Eine wirksame Patientenverfügung durch ein Tattoo errichten zu können, hört sich in der Theorie nach einer guten Möglichkeit für Notfallsituationen an. Für die Praxis kann jedoch nur davon abgeraten werden, Interessierten diese Möglichkeit vorzuschlagen. Bei einem Patientenverfügungstattoo besteht eine zu hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Wille des Errichtenden nicht beachtet wird. Zudem kann in Deutschland eine Patientenverfügung als Tattoo aufgrund der Erschwerung des Widerrufs rechtlich nicht als wirksam eingestuft werden. Das bedeutet, dass die Ärzte im Zweifelsfall den tätowierten Willen nicht befolgen müssen und ohne schriftliche Patientenverfügung sogar dazu verpflichtet sind. Wer sich für den Ernstfall absichern möchte, sollte daher doch auf eine klassische Patientenverfügung zurückgreifen.

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