Stand: EL 138 – ET: 06/2024

Der Staat Libyen (Hauptstadt: Tripolis; Amtssprache: Arabisch) liegt in Nordafrika. Er grenzt im Norden an das Mittelmeer, im Osten an > Ägypten und > Sudan, im Süden an > Tschad und > Niger sowie im Westen an > Algerien und > Tunesien.

Ein Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung besteht nicht. Mit Stand vom 01.01.2024 ist auch keines geplant (vgl BMF vom 15.01.2024, BStBl 2024 I, 193). Somit ist der > Auslandstätigkeitserlass anwendbar. Zur unilateralen Vermeidung der Doppelbesteuerung durch Steueranrechnung > Ausland Rz 25 ff, > Inländische Arbeitnehmer im Ausland.

Libyen gehört zur Ländergruppe 3 (> Anh 2 Ländergruppen). Wegen der Reisekostensätze > Anh 2 Reisekosten (Pauschalen Ausland). Kein > Kaufkraftausgleich (vgl BMF vom 04.01.2024, BStBl 2024 I, 72); aktuell > Anh 2 Kaufkraftausgleich.

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