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GR v. 01.12.2020: EELVf: Verfahrensbeschreibung Datenaustausch EEL

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Zusammenfassung

Hinweis

Diese Verfahrensbeschreibung gilt seit 01.01.2021

1 Einführung

[1] Mit dem "Zweiten Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft" (MEG II, verkündet am 13.9.2007, BGBl. I Nr. 47, S. 2259) wurde eine gesetzliche Grundlage für die elektronische Übermittlung von Daten, welche für die Berechnung bestimmter Entgeltersatzleistungen erforderlich sind, geschaffen. § 107 Abs. 1 SGB IV sieht vor, dass die Angaben über das Beschäftigungsverhältnis zur Gewährung von Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Pflegeunterstützungsgeld oder Mutterschaftsgeld durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers nachzuweisen sind, sofern dies notwendig ist oder diese Daten dem Leistungsträger aus anderem Grund nicht bekannt sind. Der Arbeitgeber hat dem Leistungsträger diese Bescheinigung durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen oder mittels systemgeprüfter Ausfüllhilfen erstatten.

[2] Den Aufbau der Datensätze, notwendige Schlüsselzahlen und Angaben und die Ausnahmen nach Satz 4 bestimmen der Spitzenverband Bund der Krankenkassen, die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Bundesagentur für Arbeit und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. sowie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau in Gemeinsamen Grundsätzen. Die erste Genehmigung der "Gemeinsame(n) Grundsätze für die Erstattung der Mitteilungen im Rahmen des Datenaustausches Entgeltersatzleistungen (§ 23c Abs. 2 SGB IV a.F.)" vom 8.9.2008 in der ab 1.1.2009 geltenden Fassung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erfolgte am 27.10.2008.

[3] Nach einer zwischenzeitlichen Überarbeitung hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministe...

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