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Krankengeld (Einmalzahlungen) / 2 Nettoarbeitsentgelt

Norbert Finkenbusch
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Das Nettoarbeitsentgelt wird zunächst aus dem laufenden Arbeitsentgelt ohne Berücksichtigung von Einmalzahlungen ermittelt. Es wird anschließend um einen kalendertäglichen Hinzurechnungsbetrag erhöht. Hierzu ist das Verhältnis zwischen dem Regelentgelt und dem kalendertäglichen Nettoarbeitsentgelt aus dem laufenden Arbeitsentgelt zu ermitteln. Der Hinzurechnungsbetrag des Regelentgelts wird in diesem Verhältnis als Hinzurechnungsbetrag für das Nettoarbeitsentgelt berücksichtigt.

 
Praxis-Beispiel

Hinzurechnungsbetrag vom Nettoarbeitsentgelt

 
Bruttoarbeitsentgelt (laufendes Arbeitsentgelt) 3.500,00 EUR
Nettoarbeitsentgelt (aus dem laufenden Arbeitsentgelt) 2.200,00 EUR
in der Krankenversicherung beitragspflichtiger Teil der Einmalzahlung (brutto) 3.500,00 EUR
Regelentgelt (3.500 EUR : 30) 116,67 EUR
Hinzurechnungsbetrag (Regelentgelt) [3.500 EUR : 360] 9,72 EUR
kumuliertes Regelentgelt 126,39 EUR
Netto-Arbeitsentgelt (2.200 EUR : 30) 73,33 EUR
Hinzurechnungsbetrag (Netto-Arbeitsentgelt) ([73,33 EUR : 116,67 EUR] x 9,72 EUR) 6,11 EUR
kumuliertes Netto-Arbeitsentgelt 79,44 EUR

Bei der Berechnung des Hinzurechnungsbetrags wird das rechnerisch ermittelte Regelentgelt aus dem laufenden Arbeitsentgelt berücksichtigt. Es wird auch dann herangezogen, wenn es das Höchstregelentgelt übersteigt. Anderenfalls würde die "individuelle Brutto-/Nettolohnrelation" verfälscht.

 
Praxis-Beispiel

Hinzurechnungsbetrag vom Nettoarbeitsentgelt

 
Brutto-Arbeitsentgelt (laufendes Arbeitsentgelt) 5.300,00 EUR
Netto-Arbeitsentgelt (aus dem laufenden Arbeitsentgelt) 3.800,00 EUR
in der Krankenversicherung beitragspflichtiger Teil der Einmalzahlung (brutto) 5.000,00 EUR
Regelentgelt (5.300 EUR : 30) 176,67 EUR
Hinzurechnungsbetrag (Regelentgelt) [5.000 EUR : 360] 13,89 EUR
kumuliertes Regelentgelt 190,56 EUR
Be...

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