Das Nettoarbeitsentgelt wird zunächst aus dem laufenden Arbeitsentgelt ohne Berücksichtigung von Einmalzahlungen ermittelt. Es wird anschließend um einen kalendertäglichen Hinzurechnungsbetrag erhöht. Hierzu ist das Verhältnis zwischen dem Regelentgelt und dem kalendertäglichen Nettoarbeitsentgelt aus dem laufenden Arbeitsentgelt zu ermitteln. Der Hinzurechnungsbetrag des Regelentgelts wird in diesem Verhältnis als Hinzurechnungsbetrag für das Nettoarbeitsentgelt berücksichtigt.
Hinzurechnungsbetrag vom Nettoarbeitsentgelt
Bruttoarbeitsentgelt (laufendes Arbeitsentgelt) | 3.500,00 EUR |
Nettoarbeitsentgelt (aus dem laufenden Arbeitsentgelt) | 2.200,00 EUR |
in der Krankenversicherung beitragspflichtiger Teil der Einmalzahlung (brutto) | 3.500,00 EUR |
Regelentgelt (3.500 EUR : 30) | 116,67 EUR |
Hinzurechnungsbetrag (Regelentgelt) [3.500 EUR : 360] | 9,72 EUR |
kumuliertes Regelentgelt | 126,39 EUR |
Netto-Arbeitsentgelt (2.200 EUR : 30) | 73,33 EUR |
Hinzurechnungsbetrag (Netto-Arbeitsentgelt) ([73,33 EUR : 116,67 EUR] x 9,72 EUR) | 6,11 EUR |
kumuliertes Netto-Arbeitsentgelt | 79,44 EUR |
Bei der Berechnung des Hinzurechnungsbetrags wird das rechnerisch ermittelte Regelentgelt aus dem laufenden Arbeitsentgelt berücksichtigt. Es wird auch dann herangezogen, wenn es das Höchstregelentgelt übersteigt. Anderenfalls würde die "individuelle Brutto-/Nettolohnrelation" verfälscht.
Hinzurechnungsbetrag vom Nettoarbeitsentgelt
Brutto-Arbeitsentgelt (laufendes Arbeitsentgelt) | 4.800,00 EUR |
Netto-Arbeitsentgelt (aus dem laufenden Arbeitsentgelt) | 3.000,00 EUR |
in der Krankenversicherung beitragspflichtiger Teil der Einmalzahlung (brutto) | 3.000,00 EUR |
Regelentgelt (4.800 EUR : 30) | 160,00 EUR |
Hinzurechnungsbetrag (Regelentgelt) [3.000 EUR : 360] | 8,33 EUR |
kumuliertes Regelentgelt | 168,33 EUR |
Begrenzung auf das Höchstregelentgelt (2023) | 166,25 EUR |
Netto-Arbeitsentgelt (3.000 EUR : 30) | 100,00 EUR |
Hinzurechnungsbetrag (Netto-Arbeitsentgelt [100 EUR : 160 EUR] x 8,33 EUR) | 5,21 EUR |
kumuliertes Netto-Arbeitsentgelt | 105,21 EUR |
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