Anfang Januar ist die Richterin am Bundesarbeitsgericht Dr. Regine Winter in den Ruhestand getreten. Frau Dr. Winter war zunächst als Richterin in der Brandenburgischen Arbeitsgerichtsbarkeit und später als Referentin am Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften tätig, bevor sie 2009 an das BAG berufen wurde. Hier war sie zunächst dem Vierten Senat und ab 2014 dem Achten Senat zugeteilt, dessen stellvertretende Vorsitzende sie 2015 wurde. Während ihrer Tätigkeit am BAG war Frau Dr. Winter insb. an grundlegenden Entscheidungen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, zum Betriebsübergangsrecht und zum Entgelttransparenzgesetz beteiligt; auch fiel in ihre Zeit als Richterin eine Reihe von Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH. Für mehrere Jahre hat Frau Dr. Winter zudem ihr Gericht bei internationalen Juristenvereinigungen vertreten und war langjähriges Mitglied des Richterrats, zuletzt als dessen Vorsitzende.

Ebenfalls Anfang Januar ist der Richter am Bundesgerichtshof Dr. Bernhard Schneider nach 13 Jahren richterlicher Tätigkeit am BGH in den Ruhestand getreten. Dr. Schneider war Richter am OLG München, bevor er 2009 nach Karlsruhe berufen wurde. Seitdem gehörte er dem insb. für das Kauf- und Wohnraummietrecht zuständigen VIII. Zivilsenat an. Zeitweilig nahm er zudem die Aufgaben des Ermittlungsrichters I wahr.

Am BGH gibt es drei neue Richter und Richterinnen: Anfang Januar hat der Bundespräsident Frau Dr. Sonja Böhm, Frau Dr. Antje Dietsch und Herrn Dr. Mathias Kochendörfer die Ernennungsurkunden überreicht. Frau Dr. Böhm war zuvor beim OLG Celle tätig; künftig wird sie dem VIII. BGH-Zivilsenat zugewiesen sein, der vornehmlich für das Kauf-, Leasing- und Wohnraummietrecht zuständig ist. Frau Dr. Dietsch kommt vom OLG Dresden; sie ist jetzt dem 4. Strafsenat zugewiesen. Herr Dr. Kochendörfer war zuvor Richter am OLG Frankfurt a.M.; er ist jetzt dem für das Kartell- und Energiewirtschaftsrecht zuständigen Kartellsenat sowie dem XIII. Zivilsenat zugewiesen, der u.a. für das Vergaberecht zuständig ist.

[Quellen: BAG/BGH]

 

Hinweis der Redaktion:

Interessierte Leserinnen und Leser können im 1. Quartal 2023 an folgenden ZAP-Webinaren (inkl. FAO-Teilnahmebescheinigung u. Skript) teilnehmen:

Webinar zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts:

  • „Die große Reform des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) zum 1.1.2024 – Handlungsempfehlungen zur erforderlichen Umsetzung im Gesellschaftsrechtsmandat” am 23.3.2023 (14.30-16.30 Uhr) mit unserem Experten Prof. Dr. Gerhard Ring

Anmeldungen bitte unter:

https://www.zap-verlag.de/webinare?vv_event_id=115087

Webinar-Reihe (4 Module) zur neuen Anwaltspflichtfortbildung gem. § 43f BRAO:

  • „Die neue anwaltliche Fortbildungspflicht gem. § 43f BRAO – Handlungsbedarf für die Anwaltschaft!” 4 Module am 9.3.2023, 15.3.2023, 22.3.2023 und 30.3.2023 (jeweils 14.30-17 Uhr) mit unseren Experten Dr. Christian Deckenbrock und RA Dr. Joachim Holthausen (nicht nur für neu zugelassene Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen – zur Aktualisierung berufsrechtlicher Kenntnisse für jede/n Anwalt/Anwältin empfohlen).

Anmeldungen bitte unter:

https://www.zap-verlag.de/webinare?vv_event_id=122126

https://www.zap-verlag.de/webinare?vv_event_id=122137

https://www.zap-verlag.de/webinare?vv_event_id=122131

https://www.zap-verlag.de/webinare?vv_event_id=122140

Eine Übersicht mit Anmeldebutton für alle Webinare finden Sie auch unter: https://www.zap-verlag.de/webinare

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