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Regelaltersrente / 3 Zuschlag bei späterem Rentenbeginn/Teilrentenbezug

Mario Scharf
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Die Regelaltersrente erhöht sich über den sog. Zugangsfaktor um einen Zuschlag, wenn sie trotz des Vorliegens der Anspruchsvoraussetzungen nicht in Anspruch genommen wird. Dieser Zuschlag beträgt pro Monat des hinausgeschobenen Rentenbeginns 0,5 % der Rente (6 % pro Jahr).

 
Praxis-Beispiel

Zuschlag bei späterem Rentenbeginn

Betrag der Altersrente: 800 EUR (brutto)

Eine Regelaltersrente wird von einem Versicherten erst 2 Jahre nach Erreichen seiner Regelaltersgrenze bezogen. Die Rente erhöht sich um 12 %, weil sie für 24 Monate nicht in Anspruch genommen wurde. Die Rentenhöhe beträgt daher 800 EUR + 12 % = 896 EUR.

Ergebnis: Dem Zuschlag von monatlich 96 EUR aus dem vorstehenden Beispiel stehen jedoch 19.200 EUR für 2 Jahre nicht bezogene Altersrente gegenüber (800 EUR x 24 Monate). Für einen finanziellen Ausgleich wären 200 Monate an Rentenbezug erforderlich (19.200 EUR : 96 EUR). Von einer Rendite infolge des Zuschlags könnte in etwa erst ab dem 82. Lebensjahr gesprochen werden. Allerdings ist bei einer Renditebetrachtung nicht zu vernachlässigen, dass die Rente jedes Jahr im Zuge der Rentenanpassung dynamisiert wird, was zu einer früheren Amortisation führt.

Zudem können in den 2 Jahren ggf. noch Rentenanwartschaften durch eine Rentenversicherungspflicht für Altersvollrentner (z. B. aufgrund einer ausgeübten Beschäftigung) hinzukommen, die den Rentenertrag zusätzlich steigern. Auch diese zusätzlichen Rentenanwartschaften erhalten aufgrund der späteren Inanspruchnahme nach Erreichen der Regelaltersgrenze einen erhöhten Zugangsfaktor.

Die Erhöhung des Zugangsfaktors erfolgt auch, wenn nach der Regelaltersgrenze nur eine Teilrente in Anspruch genommen wird, und zwar für den nicht in Anspruch genommenen Teilrenten-Anteil.

 
Praxis-Beispiel

Zuschlag bei Teilrente

Die Regelaltersrente...

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