Die Qualität der von Immobilienmaklern und Wohnungseigentumsverwaltern (WEG-Verwaltern) erbrachten Dienstleistungen soll verbessert werden. Die Bundesregierung will daher vorschreiben, dass Immobilienmakler einen Sachkundenachweis erbringen müssen, ehe sie eine gewerberechtliche Erlaubnis erhalten.

Wie aus dem von der Regierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum (BT-Drucks 18/10190) hervorgeht, sollen WEG-Verwalter eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen müssen. Und mit der Einführung eines Sachkundenachweises sollen sie zudem einen Beitrag zur Förderung der energetischen Gebäudesanierung und Modernisierung von Wohnimmobilien leisten.

Die Pflicht zur Erbringung eines Sachkundenachweises soll auch für Mitarbeiter von Kreditinstituten gelten, weil es sich bei der Grundstücks- und Immobilienvermittlung nicht um Bankgeschäfte im Sinne des Kreditwesengesetzes handele. Für Makler und WEG-Verwalter, die bereits länger als sechs Jahre tätig sind, sind Möglichkeiten zur Befreiung vom Sachkundenachweis vorgesehen.

Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme neben einigen kleineren Änderungen von der Bundesregierung die Vorlage eines Berichts über die Auswirkungen des Gesetzes auf die Gewerbetreibenden und die Verbraucher. Der Bericht soll spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes vorgelegt werden. Denn nach Auffassung der Länder wird mit dem Vorhaben tief in die Berufsfreiheit eingegriffen. Und dass in der Immobilienvermittlung und der WEG-Verwaltung tatsächlich Fehlentwicklungen mit daraus resultierenden Missständen festzustellen seien, sei mangels empirischer Daten hierzu fraglich. "Auch der Nationale Normenkontrollrat konnte im Rahmen einer von ihm durchgeführten Anhörung keine Belege für Schäden finden, die durch einen Sachkundenachweis hätten vermieden werden können", so der Bundesrat.

Den Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft schätzt die Regierung auf 18,3 Mio. Euro pro Jahr. Die Gebühr für die Ablegung der bei den Industrie- und Handelskammer abzulegenden Prüfung soll rund 400 EUR betragen.

[Quelle: Bundestag]

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