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Steuerliche Tipps für den Rechtsanwalt (Berufsanfänger)

Ulrike Fuldner
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Zusammenfassung

 
Überblick

Der Inhalt des Beitrags richtet sich vor allem an Rechtsanwälte/innen, die – erst seit kurzem – eine Allgemeinkanzlei unterhalten oder in einer solchen angestellt sind. Der Anwalt ist mit steuerlichen Fragen im eigenen Interesse konfrontiert, selbst wenn er seine Buchhaltung und die Fertigung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung einem Steuerberater überlässt. Der Beitrag behandelt die üblichen Fragestellungen, mit denen jeder Anwalt konfrontiert ist.

1 Rechnungen und Vorsteuerabzug

1.1 Durchlaufende Posten

1.1.1 Gerichtskosten und Gebühren

In der Kanzlei ist es üblich, dass Anwälte für ihre Mandanten Gebühren und Kosten verauslagen. Bei der Weiterberechnung der Gebühren an deren Mandanten kommt es vor, dass die Umsatzsteuer versehentlich nicht berechnet wird. Umsatzsteuerprüfungen beim Anwalt führen zu Nachforderungen des Finanzamts, wenn ein umsatzsteuerpflichtiger Auslagenersatz vorliegt. Durchlaufende Posten gehören nicht zum Entgelt.[1] Sie liegen vor, wenn der Unternehmer, der die Beträge vereinnahmt und verauslagt, im Zahlungsverkehr lediglich die Funktion einer Mittelsperson ausübt, ohne selbst einen Anspruch auf den Betrag gegen den Leistenden zu haben und auch nicht zur Zahlung an den Empfänger verpflichtet zu sein.

Kosten (Gebühren und Auslagen), die Rechtsanwälte, Notare und Angehörige verwandter Berufe bei Behörden und ähnlichen Stellen für ihre Auftraggeber auslegen, können als durchlaufende Posten auch dann anerkannt werden, wenn dem Zahlungsempfänger Namen und Anschriften der Auftraggeber nicht mitgeteilt werden. Voraussetzung ist aber immer, dass die Kosten nach Kosten(Gebühren-) ordnungen berechnet werden, die den Auftraggeber als Kosten(Gebühren-) schuldner bestimmen.[2] Dazu gehören Gerichtskostenvorschüsse und Gebühren für den Gerichtsvollzieher.[3]

 

Aktenversendung, Einsichtnahme in alle öffentlichen Register – Umsatzsteuer fällt an

So...

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