehmerlohn würde bei Anmietung von Geschäftsräumen eine Miete anfallen, die als Mietkosten verrechnet würde. Bei privat zur Verfügung gestellten Räumen ist ein Äquivalent für die entfallende Miete als kalkulatorische Miete zu verrechnen.

Maßstab für die Bemessung der kalkulatorischen Miete ist der vergleichbare ortsübliche Mietkostensatz. Gelegentlich werden die gesamten Raumkosten (sekundäre Kostenart Raumkosten) als kalkulatorische Miete bezeichnet.

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